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3303/2017

Organisierte Ersthelfersysteme

Mitteilung Ausschuss 11.12.2017

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 12.12.2017, TOP 6.9

0172-2016

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Mitteilung Ausschuss

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0172-2016

4335 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 0172/2016 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 26.01.2016 
 
Organisierte Ersthelfersysteme - Neue Entwicklungen 
Bei einem lebensbedrohlichen Notfall oder Unfall wird der Rettungsdienst über die Europaweite Not-
rufnummer 112 alarmiert. Die Stationierung der Rettungsmittel wird in NRW im Rahmen eines Ret-
tungsdienstbedarfsplans so vorgenommen, dass eine flächendeckende Vorhaltung erreicht und eine 
schnelle Hilfe damit möglich wird. In Köln erfolgt die Stationierung so, dass planerisch eine Hilfsfrist 
mit 8 min in 90% für das ersteintreffende Fahrzeug des Rettungsdienstes bei lebensbedrohlichen 
Notfällen gegeben ist. Bei einem Herzkreislauf-Stillstand zählt jedoch jede Minute, so dass der Beginn 
für Wiederbelebungsmaßnahmen möglichst noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes begonnen wer-
den kann. In Köln wird seit 1996 versucht, über die Leitstelle der Feuerwehr erste Instruktionen an 
Anrufer bzw. Angehörige so zu geben, dass eine Wiederbelebung durch Umstehende eingeleitet wird. 
 
In den neuen Leitlinien des „European Resuscitation Councils“ (ERC)1 vom 15. Oktober 2015 wird 
erstmals auch auf Ersthelfersysteme hingewiesen, so dass eine weitere Verkürzung des maßnah-
menfreien Intervalls möglich wird. 
 
Bereits seit Jahren gibt es in Deutschland Ersthelfersysteme (z.B. „Helfer vor Ort“, „First Responder“, 
etc.), die insbesondere in entlegenen Gebieten zum Einsatz kommen und den dortigen Rettungs-
dienst mit freiwilligen Helfern unterstützen. 
 
Die moderne Technik ermöglicht es jetzt solche Ersthelfersysteme schneller und wirksamer zu akti-
vieren, sowie vorhandene Ressourcen (z.B. Aufstellungsorte von automatischen Defibrillatoren, so-
genannte AEDs) systematisch zu kartographieren. Basis dabei sind sogenannte Smart-Phone Apps, 
die Ersthelfersysteme organisieren. 
 
Das Prinzip dabei ist, dass der Anbieter (in der Regel ein Verein mit ehrenamtlichen Kräften)  eine 
App bereitstellt, bei der man sich als Interessent anmelden kann. Sobald ein Notfall dem System be-
kannt wird, sucht es geographisch die nächsten Ersthelfer und „alarmiert“ diese. Diese Ersthelfer 
können dann ihre Bereitschaft bestätigen und erhalten dann die Adresse. Dort können sie sich dann 
(im günstigsten Fall noch vor dem Rettungsdienst) hinbegeben und ggf. die ersten Wiederbele-
bungsmaßnahmen einleiten. 
 
Hier gibt es zwischenzeitlich zahlreiche sowohl inländische (z.B. Mobile Retter aus Gütersloh 
http://www.mobile-retter.de/) als auch ausländische Systeme (z.B. FirstAED aus Dänemark 
http://firstaed.com/de/ ), die solche Dienste anbieten. Bestehende Systeme, die z.B. AEDs schon ört-
lich bereitstellen (z.B. „defi Köln“ http://www.defikoeln.de/, definetz aus Hamm http://www.definetz.de/, 
etc.) können in solche Systeme mit eingebunden werden.  
 
Ebenso gibt es auch (noch) sehr futuristisch anmutende Projekte, wie z.B. AED-Abwurf aus Drohnen 
                                                 
1 Siehe dazu auch die Internetseite des German Resuscitation Councils (GRC): http://www.grc-
org.de/leitlinien2015

2 
 
(http://www.tudelft.nl/en/current/latest-news/article/detail/ambulance-drone-tu-delft-vergroot-
overlevingskans-bij-hartstilstand-drastisch/), die sich für eine noch schnellere Nutzung von AEDs vor 
Ort anbieten. 
 
Bei diesen gesamten Aktivitäten, die eine zusätzliche Unterstützung in der Rettungskette verspre-
chen, sind lokal und regional zahlreiche Fragen zu klären. Wie wählt man als öffentlicher Rettungs-
dienst geeignete Systeme aus und wie bindet man sie in die Rettungskette ein? Wie wählt der Verein 
engagierte Ersthelfer aus, wie werden sie geschult und wie werden sie überprüft? Wie geht man da-
mit um, wenn es mehrere Anbieter gibt?  Welche Auswirkungen haben diese Systeme auf Angehöri-
ge und Patienten? Sind Anbieter auch nachhaltig oder verschwinden sie wieder? 
 
Wichtig ist, dass man als öffentlicher Rettungsdienst diese durch moderne Technik und persönliches 
Engagement von Bürgerinnen und Bürgern nutzbaren Möglichkeiten im Auge behält, sie fachlich be-
wertet und ggf. in das vorhandene System integriert. Dies gilt insbesondere dann, wenn an anderer 
Stelle aus solchen (ggf. dann auch verstetigten) Projekten positive Erfahrungen berichtet werden.

Mitteilung Ausschuss

1353 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/37/374/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3303/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 12.12.2017 
 
Organisierte Ersthelfersysteme 
Im Januar 2016 hat die Verwaltung bereits über organisierte Ersthelfersysteme in Deutschland berich-
tet (Mitteilungsnummer 0172/2016). Zwischenzeitlich gibt es hochrangig publizierte Untersuchungen, 
die den positiven Einfluss auf die Reduktion der Sterblichkeit signifikant nachweisen (Kragholm et al., 
Bystander efforts and 1-year outcomes in out-of-hospital cardiac arrest. New England Journal of Me-
dicine 376: 1737-1747 Jahr 2017). Ein freiwilliges, app-basiertes Ersthelfersystem kann nur mit einer 
softwaregestützten Anbindung an die jeweilige Rettungsleitstelle funktionieren. Die Vertreiber haben 
für nahezu alle Leitrechnersysteme geeignete Software-Module im Angebot.  
 
Die Verwaltung befindet sich derzeit in der Beschaffung eines neuen Leitrechnersystems (Beschluss-
vorlage 3382/2016). Im Rahmen dieser Beschaffung macht es Sinn, das Ersthelfersystem-Modul di-
rekt mit zu beschaffen. Sobald die konkrete Beschaffung des Leitrechnersystems zur Umsetzung an-
steht, werden die genauen Anforderungen und Kosten an das app-basierte Ersthelfersystem in einer 
Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

12.12.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 6.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3303/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.12.2017
Erstellt
26.10.2017 07:37