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3292/2024

Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 17.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4421 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3292/2024 
Freigabedatum 
06.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und 
Regionen Europas (RGRE) am 10./11.04.2025 in Jena – Benennung von Delegierten
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat macht von der Möglichkeit Gebrauch, jeweils zwei der insgesamt acht Stimmrechte 
der Stadt Köln auf einen Delegierten zu übertragen, und entsendet die folgenden vier Ratsmit-
glieder mit gleichen Stimmrechten als Delegierte zur Delegiertenversammlung 2025 der Deut-
schen Sektionen des Rates der Gemeinden und Regionen (RGRE) am 10./11.04.2025. 
 
___________________     _________________________ 
 
 
___________________     _________________________ 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Rat entsendet die folgenden acht Ratsmitglieder als Delegierte zur Delegiertenversamm-
lung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) 
am 10./11.04.2025 in Jena: 
 
________________________________     _______________________________________ 
 
________________________________     _______________________________________ 
 
________________________________     _______________________________________ 
 
________________________________     _______________________________________ 
 
 
Rat 14.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.400 € (4 Pers.) 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja          % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Am 10./11.04.2025 wird die alle drei Jahre stattfindende Delegiertenversammlung der Deut-
schen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) in Jena tagen.  
„Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des Rates der Ge-
meinden und Regionen Europas. Sie beschließt über 
a) Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses (§ 9 Abs. 1Buchst. a), 
b) Anträge der Mitglieder, 
c) Vorlagen des Präsidiums, 
d) Satzungsänderungen, 
e) Auflösung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas.“ 
(RGRE-Satzung § 8, Abs. 1). 
Link: Satzung (rgre.de) 
Die Stadt Köln gehört der Deutschen Sektion des RGRE durch einstimmigen Ratsbeschluss 
vom 23.03.2010 als ordentliches Mitglied im Rahmen einer Fördermitgliedschaft an (Be-
schlussvorlage 0771/2010). Aufgrund ihrer Einwohnerzahl hat sie acht Delegierte in der Dele-
giertenversammlung (s. Satzung § 8, Abs. 2). Um die Rechte aus dieser Mitgliedschaft und

3 
die Interessen der Stadt Köln zu wahren, ist die Teilnahme an der Delegiertenversammlung 
erforderlich. 
Bei der Delegiertenversammlung sind die ordentlichen Mitglieder gemäß des in der Satzung 
festgelegten Schlüssels vertretungs- und stimmberechtigt. Stimmrechtsbündelungen und 
Stimmrechtsübertragungen sind möglich: 
„In der Delegiertenversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme. Mehrere Stimmrechte ei-
nes Mitglieds können auf bis zu einen Delegierten übertragen werden. Mehrere Mitglieder 
können ihre Stimmrechte auf bis zu einen in der Delegiertenversammlung stimmberechtigten 
Delegierten übertragen; dabei darf ein Delegierter höchstens 30 Stimmrechte ausüben.“ (Sat-
zung § 8, Abs.6, Satz 1 und 2). 
Der Praxis früherer Jahre entsprechend wird vorgeschlagen, vier Ratsmitglieder in die Dele-
giertenversammlung zu entsenden und jeweils zwei Stimmrechte auf eine/n Delegierte/n zu 
übertragen. Die Frist zur Benennung der Delegierten endet am 14.03.2025. 
Die Reisekosten belaufen sich auf ca. 350 € pro Person (Bahnfahrt, Übernachtung, Verpfle-
gung), bei vier Delegierten insgesamt also ca. 1.400 € (Alternative: 2.800 €). Die Kosten sind 
von der entsendenden Kommune zu tragen.

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3292/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.11.2024
Erstellt
22.10.2024 15:36