Einwurfmöglichkeiten von Alttextilien
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2066/2020 vom 18.08.2020
Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 2066/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Einwurfmöglichkeiten von Alttextilien Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Stadtverwaltung um Stellungnahme zu folgenden Sachverhalt: Sowohl auf den Informationsseiten der AWB GmbH Köln als auch auf deren Altkleidercontainern selbst werden die Kölner Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, ihre Kleidungsstücke in Tüten oder Säcken verpackt in die städtischen Altkleidercontainer zu werfen. Eine online Recherche hat ergeben, dass es in anderen Städte erlaubt ist, auch kaputte Kleidung, Lumpen und Stoffreste zu entsorgen. Die, wie auch verwertbare Altkleider, am besten ohne Verpa- ckung hineingeworfen werden können. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Für die Verwertung –insbesondere die Wiederverwendung und weitere Nutzung als „Second Hand“ Ware- der gesammelten Alttextilien ist die Qualität von entscheidender Bedeutung. Die wird aktuell auch am angespannten Verwertungsmarkt deutlich, der vor dem Hintergrund steigender Mengen und stark sinkender Qualitäten vor besonderen Herausforderungen steht. Die Sammlung in Tüten schützt die Alttextilien nicht nur vor Feuchtigkeit sondern auch vor Verunrei- nigungen durch beispielsweise Fehlwürfe aus Restmüll und sogenannten Nass Müll. Damit ist dies eine wichtige etablierte Maßnahme zum Schutz der Alttextilien vor einer thermischen Verwertung als letztem Schritt ohne die der Anteil der verwertbaren Alttextilien sinken würde.
Beratungsverlauf
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03.09.2020
TOP 7.1.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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