2008/0279
Gründung der bauVereint gemeinnützige GmbH und Beteiligung der Bauverein AG an der bauVereint gemeinnützige GmbH
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2008/0279
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.08.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Rechtsamt - Stadtwirtschafts- koordination- Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: I 7113 30 100 Stvv. 20 Vorlage-Nr. 2008/0279 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Gr ündung der bauVereint gemeinnützige GmbH und Beteiligung der Bauverein AG an der bauVereint gemeinnützige GmbH Vorlage vom: 18. 8.2008 Beschlussvorschlag: Die Gründung der bauVereint gemeinnützige GmbH und Beteiligung der bauverein AG an der bauVereint gemeinnützige GmbH wird zugestimmt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 18.08.2008 Begründung: Gründung der bauVereint gemeinnützige GmbH Im Zusammenhang mit der Gründung der SOPHIA Hessen GmbH plant die bauverein AG eine gemeinnützige GmbH, die bauVereint gemeinnützige GmbH, zu gründen. Die Gesellschaft soll unter anderem dazu dienen, Spenden zu akquirieren, um damit auch finanziell schlechter gestellten Mietern der bauverein AG den Zugriff auf das Betreuungsangebot von SOPHIA bieten zu können. Mittelfristig ist geplant, auch weitere soziale Projekte über die gemeinnützige GmbH zu unterstützen oder durchzuführen. Im einzelnen: 1. Unternehmenszweck und prozentualer Anteil an der Beteiligung Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von generations- und kulturübergreifender Nachbarschaftshilfe sowie die Stärkung des sozialen Netzwerkes in den Quartieren und die Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verfolgt: /square4 durch die Unterhaltung von Gemeinschaftsräumen /square4 durch den Aufbau und die finanzielle Unterstützung von Netzwerken zur Verbesserung der sozialen Strukturen in den Wohnumfeldern /square4 durch die Pflege, Gewinnung und Beschäftigung von Ehrenamtlichen mit und ohne Aufwandsentschädigung. Die bauverein AG wird sich zu 100% an der neuen Gesellschaft bete iligen. Das Stammkapital der neuen Gesellschaft wird 25.000 € betragen. 2. Der Unternehmensgegenstand der neuen Beteiligungen ist durch den Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft abgedeckt Gemäß § 2 der Satzung der bauverein AG ist Gegenstand der bauverein AG die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung. Dabei darf die Gesellschaft auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gegenstand der Gesellschaft (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind. Die Förderung von generations- und kulturübergreifender Nachbarschaftshilfe sowie die Stärkung des sozialen Netzwerkes in den Quartieren und die Unterstützung von hilfebedürftigen Mietern ist dem Gegenstand der Gesellschaft, der Wohnungsversorgung breiter Schichten, dienlich. 3 Ausgehend von dem Unternehmenszweck ist die bauverein AG auch befugt, weitere Unternehmen zu gründen. 3. Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung. Die Gesellschaft wird ausschließlich und unmittelbar mildtätige oder gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ verfolgen. Darüber hinaus ist sie selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Aus diesem Grund ist eine Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Ertragskraft nicht geboten. 4. Voraussetzungen des § 122 HGO Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO Die Gesellschaft verfolgt einen öffentlichen Zweck. Zum einen dient sie dazu, auch finanziell schlechter gestellten Mietern der bauverein AG den Zugriff auf die Serviceleistungen von SOPHIA bieten zu können und damit den mit SOPHIA verfolgten öffentlichen Zweck zu fördern. Zum anderen sollen mittelfristig auch weitere soziale Projekte unterstützt oder selbst verfolgt werden. Ziel dieser Projekte soll es insbesondere sein, die Gemeinschaft und Integration zwischen den Mietern der bauverein AG verschiedener Kulturen und unterschiedlichen Alters zu fördern sowie die Unterstützung der hilfsbedürftigen Personen zu gewährleisten. Durch den Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeitern bietet die Gesellschaft auch eine sinnvolle Plattform für ehrenamtliches Engagement. Finanziert werden sollen diese Projekte und Unterstützungsleistungen durch Spenden. Wie sich aus bereits erfolgten Gesprächen mit potentiellen Spendern, wie z.B. einer Stiftung, ergeben hat, dürfen diese finanziellen Förderungen ausschließlich an gemeinnützige Institutionen vergeben werden. Aus diesem Grund kann der Zweck der bauVereint gemeinnützige GmbH nicht von der SOPHIA GmbH erfüllt werden, sondern muss mit einer rechtlich getrennten Gesellschaft verfolgt werden. Die Haftung der bauverein AG ist betragsmäßig auf die zu übernehmende Stammeinlage (EUR 25.000,-) beschränkt (§ 122 Abs. 1 S.1 Nr. 2 HGO). Das Risiko der bauVereint gemeinnützige GmbH ist hinsichtlich der Beteiligung auf die zu leistenden Einlagen beschränkt. Ein angemessener Einfluss im Sinne von § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGO kann von der Gemeinde über einen Beirat bei der bauVereint gemeinnützige GmbH ausgeübt werden. Die nach § 122 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HGO sicherzustellende Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln wird im Gesellschaftsvertrag entsprechend verankert. 5. Aufgrund der ausschließlich und unmittelbar mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecksetzung des neuen Unternehmens erfolgt keine negative Veränderung der Marktanteile. 4 Es ist ausgeschlossen, dass eine Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit/aus Monopolbereichen in Wettbewerbsaktivitäten stattfindet Nachdem es sich nicht um eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne von § 121 Abs. 1 Ziffer 3 HGO handelt ist eine Markterkundung nicht erforderlich; ebenso sind die Kammern nicht zu befassen. Darmstadt, 18.08.2008 Der Dezernent I Walter Hoffmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0279
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.08.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00