1337/2023
Bedarfsfeststellungs-und Planungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Reichensbergerplatz inkl Brandschutzsanierung, Bahnsteiganhebung und erforderlicher technischer Aufrüstung
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Anlage 3 – Reichenspergerplatz Verteilerebene
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Dezernat, Dienststelle III/692/11 Vorlagen-Nummer 1337/2023 Freigabedatum 05.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Reichenspergerplatz inkl. Brandschutzsanierung, Bahnsteiganhebung und erforderlicher technischer Aufrüstung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Aufzugsnachrüstung für die Stadtbahn- haltestelle Reichenspergerplatz inklusive Bahnsteiganhebung, Brandschutzsanierung sowie erforderlicher technischer Ausrüstung und stellt den Bedarf für die zu vergebenden externen Ingenieuraufträge fest. Die Verwaltung wird die notwendigen Genehmigungen beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung vorbereiten. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden zwei Aufzüge und voraussichtlich zwei Zugangstreppen nachgerüstet, welche die Bahnsteige mit der Straßenebene verbinden. Es erfolgt ebenso eine Bahnsteiganhebung sowie Nachrüs- tung von taktilen Leitelementen. Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln die erstmalige Freigabe von investiven Auszah- lungsermächtigungen i. H. v. 26.180 € im Haushaltsjahr 2023 sowie die Freigabe von Ver- pflichtungsermächtigungen i. H. v. 1.811.180 € zu Lasten der Haushaltsjahre 2025, 2026 und 2027 (606.900 € in 2025, 589.050 € in 2026, 615.230 € in 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadt- bahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903-1202-1- 7118, Haltestelle Reichenspergerplatz - Einbau von Aufzügen -, im Haushaltsjahr 2024. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innen- stadt uneingeschränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 19.09.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1,89 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1,76 Mio. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Aktuelle Beschlusslage Am 14.06.2016 hat der Verkehrsausschuss der Stadt Köln die fortgeschriebene Prioritätenliste zu Bahnsteiganhebungen und Aufzugsnachrüstungen für Stadtbahnanlagen in Köln unter der Vorlagen-Nr. 0743/2016 beschlossen. Die Haltestelle Reichenspergerplatz, die von den Linien 16 und 18 angefahren wird, ist ebenso in der Liste aufgeführt. Lage Die unterirdische Stadtbahnhaltestelle Reichenspergerplatz liegt im Agnesviertel im Stadtteil Nordstadt-Nord. Die Haltestelle Reichenspergerplatz befindet sich vor dem Justizgebäude und wird von den Linien 16 und 18 angefahren, mit welchen man u.a. unmittelbar zum Kölner Hauptbahnhof gelangt. Derzeitige Situation Das Haltestellenbauwerk besteht aus einer Fahrebene mit zwei Seitenbahnsteigen und einer 3 Verteilerebene. Die Bahnsteige sind aus der Verteilerebene jeweils über eine Kombination aus fester Treppe und Fahrtreppe erreichbar. Von der Verteilerebene führen zwei feste Trep- pen (je eine Treppe pro Straßenseite) auf die Straßenebene. Die beiden Bahnsteige sind ca. 80 m lang, ca. 5 m breit (breiteste Stelle) und haben eine Höhe von 35 cm, sodass eine Anhe- bung des Bahnsteigniveaus um 55 cm (von 35 cm auf 90 cm) für Hochflurbahnen erfolgen muss, um ein niveaugleiches Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen. Planung Um eine Barrierefreiheit an der Haltestelle Reichenspergerplatz zu schaffen, ist ein Einbau von zwei Aufzügen, taktiler Leitelemente (Bodenindikatoren) sowie eine Bahnsteiganhebung notwendig. Parallel muss aufgrund der baulichen Veränderungen zusätzlich eine brandschutztechnische Sanierung der Stadtbahnhaltestelle Reichenspergerplatz auf Grundlage eines Brandschutz- gutachtens erfolgen. Bestandteil der Planungen ist darüber hinaus die brandschutztechnische Überprüfung der Auswirkungen der geplanten Kapazitätserweiterung der Linie 18 (siehe Vor- lage 2662/2019). Anhand der von der KVB vorgegebenen höheren Fahrgastzahlen für die län- geren Fahrzeuge müssen die Brandsimulations- und Räumungsberechnungen durchgeführt werden. Aufgrund von Erfahrungen mit vergleichbaren Haltestellen wird erwartet, dass zusätz- liche Treppenausgänge zur gesicherten Räumung der Haltestelle geschaffen werden müssen. Nach groben Voreinschätzungen der Verwaltung sind folgende Maßnahmen voraussichtlich erforderlich: Aufzugsnachrüstung Bahnsteiganhebung um 55 cm Einbau taktiler Leitelemente (Bodenindikatoren) in Abstimmung mit den Behinderten- verbänden Erneuerung aller öffentlichen Treppen und Fahrtreppen Bau von zwei neuen Zugangstreppen je Bahnsteig, da derzeitig nur Treppenabgänge an einem Bahnsteigende vorhanden sind. Brandschutztechnische Sanierung inkl. Rauchschürzen, Rauchabzugsanlage/ maschi- nelle Entrauchung o.ä. Anpassung der Oberflächen- und Straßensituation zur Integration der neuen Standorte der Aufzüge und Treppenausgängen Schadstoffuntersuchungen und Schadstoffbeseitigung Rückbau Abhangdecken (Verteiler- und Bahnsteigebene) Erneuerung Technische Gebäudeausrüstung (Elektro, Lüftung, Sanitär, usw.) Einbau Löschwasserleitungen Fliesenarbeiten Türaustausch Malerarbeiten, Trockenbauarbeiten und sonstige Bauleistungen Umbau Kiosk Externe Vergaben Die Verwaltung beabsichtigt Planungsleistungen, unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien, extern zu vergeben. Aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten der Verwaltung müssen nach derzeitigem Sachstand folgende Gewerke voraussichtlich an ex- terne Büros vergeben werden: - Generalplaner o Objektplanung Verkehrsanlagen 4 o Objektplanung Gebäude und Innenräume o Objektplanung Ingenieurbauwerke o Fachplanung Tragwerksplanung o Fachplanung Technische Ausrüstung - Projektsteuerung - Prüfstatiker - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) - Baugrund- & Bodengutachter - Baubegleitender Brandschutzgutachter - Schadstoffgutachter - Erdungs- und Blitzschutzgutachter - Sachverständige (z.B. TÜV) - Sonstige Gutachter und Ingenieurleistungen/ freiberufliche Leistungen - BIM-Manager Die Verwaltung behält sich vor Projektphasen der Maßnahme mit Hilfe von BIM (Building In- formation Modeling) umzusetzen. Die BIM-Planung basiert auf einem 3D-Modell, das Informa- tionen und Werkzeuge zum effizienten Entwurf des Tragwerks und zur Verwaltung von Ge- bäuden und Infrastruktur bereitstellt. Termine Mit der Planung soll ab 2024 begonnen werden, nachdem eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der externen Planungsleistungen erfolgt ist. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert insbesondere durch die Maßnahmen zur Barrierefrei- heit eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfä- higkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Rechnungsprüfungsamt Die Bedarfsprüfung zur externen Vergabe von freiberuflichen Leistungen, Liefer- und Gut- achterleistungen im Rahmen der Planung (bis einschließlich Leistungsphase 8) wurde beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht. Die Stellungnahme ist als Anlage 6 beigefügt. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt. Kosten Die Planungskosten der Maßnahme bis zur Leistungsphase 7 betragen ca. 3,65 Mio. € brutto. Davon werden die Kosten der Aufzugsnachrüstung sowie der Barrierefreiheit i. H. v. 1,89 Mio. € investiv und die Kosten für Brandschutz und Erneuerungsmaßnahmen i. H. v. 1,76 Mio. € konsumtiv abgewickelt. Der Mittelabfluss stellt sich wie folgt dar: 5 2023 2024 2025ff Investiv 26.180 € 53.550 € 1.811.180 € Konsumtiv 33.320 € 208.250 € 1.520.820 € Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzurechnen. Finanzierung Nach dem U-Bahn-Vertrag vom 17.9./24.10.1973 umfasst der zu finanzierende städtische Maßnahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestellen, der Leiteinrichtungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung. Die Betriebstechnik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der KVB AG umgesetzt und finanziert. Wer die Kosten bei der Erneuerung des Brandschutzes trägt, ist nicht explizit im U-Bahn-Ver- trag geregelt. Hier bestehen bei KVB und Stadt Köln unterschiedliche Auffassungen. Um die rechtlichen Gegebenheiten, u. a. in beihilfe- und steuerrechtlicher Hinsicht, entspre- chend zu würdigen und eine rechtssichere Lösung herbeizuführen, wurde bereits ein Gutach- ten in Auftrag gegeben. Nach Klärung dieser Fragen wird eine endgültige Regelung erfolgen. Um den Fortschritt der Maßnahme bis zur Klärung der noch offenen Finanzierungsfragen nicht zu gefährden, werden die Kosten für die Erstellung des Brandschutzgutachtens in Höhe von ca. 30.000 € bei diesem Projekt vorläufig von der Stadt Köln übernommen. Diese Vorge- hensweise hat keine präjudizierende Wirkung auf weitere brandschutztechnische Maßnah- men. Um die unter dem Punkt „Externe Vergaben“ genannten Aufträge vergeben zu können, ist im Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung gemäß § 9 Nr. 4 der Haus- haltssatzung 2023/ 2024 die Bereitstellung von zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 1.211.180 € (406.900 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2025, 389.050 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2026 und 415.230 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2027) im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPN, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6903-1202-1-7118, Haltestelle Reichenspergerplatz, erforderlich. Die Deckung erfolgt durch im gleichen Haushaltsjahr nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen in der gleichen Produktgruppe, die bisher bei der Finanzstelle 6901-1202-4-0330, Ertüchtigung Tun- nel Herkulesstr., veranschlagt sind. Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen zur Finanzierung des Vorhabens im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6903- 1202-1-7118, Haltestelle Reichenspergerplatz - Einbau von Aufzügen -, investive Auszah- lungsermächtigungen für das Jahr 2023 in Höhe von 50.000 € und für das Jahr 2024 in Höhe von 100.000 € sowie im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen für das Jahr 2023 in Höhe von 33.320 € und für das Jahr 2024 in Höhe von 208.250 € zur Verfügung. Die in den Jahren 2025ff zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigungen erforderlichen in- vestiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. rd. 1,81 Mio. € werden innerhalb der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse an gleicher Stelle bedarfsgerecht berücksichtigt. Die zur Realisierung der Maßnahme ab 2025ff notwendigen Aufwandsermächtigungen von rd. 6 1,52 Mio. € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstel- lungsprozesse an gleicher Stelle innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Förderung Eine eigenständige Förderung der Planungsleistungen erfolgt in diesem Projekt nicht. Um eine Förderung der Bauleistungen zu akquirieren, wird die Maßnahme regulär im März 2024 nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW) für eine Förde- rung beim Fördermittelgeber „go.Rheinland GmbH“ angemeldet. Der derzeit gültige Fördersatz ist abhängig von dem jeweiligen Fördergegenstand und beträgt max. 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten. Anlagen: Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Reichenspergerplatz Straßenebene Anlage 3 – Reichenspergerplatz Verteilerebene Anlage 4 – Reichenspergerplatz Bahnsteigebene Anlage 5 – Reichenspergerplatz Schnitt Anlage 6 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
905 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Öffentlichkeit wird fortlaufend über den Stand der Planung informiert Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/692/11
Vorlagen-Nummer
1337/2023
Stand: 17.12.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der
Stadtbahnhaltestelle Reichenspergerplatz inkl. Brandschutzsanierung,
Bahnsteiganhebung und erforderlicher technischer Aufrüstung
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung der Aufzugsnachrüstung für die Stadtbahn-
haltestelle Reichenspergerplatz inklusive Bahnsteiganhebung, Brandschutzsanierung sowie
erforderlicher technischer Ausrüstung und stellt den Bedarf für die zu vergebenden externen
Ingenieuraufträge fest. Die Verwaltung wird die notwendigen Genehmigungen beantragen und
die Planung bis zur Ausschreibung vorbereiten. Zur Herstellung der Barrierefreiheit werden
zwei Aufzüge und voraussichtlich zwei Zugangstreppen nachgerüstet, welche die Bahnsteige
mit der Straßenebene verbinden. Es erfolgt ebenso eine Bahnsteiganhebung sowie Nachrüs-
tung von taktilen Leitelementen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Ausschreibungen der Projektsteuerung und der Planungsleistungen wurden vorbereitet
und werden im 1.Quartal 2026 veröffentlicht.
Nächste Schritte:
Die Beauftragung von Leistungen der Projektsteuerung und Fachplanung soll im Jahr 2026
erfolgen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
12/2027
Anlage 5 – Reichenspergerplatz Schnitt
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Anlage 4 – Reichenspergerplatz Bahnsteigebene
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Anlage 7 - Stellungnahme 69 auf RPA
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/ 2 69 30.08.2023 692/11 Anlage 7 Stellungnahme zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamts zur vorgelegten Be- schlussvorlage (1337/2023) für die Planung der Aufzugsnachrüstung der Stadtbahn- haltestelle Reichenspergerplatz inkl. Brandschutzsanierung, Bahnsteiganhebung und erforderlicher technischer Aufrüstung RPA-NR.: 2023/0347 Das Rechnungsprüfungsamt hat im Rahmen der Beteiligung zur Vorlage „Bedarfsfeststel- lungs- und Planungsbeschluss für die Aufzugsnachrüstung der Stadtbahnhaltestelle Rei- chenspergerplatz inkl. Brandschutzsanierung, Bahnsteiganhebung und erforderlicher techni- scher Aufrüstung (1337/2023) eine Stellungnahme vom 07.08.2023 verfasst. Auf die wesent- lichen Punkte wird durch die Verwaltung nachfolgend eingegangen: Anmerkungen RPA Stellungnahme Verwaltung Eine Bedarfsplanung wurde nicht durchge- führt. Die dargestellte Systematik mit der differenzierten Darstellung der jeweiligen Planungs- und Gutachterleistungen er scheint jedoch plausibel. Die angegeben Herstellungs-, Planungs- und Gutachterkos- ten sind hingegen zum Teil nicht nachvoll- ziehbar. 69 schreibt in der Kostenaufstel- lung: „Sehr grob geschätzt! Keine Gewähr!“ Der Bedarf für die Maßnahme ist durch die feh- lende, aber vorgeschriebene Barrierefreiheit gegeben. Hierzu ist anzumerken, dass es sich bei der Ermittlung der Kosten im Rahmen der Projekt- vorbereitung (vor Beginn der LP 1 HOAI) um einen ersten prognostizierten Kostenorientie- rungswert handelt. Hierbei wurden aufgrund der fehlenden Planung, insbesondere die Hauptgewerke betrachtet und bewertet. Die Ermittlung erfolgte auf Grundlage von Er- fahrungswerten anderer Projekte wie z.B. Hst. Vingst, Hst. Appellhofplatz, Hst. Hans-Böckler- Platz. 69 beabsichtigt Leistungen bis zur Leis- tungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beschließen zu lassen. Die weiteren Leis- tungsphasen beabsichtigt 69 mit eigenem Personal zu erbringen. Aufgrund nicht ausreichender Personalkapazi- täten können die Planungsleistungen nicht mit eigenem Personal im Amt 69 erbracht werden. Die Leistungsphasen 8 und 9 sollen ebenso durch die Beauftragung externer Unternehmen (z. B. externe Bauüberwachung und Bauober- leitung) erfolgen. Eine Entscheidung hierüber wird im Rahmen der Baubeschlussfassung ge- troffen. - 2 - / 3 Die pauschal genannten Kosten aus der Vor- lage (ca. 3,65 Mio. € [brutto]) erscheinen im Verhältnis zu den vorgelegten Gesamtpla- nungskosten (ca. 7,68 Mio. € [brutto]) auch mit nachgereichter Unterlage nicht plausibel. Die genannten Kosten basieren auf prognosti- zierten Baukostenorientierungswerten und wur- den in den nachgereichten Unterlagen soweit möglich aufgeschlüsselt. Diese setzen sich zu- sammen aus abgeschätzten Planungskosten und Gutachterhonorare, die sich voraussichtlich für die Dauer des Gesamtprojektes ergeben. Alle Aufträge werden hierbei unter Berücksich- tigung der geltenden städtischen Vergabericht- linien vergeben. […] Auch wenn das Land NRW eine Vorrei- terrolle beim BIM anstrebt, besteht keine ge- setzliche Verpflichtung zur Anwendung die- ser Methode. Ergebnisse bisheriger BIM-Pi- lotprojekte aus vorhergehenden Projekten (z. B. Vorlagennummer 1260/2019, Hst. Frie- senplatz) liegen noch nicht vor. Es wird emp- fohlen, die Anzahl für die Pilot-Betrachtung auf die bisherigen BIM Projekte zu beschrän- ken und deren Ergebnisse abzuwarten. Der- zeit kann ein Mehrwert durch Einsatzes von BIM nicht bestätigt werden. Da die Umbaumaßnahmen der Bestandshalte- stellen sehr komplex sind, können durch digitale Methoden wie BIM frühzeitig Schnittstellen/Kol- lisionen erkannt werden. Es ist das Ziel die Pla- nung im Zuge der Digitalisierung zu verbessern, um die Bauausführung schneller und kosten- günstiger abzuwickeln. Es wird daher angestrebt weiter Erfahrung mit dem Einsatz von digitalen Planungsmethoden zu sammeln. Wenn auf den Abschluss und die Auswertung der Pilotprojekte gewartet wird, geht kostbare Zeit und Wissen zur Nutzung von BIM verloren. Ein Rahmenterminplan liegt den Unterlagen nicht bei. Aufgrund des Planungsstandes können die Kosten und Zeitangaben nur sehr grob prog- nostiziert werden. Eine detailliertere Aufschlüs- selung der Planungs- und Ausführungszeit- räume macht zum derzeitigen Zeitpunkt noch keinen Sinn, da keine verlässlichen Grundlagen für die Zeitangaben vorliegen. Mit dem Beginn der Planung und nach der Erstellung einer LP 1 „Grundlagenermittlung“ wird durch die zu beauf- tragende Projektsteuerung eine detaillierte Ter- minplanung erstellt. Ein förderunschädlicher Planungsbeginn sollte vorab mit dem Fördergeber abge- stimmt werden. Ebenso sollte vor Einleitung des ersten Vergabeverfahrens für die Pla- nung eine abschließende Regelung bezüg- lich der Kostenteilung mit den Kölner Ver- kehrsbetrieben geschlossen werden. Eine Abstimmung mit dem Fördergeber wird er- folgen. Eine Regelung der Kostenteilung mit der KVB wird angestrebt. Die Maßnahme ist lt. Prioritätenliste (Stand 29.02.2016) nicht priorisiert. Unabhängig Die am 14.06.2016 vom Verkehrsausschuss der Stadt Köln beschlossene Prioritätenliste - 3 - von den vorgelegten Unterlagen wird emp- fohlen diese fortzuschreiben, die gesamt städtischen Sachstände zum barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen darzule- gen und die Gremien entsprechend zu infor- mieren. (Vorlagen-Nr. 0743/2016) zu Bahnsteiganhe- bungen und Aufzugsnachrüstungen dient dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau weiterhin als Arbeitsgrundlage für Maßnahmen zur barrierefreien Nachrüstung von Stadtbahn- anlagen. Über den Sachstand der Maßnahmen wird Anlass bezogen informiert. Um den Ansprüchen der betroffenen Perso- nengruppen gerecht zu werden, werden die Maßnahmen mit den Behinderten- und Senio- renverbänden im Rahmen der regelmäßigen Anhörung nach dem Behindertengleichstel- lungsgesetz besprochen bzw. in der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln be- raten. Gez. Sonja Rode
Anlage 6 - Stellungnahme RPA
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14 07.08.2023
143 Herr Jünger/Herr Hörschelmann
22105/23375
Amt 69
über Dezernat III
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1337/2023, Stand 11.07.2023
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss zur Aufzugsnachrüstung der
Stadtbahnhaltestelle Reichenspergerplatz inkl. Brandschutzsanierung,
Bahnsteiganhebung und erforderlicher technischer Aufrüstung
RPA-Nr.: 2023/0347
Eingereichte Kosten: 6.453.733,93 € (netto) bzw. 7.679.943,37 € (brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Eingang vom 12.07.2023, ergänzt mit E-Mail vom 31.07.2023 und Unterlagen
vom 02.08.2023 hat 69/ Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die im Betreff
genannte Maßnahme vorgelegt. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:
Eine Bedarfsplanung wurde nicht durchgeführt. Die dargestellte Systematik mit der
differenzierten Darstellung der jeweiligen Planungs- und Gutachterleistungen er-
scheint jedoch plausibel. Die angegeben Herstellungs-, Planungs- und Gutachterkos-
ten sind hingegen zum Teil nicht nachvollziehbar. 69 schreibt in der Kostenaufstel-
lung: „Sehr grob geschätzt! Keine Gewähr!“. In den Honoraren sind zahlreiche nicht
näher erläuterte Zuschläge und Puffer enthalten. Auch sind zusätzliche und beson-
dere Leistungen nicht näher beschreiben. So wurde beispielsweise die Kosten der
Projektsteuerung mit pauschal 500.000 Euro beaufschlagt, was ca. 43% des berech-
neten Honorars entspricht.
69 beabsichtigt Leistungen bis zur Leistungsphase 7 (Mitwirken bei der Vergabe)
beschließen zu lassen. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt 69 mit eigenem
Personal zu erbringen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen, wodurch ein ord-
nungsgemäßes Handeln mit einem Bau- und Weiterplanungsbeschluss nach Ab-
schluss der Leistungsphase 3 gewährleistet wird.
Die pauschal genannten Kosten aus der Vorlage (ca. 3,65 Mio. € [brutto]) erscheinen
im Verhältnis zu den vorgelegten Gesamtplanungskosten (ca. 7,68 Mio. € [brutto])
auch mit nachgereichter Unterlage nicht plausibel.
Im vorliegenden Projekt sind für den BIM
1-Manager aktuell 192.960 € zzgl. Zulagen
bei den Objekt- und Fachplaner i. H. v. mindestens 240.000 € (netto), also in Summe
mindestens ca. 435.000 € (netto) berücksichtigt. Auch wenn das Land NRW eine
1 BIM: Building Information Modeling bzw. Bauwerksdatenmodellierung
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Vorreiterrolle beim BIM anstrebt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwen-
dung dieser Methode. Ergebnisse bisheriger BIM-Pilotprojekte aus vorhergehenden
Projekten (z. B. Vorlagennummer 1260/2019, Hst. Friesenplatz) liegen noch nicht
vor. Es wird empfohlen, die Anzahl für die Pilot-Betrachtung auf die bisherigen BIM-
Projekte zu beschränken und deren Ergebnisse abzuwarten. Derzeit kann ein Mehr-
wert durch Einsatzes von BIM nicht bestätigt werden.
Ein Rahmenterminplan liegt den Unterlagen nicht bei. Die in den Unterlagen ange-
ben Zeitangaben erscheinen nicht plausibel. Es wird angeregt einen Rahmentermin-
plan mit differenzierten Planungs- und Ausführungszeiträumen der Beschlussvorlage
beizufügen.
Ein förderunschädlicher Planungsbeginn sollte vorab mit dem Fördergeber abge-
stimmt werden. Ebenso sollte vor Einleitung des ersten Vergabeverfahrens für die
Planung eine abschließende Regelung bezüglich der Kostenteilung mit den Kölner
Verkehrsbetrieben geschlossen werden.
Die Maßnahme ist lt. Prioritätenliste (Stand 29.02.2016) nicht priorisiert. Unabhängig
von den vorgelegten Unterlagen wird empfohlen diese fortzuschreiben, die gesamt-
städtischen Sachstände zum barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen darzu-
legen und die Gremien entsprechend zu informieren.
Der Bedarf für die zu erbringende Aufgabe ist auch aus Sicht des RPA gegeben. Je-
doch werden eine fehlende Bedarfsplanung, ein fehlender Rahmenterminplan sowie
die zum Teil nicht plausibel dargestellten Honorare kritisch gesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1337/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.09.2023
- Erstellt
- 20.04.2023 15:40