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Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3292/2024 vom 06.11.2024
Stand: Am 12.12.2024 im Rat geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 3292/2024 Freigabedatum 06.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 10./11.04.2025 in Jena – Benennung von Delegierten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat macht von der Möglichkeit Gebrauch, jeweils zwei der insgesamt acht Stimmrechte der Stadt Köln auf einen Delegierten zu übertragen, und entsendet die folgenden vier Ratsmit- glieder mit gleichen Stimmrechten als Delegierte zur Delegiertenversammlung 2025 der Deut- schen Sektionen des Rates der Gemeinden und Regionen (RGRE) am 10./11.04.2025. ___________________ _________________________ ___________________ _________________________ Alternative: Der Rat entsendet die folgenden acht Ratsmitglieder als Delegierte zur Delegiertenversamm- lung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 10./11.04.2025 in Jena: ________________________________ _______________________________________ ________________________________ _______________________________________ ________________________________ _______________________________________ ________________________________ _______________________________________ Rat 14.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.400 € (4 Pers.) Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Am 10./11.04.2025 wird die alle drei Jahre stattfindende Delegiertenversammlung der Deut- schen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) in Jena tagen. „Die Delegiertenversammlung ist oberstes Organ der Deutschen Sektion des Rates der Ge- meinden und Regionen Europas. Sie beschließt über a) Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses (§ 9 Abs. 1Buchst. a), b) Anträge der Mitglieder, c) Vorlagen des Präsidiums, d) Satzungsänderungen, e) Auflösung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas.“ (RGRE-Satzung § 8, Abs. 1). Link: Satzung (rgre.de) Die Stadt Köln gehört der Deutschen Sektion des RGRE durch einstimmigen Ratsbeschluss vom 23.03.2010 als ordentliches Mitglied im Rahmen einer Fördermitgliedschaft an (Be- schlussvorlage 0771/2010). Aufgrund ihrer Einwohnerzahl hat sie acht Delegierte in der Dele- giertenversammlung (s. Satzung § 8, Abs. 2). Um die Rechte aus dieser Mitgliedschaft und 3 die Interessen der Stadt Köln zu wahren, ist die Teilnahme an der Delegiertenversammlung erforderlich. Bei der Delegiertenversammlung sind die ordentlichen Mitglieder gemäß des in der Satzung festgelegten Schlüssels vertretungs- und stimmberechtigt. Stimmrechtsbündelungen und Stimmrechtsübertragungen sind möglich: „In der Delegiertenversammlung hat jeder Delegierte eine Stimme. Mehrere Stimmrechte ei- nes Mitglieds können auf bis zu einen Delegierten übertragen werden. Mehrere Mitglieder können ihre Stimmrechte auf bis zu einen in der Delegiertenversammlung stimmberechtigten Delegierten übertragen; dabei darf ein Delegierter höchstens 30 Stimmrechte ausüben.“ (Sat- zung § 8, Abs.6, Satz 1 und 2). Der Praxis früherer Jahre entsprechend wird vorgeschlagen, vier Ratsmitglieder in die Dele- giertenversammlung zu entsenden und jeweils zwei Stimmrechte auf eine/n Delegierte/n zu übertragen. Die Frist zur Benennung der Delegierten endet am 14.03.2025. Die Reisekosten belaufen sich auf ca. 350 € pro Person (Bahnfahrt, Übernachtung, Verpfle- gung), bei vier Delegierten insgesamt also ca. 1.400 € (Alternative: 2.800 €). Die Kosten sind von der entsendenden Kommune zu tragen.
Beratungsverlauf
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