BV3/203/2025
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025
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Beschlussvorlage_BV
2397 Zeichen
BV3/203/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 3 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 3 25.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und Erweiterungsbauten. Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001. 52415300 Ansatz: 457.568,00€ Derzeitige Restmittel: 48.552,63€ Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 68 WGZ-Park Zaun Gemeinschaftsgarten Düsselgrün 4.000,00€ Beschlusssumme: 4.000,00€ Restmittel nach Beschluss: 44.552,63€ Sachdarstellung: WGZ-Park: Seit vielen Jahren betreibt der Gemeinschaftsgarten Düsselgrün Flächen am Rande des WGZ -Parks. Vor Ort wird ehrenamtlich der Anbau von biologischem Gemüse und Obst praktiziert, man experimentiert mit verschiedenen Anbauarten und bepflanzt das Grundstück n aturnah. Zudem wird die Fläche auch als Treffpunkt für interessierte Anwohnerinnen und Anwohner und Interessensgruppen genutzt und über das naturnahe Gärtnern in der Stadt informiert. Die aktuelle Lage rund um den Hauptbahnhof hat aber in der letzten Zeit immer mehr zu Vandalismus, Diebstahl und anderen Vorfällen geführt. Der Verein ist darüber schon seit geraumer Zeit im Austausch mit dem Gartenamt, der Polizei und Seite 2 dem Ordnungsamt. Der Bereich wird durch den OSD bereits im Rahmen der Möglichkeiten verstärkt kontrolliert. Zudem werden besonders massive Fälle seitens der Düsselgrün-Aktiven zur Anzeige gebracht. Im Ergebnis haben die Gespräche aber ergeben, dass nur eine höhere Zaunanlage auf der westlichen Seite des Areals, zwischen dem Gebäude des Sozialphsychiatrischen Dienstes und der südlichen Wohnbebauung, die Fläche ausreichend schützen kann. Nur so lässt sich die wertvolle Arbeit des Vereins fortführen. Dabei soll die Anlage zu bestimmten Zeiten weiterhin geöffnet bleiben und als Treffpunkt dienen. Eine Umsetzung soll durch das Gartenamt als Flächeneigentümer geschehen. Da der Fachverwaltung an dieser Stelle keine Mittel zur Verfügung stehen, wird um die Unterstützung durch die Bezirksvertretung 3 gebeten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV3/203/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Beschlussvorlage
- Datum
- 19.11.2025
- Erstellt
- 19.11.2025 10:13