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Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros durch Umbau und Nutzungsänderung von bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle

Beschlussvorlage Ausschuss 0674/2018 vom 13.03.2018

Stand: Am 26.04.2018 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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    A N L A G E 0 Hage060318Az1SB-0674-2018 Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros durch Umbau und Nutzungsänderung von bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle Vorlage 0674/2018 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.03.2018 Um zeitnah entsprechende Räumlichkeiten für die Beteiligung der Öffentlichkeit verfügbar machen und den Aufwand für die Umbaumaßnahme abschätzen zu können, wurde mit vorbereitenden Baumaßnahmen bereits begonnen. Nun müssen die Ausbauarbeiten erfolgen. Aufgrund unvorher- gesehener, notwendiger Maßnahmen beim Brandschutz ist dieser Aufwand zeitintensiver als ur- sprünglich geplant. Die Maßnahmen müssen daher dringend kurzfristig fortgeführt werden, da auch die entsprechenden Planungs- und Baukapazitäten aktuell verfügbar sind und direkt einge- setzt werden können. Nur so kann es erreicht werden, dass die Räumlichkeiten noch in 2018 für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen werden.
  • Anlage 1

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 N Stadtplanungsamt3DUNVWDGW6GhEHUVLFKWSODQ6WDGWWHLOEURLQ.|OQ5DGHUEHUJ 0D‰VWDE0 100 Meter50 GeplanterStandort6WDGWWHLOEUR
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Hage Az Vorlagen-Nummer 0674/2018 Freigabedatum 13.03.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Parkstadt Süd; Errichtung eines Stadtteilbüros durch Umbau und Nutzungsänderung von bestehenden Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt der Großmarkthalle Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nicht mehr genutzte Räumlichkeiten in dem eingeschos- sigen Verwaltungstrakt der Großmarkthalle zu einem Stadtteilbüro umzunutzen und beauftragt die Verwaltung, die dafür notwendigen Umbaumaßnahmen zu veranlassen und durchzuführen. Beglei- tend zu den weiteren Planungs- und Umsetzungsschritten bei der Realisierung der Parkstadt Süd sollen diese Räumlichkeiten die Möglichkeit bieten, Ausstellungen durchzuführen sowie mit anderen Formaten eine begleitende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu ermöglichen. Alternative: Auf die Einrichtung eines Stadtteilbüros mit oben genannten Zweck wird verzichtet. Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 13.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.452 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 8.124 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Am 10.03.2016 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für eine innovative Beteiligung aller interessierten Bürgerinnen und Bürger und Institutionen der Stadtgesell- schaft (z. B. Bürgervereinigungen, Grundstückseigentümern, Projektentwicklern) zu erarbeiten. Der Entwurf dieses Konzeptes sieht als eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umset- zung eines solchen Beteiligungskonzeptes das Vorhandensein von entsprechenden Räumlichkeiten an. Mit den Räumlichkeiten im Gebäude des ehemaligen Marktamtes, die gegen Ende 2017 freigeworden worden sind, lässt sich diese Vorgabe hervorragend umsetzen. Auf Grund der zentralen Lage im Plangebiet kann hier eine ideale Anlaufstelle für Beteiligungszwecke geschaffen werden. Dazu sind allerdings einzelne Umbaumaßnahmen erforderlich, mit denen, im Hinblick auf eine schnelle Verfüg- barkeit bereits begonnen werden musste. So wurde u. a. der entsprechende Gebäudebereich bereits durch Arbeitskräfte der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (KGAB) baulich entkernt und entrümpelt und für weitere Umbaumaßnahmen vorbereitet. Neben einem großen Raum, der u. a. für Ausstellungen und Diskussionsrunden geeignet sein wird, entstehen hier noch eine kleinere Büroeinheit und eine Teeküche. Dabei wird bewusst auf einen ge- hobenen Ausbau verzichtet, um hier eine gewünschte Niederschwelligkeit der Einrichtung zu erhalten und insbesondere in der Phase der Gebietsentwicklung den pionierhaften Charakter widerzuspiegeln. Die Steuerung der Umbautätigkeiten erfolgt in Eigenregie des Stadtplanungsamtes und mit eigenem Personal. Ziel ist es dabei, möglichst viele Bauleistungen mit der KAGB umzusetzen. Damit unter- stützt dieses Projekt ein Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms für arbeitslose Kölner Ein- wohner, welches die Integration in den regulären Arbeitsmarkt erleichtert. Bei Elektro- und Sanitärar- beiten sind allerdings entsprechende Fachfirmen einzubinden. Im Wesentlichen ist von folgenden Arbeiten mit geschätzten Kosten auszugehen: 3 Position Nettosumme Umsatzsteuer Bruttosumme Abbruch KGAB 14.500,00 € 7% 15.515,00 € Neubau KGAB 40.000,00 € 7% 42.800,00 € Sanitärarbeiten 3.000,00 € 19% 3.570,00 € Elektroarbeiten 11.500,00 € 19% 13.685,00 € Genehmigungsverfahren 1.000,00 € 1.000,00 € Brandschutzsachverständige 6.000,00 € 19% 7.140,00 € Sicherheitszuschlag 20% 76.000,00 € 15.200,00 € 83.710,00 € 16.742,00 € 91.200,00 € 100.452,00 € Für eine Grundausstattung wie Bestuhlung, Büro-/Teeküchenmöblierung, etc. werden voraussichtlich Kosten in Höhe von 13.000 € anfallen. Die Gesamtfläche der Räumlichkeiten beträgt ca. 150m² zzgl. des bei Veranstaltungen ebenfalls nutzbaren Foyers von ca. 87m². Eine barrierefreie Erreichbarkeit des Stadtteilbüros ist gegeben. Optional kann ein Außenbereich von ca. 60m² vorgesehen werden. Es ist beabsichtigt, die Räumlichkeiten im 2. Halbjahr 2018 fertigzustellen und für erste Maßnahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen zu können. Anlage 1 Übersichtsplan Stadtteilbüro

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 5.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 19.03.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  3. 19.04.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.7, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  4. 23.04.2018

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.1, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 26.04.2018 zuletzt

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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