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2396/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Porz

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2018, TOP 6.3

Anlage 1.7.BV- Porz_Gewerbe und Erschließung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2.7.BV- Porz_WoBau_neu

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Anlage 1.7.BV- Porz_Gewerbe und Erschließung

1280 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 7
Finanzstelle         6601-1201-7-8007 (Erschließung Bezirk 7- Porz)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten 
(Brutto)
Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Porz-Nord Stollwerckstraße Kölner Straße-
Am Blauen Stein
Vollausbau § 125 BauGB ja 1.370.000 0 0 1.370.000
Porz-Ost Wahn-Süd (Max-
Reichpietsch-Straße)
Südlich Gewerbegebiet 
südlich der Heidestraße
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 77369/02 ja 1.180.000 *) *) *)
Porz-Süd Am Poppenberg Schrogenweg - 
Wesselinger Weg
Vollausbau Abrundungs-
satz. BauGB
ja 380.000 380.000 0 0
Porz-Süd Heinrich-Klein-Straße Krausbergweg -
Sandbergstraße
Vollausbau § 125 BauGB nein 356.000 100.000
Restkosten
55.000 0
Eil Kellereiweg/Jägerstr./
Heumarer Str.
Platzfläche Vollausbau § 125 BauGB nein 93.000 20.000 73.000 0
Langel Zur Eiche Zur Eiche/Rheinbergstraße - 
nördl. Einmündung 
Sandbergstraße
Vollausbau BPl.-Nr. 71359/02 ja 291.100 41.000
Restkosten
0 0
Porz-Mitte Friedrich-Naumann-
Straße (nördlich)
Stichweg nördlich Restausbau B-Plan in 
Aufstellung
ja 359.000 0 0 359.000
541.000 128.000 1.729.000Insgesamt:
- Anlage 1.7.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2396/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Porz 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen 
mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die 
Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 – mit der Umset-
zung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.704.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt.unbekannt 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   34.080 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt.unbekannt 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung     541.000 €     128.000 €  1.729.000 € 
 
Wohnungsbau 1.163.000 €  1.959.000 €  2.678.000 € 
 
 
Insgesamt  1.704.000 €  2.087.000 €  4.407.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.

3 
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen wurden lediglich mit den benötigten Gesamt-
kosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die Ausführung regel-
mäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018–2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.7.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.7.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 2.7.BV- Porz_WoBau_neu

1307 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 7
Finanzstelle         6601-1201-7-8617 (Erschließung Porz- Wobau 2015)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. 
/
WoBau 
2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten (Brutto) Bedarf 2018 Bedarf 2019-
2021
Bedarf 
2022 ff.
Poll 37214 Poller Damm Poller Damm - Siegburger 
Str.
Vollausbau 
WoBau und 
Gewerbe
W 701-013,               
G 701-003
2.500.000 300.000 1.200.000 1.000.000
Wahnheide Siegfriedstr./Alte Heide Restausbau B-Plan-Nr. 
78360/02
nein 522.000 50.000 472.000 0
Zündorf 40035 Nördlich Wielermaar An der Wielermaar / 
Schwester-Firma-Weg
Vollausbau B-Plan-Nr. 
73370/04
1.000.000 733.000 267.000 0
Zündorf Houdainer Straße Zum Stumpfen Kreuz-
Flurstück 770 (Planstr.2)
Restausbau B-Plan-Nr. 
73370/04
nein 80.000 60.000 20.000 0
Langel Langeler Berg/ 
Hintergasse
Sandbergstr. bis Lülsdorfer 
Str.
Vollausbau ja 380.000 20.000 0 360.000
Langel 32069 Baugebiet Auf dem 
Damm/ Hinter Hoven 
(Jakob-Engels-Straße, Auf 
dem Weiler)
Restausbau W 715-002 1.251.000 0 0 1.251.000
Libur 39295 Alte Burgstraße Urbanusstraße bis Liburer 
Straße 32
Restausbau B-Plan-Nr. 
75340/03
nein 67.000 0 0 67.000
1.163.000 1.959.000 2.678.000Insgesamt:
- Anlage 2.7.BV -

Beratungsverlauf (1)

30.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2396/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.01.2018
Erstellt
03.08.2017 11:42