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3068/2020

Sachstand Grundsteuerreform

Mitteilung Ausschuss 26.10.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.10.2020, TOP 2.5

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage

4081 Zeichen

An Cap

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen

Städtetag [ N

NORDRHEIN-WESTFALEN Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen

Herrn Minister

Lutz Lienenkämper, MdL
Ministerium der Finanzen

des Landes Nordrhein-Westfalen
Jägerhofstraße 6

40479 Düsseldorf

per E-Mail: lutz.lienenkaemper@fm.nrw.de
nachrichtlich: poststelle@mhkbg.nrw.de

Reform der Grundsteuer - Umsetzungsstand in Nordrhein-Westfalen 14,03.2020
Städtetag NRW
Verena Göppert

Sehr geehrter Herr Minister, Ständige Stellvertreterin des
Geschäftsführers

Telefon 030 37711-700

die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind sehr darüber verena.goeppert@

besorgt, dass bei der Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Grund- staedtetag.de
steuerreform im Land noch immer keine Fortschritte zu erkennen sind. Wir a 18-32
sehen hierin eine akute Gefährdung dieser wichtigen originären Steuerquelle Sbszokein

= Ri ® I a ä e www,staedtetag-nrw.de
der Städte und Gemeinden. Deshalb bitten wir eindringlich um eine detail- Aktenzeichen: 20.47.70 N

lierte Aufklärung über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die not-
wendige Neubewertung des gesamten Grundbesitzes im Land für die Zwecke

r - vn le =“ Landkreistag NRW
der Grundsteuer. Darüber hinaus benötigen wir nähere Auskünfte zum aktuel- Dr. Martin Klein
len Beratungs- und Planungsstand in der Landesregierung für eine etwaige Hauptgeschäftsführer

Telefon 0211 300491-100
martin.klein@Ikt-nrw.de Ikt-nrw.de
Kavalleriestraße 8

Die Reform der bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer als auch die neue 40213 Düsseldorf

Länder-Öffnungsklausel sind bereits am 18. November 2019 vom Bundes-Ge- www.lkt-nrw.de
setzgeber verabschiedet worden. Für die Umsetzung der Reform hat das Bun- SEEN
desverfassungsgericht den Ländern eine Frist bis Ende des Jahres 2024 ge-

Nutzung der Länder-Öffnungsklausel.

setzt. Dabei sind sich alle Verwaltungsexperten einig, dass diese Frist äußerst Städte- und Gemeindebund NRW

knapp bemessen worden ist. Deshalb muss von Anbeginn mit Hochdruck an Se

der Umsetzung einer Reform gearbeitet werden. Telefon 0211 4587-220
claus.hamacher@kommunen.nrw

Vor diesem Hintergrund wächst unser Unverständnis, dass die Landesregie- Kaiserwerther Straße 199 - 201

rung noch immer keine Festl troffen hat, ob die bundesgesetzlich 0474 DUSSEldorf

ung eine Festlegungen getroffen hat, sg ans. kammuneninrel
geregelte Grundsteuer im Land umgesetzt oder eine davon abweichende lan- ‚Aktenzeichen: 41.6.3.4-003/005

desgesetzliche Neuregelung der Grundsteuer erfolgen soll. Eine klare Rich-
tungsentscheidung ist auch deshalb überfällig, weil eine Nutzung der Länder-
Öffnungsklausel allenfalls nur im abgestimmten Verbund mit anderen Ländern
zu vertretbaren Verwaltungskosten umsetzbar wäre.

-2-

Wir sehen des Weiteren mit wachsender Sorge, dass auch bei den modellunabhängigen Vorarbeiten für
eine Neubewertung des Grundbesitzes bisher keine Maßnahmenplanungen und Umsetzungsstände ge-
genüber den Städten, Kreisen und Gemeinden kommuniziert worden sind. Wir haben die Befürchtung,
dass die Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform bisher weitgehend untätig geblie-
ben ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass eine tragfähige Planung und Umsetzung der Reform
grundsätzlich nur im Verbund mit der kommunalen Ebene möglich ist. Es ist daher nicht nachzuvollziehen,
dass die Finanzverwaltung bisher kaum Abstimmungen zwischen beiden an der Grundsteuer-Administra-
tion beteiligten Ebenen in die Wege geleitet hat.

Wir bitten daher eindringlich um aussagekräftige Sachstandsinformationen zum aktuellen Planungs- und
Umsetzungsstand der Grundsteuerreform im Land.

Gerne stehen wir für ein gemeinsames Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nersan fpd Alt. Et

Verena Göppert Dr. Martin Klein
Ständige Stellvertreterin des Geschäftsführers Hauptgeschäftsführer
des Städtetages Nordrhein-Westfalen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen

Inc Honcl 0)

Claus Hamacher
Beigeordneter
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen

Mitteilung Ausschuss

2199 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21 
 
Vorlagen-Nummer  26.10.2020 
 3068/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.10.2020 
 
Sachstand Grundsteuerreform 
Als Ergebnis der Sitzung des Finanzausschusses am 11.02.2019 erhält dieser eine kontinu-
ierliche Information über den Sachstand zur Reform der Grundsteuer.  
 
Die letzte Mitteilung erfolgte zur Sitzung des Finanzausschusses am 04.11.2019 (Vorlagen-
nummer 3715/2019). 
 
Das Gesetzespaket der Bundesregierung für eine Reform der Grundsteuer ist, wie vom Bun-
desverfassungsgericht gefordert, zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit ist sichergestellt, 
dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form noch  bis zum 31.12.2024 erhoben werden 
kann. 
 
Das Gesetz enthält eine Länder-Öffnungsklausel durch die die Bundesländer selbst darüber 
entscheiden können, ob sie die im Bundesgesetz vorgesehene Berechnungsmethode (wer-
teabhängiges Bundesmodell) übernehmen oder ein eigenes Grundsteuerberechnungsmodell 
entwickeln. 
 
Erst wenn geklärt ist, welchen Weg NRW geht, kann die Finanzverwaltung die notwendigen 
Vorarbeiten (Neubewertung des Grundbesitzes) vornehmen. Diese Neubewertung ist Vo-
raussetzung für die von den Gemeinden vorzunehmende Kalkulation des Hebesatzes auf 
dessen Grundlage die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 erhoben werden kann. 
 
Allerdings liegen weiterhin noch keine Informationen darüber vor, ob Nordrhein-Westfalen 
von der Öffnungsklausel Gebrauch macht oder ob es bei der bundesgesetzlichen Regelung 
bleibt. 
 
Im Hinblick auf die notwendig werdenden erheblichen Vorarbeiten der Finanzverwaltung h a-
ben sich daher die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 14.09.2020 besorgt an 
den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewendet. Wie dem in Anlage beige-
fügten Schreiben vom 14.09.2020 zu entnehmen ist, haben sie eine klare Richtungsent-
scheidung des Landes angemahnt und eindringlich um aussagekräftige Informationen zum 
aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand gebeten. Eine Antwort des Finanzministers steht 
nach hiesiger Kenntnis noch aus. 
 
 
In 2019 betrug das Grundsteueraufkommen in Köln rd. 235 Mio €. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

2

Beratungsverlauf (1)

30.10.2020 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3068/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
20.10.2020 13:19