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2514/2023

Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „ Am Wunschtor“ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln Ostheim

Mitteilung Ausschuss 25.08.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.08.2023, TOP 8.2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

7276 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
 
Vorlagen-Nummer 25.08.2023 
 2514/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
 
Planungsbeschluss zum Neubau der Jugendeinrichtung „ Am Wunschtor„ in der 
Gernsheimer Straße 22 in Köln Ostheim im Zuge der Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes für den Sozialraum „Ostheim und Neubrück“ als Bestandteil des 
Programms „Starke Veedel-Starkes Köln" 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragte mit Dringlichkeitsentscheidung vom 
24.08.2023 (Vorlage Nr. 1981/2023) die Verwaltung auf der Grundlage des mit Rats-
beschlusses vom 06.05.2021 (Vorlage Nr. 3704/2020) fortgeschriebenem Integrierten 
Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum “Ostheim und Neubrück“ des 
Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“, mit der Ausschreibung von Planungsleis-
tungen bis einschließlich der Leistungsphase 6 HOAI zum Neubau der Jugendeinrich-
tung „Am Wunschtor“ in der Gernsheimer Straße 22 in Köln Ostheim mit voraussichtli-
chen Planungskosten in Höhe von rd. 115.000 €. 
Die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise wird wie folgt begründet: 
 
Für die Bereitstellung von Fördermitteln in 2024 ist es erforderlich, dass der Förderan-
trag für die Zuwendungen von Land und Bund bis spätestens zum 30.09.2024 gestellt 
wird. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Antrags ist der Nachweis eines vorange-
schrittenen Projektstands, welcher mit der Erbringung der Planungsleistungen nach 
HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 3, erbracht werden soll. Um diese Leistun-
gen ausschreiben zu können, ist die Einholung eines Planungsbeschlusses notwen-
dig. Andernfalls kann der Antrag auf Förderung nicht mehr fristgerecht gestellt wer-
den. Dies würde die Finanzierung des Neubaus der Jugendeinrichtung im Gesamten 
gefährden. 
 
Derzeitige Situation: 
Die Jugendeinrichtung “Am Wunschtor“, welche vom Verein Veedel e.V. betrieben 
wird, befindet sich in der Gernsheimer Straße 22 auf städtischem Grund und Boden in 
Köln Ostheim, Flur 15, Flurstück 101/1. 
Der Veedel e.V. nutzt für seine Jugendeinrichtung eine Wohnung von ca. 75 m² im 
Haus Gernsheimer Straße 12 als Büro und Gruppenraum. Darüber hinaus dient ein 
Container (Flurstück 101/1) von ca. 65 m² dem offenen Angebot und wird für Grup-
penarbeiten genutzt.

2 
 
Der bauliche Zustand des auf einem städtischen Grundstück aufstehenden Contai-
ners, der aus zwei ehemaligen Pausencontainern aus den 60er Jahren besteht, ist so 
schlecht, dass nur ein Abriss bzw. Neubau eines soliden Hauses den heutigen und 
zukünftigen Ansprüchen an effizientes und nachhaltiges Bauen genügt. Weder die 
Wärme- noch die Schallisolierung lassen den Fortbestand der bestehenden Einrich-
tung sinnvoll erscheinen.  
Neben der Wohnung und den überalterten Containern steht dem Trägerverein ein Ne-
bengebäude mit ca. 26 m² als Lager (Flurstück 101/3) und ein kleines Außengelände 
mit ca. 540 m² für die Jugendarbeit zur Verfügung. Im nahen Umkreis gibt es keinerlei 
alternative Möglichkeit, um Offene Kinder-und Jugendarbeit durchzuführen. 
Das neu erstellte und mit der Jugendverwaltung abgestimmte Raumkonzept sieht für 
die Jugendarbeit in der Gernsheimer Str. in Köln-Ostheim einen Raumbedarf von ca. 
350 m² vor. Zusätzlich ist es unabdingbar, ein gestaltbares Außengelände für die An-
gebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Hier können 
die zukünftigen Besucher*innen mit bewegungsorientierten oder auch kreativ bzw. 
künstlerischen Angeboten besonders zu Nachhaltigkeitsthemen bedarfsgerechte infor-
melle Bildung erfahren. 
 
Planung: 
Zur Sicherung und Verbesserung des pädagogischen Auftrags soll eine räumliche Er-
weiterung des Jugendangebotes beitragen. 
Vorgesehen ist der Abriss des vorhandenen Containers inkl. Nebengebäude und der 
Neubau einer Jugendeinrichtung auf dem städtischen Grundstück. 
Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes/Containers ist nicht möglich und wäre 
unwirtschaftlich. 
 
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits erarbeitet, dass der zu errich-
tende zweigeschossige Neubau eine Nettoraumfläche von ca. 326 m² beinhaltet. 
Diese räumliche Erweiterung der Jugendeinrichtung würde zur Qualifizierung des An-
gebotes für Kinder und Jugendliche vor Ort beitragen. 
 
Der Neubau wird nach den aktuellen Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) ge-
plant. Im Rahmen des Klimaschutzes ist ein Holzbau mit Dachbegrünung und der Ein-
bau einer Wärmepumpe sowie einer Photovoltaikanlage vorgesehen. Die Vorgaben 
der Barrierefreiheit werden berücksichtigt. 
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird in einem partizipativen Verfahren mit den Kin-
dern und Jugendlichen im Stadtteil durchgeführt. 
 
Der Neubau der Jugendeinrichtung ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzep-
tes für „Ostheim und Neubrück“. 
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 3 ist vorgesehen, einen 
Förderantrag zum Stadtentwicklungsprogramm (STEP) 2025 zu stellen, um entspre-
chende Städtebaufördermittel generieren zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass 
die Weiterplanung ab Leistungsphase 7 förderschädlich ist und erst nach Bewilligung 
erbracht werden darf. Parallel zu dem Förderantrag wird der Baubeschluss – unter 
dem Vorbehalt der Bewilligung der Städtebaufördermittel – zur Umsetzung des Pro-
jektes bei den politischen Gremien der Stadt Köln eingeholt.  
 
Kosten und Finanzierung :

3 
 
In einer ersten Kostenschätzung zum Neubau der Jugendeinrichtung wird von Ge-
samtkosten in Höhe von rd. 1,9 Mio. € brutto ausgegangen. 
 
Für die Erbringung der Grundlagenermittlung, der Machbarkeitsstudie sowie die di-
rekte Beauftragung der Leistungsphasen 1-6 werden 115.000,00 € kalkuliert.  
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen insgesamt Auszahlungsermächtigungen 
i.H.v. 1.772.850 € (in 2023: 50.000,00 €, in 2024: 50.000 € sowie in 2025: 1.672.850 
€) im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produkt-
gruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbau-
maßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-8-1016 Starke Veedel – JE Gernsheimer 
Straße und Finanzposition 1502.578.5200.7 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 
zur Verfügung.  
Die restlichen in 2024 benötigten investiven Mittel i.H.v. 15.000 € stehen im HPL 
2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Pro-
duktgruppe 0902 - Stadtentwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tief-
baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Die zur Maßnahmenfinanzierung ab dem Haushalt 2025 ff. benötigten zusätzlichen 
Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 112.150,00 € werden vom Dezernat für Stadtent-
wicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales im Zuge des Haushaltsplanauf-
stellungsprozesses 2025 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, im Teilfinanz-
plan des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik in der Produktgruppe 0902 - Stadt-
entwicklung, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, ggfs. 
durch Umschichtungen, vorgesehen. 
 
Es ist beabsichtigt, für die Maßnahme Städtebaufördermittel zum STEP 2025 zu be-
antragen. Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der späteren Bewilligung der 
Gesamtmaßnahme mit derzeit kalkulierten Gesamtkosten von geschätzten rd. 1,9 
Mio. € brutto. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gernsheimer Straße 22
  • Straße 22
  • Straße 12

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Details

Aktenzeichen
2514/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.08.2023
Erstellt
07.08.2023 08:52