Mandari Insight

0565/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichten von Bewohnerparken in der Schwerinstraße (Az.: 02-1600-09-23)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.03.2023, TOP 2.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2881 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0565/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichten von Bewohnerparken in der 
Schwerinstraße (Az.: 02-1600-09-23)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt dem Petenten für seinen Vorschlag und bekräftigt den 
Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 28.04.2022 zur Überprüfung und Vervollständi-
gung der Bewohnerparkgebiete in Nippes. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt die Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes an (s. Anlage 2). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Schwerinstraße befindet sich abschnittsweise in den Bewohnerparkgebieten mit den Be-
zeichnungen Nippes und Nippes III. 
Nach der damaligen Planungs- und Beschlusslage wurden einige Straßen in den genannten 
Bewohnerparkgebieten von der Bewohnerparkregelung ausgenommen. Diese sogenannte 
Teilbewirtschaftung wurde entsprechend der zu erwartenden Nachfrage als zweckmäßig ein-
gestuft. 
Die Verwaltung verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes, AN/0838/2022 der 
bereits gleichlautend die Fortsetzung und Vervollständigung der Bewirtschaftung in Nippes 
festsetzt. 
Ebenfalls wird auf den im Dezember 2021 beschlossenen Masterplan Parken verwiesen 
(AN/2635/2022). 
Da in dem Masterplan viele umfassende Punkte beschlossen wurden, ist eine Neufestlegung 
und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich. 
Da zudem derzeit bereits mehrere Beschlüsse zur Durchführung von Verkehrserhebungen 
bzw. zur Einrichtung von Bewohnerparkgebieten von verschiedenen Bezirksvertretungen vor-
liegen, kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann die Verwaltung 
Maßnahmen zum ruhenden Verkehr in der Schwerinstraße umsetzen wird. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Durch die Erweiterung eines Parkraumkonzeptes wird der Anteil an auswärtigen Stellplatz-
nachfragenden reduziert, da diese zum Teil auf den öffentlichen Personennahverkehr umstei-
gen. Der Parksuchverkehr verringert sich und damit auch die dadurch entstehenden Emissio-
nen und Immissionen. 
Auch vor dem Hintergrund des Klimanotstands gilt es, weitere Maßnahmen zur Luftreinhal-
tung zu ergreifen. Parkraumbewirtschaftung ist hierbei ein bedeutendes, kommunales Steue-
rungsinstrument. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Anlage 2 - Eingabe

1127 Zeichen

Anlage 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich bin Anwohner in der Schwerinstraße und bitte Sie zu prüfen, ob hier Bewohnerparken 
eingerichtet werden kann. Laut FAQ sind Sie als Bezirksvertretung für die Prüfung 
verantwortlich. Die dort genannten Anforderungen sind hier meiner Meinung nach erfüllt, 
insbesondere ist der Parkdruck sehr hoch, es stehen keine privaten Parkplätze zur 
Verfügung und es ist oft nicht möglich, in zumutbarer Entfernung zur Wohnung einen 
Parkplatz zu finden.  
 
Als Einbahnstraße ohne Durchgangsverkehr ist die Schwerinstraße eine der wenigen reinen 
Anwohnerstraßen, in denen in Nippes das freie Parken erlaubt ist. Als Konsequenz darauf 
finden sich hier regelmäßig Fahrzeuge, Wohnmobile, Anhänger, die über Monate hinweg 
abgestellt und nicht bewegt werden und somit den Anwohnern die Parkplätze versperren. 
Der südliche Teil zwischen Gneisenau- und Blücherstr. (Bewohnerparkausweis Nippes) ist 
komplett frei und im nördlichen Teil (Bewohnerparkausweis Nippes III) ist nur auf einer 
Straßenseite Bewohnerparken. 
 
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne. 
Vielen Dank und freundliche Grüße

Beratungsverlauf (1)

16.03.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0565/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.02.2023
Erstellt
13.02.2023 16:06