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AN/0762/2023

Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell

SPD Anfrage nach § 4 28.04.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.4

Anlage 1 Vorab-Auszug aus der Niederschrift TOP 2.4-2.4.2 StEA 31.08.2023

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SPD Anfrage nach § 4

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Anlage 1 Vorab-Auszug aus der Niederschrift TOP 2.4-2.4.2 StEA 31.08.2023

971 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
   
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 12.09.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 
öffentlich 
2.4 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Verwendung der Ablösebeträge 
aus dem Kooperativen Baulandmodell" 
AN/0762/2023 
2.4.1 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Verwendung 
der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell 
(AN/0762/2023)" 
1623/2023 
2.4.2 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur schriftlichen Beantwor-
tung (1623/2023) einer Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0762/2023) betref-
fend „Verwendung von Ablösebeträgen aus dem Kooperativen Bauland-
modell“ 
2054/2023 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und beauf-
tragt die Verwaltung die Beantwortungen zur der Anfrage dem Verkehrsausschuss zur 
Kenntnis zu geben.

SPD Anfrage nach § 4

2000 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0762/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
 
Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bei den nach dem Kooperativen Baulandmodell von den Vorhabenträgern für Infrastruktur-
maßnahmen entrichteten Ablösebeträgen handelt es sich um treuhänderisch eingenomme-
nes Geld, das nur streng zweckgebunden verwendet werden darf. Die SPD-Fraktion geht da-
von aus, dass die Verwaltung dem jeweiligen Vorhabeträger einen Nachweis über die Ver-
wendung dieser Mittel schuldet. 
 
Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung der folgenden Fragen gebe-
ten: 
 
1. In welchen Verfahren nach dem Kooperativen Baulandmodell wurden bisher Ablösebe-
träge vereinbart und eingenommen? 
 
2. Welche Infrastrukturprojekte wurden hieraus bereits finanziert oder sollen in welchem 
angemessenen Realisierungszeitraum finanziert werden? 
 
3. Wird für die nach dem Kooperativen Baulandmodell jeweils vereinbarten und eingenom-
menen Ablösebeträge ein detaillierter, projektbezogener Verwendungsnachweis geführt 
oder ist dies vorgesehen? (falls nein, wird um eine Begründung gebeten)

- 2 - 
 
4. Falls die Ablösebeträge nicht oder nicht vollständig für die jeweils vereinbarten Zwecke 
verwendet werden konnten oder absehbar nicht verwendet werden können, was ge-
schieht hiermit? Werden sie zurückerstattet oder für andere, nicht den jeweiligen Vorha-
ben direkt zuzuordnenden Zwecke verwendet? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Christian Joisten   
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0762/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
28.04.2023
Erstellt
28.04.2023 13:05