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2217/2020

Beantwortung der mündlichen Nachfragen des SB Becker aus der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 04.06.2020 zu TOP 7.4 - Energiebericht 2019 (0811/2020)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 22.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

7368 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  22.07.2020 
 2217/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
 
Beantwortung der mündlichen Nachfragen des SB Becker aus der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 04.06.2020 zu TOP 7.4 - Energiebericht 2019 (0811/2020) 
Text der Nachfrage: 
 
Der SB Becker fragte in der Sitzung vom 04. 06. 2020 zu TOP 7.4, Energiebericht 2019 (0811/2020) 
  
 1. „Einsparungen ab 2005: warum bei Strom nicht mehr als 10 %? 
 2. Einsparung beim Heizen (bereinigte Werte) von 2017 auf 2018 nur 0,8 %. 
    Insgesamt beim Heizen nur 14 % in den letzten 12 Jahren? 
 3. Wie sieht das Konzept aus, um in den nächsten Jahren eine stärkere Einsparung zu erreichen? 
 4. Wie ist der Stand des Austausches mit LED Beleuchtung? 
 5. Finanzielle Auswirkung durch Corona. Wieviel wurde eingespart?“ 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu 1 und 2) 
 
Der Energiebericht stellt die jährlichen Veränderungen der Heizenergie-, Strom- und  
Wasserverbräuche der Gebäude im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft zum jeweiligen Vorjahr 
dar. Als Basisjahr der Betrachtung wurde 2005 gewählt, da ab diesem Zeitpunkt die ersten Umset-
zungsmaßnahmen eines Ratsbeschlusses zum „Aktiven Energiemanagementkonzept der Stadt Köln“ 
umgesetzt wurden. Getrennt nach den Objektarten „Verwaltung“, „Schule“, „Kindertagesstätte“ und 
„Grün“ (letztere sind Arbeiterunterkünfte, Friedhöfe mit Trauerhallen, Parkanlagen, Betriebshöfe) wird 
die Betrachtung eines flächenbezogenen Verbrauchswertes als Mittelwert der jeweiligen Objektart 
vorgenommen. Dieses Verfahren dient der Vergleichbarkeit unter Berücksichtigung von Flächenver-
änderungen innerhalb der Bilanzjahre (Flächenbereinigung). Es weist den mittleren Energieverbrauch 
eines Quadratmeters aus, in dem sowohl Gebäude mit sehr geringen als auch mit hohen  
Verbräuchen vermischt werden. Die Differenz dieses Flächenwertes zum entsprechenden  
Vorjahreswert ergibt das Maß für Einsparungen oder Mehrverbrauch, hier dargestellt in Prozent.  
Dabei treten naturgemäß immer wieder Schwankungen in positiver wie in negativer Richtung und 
Größe innerhalb der Jahre auf, die nicht speziellen Ursachen oder Ereignissen zugeordnet werden 
können.  
 
So ist im aktuellen Jahr immerhin noch eine Heizeinsparung von nur 0,8 % zum Vorjahr bilanziert 
worden. In den zurückliegenden Jahren tauchten auch mehrmals Mehrverbräuche auf (2008:+ 0,7%, 
2015: +1,5%, 2017: +3,2%). Demgegenüber standen aber auch Heizenergieeinsparungen in höherer 
Größe (2007: 6,1%, 2012: 5,4%, 2013: 7,2%). Bei all dem spielt ein Rolle, dass die Nutzung von  
Gebäuden insbesondere von Schulen, im Lauf der Zeit intensiviert wurde, was zwangsläufig zu

2 
 
Mehrverbräuchen führt: Einführung von Ganztagsbetrieb erst in Grund- und danach auch in weiterfüh-
renden Schulen, Übergang der gymnasialen Schulzeit von neun auf acht Jahre (G9 auf G8), zuletzt 
temporäre Unterbringung von Flüchtlingen in Turnhallen. Trotzdem bleibt ein langfristiger  
Einspartrend erkennbar, der mit gewissen Schwankungen nach oben weist: bezogen auf einen  
Flächenverbrauchswert von 165 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Startjahr 2005 und einem  
heutigen Wert von 127 Kilowattstunden pro Quadratmeter in 2018 ergibt sich eine  
Heizenergieeinsparung von 22 %, das entspricht einer linearen Einsparung von 1,8 % in jedem Jahr. 
 
Für die Einsparungen bei Strom gilt das Vorgesagte analog. Erschwerend kommt hinzu, dass im Lauf 
der Jahre die Strombedarfe durch stromintensive Ausstattungen und Nutzungen in den Gebäuden 
deutlich angestiegen sind: hauptsächlich elektrifizierte Mensaküchen, hoher Anstieg der IT-
Ausstattungen durch Digitalisierung insbesondere auch in Schulen (PC-gestützter Unterricht,  
Einrichtung von Server-Räumen und ähnlichem). Ähnlich wie bei der Heizenergie sind auch hier über 
die Jahre Schwankungen der Verbrauchseinsparungen feststellbar, wobei die Mehrverbräuche zum 
Vorjahr sich in Grenzen halten (2012: +3,9%, 2016: +4,6% durch Flüchtlingsunterbringung).  
Auch hier ist der Trend seit 2005 aber insgesamt positiv mit 10 % Einsparung trotz erheblich  
gestiegener Bedarfe. 
 
 
Zu 3) 
 
Das Konzept der Gebäudewirtschaft zur Einsparung von Energie in städtischen Gebäuden basiert 
seit geraumer Zeit auf den Säulen „hohe Energieeffizienz bei Neubauten (Energieleitlinien mit  
Passivhausbauweise), zeitnahes Energiecontrolling (aktuell mit neuerdings tagesgenauen  
Verbrauchswerten von etwa 200 Verbrauchsstellen), Analyse von Liegenschaften mit hohen  
Verbrauchskennwerten und Verbesserungsmaßnahmen nach Prioritäten und Ressourcen im Objekt-
management, Generalinstandsetzungen unter besonderer Berücksichtigung von Energieeffizienz 
nach Energieleitlinien“. In den letzten 15 Jahren konnten mit diesem Vorgehen Einsparungen von 
insgesamt rund 22 % beim Heizenergie- und Wasserverbrauch sowie etwa 9 % beim Stromverbrauch 
erreicht werden. Die damit verbundene CO2-Einsparung liegt bei 33 %. Trotz der in diesem Zeitraum 
angestiegenen Nutzungsintensitäten der Gebäude durch Ausbau der Ganztagskonzepte in Schulen 
und technischen Ausstattungsmerkmalen durch Mensabetrieb und Ausweitung der IT- und Kommuni-
kationstechnik in den Gebäuden ist kein Anstieg der Energieverbrauche zu verzeichnen. Das Konzept 
hat sich damit positiv bewährt und steht nicht auf dem Prüfstand für Änderungsüberlegungen.    
 
 
Zu 4) 
 
Unter Inanspruchnahme des Förderprogramms „Nationale Klimaschutzinitiative“ des  
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und nukleare Sicherheit wurden seit 2013 in  
mehreren städtischen Gebäuden Sanierungen zum Ersatz veralteter und teilweise nicht mehr  
ausreichender Beleuchtungseinrichtungen gegen moderne energiesparende LED-Leuchtmittel  
durchgeführt. 
 
Seitdem wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: 
 
Schule Kuckucksweg  Turnhalle alt + neu, Aula  
Berufskolleg Eitorfer Straße  Vier-Feld-Sporthalle  
Gymnasium Kreuzgasse  
Vogelsanger Straße  Aula  
Schule Adlerstr.  Turnhalle  
Schule Cäsarstr.  Turnhalle  
KölnKolleg, Judenkirchhofsweg  Erneuerung Allgemein-und Sicherheitsbeleuchtung  
Schule Lohmarer Str.  Innen-und Ha llenbeleuchtung  
Grundschulen Buschfeldstraße  Schulgebäude, Turnhalle, Aula

3 
 
Stadthaus Deutz Willy -Brandt-Platz Flurbeleuchtung 
 
Im Rahmen weiterhin anstehender Generalsanierungen werden die vorhandenen Beleuchtungsein-
richtungen gemäß den Vorgaben der „Energieleitlinien der Stadt Köln“ auch auf LED-Leuchtmittel 
umgestellt. 
 
 
Zu 5) 
 
Es gibt keine Erhebungen über durch die Corona-Pandemie verursachten Auswirkungen auf den 
Verbrauch an Energie und Wasser, die sich finanziell beziffern ließen. Grundsätzlich kann jedoch 
davon ausgegangen werden, dass bedingt durch die Schulschließung für den Regelunterricht auch im 
Bereich von Strom (nur sporadische Beleuchtung) sowie Wasser (geringere Toilettenbenutzung)  
weniger verbraucht wurde. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Schulgebäude trotz  
Unterrichtswegfall nicht geschlossen waren, sondern weiterhin der Betrieb durch Lehrkräfte und auch 
Notbetreuung von Schülern stattgefunden hat. Dies erforderte daher auch die Aufrechterhaltung der 
Beheizung der Gebäude. Ähnliches gilt auch für die Kita-Gebäude 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2217/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
22.07.2020
Erstellt
20.07.2020 14:11