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2399/2024

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Parkstadt Süd- Innerer Grüngürtel in Köln-Bayenthal,- Raderberg,- Zollstock,- Neustadt-Süd

Beschlussvorlage Ausschuss 25.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 28.11.2024, TOP 4.1.1

Anlage 6_Erläuterungstext

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage7_ Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 04.11.2024 2399-2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Geltungsbereich

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Anlage 4_Integrierte Planung und Konzept Innerer Grüngürtel

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Anlage 5 a_Konzept_Innerer_Grüngürtel_ West

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Anlage 5 b _Konzept_Innerer Grüngürtel_Ost

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Anlage 8 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP10.1 StEA 07.11.2024

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Anlage 3_Übersicht_Geltungsbereiche_Parkstadt Süd

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Anlage 6_Erläuterungstext

100288 Zeichen

Seite 1 von 28 
 
A N L A G E 6 
 
Erläuterungstext  
zum städtebaulichen Konzept des Bebauungsplanes 
Arbeitstitel: „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock, -
Neustadt-Süd“ 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
1.1. Anlass und Ziel für die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ ist die Aufstellung mehrere Bebau-
ungspläne erforderlich. Planungsrechtliches Ziel des Gesamtprojektes ist es, den Inneren Grüngürtel 
bis an den Rhein zu führen und ein neues Stadtquartier südlich des Grüngürtels zu entwickeln. 
Dieses Ziel wird auch bereits im „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln“ verortet. Mit Beschluss 
vom 5. Mai 2009 nahm der Rat den städtebaulichen Masterplan Innenstadt als grundsätzliche Hand-
lungsempfehlung und strategische Zielausrichtung für die zukünftige Einwicklung der Innenstadt an. 
Im Masterplan ist der Innere Grüngürtel einer von sieben Interventionsrä umen (V 5681/2008). Für 
den hier zu betrachtenden Planungsraum sieht der Masterplan im Bereich des Großmarktareals die 
Fortführung des Inneren Grüngürtels bis an den Rhein vor. Das freiwerdende Großmarktareal ist ge-
mäß dem Masterplan Impulsgeber für die la ngfristige letzte große städtebauliche Entwicklung der 
linksrheinischen Innenstadthälfte. „Auf einer Fläche von etwa 50 ha besteht nicht nur die Chance für 
eine städtebauliche Erweiterung der Südstadt, sondern auch für eine erste große Etappe des Grün-
gürtels auf seinem Weg an das südliche Innenstadtufer. Nicht nur die Aufwertung und Sicherung der 
Grünanlagen der Innenstadt si nd oberste Gebote ökologischer Freiraumplanung, sondern auch die 
Vernetzung der großen Freiräume untereinander“ (Der Masterplan für Köln, Seite 95, Greven Verlag 
Kölln GmbH, 2009).  
Am 20. September 2012 beschloss der Rat der Stadt Köln darüber hinaus das Entwicklungskonzept 
südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) als Entwicklungsplanung für die räumliche Neuordnung des 
Gebietes (V 3799/2011). Auch dieses sieht als e rste Zielsetzung dabei die Fortführung des Inneren 
Grüngürtels unter Entfall des Großmarktes mit einer angemessenen  durchschnittlichen Breite von 
rund 150 m, wo dies möglich ist, bis zum Rhein vor. Die Sanierungssatzung wurde am 10. April 2018 
vom Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Ermittlungsfehlern für unwirksam erklärt.  
Nach der umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Durchführung eines kooperativen 
Verfahrens im Jahr 2015 folgte in den Jahren von 2016 bis 2019 die integrierte Planung der Fachäm-
ter, aus der grundlegende planerische Aussagen und Angaben des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ 
hervorgehen (V 1250/2018).  
Das Gesamtprojekt der „Parkstadt Süd“ liegt linksrheinisch in unmittelbarer Arrondierung der Kölner 
Innenstadt in den Bezirken Rodenkirchen, Lindenthal und Innenstadt und umfasst die nördlichen Be-
reiche der Stadtteile Zollstock (Bezirkssportanlage), Raderberg (ehemaliger Güterbahnhof und Groß-
marktgelände), Bayenthal (ehemalige Dombrauerei) und Sülz sowie südliche Bereiche des Stadtteils 
Neustadt-Süd.  
Durch die beabsichtigte Verlagerung des Großmarktes (Nutzung bis Ende 2025), die 2007 durch den 
Rat der Stadt Köln beschlossen wurde (V 3898/2007) und das gleichzeitige Auslaufen bahnspezifi-
scher Nutzungen auf dem Güterbahnhof Bonntor eröffnet sich im Bereich westlich der Bonner Straße 
die städtebauliche Chance zur Neuordnung und Entwicklung einer innerstädtischen Konversionsflä-
che. Eingeleitet wurde dieser Strukturwandel bereits durch die Aufgabe des ehemaligen KVB -Be-

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triebshofes an der Koblenzer Straße und des Gewerbestandortes Dombrauerei beidseitig der Alte-
burger Straße. Die wesentlichen, beiderseits der Bonner Straße gelegenen Entwicklungsflächen des 
Areals eröffnen die Chance, einen neuen und vielfältigen Stadtraum im Stadtgefüge zu entwickeln. 
Übergeordnetes Planungsziel ist dabei die Entwicklung eines nachhalti gen und zukunftsfähigen 
Stadtquartiers verbunden mit der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein. Mit der Park-
stadt Süd soll ein urbanes Stadtquartiers aus vielfältigen Wohnungsangeboten, sozialer Infrastruktur 
sowie Einzelhandel, Büros und Dienstleistungen entstehen. Die Vollendung des „Inneren Grüngür-
tels“ wird darüber hinaus als Verbindung der Stadtteile Bayenthal, Raderberg, Zollstock, Sülz und der 
Neustadt-Süd verstanden.  
Der Teilbebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ hat dabei insbeson-
dere die Vollendung des „Inneren Grüngürtels“ zum Ziel. 
Der bestehende „Innere Grüngürtel“ beruht auf einem 1919 durchgeführten Wettbewerb, der vom 
damaligen Hamburger Oberbaudirektor Fritz Schumacher gewonnen wurde. Der Entwurf sah einen 
zusammenhängenden Grüngürtel vor, der sich in eine Abfolge gestalteter Grünräume gliederte und 
annähernd die gesamte Innenstadt umspannte. Nachdem Schumacher 1920 Stadtbaurat der Stadt 
Köln wurde, konnten weite Teile der Planung umgesetzt werden. 1924 war der Grüngürtel auf einer 
Gesamtfläche von 85 Hektar bis auf wenige Veränderungen der Planung vollendet. 
Unter Oberbürgermeister Konrad Adenauer entwickelte Fritz Schumacher 1923 einen Generalbebau-
ungsplan für das gesamte Stadtgebiet, in dem das Ideal einer strukturreichen und organischen Stadt-
gestalt mit umfangreichen Grünflächen für die Bewohner einfließen konnte. Mit dem Generalbebau-
ungsplan, den man heute als Stadtentwicklungs - oder Flächennutzungsplan bezeichnen würde, er-
hielt Köln zum ersten Mal eine langfristige städtebaulich-freiräumliche Entwicklungskonzeption. Ob-
wohl im Zweiten Weltkrieg weite Teile des „Inneren Grüngürtels“ zerstört wurden, blieb dieser in seiner 
Grundstruktur erhalten. Allerdings fanden in der Nachkriegszeit umfangreiche Überformungen durch 
andere Nutzungen statt. Ein großer Teil der Trümmermassen aus der Innenstadt wurde durch  Auf-
schüttung von Hügeln im „Inneren Grüngürtel“ untergebracht; der innere Grüngürtel verlor in vielen 
Bereichen seine städtebauliche Fassung und Freiraumfunktion. In Teilen sind nur noch Fra gmente 
des inneren Grüngürtels vorhanden.  
Durch die Umgestaltung in den 1950er Jahren konnte der innere Grüngürtel in Teilen als ein durch-
gängiges Grünband mit großen offenen Wiesenflächen gestaltet werden, die im Sinne der Kölner 
Volksparktradition Raum für vielfältige Nutzungsaktivitäten bieten. 
Der „Innere Grüngürtel“, als zusammenhängendes Grünband vom Rhein bis zur Luxemburger Straße, 
ist heute die größte Grünfläche in der Kölner Innenstadt. Aufgrund seiner Lage zwischen dem Stadt-
zentrum und den angrenzenden Stadtteilen hat der „Innere Grüngürtel“ eine bedeutende Funktion in 
der Gliederung und Durchlüftung des ansonsten stark verdichteten Stadtkörpers. Gleichzeitig ist der 
„Innere Grüngürtel“ Ausgangspunkt und zentrales Element des gesamtstädtischen Grünsystems. Er 
nimmt als Freiraum für die Bewohner*innen der Innenstadt und der angrenzenden Stadtteile, die hier 
vielfältige Möglichkeiten zur Erholung und individueller Entfaltung im Grünen find en, eine herausra-
gende Stellung ein. Seine heutige gestalterische und funktionale Bedeutung sowie seine historische 
Relevanz für die Stadtentwicklung Kölns begründen seine Eintragung in die Kölner Denkmalliste. Die 
gleichzeitige Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet weist auf die Bedeutung des zusammenhän-
genden Grünzuges für Flora und Fauna und den Naturhaushalt in der Stadtlandschaft hin. 
Neben der vorgenannten freiraumplanerischen Zielsetzung ist auch die Schaffung von dringend be-
nötigtem Wohnungsbau in der wachsenden Stadt Köln ein wichtiges Planungsziel. In dem vom Rat 
am 11.02.2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ (StEK Wohnen) ergibt sich im 
Betrachtungszeitraum 2010 bis 2029 ein Bedarf von insgesamt rund 52 .100 Wohneinheiten (WE), 
davon 9.550 WE in Ein- und Zweifamilienhäusern und 42.550 WE in Mehrfamilienhäusern. Auf Grund-
lage von neuen städtischen Bevölkerungsprognosen ist bis 2029 sogar nun von einem Gesamtwoh-
nungsbedarf von rund 66.000 WE auszugehen. Damit werden in den nächsten 15 Jahren rund 14.000

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Wohnungen mehr benötigt als im StEK Wohnen bislang angenommen. Hierfür werden separate Be-
bauungsplanverfahren für die Teilbereiche Bildungslandschaft, Marktstadt, Parkstadt und Koblenzer 
Straße durchgeführt. 
Neben dem übergeordneten Planungsziel der Fortführung des „Inneren Grüngürtels“ bis zum Rhein 
ist demnach auch die Schaffung von neuem Wohnraum und von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung 
der Bildungslandschaft Zielsetzung des Gesamtprojektes. 
 
1.2. Verfahren 
Bereits am 24.11.2015 haben die Oberbürgermeisterin und die Vorsitzende des Stadtentwicklungs-
ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
als Dringlichkeitsentscheidung den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss nach 
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen.  
Für einen Teilbereich zwischen der Sechtemer Straße sowie der Bonner  Straße erfolgte bereits am 
08.06.2022 der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03. Dieses 
Vorhaben (das sogenannte SechtM) befindet sich seit 2022 in Umsetzung 
Darüber hinaus wurde für den Teilbereich des sogenannten „Sportpark Süd“ bereits im Herbst 2020 
eine Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt und am 03.09.2020 durch den Stadtentwick-
lungsausschuss der Beschluss zur Aufstellung eines Teilbebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst (2167/2020).  
Für die weiteren Bereiche der Parkstadt Süd wurde im Zeitraum vom 21.05. 2024 bis einschließlich 
03.07.2024 eine gemeinsame Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Bei diesem Betei-
ligungsschritt wurde beachtet, dass im Vergleich zum Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses 
aus 2015 Bereiche im Westen des Plangebiets (Bereiche um die Rudolf -Amelunxen-Straße), Be-
standsbereiche im Osten, das Bestandsgebäude Bon ner Straße 145 bis 175 / Koblenzer Straße 14 
sowie die südlich daran angren zenden Bereiche, Bereiche des Vorgebirgsparks sowie das Südsta-
dion nicht Teil der Beteiligung gemäß §  4 Abs. 1 BauGB waren, da für diese Bereiche kein Planbe-
dürfnis besteht.  
Nach der Durführung der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nun eine Trenn ung in fünf 
Teilbereiche, für die jeweils ein eigenständiger Bebauungsplan aufgebaut wird. Hierbei handelt es 
sich um die Teilbereiche: 
- Innerer Grüngürtel 
- Bildungslandschaft 
- Koblenzer Straße (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67420/08) 
- Marktstadt 
- Parkstadt 
Hinzu kommt zur Umsetzung der Parkstadt Süd noch der oben genannte Bebauungsplan „Sportpark 
Süd“ und der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03. 
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Park-
stadt Süd – Innerer Grüngürtel“.  
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
2.1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ umfasst einen Bereich 
von circa 463.012 qm und liegt größtenteils in den Stadtteilen Zollstock, Raderberg und Bayenthal. 
Das Flurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) nördlich der Bahngleise , das Flurstück 893/129  (Ge-
markung Köln, Flur 41) sowie Teilbereiche des Flurstücks 345 (Gemarkung Köln, Flur 42) der vorhan-
denen Straße „Eifelwall“ (in diesem Bereich eine Fahrradstraße)  liegen im Stadtteil Neustadt -Süd. 
Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die nördlichen Grenzen der Bahnflächen  mit dem

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vorgenannten Ergänzungsflurstück 296 sowie einem Teilbereich der bestehenden Straße „Eifelwall“ 
sowie im Osten durch den Rhein. Im Süden begrenzen die zukünftigen Grenzen der Bebauungspläne 
„Bildungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, „Marktstadt“, „Parkstadt“ und „Sportpark Süd“ das Plange-
biet des „Inneren Grüngürtel“. Die Abgrenzungen gehen auf den vorliegenden Entwurf zurück . Im 
Westen liegt die bestehende Bebauung im Bereich des Höninger Weges  (Haus Nr. 1-18) im soge-
nannten Gleisdreieck noch innerhalb des Plangebietes. Hier bildet die Nord-Süd-verlaufende 
Bahntrasse die Grenze des Bebauungsplanes. Im Nordwesten liegen Teile des Gleisdreiecks mit 
weiteren Einzelgrundstücken ebenfalls im Geltungsbereich. 
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ 
ist der nachstehenden Abbildung 1 zu entnehmen.  
 
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ 
Folgende Grundstücke liegen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Parkstadt 
Süd – Innerer Grüngürtel“: 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 56/1, 57/1, 57/4, 1143, 1157 (tlw.), 1158 (tlw.), 
1232 (tlw.), 1356, 1364 (tlw.), 1365 (tlw.), 1366, 1367 (tlw.), 1368, 1373, 1374, 1375, 1380, 
1381, 1382, 1401 (tlw.), 1419 (tlw.), 1432 (tlw.), 1434 (tlw.), 1721 (tlw.), 1756, 1757, 1798, 
1799 (tlw.), 1803, 1804, 1805, 1826, 1827, 1829, 1830, 1833, 1853, 1854, 1855 (tlw.), 1935, 
1936, 2054 (tlw.), 2026 (tlw.),  2059, 2060,  6108/55 (tlw.), 6997/103, 7000/86, 7004/86, 
7006/86 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke  2127, 2205, 2206, 2237, 2238, 2277, 2278, 
2279, 2337, 2339 (tlw.), 2340, 2341, 2342, 2346, 2347, 2348, 2349, 2350, 2351, 2429, 2430, 
2431, 2432, 2433 (tlw.), 2434 (tlw.), 2435, 2577, 2578, 2628 (tlw.) und 2631 (tlw.) 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 131/1, 332, 784, 792, 871 (tlw.), 928, 929, 934, 
1240, 1254, 1255, 1256, 1276, 1277, 1278 (tlw.), 1294 (tlw.), 1315, 1321 (tlw.), 1327, 1328, 
1329, 1330, 1393, 1394, 1431, 1458, 1547, 1549, 1560, 1561, 1562 (tlw.), 1563, 1595 (tlw.), 
1598, 1614, 1615, 1617, 1621, 1630, 1631, 1665 (tlw.), 1666 (tlw.), 1668, 1669, 1670 (tlw.),

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1673, 1674, 1675, 1676, 1677, 1678, 1686, 1688, 1689, 1690 (tlw.), 1695 (tlw.), 1706, 1707, 
1717, 1718, 1955/40, 1956/39 und 2288/4 
- Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 1898/62 
- Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 296 und 893/129 
- Gemarkung Köln, Flur 42, Flurstück 345 (tlw.) 
Hinzukommen die derzeit bahngewidmeten Flächen:  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 1825, 1828, 1934, 1937, 4474/110, 4475/110 
(tlw.), 4476/110 (tlw.), 6993/86 und 6995/86, 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 2283 und 2576,  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 785, 786, 791, 794, 795, 1253, 1622, 1683 
(tlw.), 1687 und 1705 sowie 
- Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 894/205 und 896/129. 
Im weiteren Verfahren ist abzustimmen, ob der überwiegende Teil der Flächen für Bahnanlagen aus 
dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. des Teilbebauungsplanes „Innerer Grüngürtel“ her-
auszunehmen ist, da auf Flächen für Bahnanlagen keine Festsetzungsmöglichkeiten bestehen.  Die 
geplanten Untertunnelungen etc. sind demnach über Verwaltungsvereinbarungen zu sichern.  
2.2. Vorhandene Baustruktur und derzeitige Nutzung 
2.2.1. Motorisierter Individualverkehr 
Das Plangebiet ist gut für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Dieses erfolgt insbeson-
dere über folgende übergeordnete Straßen (Hauptstraßen oder Hauptverkehrszüge): 
 mehrere Radialstraßen in Nord-Süd-Richtung: 
o Höninger Weg (ca. 7.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Vorgebirgsstraße (ca. 27.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Bonner Straße (ca. 17.000 Kfz/24 h im Bestand) 
o Rheinuferstraße (ca. 45.000 Kfz/24 h im Bestand) 
 eine Tangentialstraße in Ost-West-Richtung: 
o „Zweiter Kölner Straßenring“ (Schönhauser Straße, Marktstraße, Bischofsweg, Am Vorge-
birgstor, Pohligstraße, Weißhausstraße, Universitätsstraße; ca. 12.000-20.000 Kfz/24 h im 
Bestand) 
Bezüglich der Ost-West-Verbindung fällt in der Netzstruktur der Versatz zwischen dem Bischofsweg 
und der Straße Am Vorgebirgstor auf. Des Weiteren kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet in 
Nord-Südrichtung, welche jedoch zu den vier vorstehend genannten Radialstraßen in der Bedeutung 
untergeordnet ist.  
2.2.2. Baustruktur und Nutzung im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ wird im Norden 
durch die vorhandenen Bahntrassen der Deutschen Bahn geprägt. Diese Trasse führt vom Bahnhof 
Köln Süd in Richtung Südbrücke, welche sowohl vom Regional- wie Fern- und Güterverkehr genutzt 
wird. Zukünftig sollen hier zwei weitere S-Bahn-Gleise entlang der heutigen Trasse ergänzt werden. 
Zurzeit wird untersucht, ob diese auf der nördlichen oder südlichen Seite der vorhandenen Trassen 
ergänzt werden sollen. Ggf. werden hierfür weitere Flächen benötigt. Im Bereich der Bonner Straße 
soll es eine neue S-Bahn-Haltestelle geben.

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Westlich des Plangebietes verläuft zusätzlich die Bahntrasse von Köln über Hürth, Brühl und Born-
heim in Richtung Bonn , welche ebenfalls vom R egional- wie Fern- und Güterverkehr genutzt wird. 
Sämtliche Bahntrassen bleiben in Zukunft erhalten. 
Im Westen des Geltungsbereiches durchquert der Höninger Weg das Plangebiet. Neben den Flächen 
für den motorisierten Individualverkehr befindet sich hier auch eine Stadtbahntrasse (Linie 12). West-
lich und östlich des Höninger Weges befindet sich innerhalb des sogenannten Gleisdreieckes ein 
heterogenes Gewerbegebiet. Hier befindet sich u. a. ein Pannenservice, eine Tankstelle, eine Drive 
Charging Station, ein Swingerclub, ein Reifenhändler und eine Moschee. Des Weiteren liegt ein Teil-
bereich der Straße „Eifelwall“ im Plangebiet, welche hier als Fahrradstraße fungiert, sowie eine derzeit 
nicht betretbare Brach-/Grünfläche (Flurstücksnummer 1598, Gemarkung Köln, Flur 56). 
Südlich der Bahntrasse von Hürth kommend in Richtung Südbrücke befindet sich entlang des Vorge-
birgsglacisweg ein weiteres heterogenes Gewerbegebiet, indem sich u.a. ein Tanzcafé bzw. ein wei-
terer Tanzverein, ein Unternehmen für Raumkonzepte, ein Umzugsunternehmen und ein Malerbe-
trieb angesiedelt haben. Daran schließt sich im Osten ein Bereich an, welcher kleingärtnerisch genutzt 
wird. Südlich dieses Gewerbegebietes befindet sich eine mit Bäumen bewachsenen Fläche.  
Nordöstlich des Südstadions, wel ches nicht im Plangebiet selbst liegt, befindet sich innerhalb des 
Plangebietes ein Bikepolo-Platz, welcher auch zum Basketball - und Fußballspielen genutzt werden 
kann. Dieser ist von einer Baumkulisse umgeben.  
Südöstlich des Bikepolo-Platzes befindet sich ein Tierheim innerhalb des Plangebietes.  
Der sich östlich anschließende Bereich zwischen Vorgebirgsglacisweg und Vorgebirgsstraße ist ak-
tuell durch eine Unterkunft für Geflüchtete belegt. Davor wurde die Fläche als Veranstaltungsfläche 
(z. B. Kölschfest am Südstadion, Kölner Hüttengaudi, Kölner Oktoberfest) und für regelmäßige Floh-
märkte genutzt.  
Nördlich vom Bischofsweg befinden sich mit u. a. einem Hotel, einem Theaterensemble, einem Me-
dizinzentrum, einem Bildungsbetrieb und einer Schauspielschule wei tere gewerbliche Nutzungen. 
Südlich des Bischofsweges befindet sich die „Raderberger Brache“, welche in einem geringen Teil im 
äußersten Nordwesten innerhalb des Geltungsbereiches liegt. Hierbei handelt es sich um ein ge-
schützten Landschaftsbestandteil.  
Östlich der obengenannten Schauspielschule schließt sich das Großmarktgelände mit Bereichen ei-
nes ehemaligen Güterbahnhofs an. Die weit überwiegenden Flächen, welche innerhalb des Teilbe-
reiches des „Inneren Grüngürtels“ liegen, sind bereits freigeräumt. Hier wurden  bzw. werden bereits 
die Zwischennutzungen des Pionierparks angelegt, welche zusammen mit dem in Umsetzung befind-
lichen Sportpionierpark bis zur Umsetzung des eigentlichen „Inneren Grüngürtels“ bereits eine Frei-
raumnutzung und sportliche Betätigung im Plangebiet ermöglichen sollen.  
Der Pionierpark mit einer Größe von rund 40.000 qm wurde zwischen Juni 2021 und September 2022 
errichtet. Am 22. September 2022 wurde der Pionierpark eröffnet. Da der Pionierpark bewusst als 
Zwischennutzung vorgesehen ist, wurde das Gelände nicht grundsätzlich neu gestaltet, sondern die 
vorhandenen Schotterflächen des ehemaligen Güterbahnhofgeländes genutzt und integriert und auf 
die aufwändige Altlastensanierung vorerst verzichtet . Ein Vliesstoff bedeckt den Schotter , darüber 
wurde frische Erde angehäuft und einige Obst- und Nadelbäume gepflanzt. Da die Schotterflächen 
Lebensraum von Eidechsen sind, erfasst die Umsetzung der Parkanlage verschiedene Maßnahmen 
zum Artenschutz. Beispielsweise schützen Steinhaufen und Amphibienzäune  in einem nicht betret-
baren Teilbereich die Tiere und bieten ihnen einen sicheren Rückzugsort.  Sobald der finale Entwurf 
des Inneren Grüngürtels in die Umsetzung geht, wird der Pionierpark wieder zurückgebaut. Die Nach-
haltigkeit steht dabei im Vordergrund. Alle eingesetzten Materialien und Pflanzen sollen vor Ort oder 
auf anderen Grünflächen wieder ihren Platz finden und sollen weitgehend wiederverwendet werden. 
Zudem wird zu diesem Zeitpunkt eine Altlastsanierung der Schotterflächen erfolgen, um das Anlegen 
einer langfristigen Parklandschaft zu ermöglichen.  
Angrenzend an den Pionierpark entsteht als weitere Zwischennutzung der Sportpionierpark mit einer 
Größe von rund 29.000  qm. Die neue Parkfläche grenzt direkt an den bestehenden Pionierpark an

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und wird durch den Bahndamm im Norden, das Großmarktgelände sowie den Recyclinghof im Süden 
und die Bonner Straße im Osten begrenzt. Der Bau startete Anfang Juni 2024. Die Eröffnung soll im 
ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Mit dem Sportpionierpark und dem Pionierpark wird eine durchgängige 
Durchwegung vom Bischofsweg bis hin zur Bonner Straße über die z wischengenutzten Freiräume 
ermöglicht. Schwerpunkt der neuen Freifläche bilden unterschiedliche Sportangebote. Neben Tisch-
tennisplatten, einer Streetball-Fläche sowie einem Calisthenics- und Fitnessbereich mit Sportbox ist 
im östlichen Teil des Sportpionierparks auch eine multifunktionale Fläche geplant, die für unterschied-
liche Sport- und Fitnessarten genutzt werden kann. Zusätzlich wird auf der Multifunktionsfläche eine 
Padel-Anlage zu finden sein, die zunächst testweise für eine Saison aufgestellt wird. Im westlichen 
Teil der neuen Parkanlage und damit angrenzend an den Pionierpark, entsteht eine großflächige Ra-
senfläche. Sie dient als freie Sport- und Spielfläche und wird mit Disc-Golf-Stationen und Flächen für 
Speedminton und Slacklining ausgestattet. Ergänzt werden die beiden Bereiche durch weitere Sport-
angebote entlang der Wege, die durch die Parkanlage führen. Sobald der finale Entwurf des Inneren 
Grüngürtels in die Umsetzung geht, wird auch der Sportpionierpark wieder zurückgebaut. Grund dafür 
ist, dass mit der Umsetzung des neuen Grüngürtelabschnitts noch umfangreiche Bodensanierungs - 
und Modellierungsarbeiten notwendig sind, die für die Zwischennutzung noch nicht durchgeführt wer-
den. Dabei steht auch hier die Nachhaltigkeit im Vordergrund. Alle Sportgeräte und Anlagen, die bis 
dahin im Sportpionierpark verwendet wurden, finden im späteren Inneren Grüngürtel eine neue Hei-
mat. Gleiches gilt auch für Bäume, Büsche und weitere Pflanzen. Sie werden soweit möglich ebenfalls 
im späteren – dann vollendeten – Inneren Grüngürtel weiterverwendet. 
Nördlich der Bahnflächen befindet sich noch das Flurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) im Gel-
tungsbereich des Inneren Grüngürtels. Hier befindet sich das Berufskolleg Südstadt (Am Bonner Wall) 
sowie ein ca. 110 Stellplätze umfassender Mitarbeiterparkplatz der RheinEnergie. Auf dem Gelände 
befinden sich mehrere Bäume. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob dieses Flurstück für die Ent-
wicklung der Parkstadt Süd zur Verfügung steht und falls ja, ob die Stellplätze entfallen, oder ersetzt 
werden müssen.  
Südlich der geplanten Zwischennutzung des Sportpionierparks befinden sich noch Gebäude und Zu-
fahrtsweges des Großmarktgeländes.  
Die Bonner Straße durchgequert anschließend das Plangebiet von Nord nach Süd. Unterirdisch be-
findet sich hier auch ein e aktuell noch nicht in Betrieb befindliche  Stadtbahntrasse, welche südlich 
des Teilbereichs des „Inneren Grüngürtels“ an die Oberfläche tritt.  
Nördlich der Koblenzer Straße befindet sich erneut gewerbliche Nutzungen im Plangebiet. Insbeson-
dere sind hier zu nennen ein größerer Stellplatz, das Bonntor Center, eine Filmproduktionsfirma sowie 
ein Betrieb zur Herstellung von individualisierten Holzmöbeln. Unterirdisch verläuft in diesem Bereich 
auch eine Stadtbahntrasse (Linie 17), welche von der Bonner Straße in Richtung Rheinufer verläuft. 
Nördlich dieser Trasse befinden sich einige Baumstrukturen. 
Anschließend kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet von Nord nach Süd. Östlich der Alteburger 
Straße befindet sich der Biergarten  Alteburg. Ebenfalls liegen Teile der Abfallwirtschaftsbetriebe in-
nerhalb des Plangebiets des „Inneren Grüngürtel“. Des Weiteren befinden sich geringfügige Teile des 
Wohnhauses Alteburger Straße 143 sowie kleinere Bereiche der Erstaufnahmeeinrichtung Schön-
hauser Straße innerhalb des Teilbereiches.  
Östlich des Biergartens bzw. nördlich der Abfallwirtschaftsbetriebe tritt die Bahntrasse der Linie 17 
innerhalb des Teilbereichs an die Oberfläche und führt nördlich eines Büro- und Verwaltungsgebäu-
des (Gustav-Heinemann-Ufer 54), welches ebenfalls innerhalb des Plangebietes liegt, zur Rheinufer-
straße. Anschließend quert die Stadtbahn die Rheinuferstraße  und gliedert sich in die Bahntrasse 
entlang der Rheinuferstraße ein.  
Teile der Rheinuferstraße sowie des Rheinufers und die Bereiche der Südbrücke bis zur Wasserflä-
che liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“. Das Hochwa sser-
pumpwerk im Süden bildet die südliche Grenze des Teilbereiches des Inneren Grüngürtels und ist 
selbst nicht mehr Teil des Geltungsbereiches.

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2.2.3. Heizwerk Südstadt 
Außerhalb des Plangebietes befindet sich im Norden des Plangebietes das Heizwerk Südstadt der 
Firma RheinEnergie AG (Zugweg 29-31, 50667 Köln). Dabei handelt es sich um ein historisches, aber 
noch aktives Fernwärmewerk. Das Heizwerk Süd produziert als Reserveheizwerk alleinig im Winter 
für die Innenstadt rund 80 MW Fernwärme. Im weiteren Verfahren ist sicherzustellen, dass das Heiz-
werk keine Einschränkungen erfährt. Hierzu werden Aussagen zu Lärm und Luftschadstoffe n erfor-
derlich. Dabei fließt das Heizwerk u.a. als gewerbliche Vorbelastung in die Lärmuntersuchungen mit 
ein.  
2.3. Erschließung 
2.3.1. ÖPNV 
Das Plangebiet ist an mehreren Stellen gut an das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs an-
geschlossen. Von West nach Ost geordnet bestehen folgende Anbindungen an das ÖPNV-Netz: 
 Pohligstraße 
o Stadtbahnlinie 12, Richtung Zollstock ↔ Merkenich, 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrs-
zeit (HVZ) 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ 
je nach Ziel 
 Am Vorgebirgstor 
o Buslinie 142, Richtung Ubierring ↔ Nippes, 10-Minunten bis 20-Minuten-Takt in der HVZ 
je nach Ziel 
 Bonntor  
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Marktstraße 
o Buslinie 132, Richtung Breslauer Platz ↔ Meschenich, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Buslinie 133, Richtung Breslauer Platz ↔ Zollstock, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Koblenzer Straße 
o Buslinie 106, Richtung Marienburg ↔ Heumarkt, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
 Schönhauser Straße 
o Stadtbahnlinie 16, Richtung Niehl ↔ Bonn, 10-Minuten-Takt in der HVZ 
o Stadtbahnlinie 17, Richtung Sürth ↔ Severinstraße, 20-Minuten-Takt in der HVZ 
Über die Haltestelle „Pohligstraße“ sind dabei insbesondere die westlichen Bereiche des Geltungs-
bereiches gut zu erreichen. Die Haltestelle „Am Vorgebirgstor“ liegt südlich des Geltungsbereiches 
an der Vorgebirgsstraße und dient s omit neben der Erschließung des Sportparks Süd auch der Er-
schließung des Teilbereichs Innerer Grüngürtel. Die Haltestelle „Bonntor“ befindet sich im Kreuzungs-
bereich Koblenzer Straße / Bonner Straße und ist somit fußläufig zu erreichen. Die Haltestelle „Kob-
lenzer Straße“ an der Kreuzung Koblenzer Straße / Schönhauser Straße dient insbesondere der Er-
schließung des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Bildungslandschaft“. Die Haltestelle „Schönhau-
ser Straße“ liegt ganz im Osten des Plangebietes und kann für die Erschließung der östlichen Berei-
che des Geltungsbereiches herangezogen werden.  
Die Abdeckung des Plangebietes durch den ÖPNV lässt sich anhand von Haltestelleneinzugsradien 
gemäß dem Nahverkehrsplan abschätzen. Demnach ist die  ÖPNV-Abdeckung im Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ als gut zu bewerten. In der Kernstadt gilt 
für Bushaltestellen ein Radius von bis zu 300 m und für Stadtbahnhaltestellen ein Radius von bis zu 
400 m als angemessen.

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Mit der künftigen Nord-Süd Stadtbahn wird unabhängig von der vorstehenden Bewertung im Bereich 
der Bonner Straße eine wesentliche Verbesserung des ÖPNV -Angebots erreicht. Mit den dann hier 
verkehrenden Linien 5 (Arnoldshöhe ↔ Butzweilerhof) und 16 (Niehl ↔ Bonn -Bad Godesberg) ent-
steht eine schnelle und umsteigefreie Verbindung u. a. in Richtung Köln -Innenstadt, -Rodenkirchen 
und zur geplanten P+R-Anlage am Bonner Verteiler. Dabei verkehrt zukünftig die Linie 16 allerdings 
nicht im südlichen Bereich der Bonner Straße, sondern schwängt im Plangebiet auf die heutige Trasse 
am Rheinufer. Die nächstgelegenen Haltestellen sind „Marktstraße“ (oberirdisch) bzw. „Bonner Wall“ 
(unterirdisch). Über die StadtBahn Süd soll die Strecke zukünftig über Rondorf bis nach Meschenich 
weitergeführt werden. 
Des Weiteren ist zukünftig geplant, im Bereich der Bonner Straße eine neue S-Bahnhaltestelle ent-
lang der heutigen Trasse des Regional- und Fernverkehrs zu errichten.  
2.3.2. Fuß- und Radwegeverkehr 
Straßenbegleitende Gehwege sind in fast allen anliegenden Straßenabschnitten (außer auf der Süd-
seite Bischofsweg) vorhanden. Weiterhin liegen selbstständig geführte Gehwege u. a. in der östlichen 
Verlängerung des Vorgebirgsglacisweges, im Bereich der privaten Grünverbindung  zwischen der 
Bonner Straße und der Koblenzer Straße, sowie in einer parallel zu den Bahngleisen geführten Ver-
bindung von der Altenburger Straße zum Friedenspark vor. 
Baulich angelegte Radwege sind entlang der Bonner Straße (südlich der Koblenzer  Straße), der 
Schönhauser Straße (teilweise), Bischofsweg sowie Am Vorgebirgstor vorhanden. Schutzstreifen für 
Radfahrer liegen in der Bonner Straße (nördlich der Koblenzer Straße) sowie im Höninger Weg vor. 
Nördlich des Plangebietes verläuft in Ost -West-Richtung ein Abschnitt des beschilderten Radver-
kehrsnetzes NRW (über Eifelwall, Vorgebirgswall, Bonner Wall, Alteburger Wall, Oberländer Wall und 
Rheinufer). Abseits der Hauptstraßen wird der  Radverkehr im Mischverkehr über Wohnstraßen 
(Tempo 30-Zonen) geführt. Weiterhin ist in Nord-Süd-Richtung eine Radschnellverbindung in Rich-
tung Wesseling geplant. 
2.4. Alternativstandorte 
Der Bedarf für die Neustrukturierung ist durch die kooperative Nutzung sowie das geplante Stadtquar-
tier der Parkstadt Süd, in dem Wohnraum für ca. 7600 zusätzliche B ewohner*innen vorgesehen ist, 
gegeben. Alternative Standorte für die Umplanung bestehen nicht, da es das explizite Ziel des Ge-
samtprojektes der „Parkstadt Süd“ ist, das bestehende Großmarktareal zu einem neuen Stadtquartier 
zu entwickeln und den inneren Grüngürtel im Plangebiet bis zum Rhein zu führen. 
3. Planungsvorgaben 
3.1. Regionalplan  
Im Zuge der Entwicklung der Parkstadt Süd wurde im Rahmen der 219. FNP -Änderung der Stadt 
Köln aufgrund der zukünftigen Funktion des Plangebietes als wichtige Grünverbindung und der Größe 
der Maßnahme eine Regionalplanänderung erforderlich. Der Landesentwicklungsplan (LEP) NRW 
fordert in einem Ziel die Festlegung regionaler Grünzüge. Insbesondere in verdichteten Räumen sind 
regionale Grünzüge darzustellen, um das Zusammenwachsen von Siedlungsräumen zu vermeiden 
und siedlungsnahe Flächen für Erholung, Sport und Freizeit und klimatische Ausgleichswirkungen zu 
sichern.  
Die Regionalplanänderung zur Darstellung eines regionalen Grünzugs im Bereich der „Parkstadt Süd“ 
wurde mit Schreiben der Stadt Köln vom 19. Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln beantragt. 
Daraufhin hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln in seiner 15. Sitzung am 15.12.2017 d as 
27. Regionalplanänderungsverfahren nach § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW eingeleitet. In 
der 19. Sitzung des Regionalrates am 14.12.2018 wurde die 27. Regionalplanänderung schließlich 
beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-West-
falen (Nr. 10, S. 222) folgte am 17.05.2019.

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Durch die Änderung in einen ca. 25 ha großen Regionalen Grünzug entfallen eine ca. 14 ha große 
Bahnflächendarstellung sowie eine ca. 11 ha große Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs 
(ASB). Zum anderen wird dem Ziel einer bedarfsgerechten und flächensparenden Siedlungsentwick-
lung durch die Umwandlung einer zwei Hektar großen Bahnfläche in einen ASB Rechnung getragen. 
Damit ist im geänderten Regionalplan ein neuer Regionaler Gr ünzug zur siedlungsräumlichen Glie-
derung dargestellt worden, der Verbindungsfunktionen für Biotope, Erholungs-, Freizeit- und klimati-
sche Funktionen erfüllt.  
Für den Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ erfolgt die 
Darstellung als „Waldbereich“ mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“. Die weiteren Teilberei-
che der Parkstadt Süd (Bildungslandschaft, Koblenzer Straße sowie Markt- und der Parkstadt) wer-
den als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Darüber hinaus wird die bestehende Stadt-
bahntrasse im Bereich der Rheinuferstraße sowie die im Bau befindliche Stadtbahntrasse in der Bon-
ner Straße als Schienenweg für den überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Die 
Rheinuferstraße ist des Weiteren als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Ver-
kehr dargestellt. 
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Zielen der Regional - und Landespla-
nung. 
3.2. Flächennutzungsplan 
Im Vorfeld der Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung der Parkstadt Süd erfolgte bereits die 219. 
Änderung des Flächennutzungsplanes, welche den überwiegenden Teil des Plangebietes abdeckt. 
Die Bereiche nördlich bzw. westlich des Südstadions sowie die westlichen Bereiche der Bahnflächen 
inklusive des Gleisdreieckes waren nicht Teil der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes, da die 
Planungen der Parkstadt Süd in diesen Bereichen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes 
entsprachen.  
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 9. November 2021 die 219. Änderung des Flächen-
nutzungsplans im Stadtbezirk Rodenkirchen. Arbeitstitel: “Parkstadt Süd“ in Köln -Zollstock, -Rader-
berg und -Bayenthal beschlossen. Der Änderungsbereich wird begrenzt durch den Verlauf der Bahn-
linie zwischen dem Südbahnhof und der Südbrücke im Norden und der Straße Gustav -Heinemann-
Ufer im Osten. Im Süden verläuft der Änderungsbereich, von Osten nach Westen, von der Schönhau-
ser Straße ausgehend über die Koblenzer Straße bis zum Beginn der Grünanlage,  schließlich über 
die Bonner Straße auf die Marktstraße, den Bischofsweg und von dort auf die Vorgebirgsstraße und 
Am Vorgebirgstor. Dort umschließt das Plangebiet den „Sportpark Süd“ bis an den westlich angren-
zenden Stadionbau des Südstadions heran und führt von dort wiederum angrenzend an das ansäs-
sige Tierheim nach Norden an die Bahnanlage. 
Mit Antrag vom 16. Dezember 2021 wurde der Bezirksregierung Köln die 219. Flächennutzungsplan-
Änderung zur Genehmigung nach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8  Baugesetzbuch vor-
gelegt. Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom 10. März 2022 die Genehmigung für  
diese Änderung. 
Der nun wirksame Flächennutzungsplan stellt die Bereiche des Inneren Grüngürtels als Grünfläche 
dar. Dabei werden des Weiteren zwei Signets für Spielplätze mit einem  unbestimmten Standort in-
nerhalb des hier zu betrachtenden Plangebietes dargestellt. Die nördlichen Flächen werden als Flä-
che für Bahnanlagen ausgewiesen. 
Der Bischofsweg wird mit seiner geplanten Verlegung im Bereich der Vorgebirgsstraße insgesamt als 
Fläche für Hauptverkehrswege dargestellt.  
Die Entwicklung der geplanten Nutzung entspricht somit den Darstellungen des Flächennutzungspla-
nes der Stadt Köln.

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3.3. Bebauungsplan 
3.3.1. Bebauungspläne innerhalb des Plangebietes 
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Alteburger Straße  
Für Bereiche östlich und westlich der Alteburger Straße zwischen der Schönhauser Straße im Süden 
und den Bahngleisen im Norden besteht ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Altebur-
ger Straße“ (ehemalige Domgärten). Dieser wurde jedoch nicht weiterverfolgt. 
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Bonner Wall in Köln-Neustadt/Süd 
Nördlich der bahngewidmeten Flächen besteht für einen Bereich zwischen der Vorgebirgsstraße und 
den Gebäuden Bonner Wall 17-19 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Bonner Wall in 
Köln-Neustadt/Süd mit einer Bekanntmachung aus November 1995. Das Flurstück 296 (Gemarkung 
Köln, Flur 41) liegt innerhalb der Flächen des Aufstellungsbeschlusses. Für diesen Bereich war, um 
städtebauliche Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Einzelhandelsnutzung 
auf Gewerbenutzungen zu verhindern, die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. 
Vorgesehen war die Festsetzung eines Gewerbegebietes südlich des Bonner Walls und eines Misch-
gebietes nördlich des Bonner Walls sowie an der Vorgebirgsstraße. Das Verfahren wurde seit 1995 
nicht weiter betrieben.  
3.3.2. Bebauungspläne angrenzend an das Plangebiet 
Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße 
Angrenzend an das Plangebiet befindet sich der Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße, 
welcher den Bereich zwischen Koblenzer Straße, Bonner Straße und Schönhauser Straße umfasst. 
Für einen nördlichen Teilbereich soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werde. Der 
rechtskräftige Bebauungsplan sieht im überplanten Bereich ein Kerngebiet mit einer geschlossenen 
Bauweise fest. Der Bebauungsplan erlaubt dabei Gebäude mit IV, VI und VIII Vollgeschossen. Süd-
lich vom überplanten Bereich schließt sich ein weiteres Bereich des Kerngebiets mit einer zulässigen 
Vollgeschosszahl von VI an. Daran anschließend wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbe-
stimmung - Erholungsanlage / Ballspielplatz – festgesetzt. Weiter südlich werden weitere Kerngebiete 
und allgemeine Wohngebiete festgesetzt. In diesem Kerngebiet ist auch ein Hochpunkt mit bis zu 
XXVI-Vollgeschossen zulässig. 
Bebauungsplan Nr. 68430/02-03 Rheinauhafen 
Im Nordosten des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“ grenzt der Bauungsplan Nr. 68430/02-03 Rhein-
auhafen an das Plangebiet an. Dieser Bebauungsplan beinhaltet die Bereiche nördlich der Südbrücke 
bis hin zum Schokoladenmuseum nördlich der Severinsbrücke. Angrenzend an das Plangebiet wer-
den Wasserflächen im Bereich des Rheins, öffentliche Grünflächen zwischen dem Rhein und der 
Rheinuferstraße sowie öffentliche Verkehrsflächen für die Rheinuferstraße sowie die Stadtbahn fest-
gesetzt. Bis an die Südbrücke heran wird nachrichtlich die denkmalgeschützte Mauer zwischen der 
Rheinuferstraße und der Bahntrasse übernommen.  
Bebauungsplan Nr. 68429/04 
Westlich des Bebauungsplan Nr. 68430/02-03 Rheinauhafen schließt sich angrenzend an die Bahn-
flächen der Bebauungsplan Nr. 68429/04 aus dem Jahr 1976 an. Dieser setzt für die an die Bahn 
angrenzenden Flächen eine öffentliche Grünfläche fest (Friedenspark). Darüber hinaus wird in die-
sem Bereich ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf Kindergarten bzw. ein Baugrundstück für den 
Gemeinbedarf Arbeitsunterkünfte und Lagerraum festgesetzt.  
Bebauungsplan Nr. 6642 Sb2/02 
Weiter westlich zum vorstehenden Bebauungsplan Nr. 68429/04 grenzt der Bebauungsplan Nr. 6642 
Sb2/02 (6742 8/02) aus dem Jahr 1971 an den Geltungsbereich an. Angrenzend an die Bahnflächen 
wird ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kindergarten) festgesetzt. Daran anschließend wird 
ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Der südwestliche Bereich dieses Bebauungsplanes wurde 
2017 aufgehoben.

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Bebauungsplan Nr. 6742/02 Sicherung des Bezirksteilzentrums Bonner Straße 
Direkt an den Bebauungsplan Nr. 6642 Sb2/02 schließt sich der Bebauungsplan Nr. 6742/02 Siche-
rung des Bezirkteilzentrums Bonner Straße aus dem Jahre 2012 an. Hierbei handelt es sich um einen 
Bebauungsplan, welcher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt worden ist. Ent-
lang der Bebauungen der Bonner Straße wird lediglich den Ausschluss von Unterarten der Vergnü-
gungsstätten und Einzelhandelsbetrieben mit überwiegendem Sex - oder Erotiksortiment („Sex -
Shops“) als textliche Festsetzung geregelt.  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / Bonner Straße 
Zwischen dem Bebauungsplan Nr. 67420/08 Koblenzer Straße und dem Teilbereich „Marktstadt“ liegt 
der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67424/04 Sechtemer Straße / Bonner Straße. Dieser ist 
der erste Bebauungsplan zur Umsetzung der Parkstadt Süd. Neben öffentlichen Verkehrsflächen für 
die Sechtemer und die Bonner Straße setzt der Bebauungsplan im Süden des Plangebietes ein Ur-
banes Gebiet (MU) fest. Dabei ist ein Hochpunkt mit bis zu XV -Geschosse zulässig. Die weiteren 
Gebäudehöhen liegen zwischen I - (Innenhof) und VIII-Geschosse. Im nördlichen Bereich wird eine 
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung -Parkanlage- außerhalb des Vorhaben - und Er-
schließungsplanes festgesetzt.  
Bebauungsplan „Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz“ 
Ganz im Nordwesten an der Rudolf -Amelunxen-Straße besteht ein Einleitungsbeschluss des Stadt-
entwicklungsausschusses vom 05.12.2019 für den Neubau eines Justizzentrums. Am 01.06.2023 hat 
der Stadtentwicklungsausschuss die Weiterführung des Verfahrens beschlossen.  In seiner Sitzung 
am 01.06.2023 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Weiteren eine Vergrößerung des Geltungs-
bereiches beschlossen. Dieser Geltungsbereich geht bis zur östlichen Grenze der Rudolf-Amelunxen-
Straße und grenzt somit nahezu an den Geltungsbereich des hier zu betrachtenden Geltungsbereichs 
für die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die Parkstadt Süd an. 
3.4. Besondere Vorkaufsrechtsatzungen 
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet 'Südliche Innenstadterweiterung/Parkstadt 
Süd' in Köln-Bayenthal, -Raderberg, -Zollstock -Sülz nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch 
vom 13. Juni 2018) - Beschlussvorlage: 0963/2018 
3.5. Planfeststellung Nord-Süd Stadtbahn Köln 
Seit den 1990er Jahren verfolgt die Stadt Köln das Ziel einer neuen Nord -Süd Stadtbahn. Mit dem 
Planfeststellungsbeschluss nach Personenbeförderungsgesetz am 30. 04.2002 für den 1. Bauab-
schnitt und dem ebenfalls planfestgestellten 2. Bauabschnitt  wurde der erste formale Schritt abge-
schlossen.  
Die Baumaßnahmen beg annen für den 1. Bauabschnitt Anfang 2004 und für den 2. Bauabschnitt 
Anfang 2009. Mittlerweile sind die Maßnahmen bis auf den Bereich um den Waidmarkt umgesetzt. 
Dabei reicht die 1. Baustufe vom Breslauer Platz bis zur Marktstraße und wird dabei im Wesentlichen 
unterirdisch geführt. Südlich des Kreisverkehrs Bonner Straße, Sechtemer Straße, Koblenzer Straße 
tritt die Trasse an die Oberfläche. Entlang der Bonner Straße verläuft die Trasse somit auch innerhalb 
des Plangebiets. Auch die 2. Baustufe, welche von der Haltestelle Bonner Wall zur Haltestelle Schön-
hauser Straße führt, verläuft innerhalb des Plangebietes. Diese Strecke wird dabei ebenfalls größten-
teils unterirdisch geführt, tritt dann aber östlich der Alteburger Straße an die Oberfläche, sodass die 
Rheinuferstraße höhengleich gequert wird.  
Für den südlichen Bereich der Bonner Straße liegt ein weiterer Planfeststellungbeschluss für den Bau 
der 3. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn von der Haltestelle Marktstraße bis zum Verteilerkreis Süd 
auf der Bonner Straße vom 22.06.2016 vor. Teil dieses Planfeststellungsfahren sind auch die Anpas-
sungen im Bereich der Marktstraße und der Schönhauser Straße.  
Die Belange der Planfeststellung sind im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne zu beachten.

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3.6. Landschaftsplan / Landschaftsschutzgebiete 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplanes der Stadt Köln. Der Landschaftsplan der Stadt 
Köln stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes  „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ östlich 
der Vorgebirgsstraße im Landschaftsplan größtenteils als Innenbereich dar. Ausgenommen ist hier 
der am Rhein liegende Uferbereich, welcher als Landschaftsschutzgebiet L 13 „Rhein, Rheinauen 
und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“ festgesetzt wird. 
Die Bereiche, welche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 13 liegen , werden auch zukünftig 
als Uferbereich genutzt. Hier ist eine Unterführung vom Rheinufer zum zukünftigen Inneren Grüngür-
tel vorgesehen. 
Für die Vorgebirgsstraße sowie die westlich daran angrenzenden Flächen setzt der Landschaftsplan 
überwiegend das Landschaftsschutzgebiet L 17 "Äußerer Grüngürtel Müngersdorf bis Marienburg 
und verbindende Grünzüge" fest. Ausgenommen hiervon sind allerdings  die gewerblich genutzten 
Bereiche nördlich des Vorgebirgsglacisweg, welche nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 
liegen sind. 
Die im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet L 17 festgesetzten Bereiche werden auch zu-
künftig dem Inneren Grüngürtel und somit einer Grünfläche zugeordnet.  
Im Bereich der Verlegung des Bischofswegs greift das Plangebiet in den geschützten Landschafts-
bestandteil LB 2.06 „Brachfläche Raderberg“ ein.  
3.7. Integrierte Planung - Parkstadt Süd 
Im Jahr 2015 wurde für das Projekt Parkstadt Süd ein kooperatives Verfahren durchgeführt, an dem 
fünf Planungsteams teilgenommen haben. Im Ergebnis hat das Begleitgremium empfohlen den Ent-
wurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & Ortner Baukunst als Grundlage 
für das weitere Verfahren weiter zu verfolgen. In einem weiteren Schritt ist auf dieser Grundlage die 
Integrierte Planung erstellt worden, die im Februar 2019 beschlossen wurde (V 1250/2018). Die Inte-
grierte Planung konkretisiert den Entwurf aus dem kooperativen Verfahren insbesondere für den städ-
tebaulichen Teil im Bereich der zur Bebauung vorgesehenen Quartiere.  
Für den Inneren Grüngürtel wurde von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten im Jahre 2022 
eine Vorentwurfsplanung in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erar-
beitet. Ein Beschluss für die Weiterplanung steht aktuell noch aus.  
3.8. Denkmalschutz 
3.8.1. Baudenkmäler 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ liegt folgendes Ob-
jekt: 
- Allee, Uferpromenade und Geländer des Gustav -Heinemann-Ufers; Rheinuferbegrünung 
nach dem Entwurf 1890/ 1891 von Stadtrat Hermann Josef Stübben, umgesetzt ab 1898, ver-
änderter Wiederaufbau mit Neubepflanzung 1952  
- Südbrücke, Baujahr 1906 bis 1910 (teilweise im Plangebiet) 
- Eisenbahnbrücke Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 (teilweise im Plangebiet) 
- Eisenbahnbrücke Eifelstraße, Eifelwall, Baujahr 1883 bis 1894 (teilweise im Plangebiet) 
Darüber hinaus befinden sich innerhalb der weiteren Planung der Parkstadt Süd folgende weiteren 
Objekte. 
- Allee Schönhauser Straße, begrünte Verbindung zwischen Rheinufer und Bonner Straße, an-
gelegt um 1900 (entfällt z.T. wegen Umbau des Kreuzungsbereiches Bonner Straße/ Markt-
straße/ Schönhauser Straße) – Teilbereich „Bildungslandschaft“ 
- Koblenzer Straße 65, Arzneimittelfabrik Bolder – Teilbereich „Bildungslandschaft“

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- Marktstraße 6c, Bunker, Architekt: Hans Schumacher, erbaut 1942 (Hochbunker in Kirchen-
form über rechteckigem Grundriss als Tarnung bei Luftangriffen) – Teilbereich „Marktstadt“ 
- Marktstraße 10, Großmarkthalle, Architekt: Theodor Teichen, erbaut 1936 -40; mitsamt de n 
direkt nördlich und südlich anschließenden Annexbauten sowie dem südlich anschließenden 
eingeschossigen Verwaltungstrakt; zugehörig au ch die weiter südlich gelegene historische 
Versteigerungshalle, Baujahr 1937-1940– Teilbereich „Marktstadt“ 
- Sechtemer Straße 5, Fabrikgebäude, Architekten: Prinz & Hammer, erbaut 1924 – Teilbereich 
„Marktstadt“ 
Folgende Objekte, welche unter Denkmalschutz stehen, grenzen an den Planbereich der gesamten 
Parkstadt Süd unmittelbar bzw. mittelbar an: 
- Friedenspark (bis 1985 Hindenburgpark), Historische Verteidigungsanlage am Rheinufer und 
Parkanlage, Entstehungszeit 1914-16 nach dem Entwurf von Fritz Encke, Kriegerdenkmal mit 
Freitreppe von Otto Scheib von 1926 - nördlich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grün-
gürtel“ 
- Südbrücke zwischen Köln -Bayenthal und Köln -Poll sowie die links - und rechtsrheinischen 
Landpfeiler (Widerlager), Entwurf des konstruktiven Gesamtsystems und Bauleitung: Eisen-
bahndirektion Köln (Ingenieur Beermann); architektonische Gestaltung der Widerlager: Franz 
Schwechten, Berlin; Bauplastik: Gotthold Riegelmann, Berlin; Bogen(fachwerk)träger mit Zug-
band, Stahlkonstruktion auf natursteinve rkleideten Betonpfeilern und ebensolchen Widerla-
gern am Kölner und am Poller Ufer, einbahnige zweigleisige Eisenbahnbrücke mit seitlich aus-
kragenden Fußstegen über den Rhein und die rechtsrheinischen Flutwiesen, in zwei konstruk-
tiv unterschiedlichen Abschnitten (Strombrücke/ Vorlandbrücke) erbaut 1906-1910. – nordöst-
lich angrenzend an den Teilbereich „Innerer Grüngürtel“  
- Baum im südlichen Bereich der Grünfläche an der Marktstraße/ Bonner Straße – südlich des 
Teilbereichs „Marktstadt“ 
- Goltsteinstraße 7, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Alteburger Straße 180, Wohnhaus – südlich des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Schönhauser Straße 3b, Garagenanlage m. Wohn- u. Bürohaus - Ehem. Tankstelle – südlich 
des Teilbereichs „Bildungslandschaft“ 
- Vorgebirgsstraße 97; Vorgebirgsstraße 99; Vorgebirgsstraße 101a, Wohnhaus – südwestlich 
des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Vorgebirgsstraße 22, Wohnhaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“  
- Bonner Straße 91, Wohn- und Geschäftshaus – nördlich des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ 
3.8.2. Bodendenkmäler  
Folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen sind im Geltungsbereich des Teilbebau-
ungsplanes Innerer Grüngürtel bekannt:  
- Jungsteinzeitlich bis metallzeitliche Siedlung/ Geländenutzung (5.-1. Jahrtausend v. Chr.), 
1925 Funde bei Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor geborgen. Hier ist im weiteren Ver-
fahren zu klären, ob sich die Fundstelle im Bereich des Geltungsbereiches des Teilbebau-
ungsplanes Innerer Grüngürtel befindet.  
- Römische Staatsstraße Köln – Bonn – Mainz in der Trasse der Bonner Straße, 2003, 2004, 
2014, 2017-2019 bei Bodeneingriffen für die Nord-Süd Stadtbahn erfasst, im Straßenland der 
Bonner Straße als Bodendenkmal Nr. 434 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen  
- Südnekropole der römischen Stadt (1.-4. Jahrhundert n. Chr.) entlang der römischen Staats-
straße, mit einer Ausdehnung von bis zu 200 m beidseitig der Straße

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- Römische Nebenstraße in der Trasse der Alteburger Straße, verband die römische Stadt mit 
dem Stützpunkt der römischen Rheinflotte in Köln-Marienburg  
- Altweg Richtung Brühl/ Euskirchen in der Trasse Sechtemer Straße/ Raderberger Straße, geht 
wahrscheinlich auf eine von der römischen Staatsstraße (heutige Bonner Straße) nach Süd-
westen abzweigende römische Nebenstraße zurück, die bis zum Bau des Großmarktes noch 
als durchgängige Verkehrsverbindung (Alte Brühler Straße, Raderberger Straße) erhalten war  
- Fort ll – Großfürst Nikolaus von Russland, errichtet 1816-1821, oberirdischer Abbruch im Zuge 
der ab 1922 durchgeführten Erweiterung des Güterbahnhofs Bonntor, Teile des unterirdischen 
Baubestandes 2004 im Rahmen des Baus der Nord-Süd Stadtbahn erfasst  
Darüber hinaus sind folgende Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen im Geltungsbereich 
der angrenzenden Teilbebauungspläne der Parkstadt Süd bekannt: 
- Jüdischer Friedhof (1146/ 1163 bis Ende 17. Jahrhundert) und mittelalterliche Richtstätte 
(erste Hinrichtungen 1163 überliefert) im Bereich des „Judenbüchels“, einer ehemaligen na-
türlichen Geländeerhebung westlich Bonner Straße/ Sechtemer Straße, Bezeichnung des Or-
tes in historischen Karten des 19./ frühen 20. Jahrhunderts „Am todten Juden“, 1922 und 1936 
Umbettungen von jüdischen Bestattungen bei Erweiterung des Güterbahnhofs und beim Bau 
des Großmarktes, Erhaltung von jüdischen Gräbern im Plangebiet nicht auszuschließen.  
- Hof in der Nachbarschaft des alten jüdischen Friedhofs (mittelalterlich -frühneuzeitlich), ab 
1697 mit Kapelle, nach Ansicht von 1783 und historischen Karten des 19. Jahrhunderts wahr-
scheinlich südlich der Abzweigung der Sechtemer Straße von der Bonner Straße zu lokalisie-
ren  
Die Ausdehnung und genaue Lage des vorstehend genannten jüdischen Friedhofs ist nicht bekannt. 
Im Rahmen der Integrierten Planung wurde diese im Bereich der Marktstadt verortet. Diese Verortung 
ist jedoch nicht bindend. Demnach könnten jüdische Grabstätten auch außerhalb des bisher ange-
nommen Bereiches liegen und somit auch im Teilbebauungsplan Innerer Grüngürtel. 
Vorstehend aufgeführt sind lediglich die bereits bekannten F undorte von Bodendenkmälern. Es ist 
anzunehmen, das s sich darüber hinaus weitere Bodendenkmäler im Plangebiet befinden, jedoch 
konnten diese aufgrund der bestehenden Nutzung noch nicht lokalisiert und untersucht werden. Zu-
künftig werden im Bereich des Plan gebiets Parkstadt Süd, nach einer Freistellung der Flächen und 
im Vorfeld von Baumaßnahmen archäologischer Untersuchungen durchgeführt werden. Hierfür wer-
den z.B. durch sog. Baggersondagen Suchschürfe angelegt, um Bodendenkmäler zu lokalisieren. 
Dabei wird schichtenweise entsprechend dem Bodenaufbau vorgegangen. 
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Plangebiet im Bereich der ehemaligen Linie des 
Optischen Telegrafen Berlin-Koblenz liegt. 
3.9. Bahngewidmete Flächen 
Im Norden des Teilbereichs des „Inneren Grüngürtels“ befinden sich folgende bahngewidmete Flä-
chen innerhalb des Geltungsbereiches:  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 1825, 1828, 1934, 1937, 4474/110, 4475/110 
(tlw.), 4476/110 (tlw.), 6993/86 und 6995/86, 
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstücke 2283 und 2576,  
- Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstücke 785, 786, 791, 794, 795, 1253, 1622, 1683 
(tlw.), 1687 und 1705 sowie 
- Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 894/205 und 896/129. 
Diese Flächen entziehen sich im Bebauungsplanverfahren der Planungsmöglichkeit. Zur Sicherung 
der entsprechenden Vorhaben werden für zwei Teilbereiche des Flurstücks 1683 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 56) – Teilbereiche A und B – sowie für zwei Teilbereiche des Flurstücks 1687 (Gemar-
kung Köln-Rondorf, Flur 56) – Teilbereiche C und D – Entwidmungen erforderlich.

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Abb. 7: Nach derzeitigem Stand notwendige Entwidmungen 
Im Teilbereich A des Teil-Flurstücks 1683 soll ein neuer Durchgang vom Höninger Weg zum Eifelwall 
umgesetzt werden. Hierfür ist ein Gebäuderückbau erforderlich. Die Fläche beläuft sich auf circa 
449 qm. 
Im Teilbereich B des Teil-Flurstücks 1683 soll eine mögliche Versickerungsfläche für die Deutsche 
Bahn entstehen. Diese soll allerdings aus städtebaulichen Gründen eine Eingrünung erhalten, sodass 
die Fläche mit in den Bebauungsplan aufgenommen wird. Um hier entsprechende Regelungen zur 
Eingrünung treffen zu können wird auch hier eine Entwidmung auf einer Fläche von circa 2.649  qm 
erforderlich.  
Auf dem Teil-Flurstück 1687 sind östlich des Höninger Weges Flächen für „Urban Sports, BMX- und 
Skatepark“ im Teilbereich C vorgesehen. Auf einem weiteren Teilbereich des Flu rstücks 1687 (Teil-
bereich D) nördlich des Vorgebirgsglacisweg (Flurstücks 1458) und östlich des Flurstücks 1615 sind 
öffentliche Grünflächen mit Wegekreuzungen vorgesehen. Der Teilbereich C weist eine Größe von 
circa 2.257 qm und der Teilbereich D eine Größe von circa 3.984 qm auf, welche im weiteren Verfah-
ren entwidmet werden müssen.

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Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB haben so wohl die DB AG wie auch die 
go.Rheinland GmbH einer Entwidmung widersprochen. Im weiteren Verfahren sind daher entspr e-
chende Abstimmungen mit den Unternehmen erforderlich.  
Im Bereich des Flurstücks 1687 (Gemarkung Köln -Rondorf, Flur 56 – nördlich des Teilbereiches D) 
sieht die Planung eine Unterführung der bestehenden Bahngleise vor, um den geplanten Inneren 
Grüngürtel mit dem Volksgarten zu verbinden. Zwischen zwei Gleistrassen ist hier auch eine oberir-
dische Wegeführung mit einer Brücke als Aussichtsplattform vorgesehen.  
Im Bereich der Flurstücke 2576 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53) bzw. 894/205 (Gemarkung Köln, 
Flur 41) sieht das Konzept des Inneren Grüngürtels eine weitere Unterführung der Bahngleise vor.  
Für die beiden geplanten Unterführungen sind außerhalb des Bebauungsplanverfahren Verwaltungs-
vereinbarungen zu treffen, da diese Fläche auch in Zukunft bahngewidmet bleiben müssen und somit 
für diese Flächen im Bebauungsplanverfahren keine konkretisierenden Festsetzungen getroffen wer-
den können.  
Im weiteren Verfahren ist abzustimmen, ob die zukünftig bahngewidmeten Flächen aus dem Gel-
tungsbereich herausgenommen werden.  
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im südlichen Bereich der bestehenden Bahnflächen eine 
Lärmschutzeinrichtung notwendig wird. Der aktuelle Entwurf sieht diese überwiegend im Bereich der 
bahngewidmeten Flächen vor.  Darüber hinaus sind hier auch Geländemodellierungen und weitere 
Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Dies betrifft insgesamt die Teilbereiche E bis H der nachste-
henden Abbildungen. 
 
Abb. 8: ggf. notwendige Teilentwidmungen im westlichen Bereich (Teilbereich E)

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Abb. 9: ggf. notwendige Teilentwidmungen im mittleren Bereich (Teilbereich F) 
 
Abb. 10: ggf. notwendige Teilentwidmungen im östlichen Bereich (Teilbereich G und H) 
Die Teilbereiche umfassen die nachstehenden Flurstücke und weisen gemäß dem derzeitigem Pla-
nungsstand die nachstehenden Flächengrößen auf: 
- Teilbereich E: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 1687 (tlw.) – Größe: ca. 4.326 qm 
- Teilbereich F: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 1705 (tlw.) und Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 53, Flurstück 2576 (tlw.) – Größe: ca. 7.134 qm 
- Teilbereich G: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1934 (tlw.) – Größe: ca. 4.083 qm 
- Teilbereich H: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstücke 1828, 1934 (tlw.) und 1937 (tlw.) 
– Größe: ca. 3.832 qm 
Im weiteren Verfahren ist hier die Umsetzung und Sicherung der vorgesehenen Maßnahmen zu klä-
ren, ggf. sind weitere Teilentwidmungen anzustreben. Dabei ist auch zu beachten, dass für die soge-
nannte Westspange und die geplante Führung der S16 (Abzweig ab Gleisdreieck Eifelwall/Höninger 
Weg in Richtung Kölner Osten)  seitens der go.Rheinland GmbH und der DB AG weitere Flächenin-
anspruchnahmen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angekündigt worden sind, 
ohne diese genauer zu konkretisieren.  Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in Köln alle 
Flächen der DB InfraGo projektbehaftet sind und nicht veräußert werden können.  
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass am Bahndamm eine Bahnstromfernleitung, die mit 110 kV 
betrieben wird, sowie weitere Bahnstromoberleitungen verlaufen. Es ist zu beachten, dass für den

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grenznahen Bereich zur Bahnanlage ein Schutzabstand von 5 m festgelegt wurde, damit aus der 
Oberleitungsanlage keine Gefährdung in den öffentlichen Bereich getragen wird. 
3.10. Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde am 17.12.2013 vom Rat der Stadt Köln als Richt-
linie zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstig-
ten an den Folgekosten beschlossen. Als wesentliches Regelungsinstrument leistet es einen wichti-
gen Beitrag zu den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Köln. Mit Beschluss des Rats der Stadt Köln 
vom 04.04.2017 wurde die Fortschreibung des Modells veranlasst und am 10.05.2017 im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntgemacht. 
Das Modell ist bei allen Vorhaben anzuwenden, für die die verbindliche Bauleitplanung Vorausset-
zung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für 
Wohnzwecke zum Ziel haben. Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherrinnen und Bau-
herren, Investorinnen und Investoren sowie Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger bei Planvor-
haben, die eine Bebauungsplanung benötigen, unter bestimmten Voraussetzungen bi s zu 30 Pro -
zent der durch den Bebauungsplan geschaffenen Geschossfläche Wohnen im öffentlich geförderten 
Segment zu errichten, vorausgesetzt es entstehen mehr als 20 Wohneinheiten bzw. mehr als 
1.800 qm Geschossfläche Wohnen. 
Mit Umsetzung der Parkstadt Süd wird ein neues Quartier zum Wohnen, Arbeiten und Leben geschaf-
fen. Insgesamt  sind im Gebiet der Parkstadt Süd  circa 3.3 00 neue Wohneinheiten vorgesehen, 
wodurch sich rechnerisch nach den Ansätzen des kooperativen Baulandmodells ein neuer Wohnraum 
für circa 7.590 Menschen ergibt (2,3 EW/WE). Zusätzlich sind circa 4.000 Arbeitsplätzen vorgesehen. 
Damit sind die Voraussetzungen für die Anwendungen des Kooperativen Baulandemodells in seiner 
fortgeschriebenen Fassung gegeben. 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau  
Bei Vorhaben, welche eine Geschossfläche von mindestens 1.800 qm für Wohnzwecke oder mindes-
tens 20 Wohneinheiten vorsehen, sind 30 % der geplanten Geschossfläche für Wohnzwecke im öf-
fentlich geförderten Wohnungsbau zu er richten. Grundlage für die Ermittlung dieses Bedarfs bildet 
die Anzahl durch das Vorhaben zusätzlich geschaffenen Wohneinheiten. Rechengrundlage bildet die 
geplante Geschossfläche Wohnen von 90 qm je Wohnung. Daraus ergibt sich für die Parkstadt Süd 
ein rechnerischer Wert von circa 3.300 neuen Wohneinheiten. Es handelt sich hier um rein rechneri-
sche Werte, nicht um die tatsächlich geplanten bzw. bestehenden Wohneinheiten. 
Soziale Infrastruktur- Kindertagesstätte 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell ist der aus der Planung resultierende Mehrbedarf an Kin-
dertagesstätten von den jeweiligen Planbegünstigten entweder durch Errichtung einer entsprechen -
den Kindertagesstätte oder eines gleichwertigen Angebots zu decken. Nach aktuellen Berechnungen 
besteht im Plangebiet Parkstadt Süd insgesamt ein Bedarf von 45 Gruppen, die sich auf mehrere 
Kindertagesstätten verteilen. Die Kindertagesstätten verteilen sich dabei auf die Teilbereiche Markt-
stadt, Parkstadt und Bildungslandschaft.  
Öffentliche Grünflächen 
Darüber hinaus fordert das Kooperative Baulandmodell 10 qm öffentliche Grünfläche pro Einwohner, 
so dass im Plangebiet circa 75.900 qm öffentliche Grünfläche auszuweisen sind. Der Nachweis dieser 
Flächen soll im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ entstehen. 
Öffentliche Spielplatzflächen 
Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell werden pro Einwohner 2 qm an öffentlicher Spielplatzflä-
che erforderlich. Demnach sind insgesamt circa 15.180 qm öffentlichen Spielplatzflächen erforderlich. 
Der Nachweis dieser Flächen soll ebenfalls hauptsächlich im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ entste-
hen.

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Sicherung der Maßnahmen 
Eine Besonderheit des Verfahrens wird sein, dass zur Entwicklung der Parkstadt Süd zukünftig neben 
dem bereits beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67424/03 Sechtemer Straße / 
Bonner Straße sechs weitere Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. Dabei werden insbesondere 
die Grün- und Spielflächen in überwiegender Mehrheit nicht im Bebauungsplan ausgeglichen, in dem 
die Ansprüche ausgelöst werden, sondern in dem hier zu betrachtenden Bebauungsplan „Parkstadt 
Süd - Innerer Grüngürtel“. Im weiteren Verfahren ist zu klären, wie die entsprechenden Bedarfe zu-
geordnet und gesichert werden.  
3.11. Bodenwertabschreibung 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ werden private und 
städtische Flächen zukünftig mit öffentlichen Grünflächen überplant. Hierdurch kommt es zu einer 
Bodenwertabschreibung, welche im weiteren Verfahren durch das Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster für die jeweiligen Grundstücke ermittelt wird. In den baulichen genutzten Teilbe-
reichen erfolgen ggf. auch Bodenwertaufwertungen durch die geplanten Festsetzungen von größten-
teils urbanen Gebieten.  
3.12. Hochwasser / Grundhochwasser 
Gemäß den Hochwasserkarten ist der östliche Teil des Teilbereiches Innerer Grüngürtel ( wie der 
Teilbereich der Bildungslandschaft) durch Hochwasser und Grundhochwasser gefährdet.  
3.13. Hubschraubersonderlandeplatz  
Das Plangebiet liegt etwa 1,5 km südöstlich des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Uniklinik 
Köln. Der geringste Abstand zu einem der An - und Abflugsektoren beträgt etwa 170 m. Aus zivilen 
Hindernis- und Flugbetriebsgründen bestehen gegen die Planung, auch im Hinblick auf die möglichen 
Hochpunkte in angrenzenden Teilbebauungsplänen mit jeweils bis zu 15 Vollgeschossen keine 
grundsätzlichen Bedenken seitens der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26 (Luftverkehr). Aufgrund 
der Lage kann es im Plangebiet zu Lärmbelästigungen durch an - und abfliegende Hubschrauber 
kommen.  
4. Darstellung der planerischen Zielvorgaben 
4.1. Planungs- und Nutzungskonzept 
Die Idee der Vollendung des Inneren Grüngürtels durch Verlängerung des historischen Grüngürtels 
bis zum Rhein bildet das Rückgrat der „Parkstadt Süd“. Die Vollendung des Inneren Grüngürtels 
nimmt eine übergeordnete gesamtstädtische Bedeutung ein. Der Lückenschluss ermöglicht einen 
knapp zehn Kilometer langen durchgehenden Grünverbund, bestehend aus unterschiedlich gestalte-
ten und dimensionierten Grünräumen. Neben einem Angebot an quartiersnahen Erholungsflächen 
bietet er Naherholung für alle Bürger*innen. 
Der Innere Grüngürtel hat zudem ökologische Funktionen, er ist klimawirksam, vernetzt Biotope, bie-
tet Flächen für natu r- und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen. Die sich aus dem ko-
operativen Baulandmodell ergebenden  circa 75.900 qm öffentlichen Grünflächen und circa 15.180 
qm öffentlichen Spielplatzflächen der angrenzenden verdichteten Baugebiete Parkstadt, Mark tstadt 
und Bildungslandschaft werden hier ebenso untergebracht wie Retentionsflächen zur Niederschlags-
wasserrückhaltung und -versickerung. 
Zur Vertiefung des Ergebnisses der Planung aus dem Kooperativen Verfahren wurde das Büro RMP 
Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten mit der weiteren Planung der Erweiterung des Inneren Grün-
gürtel beauftragt. Die Vorentwurfsplanung , deren Beschluss noch aussteht,  soll als planerische 
Grundlage für den Teilbebauungsplan Innerer Grüngürtel dienen. Die Planung sieht eine Vielzahl un-
terschiedlicher Grünflächen und Freiräume, Sport- und Spielflächen, Rückhalte- und Versickerungs-
flächen sowie Fuß - und Radwegeverbindungen vor. Auch die Urban -Gardening-Flächen des Neu-
Land e.V. sollen dauerhaft in den Inneren Grüngürtel integriert w erden. Für den westlichen Bereich

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des Inneren Grüngürtels sieht die Planung, wie in der Anlage 5a dargestellt, einen sogenannten Sport-
hof vor. Alternativ ist hier auch ein neues Großspielfeld denkbar. Über die zukünftig umzusetzende 
Variante müssen die politischen Gremien der Stadt Köln noch entscheiden. Dies soll im Rahmen der 
Beschlussfassung zur Vorentwurfsplanung des Inneren Grüngürtels erfolgen.  
Ausgewählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ und das Tierheim, welches nördlich an 
den Jean-Löring-Sportpark angrenzt, sollen erhalten bleiben. Die Deutsche Bahn ist direkte Nachba-
rin und von der Planung unmittelbar betroffen. Die Planung aus dem Kooperativen Verfahren s ieht 
zwei Durchstiche durch den Bahndamm vor, die das neue Quartier Parkstadt Süd mit der nördlich 
des Bahndamms gelegenen Neustadt-Süd verbinden sollen. Gemäß der Vorentwurfsplanung ist ein 
Durchstich im westlichen Bereich des Plangebietes nördlich des Südstadions geplant und stellt eine 
Verbindung direkt zum Volksgarten her. Ein zweiter Durchstich ist nördlich des geplanten Quartiers 
Parkstadt geplant und bindet den Grüngürtel an den Zugweg nördlich der Bahntrasse an. 
Eine weitere Besonderheit der Planung stellt die Anbindung des Inneren Grüngürtels an das Rhein-
ufer dar. Hierbei gilt es die als Barriere wirkende Straße Gustav-Heinemann-Ufer zu überwinden unter 
gleichzeitiger Berücksichtigung des Hochwasserschutzes.  Eine Unterführung ist derzeit in Abstim-
mung. 
Am westlichen Ende des Bischofsweges Ecke Vorgebirgstraße soll der Bischofsweg zugunsten der 
Aufweitung des Inneren Grüngürtels nach Süden verlagert werden. Hiervon ist die Raderberger Bra-
che betroffen, die als geschützter Landschaftsbestandteil im Lan dschaftsplan der Stadt Köln einge-
tragen ist. Im westlich gelegenen Gleisdreieck am Eifelwall sind verschiedene sportliche Nutzungen 
(u.a. Pumptrack, Urban Sports, BMX, Skatepark) geplant. Der vorhandene Bike -Polo- und Basket-
ballplatz am Südstadion soll ert üchtigt und in den Grüngürtel integriert werden. Ein Sportband mit 
Bewegungsparcours soll das Sportangebot ergänzen. 
Südlich der Bahntrasse ist – auf Flächen der DB - eine durchgehende Lärmschutzwand in Abstim-
mung. 
4.2. Verkehr 
Eine den im Gesamtgebiet Parkstadt Süd geplanten Nutzungen angemessene verkehrliche Anbin-
dung ist die zentrale Voraussetzung für die Entwicklung des Plangebietes. Die Planungen bauen auf 
einer, im Entwurf vorliegenden, Verkehrsuntersuchung der  BERNARD Gruppe ZT GmbH (vormals  
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft) auf, die auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Südliche In-
nenstadterweiterung (ESIE) entstand.  
Nach der oben genannten Verkehrsuntersuchung erzeugen die geplanten Nutzungen im Bereich der 
„Parkstadt Süd“ gegenüber der  heute bestehenden Situation mit dem Großmarkt nach Abzug des 
entfallenden Verkehrs einen effektiven Neuverkehr von rund 6.700 Kfz in 24 Stunden. Faktoren, wie 
eine hohe Nutzungsmischung, attraktive Nahmobilität, eine gute Anbindung an den öffentlichen Per-
sonen-Nahverkehr (ÖPNV) und bewusstes Mobilitätsverhalten der Einwohner *innen gilt es zu för-
dern, um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) der künftigen Nutzerinnen und Nutzer 
zu dämpfen. 
Zudem gilt es, einige Mängel, wie beispielsweise einen mangelhaften Radwegeanschluss oder ein-
geschränkte Querungsmöglichkeiten an der Bonner Straße zu beseitigen. Es werden signaltechni-
sche Anpassungen an den Knoten im Verlauf der Vorgebirgsstraße, ein zusätzlicher Knotenarm am 
Kreisverkehr Bonner Straße / Koblenzer Straße zur Erschließung der „Parkstadt Süd“, eine Quer-
schnittsoptimierung zugunsten der Radfahrer in der Schönhauser Straße (verbunden mit Unterbin-
dung des Linksabbiegestroms von der Schönhauser Straße in die Koblenzer Straße), sowie die An-
passung der verkehrsabhängigen Signalschaltung am Knoten Luxemburger Straße/ Weißhausstraße/ 
Universitätsstraße empfohlen. Voraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der untersuchten Netzele-
mente sind Entlastungswirkungen im Bestandsverkehr wie die Minderung d er MIV-Anteile aufgrund 
der Nord-Süd-Stadtbahn sowie der Entfall der Verkehrsströme aus dem Großmarktbetrieb. 
In Verbindung mit der Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für das neu entstehende Stadtquartier 
werden die verkehrlichen Aspekte als integraler Bestandteil der Gesamtplanung fortgeschrieben. So

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ist insbesondere für den „Sportpark Süd“ eine angemessene Erschließung zu entwickeln. Das im 
Rahmen des ESIE entstandene Mobilitätskonzept des Büros BSV Büro für Stadt- und Verkehrspla-
nung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH aus dem März 2018 benennt folgende verkehrstechnische As-
pekte in Bezug auf die Erschließung des Plangebietes. Als übergeordnetes Planungsprinzip gilt die 
Nahmobilität. 
Eine Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes und des Verkehrsgutachtens ist zurzeit in Bearbeitung. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das ÖPNV-Konzept der „Parkstadt Süd“ sieht perspektivisch in einer Variante eine Anbindung an das 
bestehende Stadtbahnnetz aus Richtung der Vorgebirgsstraße (Stadtbahnlinie 12) vor. Die Lage ei-
ner Endhaltestelle in der „Parkstadt Süd“ soll in räumlicher Nähe zur bestehenden Haltestelle Markt-
straße umgesetzt werden, um möglichst kurze Wege zum Umsteigen und damit einen attraktiven und 
hohen Fahrgastkomfort zu ermöglichen.  Allerdings liegt für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 
noch kein politischer Beschluss vor, sodass diese Planung noch nicht gefestigt ist. Ein Anschluss an 
die Bonner Straße und die Linie 5 ist nicht geplant, da hier Hochbahnsteige zu m Einsatz kommen. 
Das neue Stadtviertel Parkstadt Süd soll, falls die Variante mit Führung einer Stadtbahnlinie den Vor-
zug erhält, dagegen mit Niederflurbahnen erschlossen werden, deren Haltepunkte ebenerdig integ-
rierbar sind. Bis zur eventuellen Realisierung der neuen Sta dtbahnanbindung ist die Erschließung 
durch einen konventionellen Busverkehr entlang der zu sichernden Stadtbahntrasse mit Durchbin-
dung zur Bonner Straße angedacht. 
Entlang der Bonner Straße ist die 3. Baustufe der Nord -Süd Stadtbahn geplant, die an die obe rirdi-
sche Haltestelle Marktstraße der 1. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn anschließt und in diesem Be-
reich oberirdisch in Mittellage der Bonner Straße verlaufen wird. Die innere Erschließung der „Park-
stadt Süd“ soll durch einen autonomen Bus -Shuttle übernommen werden, der die Zubringerfahrten 
zu den Haltestellen des ÖPNV an der Bonner Straße übernimmt und den neu geplanten S -Bahn-
Haltepunkt (siehe Kapitel 2.3.1) anbindet. 
Bereits heute sind die Stadtbahnlinie 17 an der Haltestelle Bonner Wall sowie die Buslinien 106, 132 
und 133 an den Haltestellen Bonntor und Marktstraße in wenigen Gehminuten aus dem Plangebiet 
erreichbar. Ein Teil der Buslinien wird mit der endgültigen Inbetriebnahme der Nord -Süd Stadtbahn 
durch die Stadtbahnlinie 5 entlang der Bonner Straß e ersetzt, die damit einen zusätzlichen Beitrag 
zur Erschließung durch den ÖPNV leistet. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Verkehrskonzept sieht eine abnehmende Intensität des Verkehrs von den Hauptverkehrsstraßen 
über Sammelstraßen hin zu reinen W ohnstraßen vor, um den Anteil an MIV -Fahrten im Quartier so 
gering wie möglich zu halten. Im Rahmen der Fortschreibung des Mobilitätskonzeptes werden aktuell 
mehrere Varianten zur Unterbringung des ruhenden motorisierten Verkehrs geprüft. Darunter die Un-
terbringung in Tiefgaragen an den Rändern des Plangebietes aber auch die Unterbringung eines Teils 
des ruhenden Verkehrs in oberirdischen Quartiersgaragen.  
Die MIV-Erschließung soll für die Quartiere westlich der Bonner Straße weitestgehend vom beste-
henden Bischofsweg aus über zwei neu zu errichtende Zufahrten in das Quartier erfolgen. Eine durch-
gängige Befahrung der Sechtemer Straße ist nicht vorgesehen. Lediglich für den autonomen Bus -
Shuttle-Service, Busse, Radfahrer, Feuerwehr und ggf. Müllfahrzeuge ist eine durchgängige Befah-
rung angedacht. So wird dem Ansatz des autoarmen Wohnens Rechnung getragen und eine hohe 
Freiraum- und Aufenthaltsqualität geschaffen. Östlich der Bonner Straße wird die vorhandene ver-
kehrliche Infrastruktur genutzt, bestehend aus de r Koblenzer Straße und der Schönhauser Straße. 
Die Alteburger Straße soll zukünftig nur für den ÖPNV, Radverkehr und E -Scooter durchgängig be-
fahrbar sein. 
Fuß- und Radverkehr  
Der Fuß- und Radverkehr verläuft in den Haupt-, Neben- und Ergänzungsrouten innerhalb des Plan-
gebietes überwiegend im Mischprinzip. Darüber hinaus besteht nach Vollendung des Inneren Grün-
gürtels eine sehr gute fußgänger- und radfahrerfreundliche Anbindung an den Rhein, die Innenstadt

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und die angrenzenden Stadtteile. Zu diesem Zweck ist geplant, in Höhe des Zugwegs sowie in Höhe 
des Jean-Löring-Sportparks Durchstiche unter die Gleistrasse für den Fuß- und Radverkehr zu reali-
sieren. 
Weiter gestärkt wird der Radverkehr durch eine geplante Radpendlerroute entlang der nördlich ver-
laufenden Gleistrasse der Deutschen Bahn, womit auch ein Beitrag zur Umweltentlastung geleistet 
wird. Zurzeit wird noch geprüft, welche Variante der Trassenführung (nördlich oder südlich des Bahn-
dammes) zum Einsatz kommen soll.  Im geplanten Mobilitätshaus, das südlich der Großmarkthalle 
vorgesehen ist, sowie an verschiedenen im Plangebiet verteilten Mobilitätsstationen sollen zusätzlich 
Sammelanlagen für Fahrräder untergebracht werden. Die konkrete Verortung ist Teil der Aufgaben-
stellung der Fortschreibung des M obilitätskonzeptes. Die Verbindung zwischen Markthalle und der 
Bonner Straße ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten. So sollen insgesamt ein engmaschiges We-
genetz und eine lückenlose Verbindung der unterschiedlichen Mobilitätsarten entstehen. 
5. Auswirkungen der Planung 
5.1. Umweltprüfung  
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch 
(BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse 
werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt.  
5.2. Arten- und Biotopschutz  
Für das Plangebiet wurde im Zuge der 219. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkstadt – Süd 
in Köln – Raderberg“ eine Artenschutzrechtliche Prüfung der Stufe I (ASPI) erarbeitet (D. Liebert Büro 
für Freiraumplanung, Stand 16.11.2020). Diese zeigt auf, welches Artenspektrum im Plangebiet zu 
erwarten ist und identifiziert mögliche Konflikte bei Umsetzung der Planung.  
Zudem wurde im Rahmen der Umsetzung des temporär gestalteten Pionierparks  (im zentralen Teil 
des Geltungsbereichs „Innerer Grüngürtel“) eine Artenschutzrechtliche Prüfung („ASP Parkstadt Süd 
– Pionierpark / Köln-Raderberg“, D. Liebert Büro für Freiraumplanung, Stand 03.02.2021) für die rund 
40.000 Quadratmeter große Fläche zwischen dem Großmarktgelände, der Vorgebirgsstraße und dem 
Bahndamm erarbeitet.  
Für die im Plangebiet vorhandenen Nutzungsstrukturen wurde das Vorkommen folgender Arten be-
schrieben:  
Die auf dem Großmarktgelände vorhandenen Gebäude, welche teilweise innerhal b des Teilbebau-
ungsplans „Innerer Grüngürtel“ liegen, bieten an den Fassaden und Dachvorbauten mannigfache po-
tenzielle Nistplatzangebote, so dass an zahlreichen Dachvorbauten sowie in Nischen oder Spalten 
(teils auch Bauschäden) Fortpflanzungsstätten von g ebäudebrütenden Vogelarten nachgewiesen 
wurden. Darunter auch ein deutlich gehäuftes Vorkommen von Haussperlingen (evtl. Kolonie). Die 
denkmalgeschützte Markthalle auf dem Großmarkt, außerhalb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplanes Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel, beherbergt sowohl an der Südost-, als auch an der 
Südwestfassade Fortpflanzungsstätten der Mehlschwalbe. Innerhalb der Gehölzstrukturen konnten 
Fortpflanzungsstätten von Freibrütern (Vogelarten, die ihre Nester und Horste frei, das heißt nicht in 
Höhlungen (Höhlenbrüter) oder in Nischen (Nischenbrüter) anlegen) nachgewiesen werden. Der 
Großmarkt sowie die dortigen Handelsstrukturen bieten zudem ein deutlich erhöhtes künstliches Nah-
rungsangebot für die Gruppe der kulturfolgenden Vogelarten. 
Die von Industriebrachen geprägten Flächen besitzen insbesondere bei direkten Übergängen zum 
Bahngelände ein hohes Potenzial als Lebensraum für die Mauer- und Zauneidechse. Nachweise zum 
Vorkommen der Mauereidechse werden in der vorliegenden ASP zum Pionierpark für den westlichen 
Bereich des Pionierparks benannt. Vorkommen von Mauer- und Zauneidechsen sind auf zahlreichen 
Bahngeländen innerhalb der Stadt Köln bekannt. Auch ein potenzielles Vorkommen von Kreuz - und 
Wechselkröte als Pionierarten ist im Bereich der Industriebrachen möglich. Zudem nutzen Amphibien 
und Reptilien die Bahnanlagen als Ausbreitungskorridore.

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Aus artenschutzrechtlicher Sicht besitzen daher insbesondere die von Industriebrachen geprägten 
Flächen bei direkten Übergängen zum Bahngelände (gesamte Nordgrenze) ein erhebliches Konflikt-
potenzial. Hier könnte das Vorkommen der Mauer- und Zauneidechse oder Kreuz- und Wechselkröte 
auch mit der Folge von spezifischem Individuenschutz im Vorfeld und während der Bauphase zu 
aufwändigeren Maßnahmenerfordernissen führen. So wurden im Rahmen der Anlage des temporä-
ren Pionierparks zur Kompensation des Verlustes von Lebensstätten der Mauereidechse bereits 
Maßnahmen umgesetzt. Die Maßnahmen umfassen u.a. die Herstellung von Totholz- und Gesteins-
haufen, die Sc haffung von vegetationsarmen Offenbodenbrachen und die Anlage eines Reptilien-
zauns. Bei der Umsetzung der Planung für den „Inneren Grüngürtel“ ist die bestehende Maßnahmen-
fläche zu berücksichtigen.  
Die im Plangebiet vorhandenen Grünflächen, gärtnerisch gestalteten Bereiche, rahmende Gehölze, 
Heckenstrukturen und Einzelbäume sind als potenzieller Lebensraum (Fortpflanzungsstätte und Nah-
rungshabitat) für die heimischen Brutvögel zu betrachten. 
Im weiteren Planverfahren erfolgt für die einzelnen Teilbebauungs pläne eine artenschutzrechtliche 
Prüfung und Biotopbestimmung. Es wird zu prüfen sein, inwiefern ggf. erforderliche Ausgleichsmaß-
nahmen in den einzelnen Teilbebauungsplänen umgesetzt werden können oder ob eine entspre-
chende Zuordnung von zusätzlichen Maßnahmen im Teilbereich „Innerer Grüngürtel“ erfolgen kann. 
Im Osten des Teilbebauungsplans  Innerer Grüngürtel stockt entlang des Gustav -Heinemann-Ufers 
eine 2-reihige Lindenallee, welche nach § 41 LNatSchG geschützt ist  und in die Planung integriert 
wird.  
Zugunsten einer zusammenhängenden Grünverbindung, entlang der nördlich gelegenen Gleise, ist 
die Verlegung der Straßenkreuzung Bischoffsweg/Vorgebirgsstraße in Richtung Süden vorgesehen. 
Hier wird durch den Bebauungsplan ein Teil der so genannten Raderberger Brache überplant. Die 
Raderberger Brache ist Teil der Biotopverbundfläche „Äußerer Grüngürtel zwischen Braunsfeld und 
Rodenkirchen“ mit herausragender Bedeutung und im Landschaftsplan als Geschützter Landschafts-
bestandteil nach § 39 LNatSchG festgesetzt. 
5.3. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege  
Gemäß § 1a (3) BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der plane-
rischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.  
Im Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ werden großflächige Bereiche entsiegelt und als Grünflä-
che mit Bäumen, Wasser - und Spielplatzflächen etc. angelegt, die zu einer Aufwertung der Biotop-
struktur beitragen. Der Anteil an unversiegelten und begrünten Flächen wird sich mit der Planung im 
Vergleich zum Bestand maßgeblich erhöhen. Im weiteren Verfahren soll der Teilbebauungsplan „In-
nerer Grüngürtel“ auch als Kompensation für künftige Eingriffe in Na tur und Landschaft dienen.  Zu 
diesem Zweck ist der Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ mindestens zeitgleich mit dem Bebau-
ungsplan aufzustellen, welcher die Eingriffe verursacht . Inwiefern das Instrument der „Bevorratung 
von Biotopwertpunkten“ hier eingesetzt werden muss, ist im weiteren Verfahren zu prüfen.  
Die Umsetzung von zusätzlichen Bauwerken innerhalb des Geltungsbereichs soll grundsätzlich aus-
geschlossen werden. Hiervon ausgenommen werden muss gegebenfalls die geplante Lärmschutz-
wand und Leitungen zur Niederschlagsentwässerung. 
Die Erstellung eines Grünordnungsplans wird im weiteren Verfahren mit dem Grünflächenamt abge-
stimmt. 
5.4. Boden / Bodenschutz 
Die Flächen im Plangebiet sind als Altablagerung bzw. Altstandort gekennzeichnet. Natürlich e und 
gewachsene Bodenstrukturen sind durch die vorhandene Vorbelastung und anthropogene Überprä-
gung im Plangebiet nicht in größerem Umfang zu erwarten.  
Die Umsetzung des Teilbebauungsplans Innerer Grüngürtel geht mit Bodensanierungsmaßnahmen 
und Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung  einher, um die geplanten Nutzungen im Sinne 
des BBodSchG zu ermöglichen.

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5.5. Wasser (Hochwasser / Grundwasser / Versickerung) 
Das Plangebiet befindet sich in der Zone IIIB des geplanten Wasserschutzgebietes „Hürth-Efferen“.  
Der Planungsraum schließt im Osten an die Uferpromenade des Rheins an. Hier verläuft, entlang des 
Gustav-Heinemann-Ufers, die Hochwasserschutzlinie 11,30 m Kölner Pegel, die einem 100 -jährli-
chen Hochwasser entspricht (HQ100). Ab einem Kölner Pegel von 11,30 m sind die Flächen östlich 
der Alteburger Straße und die Straßenfläche nicht mehr geschützt. Dies ist auch der Fall, sollte der 
vorhandene Hochwasserschutz versagen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete befinden sich in-
nerhalb des Plangebiets nicht. Durch die Nähe zum Rhein sind die östlichen Flächen des Geltungs-
bereichs laut der Grundhochwassergefahrenkarte durch Grundhochwasser gefährdet. 
Nach § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in Verbindung mit § 55 
Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besteht eine Verpflichtung, anfallendes Niederschlagswas-
ser ortsnah zu versickern. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und dem ökologisch nach-
haltigen Umgang mit Niederschlagswasser ist die Versickerung nachhaltig zu planen. Um dies zu 
gewährleisten, ist für das Gesamtprojektgebiet „Parkstadt Süd“ ein integriertes Regenwassermanage-
mentkonzept erarbeitet worden (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH). Mit der Fortschreibung 2023 
hat das Konzept neben der Starkregenvorsorge auch den klimasensiblen Umgang mit Niederschlags-
wasser und die Jahreswasserbilanz behandelt. Bei der Entwässerungsplanung für das Gesamtgebiet 
wurden folgende Zielsetzungen berücksichtigt: 
- Erhalt/Verbesserung der Wasserbilanz 
- Minderung der Überflutungsgefahr (Maßnahmen der Überflutungsvorsorge)  
- Erhöhung der Kühlungseffekte 
- Aufwertung des öffentlichen Freiraums durch eine klimafolgenangepasste Freiraumplanung 
- Regenwasserspeicherung im „Inneren Grüngürtel“ (Parksee). 
Die Entwicklung des Konzepts erfolgte schrittweise über drei Varianten, beginnend bei der „Grundva-
riante“, die in einer "Grünen Variante" in Richtung eines natürlichen Referenzzustands optimiert 
wurde. Die Ergebnisse beider Varianten wurden als Grundlage für Abstimmu ngsgespräche mit den 
Fachämtern und der StEB Köln genutzt. In einem dritten Schritt wird durch die möglichst vorteilhafte 
Zusammenführung der Erkenntnisse aus den ersten beiden Varianten sowie der ergänzenden Vor-
gaben und Restriktionen die „Synthesevariante“ aufgestellt.  
Bei Umsetzung der „Synthesevariante“ können alle im Planungsraum befindlichen Flächen und die 
damit auftretenden Niederschlagsmengen innerhalb des Planungsraums bewirtschaftet werden. Das 
Niederschlagswasser belasteter und unbelasteter Flächen wird nach Möglichkeit getrennt gesammelt 
und anschließend gereinigt und überwiegend vor Ort gespeichert, verdunstet oder versickert. Es wer-
den gezielt verdunstungsaktive Maßnahmen im Planungsraum vorgesehen, um die Verdunstungs-
komponenten der Wasserbilanz weitestmöglich zu steigern. Dazu gehören beispielsweise Gründä-
cher, bewachsene Mulden, Baumrigolen oder Wasserflächen (Parksee, innerhalb des Inneren Grün-
gürtels).  
Für Starkregenereignisse soll das im gesamten Planungsraum „Parkstadt Süd“ anfallende  Regen-
wasser möglichst schadlos über Notwasserwege in mehrere dafür vorgesehenen Flächen, insbeson-
dere in den dafür vorgesehenen Parksee innerhalb des „Inneren Grüngürtels“ und der angrenzenden 
Grünfläche der „Radeberger Brache“, geleitet und dort zurückgeh alten und versickert werden . Das 
integrierte Regenwassermanagementkonzept kommt zu dem Schluss, dass eine nachhaltige und an 
den Klimawandel angepasste Regenwasserbewirtschaftung bei gleichzeitig wirksamer Starkregen-
vorsorge erfolgreich im Gesamtprojektgebiet „Parkstadt Süd“ umgesetzt werden kann. Der Flächen-
bedarf hierfür wird insbesondere im Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ verortet.  
Eine Besonderheit für das Gesamtplangebiet „Parkstadt Süd“ stellt die zeitliche Entwicklungsabfolge 
der Teilbebauungspläne dar. Mit Rückbau der bestehenden Bebauung und im Rahmen der nachfol-
genden Neuentwicklung von Flächen entsteht grundsätzlich eine potenzielle Überflutungsgefahr im 
Planungsraum der Parkstadt Süd, sofern nicht im ersten Schritt die erforderliche Vorflut (z.B. Parksee

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oder Versickerung in der Grünanlage) für anfallendes Niederschlagswasser hergestellt ist. Das be-
deutet, dass der Ausbau der Vorflut unter anderem innerhalb des Teilbebauungsplans „Innerer Grün-
gürtel“ als erster Schritt erfolgen muss, bevor mit dem Ausbau der daran geknüpften Flächen begon-
nen werden kann.  
Im weiteren Verfahren werden die Flächenbedarfe zur Behandlung anfallender Niederschlagswasser 
und zur Rückhaltung von Starkregen innerhalb des „Inneren Grüngürtels“ konkretisiert und den ein-
zelnen Teilbereichen zugeordnet.  
5.6. Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung  
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Planes wurden Aspekte der Nachhaltigkeit noch nicht 
mit der heute erforderlichen Priorität in die Planung integriert. Entsprechend hat die Verwaltung einen 
Klima- und Nachhaltigkeitscheck beauftragt. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Umwelt-
belange wie der Klimaschutz (Vermeidung von Treibhausgasemissionen) und Maßnahmen zur Kli-
mawandelanpassung (Hitzeminderung, Umgang mit Starkregen) im Zuge der weiteren Planung Be-
rücksichtigung finden. Dazu zählen auch die Planung und Umsetzung einer blau-grünen Infrastruktur.  
5.6.1. Maßnahmen Klimaschutz 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als weitestgehend versiegelte und 
semiversiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grü nstrukturen dar, die zu starker som-
merlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die Entwicklung des 
Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ durch die Erweiterung der innerstädtischen Grünvernetzung positiv 
auf das lokale Klima auswirken und der Anteil an klimaaktiven Flächen deutlich erhöht wird.  
Dem Klimaschutz soll außerdem durch Maßnahmen zur Energieeffizienz (klimaschonende Art der 
Wärmeversorgung) und zur CO 2-Reduzierung durch nachhaltiges Bauen und eine Optimierung der 
Mobilität Rechnung getragen werden. Das Mobilitätskonzept („Mobilitätskonzept Parkstadt Süd“, Büro 
für Stadt- Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Stand: Juli 2018) stellt die Stärkung der 
Nahmobilität in den Mittelpunkt der Planung (Konzeptionierung zu m Fußgänger- und Radverkehrs-
netz zum leistungsfähigen schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Angebot mit Einbezug einer ggf. 
neuen Stadtbahnlinie sowie ergänzende Mobilitätsangebote). Für die Stärkung des Fuß- und Radver-
kehrs stellt die Entwicklung des Inner en Grüngürtels als verbindende städtische Grünstruktur einen 
entscheidenden Baustein dar. 
Im weiteren Planverfahren werden die entsprechenden Gutachten (Klima- und Nachhaltigkeitscheck, 
Mobilitätskonzept, Energiekonzept) erstellt und weitergeführt.  
5.6.2. Maßnahmen Klimaanpassung 
Den Erfordernissen der Klimawandelanpassung soll durch entsprechende Maßnahmen, die dem Kli-
mawandel entgegenwirken, als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, gemäß 
§ 1a (5) BauGB Rechnung getragen werden.  
Für das Gesamtgebiet der „Parkstadt Süd“ wurde durch das Fachbüro Dr. Dütemeyer Umweltmeteo-
rologie 2017 eine stadtklimatische Bewertung durchgeführt und Maßnahmen für eine optimierte stadt-
klimatische Klimawandelanpassung empfohlen. Bei einer Bebauung des Plangebiets (an den „Inne-
ren Grüngürtel“ angrenzende Teilbebauungspläne) ist demnach insbesondere an südlich und westlich 
orientierten Fassaden sowie in geschlossenen Innenhöfen mit einer besonders hohen Wärmebelas-
tung zu rechnen. Grünplanerisch-architektonische Klimaoptimierungsmaßnahmen wie Begrünungen 
(z. B. Bäume, Fassaden- und Dachbegrünung), Gebäudedurchlässe (bessere Innenhofbelüftung) o-
der verdunstungsfähige Flächen können dabei die sommerliche Hitzebildung deutlich reduzieren. Zu-
dem trägt eine wassersensible  Entwässerungsplanung und Straßenraumgestaltung ( sogenannte 
blue-green-streets) dazu bei, die zu erwartenden Belastungen zu mindern. Das Plangebiet der Park-
stadt Süd wird nach dem Konzept der „Schwammstadt“ entwickelt. Demnach wird das Wasser nach 
Möglichkeit nicht in den Kanal geleitet, sondern vor Ort versickert und verdunstet, was zu einer Ver-
bessrung des Mikroklimas beiträgt. In 2023 wurde das Büro GREENPASS, Wien mit einer vertiefen-
den Stadtklimauntersuchung (Klima- und Nachhaltigkeitscheck) beauftragt, deren Erkenntnisse im 
weiteren Verfahren berücksichtigt und an dieser Stelle zusammenfassend dargestellt werden.

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Innerhalb des Teilbebauungsplans werden neben umfangreichen grünplanerischen Maßnahmen 
auch Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswässern der angrenzenden Teilbebauungspläne 
vorgesehen. Die Umsetzung der Planung zum „Inneren Grüngürtel“ ist voraussichtlich mit positiven 
Auswirkungen auf das lokale Stadtklima, auch bis in die angrenzenden Quartiere, verbunden.  
5.7. Immissionen/Emissionen  
5.7.1. Emissionen und Immissionen: Lärm 
Für das Plangebiet sind Lärmimmissionen, insbesondere durch den Schienenverkehr der nördlichen 
Güterzugtrasse, durch den gewerblichen Verkehr der umliegenden Straßen  und dem Schiffverkehr 
auf dem Rhein , als Verkehrslärm anzun ehmen. Derzeit ist es geplant, die nördlich verlaufende 
Bahntrasse um zwei weitere Gleise sowie einen S-Bahn Haltepunkt zu erweitern sowie die Nord-Süd-
Stadtbahn umzusetzen, was zukünftig zu steigenden Lärmimmissionen führen wird. Zudem sind Lär-
mimmissionen durch die Nutzung des im Südwesten angrenzenden Sportbetriebes gem. 18. BIm-
SchV zu erwarten und es wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr auf das Plangebiet ein. Ca. 
1,5 km westlich des Plangebiets befindet sich an der Uniklinik Köln außerdem ein Hubschrauberson-
derlandeplatz und nördlich des Plangebiets befindet sich das Heizwerk Südstadt. Bestehende 
Lärmemissionen innerhalb und im Umfeld des Plangebiets werden im weiteren Verfahren bei der 
schallbezogenen Bewertung berücksichtigt werden.  
Innerhalb des „Inneren Grüngürtels“ ist keine Wohnnutzung vorgesehen. Es ist aber davon auszuge-
hen, dass entsprechende Lärmschutzmaßnahmen (aktive und / oder passive) bei der Entwicklung der 
an den „Inneren Grüngürtel“ anschließenden Teilbebauungspläne vorgesehen werden müssen. Der 
Vorentwurf für den Teilbebauungsplan „Innerer Grüngürtel“ sieht daher bereits entlang der nördlich 
verlaufenden Gleisflächen die Errichtung einer Lärmschutzwand vor. Im weiteren Verfahren wird zu 
prüfen sein, inwiefern auf diesen Flächen, w elche als Bahnfläche gewidmet sind, ein Lärmschutz 
planungsrechtlich gesichert werden kann.  
Des Weiteren sind die Geräuschimmissionen auf Grundlage aktueller Daten zu ermitteln und zu prü-
fen, inwieweit Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Nutzungen in den Teilbebauungsplänen 
erforderlich sind. Außerdem werden mögliche Auswirkungen der Planung auf die Umgebung hinsicht-
lich Schallemissionen geprüft. 
5.7.2. Emissionen und Immissionen: Luftschadstoffe 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der städtischen Umweltzone. Immissionen von Luftschadstof-
fen sind insbesondere durch die umliegenden Verkehrswege zu erwarten. Überschreitungen der 
Grenzwerte für Stickstoffdioxid oder Feinstaub auf den umliegenden Straßenabschnitten sind nicht 
bekannt. Nördlich des Plangebiets befindet sich außerdem das Heizwerk Südstadt, welches ebenfalls 
bezüglich der bestehenden Luft schadstoffemissionen, beispielsweise der Feuerungsanlagen, be-
trachtet werden muss. 
Durch die Entwicklung der angrenzenden Teilbebauungspläne ist unter anderem mit einer deutlichen 
Verkehrszunahme und damit verbundenen Schadstoffemissionen zu rechnen. Verkehrsuntersuchun-
gen zur Entwicklung des Gesamtgebiets „Parkstadt Süd“ ermitteln eine zusätzliche Verkehrserzeu-
gung aus Ziel- und Quellverkehr von rund 15.600 Kfz am Tag (Werktag). Dem gegenüber steht ein 
Wegfall bestehender Verkehre von rund 8.900  Kfz pro Tag (BERNARD Gruppe ZT GmbH, vormals 
Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH). Durch Maßnahmen zur Energieeffizienz, CO2-Reduzierung 
und nachhaltigem Bauen sowie durch eine Optimierung der Mobilität soll dem Klimaschutz Rechnung 
getragen werden. Diese Maßnahmen wirken sich auch reduzierend auf Emissionen von Luftschad-
stoffen aus. Insbesondere durch die Umsetzung eines Mobilitätskonzepts kann der Anteil des moto-
risierten Individualverkehrs und die damit verbundenen Emissionen der angrenzenden Teilbebau-
ungspläne reduziert werden. Die Entwicklung des „Inneren Grüngürtels“ ist mit der Entwicklung groß-
flächiger Grünstrukturen verbunden, was sich insgesamt positiv, beispielsweise auf die CO 2-Redu-
zierung, auswirkt.

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5.8. Kulturgüter (Boden-/ Denkmalschutz)  
Mehrere Bau- und Bodendenkmäler sind innerhalb des Plangebiets und daran anschließend verortet. 
Eine Liste aller im Plangebiet und daran anschließender bekannter Denkmäler ist Kapitel 3.7 Denk-
malschutz zu entnehmen.  
Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich ein denkmalgeschütztes Objekt: 
- Allee, Uferpromenade und Geländer des Gustav -Heinemann-Ufers; Rheinuferbegrünung 
nach dem Entwurf 1890/ 1891 von Stadtrat Hermann Josef Stübben, umgesetzt ab 1898, ver-
änderter Wiederaufbau mit Neubepflanzung 1952  
Des Weiteren liegen mehrere Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen im Plangebiet (z. B. 
das historische Fort II). Der nachgewiesene archäologische Bestand ist im weiteren Verfahren in Ab-
stimmung mit dem Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt 
Köln zu dokumentieren und zu sichern. Es ist anzunehmen, dass sich über die bekannten Fundorte 
hinaus weitere Bodendenkmäler im Plangebiet befinden. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungs-
plans, im Vorfeld von Baumaßnahmen, werden daher umfangreiche archäologische Untersuchungen 
durchgeführt.  
Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude/Objekte werden im weiteren Verfahren in die Planung 
integriert.  
5.9. Sonstiges  
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung werden über die oben bereits genannten Themen folgende 
Punkte als wesentlich erachtet und im weiteren Verfahren für den Teilbebauungsplan bewertet/ be-
gutachtet oder berücksichtigt: 
- Erschütterungen aus dem Schienenverkehr 
- Kampfmittel 
- Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln (KLL) 
- Konzept Essbare Stadt 
6. Planverwirklichung 
6.1. Bebauungsplanverfahren 
Das Bebauungsplanverfahren wird im gesetzlichen Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) 
als Angebotsbebauungsplan durchgeführt. Die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 
21.05.2024 bis einschließlich 03.07.2024 gemeinsam für die Teilbereiche „Innerer Grüngürtel“, „Bil-
dungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, „Marktstadt“ und „Parkstadt“ der Parkstadt Süd.  
Als nächster Verfahrensschritt für den Bebauungsplan „Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel“ steht nun 
der Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an.  
Zur Umsetzung der gesamten Parkstadt Süd kommt dann noch der Bebauungsplan „Sportpark Süd“, 
für welchen bereit die Beteiligung gemäß § 4 A bs. 1 BauGB durchgeführt und ein Aufstellungsbe-
schluss sowie ein Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
gefasst worden ist.  Der bereits rechtskräftige Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67424/03 
„Sechtemer Straße“ befindet sich bereits in Umsetzung.  
Die Aufstellung der Bauleitplanung  erfolgt durch die Stadt Köln  in enger Zusammenarbeit mit der 
Stadtplanung Zimmermann GmbH. 
6.2. Umsetzung der Planung / Bodenordnung 
Die für die Umsetzung des Vorhabens notwendigen Flurstücke,  welche noch nicht im Eigentum der 
Stadt Köln sind, sollen durch die Stadt erworben werden, so dass ein Bodenordnungsverfahren wahr-
scheinlich nicht erforderlich ist.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1478 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
 
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die 
Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen 
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben.  
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach 
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen 
mindestens für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage7_ Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 04.11.2024 2399-2024

2921 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 04.11.2024 
Auszug  
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 04.11.2024  
öffentlich 
9.2.3 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch-
führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Park-
stadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zoll-
stock, - Neustadt-Süd 
2399/2024 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,  
folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet, das im Norden durch die nördlichen Grenzen der Bahnflächen mit 
dem Ergänzungsflurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) sowie einem Teilbe-
reich der bestehenden Straße „Eifelwall“ bis zur Ecke Rudolf-Amelunxen-Straße 
sowie im Osten durch den Rhein begrenzt wird; im Süden begrenzen die zukünf-
tigen Grenzen der Bebauungspläne „Bildungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, 
„Marktstadt“, „Parkstadt“, ein Teilstück des Bischofsweges, die Grenze des Be-
bauungsplanes „Sportpark Süd“ sowie die nördliche Grenze des Grundstücks 
des Südstadions das Plangebiet des „Inneren Grüngürtel“; im Westen verläuft 
die Grenze ebenfalls entlang der Grenze des Grundstücks des Südstadions und 
verspringt dann vom Höninger Weg auf die östliche Seite entlang der Häuser Nr. 
53-73 und verspringt dann zurück auf die westliche Seite des Höninger Weges, 
hier verläuft die Grenze entlang des Höninger Weges bis hinter Haus Nr. 58 und 
verläuft dann weiter entlang der Bahnlinie im Westen bis sie auf Höhe Haus Nr. 
8-10 auf die westliche Seite der Bahngleise entlang der Rudolf-Amelunxen-
Straße verspringt und das Grundstück Eifelwall 1 in das Plangebiet mitein-
schließt und das Gebiet an der nordwestlichen Ecke begrenzt– mit dem Arbeitsti-
tel Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zoll-
stock, - Neustadt-Süd — aufzustellen mit dem Ziel, eine öffentliche Grünfläche

mit öffentlichen Sport- und Spielflächen, Anlagen zur Retention und Versicke-
rung des anfallenden Regenwassers aus den angrenzend geplanten Quartieren 
Parkstadt, Marktstadt und Bildungslandschaft sowie entsprechende Lärmschutz-
maßnahmen zu planen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer 
Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd zur 
Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2, 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
ohne Einschränkung zustimmt.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Hennemann)

Beschlussvorlage Ausschuss

19164 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611 
 
Vorlagen-Nummer 
 2399/2024 
Freigabedatum 25.09.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel 
in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet, das im Norden durch die nördlichen Grenzen der Bahnflächen mit dem Ergän-
zungsflurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) sowie einem Teilbereich der bestehen-
den Straße „Eifelwall“ bis zur Ecke Rudolf-Amelunxen-Straße sowie im Osten durch den 
Rhein begrenzt wird; im Süden begrenzen die zukünftigen Grenzen der Bebauungs-
pläne „Bildungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, „Marktstadt“, „Parkstadt“, ein Teilstück 
des Bischofsweges, die Grenze des Bebauungsplanes „Sportpark Süd“ sowie die nördli-
che Grenze des Grundstücks des Südstadions das Plangebiet des „Inneren Grüngürtel“; 
im Westen verläuft die Grenze ebenfalls entlang der Grenze des Grundstücks des Süd-
stadions und verspringt dann vom Höninger Weg auf die östliche Seite entlang der Häu-
ser Nr. 53-73 und verspringt dann zurück auf die westliche Seite des Höninger Weges, 
hier verläuft die Grenze entlang des Höninger Weges bis hinter Haus Nr. 58 und verläuft 
dann weiter entlang der Bahnlinie im Westen bis sie auf Höhe Haus Nr. 8-10 auf die 
westliche Seite der Bahngleise entlang der Rudolf-Amelunxen-Straße verspringt und 
das Grundstück Eifelwall 1 in das Plangebiet miteinschließt und das Gebiet an der nord-
westlichen Ecke begrenzt– mit dem Arbeitstitel Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in 
Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd — aufzustellen mit dem Ziel, 
eine öffentliche Grünfläche mit öffentlichen Sport- und Spielflächen, Anlagen zur Re-
tention und Versickerung des anfallenden Regenwassers aus den angrenzend geplan-
ten Quartieren Parkstadt, Marktstadt und Bildungslandschaft sowie entsprechende 
Lärmschutzmaßnahmen zu planen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grün-
gürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd zur Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024

2 
1 BauGB nach Modell 2, 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ohne Ein-
schränkung zustimmt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes – Arbeitstitel: Park-
stadt Süd in Köln – Bayenthal/ -Raderberg/ -Zollstock/ -Sülz, für den am 03.12.2015 der Auf-
stellungsbeschluss gefasst wurde (V 3574/2015). Aufgrund der Größe des Plangebietes und 
der Komplexität der städtebaulichen Zielsetzungen, soll das Bebauungsplanverfahren im wei-
teren Verfahren in Form von Teilbebauungsplänen weiterbearbeitet werden. Die Abgrenzung 
der Teilbebauungspläne erfolgt auf Basis von räumlichen und nutzungsspezifischen Zusam-
menhängen. Insgesamt sollen sechs Teilbebauungspläne aufgestellt werden, die sich wie 
folgt aufgliedern: „Sportpark Süd“ (Aufstellungsbeschluss wurde bereits gefasst (V. 
2167/2020), „Innerer Grüngürtel“, „Quartier Parkstadt“. „Quartier Marktstadt“, „Quartier Bil-
dungslandschaft“, „Änderungsverfahren „Koblenzer Straße“ (s. Anlage 3). Dadurch erfolgt 
eine sukzessive Planrechtschaffung für die teilräumlichen Bereiche. Mit dem Aufstellungsbe-
schluss für den Teilbebauungsplan Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel soll das Verfahren für 
den Teilbereich, der in Anlage 2 dargestellt ist, eingeleitet werden.  
Ziel ist es, im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes Parkstadt Süd die Vollendung des 
Inneren Grüngürtels zwischen dem Teilbereich Eifelwall, der sich aktuell ebenfalls in Planung 
befindet, und dem Rheinufer planungsrechtlich zu sichern.  
Anlass der Planung 
Bereits im städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln, der am 05. Mai 2009 vom Rat der 
Stadt Köln beschlossen wurde (V 5681/2008), ist die Vollendung des Inneren Grüngürtels als 
Handlungsempfehlung aufgenommen worden. Am 20. September 2012 beschloss der Rat der 
Stadt Köln darüber hinaus das Entwicklungskonzept südliche Innenstadt-Erweiterung (ESIE) 
als Entwicklungsplanung für die räumliche Neuordnung des Gebietes (V 3799/2011). Auch 
dieses sieht als erste Zielsetzung dabei die Fortführung des Inneren Grüngürtels unter Entfall 
des Großmarktes bis zum Rhein vor. 
Mit der geplanten Schließung des Kölner Großmarktes am Standort in Köln-Raderberg zum 
31.12.2025 (Ratsbeschluss vom 01.10.2024, V 1824/2024) eröffnet sich die einmalige Chance 
den Inneren Grüngürtel bis zum Rhein fortzuführen und angrenzend einen neuen Stadtraum 
mit vielfältigen Wohnungsangeboten, Arbeitsplätzen sowie sozialen und kulturellen Einrichtun-
gen zu entwickeln.   
Im Jahr 2015 wurde unter umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit ein kooperatives Ver-
fahren mit Beteiligung von fünf Planungsteams durchgeführt. Im Ergebnis hat das Begleitgre-
mium empfohlen den Entwurf von RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und Ortner & 
Ortner Baukunst als Grundlage für das weitere Verfahren weiter zu verfolgen. Darauf folgte in 
den Jahren von 2016 bis 2019 die integrierte Planung der Fachämter, aus der grundlegende 
planerische Aussagen und Angaben des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ hervorgehen. 
Diese wurde 2019 durch den Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (V 1250/2018). Die 
Integrierte Planung konkretisiert den Entwurf aus dem kooperativen Verfahren insbesondere 
für den städtebaulichen Teil im Bereich der zur Bebauung vorgesehenen Quartiere.  
Zur Vertiefung des Ergebnisses der Planung aus dem Kooperativen Verfahren zum Inneren 
Grüngürtel wurde das Büro RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten mit der weiteren 
Planung im Jahr 2020 beauftragt. Im Jahre 2021 fand eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu

4 
dem Planungs- und Nutzungskonzept statt. Unterlagen dazu wurden auf dem Portal Meinung 
für Köln (https://meinungfuer.koeln/archiv/dialoge/gruenguertel-parkstadt-sued.html#uip-1) 
eingestellt. Im Weiteren wurde die Vorentwurfsplanung erarbeitet, die dem Rat der Stadt Köln 
zum Beschluss vorgelegt werden soll (2446/2024). Die Vorentwurfsplanung soll als planeri-
sche Grundlage für den Bebauungsplanentwurf dienen. 
 
Aktuelle Nutzungen 
Im Westen des Geltungsbereiches durchquert der Höninger Weg das Plangebiet. Westlich 
und östlich des Höninger Weges befindet sich innerhalb des sogenannten Gleisdreieckes ein 
heterogenes Gewerbegebiet. Hier befindet sich u.a. ein Pannenservice, eine Tankstelle, eine 
Drive Charging Station, ein Swingerclub, ein Reifenhändler und eine Moschee. Des Weiteren 
liegt ein eine derzeit nicht betretbare Brach-/Grünfläche (Flurstücksnummer 1598, Gemarkung 
Köln, Flur 56), die an die Straße Eifelwall angrenzt, im Geltungsbereich. 
Östlich des Höninger Wegs Südlich der Bahntrasse von Hürth kommend in Richtung Südbrü-
cke befindet sich entlang des Vorgebirgsglacisweg ein weiteres heterogenes Gewerbegebiet, 
indem sich u.a. ein Tanzcafé bzw. ein weiterer Tanzverein, ein Unternehmen für Raumkon-
zepte, ein Umzugsunternehmen und ein Malerbetrieb angesiedelt haben. Daran schließt sich 
im Osten ein Bereich an, welcher kleingärtnerisch genutzt wird. Südlich dieses Gewerbegebie-
tes befindet sich eine mit Bäumen bewachsenen Fläche.  
Nordöstlich des Südstadions, welches nicht im Plangebiet selbst liegt, befindet sich innerhalb 
des Plangebietes ein Bikepolo-Platz. Südöstlich des Bikepolo-Platzes befindet sich ein Tier-
heim innerhalb des Plangebietes.  
Nördlich vom Bischofsweg befinden sich mit u. a. einem Hotel, einem Theaterensemble, ei-
nem Medizinzentrum, einem Bildungsbetrieb und einer Schauspielschule weitere gewerbliche 
Nutzungen. Südlich des Bischofsweges befindet sich die „Raderberger Brache“, welche in ei-
nem geringen Teil im äußersten Nordwesten innerhalb des Geltungsbereiches liegt. Hierbei 
handelt es sich um einen geschützten Landschaftsbestandteil. 
Östlich der obengenannten Schauspielschule schließt sich das Großmarktgelände mit Berei-
chen eines ehemaligen Güterbahnhofs an. Die weit überwiegenden Flächen, welche innerhalb 
des Teilbereiches des „Inneren Grüngürtels“ liegen, sind bereits freigeräumt. Hier wurden 
bzw. werden bereits die Zwischennutzungen des Pionierparks angelegt, welche zusammen 
mit dem in Umsetzung befindlichen Sportpionierpark bis zur Umsetzung des eigentlichen „In-
neren Grüngürtels“ bereits eine Freiraumnutzung und sportliche Betätigung im Plangebiet er-
möglichen sollen.  
Nördlich der Bahnflächen befindet sich noch ein Grundstück im Geltungsbereich des Inneren 
Grüngürtels. Hier befindet sich das Berufskolleg Südstadt (Am Bonner Wall) sowie ein ca. 110 
Stellplätze umfassender Mitarbeiterparkplatz der RheinEnergie. Auf dem Gelände befinden 
sich mehrere Bäume. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob die Stellplätze entfallen, oder er-
setzt werden müssen.   
Südlich der geplanten Zwischennutzung des Sportpionierparks befinden sich noch Gebäude 
und Zufahrtsweges des Großmarktgeländes.  
Die Bonner Straße durchgequert anschließend das Plangebiet von Nord nach Süd. Unterirdisch 
befindet sich hier auch eine aktuell noch nicht in Betrieb befindliche Stadtbahntrasse, welche 
südlich des Teilbereichs des „Inneren Grüngürtels“ an die Oberfläche tritt.  
Nördlich der Koblenzer Straße befindet sich erneut gewerbliche Nutzungen im Plangebiet. Ins-
besondere sind hier zu nennen ein größerer Stellplatz, das Bonntor Center, eine Filmprodukti-
onsfirma sowie ein Betrieb zur Herstellung von individualisierten Holzmöbeln. Unterirdisch ver-
läuft in diesem Bereich auch eine Stadtbahntrasse (Linie 17), welche von der Bonner Straße 
in Richtung Rheinufer verläuft. Nördlich dieser Trasse befinden sich einige Baumstrukturen. 
Anschließend kreuzt die Alteburger Straße das Plangebiet von Nord nach Süd. Östlich der Al-
teburger Straße befindet sich der Biergarten Alteburg. Ebenfalls liegen Teile der Abfallwirt-
schaftsbetriebe innerhalb des Plangebiets des „Inneren Grüngürtel“. Des Weiteren befinden 
sich geringfügige Teile des Wohnhauses Alteburger Straße 143 sowie kleinere Bereiche der 
Erstaufnahmeeinrichtung Schönhauser Straße innerhalb des Teilbereiches.

5 
Östlich des Biergartens bzw. nördlich der Abfallwirtschaftsbetriebe tritt die Bahntrasse der Li-
nie 17 innerhalb des Teilbereichs an die Oberfläche und führt nördlich eines Büro- und Ver-
waltungsgebäudes (Gustav-Heinemann-Ufer 54), welches ebenfalls innerhalb des Plangebie-
tes liegt, zur Rheinuferstraße. Anschließend quert die Stadtbahn die Rheinuferstraße und glie-
dert sich in die Bahntrasse entlang der Rheinuferstraße ein.  
Teile der Rheinuferstraße sowie des Rheinufers und die Bereiche der Südbrücke bis zur Was-
serfläche liegen ebenfalls im Geltungsbereich des Teilbereiches „Innerer Grüngürtel“. Das 
Hochwasserpumpwerk im Süden bildet die südliche Grenze des Teilbereiches des Inneren 
Grüngürtels und ist selbst nicht mehr Teil des Geltungsbereiches. 
Aktuell befinden sich noch nicht alle Grundstücke in städtischem Besitz. Die Stadt Köln steht 
in Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen der Grundstücke, welche für die Um-
setzung der Planungen des Inneren Grüngürtels erforderlich sind.  
 
Ziel der Planung 
Die Idee der Vollendung des Inneren Grüngürtels durch Verlängerung des historischen Grün-
gürtels bis zum Rhein bildet das Rückgrat der „Parkstadt Süd“. Die Vollendung des Inneren 
Grüngürtels nimmt eine übergeordnete gesamtstädtische Bedeutung ein. Der Lückenschluss 
ermöglicht einen knapp zehn Kilometer langen durchgehenden Grünverbund, bestehend aus 
unterschiedlich gestalteten und dimensionierten Grünräumen. Neben einem Angebot an quar-
tiersnahen Erholungsflächen bietet er Naherholung für alle Bürger*innen. Ziel der Planung ist 
es, eine Vielzahl unterschiedlicher Grünflächen und Freiräume, Sport- und Spielflächen, Rück-
halte- und Versickerungsflächen sowie Fuß- und Radwegeverbindungen zu schaffen. Auch 
die Urban-Gardening-Flächen des NeuLand e.V. sollen dauerhaft in den Inneren Grüngürtel 
integriert werden 
Ausgewählte Bestandsbauten, wie der Biergarten „Alteburg“ und das Tierheim, welches nörd-
lich an den Jean-Löring-Sportpark angrenzt, sollen erhalten bleiben. 
Im westlich gelegenen Gleisdreieck am Eifelwall sind verschiedene sportliche Nutzungen (u.a. 
Pumptrack, Urban Sports, BMX, Skatepark) geplant. Der vorhandene Bike-Polo- und Basket-
ballplatz am Südstadion soll ertüchtigt und in den Grüngürtel integriert werden. Ein Sportband 
mit Bewegungsparcours soll das Sportangebot ergänzen. 
Außerdem sieht die Planung für den westlichen Bereich des Inneren Grüngürtels nordwestlich 
des Südstadions, wie in der Anlagen 5 a) dargestellt, einen sogenannten Sporthof vor.  
Die Deutsche Bahn ist direkte Nachbarin und von der Planung unmittelbar betroffen. Die Pla-
nung aus dem Kooperativen Verfahren sieht zwei Durchstiche durch den Bahndamm vor, die 
das neue Quartier Parkstadt Süd mit der nördlich des Bahndamms gelegenen Neustadt-Süd 
verbinden sollen. Außerdem werden weitere Grundstücke von der Bahn durch die Planungen 
für den Inneren Grüngürtel überplant. Südlich der Bahntrasse ist – auf Flächen der DB - eine 
durchgehende Lärmschutzwand in Abstimmung. 
Am westlichen Ende des Bischofsweges Ecke Vorgebirgstraße soll der Bischofsweg zuguns-
ten der Aufweitung des Inneren Grüngürtels nach Süden verlagert werden. Hiervon ist die Ra-
derberger Brache betroffen, die als geschützter Landschaftsbestandteil im Landschaftsplan 
der Stadt Köln eingetragen ist.  
Eine weitere Besonderheit der Planung stellt die Anbindung des Inneren Grüngürtels an das 
Rheinufer dar. Hierbei gilt es die als Barriere wirkende Straße Gustav-Heinemann-Ufer zu 
überwinden unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Hochwasserschutzes. Eine Unterfüh-
rung ist derzeit in Abstimmung. 
 
Effekte für die Gesamtstadt: 
Der Innere Grüngürtel hat ökologische Funktionen, er ist klimawirksam, vernetzt Biotope, bie-
tet Flächen für natur- und artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen. Die positiven kli-
matischen Effekte kommen dabei nicht nur den geplanten Quartieren der Parkstadt Süd, son-
dern auch den angrenzenden Quartieren zugute. Durch die Herstellung einer zusammenhän-

6 
genden Grünverbindung bis zum Rhein entsteht eine durchgängige Frischluftschneise. Außer-
dem trägt die großflächige Entsiegelung und Begrünung der Flächen zu Kühlungseffekten bei.  
Neben den klimatischen und ökologischen Funktionen, die sich über das Planungsgebiet hin-
aus auswirken, wird mit der Erweiterung des Inneren Grüngürtels eine öffentliche Grünfläche 
geschaffen, die allen Bürger*innen zur Verfügung steht und das Angebot an Erholungsflächen 
im Bereich der Innenstadt und der angrenzenden Stadtteile deutlich stärkt.  
Außerdem übernimmt der Innere Grüngürtel eine wichtige Vernetzungsfunktion durch Fuß- 
und Radwegeverbindungen der Stadtteile Sülz, Zollstock, Raderberg, Bayenthal und Neu-
stadt-Süd. Hierzu tragen auch die zwei geplanten Durchstiche unter dem Bahndamm auf 
Höhe des Volksgartens und auf Höhe des Zugwegs maßgeblich bei.  
 
Effekte für die geplanten Quartiere Parkstadt Süd: 
Durch die Schaffung einer großflächigen öffentlichen Grünanlage wird der Deckung des Be-
darfs an wohnortnahen Grünflächen nachgekommen. Die sich aus dem kooperativen Bau-
landmodell ergebenden circa 75.900 qm öffentlichen Grünflächen und circa 15.180 qm öffent-
lichen Spielplatzflächen der angrenzenden verdichteten Baugebiete Parkstadt, Marktstadt und 
Bildungslandschaft werden hier ebenso untergebracht wie Retentionsflächen zur Nieder-
schlagswasserrückhaltung und -versickerung. Darüber hinaus soll im Geltungsbereich des In-
neren Grüngürtels eine Lärmschutzwand errichtet werden, die Lärmimmissionen, die von der 
Bahn ausgehen und auf die geplanten Quartiere einwirken, mindert. Wie oben beschrieben, 
sollen außerdem diverse Angebote für sportliche Nutzungen geschaffen werden, die nicht nur 
den Nutzer*innen der geplanten Quartiere, sondern allen Bürger*innen zur Verfügung stehen. 
 
Hinweise zum Verfahren 
Die vorgenannten Aspekte verdeutlichen das Erfordernis Planungsrecht zu schaffen, um die 
planerischen Ziele umsetzen zu können. Planungsrechtlich wird das Plangebiet überwiegend 
als Außenbereichsfläche nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) bewertet.  
Eine Besonderheit des Verfahrens wird sein, dass zur Entwicklung der Parkstadt Süd zukünf-
tig neben dem bereits beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67424/03 
Sechtemer Straße / Bonner Straße sechs weitere Bebauungspläne aufgestellt werden sollen. 
Dabei werden insbesondere die Grün- und Spielflächen in überwiegender Mehrheit nicht im 
Bebauungsplan ausgeglichen, in dem die Ansprüche ausgelöst werden, sondern in dem hier 
zu betrachtenden Bebauungsplan „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“. Im weiteren Verfahren 
ist zu klären, wie die entsprechenden Bedarfe zugeordnet und gesichert werden.  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkstadt Süd - Innerer Grüngürtel“ werden pri-
vate und städtische Flächen zukünftig mit öffentlichen Grünflächen überplant. Hierdurch 
kommt es zu einer Bodenwertabschreibung, welche im weiteren Verfahren für die jeweiligen 
Grundstücke ermittelt wird. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB für den Teilbebauungsplan 
– Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel soll in Form einer Abendveranstaltung nach 
Modell 2 durchgeführt werden. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Aktuell stellen sich die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als weitestgehend versiegelte 
und semiversiegelte Flächen mit nur wenigen klimawirksamen Grünstrukturen dar, die zu star-
ker sommerlicher Überwärmung neigen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich die 
Entwicklung des Teilbereichs „Innerer Grüngürtel“ durch die Erweiterung der innerstädtischen 
Grünvernetzung positiv auf das lokale Klima auswirken und der Anteil an klimaaktiven Flächen 
deutlich erhöht wird. Zudem stellt für die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs die Entwicklung 
des Inneren Grüngürtels als verbindende städtische Grünstruktur einen entscheidenden Bau-
stein dar.

7 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Gesamtplanungsgebiet Parkstadt Süd mit Abgrenzung der Teilbebauungspläne 
Anlage 4 Städtebauliches Konzept mit Planungskonzept Innerer Grüngürtel 
Anlage 5 a) Planungs- und Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel West 
Anlage 5 b) Planungs- und Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel Ost 
Anlage 6 Erläuterungsbericht

Anlage 2_Geltungsbereich

424 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 15 000 (im Original)N
Geltungsbereich des BebauungsplanesParkstadt Süd - Innerer Grüngürtelin Köln - Bayenhal/ - Raderberg/ - Zollstock/ - Neustadt-Süd
0300150600900 Meter
Stadtplanungsamt

Anlage 4_Integrierte Planung und Konzept Innerer Grüngürtel

518 Zeichen

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Planungskonzept Innerer Grüngürtel 
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten 
Stadt Köln 
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Anlage 4 
- Parkstadt Süd - Integrierte Planung und Planungskonzept Innerer Grüngürtel-
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M. 1: 2.000

Anlage 5 a_Konzept_Innerer_Grüngürtel_ West

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Anlage 5 b _Konzept_Innerer Grüngürtel_Ost

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Anlage 8 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP10.1 StEA 07.11.2024

2969 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 08.11.2024 
Vorab-Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 
öffentlich 
10.1 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durch-
führung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: Park-
stadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zoll-
stock, - Neustadt-Süd 
2399/2024 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet, das im Norden durch die nördlichen Grenzen der Bahnflächen mit 
dem Ergänzungsflurstück 296 (Gemarkung Köln, Flur 41) sowie einem Teilbe-
reich der bestehenden Straße „Eifelwall“ bis zur Ecke Rudolf-Amelunxen-Straße 
sowie im Osten durch den Rhein begrenzt wird; im Süden begrenzen die zukünf-
tigen Grenzen der Bebauungspläne „Bildungslandschaft“, „Koblenzer Straße“, 
„Marktstadt“, „Parkstadt“, ein Teilstück des Bischofsweges, die Grenze des Be-
bauungsplanes „Sportpark Süd“ sowie die nördliche Grenze des Grundstücks 
des Südstadions das Plangebiet des „Inneren Grüngürtel“; im Westen verläuft 
die Grenze ebenfalls entlang der Grenze des Grundstücks des Südstadions und 
verspringt dann vom Höninger Weg auf die östliche Seite entlang der Häuser Nr. 
53-73 und verspringt dann zurück auf die westliche Seite des Höninger Weges, 
hier verläuft die Grenze entlang des Höninger Weges bis hinter Haus Nr. 58 und 
verläuft dann weiter entlang der Bahnlinie im Westen bis sie auf Höhe Haus Nr. 
8-10 auf die westliche Seite der Bahngleise entlang der Rudolf-Amelunxen-
Straße verspringt und das Grundstück Eifelwall 1 in das Plangebiet mitein-
schließt und das Gebiet an der nordwestlichen Ecke begrenzt– mit dem Arbeitsti-
tel Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zoll-
stock, - Neustadt-Süd — aufzustellen mit dem Ziel, eine öffentliche Grünfläche 
mit öffentlichen Sport- und Spielflächen, Anlagen zur Retention und Versicke-
rung des anfallenden Regenwassers aus den angrenzend geplanten Quartieren 
Parkstadt, Marktstadt und Bildungslandschaft sowie entsprechende Lärmschutz-
maßnahmen zu planen;

2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer 
Grüngürtel in Köln – Bayenthal, - Raderberg, - Zollstock, - Neustadt-Süd zur 
Kenntnis; 
3. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 BauGB nach Modell 2, 
4. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
ohne Einschränkung zustimmt.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Hinweis:  
 
Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.11.2024 erfolgt unter Vor-
behalt des Wiedervorlageverzichts, sofern der Ausschuss für Umwelt, Klima und Grün 
ungeändert zustimmt.

Anlage 3_Übersicht_Geltungsbereiche_Parkstadt Süd

646 Zeichen

SportparkSüdInnerer GrüngürtelQuartier ParkstadtQuartierMarktstadtQuartierBildungslandschaft
Geltungsbereich zu 4.1ca. 765.493 m²
Änderungsverfahren- KVB Gelände  -Koblenzer Straße
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 3
Maßstab  1 : 15 000 (im Original)N
Geltungsbereich des GesamtplangebietesParkstadt Südmit Abgrenzung der Geltungsbereiche der Teilbebauungsplänein Köln - Bayenhal/ - Raderberg/ - Zollstock/  - Neustadt-Süd
0300150600900 Meter
Stadtplanungsamt

Beratungsverlauf (4)

04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2399/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.09.2024
Erstellt
05.08.2024 15:34