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V/0537/2010

TV Wolbeck, Ausbau "Haus des Sports"

Vorlagen 25.06.2010

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 06.07.2010, TOP 3.4

Berichtsvorlage

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Ausbau_HdS_Konzept_Plaene_Kostenschaetzung

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Ansehen

Berichtsvorlage

11051 Zeichen

V/0537/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
TV Wolbeck, Ausbau "Haus des Sports" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.07.2010 Sportausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Das „Haus des Sports“  
 
Der Mehrspartenverein TV Wolbeck mit 14 Abteilungen und vielen Kursangeboten 
baute im Jahr 2000 am städtischen Sportzentrum Wolbeck, Brandhoveweg sein 
„Haus des Sports“ mit Sport und Funktionsräumen. In dem Haus bietet der Verein 
zielgruppenorientierten Sport, vom Breiten- über den Präventiv- bis hin zum Re-
hasport für seine Mitglieder an; dafür muss er keine städtische Turn- oder Sporthal-
le belegen. So gewährleistet TV Wolbeck die wohnortnahe Versorgung aller Sportin-
teressierten im Stadtteil und entlastet städtische Sporthallen.  
 
TV Wolbeck erhielt zu den Baukosten für das „Haus des Sports“ seinerzeit einen 
städtischen Baukostenzuschuss aus dem Sportetat. 
 
2. Die Kapazitäten  
 
TV Wolbeck hat 1.428 Mitglieder, nahezu die Hälfte davon sind Jugendliche. Diese 
stabile Mitgliederentwicklung hängt mit der kontinuierlichen am Bedarf orientierten 
Vereinsarbeit und der allgemeinen Entwicklung des Stadtteils durch den Zuzug jun-
ger Familien zusammen. 
 
Neben der Nutzung des „Haus des Sports“ hat die Stadt dem Verein in den städti-
schen Sporthallen der Nikolai-Schule, am Schulzentrum Wolbeck und der Martin-
Luther-Schule wöchentlich über 100 Nutzungsstunden für den Breiten- und Wett-
kampfsport zugewiesen.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0537/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de 
Datum: 
30.06.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0537/2010 
 
3. Der Bedarf  
 
Durch den wachsenden Bedarf an Hallensportangeboten benötigt TV Wolbeck im-
mer mehr Hallenkapazitäten. In den städtischen Turn- und Sporthallen sind geeig-
nete freie Zeiten rar. Erschwerend kommt hinzu, dass der Ausbau der Schulangebo-
te im „Offenen Ganztag“ und die Unterrichtsverdichtung im „G8“ in den städtischen 
Sporthallen einen deutlichen Verdrängungseffekt haben. Um diesen Effekt bei ei-
nem gleichbleibenden Vereinsangebot ausgleichen zu können, müsste TV Wolbeck 
seine Angebote aus den städtischen Sporthallen in das „Haus des Sports“ verlegen. 
Bedingt durch die große Nachfrage an Hallenraum reicht der Platz dort jedoch mitt-
lerweile selbst für die laufenden Angebote nur bedingt aus.  
 
TV Wolbeck plant sein optimal angenommenes Sportangebot bezogen auf Zeiten, 
Erreichbarkeit, Kosten mitgliederfreundlichen Bedingungen zu erhalten. Da das 
„Haus des Sports“ ausgelastet ist, bei der Stadt Münster und möglichen Kooperati-
onspartnern geeignete bzw. freie Hallenzeiten fehlen, hat sich der Verein zu einer 
Vergrößerung seiner vereinseigenen Anlage entschlossen. 
 
4. Das Konzept 
 
Für die Umsetzung seines Konzepts plant TV Wolbeck den Ausbau des „Haus des 
Sports“ am Brandhoveweg. Dort will der Verein eine bauliche Erweiterung mit zwei 
Gymnastikräumen (zusammen 170 qm), einem 214-qm-Sportraum für Gesund-
heitssport, Geräteräumen, Umkleiden, Sanitäreinrichtungen, Besprechungsraum 
und Geschäftsstelle vornehmen. Im Erd- und 1. Obergeschoss sollen dafür je 347 
qm entstehen. 
 
Das angepasste Konzept und die Pläne incl. der Kostenschätzung liegen der Stadt 
Münster vor, sind dieser Berichtsvorlage als Anlage 1
 beigefügt. 
 
5. Die Umsetzung 
5.1 Die Finanzierung 
 
TV Wolbeck geht von folgenden ca. 1.231.000 € Aufwand für den Anbau aus. 
 
Kostengruppe Kost en für Aufwand 
€ 
Summe 100 Grundstück (vorhanden)  0 
Summe 200 Herrichten und Erschließen 35.000 
Summe 300 Bauwerk – Baukonstruktion 687.000 
Summe 400 Bauwerk -Technische Anlagen 191.000 
Summe 500 Außenanlagen 44.000 
Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 120.000 
Summe 700 Baunebenkosten 154.000 
Gesamtkosten 1.231.000 
 
Bei der Finanzierung setzt TV Wolbeck auf die drei Säulen Vereinsfinanzen – städti-
scher Baukostenzuschuss - Fremdmittel zu für den Verein tragbaren Konditionen. 
Neben dem städtischen Zuschuss zu 50 % der anerkannten Aufwendungen (Zu-
schuss ca. 615.500 €)  muss der Verein 615.500 € aus Eigen– und Fremdmitteln 
aufbringen.  
 
TV Wolbeck teilt folgendes Finanzierungskonzept mit:

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V/0537/2010 
 
 
a) Grundlage des Förderantrags an die Stadt Münster 
 
 1.231.000 € Volumen der Baumaßnahme  
./. 450.000 € Eigenkapital des Vereins 
./. 615.500 € Erwarteter Zuschuss der Stadt Münster, 50%  
= 165.500 € Finanzierungsbedarf 
+ 123.100 € 10 % Sicherheit für unvorhergesehenes beim Bau  
= 288.600 € Restlicher Finanzierungsbedarf 
 
b)  Grundlage der Finanzierung 
b1) städtischer Zuschuss über mehrere Jahre 
 
Bestandteil des Finanzierungskonzepts von TV Wolbeck sind 615.500 € Baukosten-
zuschuss (50 % vom förderfähigen Aufwand) der Stadt Münster. Zahlt die Stadt 
Münster ihren Zuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
2011 ff. aus der klassischen Baukostenförderung (350.000 € pro Jahr); ist ange-
sichts des Zuschussvolumens von einer Zahlung in Raten über fünf Jahre auszuge-
hen. 
 
b2) Fremdmittel  
 
TV Wolbeck geht neben der v. g. Bewilligung der Stadt Münster davon aus, dass die 
NRW-Bank ihm über 20 Jahre 288.600 € finanziert, das ist die Differenz zwischen 
Eigenmitteln und (angenommenem) städtische Zuschuss finanziert. Dafür wurde 
ein entsprechender Antrag gestellt, der sich zurzeit in Bearbeitung befindet. 
 
Im Fall einer Ausschüttung städtischer Fördermittel über fünf Jahre müsste TV Wol-
beck, nach dem Bewilligungsjahr die unter dem Vorbehalt der jeweiligen Haushalts-
lage in Aussicht gestellten Fördermittel der Rate 2 bis 5 zwischenfinanzieren. Für 
den Verein bedeutete dies, dass er zunächst die Zuschussmittel dieser vier „Raten“ 
vorstrecken muss. Das Geld müsste er sich über die bisher im Finanzkonzept vor-
gesehenen Mittel hinaus am freien Markt leihen. Bei einer angenommenen Zahlung 
von 2010 = 120.000 €, 2011 = 123.875 €, 2012 = 123.875 €, 2013 = 123.875 €, 
2014 = 123.875 € entstünde dem Verein dadurch eine zusätzliche Zinslast. Um die-
se finanzielle Mehrbelastung aufzufangen, wird der Verein die sachgemäßen Unter-
haltungsmaßnahmen am bestehenden Gebäude zeitlich anpassen.  
 
Eine zeitliche Streckung des städtischen Baukostenzuschusses über diesen Zeit-
raum ist mit dem Verein einvernehmlich besprochen und von ihm umsetzbar. 
 
5.2 Der Zeitplan 
 
TV Wolbeck muss wegen des drängenden Bedarfs an Hallenzeiten den Anbau an 
das „Haus des Sports“ so schnell als möglich angehen. Zudem entsteht weiterer 
Handlungsdruck dadurch, dass eine Förderung der NRW-Bank an einen Baubeginn 
im Jahr 2010 gekoppelt sein wird. 
 
5.3 Die Abhängigkeiten 
 
Um das „Haus des Sports“ so schnell als nötig und möglich ausbauen zu können, 
braucht TV Wolbeck verbindliche Aus- bzw. Zusagen der Beteiligten zur Genehmi-
gungsfähigkeit des Bauprojekts und finanziellen Förderung des Aufwands.

4 
V/0537/2010 
 
 
Die Bauvoranfrage vom TV Wolbeck liegt der Stadt Münster vor. Die grundsätzli-
che Genehmigungsfähigkeit ist signalisiert. Details wie z. B. die Ansprüche aus dem 
landschaftsgestalterischen Bereich soll die spätere Baugenehmigung enthalten.  
 
Bezogen auf eine anteilige Fremdfinanzierung verhandelt TV Wolbeck über eine 
Förderung aus dem „Bündnis für den Sport“. Damit fördern das Land und der Lan-
dessportbund NRW (nur noch im Jahr 2010) unter anderem den Breitensport. Kern 
des Bündnisses ist ein Programm zur Sportstättenförderung. Der Anbau an das 
„Haus des Sports“ könnte grundsätzlich gefördert werden. Sollte TV Wolbeck mit 
diesen Mitteln gefördert werden, müsste der Anbau an das „Haus des Sports“ im 
Jahr 2010 begonnen werden. Dazu sind die v. g. Genehmigungen nötig, eine kon-
krete Aussage der Stadt Münster über ihre Sportförderung und die Finanzierungs-
zusage der Hausbank vom TV Wolbeck. 
Für die weiteren Gespräche mit der Bank wäre es sehr hilfreich, dass ein solides 
Finanzierungskonzept mit verbindlichen Aussagen zu den beiden Bausteinen „Ver-
einsanteil“ und „öffentliche Förderung“ für ihre Darlehenszusage vorliegt.  TV Wol-
beck kann zur Zeit hierzu lediglich Aussagen über die beschlossene 10 % Stadtför-
derung machen und über die weitere Förderung der Stadt unverbindliche Absichts-
erklärungen abgeben bzw. in Aussicht stellen. 
6.  Die Perspektiven 
TV Wolbeck beantragte bei der Stadt Münster einen Baukostenzuschuss zur Erwei-
terung des „Haus des Sports“. Es handelt sich um einen förderfähigen Antrag nach 
der Münsteraner Sportförderrichtlinie. Er kann grundsätzlich aus den Fördermitteln 
der „klassischen Sportförderung“ innerhalb des so genannten "2-Millionen-Topf" 
gefördert werden; das sind zurzeit 350.000 € pro Jahr für alle förderfähigen Ver-
einsanträge. Bei einer Finanzierung des Baukostenzuschusses für TV Wolbeck in 
fünf Jahresraten wären innerhalb des „2-Millionen-Topfs“ eventuell Anpassungen 
nötig. 
Am 17.06.2010 beschloss der Sportausschuss mit der Beschlussvorlage Nr. 
V/0372/2010 einen Zuschuss zur Erweiterung des „Haus des Sports“ aus der „klas-
sischen Sportförderung“, Teilergebnisplan Produktgruppe 0801 Zeile 15 „Transfer-
aufwendungen“. Mit den bewilligten 120.000 € ist nur ein geringer Teil des bean-
tragten 615.500-€ Zuschuss aus Sportmitteln finanziert.  
 
Mit der Entscheidung des Sportausschusses vom 17.06.2010 erhielt TV Wolbeck 
eine verbindliche Zusage der Stadt Münster allein über die Förderung von rund 10% 
des geschätzten Aufwands im Jahr 2010. Bisher erhielten alle von der Stadt Müns-
ter geförderten Sportvereine für Bauprojekte einen städtischen Baukostenzuschuss 
zwischen 50 % und – bei herausragenden Vereinsprojekten – 70 %. 
 
Eine über mehrere Jahre gestreckte Zuschussfinanzierung der Stadt Münster mit 
dem Wagnis einer Änderung der Beschlusslage entsprechend der Haushaltslage 
birgt für TV Wolbeck eine Unsicherheit. Um mit seinem Geldgeber über Kredite, vor 
allem die Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Liquidität) verhandeln zu können, muss 
der Verein verbindliche Aussagen über die Finanzierung der beantragten, „ausste-

5 
V/0537/2010 
 
henden“ 40 % treffen können. Für TV Wolbeck ist eine definitive Absichtserklärung 
der Stadt Münster, besser noch ein Beschluss über die künftige Förderung (unter 
dem Vorbehalt der Haushaltslage) von grundlegender Bedeutung. 
 
Die 495.500 € Baukostenzuschuss, über die die Stadt Münster bislang nicht ent-
schied, könnten künftig wie die am 17.06.2010 beschlossene 10 %-Förderung aus 
der „klassischen Sportförderung“ innerhalb des „2-Millionen-Topf“ finanziert wer-
den. Dazu muss der Sportausschuss nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-
Südost einen Beschluss fassen, ggf. mit einer Finanzierungsentscheidung über 
mehrere Jahre unter dem Vorbehalt der jeweiligen Mittelbereitstellung mit dem 
Etat. Eine dem entsprechende Beschlussvorlage könnte den beiden Gremien in der 
ersten Beratungskette nach der Sommerpause 2010 im Rahmen der Etatberatun-
gen 2011 zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
i. V.  
gez. 
Dr. Andrea Hanke  
Stadträtin  
 
Anlage 1: Ausbau „Haus des Sports“, Konzept und Pläne incl. Kostenschätzung

Ausbau_HdS_Konzept_Plaene_Kostenschaetzung

11474 Zeichen

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ENTWICKLUNG DES SPORTZENTRUMS SÜDOST, MÜNSTER-WOLBECK
1. BAUABSCHNITT: ERWEITERUNG DES TV WOLBECK

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plan.werk
„ BESTEHENDE ANLAGEN 
UND BAUSUBSTANZ

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plan.werk
Mögliche Erweiterungsrichtungen des 
TV Wolbeck
Erweiterung begrenzt, 
Nähe zu Parkplatz 
problematisch, Grünwall 
durchbrochen
Ausreichend Grundfläche 
für Erweiterung vorhanden, 
Grünwall nur reduzieren

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plan.werk
Entwicklungsrichtung 
VFL
TV Wolbeck: 
Großflächige Nutzungen 
Gymnastik und Fitness
Ein 
gemeinsamer 
Zugang zum 
Sportzentrum 
Süd-Ost 
Verteilung der Vereine         
TV Wolbeck und VFL Wolbeck

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plan.werk
Bestand: Gesamtanlage

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plan.werk
Alt- und Neubau, Gesamtanlage

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plan.werk
Bestand: Gebäude TV Wolbeck und VFL Wolbeck

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plan.werk
„ RAUMPROGRAMM 
TV WOLBECK FÜR 
ALT- UND NEUBAU

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plan.werk
„ RAUMPROGRAMM 
TV WOLBECK FÜR 
ALT- UND NEUBAU

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plan.werk
Alt- und Neubau, Erdgeschoss

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plan.werk
Alt- und Neubau, Obergeschoss

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plan.werk
Maßnahmen, Erdgeschoss
| Bestand
| Abbruch
| Neubau

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plan.werk
Maßnahmen, Obergeschoss
| Bestand
| Abbruch
| Neubau

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plan.werk
Bestand, Erweiterung, Platzsituation

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plan.werk
Ansicht vom Sportplatz

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plan.werk
Ansicht vom Sportplatz

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plan.werk
Zugangssituation Bestand
ƒ Gemeinsame Zugangssituation erhalten
ƒ Funktioniert in allen Bauabschnitten

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plan.werk
Zugangssituation erhalten, Platzbildung

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plan.werk
Zugang, Platzbildung, Fuge zwischen Alt- und Neubau

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plan.werk
Außenwirkung der Gesamtanlage zur Straße

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plan.werk
Ansicht, Fassadenöffnung und Beschilderung

. 
 
plan.werk 
 
100211_kostenschätzung03_TV Wolbeck_ev 
als Fax  
Gesellschaft für Architektur und  
Städtebau mbH, Münster 
Mitglied AKNW Reg. Nr. K 0020 
Amtsgericht Münster HRB 9979 
Geschäftsführer :  
Dipl.-Ing. Andreas Noack,  
Dipl.-Ing. Erich Varnhagen,  
Dipl.-Ing. Thomas Hartmann 
Sparkasse Münsterland Ost 
BLZ 400 501 50 
Konto Nr. 38 72 74 
USt-Id-Nr. DE 24 04 20 101 
Schorlemerstraße 12 
48143 Münster 
Fon I   0251.89933.0 
Fax I   0251.89933.33 
 
Allgemeine Angaben 
Bauherr: 
 
TV Wolbeck 
Brandhoveweg 97 
Wolbeck 
Entwurfsverfasser: 
 
plan.werk, Gesellschaft für Architektur und Städtebau mbH 
Schorlemerstraße 12, 48143 Münster 
 
Bezeichnung der Baumaßnahme / Bauabschnitt: 
 
Entwicklung des Sportzentrums Süd-Ost, Münster Wolbeck 
1. Bauabschnitt – TV Wolbeck 
 
Grundlage der Kostenberechnung 
 
Flächenaufstellung gemäß Vorentwurf vom 10.02.2009 
Bruttogeschossfläche 765 m², Bruttorauminhalt 3.050 m³ 
 
Die vorliegende überschlägige Kostenschätzung basiert auf dem Stand der Vorentwürfe vom Januar 
2009 sowie den überarbeiteten Entwurf vom 10.02.2010.  
Der gewählte Kostenansatz für die Kostengruppen 300 und 400 geht von einem durchschnittlichen 
Standard bezogen auf die Baukonstruktion und den Ausbau aus. (Beispielprojekt: Multifunktionshaus 
Blau Weiß Aasee). 
Für die Umbauten im Bestand ist ein pauschaler Kostenansatz gewählt worden. 
 
Umsatzsteuer 
In den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten  
 
Datum 
10. Februar 2010

. 
100211_kostenschätzung03_TV Wolbeck_ev 
Seite 2 von 4 
 
plan.werk 
 
 
Vorbemerkungen: 
 
Die Kostenberechnung basiert auf folgenden Einzelpositionen / Kostengruppen. 
 
• 100 - Grundstück 
• 200 - Herrichten und Erschließen 
• 300 - Bauwerk - Baukonstruktion 
• 400 - Bauwerk - Technische Anlagen 
• 500 - Außenanlagen 
• 700 - Baunebenkosten 
 
Die Inhalte der einzelnen Kostengruppen sind in der beigefügten Tabelle ersichtlich. 
 
Nicht berücksichtigt sind die Finanzierungskosten, die Kosten der Versicherungen und Bauherrenberatung sowie die 
Kosten für die Einrichtung. 
 
 
 
Zusammenstellung der Kosten                                                                                                       € / brutto 
 
  
 
Summe 100 – Grundstück 
 
  
Kein Ansatz 
 
Summe 200 - Herrichten und Erschließen 
 
  
35.000,- 
 
Summe 300 - Bauwerk - Baukonstruktion 
 
  
687.000,- 
 
Summe 400 - Bauwerk -Technische Anlagen 
 
  
191.000,- 
 
Summe 500 – Außenanlagen 
 
  
44.000,- 
 
Summe 600 - Ausstattung und Kunstwerke 
 
  
120.000,- 
 
Summe 700 – Baunebenkosten 
 
  
154.000,- 
 
Gesamtkosten  
 
 
1.231.000,-

. 
100211_kostenschätzung03_TV Wolbeck_ev 
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plan.werk 
 
 
 
Nr.  
 
Kostengruppe 
Teilbetrag mit 
Umsatzsteuer [€] 
Gesamtbetrag mit 
Umsatzst. [€] 
100 Grundstück   
110 Grundstückswert    
120 Grundstücksnebenkosten    
130 Freimachen   
Summe 100 Kein Ansatz   
 
 
   
200 Herrichten und Erschlie ßen (Kostenrichtwerte)   
210 Herrichten 12.000,-   
220 Öffentliche Erschließung 18.000,-   
230 Nichtöffentliche Erschließung 5.000,-   
240 Ausgleichsabgaben Kein Ansatz  
Summe 200 35.000,-   
 
 
 
Kostengruppe 300 - Bauwerk - Baukonstruktion 
 
   
 
Nr.  
 
Leistungsbereich 
Teilbetrag mit 
Umsatzsteuer [€] 
Gesamtbetrag mit 
Umsatzst. [€] 
300 Bauwerk - Baukonstruktion  800 €/m2 BGF 
310 Baugrube 612.000,-  
320 Gründung   
330 Außenwände   
340 Innenwände   
350 Decken   
360 Dächer   
370 Baukonstruktive Einbauten   
390 sonstige Maßnahmen / Umbau im Bestand. 75.000,-  
Summe 300 687.000,-   
 
 
 
Nr.  
 
Kostengruppe 
Teilbetrag mit 
Umsatzsteuer [€] 
Gesamtbetrag mit 
Umsatzst. [€] 
400 Bauwerk - Technische Anlagen  250 €/m2 BGF 
410 Abwasser-, Wasser und Gasanlagen 191.000,-  
420 Wärmeversorgungsanlagen   
430 Lufttechnische  Anlagen   
440 Stromanlagen   
490 Sonstige Techni sche Anlagen   
Summe 400 191.000,-

. 
100211_kostenschätzung03_TV Wolbeck_ev 
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plan.werk 
 
 
 
 
Nr.  
 
Kostengruppe 
Teilbetrag mit 
Umsatzsteuer [€] 
Gesamtbetrag mit 
Umsatzst. [€] 
500 Außenanlagen                                                                                                      ca. 5% KG 300 + 400   
510 Geländeflächen   
520 Befestigte Flächen    
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen  
540 Technische Anlagen in Außenanlagen  
550 Einbauten in Außenanlagen Kein Ansatz  
Summe 500 44.000,-   
 
 
   
600 Ausstattung und Kunstwerke   
610 Ausstattung  / Einrichtung 120.000,-  
620 Kunstwerke   
    
Summe 600 120.000,-   
 
 
   
700 Baunebenkosten   
710 Bauherrenaufgaben 3.000,-  
730 Architektenleistungen 89.000,-  
 Statik, Bauphysik 32.000,-  
 TGA 22.000,-  
740 Gutachten und Beratung 3.000,-  
760 Finanzierung   
770 Allgemeine Baunebenkosten 5.000,-  
790 Sonstige Baunebenkosten   
    
Summe 700 154.000,-   
 
 
 
 
 
Münster, 10. Februar 2010

Beratungsverlauf (1)

06.07.2010 Sportausschuss
TOP 3.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schorlemerstraße 12
  • Brandhoveweg 97

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0537/2010
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37