AN/1494/2022/1
Abriss Riehler Kiosk Stammheimer Straße
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Anfrage (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 25.08.2022 AN/1494/2022 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Abriss Riehler Kiosk Stammheimer Straße - Anfrage der SPD zur Sitzung am 01.09.2022 - Der Abriss des Kiosks auf dem Riehler Plätzchen an der Bushaltestelle der Linie 140 wurde bereits vor zwei Jahren beschlossen. Da der Kiosk schon seit Jahren leer steht, wird er von vielen Riehler*innen und Besucher*innen der Einkaufsmeile inzwischen als Schandfleck empfunden. Gründe sind u. a. die Sprayaktivitäten Unbekannter und eine Vermüllung auf den Ablagemöglichkeiten des Kioskes. Ein- und aussteigende KVB-Kund*innen der Buslinie 140 kommen an dieser Haltestelle bei viel Betrieb in Platzbedrängnis. Inzwischen herrscht Frustration gegenüber der Verwaltung. Viele verstehen die Gründe für die von Ihnen empfundene Verzögerung nicht. Fragen: 1. Wann soll der Abriss beginnen? 2. Existieren schon Planungen für die Umgestaltung des Riehler Plätzchens? 3. Wie werden die Riehler Bürger*innen in die weiteren Planungen der Umgestaltung mit einbezogen? gez. Grunert gez. Wicharz Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer AN/1494/2022/1 Freigabedatum 15.02.2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 Abriss Riehler Kiosk Stammheimer Straße - Anfrage der SPD zur Sitzung am 01.09.2022 (AN 1494/2022)- Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Der Eigentümer hat am 01.03.2016 den Kiosk käuflich erworben. Mit Schreiben vom 22.02.2016 beantragte er die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, da der Kiosk (sein Eigentum) auf öffentlichem Straßenland steht. Die Sondernutzungserlaubnis wurde am 08.03.2016 bis auf Widerruf erteilt. Im Dezember 2022 wurde der Ordnungsdienst mit der Feststellung beauftragt, ob der Kiosk weiter betrieben wird. Aus dem Ermittlungsbericht geht hervor, dass der Kiosk dauerhaft ge- schlossen ist. Mit Schreiben vom 31.01.2023 wurde das Anhörungsverfahren auf Widerruf der Sondernut- zungserlaubnis in die Wege geleitet. Sollte die Sondernutzungserlaubnis mit Rechtskraft wi- derrufen worden sein, ist der Eigentümer verpflichtet, auf eigene Kosten den Rückbau des Kioskes vorzunehmen. Die Dauer des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss kann nicht beurteilt werden. Der Eigentümer hat am 13.02.2023 vorab telefonisch Stellung zum Anhörungsschreiben ge- nommen. Er hat mitgeteilt, dass er mit einem sofortigen Widerruf der Sondernutzungserlaub- nis und dem Rückbau des Kioskes einverstanden ist, sofern ihm die Kosten für den Rückbau nicht auferlegt werden, da er den Rückbau aus eigenen Mitteln nicht finanzieren kann. Ent- sprechende Nachweise werden im Anhörungsverfahren vorgelegt. Sollte die Bezirksvertretung entsprechende Mittel zur Verfügung stellen bzw. einen Weg fin- den, den Rückbau kostenneutral für den Eigentümer gestalten zu können, hätte dies erhebli- che Auswirkungen auf die Dauer des Verfahrens inkl. Rückbau des Kioskes. Zu 2. Das Riehler Plätzchen wurde in die gemeinsame Liste „Städtische Planungen im öf- fentlichen Raum“ des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßen- und Radwegebau auf- genommen. Aufgrund von fehlenden Planungs- und Umsetzungskapazitäten bei den beteilig- ten Fachämtern kann die Umplanung des Riehler Plätzchen weder zeitnah noch mittelfristig erfolgen. Zu 3. Die Riehler Bürger*innen werden über Öffentlichkeitsbeteiligung in den Planungspro- zess eingebunden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1494/2022/1
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.02.2023
- Erstellt
- 14.02.2023 13:17