0025/2025
Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3594 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 0025/2025 Freigabedatum 28.10.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat setzt die Anzahl der Mitglieder des Kreiswahlausschusses entsprechend § 10 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz NRW auf 6 Beisitzer fest. 2. Der Rat setzt gemäß § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW die Anzahl der stimmbe- rechtigten Ausschussmitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Der Beschluss gilt nicht für den Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz und den Ju- gendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, da für diese Aus- schüsse vorrangige spezialgesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind. 3. (Sofern der Rat unter 2. eine Änderung der Mitgliederzahl des Hauptausschusses be- schließt, muss § 20 der Hauptsatzung der Stadt Köln geändert werden. Andernfalls ent- fällt der Beschlusspunkt.) Entsprechend dem Beschluss zu 2. beschließt der Rat, die Hauptsatzung wie folgt zu ändern: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Rat 06.11.2025 2 Begründung: Im Rahmen des § 58 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann der Rat die Zahl der Ausschussmitglieder im Rahmen seines Organisationsermessens nach sachgerech- ten Kriterien bestimmen. Er ist dabei z. B. nicht verpflichtet, die Zahl der Ausschussmitglieder so festzulegen, dass alle Fraktionen stimmberechtigt im Ausschuss vertreten sind. Neben Ratsmitgliedern können – außer im Hauptausschuss – auch sachkundige Bürger*innen zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger*innen darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen (§ 58 Absatz 3 GO NRW). Die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses ist in § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Haupt- satzung festgelegt. Dem Hauptausschuss gehören derzeit neben der*dem Oberbürgermeis- ter*in als Vorsitzende*n weitere 14 stimmberechtigte Ratsmitglieder an. Soweit hier eine Än- derung erfolgen soll, ist dies durch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung möglich. Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für die nachfolgenden Ausschüsse: - Kreiswahlausschuss nach Landeswahlgesetz (LWahlG) Gemäß §10 Absatz 3 Satz 1 LWahlG besteht der Kreiswahlausschuss aus dem Kreis- wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die von den zuständigen Kreistagen und Räten der kreisfreien Städte gewählt werden; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig. - Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Wahlausschusses nach Kommunalwahl- gesetz wird im Vorfeld der nächsten Kommunalwahl mit gesonderter Vorlage festgesetzt. Dieses Verfahren wurde auch in der Wahlperiode 2020/2025 angewendet. Die Wahl der Beisitzer*innen des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025 wurde erst in der 33. Sitzung des Rates am 27.06.2024 (Vorlage 1202/2024) beschlossen. - Jugendhilfeausschuss Die Bildung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich unter §§ 70 und 71 SGB VIII geregelt. Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt mit gesonderter Vorlage. Die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder der vorherigen beiden Wahlperioden ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen. Anlage - Übersicht über die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder in den Ausschüssen in den Wahlperioden 2014-2020 und 2020-2025
Anlage 1 Übersicht Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder in den Wahlperioden 2014-2020 und 2020-2025
1423 Zeichen
Anlage 1 Seite 1 Übersicht über die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder in den Wahlperioden 2014-2020 und 2020-2025 Pflichtausschüsse 2014 - 2020 2020- 2025 Hinweis Hauptausschuss 13 + OB 14 + OB § 20 Hauptsatzung Finanzausschuss, angegliedert: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum 13 13 Jugendhilfeausschuss 15 15 Rechnungsprüfungsausschuss 13 13 Wahlprüfungsausschuss 9 13 Kreiswahlausschuss 6 6 § 10 Abs. 3 LWahlG NRW Freiwillige Ausschüsse Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13 13 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13 13 Bauausschuss, angegliedert: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 9 13 Digitalisierungsausschuss - 13 Gesundheitsausschuss 9 13 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und M ännern - 13 Ausschuss für Kunst und Kultur, zugleich: Denkmalausschuss, angegliedert: Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester Betriebsausschuss Wallraf-Richartz M useum /Fondation Corboud 13 13 Liegenschaftsausschuss 9 13 Ausschuss für Schule und Weiterbildung 13 13 Ausschuss für Soziales und Senioren 13 13 Sportausschuss 13 13 Stadtentwicklungsausschuss 13 13 Ausschuss für (Klima,) Umwelt und Grün, angegliedert: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 13 13 Verkehrsausschuss 13 13 Wirtschaftsausschuss 13 13
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0025/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.10.2025
- Erstellt
- 07.01.2025 09:20