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Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates: Entfernung anscheinend herrenloser Fahrräder von öffentlichen Plätzen bzw. Fahrradstellplätzen; Anfrage AN/1632/2019 des Ortsverbands Köln Mülheim DIE LINKE

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 4201/2019 vom 05.12.2019

Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 Vorlagen-Nummer 4201/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates: Entfernung anscheinend herrenloser Fahrräder von öffentlichen Plätzen bzw. Fahrradstellplätzen; Anfrage AN/1632/2019 des Ortsverbands Köln Mülheim DIE LINKE In seiner Anfrage AN/1632/2019 bittet der Ortsverband Köln-Mülheim DIE LINKE. um Stellungnahme in der Sache „Entfernung anscheinend herrenloser Fahrräder von öffentlichen Plätzen bzw. Fahrrad- stellplätzen“ im Kölner Stadtbezirk Mülheim. Der Anfragende weist auf die offensichtlich fahruntaugli- chen und/oder herrenlosen Fahrräder im öffentlichen Raum hin. Eine Vielzahl dieser Fahrräder habe offensichtlich nur noch Schrottwert und seien folglich (aufgrund fehlender und defekter Bauteile) als Abfall einzustufen. Die betreffenden Fahrräder würden zudem die vorgehaltenen regulären Fah r- radabstellmöglichkeiten versperren und sowohl Passanten als auch andere Fahrradfahrer dazu zwin- gen, auf andere Flächen auszuweichen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. In welchem zeitlichen Rhythmus erfolgen Bege hungen im Hinblick auf herrenlose Fahrrä- der durch das Ordnungsamt? Antwort der Verwaltung Für die Inaugenscheinnahme potenzieller Schrottfahrräder durch den städtischen Ordnungsdienst besteht kein zeitlich wiederkehrender Rhythmus. Die Kenntnisnahmen erfolgen in der Regel aufgrund von expliziten Bürgerbeschwerden oder während der regulären Dienstzeit, beispielsweise während der Präsenzstreifen im Bezirk durch die Mitarbeitenden der Dienstgruppe Mülheim. Die Kapazitäten für diese ordnungsdienstlichen Feststellungen stehen hierbei in starker Abhängigkeit zur allgemeinen Auftragslage und personellen Besetzung der betreffenden Dienstgruppe. Stellen die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes einen mangelhaften bzw. fahruntauglichen Zustand eines Fahrrades fest, wird dem vermeintlichen Besitzer (auf Grundlage eines Kriterienkatalogs und in Abhängigkeit zum Schwe- regrad des Mangelzustandes) entweder eine Frist zur Entfernung bzw. Instandsetzung des Fahrrades gesetzt oder direkt die Entfernung durch die Abfallwirtschaft sbetriebe Köln GmbH (AWB) in Auftrag gegeben, weil aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges davon auszugehen ist, dass es sich um ein herrenloses Fahrrad handelt. 2. Wie viele Schrottfahrräder wurden in Köln-Mülheim in den letzten Jahren entsorgt? Antwort der Verwaltung Im Jahr 2017 wurde durch den Bezirksordnungsdienst die Entsorgung von 205 Schrottfahrrädern in Mülheim veranlasst. In 2018 konnte durch den Ordnungsdienst die Entsorgung von 380 Schrottfahr- rädern bei der AWB in Auftrag gegeben werden. Nach der Aufgabenübertragung vom Bezirksord- nungsdienst auf den Ordnungsdienst wurden in 2018 neben aktuellen Anfragen vor allem Rückstände aufgearbeitet. Nach Auswertung der Statistik der Dienstgruppe Mülheim wurden in 2019 bisher 127 2 Aufträge zu Schrottfahrrädern (Stand 02.12.2019) bearbeitet und deren Entfernung aus den Straßen Mülheims durch die AWB beauftragt.

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2019

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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