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V/0668/2020

Denkmalförderung Land Nordrhein-Westfalen, Bund und Deutsche Stiftung Denkmalschutz 2020

Vorlagen 09.07.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 25.08.2020, TOP 5.1

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

5049 Zeichen

V/0668/2020 
V/0668/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Denkmalförderung Land Nordrhein-Westfalen, Bund und Deutsche Stiftung Denkmalschutz 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Verschiedene Institutionen stellen Fördergelder im Jahr 2020 für denkmalpflegerische Maßnahmen 
zur Verfügung. Die Abteilung Denkmalschutz, Denkmalpflege, Verwaltung hat hierzu im vergangenen 
Herbst erfolgreich Anträge zu unterschiedlichen Projekten gestellt. 
 
Es liegen Zusagen bzw. Inaussichtstellungen von Fördergeldern vor, durch 
- die Staatsministerin für Kultur und Medien der Bundesregierung (Bund), 
- das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes (Land) 
- und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. 
Von diesen Fördergeldern profitieren sowohl private Denkmaleigentümer, die Kirche als auch die 
Stadt Münster als Eigentümerin verschiedener Denkmäler. 
 
 
Ehemalige Überwasserschule – Katthagen 7 
(Förderung durch Land) 
 
Für die Instandsetzung des Daches wurden aus dem Denkmalförderprogramm des Landes  
60.000,00 EUR bewilligt bei Gesamtkosten von 640.000,00 EUR. 
 
 
Freiflächen / Platzgestaltung Servatiihochhaus – Servatiiplatz 7/9 
(Förderung durch Bund) 
 
Für die Wiederherstellung des bauzeitlichen Erscheinungsbildes einschl. Brunnen bei dem Platz rund 
um das Servatiihochhaus, der Teil des Denkmals ist, sind Gesamtkosten von 650.500 EUR kalkuliert. 
Aus dem Denkmalschutzsonderprogramm der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde der 
Stadt Münster bis zu 175.000 EUR zu dieser Maßnahme in Aussicht gestellt. Bei dem Denkmalför-
derprogramm des Landes ist es als Reservemaßnahme registriert. 
Stadtplanungsamt 
 
13.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Mennebröcker 
Telefon: 492-6145 
Mennebroecker@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0668/2020 
 
 
Altar der ehemaligen Dominikanerkirche  – Salzstraße 10 
(Förderung durch Bund und Deutsche Stiftung Denkmalschutz) 
 
Als letzter Baustein werden in diesem Jahr Anträge auf Förderung zur Restaurierung des Altars ein-
schl. notwendiger begleitender Maßnahmen zur Verbesserung des Klimas (Klimaanlage, Aufarbei-
tung Fenster) bei der ehemaligen Dominikanerkirche gestellt. Nur für diese Maßnahme sind insge-
samt Kosten in Höhe von 345.000 EUR veranschlagt. 
 
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wird diesen Baustein beim Projekt Dominikanerkirche ein wei-
teres Mal fördern, dieses Mal mit 100.000 EUR. Aus den Denkmalschutzmitteln des Bundes werden 
für diese Maßnahmen bis zu 75.000 EUR in Aussicht gestellt. Als Reservemaßnahme ist dieser Bau-
stein bei den Denkmalpflegemitteln des Landes gelistet. 
 
Ergänzender Hinweis zur Förderung Gesamtmaßnahme Instandsetzung und Umnutzung Dominika-
nerkirche (2019/2020): 
 
Zur Instandsetzung Dach und Fassade der Dominikanerkirche wurden schon im letzten Jahr Förder-
gelder bewilligt: 220.000 EUR (Denkmalförderprogramm des Bundes) 100.000 € (Denkmalförderung 
des Landes) und 50.000 EUR (Deutsche Stiftung Denkmalschutz). Somit ist davon auszugehen, dass 
der denkmalpflegerische Aufwand bei der Dominikanerkirche mit insgesamt 545.000 EUR gefördert 
werden wird. Die Gesamtkosten für denkmalpflegerische Maßnahmen betragen 1.110.000 EUR. 
 
(Ergänzend wird die Restaurierung und Umnutzung des Innenraums  mit Mitteln der Städtebauförde-
rung in Höhe von 1.334.000 EUR bei Gesamtkosten von 2.223.333 EUR gefördert.) 
 
 
Dom 
(Förderung durch Land) 
 
Die Südfassade des Paradieses Dom ist in sehr problematischem Zustand und wird aus den Denk-
malpflegemitteln des Landes mit 72.000 EUR gefördert.  
 
 
Staufenstraße 41 
(Förderung durch Land) 
 
An den Fassaden des Hauses Staufenstraße 41 mit aufwändig gestalteter Jugendstilfassade und 
detaillierten Stuckelementen sind umfangreiche Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten ein-
schl. statischer Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Für diese Maßnahmen wurden aus dem Denk-
malförderprogramm des Landes für private Eigentümer 40.000 EUR bewilligt. 
 
 
Pauschalmittel für kleinere, private Denkmalpflegemaßnahmen 
(Förderung durch Land und Stadt) 
 
Ergänzend stehen bei der Städtischen Denkmalbehörde insgesamt Fördermittel in Höhe von 100.000 
EUR für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen von Privateigentümern zur Verfügung, die hälftig aus 
den Pauschalmitteln des Landes mitfinanziert sind. 
 
 
Bodendenkmalpflege 
(Förderung durch Land) 
 
Das Land NRW fördert bodendenkmalpflegerische Maßnahmen im Jahr 2020 wie folgt:

- 3 - 
V/0668/2020 
 
22.000 EUR werden für nicht verursacherpflichtige Maßnahmen und Projekte der Stadtarchäologie 
bewilligt. In diesem Jahr sind diese insbesondere für die Restaurierung archäologischer Funde aus 
diversen Grabungen vorgesehen. 
 
27.000 EUR werden für die wissenschaftliche Auswertung und Publikation der Grabungen im Vorfeld 
des Parkhausneubaus am Alten Steinweg im Jahr 2008 bewilligt.  
 
 
 
 
I. V. 
Gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1081 Zeichen

Anlage A zur V/0668/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist eine Übersicht über die Zusagen/ Inaussichtstellungen von Fördergeldern zu 
denkmalpflegerischen Maßnahmen  im Jahr 2020 in Münster von Seiten des Landes, Bundes und 
der Deutschen Stiftung Denkmalschutz). 
Von den Fördergeldern profitieren private Denkmaleigentümer, die Kirche und die Stadt Münster 
als Eigentümerin.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Denkmaleigentümer sind wichtige Unterstützer bei dem Ziel das unverwechselbare Stadtbild 
zu bewahren. Mit der finanziellen Unterstützung der Denkmaleigentümer durch verschiedene 
Fördergeber können Denkmäler erhalten werden und die City wird als Ort der Begegnung, als 
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung gestärkt. 
 
Finanzierung 
Es entstehen keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Salzstraße 10
  • Staufenstraße 41
  • Servatiiplatz 7
  • Katthagen 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0668/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37