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2383/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Lindenthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.02.2018, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.3.BV- Lindenthal_WoBau

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1.3.BV- Lindenthal_Gewerbe und Erschließung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5098 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2383/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Lindenthal 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß-
nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf-
tragt die Verwaltung - vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 - mit der 
Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.02.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt unbekannt 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   20.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt.unbekannt 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung  300.000 €   380.000 €  2.320.000 € 
 
Wohnungsbau 700.000 €   0 €  1.100.000 € 
 
 
Insgesamt  1.000.000 €   380.000 €  3.420.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.

3 
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den 
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die 
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetrieben abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.3.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.3.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 2.3.BV- Lindenthal_WoBau

643 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 3
Finanzstelle         6601-1201-3-8613 (Erschließung Lindenthal- Wobau 2015)  
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf 
2022 ff
Sülz Kinderheime Sülz Sülzgürtel (ehem. Kinderh.) - 
2.BA
Vollausbau W 302-011 nein 700.000 700.000 0 0
Lövenich B-Plan nördlich Kölner 
Straße
Kölner Str. - Zaunstraße Vollausbau BPl.-Nr. 59460/02-
01/02
nein 1.100.000 0 0 1.100.000
700.000 0 1.100.000Insgesamt: 
- Anlage 2.3.BV -

Anlage 1.3.BV- Lindenthal_Gewerbe und Erschließung

2241 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 3
Finanzstelle         6601-1201-3-8003 (Erschließung Bezirk 3- Lindenthal)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf 
2022 ff.
Lindenthal Lortzingstraße Aachener Straße -
Wüllnerstraße
Vollausbau § 125 BauGB nein 500.000 0 500.000
Lövenich B-Plan nördlich Kölner 
Straße
Ottostraße, Zusestraße, 
Daimlerstraße
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 59460/02-
01/02
ja 3.050.000 *) *) *)
Lövenich Widderdorfer Landstraße Widdersdorfer Landstraße - Am 
Randkanal
Kreisverkehr BPl.-Nr. 58461/02 nein 350.000 50.000 300.000
Sülz Greinstr.-Zufahrt Uni-
Center
Zufahrt Unicenter Vollausbau BPl.-Nr. 65420/05 nein 80.000 80.000
Weiden Gartenweg Vollausbau § 125 BauGB ja 250.000 0 250.000
Junkersdorf Lammetshofweg Restausbau § 125 BauGB nein 100.000 0 100.000
Junkersdorf Tönneshofweg Restausbau BPl.-Nr. 60437/03 ja 100.000 0 100.000
Lövenich Daimlerstraße Ottostraße bis neuer Teil 
Daimlerstraße
Restausbau BPl.-Nr. 59460/02 ja 50.000 0 50.000
- Anlage 1.3.BV -

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 3
Finanzstelle         6601-1201-3-8003 (Erschließung Bezirk 3- Lindenthal)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf 
2022 ff.
Lövenich Drachmenweg Restausbau BPl.-Nr. 58463/02 nein 50.000 0 50.000
Lövenich Kölner Straße Restausbau BPl.-Nr. 59460/02 nein 410.000 0 410.000
Müngersdorf Stolberger Straße Vitalisstraße -
Eupener Straße
Restausbau § 125 BauGB nein 500.000 0 500.000
Siedlung 
Egelspfad
Siedlung Egelspfad Restausbau BPl.-Nr. 60460/03 nein 50.000 0 50.000
Widdersdorf Neue Sandkaul Restausbau § 125 BauGB nein 150.000 0 150.000
Widdersdorf Unter Gottes Gnaden Alte Sandkaul- Zum Dammfelde Restausbau BPl.-Nr. 58485/02 nein 160.000 0 160.000
Müngersdorf Belvederestraße Förderschule - Ende Freiluga Vollausbau 
fehlender Gehweg
§ 125 BauGB nein 250.000 250.000 0
300.000 380.000 2.320.000Insgesamt: 
- Anlage 1.3.BV -

Beratungsverlauf (1)

05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Wüllnerstraße
  • Zusestraße
  • Daimlerstraße
  • Widdersdorfer Landstraße
  • Eupener Straße
  • Zaunstraße
  • Unter Gottes Gnaden
  • Stolberger Straße
  • Aachener Straße
  • Belvederestraße
  • Lortzingstraße
  • Kölner Straße
  • Vitalisstraße
  • Alte Sandkaul
  • Lammetshofweg
  • Neue Sandkaul
  • Zum Dammfelde
  • Ottostraße
  • Am Randkanal
  • Tönneshofweg
  • Drachmenweg
  • Egelspfad
  • Sülzgürtel
  • Gartenweg

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Details

Aktenzeichen
2383/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.01.2018
Erstellt
03.08.2017 09:41