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V/0144/2026

Bericht zu Gewaltvorfällen bei der Stadt Münster 2025

Vorlagen 20.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, Sitzung am 06.05.2026, TOP 4.3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0144/2026 
V/0144/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zu Gewaltvorfällen bei der Stadt Münster 2025 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht 
   06.05.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Prävention und Nachsorge von Gewaltvorfällen sind bei der Stadt Münster seit über 10 Jahren ein 
fester Bestandteil der Unterstützungsangebote für Mitarbeitende. Die Mitarbeitenden sind aufgefor-
dert Gewaltvorfälle über ein internes System zu melden, damit möglichst zeitnah Nachsorgeangebote 
unterbreitet werden können. Gleichzeitig dienen die Meldungen als Grundlage für die Weiterentwick-
lung von präventiven Maßnahmen sowie zur Erstellung dieses Berichts. Um die Bedeutung des The-
mas zu unterstreichen und um ein klares Zeichen zu setzen haben am 18. Dezember 2025 Oberbür-
germeister Tilman Fuchs und der Gesamtpersonalratsvorsitzende Carsten Bußmann die städtische 
Grundsatzerklärung gegen Gewalt unterzeichnet.   
 
Die nachfolgende Graphik zeigt, dass sich die Zahl der intern gemeldeten Gewaltvorfälle auf einem 
neuen Höchstniveau befindet (Abb. 1). Nachdem in den Jahren 2020 bis 2022 vermutlich aufgrund 
der veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie weniger Vorfälle gemeldet wurden 
(zwischen 60 und 70 Vorfällen), gab es in 2023 114, in 2024 121 und in 2025 123 gemeldeten Vorfäl-
le.  
 
Personal - und 
Organisationsamt  
 
26.02.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Marie Louise Franke  
Telefon: 492-1185 
FrankeML@stadt -
muenster.de

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Abb. 1: Entwicklung der Anzahl der Gewaltmeldungen von 2017 bis  2025 in absoluten Zahlen  
 
Insgesamt entsteht bei den Gewaltmeldungen der Eindruck, dass in Teilen der Gesellschaft ein ge-
wisses Frustrationspotential besteht, das sich u.a. in verbale A ggressionen und auch physische 
Übergriffe entlädt. Auch der fehlende Respekt vor staatlichem Handeln kann eine Teilerklärung für die 
Entwicklung bieten.  
 
Bei der Betrachtung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass diese vermutlich nicht das ganze Aus-
maß an Übergriffen wiedergeben. Es ist davon auszugehen, dass nach wie vor Gewaltvorfälle nicht 
gemeldet werden.  
 
Die gestiegene Gesamtzahl kann auch beeinflusst sein durch eine fortschreitende Sensibilisierung für 
das Thema bei Mitarbeitenden und Führungskräften sowie einer gestiegenen medialen Präsenz von 
Gewalt z.B. gegen Einsatzkräfte.  
 
Insgesamt gab es im Jahr 2025 in 16 Ämtern und Einrichtungen Gewaltvorfälle. Aus dem Sozialamt 
wurden mit 25 die meisten Vorfälle gemeldet, gefolgt mit 17 Vorfällen von der Feuerwehr sowie dem 
Ordnungsamt, aus dem 16 Vorfälle gemeldet wurden (Abb. 2).

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Abb. 2: Gewaltmeldungen von 2022 bis 2025 nach Ämtern im Zeitvergleich – absolute Zahlen                 
 
Die hohe sowie in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegene Anzahl der Gewaltvorfälle im Sozial-
amt von 11 gemeldeten Vorfällen in 2020 auf 25 Vorfälle in 2025 lässt sich insbesondere darauf zu-
rückführen, dass dort vor mehreren Jahren die Regelung getroffen wurde, Gewaltvorfälle bereits ab 
der Stufe 2 konsequent zu melden. In der Geschäftsanweisung zum Umgang mit Gewalt am Arbeits-
platz bei der Stadtverwaltung Münster war eine Meldung der Vorfälle in der Vergangenheit erst ab der 
Stufe 3 vorgesehen. Im Jahr 2025 wurde die Geschäftsanweisung überarbeitet und in diesem Zuge 
u.a. aufgenommen, dass alle Vorfälle gemeldet werden sollen.  Im Sozialamt wurde mit mehreren 
Maßnahmen auf die hohe Zahl sowie die zum Teil massiven Gewaltvorfälle reagiert. Ca. 80 Mitarbei-
tende wurden in einem Seminar zum Thema Deeskalationsmanagement geschult. Zudem wurde der 
Eingangs- und Beratungsbereich in der 1. Etage im Dienstgebäude an der Von-Steuben-Straße 5 in 
Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement umgebaut. Durch den Einbau von Trenn-
wänden und einem geschützten Thekenbereich ist nun eine gesicherte Beratung möglich.  
 
Bei der Feuerwehr ist die Zahl der gemeldeten Vorfälle hingegen im Vergleich zu den beiden Vorjah-
ren gesunken. Mit der Einführung des innovativen Melde- und Erfassungssystems (IMEG) für den 
Rettungsdienst im Jahr 2023, das eine niederschwellige Möglichkeit zum Melden von Gewaltvorfällen 
vom Einsatzort aus ermöglicht, sind die Zahlen in 2023 zunächst auf 30 und in 2024 auf 27 Vorfälle 
gestiegen. Als Grund für diesen Anstieg wurde ein konsequenteres Melden der Gewaltvorfälle durch 
das Meldesystem vermutet. Als ein Grund für die zuletzt gesunkenen Gewaltvorfälle wird eine gewis-
se Meldemüdigkeit der Mitarbeitenden vermutet. Durch das Psychosoziale Unterstützungsteam 
(PSU-Team) der Feuerwehr erhalten die Rettungskräfte auch ohne eine Gewaltmeldung Unterstüt-
zung. Strafanträge/-anzeige liefen zudem oft ins Leere, wenn Verfahren eingestellt werden.  
 
Aus dem Ordnungsamt wurden im Jahr 2025 zwar etwas weniger Vorfälle als im Vorjahr gemeldet, 
insgesamt bewegen sie sich in den letzten Jahren  aber auf einem ähnlich hohen Niveau.  Die Ge-
waltmeldungen kommen überwiegend  aus d er Fachstelle Außendienste des Ordnungsamtes  und 
ereigneten sich zum größten Teil im Bahnhofsumfeld. 
 
Vom Jahr 2023 zum Jahr 2024 gab es im Jobcenter zunächst einen deutlichen Rückgang der Ge-
waltmeldungen von 21 auf 7 Vorfälle. Diese Entwicklung wurde mit der Verlegung der Auszahlungs-
stelle für Wohnungslose ins Erdgeschoss des Stadthauses 2 erklärt, die über einen separaten Ein-

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gang zugänglich ist und durch eine Sicherheitskraft überwacht wird. In 2025 wurde 12 Vorfälle ge-
meldet. Es ist möglich, dass dieser Anstieg mit der Vermittlungsoffensive der Bundesregierung zu-
sammenhängt, die in 2025 dazu geführt hat, dass die Job -Coaches deutlich mehr Personen zu Ter-
minen eingeladen haben und demnach mehr Bürger*innen im Haus waren.  
 
13 der gemeldeten Vorfälle haben sich im Umfeld des Bahnhofs ereignet. Bei 9 Vorfällen waren Mit-
arbeitende des Ordnungsamtes betroffen, bei 2 Vorfällen der Rettungsdienst sowie jeweils einmal das 
Sozialamt sowie die AWM. Bei den Täter*innen handelt es sich oft um szenezugehörige Personen, 
die teilweise unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen eine hohe Aggressivität zeigen.   
 
Zudem gab es 3 Sonderfälle, bei denen keine städtischen Mitarbeitenden, sondern externe Dienst-
leister betroffen waren.  
 
Insgesamt waren 127 Mitarbeitende von den 123 Gewaltvorfällen betroffen, davon 65 Männer und 62 
Frauen (Abb. 3). Das Geschlechtsmerkmal divers wurde bei keiner Gewaltmeldung angegeben. Bei 
einer betroffenen Person liegt eine Schwerbehinderung vor. Im Vergleich zum Jahr 2024, in dem es 
insgesamt 151 Opfer gab, ist die Zahl gesunken.  
 
  
Abb. 3: Opfer der Gewalt nach Geschlecht im Jahr 2025 
 
Die Abbildung 4 zeigt, dass im Sozialamt mit 17 weiblichen und 9 männlichen Opfern die meisten 
Mitarbeitenden betroffen waren. Im Ordnungsamt und bei der Feuerwehr waren vor allem Männer 
betroffen, was vermutlich mit dem höheren Anteil an Männern in diesen Ämtern zusammenhängt.  
Mehr Frauen als Männer waren neben dem Sozialamt im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, 
im Gesundheits- und Veterinäramt sowie im Jobcenter betroffen. Auch hier wird das Verhältnis durch 
die Struktur in der Belegschaft erklärt.

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Abb. 4: Gewaltmeldungen im Jahr 2025 nach Geschlecht und Ämtern in absoluten Zahlen  
 
Insgesamt haben 127 Personen Gewalt an städtischen Mitarbeitenden ausgeübt, davon 93 Männer, 
27 Frauen sowie 7 Personen, deren Geschlecht mit bekannt ist. Dies ist z.B. bei anonymen E -Mails 
der Fall. 
 
In der Geschäftsanweisung zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung Müns-
ter wird Gewalt in fünf Stufen eingeteilt. Sie reicht von Stufe 1, einer „kontroversen Gesprächssituati-
on“, über Stufe 2, die „unangepasstes Sozialverhalten“ umfasst, sowie Stufe 3, in der Sachbeschädi-
gung eingeordnet wird. Stufe 4 beinhaltet verschiedene Vorfälle wie Körperverletzung, Bedrohung, 
üble Nachrede, Schubsen oder Treten. Die Stufe 5 umfasst Gewalttaten wie Geiselnahme oder 
Amoklauf. 
 
Im Jahr 2025 entsprachen 18 Gewaltvorfälle der Stufe 2, 3 der Stufe 3 sowie 102 Vorfälle der Stufe 4 
(Abb. 5). Dass der Großteil der Vorfälle der Stufe 4 zugeordnet wird, hängt sowohl mit der Einteilung 
der Stufen als auch mit der Art der Vorfälle zusammen. Der Stufe 4 werden z. B. sehr viele Gewaltta-
ten gezählt, während sich die Stufe 3 lediglich auf Sachbeschädigungen beschränkt. Zudem sugge-
riert die Einteilung in Stufen eine Steigerung der Schwere der Gewalt, dies trifft aber nicht immer zu. 
Hier kommt es vielmehr auf den Gesamtzusammenhang an. Ein Gewaltvorfall, bei dem es zu einer 
Sachbeschädigung kommt, kann z.B. schwerwiegender als eine üble Nachrede wirken, es ist aber 
auch der umgekehrte Fall denkbar. Insofern bleibt die Zuordnung der Vorfälle in die 5 Stufen eine 
grobe Orientierung. Nichtsdestotrotz entsteht insgesamt der Eindruck, dass es sehr schnell zu erheb-
lichen Konflikten und Gefährdungssituationen kommt.

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Abb. 5: Gewaltmeldungen im Jahr 2025 nach Stufen der Gewalt – absolute Zahlen  
 
Mit den Gewaltmeldungen wurde auch erfasst, ob es einen sexistischen, homofeindlichen, rassisti-
schen, ableistischen oder antisemitischen Zusammenhang gab. Die Abbildung 6 zeigt, dass 10 Ge-
waltvorfälle in einem sexistischen und 11 in einem rassistischen Kontext standen. Jeweils einmal gab 
es einen antisemitischen, ableistischen sowie homofeindlichen Zusammenhang. Bei diesen 24 Vorfäl-
len handelte es sich immer um verbale Äußerungen.  
 
 
Abb. 6: Anzahl der Gewaltmeldungen im Jahr 2025 mit einem homofeindlichen , sexistischen, rassistischen, antisemitischen 
oder ableistischen Zusammenhang  
 
Der Abbildung 7 ist zu entnehmen, dass sich sowohl die Vorfälle mit sexistischen als auch mit rassis-
tischen Äußerungen in verschiedenen Ämtern ereignet haben.

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Abb. 7: Gewaltmeldungen nach Ämtern  im Jahr 2025 mit einem sexistischen, rassistischen, antisemitischen , ableistischen  
oder homofeindlichen  Zusammenhang  
 
Ergänzend zu den Angeboten zur Prävention und Nachsorge von allen Gewaltvorfällen nimmt die 
Stadtverwaltung Münster das Thema grenzverletzendes Verhalten am Arbeitsplatz sehr ernst. Sexis-
tisch geprägte Gewaltvorfälle fallen in diesen Bereich. Unter dem Titel „Raus aus dem Tabu. Für 
Respekt und Grenzen an unseren Arbeitsplätzen“ werden Mitarbeitenden zahlreiche Informationen 
angeboten, die Sicherheit im Umgang mit dem Thema herstellen und gegen das Tabu wirken sollen. 
Es geht darin z.B. um die Frage, ab wann ein Verhalten sexuell übergriffig ist. Den Mitarbeitenden 
stehen explizit geschulte interne und externe Ansprechpersonen zur Verfügung. Mit dem Beitritt der 
Stadtverwaltung Münster zum Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ sowie der Grundsatzerklärung 
zum Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat die Stadtverwaltung sich klar gegen jeg-
liche Art sexueller Belästigung am Arbeitsplatz positioniert.  
 
Die Geschäftsanweisung zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz wurde im Jahr 2025 überarbeitet. 
In diesem Zusammenhang wurden Erfahrungswerte eingearbeitet und Prozesse und Zuständigkeiten 
klarer beschrieben. Die Geschäftsanweisung enthält zahlreiche Empfehlungen, wie z.B. die Nutzung 
dienstlicher PKW oder Fahrräder im Außendienst in besonders gefährdeten Bereichen. 
 
Ein Teil der Geschäftsanweisung zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz ist die Grundsatzerklärung 
gegen Gewalt. Sie wurde von Herrn Oberbürgermeister Fuchs und Herrn Bußmann, dem Vorsitzen-
den des Gesamtpersonalrats, unterschrieben und an zahlreichen publikumsintensiven Stellen aufge-
hängt. Mit dem Grundsatz „Null Toleranz gegenüber Gewalt“ sensibilisiert die Stadtverwaltung Müns-
ter die Bürger*innen für das Thema und signalisiert Gewaltvorfälle nicht zu tolerieren, sondern ange-
messen und konsequent auf diese zu reagieren. G leichzeitig setzt sich die Stadtverwaltung für ein 
sicheres Arbeitsumfeld ein und stellt sich hinter die Mitarbeitenden. 
 
Ein wesentliches Element sowohl der Prävention als auch der Nachsorge von Gewalt sind Fortbildun-
gen. Im Fortbildungsprogramm gab es in 2025 wieder mehrere Angebote wie z.B. „Deeskalationsma-
nagement“, „Deeskalation: Sicherheit im Außendienst“ sowie „Stress und Konflikte: Schutztechniken“.  
  
Im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen werden Schutzmaßnahmen erarbeitet und mit den Mitar-
beitenden besprochen. Regelmäßige Unterweisungen dienen einer steten Sensibilisierung der Mitar-
beitenden für das Thema. 
 
Wenn ein Gewaltvorfall intern gemeldet wird, wird die Betriebliche Sozialberatung zeitnah darüber 
informiert. Eine wesentliche Maßnahme der Nachsorge ist das Gesprächsangebot, das die Betriebli-

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che Sozialberatung der betroffenen Person daraufhin unterbreitet. Es steht den Mitarbeitenden frei, 
ob sie dieses Angebot annehmen möchten. Für Mitarbeitende der Feuerwehr übernimmt diese Auf-
gabe das Psychosoziale Unterstützungsteam. Im Jahr 202 5 hat die Betriebliche Sozialberatung ins-
gesamt 123 Personen nach einem Gewaltvorfall kontaktiert, in 80 Fällen hat ein Erstkontakt stattge-
funden. Davon haben 43 Personen eine weitergehende persönliche Beratung in Anspruch genom-
men.  
Ergänzend zum Gesprächsangebot der Betrieblichen Sozialberatung haben die Mitarbeitenden die 
Möglichkeit sich über d ie digitale Plattform MünsterMentalFit Unterstützung zu holen. Eine Beratung 
ist sowohl durch interne Ansprechpersonen als auch durch externe Psycholog*innen als Videokonfe-
renz oder als Chat, bei Bedarf auch anonym, möglich. Zudem bietet die Plattform eine umfangreiche 
Mediathek, die informative Beiträge in Form von Video- und Text formaten sowie kurze Online-
Schulungen u.a. zum Thema Gewaltprävention enthält. Die Plattform kann o rts- und zeitunabhängig 
auch von den privaten Endgeräten aus ohne Login genutzt werden, sodass auch Mitarbeitende ohne 
regelmäßigen Intranet-zugang die Angebote in Anspruch nehmen können. 
Ein weiterer Bestandteil der Nachsorge ist das Erstellen einer Unfallanzeige. Diese Empfehlung gilt 
unabhängig von der zuständigen Unfallkasse. Durch die Dokumentation des Geschehenen gegen-
über der zuständigen Unfallkasse besteht die Möglichkeit, über diese bei Bedarf schnell und unkom-
pliziert psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Da die psychische Reaktion auf 
einen Gewaltvorfall mit einer zeitlichen Verzögerung eintreten kann, wird dazu geraten auch dann 
eine Unfallanzeige zu stellen, wenn die Betroffenheit zunächst gering erscheint.  
 
Um für Beamt*innen ein vergleichbares Angebot sicherzustellen, hat die Beihilfe ein Kontingent an 
Psychotherapie-Stunden abgeschlossen. Dadurch ist auch für Beamt*innen nach einem Gewaltvorfall 
eine zeitnahe psychotherapeutische Unterstützung sichergestellt.  
 
Eine weitere Empfehlung entsprechend der Geschäftsanweisung zum Umgang mit Gewalt am Ar-
beitsplatz ist die Erstattung von Strafantrag oder -anzeige auf dem Dienstweg bei einem Gewaltvorfall 
ab der Stufe 3. In 2025 wurden 36 Strafanträge und Strafanzeigen gestellt. Da die Rückmeldung zum 
Ausgang des Verfahrens an das jeweilige Amt geht, bittet das Personal- und Organisationsamt um 
eine Information. In 2025 gab es bisher 3 Rückmeldungen, da die Bearbeitung einer Strafanzeige / 
eines Strafantrags in der Regel sehr lange dauert. In den drei Fällen wurde die Ermittlung eingestellt. 
 
Im Jahr 2025 wurden wieder in verschiedenen Gebäuden sowie für einzelne Veranstaltungen Sicher-
heitsdienste eingesetzt. In den Stadthäusern 1 und 2 gibt es einen ständigen Sicherheitsdienst, der in 
erster Linie für die Steuerung von Terminkund*innen zuständig ist. Dadurch besteht die Möglichkeit 
den Sicherheitsdienst bedarfsbezogen zu einem Termin hinzuzuziehen oder zu alarmieren. 
 
Die Stadt Münster wirkt beim Präventionsnetzwerkes #sicherimDienst mit, das als Austausch-Forum 
zum Thema Gewalt gegen Mitarbeitende am Arbeitsplatz dient und z.B. über Formate wie die „Siche-
re Stunde“ regelmäßige Verständigungsmöglichkeiten bietet. 
 
Mit dem Ziel, Mitarbeitende bestmöglich vor Gewaltvorfällen zu schützen, wird an der Einführung ei-
ner Gefährdungsdatei gearbeitet. Aufgrund der Ankündigung der Landesregierung, eine Rechtsgrund-
lage dafür zu schaffen, wurden die Vorbereitungen bis zum Erlass des Beschäftigtenschutzgesetztes 
NRW (BSchG NRW) Ende 2025 zunächst zurückgestellt, damit das Melde- und Auskunftsregister ab 
Beginn des laufenden Betriebs die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. 
 
Während die Geschäftsanweisung zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung 
Münster zahlreiche Schutzmaßnahmen, aber auch Zuständigkeiten bei Gewaltvorfällen gegenüber 
Mitarbeitenden vorsieht, sollen auch Kommunalpolitiker*innen geschützt werden. Die Stadtverwaltung 
Münster hat dazu auf der Basis des Konzeptes zur Gewaltprävention für Mitarbeitende ein eigenes 
Konzept erstellt und mit dem Ältestenrat abgestimmt. Demnach sollen Gewaltvorfälle gegen Mandats-
träger*innen dem Oberbürgermeister mit einem dafür vorgesehenen Vordruck gemeldet werden. Im

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Jahr 2025 wurde n auf diesem Weg zwei Vorfälle gemeldet.  Die Stadtverwaltung wird auch dieses 
Themenfeld weiterhin aufmerksam beobachten.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 4.3 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Von-Steuben-Straße 5

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Details

Aktenzeichen
V/0144/2026
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2026
Erstellt
19.02.2026 14:40