3806/2022
Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/2 Vorlagen-Nummer 17.11.2022 3806/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 21.11.2022 Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln 1. Grundlage und kurzer Überblick Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsge- setz (OZG), ist als Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstattlichen Finanzausgleichs- systems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften am 18.08.2017 in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 31.12.2022 digitalisiert für Antragsteller*innen zur Verfügung stellen. Zuständigkeit: Die Leistungen des OZG-Umsetzungskatalogs gliedern sich in 14 Themenfelder mit 575 Leistungs- bündeln und über 7.000 Einzelleistungen. Von den Leistungsbündeln fallen 115 in die alleinige Zu- ständigkeit des Bundes; bei 460 Leistungsbündeln besteht eine Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. 43 Einzelleistungen fallen in die alleinige Zuständigkeit der Kommunen. Reifegrad: Nach aktueller Definition des Bundes und der Länder müssen OZG-konforme Prozesse mindestens eine Online-Antragstellung ermöglichen und damit dem Reifegrad 2 des Dienstleistungsprozesses entsprechen. Der Reifegrad eines Prozesses bezeichnet den Grad der Prozessdigitalisierung, begin- nend mit dem Reifegrad 0 (keinerlei online Informationen vorhanden) bis 4 (durchgängige digitale Bearbeitung des Prozesses unter Abruf bereits digital vorhandener Daten). Der OZG-Reifegrad 4 ist im Wesentlichen erst mit Umsetzung der Registermodernisierung erreichbar. Zentrale und nachhaltige Entwicklung: Im Laufe der Umsetzung des OZG haben Bund und Länder sich Mitte 2020 darauf verständigt, dass Leistungen nicht parallel von mehreren Behörden digitalisiert werden: Zur Ressourcenschonung wurde das „Einer-für-Alle-Prinzip“, kurz EfA-Prinzip, entwickelt. Mit diesem Prinzip sollen Zeit, Auf- wand und Kosten effizient eingesetzt werden, indem ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren Ländern die zentrale Entwicklung und den Betrieb einer Leistung übernimmt und die anderen Länder und Kommunen diese dann mittels standardisierter Schnittstellen anbinden und nachnutzen können. Die Leistungen sollen zentral, beispielsweise über den sogenannten „FIT-Store“, bereitgestellt wer- den. Zur weiteren Beschleunigung der Leistungsumsetzung hat der IT-Planungsrat in seiner Sitzung am 02.05.2022 zudem den sogenannten OZG-Booster beschlossen. Die darin enthaltenen 35 Leistungs- bündel identifizieren Bürgerdienstleistungen mit stark ausgeprägter Relevanz und sollen priorisiert und nach dem EfA-Prinzip umgesetzt werden. Neben der Umsetzung von Einzelleistungen erfolgt der Zugang zu themenspezifischen Leistun- gen oftmals über zentrale Landesportale. So beteiligt sich die Stadt Köln beispielsweise am Wirtschaftsserviceportal.NRW. Dort werden die Leistungen sukzessive im Reifegrad 3 zur Ver- 2 Gez. Haack fügung gestellt. 2. Umsetzungsstand in Köln: Vorgehensweise: Nach Verabschiedung des Onlinezugangsgesetzes hat die Verwaltung das „Digitalisierungspro- gramm 2019 – 2022 mit dem Schwerpunkt Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen“ 2018 (3484/2018) aufgelegt. Mit diesem Digitalisierungsprogramm wurden eigene Schwer- punkte zur Umsetzung unter anderem in den Bereichen „Soziales und Familie“, „Bürgerdienste der Zukunft“ und “Bürokratieabbau für Unternehmen“ gesetzt. Die entsprechenden Dienstleis- tungen in den Teilprogrammen wurden auf Grundlage der Ergebnisse der d urchgeführten stadtweiten Abfrage aus strategischen Gesichtspunkten priorisiert. Indikatoren waren insbeson- dere der zu erwartende Nutzen einer Digitalisierung , der bisher bestehende Aufwand, Fall- zahlen und Reichweite. Darüber hinaus wurden die eingangs be schriebenen OZG -Entwicklungen in das städtische Digi- talisierungsprogramm aufgenommen. So beteiligt sich die Stadt Köln seit Beginn an der Umset- zung einzelner Lösungen im Rahmen von EfA -Leistungen. Allerdings können aufgrund der un- terschiedlichen Strukturen , rechtlichen Rahmenbedingungen und Fachverfahren in den einzel- nen Bundesländern zentrale Entwicklungen nicht ohne weiteres von einem Bundesland auf das nächste übertragen werden: Die zur Nachnutzung vorgesehenen zentral entwickelten Online - Anträge schließen in der Regel nicht nahtlos an die eigenen spezifischen kommunalen Fachver- fahren an und können dementsprechend verwaltungsintern nicht direkt elektronisch weiterbear- beitet werden. Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzungen bei der Stadt Köln: Köln ist in der Verwaltungsdigitalisierung gut aufgestellt. Neben dem frühzeitigen Beginn mit dem Digitalisierungsprogramm 2019 -2022 zeigt sich dies konkret auch an der Umsetzung der vom o. a. OZG-Booster adressierten priorisierten, kommunalen Verwaltungsleistungen. In die Gegenüberstellung wurden zudem die 25 auf www.stadt.koeln meistaufgerufenen OZG - Leistungen aufgenommen. In der Anlage 1 sind die einzelnen Sachstände hierzu ersichtlich. 3. Weiteres Vorgehen 2022ff: Die Stadt Köln prüft weiterhin die Übernahme der Leistungen, welche nach dem EfA -Prinzip angeboten werden. Zur übersichtlicheren Darstellung und zur durchgängigen Information zu den einzelnen Projek- ten wird derzeit der Einsatz eines standardisierten OZG -Monitors geplant. Aufgrund der großen Zeitverzögerung in den zentralen Projekten von Bund und Ländern ist eine fristgerechte Umsetzung des OZG bis 31.12.2022 nicht möglich. Bund und Länder arbeiten da- her zurzeit an einem Nachfolgegesetz zum OZG. Konkrete Inha lte sollen kurzfristig bekannt gegeben werden. Aus Sicht der Kommunen ist es unerlässlich, dass dann auch eine medienbruchfreie durchgän- gige Digitalisierung umgesetzt wird. Die Verwaltung hat diese Forderung regelmäßig in den ver- gangenen Stellungnahmen, b eispielsweise für den Deutschen Städtetag, formuliert. Darüber hinaus setzt sich die Stadt zusammen mit anderen Kommunen, insbesondere im Deutschen Städtetag, dafür ein, dass künftig Gesetze umsetzungsbezogen gedacht werden: nicht analog, son- dern gleich von der Nutzung her schlank und digital konzipiert. Eine aktualisierte Sachstandsmitteilung erfolgt in der ersten Jahreshälfte 2023.
Anlage 1
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Anlage 1 zu Session-Vorlage 3806/2022 Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln Übersicht der OZG-Booster- und Top-25-Leistungen mit OZG-konformer Umsetzung bzw. Prüfung der EfA-Leistung Nr. Leistung OZG-Booster-Leistung oder Top-25- Leistung OZG-Reifegrad in Köln Umsetzungsstand in Köln 1 An- und Ummeldung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 2 A ufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 3 Aufenthaltstitel OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 4 BAföG OZG-Booster Reifegrad 3 5 Baugenehmigung OZG-Booster Reifegrad 3 6 B escheinigung-Belehrung (früher: Gesundheitszeugnis) Top-25-Leistung Reifegrad 2 7 Bewohnerparkausweis Top-25-Leistung Reifegrad 3 8 Einbürgerung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 9 Ein gliederungshilfe (hier: für behinderte Menschen) OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 10 Elterngeld OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 2 EfA-Leistung in Prüfung 11 Führerschein 11.a F ührerschein - Antrag auf Ersterteilung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 11.b Führerschein-Pflichtumtausch OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 3 12 Führungszeugnis Top-25-Leistung Reifegrad 3 13 G ewerbebetrieb an-/ab-/- ummelden Top-25-Leistung Reifegrad 3 14 Hilfe zur Pflege OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 15 Kfz-An- und -ummeldung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 3 16 K iTa-Anmeldung und Elternbeiträge Top-25-Leistung Reifegrad 2 EfA-Leistung in Prüfung 17 Le istungen zum Infektionsschutz OZG-Booster Reifegrad 3 18 Meldebescheinigung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung Anlage 1 zu Session-Vorlage 3806/2022 Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln Übersicht der OZG-Booster- und Top-25-Leistungen mit OZG-konformer Umsetzung bzw. Prüfung der EfA-Leistung 19 Melderegisterauskunft OZG-Booster Reifegrad 3 20 Online-Anzeige 20.a O nline-Anzeige Ordnungswidrigkeiten OZG-Booster Reifegrad 1 städtische Online-Lösung mit Reifegrad 3 ist projektiert 20.b O nline-Anzeige Verkehrs- Ordnungswidrigkeiten OZG-Booster Reifegrad 3 21 P ersonalausweis - Bearbeitungsstand abfragen OZG-Booster Reifegrad 3 22 Schwerbehindertenausweis OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 2 23 Unterhaltsvorschuss OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 24 Wohngeld OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 3 25 Vergabe (Öffentliche Vergabe) OZG-Booster Reifegrad 3 26 Verpflichtungserklärung OZG-Booster Reifegrad 2 27 Wahlhelferanmeldung OZG-Booster Reifegrad 3 28 W ohnberechtigungsschein (WBS) und Beratungsstelle für Wohnungssuchende Top-25-Leistung Reifegrad 2 EfA-Leistung in Prüfung 29 Wohnungsgeberbescheinigung Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung in Prüfung 30 Wunschkennzeichen Top-25-Leistung Reifegrad 3 31 Z ulassung von Wahlvorschlägen OZG-Booster Reifegrad 3 Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln OZG-Booster- und Top-25-Leistungen, die in Köln noch nicht OZG-konform umgesetzt sind Nr. Leistung OZG-Booster-Leistung oder Top-25- Leistung OZG-Reifegrad in Köln Umsetzungsstand in Köln 1 Anlagengenehmigung und -zulassung OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar 2 Anmeldung an eine weiterführende Schule Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar 3 Eheschließung OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar 4 Gewerbesteuer OZG-Booster Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar 5 Personalausweis OZG-Booster + Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar 6 Reisepass Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar 7 Reisepass - für Kinder Top-25-Leistung Reifegrad 1 EfA-Leistung nicht verfügbar Das Online-Zugangsgesetz – Sachstand der Umsetzung in Köln sonstige Booster-Leistungen, für die die Stadt Köln nicht zuständig ist Nr. Booster-Leistung Digitalisierungsgrad aktuell Stadt Köln direkt/indirekt betroffen? Online-Lösung vorhanden? 1 ALGII-Antrag Reifegrad 3 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund 2 Beschwerde über Sozialversicherungsträger und private Krankenversicherungen Reifegrad 2 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund 3 Ausfuhrgenehmigungspflichtige Kulturgüter Reifegrad 1 nicht zuständig nein 4 Corona-Überbrückungshilfen Reifegrad 3 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund 5 Waffenerlaubnisse Reifegrad 1 nicht zuständig nein 6 Versammlungsanzeige Reifegrad 2 nicht zuständig zentrale Online-Lösung vom Land/Bund 7 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Reifegrad 1 nicht zuständig nein 8 Hochschulzulassung Reifegrad 1 nicht zuständig nein 9 Mutterschutzmeldung Reifegrad 1 nicht zuständig nein 10 Breitbandausbau Reifegrad 1 nicht zuständig nein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3806/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.11.2022
- Erstellt
- 10.11.2022 14:59