Mandari Insight

0548/2017

Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide

Beschlussvorlage Ausschuss 27.03.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 30.03.2017, TOP 5.5

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

DE BV 9 vom 27.03.17

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage_0, Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1

402 Zeichen

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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
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Stadtplanungsamt*HOWXQJVEHUHLFKWHPSRUlUH3ODW]JHVWDOWXQJ5(:(3ODW]DQGHU3LFFRORPLQLVWUD‰HLQ.|OQ+ROZHLGH
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Anlage 3

24811 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  3  
613stei(0548-2017) 
 
 
REWE-PLATZ an der Piccoloministraße in Köln-Holweide 
 
 
PROJEKTBESCHREIBUNG 
 
Lage und städtebauliche Situation 
 
Die umzugestaltende Fläche des sogenannten REWE-Platzes mit einer Fläche von ca. 3.200 m² 
befindet sich im Kölner Stadtteil Holweide an der Piccoloministraße / Ecke Gerhard-Hauptmann-
Straße. Der zentrale Quartiersplatz liegt im Umfeld der Gerhard-Hauptmann-Siedlung in einem 
Gebiet mit einem hohen Anteil an Sozialwohnungen. Ein acht-geschossiges Wohngebäude mit 
kleinen Ladenlokalen im Erdgeschoss begrenzt den Platz im Norden. An den übrigen drei Seiten 
wird der Platz von Pflanz- und Verkehrsflächen umschlossen. Im Süden verläuft die Piccolomin-
istraße, die in Ost-West-Richtung eine wesentliche Erschließungsfunktion der Quartiere von Hol-
weide nördlich der Bergisch Gladbacher Straße übernimmt. Im Osten begrenzt die Gerhard-
Hauptmann-Straße die Platzfläche, im Westen führt ein Erschließungsstich entlang der Platzfläche 
zu öffentlichen Stellplätzen und den rückwärtigen Erschließungsflächen des achtgeschossigen 
Wohnhochhauses am Platz. Die städtebaulichen Raumkanten im Osten, Westen und Süden wer-
den durch dreigeschossige Wohnbebauung gebildet. 
 
Die Platzränder zu den Verkehrsflächen werden an zwei Seiten durch öffentliche Stellplätze in 
Senkrechtaufstellung definiert, an der Gerhard-Hauptmann-Straße befindet sich eine Bushaltestel-
le. Der Zugang zum Platz erfolgt, bedingt durch diese flankierenden Nutzungen, im Wesentlichen 
über die Ecken des Platzes. Im südlichen Platzbereich trennen drei leicht erhöhte Grünflächen mit 
Baumbestand, unterbrochen von zwei Durchgängen, den Platzbereich von den Verkehrsflächen. 
Die befestigte Platzfläche ist durch einzelne unregelmäßig gesetzte Baumstandorte gegliedert. 
 
 
Ziel der Planung 
 
Ziel ist es, den Platz wieder mit alltäglichem Leben zu füllen. Selbst gefertigte und bepflanzte 
Stadtmöbel könnten mit Sitzplätzen zum Verweilen einladen und Räume für Spielflächen definie-
ren. Podeste als Liege- und Spielfläche könnten in den Baumbestand integriert werden und so für 
Aufenthaltsqualität sorgen und als Bühne dienen. So kann ein Ort der Kommunikation, der Begeg-
nung und des Verweilens, insbesondere aber auch ein Raum für Kinder und Jugendliche zum 
Spielen geschaffen werden, an dessen Entwicklung und Erschaffung sie selbst beteiligt gewesen 
sind. Durch diese Beteiligung verringert sich die Gefahr, dass die Objekte schnell wieder zerstört 
werden. Gleichzeitig öffnet sich das Projekt für eine größere Akteurs- und Nutzergruppe und 
schafft wertvolle Erkenntnisse für eine nachhaltige langfristige Gestaltung des öffentlichen Rau-
mes. Die entwickelten Möbel sollen Bestandteil der langfristigen Platzgestaltung werden. 
 
Die Stadt Köln, vertreten durch das Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen und Bauen, beabsich-
tigt, einen Quartiersplatz im Eigentum der Stadt Köln in Holweide temporär neu zu gestalten und 
sucht hierzu ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung oder ein (interdisziplinäres) 
Planungsteam aus Landschaftsarchitekt und Moderator. Zur Platzgestaltung soll das Planungsbüro 
beziehungsweise Planungsteam ein Gestaltungskonzept für den Freiraum erarbeiten, welches für 
die zukünftige städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Freiraumgestaltung zunächst eine tem-
poräre Lösung aufzeigen soll. Aus dem temporären Nutzungskonzept kann in einer späteren Pla-
nunsphase ein langfristiges Gestaltungskonzept für den Platz entwickelt werden. Dies ist zunächst 
jedoch nicht Bestandteil der vorliegenden Aufgabenstellung.

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Aufgabenstellung  
 
Aufgabe ist die Entwicklung einer Planung zur temporären Umgestaltung des öffentlichen Platzes 
an der Piccoloministraße und die anschließende Umsetzung der Maßnahmen jeweils unter Mitwir-
kung der Öffentlichkeit. Hierzu soll das Planungsbüro in einem moderierten Planungsprozess ein 
Konzept erarbeiten, welches einen Vorschlag für eine Verbesserung der Freiräume sowie der Be-
bauungs- und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzer-
gruppen beinhaltet. 
 
Gesucht wird ein Planungsbüro für Freiraumplanung, welches in der Lage ist, die geforderte Auf-
gabenstellung zu bearbeiten, Erfahrungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Werkstatt-
verfahren oder Ähnlichem und der Berücksichtigung von Förderbestimmungen und -richtlinien 
nachweisen kann sowie die Fähigkeit besitzt, Anregungen und Wünsche aus Öffentlichkeit und 
Politik entwurflich in der geforderten Qualität umzusetzen. Es wird ein hohes Maß an Umsetzungs-
kompetenz erwartet. Eine Vorortpräsenz insbesondere in der Moderations- und Beteiligungsphase 
ist Bedingung. 
 
Die Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifi-
schen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden Planungsvor-
schläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen Funktion, niedrigen Betriebskosten, an-
sprechender Gestaltung und wirtschaftlichen Bauweisen aufweisen. 
 
Die Planung soll ein Angebot an alle Bevölkerungs- und Altersgruppen des Quartiers ergeben. 
Insbesondere sind dabei die bislang fehlenden Aufenthaltsqualitäten und Sitzgelegenheiten sowie 
Aktiv- und Freizeitflächen für ältere Kinder und Jugendliche bei der Konzeption zu berücksichtigen. 
Gemäß des Förderantrages zur Finanzierung der temporären Maßnahmen sind dazu beispielswei-
se Stadtmöbel oder Module als Sitzmöbel für Kommunikations- und Begegnungsräume, Pflan-
zelemente, Spiel- und Aktivflächen, und so weiter zu entwickeln. Sie sind so herzustellen und ge-
gebenenfalls soweit vorzumontieren, dass eine Fertigstellung durch die Kinder und Jugendlichen 
sowie der Quartiersbewohner an einem Aktionstag oder -wochenende vor Ort unter fachkundiger 
Anleitung erfolgen kann. Die entwickelten Stadtmöbel können Bestandteil der geplanten langfristi-
gen Platzgestaltung werden. 
 
Die durch das Planungsbüro zu erbringenden Planungsleistungen beinhalten die Entwicklung rah-
mensetzender Konzepte und Pläne sowie städtebauliche Entwurfsstudien für das direkte Umfeld 
des Platzes im Rahmen des moderierten Verfahrens zur temporären Platzgestaltung.  
 
Die Planungen der Freianlagen und temporären Maßnahmen auf der Platzfläche umfassen die 
Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung. Gegebenenfalls sind konkrete Ausfüh-
rungsplanungen in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe Köln oder anderen ausführenden Dienst-
leistern zu erbringen. 
 
Die weiteren Leistungen des Planungsbüros umfassen  
 
 die Teilnahme und Moderation von Workshop- und Präsentationsterminen sowie der 
Aktionstage, 
 eine Fotodokumentation 
- zur vorhandenen Situation 
- örtlichem Zustand vor Baubeginn 
- während der Bauausführung 
- öffentliche Veranstaltungen, Workshops und Aktionstage 
- zum Bauende 
 die Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der 
zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände 
 die Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, 
Animationen

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 die Beteiligung von externen Initiativen, Akteuren und Betroffenengruppen bei Planung und 
Ausführung 
 die Mitwirken bei Beteiligungsverfahren und Workshops 
 die künstlerische Oberleitung 
 eine vierteljährliche Evaluation bis Ende 2018 mit Abschlussbericht für den Fördergeber 
 
Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmö-
beln oder Module als Sitzmöbel für Kommunikations- und Begegnungsräume, Pflanzelemente, 
Spiel- und Aktivflächen oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsange-
bote der Jugendhilfe Köln e.V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Um-
setzung und Fertigstellung der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort kann von der 
Einrichtung übernommen werden. Die Stadtmöbel sind dazu so herzustellen und gegebenenfalls 
soweit vorzumontieren, dass eine Fertigstellung durch die Kinder und Jugendlichen sowie der 
Quartiersbewohner an einem Aktionstag oder -wochenende vor Ort unter fachkundiger Anleitung 
erfolgen kann.  
 
Zur Errichtung von Stadtmöbeln oder der Herstellung von Spiel- und Freizeitflächen sowie Grünflä-
chen sind konzeptabhängig gegebenenfalls Leistungen aus dem Bereich Garten- und Land-
schaftsbau an weitere Dienstleister zu vergeben. 
 
Über die temporäre Realisierungsmaßnahme der zentralen Platzfläche hinaus, ist langfristig eine 
dauerhafte neue Gesamtkonzeption für die Platzfläche vorgesehen. Aus dem Nutzerverhalten und 
der Inanspruchnahme der temporären Platzgestaltung durch die unterschiedlichen Nutzergruppen 
resultierend, soll ein zukunftsfähiges Konzept entstehen. Die entwickelten Stadtmöbel können Be-
standteil der geplanten langfristigen Platzgestaltung werden und sind entsprechend fachkundig 
auszuführen. Dazu ist eine Evaluation der temporären Maßnahmen durch das Planungsbüro 
durchzuführen, bei der nach Herstellung der Maßnahmen vierteljährlich der Zustand und die Nut-
zung des Quartiersplatzes dokumentiert werden.  
 
 
Projektablauf 
 
Die erste Phase beinhaltet die Konzeption und Planung der Maßnahmen unter Beteiligung der 
Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers. In einer moderierten öffentlichen Auftaktveranstal-
tungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet werden Ideen, zum Beispiel für Sitzmöbel, 
Pflanzelemente, Spiel- und Aktivflächen, und so weiter zusammen mit den Akteuren vor Ort und 
hier insbesondere mit den Kindern und Jugendlichen gesammelt. Die Ideen münden in ein durch 
das Planungsbüro zu erarbeitendes Gesamtkonzept für eine temporäre Umgestaltung des Platzes. 
Die Konzeptidee des Planungsbüros wird in einer Zwischenpräsentation den Akteuren vor Ort vor-
gestellt, die hierzu noch einmal ihre Ideen und Anregungen einbringen können.  
 
Im Anschluss an die zweite öffentliche Veranstaltung erarbeitet das Planungsbüro das finale Ge-
staltungs- und Nutzungskonzept für die temporäre Platzgestaltung auf der Grundlage der Ergeb-
nisse der Zwischenpräsentation. Dazu gehört auch die Entwicklung, Planung und Begleitung der 
Umsetzung und Herstellung von Stadtmöbeln, Grün- und Platzflächen sowie weiteren Maßn-
hamen. 
 
In der zweiten Phase sollen die Maßnahmen im Rahmen einer durch das Planungsbüro moderier-
ten Aktionsveranstaltung gemeinsam mit den Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort 
realisiert beziehungsweise fertiggestellt werden. Eine fachkundige Betreuung und Begleitung der 
Maßnahmen am Aktionstag soll dabei durch die Jugendhilfe Köln e.V. erfolgen. 
 
Der hier bewusst gewählte ergebnisoffene Projektansatz sol die Anwohner am Umwandlungspro-
zess beteiligen und im Rahmen der temporären Nutzung Erkenntnisse über die tatsächlich not-
wendigen und gewünschten Gestaltungs- und Nuitzungsanforderungen für die im zweiten Schritt 
geplante langfristige Neugestaltung des Quartiersplatzes liefern.

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Projektförderung 
 
Das Projekt wird im Rahmen des Landesprogramms "Zuweisung für Investitionen an Gemeinden 
zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf" unter dem Arbeitstitel "Platz-
gestaltung an der Piccoloministr. in Köln Holweide" durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, 
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Städtebauförderung 
sieht bauliche Investitionen in den Sozialraum vor, die unter anderem der räumlichen Segregation 
benachteiligter Bevölkerung entgegenwirkt und die Teilhabe am öffentlichen Leben sichert. Geför-
dert werden Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen, insbesondere Vorhaben der Bildung, Begegnung 
und Aktivierung der Bewohner gefördert. Beispielhaft dafür steht die Herstellung oder Änderung 
von Grünanlagen, Wasserflächen und Plätzen einschließlich deren Möblierung und Beleuchtung. 
Maßnahmen, die unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen geplant und umgesetzt werden, 
sind besonders gewünscht. Zielvorgabe der Förderung ist damit auch eine Einbeziehung der Öf-
fentlichkeit, insbesondere der Kinder und Jugendlichen vor Ort, in die Planung und Umsetzung. 
Aus diesem Grund soll die Fördermaßnahme als Werkstattverfahren mit einer öffentlichen Auftakt-
veranstaltung, einem Zwischenkolloqium sowie einem abschließenden Aktionstag/ -tagen erfolgen, 
in dem die Öffentlichkeit in einem moderierten Prozess Anregungen und Wünsche in die Planung 
einbringen kann und an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt wird. Aufgabe des Planungsbü-
ros oder des Planungsteams soll es sein, diese Anregungen in eine konkrete Planung zu überfüh-
ren und diese gegebenenfalls mit den Akteuren vor Ort umzusetzen. 
 
Vom Fördergeber wurden 120.000 EUR als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Bei einer 
Zuwendung von 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung, wer-
den 96.000 EUR als Fördermittel bereitgestellt, davon 64.000 EUR in 2017 und 32.000 EUR in 
2018.  
 
Es verbleibt mit 20 % ein zu leistender Eigenanteil in Höhe von 24.000 EUR. 
 
Für den Fördergeber ist das gesamte Projekt einschließlich des Planungs- und Beteiligungspro-
zesses und der Realisierungsphase mit den Bürgerinnen und Bürgern gemäß den Vorgaben zu 
dokumentieren. 
 
 
Projektkosten und Finanzierung 
 
Für die Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Gestaltungskonzept Freiraum sowie 
temporäre Umgestaltung des Platzes inklusive Beteiligungsverfahren) beläuft sich der vorläufige 
Kostenrahmen auf insgesamt 120.000 Euro brutto gemäß den zuwendungsfähigen Ausgaben des 
Förderprogramms. 
 
Die Kostenschätzung für die Konzeption und Planung durch das Planungsbüro in Verbindung mit 
dem moderierten Beteiligungsverfahren und einer anschließenden Evaluation beläuft sich auf 
24.840 EUR netto. 
 
Für Regieleistungen zur Durchführung der Workshop-Termine, Veröffentlichungen und so weiter 
sind derzeit 6.000 EUR netto kalkuliert. 
 
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen, zum Beispiel die Herstellung von Stadtmöbeln und 
deren Errichtung sowie die mögliche fachkundige Anleitung der Bürgerinnen und Bürger an Akti-
onstagen zur Fertigstellung von zum Beispiel Stadtmöbeln und so weiter ist der verbleibende Teil 
der Fördersumme in Höhe von 70.000 EUR netto vorgesehen. 
 
Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmö-
beln oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe 
Köln e.V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Fertig-
stellung der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort an den Aktionstagen kann von der 
Einrichtung übernommen werden. Die Dienstleistungen der Jugendhilfe Köln e.V. sind In-house-

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fähig und können somit ohne Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. Die Konformität mit den 
Förderbestimmungen ist dabei zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind die anfallenden Personal-
kosten losgelöst von den Fördermitteln zu finanzieren. 
 
Mit Zuwendungsbescheid 05/94/16 der Bezirksregierung Köln sind auf der Grundlage von 120.000 
EUR zuwendungsfähiger Ausgaben und einem Zuwendungsanteil von 80 % Zuwendungen in Hö-
he von 96.000 EUR für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 bewilligt worden. Es verbleibt 
ein Eigenanteil von 24.000 EUR (20%) bei der Stadt Köln. Die zur Finanzierung des Eigenanteils 
und zur Zwischenfinanzierung des Förderanteils erforderlichen Mittel stehen auf der Finanzposition 
6601-578-5-2006 mit der Finanzstelle 6601-1201-9-1028 zur Verfügung. 
 
 
Zeitrahmen 
 
Bezüglich der temporären Umgestaltung des Platzes sind die Leistungen der Grundlagenermitt-
lung, Vorplanung und Entwurfsplanung in Verbindung mit den moderierten Veranstaltungen mit 
den Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren vor Ort bis Ende des zweiten Quartals 
2017 zu erbringen.  
 
Die Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich der geplanten Aktionstage, ist für die zweite Hälfte 
2017 vorgesehen. 
 
 
Auftraggeber 
 
Auftraggeberin ist die Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtpla-
nungsamt. 
 
 
Akteure vor Ort 
 
Zahlreiche Akteure und Initiativen vor Ort und aus dem Quartier sind eng mit den Bürgerinnen und 
Bürgern des Stadtteils vernetzt und bilden eine wichtige Grundlage und Informationsqualle für eine 
bedarfsgerechte Planung. Sie können aus ihrer täglichen Arbeit heraus einen wichtigen Beitrag bei 
der Konzeption und der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen und Workshops leisten und 
insbesondere Kinder und Jugendliche für das Thema und die Mitarbeit begeistern. Folgende Ak-
teure sind bereits im Prozess beteiligt: 
 
 GAG 
 Jugendtreff Picco 
 Runder Tisch Holweide 
 Runder Tisch Forum Wohnqualität und Nachbarschaft 
 Holweider Selbsthilfe e.V. 
 Förderverein Holweide e.V. 
 FEE e.V. 
 
 
Prozessbeteiligte 
 
 Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Stadtplanungsamt als 
Auftraggeberin. 
 Landschaftsarchitekten mit Moderationserfahrung oder alternativ Planungsteams aus 
Landschaftsarchitekten und Moderatoren 
 Initiativen und Akteure vor Ort 
 Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche 
 Jugendhilfe Köln e.V. 
 Gegebenenfalls externe Dienstleister

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KONZEPT ZUM PROZESSABLAUF 
Kosten und Leistungen des Planungsbüros 
 
Phase I – Planung 
 
1. Auftaktveranstaltung/ Workshop mit Bürgern/ Initiativen vor Ort 
 
Vor Ort beziehungsweise in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Plangebiet soll eine Auftaktver-
anstaltung mit den Bürgern, Initiativen und insbesondere mit den Kindern und Jugendlichen der 
Nachbarschaft durchgeführt werden. Sofern möglich, kann eine gemeinsame Ortsbesichtigung 
durchgeführt werden. 
 
Durchführung und Moderation der Veranstaltung erfolgt durch das Planungsbüro beziehungsweise 
Planungsteam. 
 
Themen/ Programmpunkte der Veranstaltung sind: 
 
 Darstellung der Platzsituation heute 
 Erläuterung des Kozepts zur temporären und langfristigen Umgestaltung 
 Ergebnisse der Befragung in 2010 
 Abfrage der Nutzungsanforderungen heute 
 Präsentation möglicher temporärer Gestaltungsmöglichkeiten/ -elemente 
 Formulierung von Zielvorgaben für die Platznutzung und -gestaltung 
 
Zeitrahmen: 2 Tage Vorbereitung, 1 Tag Durchführung 
Kosten: 800 EUR/ Tag  2.400 EUR netto 
 
 
2. Konzeptentwicklung 
 
Das Planungsbüro beziehungsweise Planungsteam entwickelt aus den gemeinsam mit den Bür-
gern formulierten Zielvorgaben für die Platzgestaltung ein Gestaltungskonzept für eine temporäre 
Nutzung des Platzes. Dabei soll berücksichtigt werden, dass die Öffentlichkeit, insbesondere die 
Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft bei der Umsetzung der temporären Maßnahmen 
vor Ort im Rahmen eines Aktionstages/ -wochende beteiligt werden. Der Aktionstag ist durch das 
Planungsbüro/ Planungsteam zu konzipieren, moderieren und durchzuführen. 
 
Das Gestaltungskonzept soll Aussagen zu:  
 
 Nutzungen und Nutzergruppen 
 Gliederung/ Zonierung des Platzes 
 Materialität 
 Umgang mit dem Bestand (Bäume, Pflanzbeete, Plattenbelag …) 
 Temporäre Gestaltungselemente/ Stadtmöbel/ Pflanzmöglichkeiten/ Spielelemente… 
 Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit und Initiativen, insbesondere der Kinder und 
Jugendlichen, bei der Umsetzung der temporären Maßnahmen (zum Beispiel Aufbau/ 
Gestaltung der Stadtmöbel, Pflanzaktion, Graffitiaktion, …) 
 
treffen. 
 
Zeitrahmen: 8 Tage  
Kosten: 800 EUR/ Tag  6.400 EUR netto

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3. Zwischenpräsentation 
 
Im Rahmen einer Zwischenpräsentation stellt das Planungsbüro den Bürgern den erarbeiteten 
Konzeptentwurf zur temporären Platzgestaltung vor. Die Öffentlichkeit kann Ideen zur weiteren 
Ausgestaltung einbringen. 
 
 Pläne 
 Modell 
 Beispielbilder 
 
Es wird das Programm und der Ablauf des geplanten Aktionstages/ -wochenendes vorgestellt;  
gegebenenfalls Gruppenbildung, Verteilung von Zuständigkeiten und so weiter 
 
Durchführung und Moderation der Veranstaltung erfolgt durch das Planungsbüro beziehungsweise 
Planungsteam. 
 
Zeitrahmen: 1 Tag  
Kosten: 800 EUR/ Tag  800 EUR netto 
 
 
4. Ausarbeitung des Konzepts 
 
Das Gestaltungs- und Nutzungskonzept für die temporäre Platzgestaltung wird auf der Grundlage 
der Zwischenpräsentation und den Anregungen der Öffentlichkeit ausgearbeitet und zum Beispiel 
temporäre Stadtmöbel/ Module/ Spielgeräte entworfen. Gegebenenfalls vorbereitende bauliche 
Maßnahmen auf der Platzfläche sind zu planen. Gegebenenfalls sind Abstimmungen mit den aus-
führenden Firmen (Jugendhilfe) zu führen und entsprechende Baupläne zu erstellen. 
 
Zeitrahmen: 10 Tage  
Kosten: 800 EUR/ Tag  8.000 EUR netto 
 
Gesamtkosten Phase I – Planung: 17.600 EUR netto 
 
 
 
Phase II - Realisierung 
 
1. Koordination vorbereitender Bau- und Fertigungsmaßnahmen 
 
Gegebenenfalls vorbereitende Baumaßnahmen auf der Platzfläche sind durch das Planungsbüro 
zu koordinieren, zum Beispiel Pflanzflächen, Oberflächenbeläge, Anschlüsse, und so weiter 
 
Betreuung der Herstellung von temporären Stadtmöbeln/ Modulen 
 
Zeitrahmen: 2 Tage  
Kosten: 800 EUR/ Tag  1.600 EUR netto 
 
 
2. Aktionstag(e) 
(gegebenenfalls in der Ferienzeit als Ferienaktion zusammen mit Jugendeinrichtung) 
 
Am Aktionstag werden die vorgefertigten Stadtmöbel/ Module durch die Öffentlichkeit, Kinder und 
Jugendlichen und so weiter unter Anleitung des Herstellers und Aufsicht von weiteren Akteuren vor 
Ort zusammengebaut. Darüber hinaus kann es konzeptabhängig weitere Aktionen zur Platzgestal-
tung wie Pflanzaktionen, Graffitiaktionen und so weiter geben.

- 8 - 
 
/ 9 
 
 
Vorbereitung (Bsp.): 
 
 Koordination Anlieferung der Bausätze für Stadtmöbel/ Module 
 Koordination Anlieferung Pflanzmaterial 
 
Koordination, künstlerische Leitung und Moderation des Baus/Fertigstellung der temporären 
Stadtmöbel, der Pflanzaktion, Verschönerungsmaßnahmen und so weiter 
 
Durchführung und Moderation der Veranstaltung erfolgt durch das Planungsbüro beziehungsweise 
Planungsteam. 
 
Zeitrahmen: 3 Tage  
Kosten: 800 EUR/ Tag  2.400 EUR netto 
 
 
Gesamtkosten Phase II – Realisierung: 4.000 EUR netto 
 
 
 
Phase III - Evaluation 
 
Zeitraum: bis Ende 2018 
 
1x / Quartal = 6 Termine 
0,5 Tage / Termin = 3 Tage 
 
Kosten: 800 EUR/ Tag  2.400 EUR netto 
 
 
Gesamtkosten Phase III – Evaluation: 2.400 EUR netto 
 
Gesamtkosten Planungs- und Moderationshonorar Phasen I-III:  
 
24.000 EUR netto 
zzgl. 3,5 % Nebenkosten  840 EUR netto 
29.559,60 EUR inkl. 19 % MwSt 
 
 
 
Regieleistungen 
 
Zur Durchführung der Veranstaltungen besteht der Bedarf, weitere Leistungen, wie die Anmietung 
von Räumlichkeiten, Möblierung, Catering, Technik aber auch Druckarbeiten zu vergeben. Der 
Fördergeber fordert zudem Maßnahmen zur öffentlichen Dokumentation des Projekts, unter ande-
rem in Form von dauerhaften Bauschildern.  
 
Catering Auftaktveranstaltung und Zwischenpräsentation 
Kosten: 250 EUR/ Veranstaltung  500 EUR netto 
 
Aktionstag(e)  
Kosten: 2.000 EUR netto 
 
Material pauschal (Präsentationsmaterial, Kommunikation (Flyer, Schilder, und so weiter) 
Kosten: 2.000 EUR netto

- 9 - 
 
 
 
 
Raummiete, Bestuhlung, Technik 
Kosten: 1.500 EUR netto 
 
Gesamtkosten Regieleistungen:  
6.000 EUR netto 
7.140 EUR inkl. 19 % MwSt 
 
 
Kosten und Leistungen der Jugendhilfe Köln e.V. 
(gegebenenfalls bei Bedarf Beauftragung weiterer externer Dienstleister) 
 
 
Bau- und Fertigungsleistungen 
 
Die Bau- und Fertigungsmaßnahmen sind konzeptabhängig und resultieren aus den Workshops 
mit den Akteuren vor Ort und dem Planungskonzept. Das Verfahren ist somit zunächst ergebnisof-
fen und kann nicht konkret kalkuliert werden. Folgende Maßnahmen sind für die temporäre Umge-
staltung des Platzes möglich: 
 
 Gegebenenfalls vorbereitende Baumaßnahmen auf der Platzfläche sind durchzuführen. ZUM 
BEISPIEL Pflanz-/ Grünflächen, Oberflächenbeläge, Anschlüsse, und so weiter 
 Herstellung und Montage von zum Beispiel Stadtmöbeln sowie deren Lieferung und Aufbau 
vor Ort. 
 Gegebenenfalls fachkundige Betreuung und Anleitung der Akteure vor Ort an den 
Aktionstagen bei der Endmontage und Aufbau zum Beispiel von Stadtmöbeln. 
 Pflanzmaßnahmen in Grünflächen und Pflanzkübeln oder in Verbindung mit Stadtmöbeln, 
und so weiter 
 Herstellung von Wassergebundenen Wegedecken, Pflasterflächen, und so weiter 
 Herstellung von Bauschildern 
 
Die Jugendhilfe Köln e.V. ist In-House-fähig und kann direkt beauftragt werden. Die Einhaltung der 
Förderrichtlinien ist zu beachten.  
 
Kosten: ca. 70.000 EUR netto 
 
Gesamtkosten Bau- und Fertigungsleistungen: 
ca. 83.300 EUR inkl. 19 % MwSt 
 
 
 
Phase I bis III - Evaluation 
inklusive Regieleistungen und Bau- und Fertigungsleistungen: 
 
circa 100.000 EUR netto 
circa 119.000 EUR inklusive 19 % MwSt

DE BV 9 vom 27.03.17

1746 Zeichen

Vorlagen-Nummer

.Koin 0898/2017
Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
V1/61
613 Stei KeSB-DE BV
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung

Betreff
Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide

Gremium Datum

Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

Begründung für die Dringlichkeit:

- siehe Anlage 0 -

Beschluss:

Gemäß $ 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und
genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen wird,
folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße"
in Köln-Holweide mit geschätzten Kosten in Höhe von 119.000 € (Brutto) fest;

2. beschließt, die Erarbeitung eines temporären Gestaltungs- und Nutzungskonzepts unter Beteili-
gung der Öffentlichkeit an ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung zu verge-
ben;

3. beschließt zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durchführung eines
öffentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen;

4. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße" in Köln-
Holweide (siehe Anlage 1) sowie konzeptabhängig die Durchführung von Aktionstagen mit den
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren vor Ort zur Fertigstellung der temporären Maß-
nahmen.

Alternative:

Auf die Durchführung der Maßnahme wird verzichtet.

Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift

II.03, ALNL

Unterschrift J

Beschlussvorlage Ausschuss

12649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61 
613 Stei KeSB 
Vorlagen-Nummer 
 0548/2017 
Freigabedatum  27.03.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. stellt den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße" 
in Köln-Holweide mit geschätzten Kosten in Höhe von 119.000 € (Brutto) fest; 
2. beschließt, die Erarbeitung eines temporären Gestaltungs- und Nutzungskonzepts unter Beteili-
gung der Öffentlichkeit an ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung zu verge-
ben; 
3. beschließt zur Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess die Durchführung eines 
öffentlichen Workshops, bestehend aus zwei Terminen; 
4. beschließt die Umsetzung der Maßnahme "REWE-Platz an der Piccoloministraße" in Köln-
Holweide (siehe Anlage 1) sowie konzeptabhängig die Durchführung von Aktionstagen mit den 
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akteuren vor Ort zur Fertigstellung der temporären Maß-
nahmen. 
 
 
Alternative:  
 
Auf die Durchführung der Maßnahme wird verzichtet.  
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)  wird per Dringlichkeitsentscheidung beteiligt  
Stadtentwicklungsausschuss 30.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   119.000  € (Brutto) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja   95.200 € 80 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  €     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen                   € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer                                                                                     
 
 
Begründung: 
 
1.  Anlass und Ziel 
 
In der Sitzung am 03.11.2008 hat die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung beauftragt, Möglich-
keiten zur Attraktivierung des sogenannten REWE-Platzes in Köln-Holweide, Piccoloministraße/ 
Gerhard-Hauptmann-Straße zu prüfen und geeignete Planungsvorschläge zu erarbeiten, die zur Be-
lebung des Platzes führen. In der Folge wurde ein Planungskonzept erarbeitet, das jedoch nicht wei-
ter verfolgt wurde, da es nicht ausreichend den Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen 
gerecht wurde.  
 
Der Platz, ursprünglich als Treffpunkt sowie für Wochenmärkte und Siedlungsfeste genutzt, entspricht 
nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Quartiersplatz. Durch die fehlende Möblierung und 
Beleuchtung bietet er keine Aufenthaltsqualitäten, die Zweckentfremdung als Lieferzone und Park-
platz verschärft die Situation und trägt zunehmend zur Abnutzung und Zerstörung des Plattenbelags 
auf dem Platz bei. Als zentraler Platz im Quartier bietet der Ort heute keine Möglichkeiten der Begeg-
nung, zum Verweilen und Spielen. Gleichzeitig besteht im Quartier ein großer Bedarf insbesondere 
an Spiel- und Freizeitflächen für ältere Kinder und Jugendliche, aber auch an Aufenthaltsorten für 
Erwachsene. 
 
Ziel ist es, den Platz wieder mit alltäglichem Leben zu füllen. Selbst gefertigte und bepflanzte Stadt-
möbel könnten mit Sitzplätzen zum Verweilen einladen und Räume für Spielflächen definieren. Po-
deste als Liege- und Spielfläche könnten in den Baumbestand integriert werden und so für Aufent-
haltsqualität sorgen und als Bühne dienen. So kann ein Ort der Kommunikation, der Begegnung und 
des Verweilens, insbesondere aber auch ein Raum für Kinder und Jugendliche zum Spielen geschaf-
fen werden, an dessen Entwicklung und Erschaffung sie selbst beteiligt gewesen sind. Durch diese 
Beteiligung verringert sich die Gefahr, dass die Objekte schnell wieder zerstört werden. Gleichzeitig 
öffnet sich das Projekt für eine größere Akteurs- und Nutzergruppe und schafft wertvolle Erkenntnisse 
für eine nachhaltige langfristige Gestaltung des öffentlichen Raums. Die entwickelten Möbel sollen 
Bestandteil der langfristigen Platzgestaltung werden. 
 
Aufgabe ist die Entwicklung einer Planung zur temporären Umgestaltung des öffentlichen Platzes an 
der Piccoloministraße und die anschließende Umsetzung der Maßnahmen jeweils unter Mitwirkung

3 
der Öffentlichkeit. Hierzu soll das Planungsbüro in einem moderierten Planungsprozess ein Konzept 
erarbeiten, welches einen Vorschlag für eine Verbesserung der Freiräume sowie der Bebauungs- und 
Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen beinhaltet. 
 
Über die temporäre Realisierungsmaßnahme der zentralen Platzfläche hinaus ist langfristig eine dau-
erhafte neue Gesamtkonzeption für die Platzfläche vorgesehen. Aus dem Nutzerverhalten und der 
Inanspruchnahme der temporären Platzgestaltung durch die unterschiedlichen Nutzergruppen resul-
tierend soll ein zukunftsfähiges Konzept entstehen. Die entwickelten Stadtmöbel können Bestandteil 
der geplanten langfristigen Platzgestaltung werden und sind entsprechend fachkundig auszuführen. 
Dazu ist eine Evaluation der temporären Maßnahmen durch das Planungsbüro durchzuführen, bei 
der nach Herstellung der Maßnahmen vierteljährlich der Zustand und die Nutzung des Quartiersplat-
zes dokumentiert werden.  
 
2.  Durchführung des Verfahrens 
 
Zahlreiche Akteure und Initiativen vor Ort und aus dem Quartier sind eng mit den Bürgerinnen und 
Bürgern des Stadtteils vernetzt und bilden eine wichtige Grundlage und Informationsquelle für eine 
bedarfsgerechte Planung. Sie können aus ihrer täglichen Arbeit heraus einen wichtigen Beitrag bei 
der Konzeption und der Durchführung der öffentlichen Veranstaltungen und Workshops leisten und 
insbesondere Kinder und Jugendliche für das Thema und die Mitarbeit begeistern. Die Akteure wer-
den daher frühzeitig im Prozess beteiligt. 
 
Um eine aktive Einbindung interessierter Bürger und Bürgerinnen in den Entwurfsprozess zu ermögli-
chen, ist ein Workshop geplant. Nach einem ersten Ideenworkshop soll eine zweite öffentliche Veran-
staltung mit der Präsentation des Konzeptentwurfs des Planungsbüros die Grundlage für die finale 
Konzepterstellung für den Platzraum liefern. Es folgt die Umsetzung der Maßnahmen unter Beteili-
gung der Jugendhilfe Köln e. V. sowie der Bürgerinnen und Bürgern an einem oder mehreren Akti-
onstagen. Dazu wird ein Landschaftsarchitekturbüro mit Moderationserfahrung oder ein entsprechen-
des (interdisziplinäres) Planungsteam gesucht. Zur Platzgestaltung soll das Planungsbüro bezie-
hungsweise Planungsteam ein Gestaltungskonzept für den Freiraum erarbeiten, welches für die zu-
künftige städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Freiraumgestaltung zunächst eine temporäre 
Lösung aufzeigen soll. Aus dem temporären Nutzungskonzept kann in einer späteren Planungsphase 
ein langfristiges Gestaltungskonzept für den Platz entwickelt werden. Dieses ist zunächst jedoch nicht 
Bestandteil dieser Aufgabenstellung. 
 
Die erste Phase beinhaltet die Konzeption und Planung der Maßnahmen unter Beteiligung der Be-
wohnerinnen und Bewohner des Quartiers. In einer moderierten öffentlichen Auftaktveranstaltungen 
in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet werden Ideen, zum Beispiel für Sitzmöbel, Pflanzele-
mente, Spiel- und Aktivflächen etc., zusammen mit den Akteuren vor Ort und hier insbesondere mit 
den Kindern und Jugendlichen gesammelt. Die Ideen münden in ein durch das Planungsbüro zu er-
arbeitendes Gesamtkonzept für eine temporäre Umgestaltung des Platzes. Die Konzeptidee des Pla-
nungsbüros wird in einer Zwischenpräsentation den Akteuren vor Ort vorgestellt, die hierzu noch ein-
mal ihre Ideen und Anregungen einbringen können.  
 
Im Anschluss an die zweite öffentliche Veranstaltung erarbeitet das Planungsbüro das finale Gestal-
tungs- und Nutzungskonzept für die temporäre Platzgestaltung auf der Grundlage der Ergebnisse der 
Zwischenpräsentation. Dazu gehört auch die Entwicklung, Planung und Begleitung der Umsetzung 
und Herstellung von Stadtmöbeln, Grün- und Platzflächen sowie weiteren Maßnahmen. 
 
Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmöbeln 
oder Module als Sitzmöbel für Kommunikations- und Begegnungsräume, Pflanzelemente, Spiel- und 
Aktivflächen oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsangebote der Ju-
gendhilfe Köln e. V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung und 
Fertigstellung der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort kann von der Einrichtung über-
nommen werden. Die Stadtmöbel sind dazu so herzustellen und gegebenenfalls soweit vorzumontie-
ren, dass eine Fertigstellung durch die Kinder und Jugendlichen sowie der Quartiersbewohner an 
einem Aktionstag oder -wochenende vor Ort unter fachkundiger Anleitung erfolgen kann.

4 
In der zweiten Phase sollen die Maßnahmen im Rahmen einer durch das Planungsbüro moderierten 
Aktionsveranstaltung gemeinsam mit den Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort realisiert 
beziehungsweise fertig gestellt werden. Eine fachkundige Betreuung und Begleitung der Maßnahmen 
am Aktionstag soll dabei durch die Jugendhilfe Köln e. V. erfolgen. 
 
Der hier bewusst gewählte ergebnisoffene Projektansatz soll die Anwohner am Umwandlungsprozess 
beteiligen und im Rahmen der temporären Nutzung Erkenntnisse über die tatsächlich notwendigen 
und gewünschten Gestaltungs- und Nutzungsanforderungen für die im zweiten Schritt geplante lang-
fristige Neugestaltung des Quartiersplatzes liefern. 
 
3.  Projektförderung 
 
Die Verwaltung ist dem Projektaufruf zum Landesprogramm "Zuweisung für Investitionen an Gemein-
den zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf" des Ministeriums für Bauen, 
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat für einen 
neuen kooperativen Planungsansatz für eine temporäre Gestaltung des REWE-Platzes Fördermittel 
gewährt bekommen. 
 
Vom Fördergeber wurden 120.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Bei einer Zuwen-
dung von 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung, werden 
96.000 € als Fördermittel bereitgestellt, davon 64.000 € in 2017 und 32.000 €  in 2018. Somit ver-
bleibt mit 20 % ein zu leistender Eigenanteil in Höhe von 24.000 €. 
 
4.  Projektkosten und Finanzierung 
 
Für die Planung und Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Gestaltungskonzept Freiraum sowie tempo-
räre Umgestaltung des Platzes inklusive Beteiligungsverfahren) beläuft sich der vorläufige Kosten-
rahmen auf insgesamt 120.000 € brutto gemäß den zuwendungsfähigen Ausgaben des Förderpro-
gramms. 
 
Die Kostenschätzung für die Konzeption und Planung durch das Planungsbüro in Verbindung mit dem 
moderierten Beteiligungsverfahren und einer anschließenden Evaluation beläuft sich auf 24.840 € 
netto. 
 
Für Regieleistungen zur Durchführung der Workshop-Termine, Veröffentlichungen etc. sind derzeit 
6.000 € netto kalkuliert. 
 
Für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen, zum Beispiel die Herstellung von Stadtmöbeln und 
deren Errichtung sowie die mögliche fachkundige Anleitung der Bürgerinnen und Bürger an Aktions-
tagen zur Fertigstellung von zum Beispiel Stadtmöbeln etc., ist der verbleibende Teil der Fördersum-
me in Höhe von 70.000 € netto vorgesehen. 
 
Es ist beabsichtigt, für die Realisierung der temporären Maßnahmen, etwa den Bau von Stadtmöbeln 
oder die Herstellung von Grün- und Platzflächen, die Dienstleistungsangebote der Jugendhilfe Köln 
e. V. in Anspruch zu nehmen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Fertigstellung 
der Maßnahmen zusammen mit den Akteuren vor Ort an den Aktionstagen kann von der Einrichtung 
übernommen werden. Die Dienstleistungen der Jugendhilfe Köln e. V. sind in-house-fähig und kön-
nen somit ohne Vergabeverfahren direkt beauftragt werden. Die Konformität mit den Förderbestim-
mungen ist dabei zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind die anfallenden Personalkosten losgelöst 
von den Fördermitteln zu finanzieren. 
 
Im Haushaltsplan 2016/2017 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 
6601-1201-0-1002 Platzgestaltung (öffentliche Platzflächen) im Haushaltsjahr 2017 sowie in der Mit-
telfristplanung im Haushaltsjahr 2018 entsprechende Ansätze zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen

Anlage_0, Begründung der Dringlichkeit

3035 Zeichen

A N L A G E  0  
613Stei0898-2017Ke0SB 
 
 
Temporäre Gestaltung der Platzfläche REWE-Platz an der Piccoloministraße in Köln-Holweide 
Vorlage 0548/2017  
 
hier: Begründung für die Dringlichkeit  
 
 
 
 
Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung einer Planung zur temporären Umgestaltung des öffent-
lichen Platzes an der Piccoloministraße in Köln-Holweide und die anschließende Umsetzung der 
Maßnahmen jeweils unter Mitwirkung der Öffentlichkeit. Hierzu soll ein Planungsbüro in einem 
moderierten Planungsprozess ein Konzept erarbeiten, welches einen Vorschlag für eine Verbesse-
rung der Freiräume sowie der Bebauungs- und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnis-
se der unterschiedlichen Nutzergruppen beinhaltet. 
 
Die Verwaltung ist dazu dem Projektaufruf zum Landesprogramm "Zuweisung für Investitionen an 
Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf" des Ministeriums 
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gefolgt und 
hat für einen neuen kooperativen Planungsansatz für eine temporäre Gestaltung des Rewe-
Platzes Fördermittel gewährt bekommen. 
 
Vom Fördergeber wurden 120.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt. Bei einer Zu-
wendung von 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilsfinanzierung werden 
96.000 € als Fördermittel bereitgestellt, davon 64.000 € in 2017 und 32.000 € in 2018. Somit ver-
bleibt mit 20 % ein zu leistender Eigenanteil in Höhe von 24.000 €. 
 
Für die Beratung in der Bezirksvertretung Mülheim (BV 9) und den Beschluss des Stadtentwick-
lungsausschusses (StEA) über den Bedarf für die Durchführung der Maßnahme, die Vergabe der 
Erarbeitung eines temporären Gestaltungs- und Nutzungskonzepts unter Beteiligung der Öffent-
lichkeit an ein Planungsbüro, die Durchführung eines öffentlichen Workshops sowie die Umset-
zung der Maßnahme mit Durchführung von Aktionstagen gemäß Konzept besteht seitens der Ver-
waltung der dringende Bedarf einer kurzfristigen Entscheidung. Mit Blick auf die engen zeitlichen 
Vorgaben aus dem Förderbescheid für den Zeitraum 2017/2018 und die Zuordnung des Hauptför-
deranteils auf das Jahr 2017 würde eine Entscheidung erst in der nächsten Sitzung des Stadtent-
wicklungsausschusses am 11.05.2017, eine erhebliche Verzögerung für die Umsetzung der Maß-
nahmen bedeuten. Durch eine mögliche Verschiebung der Entscheidung ist zu befürchten, dass 
die bewilligten Fördermittel für das Jahr 2017 nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wer-
den können beziehungsweise verfallen. Dies hätte die erneute Einstellung der Maßnahmen oder 
einen entsprechend höheren Eigenanteil der Stadt Köln zur Folge. 
 
Ziel ist es daher, die Vorlage über die Maßnahmen zur temporären Gestaltung der Platzfläche 
REWE-Platz an der Piccoloministraße in Holweide wie vorgesehen auf der Tagesordnung des 
kommenden Stadtentwicklungsausschusses am 30.03.2017 zur Beschlussfassung zu belassen. 
Die Bezirksvertretung 9 (Mülheim) wird vorher per Dringlichkeitsentscheidung beteiligt.

Anlage 2

184 Zeichen

Anlage 2
0 5025 100150 MeterN
Stadtplanungsamt/XIWELOGDXVVFKQLWWGHV*HOWXQJVEHUHLFKWHPSRUlUH3ODW]JHVWDOWXQJ5(:(3ODW]DQGHU3LFFRORPLQLVWUD‰HLQ.|OQ+ROZHLGH
0D‰VWDE

Anlage 4

1981 Zeichen

Anlage 4

14 e- = Ar
22976

Einsam 95-93- 2017

61 bern nasamı 61.2 Tl \ Y ii (. ARU
le gu at

Gestaltungskonzept Freiraum sowie temporäre Umgestaltung des REWE-Platzes in
Köln-Holweide inklusive Beteiligungsverfahren

(Gesamtkosten = 100.840 € netto / 120.000 € brutto); RPA - Nr. 141/12/03/17

hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung 61/613 vom 3.3.2017 (Eingang)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit 0.g. Schreiben teilen Sie mit, dass Sie dem Projektaufruf zum Landesprogramm „Zuwei-
sung für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Ent-
wicklungsbedarf“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW
gefolgt sind und als Ergebnis Fördermittel für einen neuen kooperativen Planungsansatz
bewilligt wurden.

Die hierfür erforderlichen Leistungen sollen aufgrund mangelnder freier Personalkapazität in
Ihrem Hause extern vergeben werden. Sie beinhalten Entwurf und Ausführung der temporä-
ren Platzgestaltung, Moderation des Planungsprozesses, Regieleistungen sowie Bauleistun-
gen für temporäre Maßnahmen.

Auf Grundlage von 120.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben beträgt der Zuwendungsanteil
der Bezirksregierung Köln 96.000 € (80%). Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil von
24.000 € (20%).

Den von Ihnen geltend gemachten Bedarf erkenne ich an.

Für ein optimales Planungsergebnis empfehle ich, die zu beauftragenden Leistungen jeweils
so erschöpfend wie möglich zu beschreiben. Zur fachlichen Vorbereitung sollte die aktuelle
Bauleitplanung sowie Informationen über die Besonderheiten des Plangebietes den teilneh-
menden externen Fachbüros zur Verfügung gestellt werden. Zur Klärung von Rahmenbedin-
gungen sind Förderrichtlinien zu berücksichtigen.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die von Ihnen vorgesehene Vergabeart (freihändige
Vergabe) mit -27- abgestimmt und eine Ausfertigung der Bedarfsprüfung aufgrund der ge-
planten externen Beauftragungen an -11- zur Kenntnis gegeben wurde.

Mit freundliche) Grüßen
(

Beratungsverlauf (1)

30.03.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0548/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27