1551/2024
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 12.03.2024 (AN/0412/2024) betreffend "Brückenabriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße"
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Anlage Autobahn GmbH BV-Köln_Gilgaustraße
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Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: • Wurde der Brückenabriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt Köln genehmigt? • Falls dies der FAll ist: Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab zugestimmt und warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung gebeten. Verantwortlich für den Abriss ist Die Autobahn GmbH des Bundes. Sie ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit. Diese ist für das Bauwerk nicht mehr gegeben. Das Bauwerk wurde im Rahmen der Planfeststellung für den Streckenabschnitt als Ersatz für den Rückbaus/ Entfall des höhengleichen Bahnübergangs Gilgaustraße hergestellt. Im Rahmen des Baus der Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt der Deutschen Bahn wurden die Gleisanlagen erweitert. Die Fußgängerunterführung unter der DB-Strecke entfiel. Die Funktion, für die das Bauwerk Gilgaustraße errichtet wurde, ist nun nicht mehr gegeben. Um die Sicherheit der Autobahn A559 zu gewährleisten muss das Bauwerk abgerissen werden. • Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann, und hat - ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls zugestimmt? Die Grundstücke, die durch das Bauwerk Gilgaustraße erschlossen wurden, befinden sich alle im Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft in Frankfurt. Es handelt sich bei der Brücke Gilgaustraße um keine öffentliche Straße. Eine Zuwegung zu dem Gebiet ist nach wie vor fußläufig und über den Kiesgrubensee möglich. • Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere Erreichbarkeit Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH erstattet? Die Grundstücke, die durch das Bauwerk Gilgaustraße erschlossen wurden, befinden sich alle im Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft in Frankfurt. Es handelt sich bei den Flächen um ausgewiesene Naturschutzgebiete, was bedeutet, dass diese abseits der Wege nicht betreten werden dürfen. Zeitgleich zur Abrissplanung trat die für die Kölner Rhein-Aufräum-Kommando-Einheit oder kurz KRAKE e.V. über die Stadt Köln an die Autobahn GmbH heran und bat um Prüfung einer Sperrung der Brücke für die Öffentlichkeit, da das Gelände widerrechtlich betreten und vermüllt wird. Der Stadt Köln wurde in diesem Zusammenhang die Abrissplanung bekannt gemacht. Der Stadt Köln können keine Mehrkosten entstehen, da sie nicht Eigentümerin der Grundstücke ist. Eine Zuwegung für die Pflege der Grundstücke ist sichergestellt.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-7 Vorlagen-Nummer 1551/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 12.03.2024 (AN/0412/2024) bertreffend "Brückenabriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße" Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fra- gen: ● „Wurde der Brückenabriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt Köln genehmigt?“ ● „Falls dies der Fall ist: Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab zuge- stimmt und warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung ge- beten.“ ● „Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann, und hat - ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls zugestimmt?“ ● „Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere Erreichbar- keit Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH erstattet? “ Antwort der Verwaltung: Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Autobahn GmbH weitergeleitet. Die Stel- lungnahme ist als Anlage beigefügt. Anlagen: - Anlage Autobahn GmbH BV-Köln_Gilgaustraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1551/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.05.2024
- Erstellt
- 10.05.2024 11:36