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BV3/203/2025

Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025

Bezirksvertretung Beschlussvorlage 19.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3, Sitzung am 25.11.2025, TOP 7.3

Beschlussvorlage_BV

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Beschlussvorlage_BV

2397 Zeichen

BV3/203/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 3 - städtische 
Gebäude ohne Schulen - Haushalt 2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 3 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 3 25.11.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Die Bezirksvertretung 3 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende 
Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um- und 
Erweiterungsbauten. 
 
Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001. 52415300 
Ansatz: 457.568,00€ 
Derzeitige Restmittel: 48.552,63€ 
Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 
68 WGZ-Park Zaun Gemeinschaftsgarten 
Düsselgrün 
4.000,00€ 
Beschlusssumme: 4.000,00€ 
Restmittel nach Beschluss: 44.552,63€ 
 
 
 
Sachdarstellung: 
WGZ-Park: Seit vielen Jahren betreibt der Gemeinschaftsgarten Düsselgrün Flächen 
am Rande des WGZ -Parks. Vor Ort wird ehrenamtlich der Anbau von biologischem 
Gemüse und Obst praktiziert, man experimentiert mit verschiedenen Anbauarten und 
bepflanzt das Grundstück n aturnah. Zudem wird die Fläche auch als Treffpunkt für 
interessierte Anwohnerinnen und Anwohner und Interessensgruppen genutzt und 
über das naturnahe Gärtnern in der Stadt informiert. 
 
Die aktuelle Lage rund um den Hauptbahnhof hat aber in der letzten Zeit  immer 
mehr zu Vandalismus, Diebstahl und anderen Vorfällen geführt. Der Verein ist 
darüber schon seit geraumer Zeit im Austausch mit dem Gartenamt, der Polizei und

Seite 2 
dem Ordnungsamt. Der Bereich wird durch den OSD bereits im Rahmen der 
Möglichkeiten verstärkt kontrolliert. Zudem werden besonders massive Fälle seitens 
der Düsselgrün-Aktiven zur Anzeige gebracht.  
 
Im Ergebnis haben die Gespräche aber ergeben, dass nur eine höhere Zaunanlage 
auf der westlichen Seite des Areals, zwischen dem Gebäude des 
Sozialphsychiatrischen Dienstes und der südlichen Wohnbebauung, die Fläche 
ausreichend schützen kann. Nur so lässt sich die wertvolle Arbeit des Vereins 
fortführen. Dabei soll die Anlage zu bestimmten Zeiten weiterhin geöffnet bleiben 
und als Treffpunkt dienen. 
 
Eine Umsetzung soll durch das Gartenamt als Flächeneigentümer geschehen. Da der 
Fachverwaltung an dieser Stelle keine Mittel zur Verfügung stehen, wird um die 
Unterstützung durch die Bezirksvertretung 3 gebeten.

Beratungsverlauf (1)

25.11.2025 Bezirksvertretung 3
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV3/203/2025
Typ
Bezirksvertretung Beschlussvorlage
Datum
19.11.2025
Erstellt
19.11.2025 10:13