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Notfallbevorratung von Schutzkleidung und Masken in der Kommune

Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0186/2021 vom 21.01.2021

Stand: Am 26.01.2021 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Linke Anfrage nach § 4

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.01.2021 AN/0186/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 26.01.2021 Notfallbevorratung von Schutzkleidung und Masken in der Kommune Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. Für zivile Katastrophen hat das Land Nordrhein-Westfalen Vorschriften zur Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten erlassen. Auf Ebene der Regierungsbezirke halten Krankenhäuser, in Köln die Uniklinik und die Städt. Kliniken, diese Produkte vor. Schutzkleidung und Masken werden laut Verordnung allerdings nur überregional und auch nur in kleiner Stückzahl bevorratet. Doch gerade diese beiden Produkte sind zentrale Bestandteile in der Eindämmung der Coronapandemie. Hier haben die Erfahrungen des vergangenen Jahres gezeigt, dass Lieferengpässe zu einem zeitweise völligem Fehlen von Schutzkleidung in einigen Einrichtungen führten. Darüber hinaus waren einige Lieferungen von so schlechter Qualität, dass die gelieferten Kittel und Masken nicht zum Einsatz kamen, weil ihre Schutzwirkung nicht gegeben war. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen. 1. Laut Verordnung über die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten für Großschadensereignisse in Krankenhäusern im Land Nordrhein-Westfalen müssen die betroffenen Krankenhausträger dafür Sorge tragen, dass gewisse Arzneimittel und Medizinprodukte in den Krankenhäusern für den Katastrophenfall bevorratet werden. Ist der Verwaltung bekannt, ob das Land NRW erwägt, die Verordnung auf Schutzkleidung und Masken auszudehnen? 2. Hat die Kommune in der Vergangenheit unabhängig davon weitere Vorräte angelegt? 3. Schließen diese Schutzkleidung und Masken ein? 4. Falls nicht, erwägt die Verwaltung, das in Zukunft zu tun? 5. Falls Nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 26.01.2021

    Gesundheitsausschuss

    TOP 3.3, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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