2569/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation und Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld, Aktenzeichen 70/25
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2569/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation und Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld, Aktenzeichen 70/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe. Weiterer Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 24.05.2025 (Anlage 1) –weist der Petent auf die Parksituation rund um die Everhardstraße 52 in Köln-Ehrenfeld hin. Er schlägt vor, eine Anpassung der Kontrollzeiten vorzunehmen, ein Konzept zur Entspan- nung der Parksituation für Anwohner – beispielsweise in Form von zusätzlichen Anwohner- parkzonen, Parkausweisen oder einer Förderung alternativer Stellplatzlösungen und eine transparente Kommunikation, wie die Stadt Köln in Zukunft mit der Situation umgehen wird. Dem Petenten wurde mit Schreiben vom 31.07.2025 die Stellungnahme des Amtes für nach- haltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln mitge- teilt (Anlage 2). Mit Schreiben vom 16.08.2025 (Anlage 3) bittet der Petent um die Beratung seiner Bürgerein- gabe in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Stellungnahme Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: Ein zusätzliches Bewohnerparkgebiet (BWP-Gebiet) würde die Situation in der Everhardstraße nicht verändern, weil die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis für Ehre III, nicht in anderen Bewohnerparkgebieten (BWP) mit diesem Bewohnerparkausweis parken dürfen. Eine Ausgabe zusätzlicher Parkausweise würde die Situation in dem BWP-Gebiet Ehre III deutlich verschlimmern. Die Parkplatzproblematik im öffentlichen Straßenland der Kölner Kernbereiche und damit auch im Bereich Köln-Ehrenfeld hat sich durch die steigende Anzahl der Kraftfahrzeug-Neuzu- lassungen und wegen der häufigen Benutzung der Autos immer weiter verschärft. Daher müs- sen auf den vorhandenen öffentlichen Parkflächen immer mehr Fahrzeuge abgestellt werden. Hierdurch kommt es auf vorhandenen Parkflächen zu Überlastungen. Die Daseinsvorsorge durch die Stadt Köln beinhaltet nicht, jedem Bewohner für sein Fahrzeug einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen. Die Bereit- haltung einer Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug liegt vielmehr in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Stationsbasiertes Carsharing und Mobilstationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzie- rung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. Aktuell arbeitet die Verwaltung an der Um- setzung einiger politischer Beschlüsse, um gezielt Entlastungen im öffentlichen Parkraum zu erreichen. Zu nennen sind hier insbesondere die Schaffung von Mobilstationen sowie eine starke Ausweitung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenland. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren und so die Anzahl dauerhaft parken- der Fahrzeuge im Straßenraum zu senken. 3 Jedes stationsbasierte Carsharing-Fahrzeug ersetzt mehrere private Pkw und trägt damit zu einer effizienteren Nutzung begrenzter Flächen bei. Durch die Bündelung von Mobilitätsange- boten an Mobilstationen werden Wegeketten vereinfacht, Umstiege attraktiver und der Bedarf an eigenem Auto weiter reduziert. Stellungnahme Amt für öffentliche Ordnung: Besonders in dicht besiedelten Stadtteilen wie Köln-Ehrenfeld ist es wichtig, Eckbereiche, Ret- tungswege und Gehwege freizuhalten. Die Kontrollen des Verkehrsdienstes dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie etwa mobilitätseingeschränkten Personen oder auch Kindern. Die Zeiten der Kontrollen richten sich nach der örtlichen Gefah- renlage und dem Verkehrsaufkommen. Eine pauschale Einschränkung würde dem Auftrag des Gesetzgebers an den Verkehrsdienst nicht gerecht werden und wäre zudem auch rechts- widrig. Insbesondere in den Abendstunden gehen über die Einsatzleitzentrale Hinweise von Bürger*innen zu beispielsweise blockierten Feuerwehrzufahrten ein, die eine zeitnahe Kon- trolle erfordern. Anlagen
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Samstag, 24. Mai 2025 07:21 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Beschwerde über Parksituation und Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld An das Ordnungsamt Köln / Stadt Köln Bezirksverwaltung Ehrenfeld Venloer Straße 419–421 50825 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich heute mit einer dringenden Beschwerde an Sie bezüglich der unzumutbaren Parksituation rund um die Everhardstraße 52 in Köln-Ehrenfeld. In letzter Zeit häufen sich die Parkstrafen, die vom Ordnungsamt regelmäßig verteilt werden – selbst noch abends gegen 20 Uhr oder bereits in den frühen Morgenstunden ab 6 Uhr. Als Anwohner bin ich auf mein Auto beruflich angewiesen, doch die Parkplatzsituation lässt es schlicht nicht zu, legal und regelkonform zu parken. Garagen- oder Stellplätze sind nicht verfügbar, und der Parkdruck durch Anwohner, Besucher und Gewerbe ist enorm. Es ist weder fair noch verhältnismäßig, in einer derart angespannten Lage nahezu täglich mit Strafzetteln überzogen zu werden – ohne dass seitens der Stadt Lösungen in Aussicht gestellt werden. Es wirkt, als gäbe es ausschließlich Sanktionen, jedoch keinerlei konstruktive Ansätze zur Verbesserung der Situation. Ich bitte daher dringend um folgende Maßnahmen und Rückmeldung: 1. Eine Anpassung der Kontrollzeiten: Keine Strafzettel mehr ab 18 Uhr abends sowie frühestens ab 7 oder 8 Uhr morgens. 2. Ein Konzept zur Entspannung der Parksituation für Anwohner – beispielsweise in Form von zusätzlichen Anwohnerparkzonen, Parkausweisen oder einer Förderung alternativer Stellplatzlösungen. 3. Eine transparente Kommunikation, wie die Stadt Köln mit der Situation umzugehen gedenkt. Ich möchte betonen, dass niemand freiwillig im Halteverbot oder in zweiter Reihe parkt. Es bleibt oft keine andere Möglichkeit, wenn man nach einem langen Arbeitstag einfach nur nach Hause möchte. Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung mit konkreten Vorschlägen und hoffe auf eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Problematik. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 70-25 31.07.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation und Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld, Aktenzeichen 70/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst Stellungnahmen bei den Fachdienststellen einzuholen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen nun gerne die Prüfergebnisse: Stellungnahme Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: „Ein zusätzliches Bewohnerparkgebiet (BWP-Gebiet) würde die Situation in der Everhardstraße nicht verändern, weil die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis für Ehre III, nicht in anderen Bewohnerparkgebieten (BWP) mit diesem Bewohner- parkausweis parken dürfen. Eine Ausgabe zusätzlicher Parkausweise würde die Situation in dem BWP-Gebiet Ehre III deutlich verschlimmern. Die Parkplatzproblematik im öffentlichen Straßenland der Kölner Kernbereiche und damit auch im Bereich Köln-Ehrenfeld hat sich durch die steigende Anzahl der Kraft- fahrzeug-Neuzulassungen und wegen der häufigen Benutzung der Autos immer wei- ter verschärft. Daher müssen auf den vorhandenen öffentlichen Parkflächen immer mehr Fahrzeuge abgestellt werden. Hierdurch kommt es auf vorhandenen Parkflä- chen zu Überlastungen. Die Daseinsvorsorge durch die Stadt Köln beinhaltet nicht, jedem Bewohner für sein Fahrzeug einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen. Die Bereithaltung einer Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug liegt vielmehr in der Verantwortung des Fahrzeughalters. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Stationsbasiertes Carsharing und Mobilstationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. Aktuell arbeitet die Verwal- tung an der Umsetzung einiger politischer Beschlüsse, um gezielt Entlastungen im öf- fentlichen Parkraum zu erreichen. Zu nennen sind hier insbesondere die Schaffung von Mobilstationen sowie eine starke Ausweitung von Carsharing-Stationen im öffent- lichen Straßenland. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren und so die Anzahl dauerhaft parkender Fahrzeuge im Straßenraum zu senken. Jedes stationsbasierte Carsharing-Fahrzeug ersetzt mehrere private Pkw und trägt damit zu einer effizienteren Nutzung begrenzter Flächen bei. Durch die Bündelung von Mobilitätsangeboten an Mobilstationen werden Wegeketten vereinfacht, Umstiege attraktiver und der Bedarf an eigenem Auto weiter reduziert.“ Stellungnahme Amt für öffentliche Ordnung: „Besonders in dicht besiedelten Stadtteilen wie Köln-Ehrenfeld ist es wichtig, Eckbe- reiche, Rettungswege und Gehwege freizuhalten. Die Kontrollen des Verkehrsdienstes dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit und dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie etwa mobili- tätseingeschränkten Personen oder auch Kindern. Die Zeiten der Kontrollen richten sich nach der örtlichen Gefahrenlage und dem Verkehrsaufkommen. Eine pauschale Einschränkung würde dem Auftrag des Gesetzgebers an den Verkehrsdienst nicht ge- recht werden und wäre zudem auch rechtswidrig. Insbesondere in den Abendstunden gehen über die Einsatzleitzentrale Hinweise von Bürger*innen zu beispielsweise blo- ckierten Feuerwehrzufahrten ein, die eine zeitnahe Kontrolle erfordern.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail nachhaltigemobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de . Beim Amt für öffentliche Ordnung können Sie sich wenden an Frau unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 3 weiteres Schreiben Petent
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Von: Gesendet: Samstag, 16. August 2025 21:14 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Beratung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld – Parkproblematik Everhardstraße (AZ: 70/25) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich ausdrücklich die Beratung meiner Bürgereingabe zur Parksituation und den Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld (AZ: 70/25) in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Die mir übersandte Antwort vom 31.07.2025 (Zeichen 70-25) ist für die Anwohnerschaft in keiner Weise zufriedenstellend. Insbesondere die Argumentation, die Verantwortung für die Abstellmöglichkeiten vollständig den Fahrzeughaltern zuzuschieben, halte ich für nicht hinnehmbar. Die Realität in Ehrenfeld ist: Anwohner zahlen bereits für Bewohnerparkausweise, ohne dass ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen vorhanden ist. Die Belastung durch ständige Strafzettel verschärft die Situation zusätzlich und wirkt wie eine ungerechte Doppelbelastung. Carsharing-Angebote oder Mobilstationen sind für die akute Lage keine Lösung, da sie weder kurzfristig noch flächendeckend verfügbar sind. Zusätzlich blockieren Wohnmobile, Anhänger und Fahrzeuge, die nur selten bewegt werden, über Monate hinweg öffentliche Flächen – ohne Einschränkungen oder Gebühren. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ähnliche Situationen auch in anderen Stadtteilen bestehen. Im Agnesviertel wurden kürzlich über 1000 Parkplätze gestrichen, was bereits zu erheblichen Protesten und Bürgerinitiativen geführt hat. Ehrenfeld ist ebenfalls stark betroffen – und es entsteht der Eindruck, dass eine einseitige Verkehrspolitik betrieben wird, die die Anwohnerschaft systematisch benachteiligt. Ich bitte die Bezirksvertretung daher um eine ernsthafte politische Beratung, wie konkrete Entlastungen für die Anwohnerschaft geschaffen werden können, z. B. durch: Prüfung zusätzlicher Anwohnerparkflächen, strengere Regeln für Dauerparker wie Wohnmobile/Anhänger, bessere Organisation der Kontrollen in besonders belasteten Straßen, Übergangslösungen für die Anwohnerschaft bis zu einer langfristigen Verbesserung. Bitte bestätigen Sie mir die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2569/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.08.2025
- Erstellt
- 18.08.2025 11:18