0565/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichten von Bewohnerparken in der Schwerinstraße (Az.: 02-1600-09-23)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0565/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichten von Bewohnerparken in der Schwerinstraße (Az.: 02-1600-09-23) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seinen Vorschlag und bekräftigt den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 28.04.2022 zur Überprüfung und Vervollständi- gung der Bewohnerparkgebiete in Nippes. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes an (s. Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Die Schwerinstraße befindet sich abschnittsweise in den Bewohnerparkgebieten mit den Be- zeichnungen Nippes und Nippes III. Nach der damaligen Planungs- und Beschlusslage wurden einige Straßen in den genannten Bewohnerparkgebieten von der Bewohnerparkregelung ausgenommen. Diese sogenannte Teilbewirtschaftung wurde entsprechend der zu erwartenden Nachfrage als zweckmäßig ein- gestuft. Die Verwaltung verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes, AN/0838/2022 der bereits gleichlautend die Fortsetzung und Vervollständigung der Bewirtschaftung in Nippes festsetzt. Ebenfalls wird auf den im Dezember 2021 beschlossenen Masterplan Parken verwiesen (AN/2635/2022). Da in dem Masterplan viele umfassende Punkte beschlossen wurden, ist eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich. Da zudem derzeit bereits mehrere Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen bzw. zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten von verschiedenen Bezirksvertretungen vor- liegen, kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung Maßnahmen zum ruhenden Verkehr in der Schwerinstraße umsetzen wird. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Durch die Erweiterung eines Parkraumkonzeptes wird der Anteil an auswärtigen Stellplatz- nachfragenden reduziert, da diese zum Teil auf den öffentlichen Personennahverkehr umstei- gen. Der Parksuchverkehr verringert sich und damit auch die dadurch entstehenden Emissio- nen und Immissionen. Auch vor dem Hintergrund des Klimanotstands gilt es, weitere Maßnahmen zur Luftreinhal- tung zu ergreifen. Parkraumbewirtschaftung ist hierbei ein bedeutendes, kommunales Steue- rungsinstrument. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 2 - Eingabe
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Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Anwohner in der Schwerinstraße und bitte Sie zu prüfen, ob hier Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Laut FAQ sind Sie als Bezirksvertretung für die Prüfung verantwortlich. Die dort genannten Anforderungen sind hier meiner Meinung nach erfüllt, insbesondere ist der Parkdruck sehr hoch, es stehen keine privaten Parkplätze zur Verfügung und es ist oft nicht möglich, in zumutbarer Entfernung zur Wohnung einen Parkplatz zu finden. Als Einbahnstraße ohne Durchgangsverkehr ist die Schwerinstraße eine der wenigen reinen Anwohnerstraßen, in denen in Nippes das freie Parken erlaubt ist. Als Konsequenz darauf finden sich hier regelmäßig Fahrzeuge, Wohnmobile, Anhänger, die über Monate hinweg abgestellt und nicht bewegt werden und somit den Anwohnern die Parkplätze versperren. Der südliche Teil zwischen Gneisenau- und Blücherstr. (Bewohnerparkausweis Nippes) ist komplett frei und im nördlichen Teil (Bewohnerparkausweis Nippes III) ist nur auf einer Straßenseite Bewohnerparken. Bei Rückfragen melden Sie sich gerne. Vielen Dank und freundliche Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0565/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 15.02.2023
- Erstellt
- 13.02.2023 16:06