AN/0762/2023
Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell
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Anlage 1 Vorab-Auszug aus der Niederschrift TOP 2.4-2.4.2 StEA 31.08.2023
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 31.08.2023 öffentlich 2.4 Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell" AN/0762/2023 2.4.1 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell (AN/0762/2023)" 1623/2023 2.4.2 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage zur schriftlichen Beantwor- tung (1623/2023) einer Anfrage der SPD-Fraktion (AN/0762/2023) betref- fend „Verwendung von Ablösebeträgen aus dem Kooperativen Bauland- modell“ 2054/2023 Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und beauf- tragt die Verwaltung die Beantwortungen zur der Anfrage dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben.
SPD Anfrage nach § 4
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An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0762/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 Verwendung der Ablösebeträge aus dem Kooperativen Baulandmodell Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bei den nach dem Kooperativen Baulandmodell von den Vorhabenträgern für Infrastruktur- maßnahmen entrichteten Ablösebeträgen handelt es sich um treuhänderisch eingenomme- nes Geld, das nur streng zweckgebunden verwendet werden darf. Die SPD-Fraktion geht da- von aus, dass die Verwaltung dem jeweiligen Vorhabeträger einen Nachweis über die Ver- wendung dieser Mittel schuldet. Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung der folgenden Fragen gebe- ten: 1. In welchen Verfahren nach dem Kooperativen Baulandmodell wurden bisher Ablösebe- träge vereinbart und eingenommen? 2. Welche Infrastrukturprojekte wurden hieraus bereits finanziert oder sollen in welchem angemessenen Realisierungszeitraum finanziert werden? 3. Wird für die nach dem Kooperativen Baulandmodell jeweils vereinbarten und eingenom- menen Ablösebeträge ein detaillierter, projektbezogener Verwendungsnachweis geführt oder ist dies vorgesehen? (falls nein, wird um eine Begründung gebeten) - 2 - 4. Falls die Ablösebeträge nicht oder nicht vollständig für die jeweils vereinbarten Zwecke verwendet werden konnten oder absehbar nicht verwendet werden können, was ge- schieht hiermit? Werden sie zurückerstattet oder für andere, nicht den jeweiligen Vorha- ben direkt zuzuordnenden Zwecke verwendet? Mit freundlichen Grüßen Gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0762/2023
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 28.04.2023
- Erstellt
- 28.04.2023 13:05