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4201/2019

Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates: Entfernung anscheinend herrenloser Fahrräder von öffentlichen Plätzen bzw. Fahrradstellplätzen; Anfrage AN/1632/2019 des Ortsverbands Köln Mülheim DIE LINKE

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 05.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.2.4.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3244 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 4201/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 09.12.2019 
 
Stellungnahme zu einer Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates: Entfernung 
anscheinend herrenloser Fahrräder von öffentlichen Plätzen bzw. Fahrradstellplätzen; Anfrage 
AN/1632/2019 des Ortsverbands Köln Mülheim DIE LINKE 
In seiner Anfrage AN/1632/2019 bittet der Ortsverband Köln-Mülheim DIE LINKE. um Stellungnahme 
in der Sache „Entfernung anscheinend herrenloser Fahrräder von öffentlichen Plätzen bzw. Fahrrad-
stellplätzen“ im Kölner Stadtbezirk Mülheim. Der Anfragende weist auf die offensichtlich fahruntaugli-
chen und/oder herrenlosen Fahrräder im öffentlichen Raum hin. Eine Vielzahl dieser Fahrräder habe 
offensichtlich nur noch Schrottwert und seien folglich (aufgrund fehlender und defekter Bauteile) als 
Abfall einzustufen. Die betreffenden Fahrräder würden zudem die vorgehaltenen regulären Fah r-
radabstellmöglichkeiten versperren und sowohl Passanten als auch andere Fahrradfahrer dazu zwin-
gen, auf andere Flächen auszuweichen. 
 
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 
 
 
1. In welchem zeitlichen Rhythmus erfolgen Bege hungen im Hinblick auf herrenlose Fahrrä-
der durch das Ordnungsamt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Für die Inaugenscheinnahme potenzieller Schrottfahrräder durch den städtischen Ordnungsdienst 
besteht kein zeitlich wiederkehrender Rhythmus. Die Kenntnisnahmen erfolgen in der Regel aufgrund 
von expliziten Bürgerbeschwerden oder während der regulären Dienstzeit, beispielsweise während 
der Präsenzstreifen im Bezirk durch die Mitarbeitenden der Dienstgruppe Mülheim. Die Kapazitäten 
für diese ordnungsdienstlichen Feststellungen stehen hierbei in starker Abhängigkeit zur allgemeinen 
Auftragslage und personellen Besetzung der betreffenden Dienstgruppe. Stellen die Mitarbeitenden 
des Ordnungsdienstes einen mangelhaften bzw. fahruntauglichen Zustand eines Fahrrades fest, wird 
dem vermeintlichen Besitzer (auf Grundlage eines Kriterienkatalogs und in Abhängigkeit zum Schwe-
regrad des Mangelzustandes) entweder eine Frist zur Entfernung bzw. Instandsetzung des Fahrrades 
gesetzt oder direkt die Entfernung durch die Abfallwirtschaft sbetriebe Köln GmbH (AWB) in Auftrag 
gegeben, weil aufgrund des Zustandes des Fahrzeuges davon auszugehen ist, dass es sich um ein 
herrenloses Fahrrad handelt. 
 
 
2. Wie viele Schrottfahrräder wurden in Köln-Mülheim in den letzten Jahren entsorgt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Im Jahr 2017 wurde durch den Bezirksordnungsdienst die Entsorgung von 205 Schrottfahrrädern in 
Mülheim veranlasst. In 2018 konnte durch den Ordnungsdienst die Entsorgung von 380 Schrottfahr-
rädern bei der AWB in Auftrag gegeben werden. Nach der Aufgabenübertragung vom Bezirksord-
nungsdienst auf den Ordnungsdienst wurden in 2018 neben aktuellen Anfragen vor allem Rückstände 
aufgearbeitet. Nach Auswertung der Statistik der Dienstgruppe Mülheim wurden in 2019 bisher 127

2 
 
Aufträge zu Schrottfahrrädern (Stand 02.12.2019) bearbeitet und deren Entfernung aus den Straßen 
Mülheims durch die AWB beauftragt.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4201/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
05.12.2019
Erstellt
02.12.2019 15:06