2488/2023
Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe
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Anlage 3 Übersichtsplan Einbahnstraße
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100 m100 m Fuchsstraße Piusstraße ThebäerstraßeGeisselstraße Rothehausstraße Keplerstraße Sömmerringstraße Hansemann- straße PhilippstraßeKlarastraßeWahlenstraßeKörnerstraße Leostraße Franz- Geuer-Straße Gutenberg- straße Simrockstraße Ehrenfeldgürtel Innere Kanalstraße Venloer Straße Einbahnstraße Venloer Straße Neptunstraße Wiederinbetriebnahme Wiederinbetriebnahme Bestand provisorisch Vogelsanger Straße Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Lichtsignalanlagen
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 19.09.2023
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 öffentlich 3.4 Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe 2488/2023 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 18.09.2023 AN/1676/2023 RM Wahlen teilt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass diese am Ver- waltungsvorschlag keine Änderungen vornehmen möchte, um die zeitnahe Umset- zung, auf die man sich nun sehr freue, nicht zu gefährden. Auch das neue Beteili- gungskonzept werde als lobenswert und Ziel führend erachtet. Dennoch möchte er einige Anregungen auf den Weg geben, beispielsweise die Ein- richtung von mehr Zebrastreifen als bisher vorgesehen oder ein Zebrastreifen statt ei- ner Lichtsignalanlage. Zudem sollte der gewonnene Platz genutzt werden und aus Si- cherheitsgründen – analog der Gladbacher Straße - zeitnah der Radschutzstreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt werden. Den Antrag der FDP-Fraktion lehne seine Fraktion ab. Auch seitens der CDU-Fraktion begrüßt RM De Bellis-Olinger die Verwaltungsvorlage. Sie macht jedoch deutlich, dass sowohl Verwaltung als auch Politik sich nun mit weite- ren Vorschlägen zurückhalten sollten und die Anliegenden – auch der Seitenstraßen - das erste Wort haben sollten, was die nächsten Schritte angehe. Große Skepsis habe sie dennoch im Hinblick auf die enge Piusstraße und den Zu- und Abfluss insbesondere der Reisebusse zur Moschee. Hier müsse die Verwaltung die Situation beobachten und ggf. nachbessern. 2 SE Rohata bedankt sich nachdrücklich bei den Mitarbeitenden der Verwaltung, die oft- mals mit großem Einsatz vor Ort waren. Auch die SPD-Fraktion werde der Vorlage heute zustimmen. Sie möchte jedoch wissen, ob mit einer Eimer-Maßnahme die Rad- wege Richtung Fahrbahnmitte versetzt werden können. Dadurch würde zum einen die Dooringzone entfallen und zum anderen hätten die Kfz weniger Raum, so dass sich auch deren Geschwindigkeit verringern würde. Den Wunsch nach mehr Zebrastreifen möchte sie ausdrücklich unterstreichen, bei- spielsweise am Geisselmarkt von der Körnerstraße aus kommend und von der Leo- straße kommend in die Einfahrt zum Barthonia-Parkhaus. Letztendlich regt sie verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt an und bittet, deren Einsätze und Messergebnisse auch im hiesigen Ausschuss mitzuteilen. Von Interesse sei nun in der 2. Stufe auch die Zunahme des Verkehrs in der Anwohnerschaft und die veränderte Situation für den Lieferverkehr auf der Venloer Straße. Eine Dokumenta- tion mit Zahlen wäre wünschenswert. SB Dr. Beese begründet seinen Änderungsantrag und wirbt um Zustimmung. Die Ein- richtung einer Einbahnstraße hingegen werde aus Sicht der FDP-Verkehr zu wesent- lich mehr Umwegverkehren in den Nebenstraßen und zu einer höheren Geschwindig- keit auf der Venloer Straße führen. Auch SE Fahlenbock äußert den Wunsch nach mehr Zebrastreifen. Zudem hält er dies für eine gute Gelegenheit, in diesem Zusammenhang taktile aufklebbare Leitele- mente anzubringen. RM Syndicus freut sich auf die Umsetzung der 2. Stufe. Nach ihren Beobachtungen und Erfahrungen braucht es jedoch eine Kampagne, die Radfahrenden vermittelt, dass auch sie an Zebrastreifen anhalten müssen. SE Caris-Taube kann den Argumenten der FDP-Fraktion nicht folgen. Unterstützen möchte er hingegen die Anregungen der SE Rohata. Seniorenvertreterin Wedde plädiert für die Inbetriebnahme von zwei Lichtsignalanla- gen, eine an der Körnerstraße und eine an der Piusstraße. BG Egerer bedankt sich für die zahlreichen wertvollen Rückmeldungen, die die Ver- waltung mitnehmen werde. Er betont, dass es sich hier weiterhin um einen Verkehrs- versuch handele mit dem Ziel, insbesondere die Verkehrsmengen zu reduzieren. Zu Gunsten einer zügigen Umsetzung verzichte die Verwaltung auch bei der 2. Stufe auf größere baulichen Maßnahmen. Gleichwohl nehme die Verwaltung natürlich auch das Thema Radfahrstreifen als sinnvolle Anregung mit. Das Beteiligungskonzept müsse aber zunächst abgewartet werden. Auch mit der Ditib werde die Verwaltung das Ge- spräch suchen. Sollte es Probleme geben, werde man versuchen, frühzeitig gegenzu- steuern. Die Verwaltung habe ein großes Interesse daran, dass die 2. Stufe gut funkti- oniere und werde den Ausschuss auf dem Laufenden halten. Beschluss (Antrag der FDP-Fraktion, AN/1676/2023): Der Text „mit Einführung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße (Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Franz-Geuer-Str. / Pi- usstr. in Fahrtrichtung Innenstadt, Radfahrer in Gegenrichtung frei)“ wird ersetzt durch: 3 „die 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Franz-Geuer-Str. / Piusstr. als Fahrradstraße mit Kfz frei im Zweirichtungsverkehr umzusetzen und dabei“. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Einführung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße (Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Franz-Geuer-Str. / Piusstr. in Fahrtrichtung Innenstadt; Radfahren in Gegenrichtung frei) den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 20) aufzuheben und eine streckenbezogene Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wiedereinzuführen und die Öffentlichkeitsbe- teiligung zur 2. Stufe des Verkehrsversuches anhand des in Anlage 4 dargestellten Beteiligungs- und Kommunikationskonzept durchzuführen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf erneute Vorlage, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Änderung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 2488/2023 Freigabedatum 08.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verkehrsversuch Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld, Umsetzung der 2. Stufe Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit Einführung der 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße (Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen Ehrenfeldgürtel und Franz-Geuer-Str. / Piusstr. in Fahrtrichtung In- nenstadt; Radfahren in Gegenrichtung frei) den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 20) aufzuheben und eine streckenbezogene Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wiedereinzuführen und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Stufe des Verkehrsversuches anhand des in Anlage 4 dar- gestellten Beteiligungs- und Kommunikationskonzept durchzuführen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf erneute Vorlage, wenn die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Änderung zustimmt. Verkehrsausschuss 19.09.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 25.09.2023 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung vom 23.11.2021 (Vorlagen-Nr. 2716/2021) nach Vorberatung der Bezirksvertretung Ehrenfeld infolge einer festgestellten Gefahrenlage eine stufenweise Erprobung verkehrssichernder und verkehrsregelnder Maßnahmen auf einem Ab- schnitt der Venloer Straße auf Grundlage des § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlos- sen. Dieser sieht vor, in einer ersten Stufe auf der Venloer Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innere Kanalstraße einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich einzurichten. Zentrales Merkmal eines solchen Bereichs ist eine Tempo-20-Zone. In dieser Zone gilt die „Rechts-vor- Links-Regel“ sowie die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr (Radverkehr wird gemein- sam mit dem KfZ-Verkehr auf dem Fahrstreifen geführt). Mit dieser ersten Stufe sollten folgende Hauptziele verfolgt werden: Eine Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden durch die verkehrssi- chernde und verkehrsregelnde Maßnahme in Form des verkehrsberuhigten Geschäfts- bereiches (insb. mehr Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende). Eine Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus durch die Tempo-20-Regelung. Eine deutliche und spürbare Reduzierung des Kfz-Verkehrs, um zum einen die Straße für zu Fuß Gehende bei Querungsvorgängen sicherer und durchlässiger zu machen und zum anderen dem Radverkehr mehr Raum und Fläche zur Verfügung zu stellen. Infolge der verkehrsregelnden Maßnahmen eine Zunahme der Aufenthaltsqualität durch weniger Verkehrslärm und eine Reduzierung der Abgasemissionen. Der vorgenannte Beschluss zum Verkehrsversuch sieht vor, dass im Rahmen einer 2. Stufe zusätzlich zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine Einbahnstraßenführung einzurich- ten ist. Nach den Erkenntnissen, Beobachtungen und Rückmeldungen aus dem Verlauf der ersten Stufe schlägt die Verwaltung eine Anpassung dieser weiteren Vorgehensweise vor, da die oben genannten Hauptziele nicht ausreichend erreicht worden sind. Einen ausführlichen Überblick über die Umsetzung der 1. Stufe des Verkehrsversuchs ist Anlage 2 zu entnehmen. Ursprünglich sollte die Einbahnstraße zusätzlich zu den Maßnahmen der ersten Stufe des Verkehrsversuchs eingerichtet werden. Aufgrund der Erfahrungen seit Umsetzung der ersten Stufe ist es nach Auffassung der Verwaltung sowie gemäß den eingegangenen Rückmeldun- gen erforderlich diese Vorgehensweise anzupassen, da sich nach Einführung des verkehrsbe- ruhigten Geschäftsbereichs keine wesentliche Reduzierung der Verkehrsmenge eingestellt hat und der gewünschte Effekt, den Abschnitt für zu Fuß Gehende hinsichtlich der Querungs- möglichkeiten durchlässiger zu gestalten, nicht eingetreten ist. Hiermit wird auch dem vielfach geäußerten Wunsch seitens der Bevölkerung, Behindertenverbände und der Politik, Lichtsig- nalanlagen und Fußgängerüberwege (FGÜ) weiterhin nutzen zu können, nachgekommen. Trotz der Einstellung eines Lerneffekts ist zudem zu beobachten, dass die Einhaltung der neuen „Rechts-vor-Links-Regelung“ oftmals missachtet wird. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung mit Einführung der Einbahnstraße zunächst so- wohl die Wiedereinführung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h als auch die Vorfahrtberechtigung für die Venloer Straße vorzusehen. 3 Die Wiedereinführung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 hat einen weiteren Vorteil: Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Tempo-20- Zone war es erforderlich, die bestehenden Fahrradschutzstreifen durch gelbe Markierungen außer Kraft zu setzen. Diese Regelung in der ersten Stufe des Verkehrsversuchs mit gelben Markierungen auf den Radschutzstreifen und Fußgängerüberwegen sowie mobilen Einbauten zur Geschwindigkeitsreduzierung wurden von vielen Verkehrsteilnehmenden als unübersichtli- ches Erscheinungsbild wahrgenommen. Somit hat ein Teil der Verkehrsteilnehmenden die Si- tuation nicht vollumfänglich erfasst und negativ bewertet. Mit der beabsichtigten Wiederinkraft- setzung der Fahrradschutzstreifen wird ein strukturiertes Straßenbild wiederhergestellt. Weitere Maßnahmen Gleichzeitig wird der Rückbau der mobilen Einbauten inklusive der auf den Schutzstreifen auf- gebrachten Anrampungen erforderlich. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen: Einrichtung einer streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, Einrichtung der Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt als Vorfahrtsstraße mit orts- festen Beschilderungen, Wiederherstellung der Radinfrastruktur (Fahrradschutzstreifen), die bestehenden Fußgängerüberwege werden wieder „weiß“ markiert, die Lichtsignalanlage (LSA) an der Wahlenstraße wird wieder in Betrieb genommen und in der Nähe der Hansemannstraße wird ein neuer provisorischer Fußgängerüberweg eingerichtet; sämtliche Querungselemente aus Stufe 1 werden entfernt. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Maßnahmen erfolgt eine großräumige Vorwegweisung zur geänderten Verkehrsführung. Ferner sind verstärkte Verkehrskontrollen insbesondere in der Anfangsphase der Einbahnstraßeneinrichtung durch das Ordnungsamt geplant. Weitere Optimierungen der Kurzzeitparkplätze (z. B. Einrichtung weiterer Abstellflächen für E-Scooter) sind beabsichtigt. Die restlichen Parkscheinautomaten werden eingehüllt. Zudem prüft die Verwaltung aktuell eine fußgängerfreundlichere Anpassung der LSA-Programme auf dem Ab- schnitt. Einbahnstraßenführung Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte die Einrichtung der Einbahnstraße in Fahrtrichtung In- nenstadt beschlossen. Aufgrund der durchgeführten Voruntersuchungen für die Einrichtung der Einbahnstraße kann die Verwaltung die Einrichtung der Einbahnstraße in Fahrtrichtung Innenstadt auch fachlich stützen. Ergebnis dieser Untersuchungen war, dass beispielsweise die Länge und Zeit der Umwegfahrten geringer ausfallen als bei einer Einrichtung stadtaus- wärts. Somit kann dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld entsprochen werden. Um die Erreichbarkeit zentraler Ziele, wie z. B. Zentralmoschee, Aldi und Tankstelle aus bei- den Fahrtrichtungen gewährleisten zu können, endet die Einbahnstraße in Höhe der Pius- straße/Franz-Geuer-Straße. Hiermit wird zudem die Erschließung des geplanten Bauvorha- bens auf der Franz-Geuer-Straße (ehemaliges Siemens-Gelände) angemessen berücksich- tigt. Geplant sind hier etwa 430-500 Wohneinheiten, eine Kindertagesstätte, gastronomische Einrichtungen und Bürogebäude, die größtenteils von der Venloer Straße aus erschlossen werden sollen. Die Einrichtung der Einbahnstraße soll nach gegenwärtiger Zeitplanung im Spätherbst 2023 umgesetzt werden. Eine Planskizze der Einbahnstraße ist Anlage 3 zu entnehmen. Weiteres Vorgehen Nach Einführung der Einbahnstraße werden im Anschluss an eine Eingewöhnungsphase die Auswirkungen der Maßnahmen anhand verschiedener Kriterien (u. a. Verkehrsgeschwindig- keit, werktägliche Verkehrsmenge auf der Venloer Straße und den Seitenstraßen) beurteilt. 4 Abschließend wird die Verwaltung nach vollständiger Auswertung der Untersuchungen sowie den Ergebnissen aus der Beteiligung den politischen Gremien einen Gestaltungsvorschlag für die Venloer Straße vorlegen. Rechtliche Prüfung Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Köln zur Deutzer Freiheit hat die Ver- waltung die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Einbahnstraße bewertet. Nach Einschätzung der Verwaltung liegen die rechtlichen Voraussetzungen für den Probebetrieb der Einbahn- straße vor und auf Grund der fundierten Untersuchungsergebnisse der Evaluation auch für eine dauerhafte Einrichtung. Beteiligungs- und Kommunikationskonzept Um Anwohner*innen, Besucher*innen sowie Handel- und Gewerbebetriebe intensiver als bis- her über die geplante Maßnahme zu informieren und stärker am weiteren Ausgestaltungspro- zess zu beteiligen, hat die Verwaltung ein mehrstufiges Beteiligungs- und Kommunikations- konzept für die 2. Stufe des Verkehrsversuchs entwickelt (s. Anlage 4). Mit dem vorliegenden Konzept sollen alle Beteiligten umfassend und transparent über die geplanten Maßnahmen informiert werden und die Möglichkeit erhalten, aktiv am weiteren Gestaltungsprozess aktiv mitzuwirken. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. So- mit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.
Anlage 2 Rückblick und Fazit zur 1.Stufe des Verkehrsversuches
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Rückblick und Fazit zur 1.Stufe des Verkehrsversuches Umsetzung und Ziele des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs Im November 2022 setzte die Verwaltung, nach den Ergebnissen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld und dem Beschluss des Verkehrsausschusses, die erste Stufe „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ des Verkehrsversuches Venloer Straße um. Im Rahmen der Umsetzung der ersten Stufe wurde der Abschnitt zwischen Piusstraße und Ehrenfeldgürtel als Zone 20 beschildert. In Tempo-20 Zonen gilt, dass Radverkehrsanlagen, Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) nicht vorgesehen sind. Der Sinn von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen besteht unter anderem darin, dass der Fußverkehr im gesamten Bereich die Fahrbahn queren kann. Aus diesen Gründen wurden die Fahrradschutzstreifen durch eine gelbe X-Markierung außer Kraft gesetzt und die Lichtsignalanlage an der Wahlenstraße wurde außer Betrieb genommen. Die Lichtsignalanlage am Gürtel sowie nach einer Anpassung die Lichtsignalanlage an der Franz-Geuer–Straße sind weiterhin in Betrieb geblieben. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung sind die beiden Fußgängerüberwege zunächst in gelber Markierung erhalten geblieben. Darüber hinaus wurden zur weiteren Verkehrsberuhigung und zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 an verschiedenen Stellen mobile Elemente zur Verengung der Fahrbahn eingerichtet. Die als Querungsinsel eingerichteten Engstellen verringern die zu überquerende Fahrbahn auf 4 m, was die Überquerung der Straße für zu Fuß-Gehende erleichtert. Durch die zusätzlichen eingebauten Querungsinseln konnten weitere Querungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zur besseren Wahrnehmung der neuen Verkehrsregel „Rechts-vor-Links“ wurden im Verlauf der Venloer Straße zusätzliche Hinweisschilder aufgestellt. Bereits im Juli 2022 wurde zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und für eine zusätzliche Verkehrsberuhigung nach dem erweiterten Beschluss zum Verkehrsversuch von der Bezirksvertretung Ehrenfeld die Kurzzeitparkplätze umgewandelt. An der Entscheidung zur Umwandlung der Kurzzeitparkplätze in andere Nutzungsformen wurden die Bürger*innen über das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ und über Hauswurfsendungen beteiligt. So wurden Flächen für zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten, für sharing-Anbieter, Außengastronomien, konsumfreie Sitzgelegenheiten inkl. zusätzlicher Bepflanzung und zusätzliche Ladezonen mit abendlicher Bewohnerparkberechtigung eingerichtet. Durch die Planung und Umsetzung der Maßnahmen des Verkehrsversuches werden verschiedene verkehrs- und klimapolitische Ziele verfolgt. Hauptziele der 1. Stufe waren es: - die Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit zu erhöhen und mehr Raum für den Fußverkehr zu schaffen - den Verkehr zu entschleunigen - eine generelle Verkehrsreduzierung in dem Abschnitt zur erreichen, um zum einen den Abschnitt für zu Fuß Gehende hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten durchlässiger zu machen und zum anderen dem Radverkehr mehr Raum und Fläche zur Verfügung zu stellen Zur Erreichung dieser Ziele wurden die oben beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Durch Beobachtungen und Evaluationen der Situation vor Ort konnten verschiedene Erkenntnisse in Bezug auf die Wirkung der neuen Verkehrssituation gezogen werden. Durch die Umwandlung der Kurzzeitparkplätze konnte eine erste Verkehrsreduzierung von bis zu 10 % erreicht werden. Nach der Einrichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs hat sich zunächst gezeigt, dass die neue Verkehrssituation und die neuen Regeln nicht von allen Verkehrsteilnehmenden erfasst wurde und eine gewisse Unsicherheit zur Bedeutung der einzelnen Maßnahmen bestand. Die Situation vor Ort wurde nach einer ersten Gewöhnungszeit besser wahrgenommen und ein gewisser Lerneffekt ist eingetreten, dadurch konnte auch eine erste Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmenden erkannt werden. Trotz der Einstellung dieses Lerneffekts war zu beobachten, dass die Einhaltung der Rechts-vor-Links Regelung oftmals missachtet wird. Durch Geschwindigkeitsmessungen konnte darüber hinaus festgestellt werden, dass durch die umgesetzten Maßnahmen die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs gesenkt werden konnte. Als Erkenntnis aus den simulierten Planungsvarianten aus der Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld wies die Variante „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ unter den Einzelmaßnahmen die höchste Entlastungswirkung (bis zu ca. 75%) auf. Die durch die Simulation und die umgesetzten Maßnahmen erwartete Reduzierung des Kfz- Verkehrs konnte allerdings im Rahmen der Evaluation aus der ersten Stufe nicht ausreichend festgestellt werden. Im Rahmen der Auswertungen der durchgeführten und geplanten Verkehrserhebungen wird auch noch einmal die erste Stufe bezüglich der Entwicklung des Verkehrsgeschehens analysiert und ausgewertet. Fazit: Die Hauptziele des Verkehrsversuches, die den Abschnitt für zu Fuß Gehende hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten durchlässiger zu machen und dem Radverkehr mehr Raum und Fläche zur Verfügung zu stellen, konnten nicht erreicht werden. Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung der 1.Stufe Um die bisher nicht erreichten Ziele im Rahmen der 1. Stufe noch zu erreichen, wurden von der Verwaltung Maßnahmenvorschläge zur Weiterentwicklung und weiteren Verkehrsdämpfung/Verkehrsreduzierung entwickelt. Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen geprüft und planerisch dargestellt: - Zusätzliche Querungsstellen - Einengung Eingangsbereich mit Fahrradschleuse („Eingangstore“) - Durchfahrtverbot am Gürtel (nur RECHTS abbiegen) - Piktogramme „20“ auf der Fahrbahn In dem Fachgespräch zum Verkehrsversuch, welches am 30. März 2023 stattfand, wurde mit Vertreter*innen aus der Politik, der Polizei, Feuerwehr und der Verwaltung über die Umsetzung der Maßnahmen diskutiert. Im Zuge dessen wurde durch ein klares Votum der Teilnehmer*innen aus der Bezirksvertretung Ehrenfeld entschieden, dass im Rahmen der 1. Stufe des Verkehrsversuches die zusätzlichen verkehrsdämpfenden Maßnahmen nicht umgesetzt werden sollen. Die Umsetzung der Piktogramme „20“ auf der Fahrbahn wird aufgrund der Wegnahme der Zone-20 im Rahmen der Einrichtung der Einbahnstraße nicht mehr umgesetzt. Darüber hinaus wurden auch Maßnahmen zur weiteren Öffentlichkeitsarbeit geplant: - Geschwindigkeitsanzeigen - Vor-Ort-Termine „Fahrradbeauftragter on Tour“ - Durchführung der Info-Rundgänge der AGORA Köln mit Begleitung der Fachverwaltung - Prüfung einer erneuten Beteiligung über „Meinung für Köln“ Die Öffentlichkeitsaktionen „Fahrradbeauftragter on Tour“ mit Informationsstand und die Info- Rundgänge der AGORA Köln fanden im März 2023 statt. Die geplanten Geschwindigkeitsanzeigen sollen mit der Umsetzung der Einbahnstraße eingerichtet werden. Für die weitere Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der 2.Stufe des Verkehrsversuches plant die Verwaltung die begleitende Kommunikation zu intensivieren und eine Beteiligung über das Portal „Meinung für Köln“ zu ermöglichen. Ergebnisse der Info-Rundgänge der AGORA-Köln Am 10., 17., 24. und 31. März 2023 lud die Initiative „AGORA Köln“ alle Bürger*innen ein, an insgesamt vier verschiedenen Info-Rundgängen aus unterschiedlichen Blickwinkeln teilzunehmen (siehe https://www.agorakoeln.de/2023/02/sprechzeiten-fuer-die-venloer/). Beleuchtet wurde die Perspektive der zu Fuß Gehenden, des Radverkehrs sowie die Belange der Geschäftsleute und des Handels und das Thema der Inklusion. Sowohl an dem Infostand der Stadt Köln als auch im Rahmen der Rundgänge konnten Verständnisfragen in Bezug auf die geltenden Regeln und die Gestaltung beantwortet sowie ein intensiver Meinungsaustausch ermöglicht werden. Allgemein konnte durch den direkten Austausch, die Diskussionen und Erläuterungen mehr Verständnis für das komplexe Thema sowie die Ziele und Hintergründe der Umsetzung des Verkehrsversuches geweckt werden. Im Einzelnen wurden schwerpunktmäßig folgende Themen genannt: - Freihaltung der Gehwege - Weitere Querungsstellen ermöglichen (insbesondere an der Körnerstraße) - Wiederinbetriebnahme der LSA - Taktile Erfassbarkeit von eingerichteten Querungsstellen - Optimierung der Zufahrtsituation der Tiefgaragen in der Neptunstraße - Die Ladezonen sind oftmals zugeparkt - Wunsch nach einer gemeinsamen Gestaltung der Flächen (mitentscheiden dürfen) Grundsätzlich wurden die Ziele des Verkehrsversuches sehr positiv gesehen und als wichtiger Schritt zur Schaffung einer lebenswerten Straße beurteilt. Es wurde aber auch deutlich, dass durch die umgesetzten Maßnahmen und nicht zuletzt vor allem durch die Definition und die geltenden Regeln in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen viele Ansprüche nicht erfüllt werden können. Durch die Einrichtung der 2. Stufe des Verkehrsversuches als Einbahnstraße mit einer Streckenbeschilderung Tempo 30 können, im Gegensatz zur Bestandssituation, viele der Anmerkungen und Wünsche aus der Bürgerschaft und aus den Rundgängen erfüllt werden.
Anlage 4 - Beteiligungskonzept_für Öffentlichkeit
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1 von 4 Beteiligungs- und Kommunikationskonzept Verkehrsversuch Venloer Straße - Einrichtung einer Einbahnstraße Stand: 07.09.2023 Kontext – Worum geht’s? Die Venloer Straße ist eine der wichtigsten Hauptachsen in Ehrenfeld mit vielen Nutzungsansprüchen. Im Rahmen des Radverkehrskonzepts Ehrenfeld wurde erarbeitet, dass eine neue Verkehrsführung auf der Venloer Straße enorme Auswirkungen auf das Quartier und die umliegenden Straßen haben könnte. Auf dieser Grundlage haben die Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.11.2021 und der Ver- kehrsausschuss am 23.11.2021 die Verwaltung damit beauftragt, einen zweistufigen Verkehrsversuch durchzuführen, der folgende (zusammengefasste) Inhalte umfasst: 1. Stufe: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches („20er-Zone“) inklusive Umwandlung von Kurzzeitparkplätzen – ist bereits umgesetzt und aktueller Status Quo 2. Stufe: Einrichtung einer Einbahnstraße – steht fest und ist in Planung Der Beschluss beinhaltete das übergeordnete Ziel der Erhöhung der Verkehrssicherheit gemäß Stra- ßenverkehrsordnung (StVO). Eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf der Venloer Straße durch eine in Folge beabsichtigte Reduzierung der Verkehrsmengen kann dabei die Folge sein. Zielgruppen Politische Akteur*innen: Bezirksvertretung Ehrenfeld, Verkehrsausschuss, StadtAG Behindertenpolitik Medien und Presse Nutzer*innen der Venloer Straße: Anwohner*innen, Autofahrer*innen, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen Weitere vom Vorhaben betroffene Akteur*innen: Gewerbetreibende, Gewerbekund*innen, Handwerker*innen, Lieferverkehr, Kitas und Schulen in der Umgebung, Planungsbüro Stadt & Handel, Religionsgemeinschaften, Kunst- und Kulturschaffende, Anwohner*innen in der Umgebung Am Vorhaben interessierte Akteur*innen: IHK, IG Gastro, ADFC, Fuß e.V. und andere Verbände Multiplikator*innen für das Vorhaben: Agora, Sozialraumkoordination, Runder Tisch Ehrenfeld, Handelskümmerer der IHK, All erweltshaus, Religionsgemeinschaften, Kitas und Schulen in der Umgebung 2 von 4 Fahrplan der Planungs-, Kommunikations- und Beteiligungsbausteine 3 von 4 Konkretisierung des Fahrplans Hinweis: Da es sich um ein mehrphasiges Planungsverfahren handelt, erfordert dies auch einen mehr- phasigen Beteiligungsablauf. Die unterschiedlichen Phasen haben unterschiedliche Zielsetzungen und die Einflussnahme der Öffentlichkeit auf die Planung variiert je Phase. Phase 1: Information … über die Beteiligungspause, die Einführung der Einbahnstraße und Ankündigung der geplanten Be- teiligung Ziele: Information, Aufklärung, Verständnis, Nachvollziehbarkeit für die Zielgruppen Zeitrahmen: Mit Veröffentlichung der Verwaltungsvorlage Formate: Öffentlichkeitsveranstaltung Bürgeramt Ehrenfeld, Mail an Multiplikator*innen, Projektwebsite etc. Phase 2: Feedback zur Einbahnstraße Dass die Einbahnstraße eingerichtet wird, ist gesetzt. Aber Einbahnstraße ist nicht gleich Einbahn- straße. Wie die Aufwertung der Einbahnstraße in den Nebenanlagen aussehen muss, um ohne Bau- maßnahmen und mit einfachen Mitteln eine Verschönerung des Straßenzuges zu erzielen , wird Ge- genstand einer Öffentlichkeitsbeteiligung sein. Da verkehrliche Änderungen erfahrungsgemäß eine Eingewöhnungsphase benötigen, wird die Ein- richtung der Einbahnstraße zunächst seitens der Verwaltung über zwei Monate beobachtet und die Akteur*innen vor Ort und digital befragt, wie sie mit den Veränderungen klarkommen und welche Be- darfe und Bedürfnisse es gibt. Die Verwaltung erfährt so, „wo der Schuh drückt“, was also noch unklar und unverständlich ist. Die Verwaltung erkennt frühzeitig mögliche Gefahrenstellen und kann diese umgehend beseitigen. Ziele: Erkenntnisgewinn für Verwaltung, Aufklärung, Verständnis und Nachvollziehbarkeit für die Zielg ruppen Beteiligungsformate: Online-Dialog auf www.meinungfuer.koeln mit der Möglichkeit, Fragen/Hinweise zu geben. Fragen werden im Rahmen eines FAQ (häufig gestellte Fragen) beantwortet Aufsuchende Beteiligung mit dem MeinungsMobil vor Ort auf der Venloer Straße Zeitrahmen: Direkt nach Einrichtung der Einbahnstraße für zwei Monate Phase 3a: Ausgestaltung der Einbahnstraße a la „Pimp your Einbahnstraße“ Gemeinsam mit der Öffentlichkeit werden Maßnahmen für die Aufwertung der Einbahnstraße in den Nebenanlagen entwickelt. Der Fokus liegt dabei darauf, wie in den Nebenanlagen gute Ideen ohne Baumaßnahmen und mit einfachen Mitteln zu einer Verschönerung des Straßenzuges beitragen kön- nen. Einige Maßnahmen werden kurzfristig umgesetzt, einige mit in eine politische Beschlussvorlage aufgenommen und andere wiederum nach Prüfung abgelehnt und deren Nicht -Umsetzbarkeit begrün- det. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt agil und iterativ: Umsetzung, Testung/Prüfung, Anpassung 4 von 4 Ziele: Erkenntnisgewinn für die Verwaltung, Akzeptanz und Unterstützung, damit die Aufwertung der Ein- bahnstraße in den Nebenanlagen gelingt Beteiligungsformate: Design-Thinking-Workshops mit Multiplikator*innen und Interessensvertreter*innen Straßenspaziergänge zu unterschiedlichen Themen und entsprechend unterschiedlich eingeladenen Akteur*innen Zeitrahmen: Zwei Monate nach Einrichtung der Einbahnstraße Phase 3b: Feedback zur Einbahnstraße, um Maßnahmen zu testen und ggf. anzupassen Im Sinne eines iterativen Vorgehens werden die umgesetzten Maßnahmen getestet und ggf. ange- passt, dann erneut getestet und ggf. angepasst. Ziele: Erkenntnisgewinn, Anpassungsfähigkeit und Kund*innenzentrierung Beteiligungsformate: Online-Dialog auf www.meinungfuer.koeln mit der Möglichkeit, Fragen/Hinweise zu geben. Fragen werden im Rahmen eines FAQ (häufig gestellte Fragen) beantwortet Aufsuchende Beteiligung mit dem MeinungsMobil vor Ort auf der Venloer St raße Zeitrahmen: Ab Veränderung der Einbahnstraße durch Umsetzung von Sofort-Maßnahmen durchgehend bis Ende des Verkehrsversuches Grundlage für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung:
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Es hat sich gezeigt, dass ein umfassender direkter Austausch und eine kontinuierliche begleitende Kommunikation während des gesamten Verkehrsversuches wichtige Bestandteile des Projektes sind, um zum ein Verständnis und zum anderen Vertrauen in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen. Daher wurde ein Beteiligungskonzept entwickelt, um die Öffentlichkeit während des gesamten Zeitraums des Verkehrsversuchs einzubinden. Auf Grundlage der Rückmeldungen aus der geplanten Beteiligung und den Auswertungen der Verkehrszählungen ergeben sich möglicherweise weitere Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Anpassung des Verkehrsversuches. Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Fußgängerüberwege oder die Nutzung der frei gewordenen Parkstände handeln. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2488/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.09.2023
- Erstellt
- 03.08.2023 11:30