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3745/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates: "Kosten und Investitionen in die und an den Städtischen Kliniken" (AN/1628/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.11.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 28.01.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7919 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 26.11.2024 
 3745/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke gem. § 4 der Geschäftsordnung des 
Rates: "Kosten und Investitionen in die und an den Städtischen Kliniken" 
(AN/1628/2024) 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen der Fraktion Die Linke wie folgt:  
 
Vorbemerkung:  
Große Investitionsvorhaben der rechtlich selbstständigen Beteiligungsgesellschaften 
unterscheiden sich von denjenigen Großbauprojekten, welche die Stadt Köln in eige-
ner Zuständigkeit und Verantwortung mit eigenem Baubudget realisiert. Das vom Rat 
der Stadt Köln am 25.06.2023 zur Umsetzung beauftragte sog. Zukunftsmodell der 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist daher von der Liste der Großbauprojekte der Stadt 
Köln weder erfasst (Session 3165/2022) noch von der Priorisierungsentscheidung be-
troffen (Session 3331/2024).  
 
Frage 1  
Wie ist die Finanzierung der Investitionen in den Gesundheitscampus Merheim ge-
plant? Bitte nach Finanzierungsquellen, auch einer eventuellen zusätzlichen Verschul-
dung der Kliniken der Stadt Köln aufschlüsseln. 
Antwort: 
Zur Finanzierung des Zukunftsmodells der Kliniken der Stadt Köln hat der Rat der 
Stadt Köln u.a. beschlossen (Session 0551/2024):  
„Ferner beauftragt der Rat die Verw altung, die notw endigen haushaltstechnischen 
Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsmodells der Kliniken Köln im Doppelhaus-
halt 2023/2024 und in der Planung für die Haushaltsjahr 2025ff. in die Wege zu leiten.“ 
Die Verwaltung hat diesen Beschluss im Entwurf des Haushaltsplanes für die Jahre 
2025/2026 wie folgt umgesetzt:

2 
 
Zur Finanzierung der seitens der Kliniken Köln erforderlichen Investitionen wird die 
Verwaltung die Gewährung von Kapitalzuführungen vorschlagen, soweit die Investitio-
nen nicht aus Eigenmitteln der Kliniken oder Drittmittel (z.B. Fördermittel, Spenden 
etc.) finanziert werden können. Kapitalzuführungen sind grundsätzlich aktivierungsfä-
hig und stellen für den Ergebnishaushalt somit keine unmittelbare Belastung dar. Die 
dafür notwendigen Maßnahmen wird die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln zu seiner 
Sitzung am 12.12.2024 vorlegen. Nach dem Vorschlag der Verwaltung ist keine wei-
tere Verschuldung der Kliniken Köln vorgesehen, sondern im Gegenteil deren voll-
ständige Entschuldung. 
Für die Eigenkapitalaufstockung der Kliniken Köln für dortige Investitionen sind im 
Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 im Teilfinanzplan der Beteiligungen 
bei der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 10, Auszahlungen für 
den Erwerb von Finanzanlagen, bei Finanzstelle 2010-0701-0-0001, Kliniken, Haus-
haltsmittel in folgender Höhe berücksichtigt worden: 72.315 Mio. € (2025) und 114.433 
Mio. € (2026). Die Zinsbelastungen, die sich aus den für die Finanzierung der Kapital-
zuführungen erforderlichen Investitionskrediten ergeben, sind unter der Finanzposition 
9000.575.1700.6, Zinsauszahlungen, ebenfalls in die Planungen des Doppelhaushal-
tes 2025/2026 eingeflossen.  
Zum Ausgleich von operativen Verlusten soll den Kliniken Köln ein entsprechender 
Betriebskostenzuschuss gewährt werden. Dieser wird aus dem städtischen Haushalt 
geleistet und ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2025/2026 auf Basis der bisheri-
gen Erkenntnisse ebenfalls entsprechend unter der Finanzposition 2010.573.1500.8, 
Zuschüsse an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, in folgen-
der Höhe berücksichtigt: 76.576 Mio. € (2025) und 69.257 Mio. € (2026).  
Die abschließende Entscheidung über den von der Verwaltung vorgelegten Haus-
haltsplanentwurf trifft der Rat der Stadt Köln.  
 
Für die nachfolgenden Fragen hat die Verwaltung die Kliniken Köln um Beantwortung 
gebeten, die wie folgt Stellung nehmen: 
 
Frage 2: 
Welche Kosten bzw. zusätzliche Verschuldung entstanden den Kliniken der Stadt Köln 
durch die Bombenräumung am Standort Merheim? 
Antwort: 
Die Kostenkalkulation ist noch nicht final abgeschlossen, da bspw. Rechnungen von in 
Anspruch genommenen Dienstleistern noch nicht eingegangen sowie die Erlösaus-
fälle noch nicht abschließend ermittelt sind.  
Die Kliniken gehen in der noch vorläufigen Schätzung von einem mittleren einstelligen 
Millionenbetrag durch entgangene Erlöse im stationären und ambulanten Geschäft so-
wie Kosten zur Evakuierung aus. Hier sind auch die beiden Häuser Holweide und 
Riehl berücksichtigt, die zwecks Übernahme von Merheimer Fällen Versorgungskapa-

3 
 
zitäten geschaffen haben. Dies bedingte auch dort Einschränkungen in den Regelbe-
trieben. Beinhaltet sind ebenfalls angefallene Kosten durch Personaleinsatz, Beschaf-
fungen von Sachmitteln (z. B. Container zur Absicherung), Transporte etc..  
Die Kliniken der Stadt Köln sind aber bei solchen Sonderereignissen versicherungs-
technisch abgesichert. Die Deckungssummen der Versicherung kompensieren die Er-
lösausfälle sowie Ausgaben. Die Kliniken bereiten aktuell die für den Versicherungsfall 
notwendigen Unterlagen für den Versicherer auf.  
Aufgrund des bestehenden Versicherungsschutzes ist davon auszugehen, dass keine 
zusätzliche Verschuldung der Kliniken entstehen wird. 
 
Frage 3: 
Die Homepage der Städtischen Kliniken wies 2023 232 somatische Betten an der Kin-
derklinik aus. Im Juli 2024 sind durch die Öffnung des F-Taktes 64 Betten dazuge-
kommen. Die Summe ist 296 Betten. Im Oktober 2024 wurden auf der Homepage al-
lerdings insgesamt nur noch 204 somatische Betten angegeben. Die Differenz beläuft 
sich auf 92 Betten. In welchen Bereichen wurden diese 92 Betten abgebaut? 
Antwort: 
Es gab keinen Abbau der vom Land per Krankenhausplan zugewiesenen somatischen 
Betten. 
Die Angabe der 204 somatischen Betten im Jahr 2024 resultiert aus dem von der Be-
zirksregierung Köln zugestellten Feststellungsbescheid. Es handelt sich somit um die 
im Versorgungsauftrag vom Land zugewiesenen Betten per noch aktueller Kranken-
hausplanung. Der letzte Bescheid ist vom 11.04.2023. Gleiche Bettenanzahl somati-
scher Betten sind auch in den Bescheiden zuvor eingetragen.  
Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist die Darstellung von 232 somatischen Betten 
im Jahr 2023 auf der Internetpräsenz der Kliniken der Stadt Köln auf Interpretations-
fehler des Bescheides zurückzuführen. Intensivbetten sind im Bescheid in der Ge-
samtbettenzahl enthalten, werden aber weder ergänzend noch gesondert aufgeführt.  
Mit der Eröffnung des F-Traktes kam es zu einer Umnutzung der Räume und Flächen. 
In sehr in die Jahre gekommenen Klinikbereichen (C-Trakt bspw.) wurde die Nutzung 
herunter- und analog im neuen F-Trakt hochgefahren.   
 
Frage 4: 
Welches Konzept besteht für den Umgang mit den jetzt nicht genutzten Räumen, 
auch im Hinblick auf eine mögliche Sanierung? 
Antwort: 
Der klare Fokus der Kliniken sowie der Gesellschafterin liegt auf der Konsolidierung 
an einem Standort (sog. Zukunftsmodell). Somit ist der Standort Merheim hinsichtlich 
baulicher Maßnahmen priorisiert. Bis 2031 soll die Neuentwicklung des Campus Mer-
heim abgeschlossen sein. Alle für den Krankenhausbetrieb und somit die Patient*in-
nenversorgung notwendigen Räume werden durch die Kliniken Köln instandgehalten.

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Frage 5: 
Im Krankenhaus Holweide sind die Stationen 8B, 6 und 5 saniert worden. Wann wird 
die nächste Sanierung auf welcher Station geplant? 
Antwort: 
Der Standort Holweide wird im Rahmen des sog. Zukunftsmodells zum größten Teil in 
den Baubestand Merheim integriert werden. Mit der Fertigstellung der Sanierung des 
Bettentraktes in Merheim kann begonnen werden, den Standort Holweide schrittweise 
nach Merheim zu verlagern. Entsprechend sind im Krankenhaus Holweide keine wei-
teren hochinvestiven Sanierungsmaßnahmen geplant, die über die unter Antwort zu 
Frage 4 genannten Maßnahmen hinausgehen. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

28.01.2025 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3745/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.11.2024
Erstellt
22.11.2024 12:19