BV2/111/2025
Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses
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Bestand Erdgeschoss
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Beschlussvorlage
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BV2/111/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Abbruchantrag, Hoffeldstraße 43 – Abbruch des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 01.07.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung des Abbruchs. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück Hoffeldstraße 43 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/039 sowie des einfachen Bebauungsplans Nr. 5688/018, der straßenseitig eine Fluchtlinie festsetzt. Zud em befindet sich das Vorhabengrundstück innerhalb der Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2. Das Bauvorhaben betrifft ein 1903 errichtetes II -geschossiges Bestandsgebäude, welches 4 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss umfasst. 1956 wurde eine ebenerdige Garagenanlage im Hofbereich errichtet. Aufgrund der Erhaltungssatzung fällt die Entscheidung über die Genehmigung des Abbruchs in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB werden für Bere iche erlassen, die aufgrund ihrer Eigenart als besonders wertvoll und schützenswert zu erachten sind. Diese Eigenart kann in der städtebaulichen Gestalt eines Gebiets liegen, was in der jeweiligen Erhaltungssatzung zu begründen ist. Der Begriff Eigenart w ird hierbei Seite 2 definiert durch das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild. Ziel der Satzung ist nach § 2 die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Flingern Nord wird durch eine Vielzahl grün derzeitlicher erhaltenswerter ortsbildprägender Gebäude geprägt, die es in seiner städtebaulichen Eigenart zu erhalten und zu schützen gilt. Das Wohn - und Geschäftsgebäude Hoffeldstraße 43, aus dem Jahre 1903, ist Teil der gründerzeitlichen Bebauung Düsse ldorf Flingerns und wird in seiner städtebaulichen Eigenart als prägend für die Straßenzeile und die Umgebung bewertet. Es verfügt über eine qualitätsvolle Gestaltung. Im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken ist das Gebäude niedriger. Der Bauherr hat d aher gemeinsam mit der Verwaltung eine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes geprüft. In dem Zug wurden statische Gutachten erstellt. Diese ergaben, dass nicht nur eine Aufstockung nicht darstellbar ist, sondern auch die vorhandene Bausubstanz den statische n Anforderungen nicht mehr entspricht. Die vorgelegten Gutachten belegen, dass das Gebäude nicht mehr sanierungsfähig und damit auf Dauer nicht mehr nutzbar ist. Aus dem Grund kann die Erhaltungssatzung einem Abbruch im vorliegenden Fall nicht entgegengehalten werden. Das vorhandene Wohn- und Geschäftshaus soll folglich abgebrochen werden. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Genehmigung des Abbruchs. Nachrichtlich: Geplant ist der Neubau eines Wohn - und Geschäftshauses mit 10 Wohn - und 2 Gewerbeeinheiten. Im rückwärtigen Grundstück sollen 2 Stadthäuser errichtet werden. Im straßenseitigen Haupthaus sind 4 3 -Zimmer-Wohnungen mit jeweils ca. 115 m², 2 Maisonette-Einheiten im Dachgeschoss und Spitzboden mit ca. 115 m² und 90 m², 4 1 -Raum-Apartments mit jeweils ca. 35 m² sowie 2 Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss mit ca. 50 m² und 70 m² Wohn-/Nutzfläche geplant. Die 2 Stadthäuser sind mit jeweils ca. 135 m² Wohnfläche geplant. Die nicht überbaubare Grundstücksfläche nimmt die 9 PKW -Stellplätze – teils als Doppelparksystem – die Zufahrten sowie eine ausreichend große Vegetationsfläche auf. Die notwendige Pflanzung von 3 Bäumen ist geplant. Zudem wird auf dem Grundstück der notwendige Kinderspielplatz errichtet. Das Vorhaben wird der BV zu r Entscheidung vorgelegt, insbesondere wegen der rückwärtigen Bebauung. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Bestand Erdgeschoss Bestand Schnitt Bestand Straßenansicht Fotos Ansichten Neubau Vogelperspektive Neubau Straßenansicht
Bebauungsplan
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Düsseldorf Nähe trifft Freiheit —— in Landeshauptstadt Düsseldorf Maßstab 1: 500 7 Vermessungs- und Katasteramt erstellt am: 04.12.2024 S IS
Bestand Schnitt
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Katasterauszug
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Die Nutzung dieses Auszuges ist im Rahmen des $ 11 (1) DVOzVermKatG NRW zulässig. Zuwiderhandlungen werden nach $ 27 VermKatG NRW verfolgt. (e; 082 Ra ger NV 5677650 5677550 32347250 32347350 Kat Dusseldorf Maßstab 1: 500 Pa BE. EEE BEE Zn Auszug aus dem atasteram : Liegenschaftskataster Brinckmannstraße 5 ITEIS Dilisseiiorf Flurkarte NRW 1 : 500 Flurstück: 93 Flur: 22 Gemarkung: Flingern Erstellt: 04.12.2024 Hoffeldstraße 43, Düsseldorf
Neubau Vogelperspektive
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Be u im Wr os m _ Z U
Luftbild
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Landeshauptstadt Düsseldorf Maßstab 1 : 500 Vermessungs- und Katasteramt erstellt am: 04.12.2024
Bestand Straßenansicht
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Fotos Ansichten
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07 Fotos Ansichten
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BV2/111/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 04.06.2025 10:32