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0674/2018

Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros durch Umbau und Nutzungsänderung von bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle

Beschlussvorlage Ausschuss 13.03.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 26.04.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

5169 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Hage Az 
Vorlagen-Nummer 
 0674/2018 
Freigabedatum  13.03.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros durch Umbau und Nutzungsänderung von 
bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nicht mehr genutzte Räumlichkeiten in dem eingeschos-
sigen Verwaltungstrakt der Großmarkthalle zu einem Stadtteilbüro umzunutzen und beauftragt die 
Verwaltung, die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen zu veranlassen und durchzuführen. Beglei-
tend zu den weiteren Planungs- und Umsetzungsschritten bei der Realisierung der Parkstadt Süd 
sollen diese Räumlichkeiten die Möglichkeit bieten, Ausstellungen durchzuführen sowie mit anderen 
Formaten eine begleitende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu ermöglichen.  
 
 
 
Alternative:  
Auf die Einrichtung eines Stadtteilbüros mit oben genannten Zweck wird verzichtet. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   13.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.452 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    8.124 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Am 10.03.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine 
innovative Beteiligung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger und Institutionen der Stadtgesell-
schaft (z. B. Bürgervereinigungen, Grundstückseigentümern, Projektentwicklern) zu erarbeiten.  
Der Entwurf dieses Konzeptes sieht als eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umset-
zung eines solchen Beteiligungskonzeptes das Vorhandensein von entsprechenden Räumlichkeiten 
an.  
 
Mit den Räumlichkeiten im Gebäude des ehemaligen Marktamtes, die gegen Ende 2017 freigeworden 
worden sind, lässt sich diese Vorgabe hervorragend umsetzen. Auf Grund der zentralen Lage im 
Plangebiet kann hier eine ideale Anlaufstelle für Beteiligungszwecke geschaffen werden. Dazu sind 
allerdings einzelne Umbaumaßnahmen erforderlich, mit denen, im Hinblick auf eine schnelle Verfüg-
barkeit bereits begonnen werden musste. So wurde u. a. der entsprechende Gebäudebereich bereits 
durch Arbeitskräfte der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) baulich entkernt 
und entrümpelt und für weitere Umbaumaßnahmen vorbereitet. 
Neben einem großen Raum, der u. a. für Ausstellungen und Diskussionsrunden geeignet sein wird, 
entstehen hier noch eine kleinere Büroeinheit und eine Teeküche. Dabei wird bewusst auf einen ge-
hobenen Ausbau verzichtet, um hier eine gewünschte Niederschwelligkeit der Einrichtung zu erhalten 
und insbesondere in der Phase der Gebietsentwicklung den pionierhaften Charakter widerzuspiegeln. 
 
Die Steuerung der Umbautätigkeiten erfolgt in Eigenregie des Stadtplanungsamtes und mit eigenem 
Personal. Ziel ist es dabei, möglichst viele Bauleistungen mit der KAGB umzusetzen. Damit unter-
stützt dieses Projekt ein Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms für arbeitslose Kölner Ein-
wohner, welches die Integration in den regulären Arbeitsmarkt erleichtert. Bei Elektro- und Sanitärar-
beiten sind allerdings entsprechende Fachfirmen einzubinden.  
 
Im Wesentlichen ist von folgenden Arbeiten mit geschätzten Kosten auszugehen:

3 
Position Nettosumme Umsatzsteuer Bruttosumme 
    Abbruch KGAB 
 
14.500,00 € 7% 15.515,00 € 
Neubau KGAB 40.000,00 € 7% 42.800,00 € 
Sanitärarbeiten 
 
3.000,00 € 19% 3.570,00 € 
Elektroarbeiten 
 
11.500,00 € 19%   13.685,00 € 
Genehmigungsverfahren 1.000,00 €  1.000,00 € 
Brandschutzsachverständige 
 
6.000,00 € 19% 7.140,00 € 
Sicherheitszuschlag 20%   76.000,00 € 
  15.200,00 € 
   83.710,00 € 
  16.742,00 € 
   91.200,00 €  100.452,00 € 
 
Für eine Grundausstattung wie Bestuhlung, Büro-/Teeküchenmöblierung, etc. werden voraussichtlich 
Kosten in Höhe von 13.000 € anfallen. Die Gesamtfläche der Räumlichkeiten beträgt ca. 150m² zzgl. 
des bei Veranstaltungen ebenfalls nutzbaren Foyers von ca. 87m². Eine barrierefreie Erreichbarkeit 
des Stadtteilbüros ist gegeben. Optional kann ein Außenbereich von ca. 60m² vorgesehen werden. 
Es ist beabsichtigt, die Räumlichkeiten im 2. Halbjahr 2018 fertigzustellen und für erste Maßnahmen 
einer Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen zu können. 
 
 
Anlage 
 1  Übersichtsplan Stadtteilbüro

Anlage 0

1059 Zeichen

A N L A G E  0  
Hage060318Az1SB-0674-2018 
 
Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros durch Umbau und Nutzungsänderung von 
bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle 
Vorlage 0674/2018 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage  
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.03.2018 
 
 
 
Um zeitnah entsprechende Räumlichkeiten für die Beteiligung der Öffentlichkeit verfügbar machen 
und den Aufwand für die Umbaumaßnahme abschätzen zu können, wurde mit vorbereitenden 
Baumaßnahmen bereits begonnen. Nun müssen die Ausbauarbeiten erfolgen. Aufgrund unvorher-
gesehener, notwendiger Maßnahmen beim Brandschutz ist dieser Aufwand zeitintensiver als ur-
sprünglich geplant. Die Maßnahmen müssen daher dringend kurzfristig fortgeführt werden, da 
auch die entsprechenden Planungs- und Baukapazitäten aktuell verfügbar sind und direkt einge-
setzt werden können. Nur so kann es erreicht werden, dass die Räumlichkeiten noch in 2018 für 
die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen werden.

Anlage 1

365 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
Stadtplanungsamt3DUNVWDGW6GhEHUVLFKWSODQ6WDGWWHLOEURLQ.|OQ5DGHUEHUJ
0D‰VWDE0 100 Meter50
GeplanterStandort6WDGWWHLOEUR

Beratungsverlauf (5)

15.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0674/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.03.2018
Erstellt
28.02.2018 11:16