Mandari Insight

BV2/111/2025

Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses

Beschlussvorlage 10.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 01.07.2025, TOP 4.8

Bestand Erdgeschoss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Bebauungsplan

· application/pdf

Ansehen

Bestand Schnitt

· application/pdf

Ansehen

Katasterauszug

· application/pdf

Ansehen

Neubau Vogelperspektive

· application/pdf

Ansehen

Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Bestand Straßenansicht

· application/pdf

Ansehen

Neubau Straßenansicht

· application/pdf

Ansehen

Fotos Ansichten

· application/pdf

Ansehen

Bestand Erdgeschoss

63 Zeichen


































Beschlussvorlage

4119 Zeichen

BV2/111/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43  
– Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 2 01.07.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten 
Bebauungsplans Nr. 5677/039 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5688/018, 
der straßenseitig eine Fluchtlinie festsetzt. Zud em befindet sich das 
Vorhabengrundstück innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2. 
 
Das Bauvorhaben betrifft ein 1903 errichtetes II -geschossiges Bestandsgebäude, 
welches 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss umfasst. 1956 
wurde eine ebenerdige Garagenanlage im Hofbereich errichtet. 
 
Aufgrund der Erhaltungssatzung fällt die Entscheidung über die Genehmigung des 
Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB werden für Bere iche erlassen, die aufgrund 
ihrer Eigenart als besonders wertvoll und schützenswert zu erachten sind.  Diese 
Eigenart kann in der städtebaulichen Gestalt eines Gebiets liegen, was in der 
jeweiligen Erhaltungssatzung zu begründen ist. Der Begriff Eigenart w ird hierbei

Seite 2 
definiert durch das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild. Ziel der 
Satzung ist nach § 2 die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes 
aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt.  
 
Flingern Nord wird durch eine Vielzahl grün derzeitlicher erhaltenswerter 
ortsbildprägender Gebäude geprägt, die es in seiner städtebaulichen Eigenart zu 
erhalten und zu schützen gilt.  Das Wohn - und Geschäftsgebäude Hoffeldstraße 43, 
aus dem Jahre 1903, ist Teil der gründerzeitlichen Bebauung Düsse ldorf Flingerns 
und wird in seiner städtebaulichen Eigenart als prägend für die Straßenzeile und die 
Umgebung bewertet.  Es verfügt über eine qualitätsvolle Gestaltung.  
 
Im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken ist das Gebäude niedriger. Der Bauherr 
hat d aher gemeinsam mit der Verwaltung eine Aufstockung des vorhandenen 
Gebäudes geprüft. In dem Zug wurden statische Gutachten erstellt. Diese ergaben, 
dass nicht nur eine Aufstockung nicht darstellbar ist, sondern auch die vorhandene 
Bausubstanz den statische n Anforderungen nicht mehr entspricht. Die vorgelegten 
Gutachten belegen, dass das Gebäude nicht mehr sanierungsfähig und damit auf 
Dauer nicht mehr nutzbar ist. 
 
Aus dem Grund kann die Erhaltungssatzung einem Abbruch im vorliegenden Fall 
nicht entgegengehalten werden. 
 
Das vorhandene Wohn- und Geschäftshaus soll folglich abgebrochen werden. 
 
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Genehmigung des Abbruchs. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Geplant ist der Neubau eines Wohn - und Geschäftshauses mit 10 Wohn - und 2 
Gewerbeeinheiten. Im rückwärtigen Grundstück sollen 2 Stadthäuser errichtet 
werden. 
 
Im straßenseitigen Haupthaus sind 4 3 -Zimmer-Wohnungen mit jeweils ca. 115 m², 
2 Maisonette-Einheiten im Dachgeschoss und Spitzboden mit ca. 115 m² und 90 m², 
4 1 -Raum-Apartments mit jeweils ca. 35 m² sowie 2 Gewerbeeinheiten im 
Erdgeschoss mit ca. 50 m² und 70 m² Wohn-/Nutzfläche geplant. 
 
Die 2 Stadthäuser sind mit jeweils ca. 135 m² Wohnfläche geplant. 
 
Die nicht überbaubare Grundstücksfläche nimmt die 9 PKW -Stellplätze – teils als 
Doppelparksystem – die Zufahrten sowie eine ausreichend große Vegetationsfläche 
auf. 
 
Die notwendige Pflanzung von 3 Bäumen ist geplant. Zudem wird auf dem 
Grundstück der notwendige Kinderspielplatz errichtet. 
 
Das Vorhaben wird der BV zu r Entscheidung vorgelegt, insbesondere wegen der 
rückwärtigen Bebauung.

Seite 3 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Bebauungsplan 
Bestand Erdgeschoss 
Bestand Schnitt 
Bestand Straßenansicht 
Fotos Ansichten 
Neubau Vogelperspektive 
Neubau Straßenansicht

Bebauungsplan

144 Zeichen

Düsseldorf
Nähe trifft Freiheit

——

in Landeshauptstadt Düsseldorf Maßstab 1: 500

7 Vermessungs- und Katasteramt erstellt am: 04.12.2024
S

IS

Bestand Schnitt

63 Zeichen


































Katasterauszug

448 Zeichen

Die Nutzung dieses Auszuges ist im Rahmen des $ 11 (1) DVOzVermKatG NRW zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach $ 27 VermKatG NRW verfolgt.

(e; 082

Ra
ger
NV

5677650

5677550

32347250 32347350

Kat Dusseldorf Maßstab 1: 500 Pa BE. EEE BEE Zn Auszug aus dem
atasteram :
Liegenschaftskataster
Brinckmannstraße 5
ITEIS Dilisseiiorf Flurkarte NRW 1 : 500
Flurstück: 93
Flur: 22
Gemarkung: Flingern Erstellt: 04.12.2024

Hoffeldstraße 43, Düsseldorf

Neubau Vogelperspektive

24 Zeichen

Be u im
Wr os m

_

Z

U

Luftbild

96 Zeichen

Landeshauptstadt Düsseldorf Maßstab 1 : 500
Vermessungs- und Katasteramt erstellt am: 04.12.2024

Bestand Straßenansicht

3 Zeichen




Fotos Ansichten

18 Zeichen

07 Fotos Ansichten

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/111/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.06.2025
Erstellt
04.06.2025 10:32