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Standortwahl Klärschlammverbrennung

Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1887/2021 vom 06.09.2021

Stand: Am 16.09.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • Linke Antrag nach § 3

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2021 AN/1887/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.09.2021 Standortwahl Klärschlammverbrennung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie um die Aufnahme des folgenden Antrags auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates der Stadt Köln am 16. September 2021. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 06.05.2021 die Gründung der „KLAR GmbH“, mit dem Ziel der Klärschlammverbrennung auf dem Gelände des HKW Köln Merkenich beschlossen. Die Antwort der zukünftigen Betreiber auf die Frage von Bürgervereinen zur Standortwahl der geplanten Klärschlammverbrennung lautete wie folgt: „StEB Köln haben mit den Partnern der Klärschlammkooperation Rheinland neben Merkenich noch fünf weitere Standorte näher untersucht. Dabei handelt es sich um heute schon gewerblich bzw. industriell genutzte Standorte mit eigener Infrastruktur. Im Rahmen der Standortuntersuchung wurden zur Bewertung umfangreiche Standortdaten mit den Standortinhabern ausgetauscht. Es wurde mit den Standortinhabern eine Vertraulichkeit dieser sensiblen Daten vereinbart. Wir können leider deswegen nur Standorte nennen, die bereits in der Öffentlichkeit erwähnt wurden. Das sind Hürth-Knappsack (RWE), Weisweiler und Merkenich. Die Ergebnisse der Prüfung dürfen wir ohne Einverständnis der Standortbetreiber nicht veröffentlichen.“ Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln befasst sich in öffentlicher Sitzung mit allen Unterlagen zur Standortuntersuchung die nicht der Geheimhaltung unterliegen bzw. von ihrem Charakter her nicht vertraulich sind. 2) Der Rat befasst sich mit den geheimen, bzw. vertraulichen Unterlagen zur Standortwahl in nichtöffentlicher Sitzung. 3) Der Rat der Stadt Köln veröffentlicht alle Daten der Standortprüfung bei denen kein berechtigtes Interesse der Geheimhaltung besteht. 4) Sofern dieses Verfahren der Öffentlichkeit keine ausreichende Klarheit über die Kriterien und Ergebnisse zur Standortwahl gibt, veranlasst der Rat der Stadt Köln ein transparentes und öffentlich nachvollziehbares Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Standortes für den Betrieb einer Anlage zur umweltgerechten, sowie gesetzeskonformen Verwertung von Klärschlämmen. Begründung: Die Wahl des Standortes für eine Verbrennungsanlage ist ein hochsensibler Prozess in dem es vor allem um die zu erwartende Umweltbelastung, Umweltgerechtigkeit als auch um wirtschaftliche Aspekte geht. Schon in ihrer Bauphase wird sich eine derartige Anlage auf die Umwelt, das Wohnumfeld, aber auch auf die wirtschaftliche Situation der Kölner:innen auswirken. Aus diesen Gründen ist Transparenz das oberste Gebot, insbesondere sofern es sich um Betriebe der Stadtwerke handelt, die grundsätzlich ja auch die Aufgabe haben den Menschen die Teilhabe an den Prozessen zu ermöglichen. In der Antwort der zukünftigen Betreiber wurde noch nicht mal das Ranking der verschieden Standorte aufgeführt. Aus unserer Sicht besteht keinerlei Klarheit ob Köln Merkenich der geeignetste Standort ist. Wir halten das für untragbar. Sollte das bisher getätigte Auswahlverfahren hier keine ausreichende Klarheit ermöglichen wäre es ungeeignet und müsste anders, also neu durchgeführt werden. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 16.09.2021

    Rat

    TOP 3.1.12, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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