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3913/2024

Grundsteuerreform: Aktueller aufkommensneutraler einheitlicher Hebesatz

Mitteilung Ausschuss 06.12.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 09.12.2024, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

1429 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21/212 
 
Vorlagen-Nummer 06.12.2024 
 3913/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 09.12.2024 
 
Grundsteuerreform: Aktueller aufkommensneutraler einheitlicher Hebesatz 
Auf Nachfrage der Politik zur aktuellen Höhe des aufkommensneutralen, einheitlichen Hebesat-
zes teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
Der aufkommensneutrale, einheitliche Hebesatz beträgt auf Basis des aktuellen Datenbestan-
des aktuell 475 % (474,99 %). 
Basis für die Ermittlung des Hebesatzes ist das Messbetragsvolumen, d. h. die Summe aller 
einzelnen Grundsteuermessbeträge. Das Steueramt berechnet und aktualisiert das Messbe-
tragsvolumen wöchentlich auf Basis des Messbetragsverzeichnisses des Landes und der bis 
zum 04.12.2024 vorliegenden Datengrundlagenbescheide der Kölner Finanzämter.  
Aufgrund der laufenden Bearbeitung weiterer Feststellungserklärungen und Einsprüche durch 
die Finanzämter ist die Datengrundlage – wie auch das Finanzministerium des Landes Nord-
rhein-Westfalen zutreffend mitgeteilt hat – dynamisch. Seit der Sondersitzung des Finanzaus-
schusses am 11.10.2024 hat das Steueramt der Stadt Köln bis zum 04.12.2024 rund 12.000 
neue Grundlagenbescheide erhalten. Hierzu gehören Neufestsetzungen, Korrekturen und Auf-
hebungen. Die Zahl der Neufestsetzungen, also zuvor noch nicht festgesetzter Fälle, in die-
sem Zeitraum beträgt rund 2.000. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3913/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.12.2024
Erstellt
06.12.2024 09:26