0967/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) vom 12.03.2024 (AN/0375/2026) betreffend „Sanierung der Eisenbahnbrücken Innenstadt“
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Anlage 1 Baustelleneinrichtungsfläche Stadtgarten
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Anlage 1
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 13.04.2026 0967/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) vom 12.03.2024 (AN/0375/2026) betreffend „Sanierung der Eisenbahnbrücken Innenstadt“ Die Fraktion Die Linke stellt anlässlich der Mitteilung der Verwaltung zu dem „Planfeststel- lungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogels- anger Straße – Planfeststellungsbeschluss“ aus der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innen- stadt) vom 29.01.2026 (3525/2025) folgende Fragen: 1. „Für einen Großteil der rund 140.000 Menschen, die täglich berufsbedingt nach Köln einpendeln, sind die Streckenverbindungen nach Bonn, Euskirchen, Rhein-Erft, etc. elementar. Trifft es zu, dass hier mit einer kompletten Streckensperrung für 18 Monate geplant wird? Welche Alternativen zu einem klassischen SEV-Angebot durch Über- landbusse werden bahn-, kreis- oder stadtseitig ernsthaft geprüft, auf welche Ein- schränkungen müssen sich die Bürger*innen einstellen?“ Antwort der Verwaltung Die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Venloer Straße“ und „Vogelsanger Straße“ werden von September 2028 bis März 2030 durchgeführt, parallel und in Abstimmung mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Luxemburger Straße“ und „Zülpicher Straße“: Dies hat zur Folge, dass zwischen dem Kölner Hauptbahnhof und dem Bahnhof Köln-Süd in die- sem Zeitraum keine Züge fahren werden. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die mit dieser Maßnahme verbundenen Gleissperrungen und die zeitweisen Sperrungen der unterführten Straßen erheblichen Ein- fluss auf den ÖPNV und MIV innerhalb Kölns haben werden. So müssen beispielsweise für die Sperrungen der unterführten Straßen Umleitungen und Ersatzverkehre eingerichtet wer- den. Auch werden die Ersatzkonzepte im SPNV zu einer Verlagerung auf den ÖPNV und MIV innerhalb Kölns führen werden. Auch wenn die Aufgabe und Verantwortung für die Entwicklung von Ersatzkonzepten für Pro- jekte der DB AG als Vorhabentröger nicht bei der Stadt Köln liegt, ist es das Ziel der Verwal- tung, die Beeinträchtigungen für die Betroffenen und alle anderen Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten. Verwaltung, go.Rheinland und DB AG befinden sich aus diesem Grund im engen Austausch. Gut entwickelte Ersatzkonzepte können auch dafür sorgen, dass möglichst wenige Fahrgäste während der Sperrungen auf das Auto wechseln und das städti- sche Netz zusätzlich zu belasten. Ergänzend hierzu wird verwiesen auf die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD- 2 Fraktion im Rat der Stadt Köln aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 20.01.2026 (AN/0060/2026) betreffend "Auswirkungen und Gegenmaßnahmen der Stadt Köln bei der dro- henden Doppelsperrung der linksrheinischen Bahnverbindung Köln–Bonn 2028–2030" (0306/2026) 2. „Im Rahmen der Serie „Köln früher und heute“ zitiert der Kölner Stadtanzeiger am 19. Januar 2026 einen Leser, der bereits 1888 die lichte Bepflanzung des Kölner Stadtgar- tens kritisierte: „Jetzt ist der Garten so kahl gemacht, daß man von jedem Standpunkt aus den früher verdeckten unschönen Eisenbahndamm sehen kann.“ Wo sollen die Baustelleneinrichtungen für die Bahnbrückensanierung auf den verbliebenen Flächen des Stadtgartens konkret realisiert werden? Können die Planer*innen davon ausge- hen, dass diese Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet durch die zuständigen Gre- mien (Untere Naturschutzbehörde, Umweltamt, etc.) genehmigt werden? Ist der Ver- waltung bewusst, dass derlei interimsbedingte Rodungen und Baumfällungen nicht mehr zeitgemäß und Politik, Anwohnerschaft sowie Öffentlichkeit gegenüber nicht mehr vermittelbar sind?“ Antwort der Verwaltung Für die Lage der Baustelleneinrichtungsflächen zu dem o.g. Vorhaben im Bereich des Stadt- gartens wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 1) verwiesen. Am 30.09.2025 hat das Eisenbahn-Bundesamt den Plan festgestellt. Die Offenlage des Plan- feststellungsbeschlusses und der zugehörigen Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 10.11. – 24.11.2025. Die Stadt Köln wird als Behörde, auf deren Gebiet das Vorhaben ausgeführt werden soll, von der Anhörungsbehörde - hier Eisenbahn-Bundesamt - gemäß § 73 Verwaltungsverfahrensge- setz im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt (vgl. hierzu auch 0532/2026). Aufgrund der Bündelungsfunktion des Planfeststellungsbeschlusses können die Gemeinden in dem Verfahren keine eigenen Genehmigungen erteilen oder Auflagen festsetzen, wie sie es nor- malerweise im Rahmen ihrer Zuständigkeiten täten. Die formelle Beteiligung im Planfeststel- lungsverfahren als Behörde stellt sicher, dass gemeindliche Kompetenzen, gemeindliches Wissen und Interessen in die Entscheidung der Genehmigungsbehörde einfließen können und soll, soweit möglich, den Verlust der Entscheidungskompetenz kompensieren. Bei der Erstellung der städtischen Stellungnahmen sind u. a. auch das Amt für Umwelt und Verbraucherschutz und das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beteiligt worden. Den vorgebrachten Bedenken gegen die geplante temporäre Nutzung von Teilflächen des Stadt- gartens als Baustelleneinrichtungsfläche ist das Eisenbahn-Bundesamt nicht gefolgt. Das Ei- senbahn-Bundesamt hat in seiner Abwägung darauf abgestellt, dass die Andienung der Bau- stelle über eine Rampe im Stadtgarten die einzig praktikable, wirtschaftlichste und umweltver- träglichste Lösung darstelle und daher alternativlos sei. 3. „Das Stadtplanungsamt hat darauf aufmerksam gemacht, „dass die Brücken des Köl- ner Eisenbahnringes, die das Zugangstor zur Innenstadt darstellen, eine einheitliche stadtbildprägende Gestaltung und einen gewissen Wiedererkennungseffekt haben“. In diesem Zusammenhang werden die bereits erneuerten Brücken über der Bonner Straße und über dem Eifelwall als „beispielhaft“ genannt? Wir bitten darum, in der ge- botenen Kürze zu erläutern, warum bei den weiteren innerstädtischen Brückenbauwer- ken keine denkmalgerechte, weitgehend originalgetreue Sanierung möglich ist.“ Antwort der Verwaltung An dieser Stelle wird verwiesen auf die Mitteilung der Verwaltung aus der Sitzung der Bezirks- vertretung 1 (Innenstadt) vom 29.01.2026 betreffend „Planfeststellungsverfahren für die Er- neuerung der Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße – Planfest- stellungsbeschluss“ (3525/2025): 3 „Hinsichtlich der Frage, inwieweit die beiden denkmalgeschützten Brücken erhalten werden können, haben im Verfahren umfangreiche Erörterungen unter Vorlage diverser Gutachten von der Vorhabenträgerin stattgefunden. Das Eisenbahn-Bundesamt hat hier im Rahmen der von ihm vorgenommenen Abwägung die Entscheidung für einen Neubau getroffen. Hierzu wird im Planfeststellungsbeschluss ausgeführt: ,Die Entscheidung gegen eine Sanierung als denkmalrechtskonforme Variante und für einen modernen Neubau ist dem höher zu gewichtenden öffentlichen Interesse an einem langfristig sicheren und leichten Eisenbahnverkehr, einer Verbesserung der Verkehrssicher- heit, einer Verminderung des Instandhaltungsaufwands sowie geringeren Herstellungs- und Betriebskosten geschuldet. Selbst wenn die seitens der Denkmalbehörden geforderte Sanierungsvariante festgestellt würde, müssten in der Ausführung erhebliche Anteile der Bauwerke (Widerlager, Hauptträger, Auflagerbereiche) gemäß den heutigen Standards als Sonderlösung in verstärkter Form ge- baut werden. Hierdurch würde die bestehende Form erheblich verändert. Die Interessen des Denkmalschutzes sind mit den für einen uneingeschränkten Eisenbahnbe- trieb erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht in Einklang zu bringen. Die Nebenbestimmung unter Kap. A.3.7 (oben) stellt sicher, dass die neuen Brücken in eisen- bahn- und straßenverkehrsrechtskonformer Ausführung, d. h. mit gesicherter langfristiger Le- bensdauer und durchgängiger straßenseitiger lichter Höhe von 4,50m realisiert werden. Die Lebensdauer wird somit auf geschätzte 80 Jahre verlängert, und das Risiko eines Anpralls des Individualverkehrs gegenüber der Sanierungsvariante erheblich vermindert. Die Instand- haltung der EU während der gesamten Lebensdauer folgt damit (erleichternd) den Anforde- rungen an „reguläre" Ingenieurbauwerke. Auch im Hinblick auf die derzeit anstehende ungehinderte Realisierung des Projektes „West- spange (Knoten Köln)", das auf eine Entflechtung der Fern-, Güter- und Regionalverkehre so- wie auf eine Zuverlässigkeits- und Kapazitätssteigerung im Großraum Köln abzielt, ist die „re- guläre" und moderne Neubauvariante u. a. aus Zeitgründen vor-zuziehen. Die Variante 2b der Planung (mit vorgesetzten Torsionsbalken in Rundbogenform) soll als Kompromisslösung zwischen Neubau / Teilneubau und Sanierung des Bestandsbau-werks zukünftig zumindest in der straßenseitigen Draufsicht die optische Anmutung eines klassi- schen Fachwerkgewölbes erzeugen.‘ Städtischerseits war im Vorfeld eine entsprechende Lösung mit der Vorhabenträgerin abge- stimmt worden, um eine zügige Umsetzung der Mobilitätswende zu ermöglichen.“ gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Venloer Straße
- Vogelsanger Straße
- Luxemburger Straße
- Zülpicher Straße
- Bonner Straße
- Eifelwall
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Details
- Aktenzeichen
- 0967/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.04.2026
- Erstellt
- 02.04.2026 07:53