0547/2017
Kostenerhöhung Bestandshalle Bocklemünd
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
965 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 28.02.2017 0547/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 23.03.2017 Mitteilung über Beschluss des Rates zur Kostenerhöhung bei der Generalsanierung der bestehenden Sporthalle Köln-Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 die Erhöhung der Gesamtkosten für die Generalsanie- rung der Sporthalle auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. um 750.000,00 € von bisher 4.649.350,00 € auf insgesamt 5.399.350,00 € zur Kenntnis genommen. Eine Vorberatung durch den Sportausschuss war aufgrund der Dringlichkeit der Beschlussfassung zur Vermeidung weiterer Verzögerungen nicht mehr möglich. Die Beteiligung der Bezirksvertretung war nur im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung möglich. Die Beschlussvorlage an den Rat ist die- ser Mitteilung als Anlage beigefügt. Anlage gez. Dr. Klein
Anlage 1 - Beschlussvorlage Kostenerhöhung Bestandshalle
11829 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 4242/2016 Freigabedatum 09.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalsanierung der vorhandenen Sporthalle Bocklemünd hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung, Finanz- stelle 5201-0801-4-5127 SpoAnl. Bocklemünd Bestandshalle Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Generalsanierung der Sporthalle auf der Be- zirkssportanlage Bocklemünd, Heinrich-Rohlmann-Str. um 750.000,00 € von bisher 4.649.350,00 € auf insgesamt 5.399.350,00 € zur Kenntnis. Zur Deckung stehen investive Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5127 SpoAnl. Bocklemünd Bestandshalle zur Verfügung. Finanzausschuss 13.02.2017 Rat 14.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 750.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 750.000 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 25.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 25.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Mit Ratsbeschluss vom 08.04.2014 wurde die Generalsanierung der Sporthalle Bocklemünd mit einer Summe von 4.649.350,00 € genehmigt. Im Rahmen der Planung wurde von dem für die Objektplanung beauftragten Büro Pannhausen eine Kostenverfolgung erstellt. Hieraus ist zu erkennen, dass es im Bauvorhaben vor Baubeginn eine Kostensteigerung von z.Zt. brutto 750.000,- € gibt. Im Wesentlichen gliedert sich diese Kostensteigerung in folgende Gründe: 1. Auftragssummen nach Kostenanschlag/Beauftragung (Kostengruppen* 300+400) 2. Beauftragung von Fachplanern (Kostengruppe* 700) 3. Außenanlagen (Kostengruppe* 500) 4. Baukostenindex * Kostengruppen gem. DIN 276 Alle nachfolgenden Summen sind Bruttosummen. Kostensteigerung aus 1 (Kostenanschlag/Beauftragungen): Die aktuelle Kostenverfolgung der vergebenen Aufträge ergibt, dass Mehrkosten nach Beauftragung entstanden sind. Allerdings sind erst 16 der 34 notwendigen Ausschreibungen submittiert bzw. beauftragt. Diverse Zusatzleistungen, die in den einzelnen Gewerken entstehen werden und nicht in der Kosten- berechnung erfasst sind, wurden bereits in die Leistungsverzeichnisse eingearbeitet. Die Umplanung zur barrierefreien Halle wurde notwendig durch das 2011 verabschiedete EU-Gesetz „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Enga- 3 gement für ein barrierefreies Europa“. Die vorangegangene Planung hatte sich auf die Sanierung des Bestands konzentriert, da es zum Zeitpunkt des Planungsbeginns (2008) noch keine einheitlichen Vorgaben für die Barrierefreiheit in der Bestandssanierung gab. Von Seiten der Planer und der Ge- bäudewirtschaft wurde zu Beginn der Planung angeregt, die Sanierung barrierefrei auszuführen, al- lerdings später in gemeinsam erfolgten Planungsbesprechungen verworfen, um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben Allen Beteiligten war bereits seinerzeit klar, dass die Barrierefreiheit nur durch erhebliche bauliche Maßnahmen zu erreichen wäre. Erst mit Ratifizierung des EU-Gesetzes wurde auf erneutes Insistieren der beteiligten Planer gemein- sam mit dem Sportamt beschlossen, die Barrierefreiheit umzusetzen, obwohl der Entwurf (Leistungs- phase 3) durch das Planungsbüro bereits fertig gestellt war. Deshalb wurde dieser Teil des Architek- tenplans auf die neu entstandene Grundlage der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) angepasst. Es mussten Teile der Umkleiden und ein Zuschauer-WC für Rollstuhlfahrer barrierefrei umgeplant werden. Hier wurden im Einzelnen Teile der Lüftungsanlage und der sanitären Einrichtungen geän- dert. Zudem lag die Statik erst vollständig mit der Ausführungsplanung vor. Daraus resultiert, dass sich die Erkenntnisse der Detailplanung gegenüber dem Entwurf 2013 absetzen. Exemplarisch sind dies z.B. Maßnahmen im Bereich des Rohbaus/Statik, wie z.B. Mehrmengen Durchbrüche, Barrierefreiheit nach Prüfstatik, Erdarbeiten Unterfangung Anbau Aufzug gemäß Statik 39.055,80 € Erhöhter Aufwand Fassade gemäß Statik (Unterkonstruktion für die Dämmung der Halle, Konsole zur Lastabtragung am Sozialtrakt) 59.500,00 € Mehrmengen Innentüren 19.337,50 € In der ursprünglichen Planung wurde davon ausgegangen, dass die Hälfte der Türen instandgesetzt werden kann. Durch die langen Planungszeiträume und die Stilllegung des Untergeschosses ist eine Instandsetzung nicht mehr wirtschaftlich, es werden jetzt alle Türen ausgetauscht. Bereits jetzt bekannt sind die Mehrkosten für die Abdichtung unter den Fliesen. Diese wurde in der Kostenberechnung vergessen und fehlt nun in der Gesamtsumme. Im Leistungsverzeichnis wird die Abdichtung entsprechend ergänzt. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 34.153,00 € Im Stiefelgang des Untergeschosses wurde lokal eindringendes Wasser nach Starkregenereignissen festgestellt. Ein Bodengutachten hat ausgeschlossen, dass der Untergrund bzw. Grundwasserstand (drückendes Wasser) die Ursache dafür ist. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass es sich entwe- der um einen Kanalbruch handelt oder eine lokale Unregelmäßigkeit im angrenzenden Erdreich. Zu- sätzlich zur bereits erstellten Planung wurde beschlossen, im Rahmen der Erdarbeiten für die So- ckeldämmung den betroffenen Bereich großflächig auszuschachten, zu untersuchen und nachträglich abzudichten. Diese Arbeiten wurden in der bereits submittierten Ausschreibung bereits erfasst. Zusätzliche Erdarbeiten im Untergeschoss 21.420,00 € Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens forderte die Bauaufsicht eine Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes, insbesondere der Entrauchung. Dies bedeutet, dass voraussichtlich zusätzli- che Zuluft-Öffnungen eingebaut werden müssen. Die Mehrkosten, die hierfür entstehen würden, wur- den in Anlehnung an die Forderungen einer baugleichen Halle geschätzt. Vertiefende Erkenntnisse werden sich mit Vorlage des geänderten Brandschutzkonzeptes Ende Januar 2017 ergeben. Geschätzte Kostensteigerung Brandschutz 101.150,00 € Summe Kostensteigerung aus 1 (Beauftragungen) 274.616,30 € Zu 2 (Beauftragung von Fachplanern): Die Kostensteigerungen in den Kostengruppe 700 resultieren aus zwei Bereichen. Zum einen haben sich die anrechenbaren Kosten der Maßnahme erhöht. Damit erhöht sich auch die Honorargrundlage der Objektplanung und der Projektleitung/-steuerung. Die Planungsbüros sind teil- 4 weise seit 2009 nach der seinerzeit gültigen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beauftragt. Gemäß Grundsatzurteil haben die Planer das Recht, ihre Verträge an die aktuelle HOAI anpassen zu lassen. Diese Anpassung ist erfolgt, so dass die Planerhonorare der externen Planer sowie des Honorar der Gebäudewirtschaft gegenüber der Kostenberechnung 2013 gestiegen sind. Seit Erstellung der Kostenberechnung gab es im Stiefelgang der Halle zwei Wassereinbrüche, die nicht eindeutig lokalisiert werden konnten. Deshalb wurde hier ein zusätzlicher Bodengutachter beauf- tragt, um Sondierungsbohrungen durchzuführen. Diese Kosten waren in der Kostenberechnung nicht enthalten, ebenso wenig die notwendigen Feuerwehrpläne. Zum anderen fehlen hier diverse Zusatzkosten (Kosten des Bauaufsichtsamtes, Liegenschaftsamtes, zusätzliche Untersuchung am Gebäude zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Feuerwehr, usw.), sozusagen handelt es sich um allgemeine Baunebenkosten, die im Vorfeld nicht einzuschätzen waren und deshalb auch nicht in die Kostenberechnung eingerechnet wurden. Kostensteigerung aus 2 (alle weiteren Fachplaner) 137.992,45 € Kostensteigerung aus 2 (Proj.-Steuerung/Proj.-leitung netto) 19.881,16 € Kostensteigerung aus 2 (allgemeine Baunebenkosten) 12.230,25 € Summe Kostensteigerung aus 2 170.103,86 € Zu 3 (Außenanlagen): Ursprünglich sollten die Außenanlagen durch die Gebäudewirtschaft separat zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden Aus Gründen der Vermeidung einer temporären Verkehrssicherung wurde die Planung nun trotz ge- nehmigter Kostenberechnung aufgenommen. Die geschätzten Gesamtkosten sind klassische Mehr- kosten, die im ursprünglich genehmigten Beschluss vom 08.04.2014 nicht enthalten waren. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 59.500,00€. Zu 4 (Baukostenindex): Für die Kostensteigerung gemäß Baukostenindex (BKI) seit Erstellung der Kostenberechnung 2013 wurden die Daten des statistischen Bundesamtes herangezogen. Im 2. Quartal 2013 betrug der BKI 108,1 Punkte, aktuell ist der BKI im 3. Quartal 2016 bei 113,7 Punkten. D.h. es gibt eine konjunkturbedingte Steigerung von 5,6 Punkten. Aus nachstehender Berechnung ergibt sich somit eine Kostensteigerung in Höhe von 240.854,39 €. Kosten (alt) x Index (neu) / Index (alt) = Kosten (neu) 4.649.350,00 x (113,7 / 108,1) = 4.890.204,39 € brutto Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Kostensteigerungen auf 745.074,55 € und ergeben ein gerundetes Ergebnis von 750.000,00 €. Die Kostenerhöhung wurden durch das Rechnungsprüfungsamt unter RPA-Nr. 2016/1596 zur Kennt- nis genommen. Da mit Stand Mitte Dezember 2016 erst knapp die Hälfte der erforderlichen Aus- schreibungen submittiert sind, kann derzeit zwar keine Garantie für die Endgültigkeit der Kosten ge- geben werden, jedoch geht die Verwaltung aus vergleichbaren Projekten davon aus, dass möglicher- weise noch ein Kostenrisiko von 230.000 € (Sicherheitszuschlag in Höhe von 5 % der Gesamtkosten in Höhe von rd. 4.600.000 €) abzudecken wäre. Die Beschlussvorlage konnte der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Sportausschuss zu ihren Sit- zungen nicht mehr vorgelegt werden, die Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld erfolgt daher per Dringlichkeitsentscheidung. Da die Entscheidung über die Kostenerhöhung zur Fortführung der Maß- nahme zudem zwingend erforderlich ist und eine Beratung in der nächsten regulären Sitzung zu er- heblichen Verzögerungen bei der Generalsanierung führen würde und damit die Gefahr besteht, dass die ausführenden Firmen Schadenersatzansprüche wegen der Verzögerung geltend machen könn- ten, erfolgt die Information des Sportausschusses in Form einer nachträglichen Mitteilung. Die Ein- bindung der Ratsmitglieder ist dessen ungeachtet sichergestellt, da die Vorlage Gegenstand der Sit- zungen des Finanzausschusses am 13.02.2017 und des Rates am 14.02.2017 ist. Die unmittelbare Vorlage in Finanzausschuss und Rat erfolgt, da eine Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzungsfolge zu erheblichen Verzögerungen im Baufortschritt der Generalsanierung führen würde und damit auch die Gefahr besteht, dass die ausführenden Firmen Schadenersatzansprüche auf- 5 grund der Verzögerung geltend machen könnten. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 750.000,00 € werden im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-4-5127 Generalinstandsetzung Sporthalle Bocklemünd durch Umschichtung aus dem gleichen Teilfinanzplan 0801, Sportförderung Zeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-0-1050 im Rahmen der echten De- ckung zur Verfügung gestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0547/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27