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1980/2022

Was wurde aus dem Bürgerhaushalt?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 13.06.2022, TOP 6.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5072 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
1210/2022 
Vorlagen-Nummer  13.06.2022 
 1980/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 13.06.2022 
 
Was wurde aus dem Bürgerhaushalt? 
Von der SPD Fraktion wurde am 08.06.2022 folgende Anfrage gem. § 4 der. Geschäftsordnung des 
Rates (Vorlage AN/1210/2022) zum Thema „Was wurde aus dem Bürgerhaushalt“ gestellt. 
 
1. Warum wurde das Beteiligungsformat „Bürgerhaushalt“ nicht weitergeführt und entwi-
ckelt?  
 
Über diese Frage wurde im Rahmen verschiedener Sitzungen, insbesondere des Finanzausschus-
ses, ausführlich berichtet. Zwischen Politik, Bürgerschaft und Verwaltung herrschte Einigkeit über die 
notwendige Evaluierung des Verfahrens und eine eventuelle Neuaufstellung des Konzeptes.  
Die letzten Jahre vor 2016/17 haben gezeigt, dass der Bürgerhaushalt der Stadt Köln einem stetigen 
Anpassungserfordernis unterlag. In der Vergangenheit durchgeführte Veränderungen im Verfahren 
und in den Themenbereichen haben auch beim Bürgerhaushalt in 2017 nicht mehr zu einer Steige-
rung der Bürgerbeteiligung geführt. Diese blieb vielmehr weit hinter den Erwartungen zurück.  
 
Die Informationen der Verwaltung können Sie u.a. aus den Mitteilungen 1510/2016 und 1984/2016 
entnehmen, die sowohl über die Schwierigkeiten der bisherigen Verfahren als auch die Vorgehens-
weise der Verwaltung und die Evaluationsinhalte informieren.   
 
Aktuell mussten die notwendigen Vorarbeiten für eine Fortsetzung des Bürgerhaushaltes, vor allen 
Dingen die Erarbeitung der konzeptionellen Schlussfolgerungen aus den Evaluationserkenntnissen, 
aufgrund der Corona Pandemie und der damit verbundenen zusätzlichen Aufwendungen zurückge-
stellt werden. Dieses auch unter dem Aspekt, dass die für die Corona-Pandemie gültige und bis Ok-
tober 2021 geltende Bewirtschaftungsverfügung, welche der Konzentration der Haushaltsbewirtschaf-
tung auf die Krisenbewältigung zwecks Sicherung bestehender Strukturen in der Stadt diente, einer 
Neuausrichtung entgegengestanden hätte. Eine Fortführung des Diskussionsprozesses sollte im An-
schluss erfolgen, wobei die gegenwärtigen Entwicklungen in der Ukraine, die eine Prioritätensetzung 
und stadtweite Personalkonzentration erzwungen haben, nicht absehbar waren. Der sich an die vor-
bereitenden Tätigkeiten der Verwaltung anschließende demokratische Diskussionsprozess konnte 
daher bislang nicht in der gebotenen strukturierten Form aufgenommen werden.  
 
2. Wer hat entschieden, dass das Beteiligungsformat „Bürgerhaushalt“ beendet und nicht 
weiterentwickelt wird?  
 
Über die Zukunft des Beteiligungsformates „Bürgerhaushalt“ wurde bisher noch keine grundsätzliche 
Entscheidung getroffen (siehe oben).  
 
3. Wo kann man den Sachstandsbericht für den Bürgerhaushalt 2017 finden? 
 
Im Ergebnis hat sich beim Bürgerhaushalt 2017 erstmalig die Besonderheit gezeigt, dass der über-
wiegende Teil der Vorschläge losgelöst vom Bürgerhaushalt bereits Bestandteil bestehender Be-

2 
 
schlüsse von Rat und den Bezirksvertretungen und somit auch öffentlich bekannt waren. Ein weiterer 
Teil der Vorschläge lag außerhalb des für den Bürgerhaushalt vorhandenen Budgets oder war aus 
fachlichen Erwägungen heraus nicht umsetzbar. Es wurde daher kein Sachstandsbericht gefertigt.  
Leider sind die technischen Plattformen zum Bürgerhausalt für eine zeitgemäße Darstellung der be-
nötigten Inhalte nicht mehr aktuell. Dieser Sachverhalt war daher seinerzeit ebenfalls Thema des 
Austausches zwischen Rat und Verwaltung.  
 
 
4. 2017 wurde das Deutsche Institut für Urbanistik beauftragt, den Bürgerhaushalt 2016 
und dessen Verfahren zu evaluieren. Wurden die Ergebnisse der Evaluation durch die 
Stadt ausgewertet und bewertet, und gibt es dazu eine Mitteilung der Verwaltung? 
 
Der Finanzausschuss wurde in seiner Sitzung vom 23.06.2016 (Vorlage 1984/2016) über die konzep-
tionelle Weiterentwicklung informiert. Dieser Vorlage war der Evaluationsbericht von buergerwissen 
beigefügt. 
 
Die Beirat-Lenkungsgruppe wurde außerdem über das Ergebnis der Evaluierung des Bürgerhaushal-
tes 2016 des DIfU informiert. Eine Mitteilung der Verwaltung zu den daraus folgenden Bewertungen 
und Weiterentwicklungserkenntnisse gibt es bisher nicht. Das DIFU hat vielmehr eine vorläufige Aus-
setzung der bisherigen Konzeption zwecks grundlegender Neuausrichtung und Weiterentwicklung 
des Bürgerhaushalts empfohlen und dazu eine intensive Einbindung der Stakeholder in die Konzept-
entwicklung befürwortet. Mit Blick auf die derzeitigen Prioritätensetzungen werden dazu erforderliche 
Arbeiten von Seiten der Verwaltung schnellstmöglich, aber nur in Abhängigkeit der derzeitigen finan-
ziellen und personellen Rahmenbedingungen aufgenommen werden können. Durch die Verabschie-
dung eines Doppelhaushalts 2023/2024 werden zeitliche und personelle Spielräume für die anste-
hende konzeptionelle Neuausrichtung und Grundsatzdiskussion geschaffen.   
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 6.1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1980/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2022
Erstellt
09.06.2022 15:56