4261/2018
Einbeziehung in die Swinestraße in Köln-Chorweiler
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2167 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1-Go Vorlagen-Nummer 4261/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einbeziehung in die Swinestraße in Köln-Chorweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, die Erschließungsstraße, die am Wendekreis am Ende der Swinestraße beginnt, circa 140 m in östliche Richtung verläuft und an der Grünfläche und dem Fuß- und Radweg im Osten endet, einzubeziehen in die Swinestraße. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 2 Begründung: Im Baugebiet Swinestraße in Köln-Chorweiler Nord entstehen circa 245 Wohneinheiten sowie zwei Wohngruppen mit betreutem Wohnen. Die Gebäude werden in einer fünf- und sechsgeschossigen Bauweise mit einer Tiefgarage errichtet. Innerhalb des Quartiers sind Freiräume mit einer hohen Auf- enthaltsqualität vorgesehen, zu denen Wohnhöfe und eine öffentliche Grünfläche mit einem Spielplatz zählen. Es baut die GAG Immobilien GmbH. Ein Erschließungsvertrag zwischen der GAG und der Stadt Köln liegt vor. Die Fläche wird begrenzt von der Swinestraße und dem angrenzenden Fuß- und Radweg im Norden, dem Weichselring im Westen und einem weiteren Fuß- und Radweg im Süden. Für den ruhenden Verkehr ist eine Tiefgarage und eine oberirdische Stellplatzanlage vorgesehen. Der zentrale Quatiersanger, der von Ost nach West verläuft, beginnt westlich am Weichselring und endet an der öffentlichen Grünfläche mit Spielplatz im Osten des Wohngebietes. Der Quatiersanger soll autofrei gehalten werden. Müllfahrzeuge sowie die Feuerwehr können vom Weichselring kommend den Quatiersanger sowie die östliche Stellplatzanlage als Erschließung und Umfahrung nutzen. Der vorhandene Fuß- und Radweg, der im Norden des Baugebietes ab dem Wendekreis am Ende der Swinestraße verläuft, wird zur Erschließungsstraße ausgebaut und bindet die östliche Stellplatz- anlage an das Wohngebiet an. Da die Erschließungsstraße die Verlängerung der Swinestraße darstellt, wird diese in die Swinestra- ße einbezogen. Anlage
2018-12-20 Plan Einbeziehung Swinestraße
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Plan zur Einbeziehung in die Swinestraße N Anlage ursprüngliche Swinestraße Einbeziehung Swinestraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Swinestraße
- Weichselring
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Details
- Aktenzeichen
- 4261/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 10.01.2019
- Erstellt
- 19.12.2018 10:11