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2569/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation und Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld, Aktenzeichen 70/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.09.2025, TOP 3.7

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 3 weiteres Schreiben Petent

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4456 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2569/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Parksituation und Parkstrafen in der 
Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld, Aktenzeichen 70/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt dem Petenten für seine Eingabe. 
Weiterer Beschlusstext wird in der Sitzung formuliert. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 24.05.2025 (Anlage 1) –weist der Petent auf die Parksituation rund um die 
Everhardstraße 52 in Köln-Ehrenfeld hin.  
Er schlägt vor, eine Anpassung der Kontrollzeiten vorzunehmen, ein Konzept zur Entspan-
nung der Parksituation für Anwohner – beispielsweise in Form von zusätzlichen Anwohner-
parkzonen, Parkausweisen oder einer Förderung alternativer Stellplatzlösungen und eine 
transparente Kommunikation, wie die Stadt Köln in Zukunft mit der Situation umgehen wird. 
 
Dem Petenten wurde mit Schreiben vom 31.07.2025 die Stellungnahme des Amtes für nach-
haltige Mobilitätsentwicklung sowie des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln mitge-
teilt (Anlage 2). 
 
Mit Schreiben vom 16.08.2025 (Anlage 3) bittet der Petent um die Beratung seiner Bürgerein-
gabe in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld. 
 
Stellungnahme Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung:  
Ein zusätzliches Bewohnerparkgebiet (BWP-Gebiet) würde die Situation in der 
Everhardstraße nicht verändern, weil die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis für Ehre 
III, nicht in anderen Bewohnerparkgebieten (BWP) mit diesem Bewohnerparkausweis parken 
dürfen.  
Eine Ausgabe zusätzlicher Parkausweise würde die Situation in dem BWP-Gebiet Ehre III 
deutlich verschlimmern.  
Die Parkplatzproblematik im öffentlichen Straßenland der Kölner Kernbereiche und damit 
auch im Bereich Köln-Ehrenfeld hat sich durch die steigende Anzahl der Kraftfahrzeug-Neuzu-
lassungen und wegen der häufigen Benutzung der Autos immer weiter verschärft. Daher müs-
sen auf den vorhandenen öffentlichen Parkflächen immer mehr Fahrzeuge abgestellt werden. 
Hierdurch kommt es auf vorhandenen Parkflächen zu Überlastungen. 
Die Daseinsvorsorge durch die Stadt Köln beinhaltet nicht, jedem Bewohner für sein Fahrzeug 
einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen. Die Bereit-
haltung einer Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug liegt vielmehr in der Verantwortung des 
Fahrzeughalters. 
Stationsbasiertes Carsharing und Mobilstationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzie-
rung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. Aktuell arbeitet die Verwaltung an der Um-
setzung einiger politischer Beschlüsse, um gezielt Entlastungen im öffentlichen Parkraum zu 
erreichen. Zu nennen sind hier insbesondere die Schaffung von Mobilstationen sowie eine 
starke Ausweitung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenland. Diese Maßnahmen 
zielen darauf ab, den privaten Pkw-Besitz zu reduzieren und so die Anzahl dauerhaft parken-
der Fahrzeuge im Straßenraum zu senken.

3 
Jedes stationsbasierte Carsharing-Fahrzeug ersetzt mehrere private Pkw und trägt damit zu 
einer effizienteren Nutzung begrenzter Flächen bei. Durch die Bündelung von Mobilitätsange-
boten an Mobilstationen werden Wegeketten vereinfacht, Umstiege attraktiver und der Bedarf 
an eigenem Auto weiter reduziert. 
Stellungnahme Amt für öffentliche Ordnung:  
Besonders in dicht besiedelten Stadtteilen wie Köln-Ehrenfeld ist es wichtig, Eckbereiche, Ret-
tungswege und Gehwege freizuhalten. 
Die Kontrollen des Verkehrsdienstes dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und 
dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie etwa mobilitätseingeschränkten 
Personen oder auch Kindern. Die Zeiten der Kontrollen richten sich nach der örtlichen Gefah-
renlage und dem Verkehrsaufkommen. Eine pauschale Einschränkung würde dem Auftrag 
des Gesetzgebers an den Verkehrsdienst nicht gerecht werden und wäre zudem auch rechts-
widrig. Insbesondere in den Abendstunden gehen über die Einsatzleitzentrale Hinweise von 
Bürger*innen zu beispielsweise blockierten Feuerwehrzufahrten ein, die eine zeitnahe Kon-
trolle erfordern. 
 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

2166 Zeichen

Von:  
Gesendet: Samstag, 24. Mai 2025 07:21 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Beschwerde über Parksituation und Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld 
 
An das Ordnungsamt Köln / Stadt Köln 
Bezirksverwaltung Ehrenfeld 
Venloer Straße 419–421 
50825 Köln 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich wende mich heute mit einer dringenden Beschwerde an Sie bezüglich der unzumutbaren 
Parksituation rund um die Everhardstraße 52 in Köln-Ehrenfeld. In letzter Zeit häufen sich die 
Parkstrafen, die vom Ordnungsamt regelmäßig verteilt werden – selbst noch abends gegen 20 
Uhr oder bereits in den frühen Morgenstunden ab 6 Uhr. 
 
Als Anwohner bin ich auf mein Auto beruflich angewiesen, doch die Parkplatzsituation lässt 
es schlicht nicht zu, legal und regelkonform zu parken. Garagen- oder Stellplätze sind nicht 
verfügbar, und der Parkdruck durch Anwohner, Besucher und Gewerbe ist enorm. 
 
Es ist weder fair noch verhältnismäßig, in einer derart angespannten Lage nahezu täglich mit 
Strafzetteln überzogen zu werden – ohne dass seitens der Stadt Lösungen in Aussicht gestellt 
werden. Es wirkt, als gäbe es ausschließlich Sanktionen, jedoch keinerlei konstruktive 
Ansätze zur Verbesserung der Situation. 
 
Ich bitte daher dringend um folgende Maßnahmen und Rückmeldung: 
 
1. Eine Anpassung der Kontrollzeiten: Keine Strafzettel mehr ab 18 Uhr abends sowie 
frühestens ab 7 oder 8 Uhr morgens. 
 
 
2. Ein Konzept zur Entspannung der Parksituation für Anwohner – beispielsweise in Form 
von zusätzlichen Anwohnerparkzonen, Parkausweisen oder einer Förderung alternativer 
Stellplatzlösungen. 
 
 
3. Eine transparente Kommunikation, wie die Stadt Köln mit der Situation umzugehen 
gedenkt. 
 
 
Ich möchte betonen, dass niemand freiwillig im Halteverbot oder in zweiter Reihe parkt. Es 
bleibt oft keine andere Möglichkeit, wenn man nach einem langen Arbeitstag einfach nur 
nach Hause möchte. 
 
Ich erwarte Ihre zeitnahe Rückmeldung mit konkreten Vorschlägen und hoffe auf eine 
ernsthafte Auseinandersetzung mit der Problematik. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 2 Antwortschreiben

4851 Zeichen

Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau   
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
70-25 31.07.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Parksituation und Parkstrafen in der 
Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld, Aktenzeichen 70/25 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt habe, waren vorerst Stellungnahmen bei den Fachdienststellen 
einzuholen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen nun gerne die Prüfergebnisse: 
Stellungnahme Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: 
„Ein zusätzliches Bewohnerparkgebiet (BWP-Gebiet) würde die Situation in der 
Everhardstraße nicht verändern, weil die Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis 
für Ehre III, nicht in anderen Bewohnerparkgebieten (BWP) mit diesem Bewohner-
parkausweis parken dürfen.  
Eine Ausgabe zusätzlicher Parkausweise würde die Situation in dem BWP-Gebiet 
Ehre III deutlich verschlimmern.  
Die Parkplatzproblematik im öffentlichen Straßenland der Kölner Kernbereiche und 
damit auch im Bereich Köln-Ehrenfeld hat sich durch die steigende Anzahl der Kraft-
fahrzeug-Neuzulassungen und wegen der häufigen Benutzung der Autos immer wei-
ter verschärft. Daher müssen auf den vorhandenen öffentlichen Parkflächen immer 
mehr Fahrzeuge abgestellt werden. Hierdurch kommt es auf vorhandenen Parkflä-
chen zu Überlastungen. 
Die Daseinsvorsorge durch die Stadt Köln beinhaltet nicht, jedem Bewohner für sein 
Fahrzeug einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu 
stellen. Die Bereithaltung einer Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug liegt vielmehr in 
der Verantwortung des Fahrzeughalters. 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

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Stationsbasiertes Carsharing und Mobilstationen leisten einen wichtigen Beitrag zur 
Reduzierung des Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum. Aktuell arbeitet die Verwal-
tung an der Umsetzung einiger politischer Beschlüsse, um gezielt Entlastungen im öf-
fentlichen Parkraum zu erreichen. Zu nennen sind hier insbesondere die Schaffung 
von Mobilstationen sowie eine starke Ausweitung von Carsharing-Stationen im öffent-
lichen Straßenland. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den privaten Pkw-Besitz zu 
reduzieren und so die Anzahl dauerhaft parkender Fahrzeuge im Straßenraum zu 
senken. 
Jedes stationsbasierte Carsharing-Fahrzeug ersetzt mehrere private Pkw und trägt 
damit zu einer effizienteren Nutzung begrenzter Flächen bei. Durch die Bündelung 
von Mobilitätsangeboten an Mobilstationen werden Wegeketten vereinfacht, Umstiege 
attraktiver und der Bedarf an eigenem Auto weiter reduziert.“ 
Stellungnahme Amt für öffentliche Ordnung: 
„Besonders in dicht besiedelten Stadtteilen wie Köln-Ehrenfeld ist es wichtig, Eckbe-
reiche, Rettungswege und Gehwege freizuhalten. 
Die Kontrollen des Verkehrsdienstes dienen der Aufrechterhaltung der Verkehrssi-
cherheit und dem Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie etwa mobili-
tätseingeschränkten Personen oder auch Kindern. Die Zeiten der Kontrollen richten 
sich nach der örtlichen Gefahrenlage und dem Verkehrsaufkommen. Eine pauschale 
Einschränkung würde dem Auftrag des Gesetzgebers an den Verkehrsdienst nicht ge-
recht werden und wäre zudem auch rechtswidrig. Insbesondere in den Abendstunden 
gehen über die Einsatzleitzentrale Hinweise von Bürger*innen zu beispielsweise blo-
ckierten Feuerwehrzufahrten ein, die eine zeitnahe Kontrolle erfordern.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau   , unter der Telefonnummer 
0221/221-   oder per E-Mail nachhaltigemobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de . 
Beim Amt für öffentliche Ordnung können Sie sich wenden an Frau    unter der 
Telefonnummer 0221/221-    oder per E-Mail: verkehrsdienst@stadt-koeln.de.  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 3 weiteres Schreiben Petent

2326 Zeichen

Von:  
Gesendet: Samstag, 16. August 2025 21:14 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Beratung in der Bezirksvertretung Ehrenfeld – Parkproblematik Everhardstraße (AZ: 70/25) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
hiermit beantrage ich ausdrücklich die Beratung meiner Bürgereingabe zur Parksituation und 
den Parkstrafen in der Everhardstraße, Köln-Ehrenfeld (AZ: 70/25) in der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Ehrenfeld. 
 
Die mir übersandte Antwort vom 31.07.2025 (Zeichen 70-25) ist für die Anwohnerschaft in 
keiner Weise zufriedenstellend. Insbesondere die Argumentation, die Verantwortung für die 
Abstellmöglichkeiten vollständig den Fahrzeughaltern zuzuschieben, halte ich für nicht 
hinnehmbar. 
 
Die Realität in Ehrenfeld ist: 
 
Anwohner zahlen bereits für Bewohnerparkausweise, ohne dass ein ausreichendes Angebot an 
Stellplätzen vorhanden ist. 
 
Die Belastung durch ständige Strafzettel verschärft die Situation zusätzlich und wirkt wie eine 
ungerechte Doppelbelastung. 
 
Carsharing-Angebote oder Mobilstationen sind für die akute Lage keine Lösung, da sie weder 
kurzfristig noch flächendeckend verfügbar sind. 
 
Zusätzlich blockieren Wohnmobile, Anhänger und Fahrzeuge, die nur selten bewegt werden, 
über Monate hinweg öffentliche Flächen – ohne Einschränkungen oder Gebühren. 
 
 
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ähnliche Situationen auch in anderen 
Stadtteilen bestehen. Im Agnesviertel wurden kürzlich über 1000 Parkplätze gestrichen, was 
bereits zu erheblichen Protesten und Bürgerinitiativen geführt hat. Ehrenfeld ist ebenfalls 
stark betroffen – und es entsteht der Eindruck, dass eine einseitige Verkehrspolitik betrieben 
wird, die die Anwohnerschaft systematisch benachteiligt. 
 
Ich bitte die Bezirksvertretung daher um eine ernsthafte politische Beratung, wie konkrete 
Entlastungen für die Anwohnerschaft geschaffen werden können, z. B. durch: 
 
Prüfung zusätzlicher Anwohnerparkflächen, 
 
strengere Regeln für Dauerparker wie Wohnmobile/Anhänger, 
 
bessere Organisation der Kontrollen in besonders belasteten Straßen, 
 
Übergangslösungen für die Anwohnerschaft bis zu einer langfristigen Verbesserung. 
 
 
Bitte bestätigen Sie mir die Aufnahme des Themas in die Tagesordnung.

Beratungsverlauf (1)

08.09.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2569/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.08.2025
Erstellt
18.08.2025 11:18