1437/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Wöhler aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.01.2023 zu TOP 8.5.3
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3785 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 05.05.2023 1437/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 06.06.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Wöhler aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.01.2023 zu TOP 8.5.3 Frau Wöhler bat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.01.2023 unter Bezug auf TOP 8.5.3 „Berichte zur Situation Geflüchteter“ um Auskunft, wie die Verwaltung die Situation der Kinder und Jugendlichen im Bereich der Geflüchteten einschätzt, und wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter den Geflüchteten seien. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen werden vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen bei der Belegung der städtischen Unterkünfte im Rahmen bestehender Ressourcen berücksichtigt. Es gibt seitens der sozialen Träger*innen in den Wohnheimen vielfach Angebote zur pädagogischen Betreuung, die von Ehrenamts/-Willkommensinitiativen unterstützt werden. Nähere Informationen finden sich auf Seite 29-30 im 31. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln, die noch Gültigkeit haben. Zur altersmäßigen Verteilung der untergebrachten Kinder wird auf die nachstehende Graphik verwiesen: Der Soziale Dienst kümmert sich zusammen mit dem Team Flüchtlingsmedizin des Gesund- heitsamtes auch um gesundheitliche Belange der untergebrachten Kinder und Jugendlichen 2 und deren Vermittlung an das ärztliche Regelversorgungssystem. Bei bekannten Behinderun- gen wird auf die Beratung durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zu Leistungen nach dem SGB XII und weiteren öffentlichen Unterstützungen hingewiesen. Eine systemati- sche statistische Erfassung von untergebrachten Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen findet aufgrund von Artikel 9 Abs. 1 EU- Datenschutzgrundverordnung, der eine Erfassung von Gesundheitsdaten ohne Einwilligung verbietet, nicht statt. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UMF, ehem. UMA), das heißt minderjährige Geflüch- tete, welche ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland eingereist sind und sich im Kölner Stadtgebiet aufhalten, werden von einer Fachstelle des Amtes für Kinder. Jugend und Familie gemäß § 42 a SGB VIII in Obhut genommen, untergebracht und betreut. Mit Stand vom 07. März 2023 werden durch die Fachstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 394 dieser minderjährigen Geflüchteten und solche, die gerade diesen Status verloren haben, betreut. Derzeit befinden sich noch 115 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in den Einrichtungen der Inobhutnahme. Für diese Personengruppe werden stationäre Anschlussmaßnahmen be- nötigt, die aufgrund des Fachkräftemangels derzeit nicht im ausreichenden Maße zur Verfü- gung stehen. Unter den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten befinden sich keine kör- perlich beeinträchtigen, jedoch sehr viele psychisch beeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die ein besonderes Betreuungssetting benötigen. Es besteht gemäß § 34 Abs.6 Schulgesetz NRW eine Schulpflicht für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen. Alle in Köln neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erhalten einen Beratungstermin im Kommunalen Integrationszentrum des Amtes für Integrati- on und Vielfalt. Die Familien werden über den Zugang zum Bildungssystem beraten und es werden Fragen dazu beantwortet. Sodann nehmen die Beratenden die notwendigen Daten auf und leiten diese an das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln bzw. die Bezirksregie- rung Köln (Sek II) weiter. Von dort erfolgt die Schulzuweisung in die Deutschfördersysteme.“ Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1437/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 05.05.2023
- Erstellt
- 28.04.2023 14:14