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1551/2024

Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz vom 12.03.2024 (AN/0412/2024) betreffend "Brückenabriss des Brückenbauwerks Gilgaustraße"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 20.06.2024, TOP 9.1.1

Anlage Autobahn GmbH BV-Köln_Gilgaustraße

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage Autobahn GmbH BV-Köln_Gilgaustraße

2560 Zeichen

Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 
• Wurde der Brückenabriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt Köln 
genehmigt? 
• Falls dies der FAll ist: Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab zugestimmt und 
warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung gebeten. 
Verantwortlich für den Abriss ist Die Autobahn GmbH des Bundes. Sie ist verantwortlich für die 
Verkehrssicherheit. Diese ist für das Bauwerk nicht mehr gegeben. 
Das Bauwerk wurde im Rahmen der Planfeststellung für den Streckenabschnitt als Ersatz für den 
Rückbaus/ Entfall des höhengleichen Bahnübergangs Gilgaustraße hergestellt. Im Rahmen des Baus 
der Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt der Deutschen Bahn wurden die Gleisanlagen erweitert. Die 
Fußgängerunterführung unter der DB-Strecke entfiel. Die Funktion, für die das Bauwerk Gilgaustraße 
errichtet wurde, ist nun nicht mehr gegeben. Um die Sicherheit der Autobahn A559 zu gewährleisten 
muss das Bauwerk abgerissen werden. 
• Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet 
sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann, und hat - 
ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls zugestimmt? 
Die Grundstücke, die durch das Bauwerk Gilgaustraße erschlossen wurden, befinden sich alle im 
Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft in Frankfurt. Es handelt sich bei der Brücke Gilgaustraße um 
keine öffentliche Straße.  
Eine Zuwegung zu dem Gebiet ist nach wie vor fußläufig und über den Kiesgrubensee möglich.  
• Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere Erreichbarkeit 
Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH erstattet? 
Die Grundstücke, die durch das Bauwerk Gilgaustraße erschlossen wurden, befinden sich alle im 
Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft in Frankfurt. Es handelt sich bei den Flächen um 
ausgewiesene Naturschutzgebiete, was bedeutet, dass diese abseits der Wege nicht betreten werden 
dürfen. Zeitgleich zur Abrissplanung trat die für die Kölner Rhein-Aufräum-Kommando-Einheit oder 
kurz KRAKE e.V. über die Stadt Köln an die Autobahn GmbH heran und bat um Prüfung einer 
Sperrung der Brücke für die Öffentlichkeit, da das Gelände widerrechtlich betreten und vermüllt 
wird. Der Stadt Köln wurde in diesem Zusammenhang die Abrissplanung bekannt gemacht. 
Der Stadt Köln können keine Mehrkosten entstehen, da sie nicht Eigentümerin der Grundstücke ist. 
Eine Zuwegung für die Pflege der Grundstücke ist sichergestellt.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1354 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-7 
 
Vorlagen-Nummer 
 1551/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftl. Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV Porz 
vom 12.03.2024 (AN/0412/2024) bertreffend "Brückenabriss des Brückenbauwerks 
Gilgaustraße" 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fra-
gen: 
 
● „Wurde der Brückenabriss des Brückenbauwerks "Gilgaustraße" durch die Stadt 
Köln genehmigt?“ 
 
● „Falls dies der Fall ist: Welches städtische Gremium hat dem Abriss vorab zuge-
stimmt und warum wurde die BV Porz zuvor nicht angehört und um Zustimmung ge-
beten.“ 
 
● „Wie wird nach einem möglichen Abriss der Brücke die Sicherheit in dem Gebiet  
sichergestellt, das weder zu Fuß noch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann, und 
hat - ergänzend dazu - die Feuerwehr dem Abriss ebenfalls zugestimmt?“ 
 
● „Entstehen für die Stadt Köln nach einem Abriss durch die schlechtere Erreichbar-
keit Mehrkosten und - falls ja - werden diese von der Autobahn GmbH erstattet? “ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Autobahn GmbH weitergeleitet. Die Stel-
lungnahme ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlagen: 
 
- Anlage Autobahn GmbH BV-Köln_Gilgaustraße

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1551/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.05.2024
Erstellt
10.05.2024 11:36