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AN/0186/2021

Notfallbevorratung von Schutzkleidung und Masken in der Kommune

Die Linke. Anfrage nach § 4 21.01.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 26.01.2021, TOP 3.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2444 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2021 
AN/0186/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 26.01.2021 
 
Notfallbevorratung von Schutzkleidung und Masken in der Kommune 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
Für zivile Katastrophen hat das Land Nordrhein-Westfalen Vorschriften zur Bevorratung von 
Arzneimitteln und Medizinprodukten erlassen. Auf Ebene der Regierungsbezirke halten 
Krankenhäuser, in Köln die Uniklinik und die Städt. Kliniken, diese Produkte vor. Schutzkleidung 
und Masken werden laut Verordnung allerdings nur überregional und auch nur in kleiner Stückzahl 
bevorratet. Doch gerade diese beiden Produkte sind zentrale Bestandteile in der Eindämmung der 
Coronapandemie.  
Hier haben die Erfahrungen des vergangenen Jahres gezeigt, dass Lieferengpässe zu einem 
zeitweise völligem Fehlen von Schutzkleidung in einigen Einrichtungen führten. Darüber hinaus 
waren einige Lieferungen von so schlechter Qualität, dass die gelieferten Kittel und Masken nicht 
zum Einsatz kamen, weil ihre Schutzwirkung nicht gegeben war.  
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 
1. Laut Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für 
Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen müssen die 
betroffenen Krankenhausträger dafür Sorge tragen, dass gewisse Arzneimittel und 
Medizinprodukte in den Krankenhäusern für den Katastrophenfall bevorratet werden. Ist der 
Verwaltung bekannt, ob das Land NRW erwägt, die Verordnung auf Schutzkleidung und 
Masken auszudehnen? 
2. Hat die Kommune in der Vergangenheit unabhängig davon weitere Vorräte angelegt?

3. Schließen diese Schutzkleidung und Masken ein? 
4. Falls nicht, erwägt die Verwaltung, das in Zukunft zu tun? 
5. Falls Nein, warum nicht? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.01.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0186/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
21.01.2021
Erstellt
21.01.2021 10:20