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AN/1525/2022

Menschen entlasten. Preise deckeln. Übergewinne besteuern

Die Linke. Antrag nach § 3 29.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 3.1.6

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

5935 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.08.2022 
AN/1525/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 08.09.2022 
 
Menschen entlasten. Preise deckeln. Übergewinne besteuern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu 
nehmen.  
 
„Angesichts steigender Preise für Energie und Lebensmittel sowie den Folgen der Corona-
Pandemie und des Ukrainekrieges haben mittlerweile viele Menschen in Deutschland Angst vor 
der Zukunft. Sie wissen nicht, wie sie die höheren Rechnungen für Strom, Gas und Öl bezahlen 
und wie sie durch Herbst und Winter kommen sollen.“ 
 
So beschreibt ein Bündnis aus Sozialverband Deutschland (SoVD), VdK Deutschland, Deutschem 
Mieterbund und Tafel Deutschland die aktuelle Situation.  
 
Diese Situation besorgt auch den Rat der Stadt Köln. 
 
Beschluss: 
 
Der Rat unterstützt daher nachdrücklich OB Reker, sich gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag 
dafür einzusetzten, dass weitere Entlastungen von Land und Bund auf den Weg gebracht werden. 
(Vgl. OB Reker in ihrer Haushaltrede am 17.8.2022) 
 
Der Rat teilt zudem die Auffassung der Stadtkämmerin Diemert: Die Hilfe müssen zielgerichtet 
insbesondere für Menschen mit geringerem Einkommen auf den Weg gebracht werden. (Vgl. 
Stadtkämmerin Diemert in ihrer Haushaltrede am 17.8.2022) 
Der Rat erwartet daher, dass Bundesregierung/Bundestag schnellstmöglich folgende Maßnahmen 
beschließen: 
 
 Einen sozialen Klimabonus (Energiegeld)!  
Mindestens erforderlich sind 125 Euro im Monat pro Haushalt und 50 Euro für jedes weitere 
Haushaltsmitglied für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen und die sofortige 
Erhöhung der Sozialleistungen um 200 Euro pro Monat.

 Einen Gas- und Strompreisdeckel!  
In vielen EU-Staaten sind die Energiepreise gedeckelt. Deutschland sollte nachziehen. Wir 
brauchen einen Gas- und Strompreisdeckel für den durchschnittlichen Verbrauch. Die Kosten 
hierfür müssen auf dem Niveau von 2021 gedeckelt werden. Über den durchschnittlichen 
Verbrauch hinausgehender Energieverbrauch sollte hingegen teurer werden. 
 Gasversorger, insbesondere Stadtwerke und kommunale Versorger, müssen unterstützt 
werden! 
Gasversorger, die durch den enormen Preisanstieg bei Gas in Konkursgefahr geraten, sollten 
durch Staathilfe unterstützt werden. Der Staat sollte diese Hilfe für eine dauerhafte 
Einflussnahme im Interesse von Energieverbraucher*innen und Umwelt nutzen. 
 Kommunen entlasten! 
Die explodierenden Energiepreise treffen auch die Stadt Köln, etwa durch steigende Kosten 
der Unterkunft und durch steigende eigene Energiekosten. Bundes- und Landesregierung 
müssen daher dringend auch Entlastungen der Kommunen beschließen. 
 Übergewinnsteuer einführen! 
Es gibt in dieser Krise nicht nur Verlierer*innen. Das Handelsblatt berichtet, dass allein die 40 
DAX-Konzerne auf einen Gewinn vor Steuern und Zinsen von 52,4 Mrd. Euro kamen, das 
waren gut 20 % mehr als im starken Vorjahr. Zu den großen Gewinnern gehören neben Eon 
vor allem RWE. Der Essener Konzern erfährt eine „ordentliche Sonderkonjunktur“ (FAZ).  
Über die Abschöpfung der Extraprofite durch eine Übergewinnsteuer könnten staatliche 
Aufwendungen gegenfinanziert werden. 
 Gasumlage zurücknehmen! 
Mit der Gasumlage wird sogar eine zusätzliche Belastung eingeführt. Sie ist in hohem Maße 
unsozial. Von ihr profitieren zudem sogar solche Unternehmen, die in der aktuellen Lage fette 
Gewinne machen.  
 
Ein solches Programm trägt auch dazu bei, alle Versuche einer nationalistischen Vereinnahmung 
der Sozialproteste durch Rechtsaußen zu vereiteln. 
 
 
Begründung 
Die hohe Inflationsrate und die explodierenden Energiekosten belasten vor allem Haushalte mit 
niedrigem Einkommen. Auch Haushalte mit mittleren Einkommen müssen sich einschränken. Die 
bisher von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen tragen wenig zur Entlastung dieser 
Haushalte bei. 
Eine solche Politik schürt die Zweifel an der Demokratie und die Politikunzufriedenheit. 
 
Weitere staatliche Hilfen sind notwendig. Vor allem müssen sie zielgenauer diejenigen entlasten, 
die besonders auf Hilfe angewiesen sind. 
 
Eine Übergewinnsteuer ist zulässig und überfällig.  
 
Eine Übergewinnsteuer könnte – je nach konkreter Ausgestaltung und Steuersatz – dem 
deutschen Fiskus zwischen 30 und 100 Milliarden Euro jährlich einbringen, zeigt eine Studie im 
Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Grundlage der Berechnung sind die erwarteten 
Übergewinne der Konzerne aus der Gas-, Öl- und Strombranche, die sich in Deutschland nach 
ersten Schätzungen auf ein Jahr berechnet auf rund 110 Milliarden Euro belaufen.  
 
Die EU-Kommission hatte den Mitgliedsstaaten schon im Frühjahr grundsätzlich grünes Licht für 
eine sogenannte Übergewinnsteuer gegeben: eine Steuer also, die Krisengewinne zumindest 
teilweise abschöpft. 
 
Die Energieversorgung gehört in öffentliches Eigentum!  
 
Um die Produktion, den Transport und die Verteilung von Energie zukünftig konsequent 
gemeinwohlorientiert zu organisieren, sind die im Energiesicherungsgesetz angelegten 
Enteignungsmöglichkeiten von Energieunternehmen konsequent zu nutzen. Private Unternehmen 
haben – anders als kommunale Unternehmen –keine soziale Verantwortung. Sie haben die 
Aufgabe, Profite zu erwirtschaften. Wollen wir, dass die Erzeugung und die Zurverfügungstellung

von Energie sozialen und ökologischen Anforderungen entspricht, müssen diese Unternehmen in 
öffentliches Eigentum überführt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez.  
Michael Weisenstein,  
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

08.09.2022 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1525/2022
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
29.08.2022
Erstellt
29.08.2022 10:32