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0025/2025

Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.11.2025, TOP 8.2

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Übersicht Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder in den Wahlperioden 2014-2020 und 2020-2025

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Beschlussvorlage Rat

3594 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 0025/2025 
Freigabedatum 
 28.10.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Festlegung der Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat setzt die Anzahl der Mitglieder des Kreiswahlausschusses entsprechend § 10 
Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz NRW auf 6 Beisitzer fest. 
2. Der Rat setzt gemäß § 58 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW die Anzahl der stimmbe-
rechtigten Ausschussmitglieder für die nachfolgenden Ausschüsse wie folgt fest: 
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.)  
 
Der Beschluss gilt nicht für den Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz und den Ju-
gendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, da für diese Aus-
schüsse vorrangige spezialgesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind. 
3. (Sofern der Rat unter 2. eine Änderung der Mitgliederzahl des Hauptausschusses be-
schließt, muss § 20 der Hauptsatzung der Stadt Köln geändert werden. Andernfalls ent-
fällt der Beschlusspunkt.)  
 
Entsprechend dem Beschluss zu 2. beschließt der Rat, die Hauptsatzung wie folgt zu 
ändern:  
 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 
 
Rat 06.11.2025

2 
Begründung: 
Im Rahmen des § 58 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann der Rat die 
Zahl der Ausschussmitglieder im Rahmen seines Organisationsermessens nach sachgerech-
ten Kriterien bestimmen. Er ist dabei z. B. nicht verpflichtet, die Zahl der Ausschussmitglieder 
so festzulegen, dass alle Fraktionen stimmberechtigt im Ausschuss vertreten sind. 
Neben Ratsmitgliedern können – außer im Hauptausschuss – auch sachkundige Bürger*innen 
zu Mitgliedern der Ausschüsse bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger*innen darf 
die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen (§ 58 Absatz 3 GO 
NRW). 
Die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses ist in § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Haupt-
satzung festgelegt. Dem Hauptausschuss gehören derzeit neben der*dem Oberbürgermeis-
ter*in als Vorsitzende*n weitere 14 stimmberechtigte Ratsmitglieder an. Soweit hier eine Än-
derung erfolgen soll, ist dies durch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung möglich. 
Die vorgenannten Ausführungen gelten nicht für die nachfolgenden Ausschüsse: 
- Kreiswahlausschuss nach Landeswahlgesetz (LWahlG) 
Gemäß §10 Absatz 3 Satz 1 LWahlG besteht der Kreiswahlausschuss aus dem Kreis-
wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzern, die von den zuständigen Kreistagen und 
Räten der kreisfreien Städte gewählt werden; eine Benennung oder Bestellung weiterer 
Mitglieder ist nicht zulässig. 
- Wahlausschuss nach Kommunalwahlgesetz (KWahlG) 
Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Wahlausschusses nach Kommunalwahl-
gesetz wird im Vorfeld der nächsten Kommunalwahl mit gesonderter Vorlage festgesetzt. 
Dieses Verfahren wurde auch in der Wahlperiode 2020/2025 angewendet. Die Wahl der 
Beisitzer*innen des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2025 wurde erst in der 
33. Sitzung des Rates am 27.06.2024 (Vorlage 1202/2024) beschlossen. 
- Jugendhilfeausschuss 
Die Bildung des Jugendhilfeausschusses ist spezialgesetzlich unter §§ 70 und 
71 SGB VIII geregelt. Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfolgt mit gesonderter 
Vorlage. 
Die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder der vorherigen beiden Wahlperioden 
ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen. 
Anlage  
- Übersicht über die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder in den  
Ausschüssen in den Wahlperioden 2014-2020 und 2020-2025

Anlage 1 Übersicht Anzahl der stimmberechtigen Mitglieder in den Wahlperioden 2014-2020 und 2020-2025

1423 Zeichen

Anlage 1 
Seite 1 
Übersicht über die Anzahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder  
in den Wahlperioden 2014-2020 und 2020-2025 
Pflichtausschüsse  2014
-
2020 
2020-
2025 
Hinweis 
Hauptausschuss 13 + 
OB 
14 + 
OB 
§ 20 Hauptsatzung  
Finanzausschuss, angegliedert: 
 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum  
13 13 
 
Jugendhilfeausschuss 15 15 
 
Rechnungsprüfungsausschuss 13 13 
 
Wahlprüfungsausschuss 9 13  
Kreiswahlausschuss 6 6 § 10 Abs. 3 LWahlG NRW 
Freiwillige Ausschüsse    
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
13 13  
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13 13  
Bauausschuss, angegliedert: 
 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
9 13 
 
Digitalisierungsausschuss - 13  
Gesundheitsausschuss 9 13  
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und 
M ännern 
- 13  
Ausschuss für Kunst und Kultur,  
zugleich: Denkmalausschuss,  
angegliedert: 
 Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln  
 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 
 Betriebsausschuss Wallraf-Richartz 
M useum /Fondation Corboud 
13 13  
 
Liegenschaftsausschuss 9 13  
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 13 13 
 
Ausschuss für Soziales und Senioren 13 13  
Sportausschuss 13 13  
Stadtentwicklungsausschuss 13 13  
Ausschuss für (Klima,) Umwelt und Grün, 
angegliedert: 
 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 
13 13  
 
Verkehrsausschuss 13 13  
Wirtschaftsausschuss 13 13

Beratungsverlauf (1)

06.11.2025 Rat
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0025/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.10.2025
Erstellt
07.01.2025 09:20