1839/2024
Landesförderprogramm NRWeltoffen, hier: Fortführung der Beteiligung der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 1839/2024 Freigabedatum 21.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Landesförderprogramm NRWeltoffen, hier: Fortführung der Beteiligung der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die fortgesetzte Teilnahme der Stadt Köln am kommunalen För- derprogramm „NRWeltoffen“ vorbehaltlich der regelmäßigen Förderzusagen des Lan- des. 2. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 beschließt der Rat gemäß § 13 (1) der Haushaltssatzung 2023/2024 die Erhöhung von Aufwandsermächtigun- gen in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen in Höhe von 73.500 € im Teiler- gebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwil- lige Sozialleistungen und Diversity. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in gleicher Höhe im v.g. Teilergebnisplan bei Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen. Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 91.875 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 73.500 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen 18.375 € b) Sachaufwendungen etc. 73.500 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge 73.500 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat 2017 ein Programm beschlossen. Dieses Programm heißt NRWeltoffen. Städte können damit Geld für Projekte erhalten, die gegen Rechtsextremismus, Ras- sismus oder Diskriminierung arbeiten. Die Projekte müssen sich an Menschen mit unterschiedlichen Vielfaltsmerkmalen rich- ten oder unterschiedliche Vielfaltsmerkmale thematisieren. Unter Vielfaltsmerkmalen verstehen wir zum Beispiel Herkunft, Kultur, geschlechtliche und sexuelle Identität oder Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Al- ter. Die Stadt Köln bekommt einen Teil dieses Geldes. Die Stadt Köln gibt das Geld an die Projekte weiter. 3 Dafür muss die Stadt Köln Personal einsetzen. Der Rat der Stadt Köln muss entscheiden, ob die Stadt Köln an dem Förderprogramm weiter teilnimmt. Begründung: Seit 2017 beteiligt sich die Stadt Köln am Landesprogramm NRWeltoffen, dessen Ko- ordinierung bis einschließlich 2022 dem NS-Dokumentationszentrum oblag. Aufgrund der fachlichen Neuausrichtung von NRWeltoffen Köln mit dem Schwerpunkt auf Inter- sektionalität ist die Aufgabe der koordinierenden Fachstelle ab 2023 an das Amt für Integration und Vielfalt übergegangen. Gemäß Bewilligung des Landes NRW erhält NRWeltoffen Köln aus dem Landespro- gramm jährlich Fördermittel in Höhe von 73.500 €. Die gegenwärtige Bewilligung für die Jahre 2024 und 2025 wurde mit Bescheid vom 22.12.2023 erteilt. Zur Umsetzung des Landesförderprogramms muss die Stadt Köln einen Eigenanteil in Höhe von 20% der Gesamtaufwendungen von 91.875 € p.a. erbringen. Gemäß För- derrichtlinie kann der Eigenanteil durch Personalausgaben für vorhandenes Bestands- personal erbracht werden. Der Eigenanteil beläuft sich somit auf 18.375 Euro. Diese sind für Personalkosten zur Umsetzung, Koordinierung und Abrechnung des Pro- gramms vorgesehen. Im Rahmen des Förderprogramms NRWeltoffen werden Maßnahmen zum präven- tiven Umgang mit rechtsextremen und rassistischen Bestrebungen und zur Stärkung eines auf gegenseitiger Akzeptanz und Anerkennung beruhenden Handelns entwickelt und umgesetzt. Referenzrahmen zur Umsetzung der Maßnahmen sind die zielgrup- penspezifischen und zielgruppenübergreifenden Konzepte der Stadt Köln zur Stär- kung von Vielfalt, u.a. Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft; Diver- sity-Konzept „Köln l(i)ebt Vielfalt“; Aktionsplan gegen Homophobie und Transphobie; Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik; Gleichstellungsplan. Dem Ratsbe- schluss 0655/2017 folgend wurde ein Steuerungsgremium eingerichtet. Durch eine Bestands- und Bedarfsanalyse 2022 wurde deutlich, dass es einen Bedarf für eine Förderung intersektional ausgerichteter Projekte gibt, da diese nicht explizit durch klassische Förderprogramme von Stadt, Land oder Bund bedient werden. Aus diesem Grund wurde die Förderung durch NRWeltoffen in Köln neu aufgestellt. Ziel ist es, strukturell zur Stärkung von Diversität aus intersektionaler Perspektive beizutra- gen. Hierzu wurde ein Förderprogramm für intersektionale Projekte entwickelt und das Steuerungsgremium intersektional ausgerichtet. Über das Vorgehen hat die Verwal- tung mit der Mitteilung 3557/2022 die Gremien unterrichtet. Im Steuerungsgremium sind jeweils eine Vertretung der Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, des Kölner Forums ge- gen Rassismus und Diskriminierung und der Interkulturellen Zentren Köln vertreten. Mit diesem Vorgehen wurde in Köln erstmalig ein Gremium institutionalisiert, das offi- zielle Vertreter*innen der unterschiedlichen Zielgruppen zusammenbringt. Gemeinsam entscheiden diese über die Förderung von Projekten aus der Stadtgesellschaft. Damit wurde der Grundstein für einen selbstbestimmten intersektionalen Umsetzungspro- zess des Förderprojektes NRWeltoffen in Köln gelegt. Dies schafft Synergien und er- möglicht es den Zielgruppen, Widersprüchlichkeiten und Gemeinsamkeiten als unter- schiedlich konstruierte Gruppen besser zu erkennen, um gemeinsam solidarisch zu handeln. Mit der Einrichtung eines ersten intersektionalen Gremiums wurde im Rah- men von NRWeltoffen in Köln ein Paradigmenwechsel hin zu einer solidarischen und zielgruppenverbindenden Interessensvertretung angestoßen. 4 Integrationsrat sowie die Stadtarbeitsarbeitsgemeinschaften Behindertenpolitik und Queerpolitik werden im Nachgang der Ratsentscheidung per Mitteilung informiert. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 benötigte Aufwandser- mächtigung in Höhe von 91.875€ steht im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 18.375 € im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung bzw. wird durch zweckgebundene Mehrerträge aus Förder- mitteln des Landes NRW in Höhe von 73.500 € im gleichen Teilergebnisplan in Teil- planzeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der Teilplanzeile 15 – Trans- feraufwendungen in Höhe von 73.500 € zur Verfügung gestellt. Der vom Fördermittelgeber erwartete Eigenanteil i.H.v. 20 % (18.375 €) wird durch den Einsatz von vorhandenem Bestandspersonal gewährleistet. Zur Finanzierung der Maßnahme ab dem Haushaltsjahr 2025 wird das Dezernat der Oberbürgermeisterin im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025/2026 ff. die erforderlichen Mittel innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Um- schichtungen, vorsehen. Dringlichkeitsbegründung: Um die Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Landesprogramms "NRWeltoffen" zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße und förderrichtlinienkonforme Weiterleitung der eingehenden Mittel an die entsprechenden Träger sicherzustellen, ist eine Ent- scheidung des Finanzausschusses und des Rates vor der Sommerpause 2024 erfor- derlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1839/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.06.2024
- Erstellt
- 06.06.2024 10:08