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AN/1887/2021

Standortwahl Klärschlammverbrennung

Die Linke. Antrag nach § 3 06.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2021, TOP 3.1.12

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3707 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2021 
AN/1887/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.09.2021 
 
Standortwahl Klärschlammverbrennung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um die Aufnahme des 
folgenden Antrags auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates der 
Stadt Köln am 16. September 2021. 
 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 die Gründung der 
„KLAR GmbH“, mit dem Ziel der Klärschlammverbrennung auf dem Gelände des 
HKW Köln Merkenich beschlossen. 
 
Die Antwort der zukünftigen Betreiber auf die Frage von Bürgervereinen zur 
Standortwahl der geplanten Klärschlammverbrennung lautete wie folgt: 
 
„StEB Köln haben mit den Partnern der Klärschlammkooperation 
Rheinland neben Merkenich noch fünf weitere Standorte näher 
untersucht. Dabei handelt es sich um heute schon gewerblich bzw. 
industriell genutzte Standorte mit eigener Infrastruktur. Im Rahmen der 
Standortuntersuchung wurden zur Bewertung umfangreiche Standortdaten 
mit den Standortinhabern ausgetauscht. Es wurde mit den 
Standortinhabern eine Vertraulichkeit dieser sensiblen Daten vereinbart. 
Wir können leider deswegen nur Standorte nennen, die bereits in der 
Öffentlichkeit erwähnt wurden. Das sind Hürth-Knappsack (RWE), 
Weisweiler und Merkenich. Die Ergebnisse der Prüfung dürfen wir ohne 
Einverständnis der Standortbetreiber nicht veröffentlichen.“

Beschluss: 
 
1) Der Rat der Stadt Köln befasst sich in öffentlicher Sitzung mit allen 
Unterlagen zur Standortuntersuchung die nicht der Geheimhaltung unterliegen 
bzw. von ihrem Charakter her nicht  vertraulich sind. 
 
2) Der Rat befasst sich mit den geheimen, bzw. vertraulichen Unterlagen zur 
Standortwahl in nichtöffentlicher Sitzung. 
 
3)  Der Rat der Stadt Köln  veröffentlicht alle Daten der Standortprüfung bei 
denen kein berechtigtes Interesse der Geheimhaltung besteht. 
 
4) Sofern dieses Verfahren der Öffentlichkeit keine ausreichende Klarheit über 
die Kriterien und Ergebnisse zur Standortwahl gibt, veranlasst der Rat der Stadt 
Köln ein transparentes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren zur Auswahl 
eines geeigneten Standortes für den Betrieb einer Anlage zur umweltgerechten, 
sowie gesetzeskonformen Verwertung von Klärschlämmen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Wahl des Standortes für eine Verbrennungsanlage ist ein hochsensibler 
Prozess in dem es vor allem um die zu erwartende Umweltbelastung, 
Umweltgerechtigkeit als auch um wirtschaftliche Aspekte geht. Schon in ihrer 
Bauphase wird sich eine derartige Anlage auf die Umwelt, das Wohnumfeld, 
aber auch auf die wirtschaftliche Situation der Kölner:innen auswirken. 
Aus diesen Gründen ist Transparenz das oberste Gebot, insbesondere sofern es 
sich um Betriebe der Stadtwerke handelt, die grundsätzlich ja auch die Aufgabe 
haben den Menschen die Teilhabe an den Prozessen zu ermöglichen. 
In der Antwort der zukünftigen Betreiber wurde noch nicht mal das Ranking der 
verschieden Standorte aufgeführt. 
Aus unserer Sicht besteht keinerlei Klarheit ob Köln Merkenich der geeignetste 
Standort ist. 
Wir halten das für untragbar. 
Sollte das bisher getätigte Auswahlverfahren hier keine ausreichende Klarheit 
ermöglichen wäre es ungeeignet und müsste anders, also neu durchgeführt 
werden. 
 
 
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Rat
TOP 3.1.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1887/2021
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
06.09.2021
Erstellt
06.09.2021 09:30