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3806/2022

Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln

Mitteilung Ausschuss 17.11.2022

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6351 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/2 
 
Vorlagen-Nummer 17.11.2022 
 3806/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 21.11.2022 
 
Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln 
1. Grundlage und kurzer Überblick 
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsge-
setz (OZG), ist als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstattlichen Finanzausgleichs-
systems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften am 18.08.2017 in 
Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 
31.12.2022 digitalisiert für Antragsteller*innen zur Verfügung stellen.  
 
Zuständigkeit: 
Die Leistungen des OZG-Umsetzungskatalogs gliedern sich in 14 Themenfelder mit 575 Leistungs-
bündeln und über 7.000 Einzelleistungen. Von den Leistungsbündeln fallen 115 in die alleinige Zu-
ständigkeit des Bundes; bei 460 Leistungsbündeln besteht eine Zuständigkeit von Ländern und 
Kommunen. 43 Einzelleistungen fallen in die alleinige Zuständigkeit der Kommunen. 
 
Reifegrad: 
Nach aktueller Definition des Bundes und der Länder müssen OZG-konforme Prozesse mindestens 
eine Online-Antragstellung ermöglichen und damit dem Reifegrad 2 des Dienstleistungsprozesses 
entsprechen. Der Reifegrad eines Prozesses bezeichnet den Grad der Prozessdigitalisierung, begin-
nend mit dem Reifegrad 0 (keinerlei online Informationen vorhanden) bis 4 (durchgängige digitale 
Bearbeitung des Prozesses unter Abruf bereits digital vorhandener Daten). Der OZG-Reifegrad 4 ist 
im Wesentlichen erst mit Umsetzung der Registermodernisierung erreichbar.  
 
Zentrale und nachhaltige Entwicklung: 
Im Laufe der Umsetzung des OZG haben Bund und Länder sich Mitte 2020 darauf verständigt, dass 
Leistungen nicht parallel von mehreren Behörden digitalisiert werden: Zur Ressourcenschonung 
wurde das „Einer-für-Alle-Prinzip“, kurz EfA-Prinzip, entwickelt. Mit diesem Prinzip sollen Zeit, Auf-
wand und Kosten effizient eingesetzt werden, indem ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren 
Ländern die zentrale Entwicklung und den Betrieb einer Leistung übernimmt und die anderen Länder 
und Kommunen diese dann mittels standardisierter Schnittstellen anbinden und nachnutzen können. 
Die Leistungen sollen zentral, beispielsweise über den sogenannten „FIT-Store“, bereitgestellt wer-
den. 
 
Zur weiteren Beschleunigung der Leistungsumsetzung hat der IT-Planungsrat in seiner Sitzung am 
02.05.2022 zudem den sogenannten OZG-Booster beschlossen. Die darin enthaltenen 35 Leistungs-
bündel identifizieren Bürgerdienstleistungen mit stark ausgeprägter Relevanz und sollen priorisiert 
und nach dem EfA-Prinzip umgesetzt werden. 
 
Neben der Umsetzung von Einzelleistungen erfolgt der Zugang zu themenspezifischen Leistun-
gen oftmals über zentrale Landesportale. So beteiligt sich die Stadt Köln beispielsweise am 
Wirtschaftsserviceportal.NRW. Dort werden die Leistungen sukzessive im Reifegrad 3 zur Ver-

2 
Gez. Haack 
fügung gestellt. 
 
 
2. Umsetzungsstand in Köln: 
Vorgehensweise: 
Nach Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes hat die Verwaltung das „Digitalisierungspro-
gramm 2019 – 2022 mit dem Schwerpunkt Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen“ 
2018 (3484/2018) aufgelegt. Mit diesem Digitalisierungsprogramm wurden eigene Schwer-
punkte zur Umsetzung unter anderem in den Bereichen „Soziales und Familie“, „Bürgerdienste 
der Zukunft“ und “Bürokratieabbau für Unternehmen“ gesetzt. Die entsprechenden Dienstleis-
tungen in den Teilprogrammen wurden auf Grundlage der Ergebnisse der d urchgeführten 
stadtweiten Abfrage aus strategischen Gesichtspunkten priorisiert. Indikatoren waren insbeson-
dere der zu erwartende Nutzen einer Digitalisierung , der bisher bestehende Aufwand, Fall-
zahlen und Reichweite. 
 
Darüber hinaus wurden die eingangs be schriebenen OZG -Entwicklungen in das städtische Digi-
talisierungsprogramm aufgenommen. So beteiligt sich die Stadt Köln seit Beginn an der Umset-
zung einzelner Lösungen im Rahmen von EfA -Leistungen. Allerdings können aufgrund der un-
terschiedlichen Strukturen , rechtlichen Rahmenbedingungen und Fachverfahren in den einzel-
nen Bundesländern zentrale Entwicklungen nicht ohne weiteres von einem Bundesland auf das 
nächste übertragen werden: Die zur Nachnutzung vorgesehenen zentral entwickelten Online -
Anträge schließen in der Regel nicht nahtlos an die eigenen spezifischen kommunalen Fachver-
fahren an und können dementsprechend verwaltungsintern nicht direkt elektronisch weiterbear-
beitet werden.  
 
Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzungen bei der Stadt Köln: 
Köln ist in der Verwaltungsdigitalisierung gut aufgestellt. Neben dem frühzeitigen Beginn mit 
dem Digitalisierungsprogramm 2019 -2022 zeigt sich dies konkret auch an der Umsetzung der 
vom o. a. OZG-Booster adressierten priorisierten, kommunalen Verwaltungsleistungen.  
 
In die Gegenüberstellung wurden zudem die 25 auf www.stadt.koeln meistaufgerufenen OZG - 
Leistungen aufgenommen. 
 
In der Anlage 1 sind die einzelnen Sachstände hierzu ersichtlich.  
 
 
3. Weiteres Vorgehen 2022ff: 
Die Stadt Köln prüft weiterhin die Übernahme der Leistungen, welche nach dem EfA -Prinzip 
angeboten werden. 
 
Zur übersichtlicheren Darstellung und zur durchgängigen Information zu den einzelnen Projek-
ten wird derzeit der Einsatz eines standardisierten OZG -Monitors geplant.  
 
Aufgrund der großen Zeitverzögerung in den zentralen Projekten von Bund und Ländern ist eine 
fristgerechte Umsetzung des OZG bis 31.12.2022 nicht möglich. Bund und Länder arbeiten da-
her zurzeit an einem Nachfolgegesetz zum OZG. Konkrete Inha lte sollen kurzfristig bekannt 
gegeben werden. 
 
Aus Sicht der Kommunen ist es unerlässlich, dass dann auch eine medienbruchfreie durchgän-
gige Digitalisierung umgesetzt wird. Die Verwaltung hat diese Forderung regelmäßig in den ver-
gangenen Stellungnahmen, b eispielsweise für den Deutschen Städtetag, formuliert.  
 
Darüber hinaus setzt sich die Stadt zusammen mit anderen Kommunen, insbesondere im Deutschen 
Städtetag, dafür ein, dass künftig Gesetze umsetzungsbezogen gedacht werden: nicht analog, son-
dern gleich von der Nutzung her schlank und digital konzipiert. 
 
Eine aktualisierte Sachstandsmitteilung erfolgt in der ersten Jahreshälfte 2023.

Anlage 1

4815 Zeichen

Anlage 1 zu Session-Vorlage 3806/2022 Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln
Übersicht der OZG-Booster- und Top-25-Leistungen mit OZG-konformer Umsetzung bzw. Prüfung der EfA-Leistung
Nr. Leistung OZG-Booster-Leistung oder Top-25-
Leistung OZG-Reifegrad in Köln Umsetzungsstand in Köln
1 An- und Ummeldung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
2
A
ufenthaltskarten und 
aufenthaltsrelevante 
Bescheinigungen
OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
3 Aufenthaltstitel OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
4 BAföG OZG-Booster Reifegrad 3
5 Baugenehmigung OZG-Booster Reifegrad 3
6 B escheinigung-Belehrung 
(früher: Gesundheitszeugnis) Top-25-Leistung Reifegrad 2
7 Bewohnerparkausweis Top-25-Leistung Reifegrad 3
8 Einbürgerung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
9 Ein gliederungshilfe (hier: für 
behinderte Menschen) OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
10 Elterngeld OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 2 EfA-Leistung in Prüfung
11 Führerschein
11.a F ührerschein - Antrag auf 
Ersterteilung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
11.b Führerschein-Pflichtumtausch OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 3
12 Führungszeugnis Top-25-Leistung Reifegrad 3
13 G ewerbebetrieb an-/ab-/-
ummelden Top-25-Leistung Reifegrad 3
14 Hilfe zur Pflege OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
15 Kfz-An- und -ummeldung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 3
16 K iTa-Anmeldung und 
Elternbeiträge Top-25-Leistung Reifegrad 2 EfA-Leistung in Prüfung
17 Le istungen zum 
Infektionsschutz OZG-Booster Reifegrad 3
18 Meldebescheinigung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung

Anlage 1 zu Session-Vorlage 3806/2022 Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln
Übersicht der OZG-Booster- und Top-25-Leistungen mit OZG-konformer Umsetzung bzw. Prüfung der EfA-Leistung
19 Melderegisterauskunft OZG-Booster Reifegrad 3
20 Online-Anzeige
20.a O nline-Anzeige 
Ordnungswidrigkeiten OZG-Booster Reifegrad 1 städtische Online-Lösung mit Reifegrad 3 ist projektiert
20.b O nline-Anzeige Verkehrs-
Ordnungswidrigkeiten OZG-Booster Reifegrad 3
21 P ersonalausweis - 
Bearbeitungsstand abfragen OZG-Booster Reifegrad 3
22 Schwerbehindertenausweis OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 2
23 Unterhaltsvorschuss OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
24 Wohngeld OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 3
25 Vergabe (Öffentliche Vergabe) OZG-Booster Reifegrad 3
26 Verpflichtungserklärung OZG-Booster Reifegrad 2
27 Wahlhelferanmeldung OZG-Booster Reifegrad 3
28
W
ohnberechtigungsschein 
(WBS) und Beratungsstelle für 
Wohnungssuchende
Top-25-Leistung Reifegrad 2 EfA-Leistung in Prüfung
29 Wohnungsgeberbescheinigung Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung
30 Wunschkennzeichen Top-25-Leistung Reifegrad 3
31 Z ulassung von 
Wahlvorschlägen OZG-Booster Reifegrad 3

Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln
OZG-Booster- und Top-25-Leistungen, die in Köln noch nicht OZG-konform umgesetzt sind
Nr. Leistung OZG-Booster-Leistung oder Top-25-
Leistung OZG-Reifegrad in Köln Umsetzungsstand in Köln
1 Anlagengenehmigung 
und -zulassung OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar
2 Anmeldung an eine 
weiterführende Schule Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar
3 Eheschließung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar
4 Gewerbesteuer OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar
5 Personalausweis OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar
6 Reisepass Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar
7 Reisepass - für Kinder Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar

Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln
sonstige Booster-Leistungen, für die die Stadt Köln nicht zuständig ist
Nr. Booster-Leistung Digitalisierungsgrad 
aktuell
Stadt Köln direkt/indirekt 
betroffen? Online-Lösung vorhanden?
1 ALGII-Antrag Reifegrad 3 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund
2
Beschwerde über 
Sozialversicherungsträger und 
private Krankenversicherungen
Reifegrad 2 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund
3 Ausfuhrgenehmigungspflichtige 
Kulturgüter Reifegrad 1 nicht zuständig nein
4 Corona-Überbrückungshilfen Reifegrad 3 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund
5 Waffenerlaubnisse Reifegrad 1 nicht zuständig nein
6 Versammlungsanzeige Reifegrad 2 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund
7 Anerkennung ausländischer 
Berufsqualifikationen Reifegrad 1 nicht zuständig nein
8 Hochschulzulassung Reifegrad 1 nicht zuständig nein
9 Mutterschutzmeldung Reifegrad 1 nicht zuständig nein
10 Breitbandausbau Reifegrad 1 nicht zuständig nein

Beratungsverlauf (1)

21.11.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3806/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.11.2022
Erstellt
10.11.2022 14:59