2010/0231
Organisatorische Neuordnung von Reinigungs- und Hauswirtschaftsdiensten
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Stellenübersicht Reinigungs- und Hauswirtschaft Kindertagesstätten Stellenübersicht Kitabereich Reinigung und Hauswirtschaft | cum wöchentlich 20.400,00 € 16.090,00 € 27.120,00 € 26.030,00 € 19,500 16.090,00 € | oO p$ ey 23,298 22.030,00 € 31.590,00 € 26.070,00 € 17.070,00 € 18.560,00 € 8.160,00 € 19.090,00 € 26.800,00 € 22.030,00 € 24.160,00 € 16 23.870,00 € 1713358, EG 2U, tb | 24,3117| _9.360,00€ | 22.770,00 € 1813359, EG3, 1b | 29,3766| 11.470,00€ | 27.900,00 € 19[3360,EG3 tb | 28.3636] 11.150,00€ | 27.120,00 € 20[3361, EG3,tb | 38.4935} 15.120,00€ | 36.820,00 € 20.440,00 € 3613378, EG2Zu tb | 22,857] _8600,00€ | _20.920,00€ | 3713379, EG2ü,b | 28.3636] 11.010,00€ | 26.800,00 € ] 3913381, EG3tb | 0,3896] 11.920,00€ | 28.990,00 € | 4013382, EG2ü,tb | 22.2857) _8.600,00€ | 20.920,00€ | 4 4213384, EC3tb | 253247] 9920,00€ | 24.160.00€ | 4313385, EG3 tb | 202597] _7940,00€] _19.310,00€ | 4413386, EG3tb | 28.001 10.970,00€ | 26.740.00€ | 27,3506 4813388, EG2tb | 16,7143| _ 5.650,00€ | 13.820,00€ | 4713389, EG2ü tb | 30,0] 11.630,00€] _28.280,00€ | 48[3390, EG20, tb _ | ____ 20,2597| _7.860,00€ | 19.090,00 € | 493391, EG2ib | 20,0000| _6.730,00€ | 16.400,00 € | 5olase2, EG tb | 202597] 7940,00€] _19.310,00€ | 51 BsesaTZzZööDööD35 T 00000 T T 28.990,00€ Seite 1 von2 Anlage 1 Stellenübersicht Reinigungs- und Hauswirtschaft Kindertagesstätten Stellenübersicht Kitabereich Reinigung und Hauswirtschaft wöchentlich 3395 ATZ HERE 573399, EG2üb | 32,4156| 12.530,00€ | _ 30.490,00 € | 58[3400, EG3,t | 2500| 9.770.00€ | 23.800,00 € | 59[3401, EG2üb | 27,00] 10.410,00€ | 25.330,00 € | 60[3402, EG3,tb | 20,2597| 7.940,00€ | 19.310,00 € | 61 62[3517 * EG2ütb | 22.2857] 5.940.00€ | 14.530,00 € | 6313518, EG3,b | _ 25,3247| 9.920.00€ | 24.160,00 € | 6413563, EG3,b | 20,597] 794000€ | 19.310,00 € | 18077, EG2ü,tb | 20,2597| 7.860,00€ | 19.090,00 € | 2050,7654 793.750,00€ 1.988.980,00 € Leistungsentgelt 7.140,00 € 21.520,00 € ZVK 630,00 € 1.890,00 € SV 1.390,00 € 4.190,00 € Seite 2 von 2 Anlage 1
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 26.05.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Dezernat I Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: EAD Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0231 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Organisatorische Neuordnung von Reinigungs- und Hauswirtschaftsdiensten Vorlage vom: 19. 5.2010 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufgaben „Unterhaltsreinigung durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) als Dienstleister für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement (IDA)“ und „Hauswirtschafts- und Reinigungsdienst im Bereich der Betreuungseinrichtungen für Kinder / Kindertagesstätten“, mit Ausnahme der Kindertagesstätte Rasp-Nuri-Haus, werden zum 01.08.2010 in dem Bereich „Zentrale Gebäudedienste“ beim EAD zusammengefasst. 2. Die haushaltsmäßigen Umplanungen/Abplanungen werden im städtischen Nachtragshaushalt 2010 sowie im Nachtragswirtschaftsplan 2010 des EAD vorgenommen. 3. Im Stellenplan der Kernverwaltung werden 81 Stellen gestrichen (siehe Anlage 1). Gleichzeitig werden in der Stellenübersicht des EAD neue Stellen geschaffen und die am 31.07.2010 auf den vorgenannten Planstellen geführten Beschäftigten vom EAD übernommen. Die mit Vorlage-Nr. 2007/0362 befristet verlagerten Stellen verbleiben auf Dauer in der Stellen- übersicht des EAD. Die befristete Übernahme der Aufgabe wird aufgehoben. Die Kosten aus bestehenden und entstehenden (nur Tarif- und Rechtsanspruch) Altersteilzeit- regulierungen und Pensionsansprüchen werden anteilig der Zugehörigkeit zwischen Kern- haushalt und EAD aufgeteilt. 4. Die Betriebsleitung wird ermächtigt nach dem Magistratsbeschluss die notwendigen finanziel- len und organisatorischen Maßnahmen einzuleiten. 2 ... 5. Der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des EAD wird zugestimmt (Anlage 2). 6. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und der Betriebskommission EAD ist ein- zuholen. 7. Die Rechte des Personalrates und der Frauenbeauftragten sind zu wahren. Anlagen: Stellenübersicht – Anlage 1 Änderungssatzung der Betriebssatzung – Anlage 2 Auszug aus der Betriebssatzung des EAD vom 05.10.1994 – Anlage 3 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Mai 2010: Begründung: 1. Ausgangssituation Mit Beschluss des Magistrats Nr. 462 vom 25.07.2007 wurde dem EAD die Unterhaltsreini- gung in städtischen Objekten als Dienstleister für IDA für die Dauer von vorläufig 5 Jahren übertragen. Dieser Bereich wird in einer gemischten Form - Fremd- und Eigenreinigung - zur Zufriedenheit aller Beteiligten geführt. Der EAD regelt die Angelegenheiten der Gebäudereinigung selbständig, insbesondere - die Eigenreinigung bzw. den Bezug von Fremdreinigung, - die Betreuung und Abrechnung der Fremdreinigungsverträge, - die gesamte Personalverwaltung des Reinigungspersonals. Der Leistungsumfang wird durch IDA in Abstimmung mit den Objektnutzern vorgegeben. Die Abrechnung erfolgt objektbezogen monatlich in Form einer Sammelrechnung an IDA. Nicht einbezogen sind bisher die Tageseinrichtungen und Kinderhäuser, da das dortige Per- sonal sowohl Reinigungs- als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wahrnimmt. Aufgrund der Personalengpässe im Bereich Reinigungsdienste und Hauswirtschaft in den städtischen Kindertagesstätten übernahm der EAD auf Wunsch des Amtes für Familie, Kin- derbetreuung und Sport ab 24.08.2009 im Rahmen einer Erprobungsphase in den beiden Ein- richtungen „Koch’sches Haus“ und „Lern- und Spielstube“ die Hauswirtschafts- und Reini- gungsdienste. Im Februar 2010 wurde das Pestalozzihaus ebenfalls in diese Erprobungspha- se aufgenommen und erweiterte damit die Erkenntnisse hinsichtlich der Krippenbetreuung. In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass die Reinigung der Kindertagesstätten durch den EAD aufgrund der vorhandenen umfassenden Erfahrungen bei der Leitung operati- ver Bereiche effizient ausgeführt wird. Der EAD führt diesen Bereich mit großer Fachlichkeit und kann damit erhebliche Synergien realisieren. Die Reinigung wird außerhalb der Öffnungs- zeiten der Einrichtungen durch eigenes Personal sichergestellt. Die hauswirtschaftlichen Dienste sind während der Öffnungszeiten zu leisten. Durch diese Trennung und den beim EAD vorhandenen Personalbestand ist es möglich, bei Personalaus- fällen schnell und zuverlässig Ersatzpersonal zu stellen. Damit ist auch in Vertretungszeiten der Betrieb weitgehend sichergestellt und eine fachliche Reinigung gewährleistet. Die Reinigung der Kindertagesstätte Rasp-Nuri-Haus erfolgt in Kooperation mit dem Klinikum. 2. Umsetzung Die vorgenannten Aufgaben werden in dem Bereich „Zentrale Gebäudedienste“ beim EAD auf Dauer zusammengefasst. Die Organisationsstruktur der Gebäudereinigung des EAD, die aufgebaute Fachkompetenz und betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Bereiches eignen sich besonders, künftig auch für die städtischen Kindertagesstätten die Reinigungsleistung und die hauswirtschaftlichen Diens- te sicherzustellen. Die bisherige Zusammenarbeit und Abrechnung mit IDA bleibt unverändert. Die befristete Ü- bernahme der Aufgabe wird aufgehoben. Für die Aufgabenstellung Hauswirtschafts- und Reinigungsdienste in den städtischen Kinder- tagesstätten werden die nachfolgenden Kosten für das Jahr 2010 im Nachtragshaushalt 2010 sowie im Nachtragswirtschaftsplan 2010 des EAD etatisiert und ab 2011 haushaltsrechtlich umgesetzt: Personalkosten lt. Aufstellung Personal- abteilung Sachkosten 3 % Verwaltungs- kostenpauschale Gesamt für Reini- gung und Hauswirt- schaft 2010 – 802.910,00 Euro 29.166,67 Euro 24.962,30 Euro 857.038,97 Euro 4 ... 5/12 Anteil 2011 2.016.580,00 Euro 70.000,00 Euro 62.597,40 Euro 2.149.177,40 Euro Die vorgenannten Sachkosten beinhalten die Verbrauchsgüter für Reinigung und Hauswirt- schaft, Dienst- und Schutzkleidung der Beschäftigten und, soweit vorhanden, die Kosten der Verträge mit Lieferanten für Seifenspender, Handtuchhalter, Fußmatten etc. 2011 Kst. 052-070-1200 30.000,00 Euro Sachkosten pädagogischer Bedarf Beim Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport werden ab dem Jahr 2011 für Sachkosten pädagogischer Bedarf 30.000,00 Euro/Jahr zusätzlich etatisiert, die bisher anteilig aus dem Budget für Reinigung entnommen wurden. Die Gesamtsumme für Reinigung und Hauswirtschaft wird dem EAD als Festpreis aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt. Abschlagszahlungen erfolgen quartalsweise je- weils zur Mitte des Quartals. Dem Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport stellt der EAD eine objektbezogene Kostenaufstellung quartalsweise zur Verfügung. Der derzeitige Leis- tungsumfang für die Kindertagesstätten wird übernommen; Ausweitungen können nur zwi- schen dem zuständigen Amt und dem EAD nach Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel vereinbart werden. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Auflagen seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt sind die organisatorischen und be- triebswirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, die Haushaltsmittel in diesem Bereich perspektivisch stabil zu halten bei einer gleichzeitig optimierten Versorgung der Einrichtungen. Das Haushaltssicherungskonzept sieht diese Konzentration der städtischen Reinigungskräfte in den EAD vor. 3. Personal Das betroffene Personal wechselt zum 01. August 2010 zum EAD. Die Kosten aus bestehen- den und entstehenden Altersteilzeitregulierungen werden anteilig der Z ugehörigkeit zwischen Kernhaushalt und EAD aufgeteilt. Dabei wird im Jahr 2010 eine ante ilige Um-/Abplanung i.H.v. 7/12 bei der Kernverwaltung und 5/12 beim EAD vorgenommen. Die bisher beim Personalamt und Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport angefallenen Stellenanteile „Overheadkosten“ werden für den EAD pauschaliert und mit einer Verwaltungs- pauschale in Höhe von 3 % der Gesamtkosten abgegolten. Diese Regelung hat sich in der Zusammenarbeit mit IDA in der Vergangenheit bewährt. 4. Die Aufgabenübertragung ist in die Eigenbetriebssatzung des EAD aufzunehmen. Beiliegende Änderungssatzung trägt dem Rechnung. 5. Die Magistratsvorlage wurde mit der Finanzverwaltung, dem Rechtsamt, dem Personalamt, dem Hauptamt-Organisationsabteilung und dem Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport abgestimmt. Darmstadt, 19. Mai 2010 5 ... Dezernat I Dezernat II Dezernat VI Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
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Anlage 2 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) vom 05.10.1994 Vom..... Aufgrund des 8 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. | S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. 1. S. 119), i.V.m. & 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetztes (EigBGes) i.d.F. vom 09.06.1989 (GVBl. IS. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. | S. 218) wird gemäß Beschluß der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom .... folgende Satzung erlassen: Art. 1 1. 81 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst: „Weitere Aufgaben des Eigenbetriebes im Stadtgebiet sind der Betrieb der öffentlichen Kanäle mit Ausnahme des Kanalneubaus, die Bereitstellung Zentraler Gebäudedienste nebst Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen sowie die Straßenerhaltung.“ 2. 81 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „(3) Die Bereiche Abfallentsorgung, Kompostierungsanlage, Straßenreinigung/Winterdienst, Kanalbetrieb, Zentrale Gebäudedienste nebst öffentlichen Toilettenanlagen sowie Straßenunterhaltung sind jeweils als eigene Betriebszweige zu führen, die Werkstätten mit Betriebshof und Schulbussen als Hilfsbetrieb.“ Art.2 Die Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft. Darmstadt, den..... Der Magistrat Der Wissenschaftsstadt Darmstadt Wolfgang Glenz Bürgermeister
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Anlase 3 Eigenbetriebssatzung EAD 714 Betriebssatzung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) Vom 05.10.1994! Aufgrund des $ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533) in Verbindung mit $ 1 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. IS. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.1992 (GVBl. IS. 170), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt vom 29.09.1994 folgende Betriebssatzung erlassen: $1 Rechtsform und Zweck des Eigenbetriebes (1) Die Einrichtungen des Fuhr- und Reinigungsamtes mit Abfallentsorgung inkl. Kompostierungsanlage, Straßenreinigung einschließlich Winterdienst, Werkstätten und Betriebshof sowie des Eigenbetriebes Verpackungsverordnung der Stadt Darmstadt (EVD) werden zu einem gesamten Eigenbetrieb zusammengeschlossen und als Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Hessen und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebes ist die Tätigkeit in allen Angelegenheiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen für die Darmstädter Bürgerschaft, die Darmstädter Betriebe/Institutionen/Dienstleistungsbereiche sowie auf öffentlichen Flächen und bei Einrichtungen der Stadt, die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung, die Durchführung der Straßenverkehrssicherungspflicht im Winter nach dem Hessischen Straßengesetz, der Betrieb der Werkstätten und des Betriebshofes der Stadt Darmstadt. Der Betrieb des Betriebshofes umfasst auch die Unterhaltung, Wartung, Neuanschaffung und Einsatzsteuerung der Schulbusse. Weitere Aufgaben des Eigenbetriebes im Stadtgebiet sind der Betrieb der öffentlichen Kanäle mit Ausnahme des Kanalneubaus, die Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen sowie die Straßenerhaltung. Die Aufgaben und der Zweck des Eigenbetriebes Verpackungsverordnung der Stadt Darmstadt (EVD) - Betriebssatzung vom 12.02.1993 - werden in diese Betriebssatzung integriert, jedoch mit eigenem Betriebszweig als Betrieb gewerblicher Art geführt. Die Sammlung, der Transport und die Weiterleitung von verwertbaren Stoffen an Dritte zur stofflichen Verwertung unterliegen dabei den Bestimmungen der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21.08.1998 (BGBl. IS. 2379), in der jeweils gültigen Fassung. Der Betriebszweig nach Satz 4 umfasst auch sonstige Tätigkeiten, die der Eigenbetrieb im Rahmen des Abs. 2 privaten Dritten gegenüber erbringt. Zu den Aufgaben zählt auch der Betrieb des Krematoriums Waldfrieden. (3) Die Bereiche Abfallentsorgung, Kompostierungsanlage, Straßenreinigung/Winterdienst, Kanalbetrieb nebst öffentlichen Toilettenanlagen sowie Straßenunterhaltung sind jeweils als eigene Betriebszweige zu führen, die Werkstätten mit Betriebshof und Schulbussen als Hilfsbetrieb. \ Veröffentlicht im Darmstädter Echo am 05.11.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 05.10.2009, veröffentlicht im Darmstädter Echo am 12.10.2009, berichtigt am 13.10.2009, in Kraft getreten am 13.10.2009 (4) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. (5) Der Eigenbetrieb kann sich bei Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Ämter der Stadt Darmstadt gegen angemessene Vergütung und im gesetzlich zulässigen Umfang der Hilfe geeigneter Dritter bedienen sowie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Aufgabenerfüllung über $ 1 Abs. 2 ausdehnen und auch über das Gebiet der Stadt Darmstadt hinaus erweitern. $2 Name des Eigenbetriebs Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD)“. $3 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes wird auf 6.200.000,00 € festgesetzt. $4 Leitung des Eigenbetriebes (1) Der Magistrat bestellt zur Leitung des Eigenbetriebs die Betriebsleitung. (2) Der Eigenbetrieb hat einen oder mehrere Betriebsleiter. (3) Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder diese Betriebssatzung nichts anderes bestimmten. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung nach $ 4 Abs. 1 EigBGes. Dazu gehören alle Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes laufend notwendig sind, die Personalbewirtschaftung nach Maßgabe des $ 10 und der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten und Erweiterungen, die Bestellung von Rohstoffen, Material, Betriebsmitteln und Fremdleistungen sowie der Abschluss von Entsorgungsverträgen. $ 7 Abs. 3 Ziff. 9 EigBGes bleibt davon unberührt. (4) Wesentliche organisatorische, datenverarbeitungsmäßige und fachliche Fragen entscheidet die Betriebsleitung in Abstimmung mit dem zuständigen Magistratsmitglied (Fachdezernent/in). (5) Die Betriebsleitung kann im Rahmen des Wirtschaftsplanes Verträge, deren Wert im Einzelfall 110.000,00 € nicht übersteigt, selbst abschließen. Sie kann Forderungen bis zu 110.000,00 € je Einzelfall bis zu 12 Monaten stunden, erlassen bzw. unbefristet niederschlagen, sowie Vermögensgegenstände, die zum Sondervermögen gehören (außer Grundstücke), bis zu einem Veräußerungserlös von 50.000,00 € veräußern.
Beratungsverlauf (6)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0231
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00