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Grundsteuerreform: Aktueller aufkommensneutraler einheitlicher Hebesatz

Mitteilung Ausschuss 3913/2024 vom 06.12.2024

Stand: Am 09.12.2024 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle II/21/212 Vorlagen-Nummer 06.12.2024 3913/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 09.12.2024 Grundsteuerreform: Aktueller aufkommensneutraler einheitlicher Hebesatz Auf Nachfrage der Politik zur aktuellen Höhe des aufkommensneutralen, einheitlichen Hebesat- zes teilt die Verwaltung Folgendes mit: Der aufkommensneutrale, einheitliche Hebesatz beträgt auf Basis des aktuellen Datenbestan- des aktuell 475 % (474,99 %). Basis für die Ermittlung des Hebesatzes ist das Messbetragsvolumen, d. h. die Summe aller einzelnen Grundsteuermessbeträge. Das Steueramt berechnet und aktualisiert das Messbe- tragsvolumen wöchentlich auf Basis des Messbetragsverzeichnisses des Landes und der bis zum 04.12.2024 vorliegenden Datengrundlagenbescheide der Kölner Finanzämter. Aufgrund der laufenden Bearbeitung weiterer Feststellungserklärungen und Einsprüche durch die Finanzämter ist die Datengrundlage – wie auch das Finanzministerium des Landes Nord- rhein-Westfalen zutreffend mitgeteilt hat – dynamisch. Seit der Sondersitzung des Finanzaus- schusses am 11.10.2024 hat das Steueramt der Stadt Köln bis zum 04.12.2024 rund 12.000 neue Grundlagenbescheide erhalten. Hierzu gehören Neufestsetzungen, Korrekturen und Auf- hebungen. Die Zahl der Neufestsetzungen, also zuvor noch nicht festgesetzter Fälle, in die- sem Zeitraum beträgt rund 2.000. Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2024

    Finanzausschuss

    TOP 2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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