1081/2019
Was tut der Stadtvorstand für sichere Arbeitsplätze und den sozialen Frieden am Flughafen Köln/Bonn?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3584 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 21.03.2019 1081/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 21.03.2019 Was tut der Stadtvorstand für sichere Arbeitsplätze und den sozialen Frieden am Flughafen Köln/Bonn? hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln (AN/0359/2019) vom 14.03.2019 Mi Bezug auf eine Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 7. März 2019 hinsichtlich eines Schreibens der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH an die Belegschaft des Flughafens vom 5. März 2019, wonach der Aufsichtsrat Ende März über „einschneidende Schritte zur Zukunft für den Bodenverkehrsdienst entscheiden müsse“, bittet die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln mit Schreiben vom 14.03.2019 um Beantwortung folgender Fragen im Wirtschaftsausschuss am 21.03.2019: 1. Wann und mit welchem Ergebnis hat sich der Stadtvorstand mit der Frage befasst, wie die Stadt Köln als Miteigentümerin der Flughafen Köln/Bonn GmbH zu einer drohenden Au s- gründung der Bodenverkehrsdienste steht und wie sie den faktischen Abbruch der Gesprä- che mit der Gewerkschaft ver.di und dem Betriebsrat durch die Geschäftsführung bewertet? 2. Welche Möglichkeiten sehen der S tadtvorstand, die Oberbürgermeisterin und die Verwa l- tung, einer möglichen Zuspitzung der Auseinandersetzung um die Bodenverkehrsdienste bis hin zu Arbeitskampfmaßnahmen, welche mit einer Beeinträchtigung des Flugverkehrs verbunden sein könnten, entgegenzuwirken? 3. Hält der Stadtvorstand am bisherigen Konsens über den bundesweit einmaligen ‚Kölner Weg‘ fest, den Flughafen als Unternehmen in öffentlicher Hand mit tarifvertraglich g e- schützten Arbeitsverhältnissen erfolgreich zu betreiben und wie begründet er seine Haltung zu dieser Frage? 4. Wie bewerten Stadtvorstand, Oberbürgermeisterin und Verwaltung eine mögliche Ausgrün- dung der Bodenverkehrsdienste mit dem Ziel einer Unterschreitung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf eine mögliche S ignalwirkung auf die Beschäftigten anderer öffentlicher Unternehmen in städtischem Eigentum? 5. Haben Stadtvorstand, Oberbürgermeisterin und Verwaltung bei der bisherigen Bewertung einer möglichen Ausgründung der Bodenverkehrsdienste in Erwägung gezogen, dass Be- schäftigte aufgrund der damit verbundene Einschnitte bei den Arbeitseinkommen zukünftig als Aufstocker*innen Ansprüche nach dem ALG II haben könnten, für die öffentliche Haus- halte und die die Stadt Köln aufkommen müssten? Die Verwaltung antwortet hierzu: Bei der in Rede stehenden Angelegenheit (evtl. Ausgliederung des Bodenverkehrsdienstes) handelt es sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt um einen betriebsinternen, in die Zuständigkeit der Flughafen- Gremien fallenden Vorgang. Nach dem Kenntnisstand der V erwaltung befindet sich die Angelegen- 2 heit dort derzeit in einem noch laufenden Beratungs- und Gesprächsprozess. Eine parallele Einbin- dung bzw. Beteiligung der Verwaltung und insbesondere des Stadtvorstandes in derartige Prozesse ist grundsätzlich und daher auch hier nicht vorgesehen. Ohne den laufenden Beratungen vorgreifen zu können, geht die Stadt Köln davon aus, dass die Posi- tion des Betriebsrates gesamtwürdigend in die Entscheidungsfindung einfließen wird. In diesem Zu- sammenhang ist anzumerken, dass die Stadt Köln nicht alleiniger Gesellschafter der Flughafen Köln/Bonn GmbH ist und lediglich einen Geschäftsanteil von 31,12 % hält. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1081/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.03.2019
- Erstellt
- 19.03.2019 14:17