2498/2019
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Kommunaler Insektenschutz"
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Anlage 1 - anonymisierte Bürgereingabe
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Köln, den 28.05.2019
Kommunaler Insektenschutz
� Sehr geehrte Dame�_:,_und Herren,
nach § 24 der Gem.eiildeordnung in NRW bitte ich Sie sich mit folgenden
Anregungen zu befassen und mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, die ich
bei Bedarf auch veröffentlichen kann.
Hintergrund dieser Anregungen:
Insekten, egal ob Schmetterlinge, Hummeln oder Wildbienen, finden kaum noch
Nahrung bei uns. Dies bedroht die Artenvielfalt, die Nahrungsmittelernte und
schließlich auch uns Bürger unmittelbar. Mit großer Sorge beobachten viele der mit
der Tierwelt im lokalen Umfeld vertrauten Bürger den auffälligen Rückgang von
Insekten und insektenfressenden Wirbeltieren. Viele Kommunen engagieren sich für
mehr .Blütenvielfalt und damit um mehr Artenvielfalt.
Wir bitten Sie darum, sich den Aktionen anzuschließen.
Der Rat der Stadt möge beschließen:
1. 25% der Fläche von städtischen Grünflächen und Parkflächen werden in
Blühinseln mit heimischen Wildblumenmischungen verwandelt.
2. Bei der Grünanlagenpflege wird vollständig auf Pestizide verzichtet.
3. Neben den umgewandelten Blühinseln weiter bestehende städtische
Wiesenflächen werden nur einmal pro Jahr gemäht und das Mähgut wird
zur Kompostierung oder Heubereitung abgeräumt. Abräumen fördert die
Artenvielfalt mehr als Mulchen.
4. Bebauungspläne müssen verbindlich vorschreiben, dass Bauherren neu
erbaute Flachdächer zu begrünen haben und Schottergärten verboten sind.
5. Im Umfeld von Grünflächen und Gewässern wird die nächtliche
Beleuchtung reduziert.
6. Der zuständige Ausschuss wird damit beauftragt eine Ist-Analyse zum
städtischen Insektenschutz zu erstellen und Konzepte zu erarbeiten,
welche Maßnahmen zusätzlich zu den oben genannten möglich sind, um
Insekten und Artenvielfalt darüber hinaus noch besser zu schützen.
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Um das Insektensterben zu beenden und die Artenvielfalt zu erhalten, wäre es
dringend geboten, einen Teil des Agrarlands aus der Produktion herauszunehmen
und unter Verwendung landwirtschaftlicher Methoden gezielt dem Artenschutz zu
unterstellen. Allerdings deutet nichts darauf hin, dass es in absehbarer Zeit dazu
kommt.
Wenn Agrarflächen für den Artenschutz nicht zur Verfügung stehen, dann müssen
eben private und öffentliche Grünflächen in blütenreiche Habitate umgewandelt
werden. Für sich genommen hat jede solche Einzelmaßnahme Symbolcharakter und
setzt so ein sichtbares Zeichen für die Forderung nach mehr Artenschutz, ein
Umdenken über den Umgang des Menschen mit seinen Lebensgrundlagen und eine
Diskussion über die Aufgaben der Landwirtschaft im 21. Jahrhundert. Zudem sollte
man die Bedeutung eines aus einer Vielzahl kleiner benachbarter Flächen
bestehenden Biotopverbunds nicht unterschätzen. Die Mobilität der Insekten ist für
den Erhalt von Populationen entscheidend. Diese Mobilität ist nicht gegeben, wenn
Naturschutzgebiete wie Oasen in der Wüste sich in einer insektenfeindlichen
Umgebung verlieren. Durch die Anlage eines möglichst engmaschigen Netzes von
Kleinhabitaten in Privatgärten, auf Firmen- und Industriegeländen sowie öffentlichen
Flächen kann ein funktionierendes Netz aus Kleinhabitaten geschaffen werden.
Ich bitte Sie herzlich diese Anregungen zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen,
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2498/2019 Freigabedatum 21.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO - "Kommunaler Insektenschutz" Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für die umfassenden Anregun- gen zum kommunalen Insektenschutz. Der Ausschuss begrüßt, dass von Seiten der Verwaltung die vorgebrachten Anregungen schon aufgegriffen wurden. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Kommunaler Insektenschutz Die Petentin spricht sich für mehr Blütenvielfalt in kommunalen Grünflächen aus, um den Rückgang an In- sekten entgegenzuwirken. Hierfür spricht die Verwaltung zunächst ihren Dank aus. Die von der Petentin aufgeführten Fragen greifen Themen auf, die von der Verwaltung in unterschiedlicher Weise schon aufgegriffen werden. 1. 25 % der Fläche von städtischen Grünflächen und Parkflächen werden in Blühinseln mit heimischen Wildblumenmischungen verwandelt. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat die Verwaltung beauftragt, sich für ein Label-„Stadtgrün natur- nah“ zu bewerben. https://www.stadtgruen-naturnah.de/home/ Nach Erhalt des Zuschlages hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in enger Zusammenarbeit mit anderen fachbezogenen Ämtern und Naturschutzverbänden ein umfassendes Maßnahmenkonzept zur naturnahen Pflege der öffentlichen Grünflächen ausgearbeitet. Das Konzept wird nach der Sommerpause den zustän- digen Ausschüssen und allen Bezirksvertretungen vorgelegt. Ein Kernpunkt des Maßnahmenkonzeptes ist u.a. die Anlage von artenreichen Blühwiesen in öffent- lichen Grünflächen. Insgesamt werden 1.620 ha Wiesenflächen bewirtschaftet. Ziel ist es in den nächsten drei Jahren 10% dieser Flächen in artenreiche Blühwiesen umzuwandeln. Die Verwaltung geht davon aus, dass die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der o.g. Beschlussvorla- ge bereitgestellt werden. Im Rahmen einer Spende der Kölner Grün Stiftung und mit EFRE Fördermitteln konnten neben den schon bestehenden artenreichen Wiesen im links- und im rechtsrheinischen Stadtgebiet jeweils 10 ha neu angelegt werden. 2. Bei der Grünanlagenpflege wird vollständig auf Pestizide verzichtet. Seit Mitte der 1980er Jahre besteht ein durch Ratsbeschluss gefasstes Verbot zum Einsatz von Pestiziden im öffentlichen Grün. 3. Neben den umgewandelten Blühinseln weiter bestehende städtische Wiesenflächen werden nur einmal pro Jahr gemäht und das Mähgut wird zur Kompostierung oder Heubereitung abgeräumt. Abräumen fördert die Artenvielfalt mehr als Mulchen. Schon heute werden etwa 660 ha der insgesamt 1.620 ha großen Wiesenflächen extensiv (2 Mahd x Jahr) bewirtschaftet. Ein Großteil dieser Flächen (vornehmlich Äußerer Grüngürtel) ist an Landwir- te und Schäfer verpachtet. Die Schäfer beweiden mit ihren Tieren die Wiesen. Ein Teil wird für die Heugewinnung verwendet. Im o.g. Konzept „Stadtgrün naturnah“ ist aufgeführt, dass der Anteil an Landwirte verpachtete Fläche erhöht werden soll. 4. Bebauungspläne müssen verbindlich vorschreiben, dass Bauherren neu erbaute Flachdächer zu Begrünen haben und Schottergärten verboten sind. Die Festsetzung von Begrünung von Flachdächern (Dachbegrünung) sowie die Begrünung von pri- vaten Grünflächen und Tiefgaragen stellen bereits die Regel bei der Neuaufstellung von Bebau- ungsplänen dar. § 1 Abs. 7 BauGB sieht bei der Aufstellung von Bauleitplänen vor, dass die öffentli- chen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Dies erfordert stets eine Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls. Eine Festlegung, dass alle Bebau- ungspläne eine Dachbegrünung und/oder die Begrünung von privaten Grünflächen festsetzten, steht dem Abwägungsgebot entgegen, da dies eine unzulässige Vorwegnahme des Abwägungser- gebnisses bedeuten würde. Nach erfolgter Abwägung kann eine Begrünung von privaten Grünflä- 3 chen und Tiefgaragen nach § 9 Abs. 1, Nr. 25 BauGB mit Hilfe folgender Festsetzungen in Bebau- ungsplänen verbindlich vorgeschrieben werden: „Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht mit Ge- bäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, mit Gräsern HH 7 (BR 132), Stauden und/oder Sträuchern BB 1 /GH 51) zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.“ ;Tiefgaragen (TGa) oder unterirdische Gebäudeteile sind, soweit sie nicht mit Gebäuden, Wegen, Spielplätzen und sonstigen Nebenanlagen überbaut werden, zu begrünen und dauerhaft zu erhal- ten. 5. Im Umfeld von Grünflächen und Gewässern wird die nächtliche Beleuchtung reduziert. Der Rat der Stadt Köln hat grundsätzlich beschlossen, dass öffentliche Grünflächen nicht beleuchtet werden. Darüber hinaus werden bei Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenland, wie Neubau oder Erneuerung von Leuchten und Leuchtmitteln, nur Produkte entsprechend den Vorga- ben der Öko-Design-Richtlinie verwendet. Hierbei wird der Umweltverträglichkeit auch in Bezug auf Insektenschutz Rechnung getragen. 6. Der zuständige Ausschuss wird damit beauftragt eine Ist-Analyse zum städtischen Insektenschutz zu erstellen und Konzepte zu erarbeiten, welche Maßnahmen zu- sätzlich zu den oben genannten möglich sind, um Insekten und Artenvielfalt darüber hinaus noch besser zu schützen. Im Rahmen des politischen Beschlusses „Bienenfreundliches Köln/AN/0076/2018“ wurden seitens der Politik bereits erste, konkrete Maßnahmen formuliert, um dem Insektenschutz in Köln gerecht zu werden. Der Beschluss beinhaltet dabei auch die Erstellung eines Insektenschutzkonzeptes. Dieses befindet sich momentan in der Bearbeitung und wird alle neun Punkte des Maßnahmenplanes zum Insek- tenschutz des BMU beinhalten und entsprechende Vorschläge zur Verbesserung der Lebensbedin- gungen der Insekten umfassen. Neben der Analyse der bisherigen Maßnahmen wird es dabei auch Verbesserungsvorschläge zu allen von Ihnen genannten Punkten, wie u.a. Grünpflege, Lichtver- schmutzung und Möglichkeiten der Regelungen über Bauleitpläne zur Minimierung der Versiege- lung in Wohngebieten geben. Bei der Maßnahmenentwicklung werden die Aktivitäten und Erfahrun- gen anderer Kommunen einbezogen, da dies eine Beurteilung der Wirksamkeit und Umsetzbarkeit ermöglicht. Als Mitglied des Bündnisses „Kommunen für Biologische Vielfalt e.V.“ steht die Stadt Köln hier mit vielen Kommunen bereits in engem Austausch. Nach der verwaltungsinternen Ab- stimmung wird sich aus den Ergebnissen ein entsprechender Maßnahmenplan ableiten. Sobald es hier konkretere Ergebnisse gibt, informiere ich Sie gerne. Um eine gute Basis für den konkreten Schutz der Insekten zu schaffen wurde auf Grundlage des Beschlusses 3692/2018 darüber hinaus eine Insektenerfassung beauftragt. Mit ersten Ergebnissen ist hier Mitte nächsten Jahres zu rechnen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2498/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.08.2019
- Erstellt
- 17.07.2019 09:24