3397/2024
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2024
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Anlage 1 - 3397-2024
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Anlage zur Vorlage 3397/2024 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2024 Bezeichnung Umschichtung von Teilergebnis-plan 0416 Betrag Umschichtung in Teilergebnisplan 0416 Betrag SK Stiftung Kultur Durchführung Sommer Köln, Abwicklungszweck Veranstaltung "Vogue" der Compagnie Louxor Teilplanzeile 15 -40.000 € Teilplanzeile 13 40.000 € -40.000 € 40.000 € Bildende Kunst, Aufwandsentschädigung Fachbeirat Bildende Kunst für BKZ, Konzept-/Materialerstellung für Kleinstförderung und Jurywahlen in der Bildenden Kunst Teilplanzeile 15 -4.500 € Teilplanzeile 13 4.500 € Kunst und Kultur im öffentlichen Raum: Kulturelles Winterprogramm Ebertplatz und Open Air an flexiblen Orten (Mobiles Ausstellungssystem), z. B. Neumarkt Teilplanzeile 15 -61.000 € Teilplanzeile 13 61.000 € -65.500 € 65.500 € Literatur, Konzept-/Materialerstellung für Kleinstförderung und Jurywahl in der Literatur -3.500 € 3.500 € Teilplanzeile 15 -3.500 € Teilplanzeile 13 3.500 € Gesamt -109.000 € 109.000 € Strukturförderung Theater Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen Projektförderung Literatur
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 3397/2024 Freigabedatum 02.12.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2024 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die anderweitige Verwendung von Zuschussmit- teln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen gemäß der beigefügten Anlage in Höhe von insge- samt 109.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Kulturförderung, hier: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen inner- halb desselben Teilergebnisplanes. Ausschuss Kunst und Kultur 03.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 109.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: € a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Kulturamt bewirtschaftet Mittel aus unterschiedlichen Teilplanzeilen innerhalb des Teiler- gebnisplans des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Dazu gehören die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, aus welcher die Zuschüsse an Kulturbetriebe (Be- triebskosten- und Projektzuschüsse) geleistet werden, sowie die Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei- chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Für die Mittelverwendung sind im Teilplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kul- turförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen verschiedene Einzelpositionen von dieser Regelung betroffen, bei denen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel notwendig ist: siehe Anlage. Die in der Anlage genannten Mittel werden weiterhin im Rahmen der geplanten Kulturförde- rung in 2024 eingesetzt, diese können jedoch aufgrund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse 3 (Transferaufwendungen) ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Honorar-) Verträ- gen bzw. Beauftragungen für Dienstleistungen handelt. Daher sind die Aufwendungen/Aus- zahlungen in 2024 zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Der Zusatzaufwand in der Teilplanzeile 13 kann in 2024 nicht mit den dort vorhandenen Mit- teln kompensiert werden, da diese größtenteils maßnahmenbezogen sind und für die allge- meine Bewirtschaftung benötigt werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den ge- nannten Einzelpositionen ist somit notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewähr- leisten. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab- geschlossen werden. Um die Umbuchung der Mittel noch umsetzen zu können, ist ein Be- schluss im laufenden Haushaltsjahr notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3397/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.12.2024
- Erstellt
- 29.10.2024 13:29