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2488/2023

Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe

Beschlussvorlage Ausschuss 08.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 25.09.2023, TOP 1.1

Anlage 3 Übersichtsplan Einbahnstraße

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Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 19.09.2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Rückblick und Fazit zur 1.Stufe des Verkehrsversuches

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Anlage 4 - Beteiligungskonzept_für Öffentlichkeit

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Übersichtsplan Einbahnstraße

462 Zeichen

100 m100 m
Fuchsstraße
Piusstraße
ThebäerstraßeGeisselstraße
Rothehausstraße
Keplerstraße
Sömmerringstraße
Hansemann-
straße
PhilippstraßeKlarastraßeWahlenstraßeKörnerstraße Leostraße
Franz-
Geuer-Straße
Gutenberg-
straße
Simrockstraße
Ehrenfeldgürtel
Innere
Kanalstraße
Venloer Straße
Einbahnstraße Venloer Straße
Neptunstraße
Wiederinbetriebnahme
Wiederinbetriebnahme
Bestand
provisorisch
Vogelsanger Straße
Fußgängerüberwege
(Zebrastreifen)
Lichtsignalanlagen

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 19.09.2023

5901 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 19.09.2023  
öffentlich 
3.4 Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. 
Stufe 
2488/2023 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2023 
AN/1676/2023 
 
RM Wahlen teilt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass diese am Ver-
waltungsvorschlag keine Änderungen vornehmen möchte, um die zeitnahe Umset-
zung, auf die man sich nun sehr freue, nicht zu gefährden. Auch das neue Beteili-
gungskonzept werde als lobenswert und Ziel führend erachtet.  
 
Dennoch möchte er einige Anregungen auf den Weg geben, beispielsweise die Ein-
richtung von mehr Zebrastreifen als bisher vorgesehen oder ein Zebrastreifen statt ei-
ner Lichtsignalanlage. Zudem sollte der gewonnene Platz genutzt werden und aus Si-
cherheitsgründen – analog der Gladbacher Straße - zeitnah der Radschutzstreifen in 
einen Radfahrstreifen umgewandelt werden.  
 
Den Antrag der FDP-Fraktion lehne seine Fraktion ab.  
 
Auch seitens der CDU-Fraktion begrüßt RM De Bellis-Olinger die Verwaltungsvorlage. 
Sie macht jedoch deutlich, dass sowohl Verwaltung als auch Politik sich nun mit weite-
ren Vorschlägen zurückhalten sollten und die Anliegenden – auch der Seitenstraßen - 
das erste Wort haben sollten, was die nächsten Schritte angehe.  
 
Große Skepsis habe sie dennoch im Hinblick auf die enge Piusstraße und den Zu- 
und Abfluss insbesondere der Reisebusse zur Moschee. Hier müsse die Verwaltung 
die Situation beobachten und ggf. nachbessern.

2 
 
SE Rohata bedankt sich nachdrücklich bei den Mitarbeitenden der Verwaltung, die oft-
mals mit großem Einsatz vor Ort waren. Auch die SPD-Fraktion werde der Vorlage 
heute zustimmen. Sie möchte jedoch wissen, ob mit einer Eimer-Maßnahme die Rad-
wege Richtung Fahrbahnmitte versetzt werden können. Dadurch würde zum einen die 
Dooringzone entfallen und zum anderen hätten die Kfz weniger Raum, so dass sich 
auch deren Geschwindigkeit verringern würde.  
 
Den Wunsch nach mehr Zebrastreifen möchte sie ausdrücklich unterstreichen, bei-
spielsweise am Geisselmarkt von der Körnerstraße aus kommend und von der Leo-
straße kommend in die Einfahrt zum Barthonia-Parkhaus.  
 
Letztendlich regt sie verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt an und bittet, deren 
Einsätze und Messergebnisse auch im hiesigen Ausschuss mitzuteilen. Von Interesse 
sei nun in der 2. Stufe auch die Zunahme des Verkehrs in der Anwohnerschaft und die 
veränderte Situation für den Lieferverkehr auf der Venloer Straße. Eine Dokumenta-
tion mit Zahlen wäre wünschenswert. 
 
SB Dr. Beese begründet seinen Änderungsantrag und wirbt um Zustimmung. Die Ein-
richtung einer Einbahnstraße hingegen werde aus Sicht der FDP-Verkehr zu wesent-
lich mehr Umwegverkehren in den Nebenstraßen und zu einer höheren Geschwindig-
keit auf der Venloer Straße führen. 
 
Auch SE Fahlenbock äußert den Wunsch nach mehr Zebrastreifen. Zudem hält er 
dies für eine gute Gelegenheit, in diesem Zusammenhang taktile aufklebbare Leitele-
mente anzubringen. 
 
RM Syndicus freut sich auf die Umsetzung der 2. Stufe. Nach ihren Beobachtungen 
und Erfahrungen braucht es jedoch eine Kampagne, die Radfahrenden vermittelt, 
dass auch sie an Zebrastreifen anhalten müssen.  
 
SE Caris-Taube kann den Argumenten der FDP-Fraktion nicht folgen. Unterstützen 
möchte er hingegen die Anregungen der SE Rohata.  
 
Seniorenvertreterin Wedde plädiert für die Inbetriebnahme von zwei Lichtsignalanla-
gen, eine an der Körnerstraße und eine an der Piusstraße.  
 
BG Egerer bedankt sich für die zahlreichen wertvollen Rückmeldungen, die die Ver-
waltung mitnehmen werde. Er betont, dass es sich hier weiterhin um einen Verkehrs-
versuch handele mit dem Ziel, insbesondere die Verkehrsmengen zu reduzieren. Zu 
Gunsten einer zügigen Umsetzung verzichte die Verwaltung auch bei der 2. Stufe auf 
größere baulichen Maßnahmen. Gleichwohl nehme die Verwaltung natürlich auch das 
Thema Radfahrstreifen als sinnvolle Anregung mit. Das Beteiligungskonzept müsse 
aber zunächst abgewartet werden. Auch mit der Ditib werde die Verwaltung das Ge-
spräch suchen. Sollte es Probleme geben, werde man versuchen, frühzeitig gegenzu-
steuern. Die Verwaltung habe ein großes Interesse daran, dass die 2. Stufe gut funkti-
oniere und werde den Ausschuss auf dem Laufenden halten.  
 
Beschluss (Antrag der FDP-Fraktion, AN/1676/2023): 
 
Der Text „mit Einführung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße 
(Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Franz-Geuer-Str. / Pi-
usstr. in Fahrtrichtung Innenstadt, Radfahrer in Gegenrichtung frei)“ wird ersetzt 
durch:

3 
 
„die 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel 
und Franz-Geuer-Str. / Piusstr. als Fahrradstraße mit Kfz frei im Zweirichtungsverkehr 
umzusetzen und dabei“. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
mit Einführung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße (Einrichtung 
einer Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Franz-Geuer-Str. / Piusstr. in 
Fahrtrichtung Innenstadt; Radfahren in Gegenrichtung frei) den verkehrsberuhigten 
Geschäftsbereich (Tempo 20) aufzuheben und eine streckenbezogene Begrenzung 
der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wiedereinzuführen und die Öffentlichkeitsbe-
teiligung zur 2. Stufe des Verkehrsversuches anhand des in Anlage 4 dargestellten 
Beteiligungs- und Kommunikationskonzept durchzuführen. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf erneute Vorlage, wenn die Bezirksvertretung 
Ehrenfeld ohne Änderung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion

Beschlussvorlage Ausschuss

10003 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2488/2023 
Freigabedatum 
 08.09.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
mit Einführung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße (Einrichtung einer 
Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Franz-Geuer-Str. / Piusstr. in Fahrtrichtung In-
nenstadt; Radfahren in Gegenrichtung frei) den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 
20) aufzuheben und eine streckenbezogene Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 
km/h wiedereinzuführen und 
 
die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Stufe des Verkehrsversuches anhand des in Anlage 4 dar-
gestellten Beteiligungs- und Kommunikationskonzept durchzuführen. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf erneute Vorlage, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
ohne Änderung zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 19.09.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 25.09.2023 
Verkehrsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.11.2021 (Vorlagen-Nr.  2716/2021) nach 
Vorberatung der Bezirksvertretung Ehrenfeld infolge einer festgestellten Gefahrenlage eine 
stufenweise Erprobung verkehrssichernder und verkehrsregelnder Maßnahmen auf einem Ab-
schnitt der Venloer Straße auf Grundlage des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlos-
sen. Dieser sieht vor, in einer ersten Stufe auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel 
und Innere Kanalstraße einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten. Zentrales 
Merkmal eines solchen Bereichs ist eine Tempo-20-Zone. In dieser Zone gilt die „Rechts-vor-
Links-Regel“ sowie die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr (Radverkehr wird gemein-
sam mit dem KfZ-Verkehr auf dem Fahrstreifen geführt).  
Mit dieser ersten Stufe sollten folgende Hauptziele verfolgt werden:  
 Eine Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch die verkehrssi-
chernde und verkehrsregelnde Maßnahme in Form des verkehrsberuhigten Geschäfts-
bereiches (insb. mehr Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende). 
 Eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus durch die Tempo-20-Regelung. 
 Eine deutliche und spürbare Reduzierung des Kfz-Verkehrs, um zum einen die Straße 
für zu Fuß Gehende bei Querungsvorgängen sicherer und durchlässiger zu machen 
und zum anderen dem Radverkehr mehr Raum und Fläche zur Verfügung zu stellen.  
 Infolge der verkehrsregelnden Maßnahmen eine Zunahme der Aufenthaltsqualität 
durch weniger Verkehrslärm und eine Reduzierung der Abgasemissionen.  
 
Der vorgenannte Beschluss zum Verkehrsversuch sieht vor, dass im Rahmen einer 2. Stufe 
zusätzlich zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine Einbahnstraßenführung einzurich-
ten ist. Nach den Erkenntnissen, Beobachtungen und Rückmeldungen aus dem Verlauf der 
ersten Stufe schlägt die Verwaltung eine Anpassung dieser weiteren Vorgehensweise vor, da 
die oben genannten Hauptziele nicht ausreichend erreicht worden sind. Einen ausführlichen 
Überblick über die Umsetzung der 1. Stufe des Verkehrsversuchs ist Anlage 2 zu entnehmen. 
Ursprünglich sollte die Einbahnstraße zusätzlich zu den Maßnahmen der ersten Stufe des 
Verkehrsversuchs eingerichtet werden. Aufgrund der Erfahrungen seit Umsetzung der ersten 
Stufe ist es nach Auffassung der Verwaltung sowie gemäß den eingegangenen Rückmeldun-
gen erforderlich diese Vorgehensweise anzupassen, da sich nach Einführung des verkehrsbe-
ruhigten Geschäftsbereichs keine wesentliche Reduzierung der Verkehrsmenge eingestellt 
hat und der gewünschte Effekt, den Abschnitt für zu Fuß Gehende hinsichtlich der Querungs-
möglichkeiten durchlässiger zu gestalten, nicht eingetreten ist. Hiermit wird auch dem vielfach 
geäußerten Wunsch seitens der Bevölkerung, Behindertenverbände und der Politik, Lichtsig-
nalanlagen und Fußgängerüberwege (FGÜ) weiterhin nutzen zu können, nachgekommen. 
Trotz der Einstellung eines Lerneffekts ist zudem zu beobachten, dass die Einhaltung der 
neuen „Rechts-vor-Links-Regelung“ oftmals missachtet wird.  
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung mit Einführung der Einbahnstraße zunächst so-
wohl die Wiedereinführung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h 
als auch die Vorfahrtberechtigung für die Venloer Straße vorzusehen.

3 
Die Wiedereinführung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 
hat einen weiteren Vorteil: Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Tempo-20-
Zone war es erforderlich, die bestehenden Fahrradschutzstreifen durch gelbe Markierungen 
außer Kraft zu setzen. Diese Regelung in der ersten Stufe des Verkehrsversuchs mit gelben 
Markierungen auf den Radschutzstreifen und Fußgängerüberwegen sowie mobilen Einbauten 
zur Geschwindigkeitsreduzierung wurden von vielen Verkehrsteilnehmenden als unübersichtli-
ches Erscheinungsbild wahrgenommen. Somit hat ein Teil der Verkehrsteilnehmenden die Si-
tuation nicht vollumfänglich erfasst und negativ bewertet. Mit der beabsichtigten Wiederinkraft-
setzung der Fahrradschutzstreifen wird ein strukturiertes Straßenbild wiederhergestellt. 
Weitere Maßnahmen 
Gleichzeitig wird der Rückbau der mobilen Einbauten inklusive der auf den Schutzstreifen auf-
gebrachten Anrampungen erforderlich.  
Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen: 
 Einrichtung einer streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, 
 Einrichtung der Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt als Vorfahrtsstraße mit orts-
festen Beschilderungen, 
 Wiederherstellung der Radinfrastruktur (Fahrradschutzstreifen), 
 die bestehenden Fußgängerüberwege werden wieder „weiß“ markiert, 
 die Lichtsignalanlage (LSA) an der Wahlenstraße wird wieder in Betrieb genommen 
und  
 in der Nähe der Hansemannstraße wird ein neuer provisorischer Fußgängerüberweg 
eingerichtet; sämtliche Querungselemente aus Stufe 1 werden entfernt.  
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt eine großräumige Vorwegweisung 
zur geänderten Verkehrsführung. Ferner sind verstärkte Verkehrskontrollen insbesondere in 
der Anfangsphase der Einbahnstraßeneinrichtung durch das Ordnungsamt geplant. Weitere 
Optimierungen der Kurzzeitparkplätze (z. B. Einrichtung weiterer Abstellflächen für E-Scooter) 
sind beabsichtigt. Die restlichen Parkscheinautomaten werden eingehüllt. Zudem prüft die 
Verwaltung aktuell eine fußgängerfreundlichere Anpassung der LSA-Programme auf dem Ab-
schnitt.  
 
Einbahnstraßenführung 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte die Einrichtung der Einbahnstraße in Fahrtrichtung In-
nenstadt beschlossen. Aufgrund der durchgeführten Voruntersuchungen für die Einrichtung 
der Einbahnstraße kann die Verwaltung die Einrichtung der Einbahnstraße in Fahrtrichtung 
Innenstadt auch fachlich stützen. Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass beispielsweise 
die Länge und Zeit der Umwegfahrten geringer ausfallen als bei einer Einrichtung stadtaus-
wärts. Somit kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld entsprochen werden.  
Um die Erreichbarkeit zentraler Ziele, wie z. B. Zentralmoschee, Aldi und Tankstelle aus bei-
den Fahrtrichtungen gewährleisten zu können, endet die Einbahnstraße in Höhe der Pius-
straße/Franz-Geuer-Straße. Hiermit wird zudem die Erschließung des geplanten Bauvorha-
bens auf der Franz-Geuer-Straße (ehemaliges Siemens-Gelände) angemessen berücksich-
tigt. Geplant sind hier etwa 430-500 Wohneinheiten, eine Kindertagesstätte, gastronomische 
Einrichtungen und Bürogebäude, die größtenteils von der Venloer Straße aus erschlossen 
werden sollen. 
Die Einrichtung der Einbahnstraße soll nach gegenwärtiger Zeitplanung im Spätherbst 2023 
umgesetzt werden. Eine Planskizze der Einbahnstraße ist Anlage 3 zu entnehmen. 
 
Weiteres Vorgehen 
Nach Einführung der Einbahnstraße werden im Anschluss an eine Eingewöhnungsphase die 
Auswirkungen der Maßnahmen anhand verschiedener Kriterien (u. a. Verkehrsgeschwindig-
keit, werktägliche Verkehrsmenge auf der Venloer Straße und den Seitenstraßen) beurteilt.

4 
Abschließend wird die Verwaltung nach vollständiger Auswertung der Untersuchungen sowie 
den Ergebnissen aus der Beteiligung den politischen Gremien einen Gestaltungsvorschlag für 
die Venloer Straße vorlegen.  
 
Rechtliche Prüfung 
Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Köln zur Deutzer Freiheit hat die Ver-
waltung die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Einbahnstraße bewertet. Nach Einschätzung 
der Verwaltung liegen die rechtlichen Voraussetzungen für den Probebetrieb der Einbahn-
straße vor und auf Grund der fundierten Untersuchungsergebnisse der Evaluation auch für 
eine dauerhafte Einrichtung.  
 
Beteiligungs- und Kommunikationskonzept 
Um Anwohner*innen, Besucher*innen sowie Handel- und Gewerbebetriebe intensiver als bis-
her über die geplante Maßnahme zu informieren und stärker am weiteren Ausgestaltungspro-
zess zu beteiligen, hat die Verwaltung ein mehrstufiges Beteiligungs- und Kommunikations-
konzept für die 2. Stufe des Verkehrsversuchs entwickelt (s. Anlage 4). Mit dem vorliegenden 
Konzept sollen alle Beteiligten umfassend und transparent über die geplanten Maßnahmen 
informiert werden und die Möglichkeit erhalten, aktiv am weiteren Gestaltungsprozess aktiv 
mitzuwirken.  
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund und bietet den Bürgerinnen und 
Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. So-
mit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann 
die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

Anlage 2 Rückblick und Fazit zur 1.Stufe des Verkehrsversuches

9103 Zeichen

Rückblick und Fazit zur 1.Stufe des Verkehrsversuches 
 
Umsetzung und Ziele des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs 
Im November 2022 setzte die Verwaltung, nach den Ergebnissen des 
Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld und dem Beschluss des Verkehrsausschusses, die erste 
Stufe „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ des Verkehrsversuches Venloer Straße um.  
Im Rahmen der Umsetzung der ersten Stufe wurde der Abschnitt zwischen Piusstraße und 
Ehrenfeldgürtel als Zone 20 beschildert.  
In Tempo-20 Zonen gilt, dass Radverkehrsanlagen, Lichtsignalanlagen und 
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) nicht vorgesehen sind. Der Sinn von 
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen besteht unter anderem darin, dass der Fußverkehr 
im gesamten Bereich die Fahrbahn queren kann. Aus diesen Gründen wurden die 
Fahrradschutzstreifen durch eine gelbe X-Markierung außer Kraft gesetzt und die 
Lichtsignalanlage an der Wahlenstraße wurde außer Betrieb genommen.  
Die Lichtsignalanlage am Gürtel sowie nach einer Anpassung die Lichtsignalanlage an der 
Franz-Geuer–Straße sind weiterhin in Betrieb geblieben. Aufgrund der vorhandenen 
Verkehrsbelastung sind die beiden Fußgängerüberwege zunächst in gelber Markierung 
erhalten geblieben. 
Darüber hinaus wurden zur weiteren Verkehrsberuhigung und zur Einhaltung der 
Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 an verschiedenen Stellen mobile Elemente zur 
Verengung der Fahrbahn eingerichtet. Die als Querungsinsel eingerichteten Engstellen 
verringern die zu überquerende Fahrbahn auf 4 m, was die Überquerung der Straße für zu 
Fuß-Gehende erleichtert. Durch die zusätzlichen eingebauten Querungsinseln konnten 
weitere Querungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zur besseren Wahrnehmung der neuen 
Verkehrsregel „Rechts-vor-Links“ wurden im Verlauf der Venloer Straße zusätzliche 
Hinweisschilder aufgestellt. 
Bereits im Juli 2022 wurde zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und für eine zusätzliche 
Verkehrsberuhigung nach dem erweiterten Beschluss zum Verkehrsversuch von der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld die Kurzzeitparkplätze umgewandelt. An der Entscheidung zur 
Umwandlung der Kurzzeitparkplätze in andere Nutzungsformen wurden die Bürger*innen 
über das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ und über Hauswurfsendungen beteiligt. So 
wurden Flächen für zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten, für sharing-Anbieter, 
Außengastronomien, konsumfreie Sitzgelegenheiten inkl. zusätzlicher Bepflanzung und 
zusätzliche Ladezonen mit abendlicher Bewohnerparkberechtigung eingerichtet.  
 
Durch die Planung und Umsetzung der Maßnahmen des Verkehrsversuches werden 
verschiedene verkehrs- und klimapolitische Ziele verfolgt.  
Hauptziele der 1. Stufe waren es: 
- die Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit zu erhöhen und mehr Raum für den 
Fußverkehr zu schaffen 
- den Verkehr zu entschleunigen  
- eine generelle Verkehrsreduzierung in dem Abschnitt zur erreichen, um zum einen 
den Abschnitt für zu Fuß Gehende hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten 
durchlässiger zu machen und zum anderen dem Radverkehr mehr Raum und Fläche 
zur Verfügung zu stellen  
 
Zur Erreichung dieser Ziele wurden die oben beschriebenen Maßnahmen umgesetzt.

Durch Beobachtungen und Evaluationen der Situation vor Ort konnten verschiedene 
Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung der neuen Verkehrssituation gezogen werden. 
Durch die Umwandlung der Kurzzeitparkplätze konnte eine erste Verkehrsreduzierung von 
bis zu 10 % erreicht werden.  
Nach der Einrichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs hat sich zunächst gezeigt, 
dass die neue Verkehrssituation und die neuen Regeln nicht von allen 
Verkehrsteilnehmenden erfasst wurde und eine gewisse Unsicherheit zur Bedeutung der 
einzelnen Maßnahmen bestand. Die Situation vor Ort wurde nach einer ersten 
Gewöhnungszeit besser wahrgenommen und ein gewisser Lerneffekt ist eingetreten, 
dadurch konnte auch eine erste Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmenden erkannt 
werden. Trotz der Einstellung dieses Lerneffekts war zu beobachten, dass die Einhaltung der 
Rechts-vor-Links Regelung oftmals missachtet wird.  
Durch Geschwindigkeitsmessungen konnte darüber hinaus festgestellt werden, dass durch 
die umgesetzten Maßnahmen die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs gesenkt 
werden konnte. 
Als Erkenntnis aus den simulierten Planungsvarianten aus der Bearbeitung des 
Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld wies die Variante „Verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ unter den Einzelmaßnahmen die höchste 
Entlastungswirkung (bis zu ca. 75%) auf. 
Die durch die Simulation und die umgesetzten Maßnahmen erwartete Reduzierung des Kfz-
Verkehrs konnte allerdings im Rahmen der Evaluation aus der ersten Stufe nicht 
ausreichend festgestellt werden. Im Rahmen der Auswertungen der durchgeführten und 
geplanten Verkehrserhebungen wird auch noch einmal die erste Stufe bezüglich der 
Entwicklung des Verkehrsgeschehens analysiert und ausgewertet.  
Fazit: 
Die Hauptziele des Verkehrsversuches, die den Abschnitt für zu Fuß Gehende hinsichtlich 
der Querungsmöglichkeiten durchlässiger zu machen und dem Radverkehr mehr Raum und 
Fläche zur Verfügung zu stellen, konnten nicht erreicht werden. 
 
Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung der 1.Stufe 
Um die bisher nicht erreichten Ziele im Rahmen der 1. Stufe noch zu erreichen, wurden von 
der Verwaltung Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung und weiteren 
Verkehrsdämpfung/Verkehrsreduzierung entwickelt. 
Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen geprüft und planerisch dargestellt: 
- Zusätzliche Querungsstellen 
- Einengung Eingangsbereich mit Fahrradschleuse („Eingangstore“) 
- Durchfahrtverbot am Gürtel (nur RECHTS abbiegen) 
- Piktogramme „20“ auf der Fahrbahn 
In dem Fachgespräch zum Verkehrsversuch, welches am 30. März 2023 stattfand, 
wurde mit Vertreter*innen aus der Politik, der Polizei, Feuerwehr und der Verwaltung 
über die Umsetzung der Maßnahmen diskutiert. Im Zuge dessen wurde durch ein 
klares Votum der Teilnehmer*innen aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld entschieden, 
dass im Rahmen der 1. Stufe des Verkehrsversuches die zusätzlichen 
verkehrsdämpfenden Maßnahmen nicht umgesetzt werden sollen.

Die Umsetzung der Piktogramme „20“ auf der Fahrbahn wird aufgrund der 
Wegnahme der Zone-20 im Rahmen der Einrichtung der Einbahnstraße nicht mehr 
umgesetzt. 
 
Darüber hinaus wurden auch Maßnahmen zur weiteren Öffentlichkeitsarbeit geplant:  
- Geschwindigkeitsanzeigen 
- Vor-Ort-Termine „Fahrradbeauftragter on Tour“ 
- Durchführung der Info-Rundgänge der AGORA Köln mit Begleitung der 
Fachverwaltung  
- Prüfung einer erneuten Beteiligung über „Meinung für Köln“  
 
Die Öffentlichkeitsaktionen „Fahrradbeauftragter on Tour“ mit Informationsstand und die Info-
Rundgänge der AGORA Köln fanden im März 2023 statt. Die geplanten 
Geschwindigkeitsanzeigen sollen mit der Umsetzung der Einbahnstraße eingerichtet werden.  
Für die weitere Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der 2.Stufe des Verkehrsversuches plant die 
Verwaltung die begleitende Kommunikation zu intensivieren und eine Beteiligung über das 
Portal „Meinung für Köln“ zu ermöglichen. 
 
Ergebnisse der Info-Rundgänge der AGORA-Köln  
Am 10., 17., 24. und 31. März 2023 lud die Initiative „AGORA Köln“ alle Bürger*innen ein, an 
insgesamt vier verschiedenen Info-Rundgängen aus unterschiedlichen Blickwinkeln 
teilzunehmen (siehe https://www.agorakoeln.de/2023/02/sprechzeiten-fuer-die-venloer/). 
Beleuchtet wurde die Perspektive der zu Fuß Gehenden, des Radverkehrs sowie die 
Belange der Geschäftsleute und des Handels und das Thema der Inklusion.   
Sowohl an dem Infostand der Stadt Köln als auch im Rahmen der Rundgänge konnten 
Verständnisfragen in Bezug auf die geltenden Regeln und die Gestaltung beantwortet sowie 
ein intensiver Meinungsaustausch ermöglicht werden. Allgemein konnte durch den direkten 
Austausch, die Diskussionen und Erläuterungen mehr Verständnis für das komplexe Thema 
sowie die Ziele und Hintergründe der Umsetzung des Verkehrsversuches geweckt werden.  
Im Einzelnen wurden schwerpunktmäßig folgende Themen genannt:  
- Freihaltung der Gehwege 
- Weitere Querungsstellen ermöglichen (insbesondere an der Körnerstraße) 
- Wiederinbetriebnahme der LSA 
- Taktile Erfassbarkeit von eingerichteten Querungsstellen 
- Optimierung der Zufahrtsituation der Tiefgaragen in der Neptunstraße 
- Die Ladezonen sind oftmals zugeparkt 
- Wunsch nach einer gemeinsamen Gestaltung der Flächen (mitentscheiden dürfen)  
Grundsätzlich wurden die Ziele des Verkehrsversuches sehr positiv gesehen und als 
wichtiger Schritt zur Schaffung einer lebenswerten Straße beurteilt. Es wurde aber auch 
deutlich, dass durch die umgesetzten Maßnahmen und nicht zuletzt vor allem durch die 
Definition und die geltenden Regeln in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen viele 
Ansprüche nicht erfüllt werden können.  
Durch die Einrichtung der 2. Stufe des Verkehrsversuches als Einbahnstraße mit einer 
Streckenbeschilderung Tempo 30 können, im Gegensatz zur Bestandssituation, viele der 
Anmerkungen und Wünsche aus der Bürgerschaft und aus den Rundgängen erfüllt werden.

Anlage 4 - Beteiligungskonzept_für Öffentlichkeit

6100 Zeichen

1 von 4 
Beteiligungs- und Kommunikationskonzept 
Verkehrsversuch Venloer Straße -  
Einrichtung einer Einbahnstraße 
Stand: 07.09.2023 
Kontext – Worum geht’s? 
Die Venloer Straße ist eine der wichtigsten Hauptachsen in Ehrenfeld mit vielen Nutzungsansprüchen. 
Im Rahmen des Radverkehrskonzepts Ehrenfeld wurde erarbeitet, dass eine neue Verkehrsführung 
auf der Venloer Straße enorme Auswirkungen auf das Quartier und die umliegenden Straßen haben 
könnte. Auf dieser Grundlage haben die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.11.2021 und der Ver-
kehrsausschuss am 23.11.2021 die Verwaltung damit beauftragt, einen zweistufigen Verkehrsversuch 
durchzuführen, der folgende (zusammengefasste) Inhalte umfasst: 
1. Stufe: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches („20er-Zone“) inklusive Umwandlung
von Kurzzeitparkplätzen – ist bereits umgesetzt und aktueller Status Quo 
2. Stufe: Einrichtung einer Einbahnstraße – steht fest und ist in Planung
Der Beschluss beinhaltete das übergeordnete Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit gemäß Stra-
ßenverkehrsordnung (StVO). Eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf der Venloer Straße durch eine 
in Folge beabsichtigte Reduzierung der Verkehrsmengen kann dabei die Folge sein. 
Zielgruppen 
Politische Akteur*innen:  
Bezirksvertretung Ehrenfeld, Verkehrsausschuss, StadtAG Behindertenpolitik  
Medien und Presse 
Nutzer*innen der Venloer Straße: 
Anwohner*innen, Autofahrer*innen, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen 
Weitere vom Vorhaben betroffene Akteur*innen:  
Gewerbetreibende, Gewerbekund*innen, Handwerker*innen, Lieferverkehr, Kitas und Schulen in der 
Umgebung, Planungsbüro Stadt & Handel, Religionsgemeinschaften, Kunst- und Kulturschaffende, 
Anwohner*innen in der Umgebung 
Am Vorhaben interessierte Akteur*innen:  
IHK, IG Gastro, ADFC, Fuß e.V. und andere Verbände 
Multiplikator*innen für das Vorhaben: 
Agora, Sozialraumkoordination, Runder Tisch Ehrenfeld, Handelskümmerer der IHK, All erweltshaus, 
Religionsgemeinschaften, Kitas und Schulen in der Umgebung

2 von 4 
Fahrplan der Planungs-, Kommunikations- und Beteiligungsbausteine

3 von 4 
Konkretisierung des Fahrplans 
Hinweis: Da es sich um ein mehrphasiges Planungsverfahren handelt, erfordert dies auch einen mehr-
phasigen Beteiligungsablauf. Die unterschiedlichen Phasen haben unterschiedliche Zielsetzungen und 
die Einflussnahme der Öffentlichkeit auf die Planung variiert je Phase.  
Phase 1: Information 
… über die Beteiligungspause, die Einführung der Einbahnstraße und Ankündigung der geplanten Be-
teiligung 
Ziele:  
Information, Aufklärung, Verständnis, Nachvollziehbarkeit für die Zielgruppen  
Zeitrahmen:  
Mit Veröffentlichung der Verwaltungsvorlage 
Formate:  
Öffentlichkeitsveranstaltung Bürgeramt Ehrenfeld, Mail an Multiplikator*innen, Projektwebsite etc. 
Phase 2: Feedback zur Einbahnstraße 
Dass die Einbahnstraße eingerichtet wird, ist gesetzt. Aber Einbahnstraße ist nicht gleich Einbahn-
straße. Wie die Aufwertung der Einbahnstraße in den Nebenanlagen aussehen muss, um ohne Bau-
maßnahmen und mit einfachen Mitteln eine Verschönerung des Straßenzuges zu erzielen , wird Ge-
genstand einer Öffentlichkeitsbeteiligung sein.  
Da verkehrliche Änderungen erfahrungsgemäß eine Eingewöhnungsphase benötigen, wird die Ein-
richtung der Einbahnstraße zunächst seitens der Verwaltung über zwei Monate beobachtet und die 
Akteur*innen vor Ort und digital befragt, wie sie mit den Veränderungen klarkommen und welche Be-
darfe und Bedürfnisse es gibt. Die Verwaltung erfährt so, „wo der Schuh drückt“, was also noch unklar 
und unverständlich ist. Die Verwaltung erkennt frühzeitig mögliche Gefahrenstellen und kann diese 
umgehend beseitigen.  
Ziele:  
Erkenntnisgewinn für Verwaltung, Aufklärung, Verständnis und Nachvollziehbarkeit für die Zielg ruppen 
Beteiligungsformate:  
Online-Dialog auf www.meinungfuer.koeln mit der Möglichkeit, Fragen/Hinweise zu geben. Fragen 
werden im Rahmen eines FAQ (häufig gestellte Fragen) beantwortet 
Aufsuchende Beteiligung mit dem MeinungsMobil vor Ort auf der Venloer Straße 
Zeitrahmen:  
Direkt nach Einrichtung der Einbahnstraße für zwei Monate 
Phase 3a: Ausgestaltung der Einbahnstraße a la „Pimp your Einbahnstraße“ 
Gemeinsam mit der Öffentlichkeit werden Maßnahmen für die Aufwertung der Einbahnstraße in den 
Nebenanlagen entwickelt. Der Fokus liegt dabei darauf, wie in den Nebenanlagen gute Ideen ohne 
Baumaßnahmen und mit einfachen Mitteln zu einer Verschönerung des Straßenzuges beitragen kön-
nen. Einige Maßnahmen werden kurzfristig umgesetzt, einige mit in eine politische Beschlussvorlage 
aufgenommen und andere wiederum nach Prüfung abgelehnt und deren Nicht -Umsetzbarkeit begrün-
det. 
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt agil und iterativ: Umsetzung, Testung/Prüfung, Anpassung

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Ziele: 
Erkenntnisgewinn für die Verwaltung, Akzeptanz und Unterstützung, damit die Aufwertung der Ein-
bahnstraße in den Nebenanlagen gelingt 
Beteiligungsformate: 
Design-Thinking-Workshops mit Multiplikator*innen und Interessensvertreter*innen  
Straßenspaziergänge zu unterschiedlichen Themen und entsprechend unterschiedlich eingeladenen 
Akteur*innen 
Zeitrahmen: 
Zwei Monate nach Einrichtung der Einbahnstraße 
Phase 3b: Feedback zur Einbahnstraße, um Maßnahmen zu testen und ggf. anzupassen  
Im Sinne eines iterativen Vorgehens werden die umgesetzten Maßnahmen getestet und ggf. ange-
passt, dann erneut getestet und ggf. angepasst. 
Ziele:  
Erkenntnisgewinn, Anpassungsfähigkeit und Kund*innenzentrierung 
Beteiligungsformate: 
Online-Dialog auf www.meinungfuer.koeln mit der Möglichkeit, Fragen/Hinweise zu geben. Fragen 
werden im Rahmen eines FAQ (häufig gestellte Fragen) beantwortet 
Aufsuchende Beteiligung mit dem MeinungsMobil vor Ort auf der Venloer St raße 
Zeitrahmen: 
Ab Veränderung der Einbahnstraße durch Umsetzung von Sofort-Maßnahmen durchgehend bis Ende 
des Verkehrsversuches 
Grundlage für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung  sind 
die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung:

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1912 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Es hat sich gezeigt, dass ein umfassender direkter Austausch und eine kontinuierliche begleitende 
Kommunikation während des gesamten Verkehrsversuches wichtige Bestandteile des Projektes sind, um 
zum ein Verständnis und zum anderen Vertrauen in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen. Daher wurde 
ein Beteiligungskonzept entwickelt, um die Öffentlichkeit während des gesamten Zeitraums des 
Verkehrsversuchs einzubinden. Auf Grundlage der Rückmeldungen aus der geplanten Beteiligung und 
den Auswertungen der Verkehrszählungen ergeben sich möglicherweise weitere Maßnahmen zur 
Weiterentwicklung und Anpassung des Verkehrsversuches. Dabei kann es sich beispielsweise um 
zusätzliche Fußgängerüberwege oder die Nutzung der frei gewordenen Parkstände handeln. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

19.09.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2488/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.09.2023
Erstellt
03.08.2023 11:30