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3397/2024

Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 02.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 03.12.2024, TOP 4.11

Anlage 1 - 3397-2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - 3397-2024

1116 Zeichen

Anlage zur Vorlage 3397/2024 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2024
Bezeichnung 
Umschichtung von 
Teilergebnis-plan 
0416 
Betrag 
Umschichtung in 
Teilergebnisplan 
0416 
Betrag 
SK Stiftung Kultur Durchführung Sommer 
Köln, Abwicklungszweck Veranstaltung 
"Vogue" der Compagnie Louxor 
Teilplanzeile 15 -40.000 € Teilplanzeile 13 40.000 €
-40.000 € 40.000 €
Bildende Kunst, Aufwandsentschädigung 
Fachbeirat Bildende Kunst für BKZ, 
Konzept-/Materialerstellung für 
Kleinstförderung und Jurywahlen in der 
Bildenden Kunst 
Teilplanzeile 15 -4.500 € Teilplanzeile 13 4.500 €
Kunst und Kultur im öffentlichen Raum: 
Kulturelles Winterprogramm Ebertplatz und 
Open Air an flexiblen Orten (Mobiles 
Ausstellungssystem), z. B. Neumarkt 
Teilplanzeile 15 -61.000 € Teilplanzeile 13 61.000 €
-65.500 € 65.500 €
Literatur, Konzept-/Materialerstellung für 
Kleinstförderung und Jurywahl in der 
Literatur 
-3.500 € 3.500 €
Teilplanzeile 15 -3.500 € Teilplanzeile 13 3.500 €
Gesamt -109.000 € 109.000 €
Strukturförderung Theater 
Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen 
Projektförderung Literatur

Beschlussvorlage Ausschuss

3948 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3397/2024 
Freigabedatum 
02.12.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung von Zuschussmit-
teln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen gemäß der beigefügten Anlage in Höhe von insge-
samt 109.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der 
Kulturförderung, hier: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen inner-
halb desselben Teilergebnisplanes. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  109.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:                € 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Kulturamt bewirtschaftet Mittel aus unterschiedlichen Teilplanzeilen innerhalb des Teiler-
gebnisplans des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Dazu gehören die 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, aus welcher die Zuschüsse an Kulturbetriebe (Be-
triebskosten- und Projektzuschüsse) geleistet werden, sowie die Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 
eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra-
ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei-
chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. 
Für die Mittelverwendung sind im Teilplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kul-
turförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen verschiedene Einzelpositionen von 
dieser Regelung betroffen, bei denen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel 
notwendig ist: siehe Anlage. 
Die in der Anlage genannten Mittel werden weiterhin im Rahmen der geplanten Kulturförde-
rung in 2024 eingesetzt, diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse

3 
(Transferaufwendungen) ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-) Verträ-
gen bzw. Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Aufwendungen/Aus-
zahlungen in 2024 zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die 
sachkontengerechte Buchung sicherzustellen.  
Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 kann in 2024 nicht mit den dort vorhandenen Mit-
teln kompensiert werden, da diese größtenteils maßnahmenbezogen sind und für die allge-
meine Bewirtschaftung benötigt werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den ge-
nannten Einzelpositionen ist somit notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewähr-
leisten. 
Begründung der Dringlichkeit  
Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab-
geschlossen werden. Um die Umbuchung der Mittel noch umsetzen zu können, ist ein Be-
schluss im laufenden Haushaltsjahr notwendig.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3397/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.12.2024
Erstellt
29.10.2024 13:29