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Baugenehmigungen in Köln mit dramatischem Einbruch – was tut die Oberbürgermeisterin?
SPD Anfrage nach § 4 AN/1355/2017 vom 21.09.2017
Stand: Am 14.11.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 21.09.2017 AN/1355/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 28.09.2017 Baugenehmigungen in Köln mit dramatischem Einbruch – was tut die Oberbürgermeisterin? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 28.09.2017 aufzunehmen: Die von IT.NRW vor kurzem veröffentlichen Zahlen zur Anzahl der Baugenehmi- gungen im ersten Halbjahr 2017 lassen darauf schließen, dass das Ziel, 6.000 Wohnungen pro Jahr in Köln neu zu errichten, weiterhin deutlich verfehlt wird. Im ersten Halbjahr 2017 sind Baugenehmigungen für etwas über 1.300 Wohnun- gen erteilt worden, das sind fast 37 % weniger als im ersten Halbjahr 2016. Im Anschluss an ihre Anfrage im Stadtentwicklungsausschuss vom 11.05.2017, AN/0742/2017 betr. „Wohnungsbau in Köln – Anzahl der Baugenehmigungen muss deutlich erhöht werden!“ bittet die SPD-Fraktion die Oberbürgermeisterin um die Beantwortung folgender weiterer Fragen: 1. Wie ist der Stand der Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2015 auf der Grundlage des Ratsbeschlusses betr. der Ratsvorlage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (20.12.2016)? Wann ist mit einer umfassenden Darstellung im Sinne eines Wohnungsbauprogramms 2030 zu rechnen? 2. Der Rat hat die Verwaltung Ende 2016 beauftragt, u.a. das Grundstück In- nere Kanalstraße/Krefelder Straße für Wohnungsbau zu entwickeln. Der derzeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete alternative Grundstücke zur Verfügung gestellt werden. Der ASB hat Interesse das Grundstück auch im Sinne des Wohnungsbaus zu entwickeln. - 2 - Welche Grundstücke hat die Verwaltung, der ASB oder ein dritter Akteur der Bauwagen-Gruppe konkret angeboten? Welche Reaktion gab es auf diese Angebote? 3. Laut Medienberichten sind fast 1.500 Stellen in der Verwaltung unbesetzt. Wie hoch ist jeweils die Zahl der unbesetzten Stellen bei den für den Wohnungsbau insbesondere relevanten Ämtern für Stadtentwicklung und Statistik (-15-), Wohnungsamt (- 56-), Stadtplanungsamt (-61-) und Bauaufsichtsamt (-63-)? Welche Maßnahmen unternimmt die Oberbür- germeisterin, um Stellenvakanzen zu beheben? 4. In der Beantwortung 1980/2017 zur v.g. Anfrage der SPD-Fraktion führt die Verwaltung aus, dass Befugnisse und verwaltungsinterne Durchset- zungsrechte der Wohnungsbauleitstelle in einer Vorlage des Verwaltungs- vorstandes verbindlich geregelt werden sollen. a) Liegt diese Vorlage mittlerweile vor? Wie sind die Entscheidungskompe- tenzen der Wohnungsbauleitstelle geregelt? b) Es besteht der Eindruck, dass den Akteuren des Kölner Wohnungs- marktes die neue Wohnungsbauleitstelle noch nicht ausreichend be- kannt ist. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unternimmt die Wohnungsbauleitstelle? 5. Welche Haltung hat die Oberbürgermeisterin zum von der neuen Landes- regierung geplanten Moratorium zur Ende 2016 beschlossenen neuen Lan- desbauordnung? Es wird gebeten, die Beantwortung dieser Anfrage auch dem Stadtentwicklungs- ausschuss mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
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