2514/2023
Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „ Am Wunschtor“ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln Ostheim
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 25.08.2023 2514/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „ Am Wunschtor„ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ als Bestandteil des Programms „Starke Veedel-Starkes Köln" Die Bezirksvertretung Kalk beauftragte mit Dringlichkeitsentscheidung vom 24.08.2023 (Vorlage Nr. 1981/2023) die Verwaltung auf der Grundlage des mit Rats- beschlusses vom 06.05.2021 (Vorlage Nr. 3704/2020) fortgeschriebenem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum “Ostheim und Neubrück“ des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“, mit der Ausschreibung von Planungsleis- tungen bis einschließlich der Leistungsphase 6 HOAI zum Neubau der Jugendeinrich- tung „Am Wunschtor“ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln Ostheim mit voraussichtli- chen Planungskosten in Höhe von rd. 115.000 €. Die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise wird wie folgt begründet: Für die Bereitstellung von Fördermitteln in 2024 ist es erforderlich, dass der Förderan- trag für die Zuwendungen von Land und Bund bis spätestens zum 30.09.2024 gestellt wird. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Antrags ist der Nachweis eines vorange- schrittenen Projektstands, welcher mit der Erbringung der Planungsleistungen nach HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 3, erbracht werden soll. Um diese Leistun- gen ausschreiben zu können, ist die Einholung eines Planungsbeschlusses notwen- dig. Andernfalls kann der Antrag auf Förderung nicht mehr fristgerecht gestellt wer- den. Dies würde die Finanzierung des Neubaus der Jugendeinrichtung im Gesamten gefährden. Derzeitige Situation: Die Jugendeinrichtung “Am Wunschtor“, welche vom Verein Veedel e.V. betrieben wird, befindet sich in der Gernsheimer Straße 22 auf städtischem Grund und Boden in Köln Ostheim, Flur 15, Flurstück 101/1. Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung von ca. 75 m² im Haus Gernsheimer Straße 12 als Büro und Gruppenraum. Darüber hinaus dient ein Container (Flurstück 101/1) von ca. 65 m² dem offenen Angebot und wird für Grup- penarbeiten genutzt. 2 Der bauliche Zustand des auf einem städtischen Grundstück aufstehenden Contai- ners, der aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 60er Jahren besteht, ist so schlecht, dass nur ein Abriss bzw. Neubau eines soliden Hauses den heutigen und zukünftigen Ansprüchen an effizientes und nachhaltiges Bauen genügt. Weder die Wärme- noch die Schallisolierung lassen den Fortbestand der bestehenden Einrich- tung sinnvoll erscheinen. Neben der Wohnung und den überalterten Containern steht dem Trägerverein ein Ne- bengebäude mit ca. 26 m² als Lager (Flurstück 101/3) und ein kleines Außengelände mit ca. 540 m² für die Jugendarbeit zur Verfügung. Im nahen Umkreis gibt es keinerlei alternative Möglichkeit, um Offene Kinder-und Jugendarbeit durchzuführen. Das neu erstellte und mit der Jugendverwaltung abgestimmte Raumkonzept sieht für die Jugendarbeit in der Gernsheimer Str. in Köln-Ostheim einen Raumbedarf von ca. 350 m² vor. Zusätzlich ist es unabdingbar, ein gestaltbares Außengelände für die An- gebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Hier können die zukünftigen Besucher*innen mit bewegungsorientierten oder auch kreativ bzw. künstlerischen Angeboten besonders zu Nachhaltigkeitsthemen bedarfsgerechte infor- melle Bildung erfahren. Planung: Zur Sicherung und Verbesserung des pädagogischen Auftrags soll eine räumliche Er- weiterung des Jugendangebotes beitragen. Vorgesehen ist der Abriss des vorhandenen Containers inkl. Nebengebäude und der Neubau einer Jugendeinrichtung auf dem städtischen Grundstück. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes/Containers ist nicht möglich und wäre unwirtschaftlich. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits erarbeitet, dass der zu errich- tende zweigeschossige Neubau eine Nettoraumfläche von ca. 326 m² beinhaltet. Diese räumliche Erweiterung der Jugendeinrichtung würde zur Qualifizierung des An- gebotes für Kinder und Jugendliche vor Ort beitragen. Der Neubau wird nach den aktuellen Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) ge- plant. Im Rahmen des Klimaschutzes ist ein Holzbau mit Dachbegrünung und der Ein- bau einer Wärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Vorgaben der Barrierefreiheit werden berücksichtigt. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird in einem partizipativen Verfahren mit den Kin- dern und Jugendlichen im Stadtteil durchgeführt. Der Neubau der Jugendeinrichtung ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzep- tes für „Ostheim und Neubrück“. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 3 ist vorgesehen, einen Förderantrag zum Stadtentwicklungsprogramm (STEP) 2025 zu stellen, um entspre- chende Städtebaufördermittel generieren zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass die Weiterplanung ab Leistungsphase 7 förderschädlich ist und erst nach Bewilligung erbracht werden darf. Parallel zu dem Förderantrag wird der Baubeschluss – unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Städtebaufördermittel – zur Umsetzung des Pro- jektes bei den politischen Gremien der Stadt Köln eingeholt. Kosten und Finanzierung : 3 In einer ersten Kostenschätzung zum Neubau der Jugendeinrichtung wird von Ge- samtkosten in Höhe von rd. 1,9 Mio. € brutto ausgegangen. Für die Erbringung der Grundlagenermittlung, der Machbarkeitsstudie sowie die di- rekte Beauftragung der Leistungsphasen 1-6 werden 115.000,00 € kalkuliert. Zur Finanzierung der Maßnahme stehen insgesamt Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 1.772.850 € (in 2023: 50.000,00 €, in 2024: 50.000 € sowie in 2025: 1.672.850 €) im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produkt- gruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-8-1016 Starke Veedel – JE Gernsheimer Straße und Finanzposition 1502.578.5200.7 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung. Die restlichen in 2024 benötigten investiven Mittel i.H.v. 15.000 € stehen im HPL 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Pro- duktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tief- baumaßnahmen zur Verfügung. Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. benötigten zusätzlichen Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 112.150,00 € werden vom Dezernat für Stadtent- wicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanauf- stellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilfinanz- plan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadt- entwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, ggfs. durch Umschichtungen, vorgesehen. Es ist beabsichtigt, für die Maßnahme Städtebaufördermittel zum STEP 2025 zu be- antragen. Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der späteren Bewilligung der Gesamtmaßnahme mit derzeit kalkulierten Gesamtkosten von geschätzten rd. 1,9 Mio. € brutto. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Gernsheimer Straße 22
- Straße 22
- Straße 12
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Details
- Aktenzeichen
- 2514/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.08.2023
- Erstellt
- 07.08.2023 08:52