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V/0930/2007

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk XI Münster - Handorf

Vorlagen 07.11.2007

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 29.11.2007, TOP 3.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1978 Zeichen

V/0930/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechtsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk XI Münster - Handorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk XI Münster – Handorf wird gewählt 
 
Frau Petronella Dreher 
geboren am 11.06.1955 
wohnhaft Kasewinkel 40, 48157 Münster 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Amtszeit der Frau Anna Luise Pottebaum als stellvertretende Schiedsfrau ist beendet. Frau 
Pottebaum steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grunde ist eine neue stell-
vertretende Schiedsperson zu wählen. 
 
Frau Petronella Dreher hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung das 
Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und 
Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsper-
son nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter 
Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sei, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem 
Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Vorlagen-Nr.: 
V/0930/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
Himmelskoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0930/2007 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wieder-
gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Dreher erfüllt. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
   Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kasewinkel 40

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0930/2007
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37