V/0509/2023
Bericht zum Starkregenereignis vom 06.08.2023
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Berichtsvorlage
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V/0509/2023 V/0509/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zum Starkregenereignis vom 06.08.2023 Beratungsfolge 12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht Bericht zum Starkregenereignis vom 06.08.2023 Am Sonntag, den 06.08.2023 ist es insbesondere im nordwestlichen Stadtgebiet mit Schwerpunktbil- dung im Stadtteil Nienberge sowie in den Stadtteilen Geist und Mecklenbeck zu einem Starkregener- eignis gekommen. Dabei fielen in diesen Bereichen in der Zeit von 16 bis 20 Uhr bis zu 80 mm Re- gen. Die gutachterliche Auswertung des Instituts für technisch -wissenschaftliche Hydrologie GmbH, Hannover ordnet das Ereignis in diesen Stadtteilen einem Starkregenindex bis zu der Stufe 8, einem statistisch auftretendem 100 -jährlichen Regenereignis zu. Das Niederschlagsgeschehen fand über dem gesamten Stadtgebiet lokal in sehr unterschiedlicher Ausprägung statt, so dass in den östlichen Stadtteilen teils weniger als 20 mm Regen niedergingen, was einem Starkregenindex der Stufe 1 ent- spricht. Situation in der Siedlung Waltruper Weg Zur Infrastruktur in der Siedlung am Waltruper Weg gehören unterschiedliche wasserwirtschaftliche Anlagen. Neben einem Kanalnetz zur Schmutzwasserableitung und einem Kanalnetz mit Regenrück- haltebecken zur Regenwasserableitung durchquert auch das Gewässer Hunnebecke den Siedlungs- bereich. Regenwasserkanalnetz und Regenrückhaltebecken Das östlich der Siedlung vorhandene Regenrückhaltebecken an der Fridericusstraße wurde im Jahr 2009 zum Schutz der Hunnebecke vor Stoßbelastungen aus der Kanalisation gebaut. Regenrückhal- tebecken haben grundsätzlich die Funktion, Gewässer vor Stoßbelastungen aus der Kanalisation von Siedlungsbereichen bei kleineren Niederschlägen zu schützen. Ein Regenrückhaltebecken sorgt da- für, dass das Wasser gesammelt und langsam gedrosselt an das Gewässer weitergeleitet wird. Re- genrückhaltebecken dienen damit dem Gewässerschutz und sind grundsätzlich keine Anlagen, die der Starkregen- oder Hochwasservorsorge zuzuordnen sind. Amt für Mobilität und Tiefbau 31.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kopietz Telefon: 492-6672 Kopietz@stadt-muenster.de - 2 - V/0509/2023 Diese Becken sind für höhere Niederschlagsereignisse allesamt mit sogenannten „Notüberläufen“ versehen. Diese bilden den Tiefpunkt des Beckenrandes in Richtung Vorfluter, so dass sich die Be- cken bei stärkeren Niederschlägen planmäßig vollständig füllen und gezielt in Richtung der Vorfluter überlaufen können. Das Becken an der Fridericusstraße entlastet dementsprechend bei sehr starken Regenereignissen kontrolliert über eine Senke in der Verwallung an der nordwestlichen Ecke über den Gehweg in das Gewässer am Waldrand, so dass damit ein unkontrolliertes Ausufern an anderen Stellen verhindert wird. Sollte die Abflussleistung im Bereich dieses Notüberlaufs aufgrund von Verstopfungen nur ein- geschränkt vorhanden sein, laufen die überschüssigen Wassermas sen über den tiefer angelegten nördlichen Beckenrand und folgen als Notwasserweg dem parallel verlaufenden Weg und dem Vorflu- ter, so dass das Wasser nicht in den Siedlungsbereich überläuft. Gewässer Hunnebecke und Nebengewässer Bei dem nördlich des Regenr ückhaltebeckens verlaufenden Graben und der Hunnebecke handelt es sich offiziell um Gewässer. Die Untere Wasserbehörde und der Gewässerunterhaltungspflichtige, der Wasser- und Bodenverband Havixbeck-Roxel, tragen dafür Sorge, dass ein statistisch alle 100 Jahre auftretendes Hochwasser (HQ 100) durch das Gewässer abgeleitet werden kann, ohne Schäden zu verursachen. Das heißt, dass Gewässer in dieser Situation bis zur Böschungsoberkante vollgefüllt sein und auch in angrenzende Flächen ausufern dürfen, solange dadurch keine Schäden an z.B. Ge- bäuden verursacht werden. Mindestens eine Vollfüllung des Gewässerkorridors stellt sich bei einem solchen Hochwasserereignis daher regulär an den Gewässern ein. Für die gesamte Hunnebecke einschließlich ihrer Zuflüsse liegen unabhängige externe hydrologische und hydraulische Berechnungen vor. Das aktuellste Gutachten wurde im Zuge der Planungen für das Baugebiet an der Feldstiege aufgestellt. Die Ergebnisse weisen für die Hunnebecke im Bereich der Siedlung am Waltruper Weg sowohl für den heutigen Zustand als auch für eine Betrachtung mit dem neuen Baugebiet an der Feldstiege die erforderliche Leistungsfähigkeit der Hunnebecke nach. Selbst deutlich höhere Hochwasserereignisse als das geforderte 100jährige Ereignis (statistisch alle 250 Jahre auftretend) können über den Gewässerkorridor abgeleitet werden, ohne Schäden an Privat- grundstücken und Gebäuden zu verursachen. Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung sind im Stadtgebiet Münster auf klar abgetrennte Teilgebie- te auf die Stadtverwaltung und insgesamt 5 Wasser- und Bodenverbände aufgeteilt. Die Hunnebecke inklusive der Nebengewässer befindet sich im Unterhaltungsgebiet des Wasser- und Bodenverbands Havixbeck-Roxel. Die Unterhaltung der Hunnebecke einschließlich aller Durchlässe obliegt dement- sprechend nicht der Stadt Münster, sondern vollumfänglich dem Wasser - und Bodenverband Havix- beck-Roxel. Zu diesen Unterhaltungsaufgaben gehört unter anderem die Sicherstellung eines schad- losen Abflusses bei einem HQ 100 (s.h. oben), beispielsweise durch die Beseitigung von Abflusshin- dernissen wie Ästen oder anderem Geschwemmsel. Der Siedlungsbereich am Waltruper Weg war im Juli 2014 durch den Aufstau der Hunnebecke massiv betroffen. Da sich damals der Durchlass unter der B 54 verstopft hatte, staute sich das Wasser auf und überflutete die tieferliegenden Häuser bis in die Erdgeschosse. Nach dem Starkregenereignis von 2014 hat die Stadt Münster – als außerplanmäßige Unterstützungsleistung in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden und dem Wasser- und Bodenverband Havixbeck-Roxel – den Durchlass unter der B54 maßgeblich vergrößert. Mit einer Vergrößerung des Durchmessers von 1,0 m bzw. 1,40 m - 3 - V/0509/2023 auf 2,40 m wurde der Hochwasserschutz an dieser Stelle über das gesetzlich geforderte Maß hinaus erhöht. Beim diesjährigen Ereignis vom 06.08.2023 hat dieser neue Durchlass die ankommende Ab- flusswelle schadlos und rückstaufrei abgeleitet. Der oberhalb liegende Durchlass unter dem Waltruper Weg hat einen Durchmesser von 1,60 m und weist damit ebenfalls eine über der Mindestanforderung liegende hydraulische Leistungsfähigkeit auf. Im Falle einer Verstopfung am Gitter dieses Durchlasses kann die Ableitungskapazität jedoch stark eingeschränkt werden. In diesem Fall kann das Wasser an dieser Stelle aber über die tief erliegende Straße Waltruper Weg in Richtung Durchlass B 54 abströmen, ohne die angrenzende Bebauung zu gefährden. Die Höhe des Waltruper Weges an dieser Stelle beträgt ca. 72,95 mNN und liegt somit rund 60 cm tiefer als das tiefste Gebäude in der Siedlung „Käthe-Ernst-Weg 16ff“. Am 06.08.2023 stellte sich durch eine Verstopfung des Gitters am Durchlass Waltruper Weg ein solch erhöhter Auf- stau in der Hunnebecke ein, welcher durch das Entfernen des Gitters vollständig beseitigt wurde. Ei- ne Überströmung der St raße fand nicht statt, kein Grundstück wurde durch das Hochwasser der Hunnebecke überflutet. Abflüsse auf der Geländeoberfläche („Urbane Sturzfluten“) Urbane Sturzfluten beschreiben Abflüsse auf der Geländeoberfläche infolge extremer Starknieder- schläge. D iese Fluten sind dementsprechend alleinig von Ort und Intensität des Regens sowie der Beschaffenheit des Geländes abhängig, auf das der Regen niedergeht. Die massiven Wassermassen entstehen in kürzester Zeit, folgen der Höhenlage der Oberflächen, sammeln s ich in Senken und strömen in Gebäudeöffnungen – völlig unabhängig davon, ob Gewässer oder technische Anlagen in der Nähe sind oder ob es sich um öffentliche oder private Flächen handelt. Bei einem extremen Starkregen der Indexstufe 8, wie er am 06.08.2023 auch im Stadtteil Nienberge aufgetreten ist, stellt sich diese Situation ein. Die technischen Infrastrukturen in der Siedlung Waltruper Weg haben ihre Funktionsweise während des Starkregens am 06.08.2023 bewiesen. Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen, die an die- sem Tag in sehr kurzer Zeit gefallen sind, wurden Keller durch urbane Sturzfluten - die Abflüsse auf der Oberfläche - in Verbindung mit tiefer liegenden Gebäudeöffnungen überflutet. Fazit und Ausblick Die Stadtverwaltung führt bauliche und betriebliche Maßnahmen grundsätzlich mindestens gemäß den rechtlichen Anforderungen und vor dem Hintergrund ihrer Wirksamkeit durch. Dabei erfolgt immer eine Risikoabwägung und darauf basierend die Entscheidung ob und welche Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Bei der Erschließung von neuen Wohnbauflächen gehören beispielsweise die Erstellung von aktuellen Berechnungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Gewässern inklu- sive ihrer Durchlässe im aktuellen Zustand und im Zustand inklusive der Gebietsentwicklungen dazu. Die Planungen erfolgen grundsätzlich immer unter der Maßgabe, dass sich sowohl für das Plangebiet als auch für angrenzende oder unterhalb liegende Bestandsgebiete keine Verschlechterungen der Überflutungs- bzw. Hochwasserschutzes ergeben. In die Analyse von Schwachstellen eines Systems oder Siedlungsbereichs fließen darüber hinaus Erfahrungswerte wie das Auftreten konkreter Scha- densfälle und ihrer Ursachen oder erfolgte Feuerwehreinsätze ein. Um eine optimale Kommunikation zwischen den maßgeblich beteiligten Ämtern stets sicher zu stel- len, werden Ereignisse – wie das vom 06.08.23 – gemeinsam aufgearbeitet, analysiert und auf Opti- mierungspotentiale für zukünftige Einsätze untersucht. - 4 - V/0509/2023 Neben diesen b aulichen und betrieblichen kommunalen Maßnahmen ist jedoch nach wie vor eine gezielte Kommunikation entscheidend. Mit Erstellung und Veröffentlichung der kommunalen Starkregengefahrenkarten wurde ab April dieses Jahres eine umfangreiche Informationskampagne zur Thematik Starkregenvorsorge, Risikominimie- rung und Objektschutz durchgeführt. Neben der Entwicklung und Freischaltung einer neuen Website www.stadt-muenster.de/wasser wurden als zusätzliche analoge Serviceleistung der Stadt alle circa 48.000 privaten GrundstückseigentümerInnen durch persönliche Anschreiben über ihr Risiko und Vorsorgemöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurde auf die unterschiedlichen persönlichen Bera- tungsmöglichkeiten hingewiesen, die jede/r EigentümerIn kostenlos telefonisch oder direkt vor Ort in Anspruch nehmen kann. Damit hat die Stadtverwaltung weit über das erforderliche und standardmä- ßige Maß hinaus Informationen und Angebote zu dieser Thematik aufbereitet und zur Verfügung ge- stellt. Vor dem Hintergrund der erneuten Betroffenheit der Siedlung Waltruper Weg durch einen Starkregen und der zukünftig weiterhin möglichen Extremwetterlagen möchte die Verwaltung noch einmal explizit auf diese Informations- und Beratungsmöglichkeiten hinweisen und für eine Inanspruchnahme Ihrer- seits werben. Die Verstetigung der Informations- und Beratungsstrategie ist ein wesentlicher Baustein für eine ziel- führende gesamtstädtische Starkregenvorsorge. Es ist wichtig zu verstehen, dass es niemals möglich ist, alle Folgen von Extremereignissen über technische Infrastrukturen vollständig schadensfrei abzuleiten und damit einen 100%igen Schutz her- zustellen. Grundsätzlich haben die technischen Infrastrukturen ihre Funktionsweise während des Starkregens am 06.08.2023 bewiesen. Umso entscheidender ist es, die kommunale Gemeinschafts- aufgabe als einzigen Weg, die Risiken bestmöglich zu minimieren und sich größtmöglich zu schützen entsprechend anzunehmen und mit Stadtverwaltung und Privat eigentümerInnen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gemeinsam umzusetzen. Neben öffentlichen und privaten Schutzmaß- nahmen gehört ebenso dazu, gut informiert zu sein um Ereignisse, Situationen und Risiken einschät- zen zu können um entsprechend vorzusorgen und sich im Katastrophenfall sicher und angemessen verhalten zu können. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlage 1 – Einordnung Regenereignis nach Starkregenindex Anlage 2 – Übersichtslageplan
Anlage 1_Einordnung_Starkregenindex
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Anlage 1 zu V/0509/2023
Abb.: Einordnung Regenereignis nach Starkregenindex
Anlage 2_LP_Hunnebecke-Waltruper Weg
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HunnebeckeWL 332324 Hunnebecke Durchlass B54DN 2400Käthe-Ernst-Weg 16-26 DurchlassWaltruper Weg B 54 B 54 Plot 09.08.2023 Maßstab:gezeichnet Blatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitet Projekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_14_05125.000 08.2023Scheloch08.2023SaatröweÜbersichtslageplanHunnebecke - Waltruper Weg
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Fridericusstraße
- Waltruper Weg
- Käthe-Ernst-Weg 1
- Feldstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0509/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 11:03