3068/2020
Sachstand Grundsteuerreform
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Anlage
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An Cap Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen Städtetag [ N NORDRHEIN-WESTFALEN Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen Herrn Minister Lutz Lienenkämper, MdL Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Jägerhofstraße 6 40479 Düsseldorf per E-Mail: lutz.lienenkaemper@fm.nrw.de nachrichtlich: poststelle@mhkbg.nrw.de Reform der Grundsteuer - Umsetzungsstand in Nordrhein-Westfalen 14,03.2020 Städtetag NRW Verena Göppert Sehr geehrter Herr Minister, Ständige Stellvertreterin des Geschäftsführers Telefon 030 37711-700 die Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind sehr darüber verena.goeppert@ besorgt, dass bei der Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Grund- staedtetag.de steuerreform im Land noch immer keine Fortschritte zu erkennen sind. Wir a 18-32 sehen hierin eine akute Gefährdung dieser wichtigen originären Steuerquelle Sbszokein = Ri ® I a ä e www,staedtetag-nrw.de der Städte und Gemeinden. Deshalb bitten wir eindringlich um eine detail- Aktenzeichen: 20.47.70 N lierte Aufklärung über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für die not- wendige Neubewertung des gesamten Grundbesitzes im Land für die Zwecke r - vn le =“ Landkreistag NRW der Grundsteuer. Darüber hinaus benötigen wir nähere Auskünfte zum aktuel- Dr. Martin Klein len Beratungs- und Planungsstand in der Landesregierung für eine etwaige Hauptgeschäftsführer Telefon 0211 300491-100 martin.klein@Ikt-nrw.de Ikt-nrw.de Kavalleriestraße 8 Die Reform der bundesgesetzlich geregelten Grundsteuer als auch die neue 40213 Düsseldorf Länder-Öffnungsklausel sind bereits am 18. November 2019 vom Bundes-Ge- www.lkt-nrw.de setzgeber verabschiedet worden. Für die Umsetzung der Reform hat das Bun- SEEN desverfassungsgericht den Ländern eine Frist bis Ende des Jahres 2024 ge- Nutzung der Länder-Öffnungsklausel. setzt. Dabei sind sich alle Verwaltungsexperten einig, dass diese Frist äußerst Städte- und Gemeindebund NRW knapp bemessen worden ist. Deshalb muss von Anbeginn mit Hochdruck an Se der Umsetzung einer Reform gearbeitet werden. Telefon 0211 4587-220 claus.hamacher@kommunen.nrw Vor diesem Hintergrund wächst unser Unverständnis, dass die Landesregie- Kaiserwerther Straße 199 - 201 rung noch immer keine Festl troffen hat, ob die bundesgesetzlich 0474 DUSSEldorf ung eine Festlegungen getroffen hat, sg ans. kammuneninrel geregelte Grundsteuer im Land umgesetzt oder eine davon abweichende lan- ‚Aktenzeichen: 41.6.3.4-003/005 desgesetzliche Neuregelung der Grundsteuer erfolgen soll. Eine klare Rich- tungsentscheidung ist auch deshalb überfällig, weil eine Nutzung der Länder- Öffnungsklausel allenfalls nur im abgestimmten Verbund mit anderen Ländern zu vertretbaren Verwaltungskosten umsetzbar wäre. -2- Wir sehen des Weiteren mit wachsender Sorge, dass auch bei den modellunabhängigen Vorarbeiten für eine Neubewertung des Grundbesitzes bisher keine Maßnahmenplanungen und Umsetzungsstände ge- genüber den Städten, Kreisen und Gemeinden kommuniziert worden sind. Wir haben die Befürchtung, dass die Finanzverwaltung bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform bisher weitgehend untätig geblie- ben ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass eine tragfähige Planung und Umsetzung der Reform grundsätzlich nur im Verbund mit der kommunalen Ebene möglich ist. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass die Finanzverwaltung bisher kaum Abstimmungen zwischen beiden an der Grundsteuer-Administra- tion beteiligten Ebenen in die Wege geleitet hat. Wir bitten daher eindringlich um aussagekräftige Sachstandsinformationen zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand der Grundsteuerreform im Land. Gerne stehen wir für ein gemeinsames Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Nersan fpd Alt. Et Verena Göppert Dr. Martin Klein Ständige Stellvertreterin des Geschäftsführers Hauptgeschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Inc Honcl 0) Claus Hamacher Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21 Vorlagen-Nummer 26.10.2020 3068/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.10.2020 Sachstand Grundsteuerreform Als Ergebnis der Sitzung des Finanzausschusses am 11.02.2019 erhält dieser eine kontinu- ierliche Information über den Sachstand zur Reform der Grundsteuer. Die letzte Mitteilung erfolgte zur Sitzung des Finanzausschusses am 04.11.2019 (Vorlagen- nummer 3715/2019). Das Gesetzespaket der Bundesregierung für eine Reform der Grundsteuer ist, wie vom Bun- desverfassungsgericht gefordert, zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit ist sichergestellt, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form noch bis zum 31.12.2024 erhoben werden kann. Das Gesetz enthält eine Länder-Öffnungsklausel durch die die Bundesländer selbst darüber entscheiden können, ob sie die im Bundesgesetz vorgesehene Berechnungsmethode (wer- teabhängiges Bundesmodell) übernehmen oder ein eigenes Grundsteuerberechnungsmodell entwickeln. Erst wenn geklärt ist, welchen Weg NRW geht, kann die Finanzverwaltung die notwendigen Vorarbeiten (Neubewertung des Grundbesitzes) vornehmen. Diese Neubewertung ist Vo- raussetzung für die von den Gemeinden vorzunehmende Kalkulation des Hebesatzes auf dessen Grundlage die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 erhoben werden kann. Allerdings liegen weiterhin noch keine Informationen darüber vor, ob Nordrhein-Westfalen von der Öffnungsklausel Gebrauch macht oder ob es bei der bundesgesetzlichen Regelung bleibt. Im Hinblick auf die notwendig werdenden erheblichen Vorarbeiten der Finanzverwaltung h a- ben sich daher die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 14.09.2020 besorgt an den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewendet. Wie dem in Anlage beige- fügten Schreiben vom 14.09.2020 zu entnehmen ist, haben sie eine klare Richtungsent- scheidung des Landes angemahnt und eindringlich um aussagekräftige Informationen zum aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand gebeten. Eine Antwort des Finanzministers steht nach hiesiger Kenntnis noch aus. In 2019 betrug das Grundsteueraufkommen in Köln rd. 235 Mio €. Gez. Prof. Dr. Diemert 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3068/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 20.10.2020 13:19