A-R/0023/2026
Wärmedämmung an Gehwegen bürgerfreundlich ermöglichen
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A-R-0023-2026
1828 Zeichen
Ratsantrag Antrag: Wärmedämmung an Gehwegen bürgerfreundlich ermöglichen Der Rat beschließt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bagatellregelung für nachträgliche Wärme- und Fassadendämmungen an Bestandsgebäuden zu erarbeiten. 2. Dämmungen bis 20 cm Überstand sollen bei ausreichender Restgehwegbreite grundsätzlich erlaubnis- und gebührenfrei möglich sein, eine Mindestrestgehwegbreite ist sicherzustellen. Soweit weiterhin Genehmigungen erforderlich sind, sollen keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. 3. Die Verwaltung richtet ein einfaches Informations- und Antragsverfahren ein und legt binnen sechs Monaten einen Vorschlag zur Anpassung der Sondernutzungssatzung und des Gebührentarifs vor. Begründung Der WDR-Beitrag „Wärmedämmung, Bürgersteig, Gebühren“ (Mai 2026) zeigt eine für Münster relevante Fallkonstellation: Für wenige Zentimeter Wärmedämmung im Bereich des Gehwegs entstehen Genehmigungspflichten, Gebühren und erhebliche Unsicherheiten für Eigentümerinnen und Eigentümer. Andere Städte (Köln, Aalen, Bad Honnef, Bielefeld, Lorsch, Rheine, …) zeigen, dass hierfür bürgerfreundlichere Lösungen möglich sind – mit klaren Bagatellregelungen, Mindestgehwegbreiten und dem Verzicht auf Sondernutzungsgebühren. Münster sollte diese Ansätze aufgreifen und eine rechtssichere, klimafreundliche und praktikable Regelung schaffen. Münster, 6. Mai 2026 gez. Stefan Weber Mathias Kersting Carmen Greefrath Angela Stähler Marcus Bielefeld Olaf Bloch Andreas Bracht Meik Bruns Dr. Dietmar Erber Walter von Göwels Alf Rüdiger Kaßenbrock Stefan Leschniok Babette Lichtenstein van Lengerich Jutta Malik Martin Peitzmeier Dr. Britta Riederer Freifrau von Paar Carolin Schwarz Jolanta Vogelberg Thomas Werth Peter Wolfgarten Antrag an den Rat A-R/0023/2026
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0023/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.05.2026
- Erstellt
- 12.05.2026 13:11