2383/2017
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Lindenthal
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2383/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Lindenthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß- nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf- tragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt unbekannt Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 20.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt.unbekannt Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli- cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2018 2019-2021 2022 ff. Erschließung 300.000 € 380.000 € 2.320.000 € Wohnungsbau 700.000 € 0 € 1.100.000 € Insgesamt 1.000.000 € 380.000 € 3.420.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel- fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel- bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. 3 Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf- grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli- chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den entsprechenden Spalten ausgewiesen. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetrieben abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.3.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung Anlage 2.3.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Anlage 2.3.BV- Lindenthal_WoBau
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 3 Finanzstelle 6601-1201-3-8613 (Erschließung Lindenthal- Wobau 2015) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff Sülz Kinderheime Sülz Sülzgürtel (ehem. Kinderh.) - 2.BA Vollausbau W 302-011 nein 700.000 700.000 0 0 Lövenich B-Plan nördlich Kölner Straße Kölner Str. - Zaunstraße Vollausbau BPl.-Nr. 59460/02- 01/02 nein 1.100.000 0 0 1.100.000 700.000 0 1.100.000Insgesamt: - Anlage 2.3.BV -
Anlage 1.3.BV- Lindenthal_Gewerbe und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 3 Finanzstelle 6601-1201-3-8003 (Erschließung Bezirk 3- Lindenthal) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Lindenthal Lortzingstraße Aachener Straße - Wüllnerstraße Vollausbau § 125 BauGB nein 500.000 0 500.000 Lövenich B-Plan nördlich Kölner Straße Ottostraße, Zusestraße, Daimlerstraße Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 59460/02- 01/02 ja 3.050.000 *) *) *) Lövenich Widderdorfer Landstraße Widdersdorfer Landstraße - Am Randkanal Kreisverkehr BPl.-Nr. 58461/02 nein 350.000 50.000 300.000 Sülz Greinstr.-Zufahrt Uni- Center Zufahrt Unicenter Vollausbau BPl.-Nr. 65420/05 nein 80.000 80.000 Weiden Gartenweg Vollausbau § 125 BauGB ja 250.000 0 250.000 Junkersdorf Lammetshofweg Restausbau § 125 BauGB nein 100.000 0 100.000 Junkersdorf Tönneshofweg Restausbau BPl.-Nr. 60437/03 ja 100.000 0 100.000 Lövenich Daimlerstraße Ottostraße bis neuer Teil Daimlerstraße Restausbau BPl.-Nr. 59460/02 ja 50.000 0 50.000 - Anlage 1.3.BV - Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 3 Finanzstelle 6601-1201-3-8003 (Erschließung Bezirk 3- Lindenthal) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Lövenich Drachmenweg Restausbau BPl.-Nr. 58463/02 nein 50.000 0 50.000 Lövenich Kölner Straße Restausbau BPl.-Nr. 59460/02 nein 410.000 0 410.000 Müngersdorf Stolberger Straße Vitalisstraße - Eupener Straße Restausbau § 125 BauGB nein 500.000 0 500.000 Siedlung Egelspfad Siedlung Egelspfad Restausbau BPl.-Nr. 60460/03 nein 50.000 0 50.000 Widdersdorf Neue Sandkaul Restausbau § 125 BauGB nein 150.000 0 150.000 Widdersdorf Unter Gottes Gnaden Alte Sandkaul- Zum Dammfelde Restausbau BPl.-Nr. 58485/02 nein 160.000 0 160.000 Müngersdorf Belvederestraße Förderschule - Ende Freiluga Vollausbau fehlender Gehweg § 125 BauGB nein 250.000 250.000 0 300.000 380.000 2.320.000Insgesamt: - Anlage 1.3.BV -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (24)
- Wüllnerstraße
- Zusestraße
- Daimlerstraße
- Widdersdorfer Landstraße
- Eupener Straße
- Zaunstraße
- Unter Gottes Gnaden
- Stolberger Straße
- Aachener Straße
- Belvederestraße
- Lortzingstraße
- Kölner Straße
- Vitalisstraße
- Alte Sandkaul
- Lammetshofweg
- Neue Sandkaul
- Zum Dammfelde
- Ottostraße
- Am Randkanal
- Tönneshofweg
- Drachmenweg
- Egelspfad
- Sülzgürtel
- Gartenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2383/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.01.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 09:41