2396/2017
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Porz
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Anlage 1.7.BV- Porz_Gewerbe und Erschließung
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 7 Finanzstelle 6601-1201-7-8007 (Erschließung Bezirk 7- Porz) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten (Brutto) Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Porz-Nord Stollwerckstraße Kölner Straße- Am Blauen Stein Vollausbau § 125 BauGB ja 1.370.000 0 0 1.370.000 Porz-Ost Wahn-Süd (Max- Reichpietsch-Straße) Südlich Gewerbegebiet südlich der Heidestraße Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 77369/02 ja 1.180.000 *) *) *) Porz-Süd Am Poppenberg Schrogenweg - Wesselinger Weg Vollausbau Abrundungs- satz. BauGB ja 380.000 380.000 0 0 Porz-Süd Heinrich-Klein-Straße Krausbergweg - Sandbergstraße Vollausbau § 125 BauGB nein 356.000 100.000 Restkosten 55.000 0 Eil Kellereiweg/Jägerstr./ Heumarer Str. Platzfläche Vollausbau § 125 BauGB nein 93.000 20.000 73.000 0 Langel Zur Eiche Zur Eiche/Rheinbergstraße - nördl. Einmündung Sandbergstraße Vollausbau BPl.-Nr. 71359/02 ja 291.100 41.000 Restkosten 0 0 Porz-Mitte Friedrich-Naumann- Straße (nördlich) Stichweg nördlich Restausbau B-Plan in Aufstellung ja 359.000 0 0 359.000 541.000 128.000 1.729.000Insgesamt: - Anlage 1.7.BV -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2396/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Porz Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 – mit der Umset- zung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.704.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt.unbekannt Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 34.080 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt.unbekannt Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli- cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2018 2019-2021 2022 ff. Erschließung 541.000 € 128.000 € 1.729.000 € Wohnungsbau 1.163.000 € 1.959.000 € 2.678.000 € Insgesamt 1.704.000 € 2.087.000 € 4.407.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel- fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel- bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. 3 Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen wurden lediglich mit den benötigten Gesamt- kosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die Ausführung regel- mäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf- grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli- chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den entsprechenden Spalten ausgewiesen. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018–2022 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.7.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung Anlage 2.7.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Anlage 2.7.BV- Porz_WoBau_neu
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Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 7 Finanzstelle 6601-1201-7-8617 (Erschließung Porz- Wobau 2015) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten (Brutto) Bedarf 2018 Bedarf 2019- 2021 Bedarf 2022 ff. Poll 37214 Poller Damm Poller Damm - Siegburger Str. Vollausbau WoBau und Gewerbe W 701-013, G 701-003 2.500.000 300.000 1.200.000 1.000.000 Wahnheide Siegfriedstr./Alte Heide Restausbau B-Plan-Nr. 78360/02 nein 522.000 50.000 472.000 0 Zündorf 40035 Nördlich Wielermaar An der Wielermaar / Schwester-Firma-Weg Vollausbau B-Plan-Nr. 73370/04 1.000.000 733.000 267.000 0 Zündorf Houdainer Straße Zum Stumpfen Kreuz- Flurstück 770 (Planstr.2) Restausbau B-Plan-Nr. 73370/04 nein 80.000 60.000 20.000 0 Langel Langeler Berg/ Hintergasse Sandbergstr. bis Lülsdorfer Str. Vollausbau ja 380.000 20.000 0 360.000 Langel 32069 Baugebiet Auf dem Damm/ Hinter Hoven (Jakob-Engels-Straße, Auf dem Weiler) Restausbau W 715-002 1.251.000 0 0 1.251.000 Libur 39295 Alte Burgstraße Urbanusstraße bis Liburer Straße 32 Restausbau B-Plan-Nr. 75340/03 nein 67.000 0 0 67.000 1.163.000 1.959.000 2.678.000Insgesamt: - Anlage 2.7.BV -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2396/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.01.2018
- Erstellt
- 03.08.2017 11:42