0796/2026
Controlling-Bericht: LSBTI-Aktionsplan
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Mitteilung Ausschuss
13058 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
OB/16/161/3
Vorlagen-Nummer 06.08.2026
0796/2026
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 17.09.2026
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026
Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung 24.09.2026
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 28.09.2026
Ausschuss für Bauen und Wohnen 29.09.2026
Jugendhilfeausschuss 29.09.2026
Ausschuss Kunst und Kultur 01.10.2026
Sportausschuss 01.10.2026
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.10.2026
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 10.11.2026
Controlling-Bericht: LSBTI-Aktionsplan
Zusammenfassung in einfacher Sprache
LSBTI-Aktionsplan
Der Rat hat im Dezember 2021 den LSBTI-Aktionsplan verabschiedet. Der LSBTI-Ak-
tionsplan beschreibt, was die Verwaltung tut und tun will, um das Leben für LSBTI-
Menschen in Köln besser zu machen. 2022 wurde erfolgreich mit der Umsetzung des
Aktionsplans begonnen. 2023, 2024 und 2025 wurden dazu Berichte veröffentlicht. Mit
dieser Mitteilung informiert die Verwaltung die Ausschüsse ausführlich darüber, was
die Verwaltung seit 2022 für LSBTI-Menschen in Köln gemacht hat.
Controlling Bericht: LSBTI-Aktionsplan
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Der LSBTI-Aktionsplan mit dem Titel: „Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan
der Stadt Köln zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ ist am 14. De-
zember 2021 vom Rat der Stadt Köln verabschiedet worden (2314/2021). Ziel des
kommunalen Handlungskonzeptes ist, die gesellschaftliche Akzeptanz sowie die
Chance auf eine diskriminierungsfreie Teilhabe von lesbischen, schwulen, bisexuel-
len, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (kurz „LSBTI“ oder „queer“) in Köln zu
fördern. Der LSBTI-Aktionsplan bündelt alle fortlaufenden und geplanten Maßnahmen
der Stadt Köln mit LSBTI-Bezug. Insgesamt umfasst der Aktionsplan 163 Maßnahmen
in zehn Handlungsfeldern.
Zur Umsetzung von Maßnahmen wurden 2022 einmalig Finanzmittel in Höhe von
200.000 EUR zugesetzt (Vorlage 0742/2022). Zudem gibt es das LSBTI-Förderpro-
gramm, welches die Umsetzung des Aktionsplans unterstützt. Die im Aktionsplan defi-
nierten Maßnahmen betreffen insgesamt 32 Verwaltungseinheiten, die seit 2022 an
der Maßnahmenumsetzung arbeiten.
Der Fachstelle LSBTI im Amt für Integration und Vielfalt obliegt die Aufgabe, über den
Umsetzungsstand zu berichten und ein Controlling durchzuführen. Seit 2023 hat die
Fachstelle LSBTI bereits dreimal über den Umsetzungsstand des Aktionsplans berich-
tet (0444/2023, 1933/2024, 3549/2025).
Stand der Maßnahmenumsetzung innerhalb der einzelnen Handlungsfelder
In den 10 Handlungsfeldern des Aktionsplans sind verschiedene Lebensbereiche be-
schrieben, in denen durch die Maßnahmenumsetzung eine höhere Akzeptanz für se-
xuelle und geschlechtliche Vielfalt zu erzielen ist. Im Folgendem soll ein kurzer Ein-
blick in die verschiedenen Handlungsfelder gegeben werden. Eine ausführliche Dar-
stellung des Umsetzungsstands aller Maßnahmen findet sich im Anhang I.
Handlungsfeld 1: Kinder, Jugend und Familie
Dieses Handlungsfeld umfasst 24 Maßnahmen mit Fokus auf Kindern, Jugendlichen
und Familien. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Teilhabechancen zu vergrößern und
Schutz vor Diskriminierung zu bieten. Aufgabenfelder sind die Förderung der Persön-
lichkeitsentwicklung und der Abbau von Benachteiligungen bei trans- und interge-
schlechtlichen Kindern, LSBTI-Jugendlichen und Kindern aus Regenbogenfamilien mit
Unterstützung ihrer Eltern und Angehörigen, sowie von zuständigen Fachkräften in ih-
ren Erziehungsaufgaben.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden: 1
58% der Maßnahmen (14) sind vollständig (100%) umgesetzt
30% der Maßnahmen (7) sind größtenteils (etwa 75%) umgesetzt
8% der Maßnahmen (2) sind teilweise (etwa 50%) umgesetzt
4% der Maßnahmen (1) sind in Bearbeitung bzw. verzögerter Umsetzung (ca. 25%)
Handlungsfeld 2: Schule und Bildung
Das Handlungsfeld 2 umfasst 14 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab,
dass queere Jugendliche sich im Schulalltag sicher und unterstützt fühlen. Aufgaben-
felder sind Vernetzungsarbeit, Austausch zu Antidiskriminierungsarbeit zwischen
Schule und Jugendamt, Schulungen des Schulpsychologischen Dienstes sowie die
Erweiterung des Bildungskanons um LSBTI-Themen.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
79% der Maßnahmen (11) sind vollständig (100%) umgesetzt
1 Bei der Gewichtung der Umsetzungsstände wurde mit ganzen Prozentzahlen gearbeitet.
Werte hinter dem Komma wurden gerundet.1
3
7% der Maßnahmen (1) sind teilweise (etwa 50%) umgesetzt
14% der Maßnahmen (2) sind nicht umgesetzt bzw. der Beginn verzögert sich (0%)
Handlungsfeld 3: Arbeit/Stadt Köln als Arbeitgeberin
Das Handlungsfeld 3 umfasst 18 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, in
der Stadtverwaltung eine Arbeitskultur der Akzeptanz und Wertschätzung von Vielfalt
basierend unter anderem auf der Charta der Vielfalt zu schaffen. Aufgabenfelder sind
unter anderem die Etablierung und Betreuung eines internen LSBTI-Netzwerkes,
Diversity-Schulungen und die aktive Ansprache von LSBTI-Beschäftigten. Strategisch
unterstützt wird die Aufgabenerfüllung durch das Diversity-Management im Amt für In-
tegration und Vielfalt.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
55% der Maßnahmen (10) sind vollständig (100%) umgesetzt
17% der Maßnahmen (3) sind größtenteils (etwa 75%) umgesetzt
17% der Maßnahmen (3) sind in Bearbeitung bzw. verzögerter Umsetzung (ca. 25%)
11% der Maßnahmen (2) sind nicht umgesetzt bzw. der Beginn verzögert sich (0%)
Handlungsfeld 4: Alter und Pflege
Das Handlungsfeld 4 umfasst 17 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, ne-
gativen Erfahrungen von LSBTI-Personen im Alter – wie Einsamkeit, Diskriminierung
oder Altersarmut – entgegenzuwirken bzw. diesen vorzubeugen. Aufgabenfelder sind
der adäquate Umgang mit älteren LSBTI in der Altenpflege sowie verbesserte Orien-
tierung an den Bedürfnissen der Zielgruppe im pflegerischen Handeln.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
82% der Maßnahmen (14) sind vollständig (100%) umgesetzt
12% der Maßnahmen (2) sind teilweise (etwa 50%) umgesetzt
6% der Maßnahmen (1) sind nicht umgesetzt bzw. der Beginn verzögert sich (0%)
Handlungsfeld 5: Kultur
Das Handlungsfeld 5 umfasst 20 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, von
städtischer Seite Sichtbarkeit und Akzeptanz von LSBTI im Zusammenhang mit kultu-
rellen und kulturpolitischen Veranstaltungen zu fördern. Aufgabenfelder sind die För-
derung von Kunst und Kultur mit Schwerpunkt LSBTI sowie die Unterstützung und die
Realisierung von Kulturveranstaltungen mit LSBTI-Bezug in Köln und mit Partnerstäd-
ten.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
65% der Maßnahmen (13) sind vollständig (100%) umgesetzt
20% der Maßnahmen (4) sind größtenteils (etwa 75%) umgesetzt
10% der Maßnahmen (2) sind teilweise (etwa 50%) umgesetzt
5% der Maßnahmen (1) sind in Bearbeitung bzw. verzögerter Umsetzung (etwa 25%)
Handlungsfeld 6: Sport
Das Handlungsfeld 6 umfasst 12 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab,
queerfeindlicher Diskriminierung und Ausgrenzung im Sport zu begegnen sowie Teil-
habe LSBTI-Menschen im Sport zu fördern. Aufgabenfelder sind die Unterstützung
von Veranstaltungen, die Kooperation bei sportlichen Veranstaltungen und Förderung
von Projekten mit LSBTI-Bezug. Hinzu kommen die Planung und die Umsetzung der
baulichen Maßnahme Unisex-Toiletten und Unisex-Umkleiden in Sportstätten.
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Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
59% der Maßnahmen (7) sind vollständig (100%) umgesetzt
8% der Maßnahmen (1) sind größtenteils (etwa 75%) umgesetzt
8% der Maßnahmen (1) sind teilweise (etwa 50%) umgesetzt
8% der Maßnahmen (1) sind in Bearbeitung bzw. verzögerter Umsetzung (etwa 25%)
17% der Maßnahmen (2) sind nicht umgesetzt bzw. der Beginn verzögert sich (0%)
Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus
Das Handlungsfeld 7 umfasst 14 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den
Einfluss und die Teilhabe von LSBTI auf den wirtschaftlichen Erfolg von Köln zu be-
greifen. Aufgabenfelder sind die Werbung und die Etablierung von LSBTI-Menschen
als wichtigen Wirtschafts- und Tourismusfaktor für den ökonomischen Erfolg von Köln.
Studien belegen, dass Toleranz, Vielfalt und ein LSBTI-freundliches Klima die Attrakti-
vität Kölns für LSBTI-Menschen mit Kaufkraft, Unternehmen und Tourist*innen stei-
gern und so die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt stärken.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
86% der Maßnahmen (12) sind vollständig (100%) umgesetzt
14% der Maßnahmen (2) sind in Bearbeitung bzw. verzögerter Umsetzung (ca. 25%)
Handlungsfeld 8: Migration und Flucht
Das Handlungsfeld 8 umfasst 19 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab,
dass die Lebenssituation von LSBTI-Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung in
Prozessen der Integration und Interkulturellen Öffnung ausreichend Berücksichtigung
findet sowie die Akzeptanz von Migration und sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
gefördert wird. Aufgabenfelder sind die bedarfsgerechte Schaffung und Etablierung
von Schutzräumen und Unterstützungsstrukturen für LSBTI-Menschen mit Migrations-
oder Fluchterfahrung, die häufig unter Mehrfachdiskriminierung leiden. Hinzu kommt
die Verstetigung von Beratung und Angeboten der Integration und Öffnung für die
Zielgruppe.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
58% der Maßnahmen (11) sind vollständig (100%) umgesetzt
16% der Maßnahmen (3) sind größtenteils (etwa 75%) umgesetzt
16% der Maßnahmen (3) sind in Bearbeitung bzw. verzögerter Umsetzung (ca. 25%)
10% der Maßnahmen (2) sind nicht umgesetzt bzw. der Beginn verzögert sich (0%)
Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung
Das Handlungsfeld 9 umfasst 11 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Ge-
sundheit und Prävention im Kontext von geschlechtlicher Vielfalt und Behinderung zu
fördern und auszubauen. Aufgabenfelder sind die Öffnung und bedarfsgerechte Aus-
richtung des Gesundheitswesens auf LSBTI und Behinderung. Faktoren, die negative
Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage haben, sind u. a. die Pathologisierung von
LSBTI im Gesundheitswesen, Diskriminierung der Betroffenen, fehlendes Fachwissen
und unzureichend angepasstes Angebot der medizinischen Versorgung. Besonders
betroffen sind HIV-positive, trans*-, intergeschlechtliche und behinderte LSBTI-Perso-
nen.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
82% der Maßnahmen (9) sind vollständig (100%) umgesetzt
9% der Maßnahmen (1) sind teilweise (etwa 50%) umgesetzt
9% der Maßnahmen (1) sind nicht umgesetzt bzw. der Beginn verzögert sich (0%)
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Handlungsfeld 10: Antidiskriminierung und Gewaltprävention
Das Handlungsfeld 10 umfasst 14 Maßnahmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab,
Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTI-Personen abzubauen. Aufgabenfelder sind
die Sensibilisierung und Bekämpfung von LSBTI-feindlicher Gewalt, LSBTI-feindlicher
Diskriminierung und intersektionaler Diskriminierung. Ein Diskriminierungsverbot ist in
Bezug auf sechs Merkmale durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
festgeschrieben. Trotz der Schutzvorschrift erleben LSBTI-Menschen weiterhin Diskri-
minierung und Gewalt, oft sogar intersektional als LSBTI-Menschen mit Be hinderung
oder Migrations- bzw. Fluchtgeschichte.
Die Maßnahmen im Handlungsfeld sind umgesetzt worden:
93% der Maßnahmen (13) sind vollständig (100%) umgesetzt
7% der Maßnahmen (1) sind in Bearbeitung bzw. verzögerter Umsetzung (ca. 25%)
Fazit
Der Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem LSBTI-Aktionsplan ist insgesamt po-
sitiv zu bewerten. Von insgesamt 163 wurden bereits 114 vollständig (zu 100%) um-
gesetzt. Das entspricht etwa 70% aller zu erfüllenden Maßnahmen. 10 Maßnahmen
(6%) sind nicht oder nicht vollständig umgesetzt worden (Umsetzungstand 0 – 24%).
39 Maßnahmen (24%) befinden sich noch in der Umsetzung.
In allen Handlungsfeldern wurden mehr als die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt.
Den höchsten Umsetzungsstand weisen die Handlungsfelder 10: Antidiskriminierung
und Gewaltprävention mit 93% und Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus mit
86% vor. Mit einem Umsetzungsstand von jeweils 82% folgen Handlungsfeld 4: Alter
und Pflege sowie Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung.
Fehlende personelle und finanzielle Ressourcen sowie vorher nicht absehbare Verzö-
gerungen sind oft ursächlich für nicht oder nicht vollständig umgesetzte Maßnahmen.
Mit der großen Zahl erfolgreich umgesetzter Maßnahmen (114 von 163) unterstreicht
der aktuelle Controlling-Bericht das hohe Engagement der Verwaltung. Es zeigt, dass
die Ziele des Aktionsplans aktiv verfolgt werden.
Gez. Burmester
Anlage 1 - Controlling 2025 LSBTI-Aktionsplan
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1 Anhang I Controlling Bericht 2025 des LSBTI-Aktionsplans der Stadt Köln zur Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Der nachfolgende Controlling Bericht zum LSBTI-Aktionsplan fasst die Rückmeldungen der mit der Umsetzung befassten Verwaltungseinheiten zusammen und gibt den Umsetzungsstand der Maßnahmen des Aktionsplans wieder. Er zeigt erreichte Fortschritte, umgesetzte Maßnahmen sowie bestehende Herausforderungen auf. Auf Grundlage der im Aktionsplan festgelegten Ziele wird überprüft, inwieweit die Maßnahmen zur Stärkung von Gleichberechtigung, Sichtbarkeit und Teilhabe von LSBTI-Personen bearbeitet worden sind. Der Bericht dient damit sowohl der internen Steuerung als auch der Information von Politik und Öffentlichkeit über den aktuellen Umsetzungsstand. Der Aktionsplan wurde am 14. Dezember 2021 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (2314/2021) und umfasst 163 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. An der Umsetzung arbeiten seit 2022 32 unterschiedliche Verwaltungseinheiten. Die Fachstelle LSBTI im Amt für Integration und Vielfalt ist für die Berichterstattung und das Controlling zuständig. Es folgt eine graphische Auswertung des aktuellen Umsetzungsstands, anschließend eine ausführliche und detaillierte Darstellung aller Rückmeldungen. Es ist dargestellt wie viel Prozent aller Maßnahmen sich in welchem Umsetzungsstand befinden. Die folgenden Diagramme visualisieren den prozentualen Umsetzungsstand der Maßnahmen pro Handlungsfeld. 70% 12% 5% 7% 6% Gesamtauswertung der Maßnahmenumsetzungen vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 2 58% 30% 8% 4% 0% Handlungsfeld 1: Kinder, Jugend und Familie vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 55% 17% 0% 17% 11% Handlungsfeld 3 Arbeitswelt/Stadt Köln als Arbeitgeberin vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 65% 20% 10% 5% 0% Handlungsfeld 5: Kultur vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 79% 0% 7% 0% 14% Handlungsfeld 2: Schule und Bildung vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 82% 0% 12% 0% 6% Handlungsfeld 4 Alter und Pflege vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 59% 8% 8% 8% 17% Handlungsfeld 6: Sport vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 3 86% 0% 0% 14% 0% Handlungsfeld 7: Wirtschaft und Tourismus vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 82% 0% 9% 0% 9% Handlungsfeld 9: Gesundheit und Behinderung vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 58%16% 0% 16% 10% Handlungsfeld 8: Migration und Flucht vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 93% 0%0% 7% 0% Handlungsfeld 10 Antidiskriminierung und Gewaltprävention vollständig umgesetzt (100%) größtenteils umgesetzt (75%) teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. Verzögerung (25%) weniger als 25% umgesetzt 4 Lesehilfe: Die ausführlichen Rückmeldungen der Verwaltungseinheiten werden in folgendem Tabellenformat dargestellt: Nr. x.xx Titel der Maßnahme Querschnittslinie Text zur Maßnahme Zuständigkeit Status der Umsetzung zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Aktionsplans Controlling-Zeitraum Stand der Umsetzung Text Erläuterung/Sachstand Text Begründung Text Nächste Schritte Text Kosten Text In der ersten Zeile finden Sie links beginnend die Nummer und den Titel der Maßnahme, sowie die Querschnittslinie. Die Querschnittslinien sind Kategorien, die eine Orientierung geben, welche grundlegenden Instrumente der Akzeptanzförderung und Antidiskriminierungsarbeit bei der Implementierung einer Maßnahme dieses Aktionsplans bedient werden. Darunter in der Zeile befindet sich eine Beschreibung der Maßnahme. Die Angabe der zuständigen Verwaltungseinheit für die Umsetzung der Maßnahme sowie den Status der Umsetzung zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Aktionsplans finden Sie eine Zeile weiter unten. Es gibt folgende Status-Ausprägungen: Status Erläuterung wird so bereits umgesetzt Es handelt sich um eine bestehende Maßnahme, die so bereits umgesetzt wird und deren Fortführung vorgesehen ist. wird teilweise bereits umgesetzt Es handelt sich um eine Maßnahme, die noch nicht vollkommen umgesetzt ist. Ein Grund dafür kann sein, dass die Maßnahme in Bezug auf einige Bereiche bereits umgesetzt wird und in Bezug auf andere Aspekte oder Bereiche noch nicht. im laufenden Geschäft umsetzbar Es handelt sich um eine Maßnahme, die momentan noch nicht umgesetzt wird, aber nach Verabschiedung des Aktionsplans im laufenden Geschäft umgesetzt werden kann. Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar Die Umsetzung eines Prüfauftrags ist im laufenden Geschäft möglich. Die Verwaltung prüft, ob bzw. inwieweit diese Maßnahme umgesetzt werden kann und welche zusätzlichen Mittel benötigt würden. 5 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Es handelt sich um eine Maßnahme, die nur dann umsetzbar ist, wenn entweder durch einen verwaltungsinternen Beschluss interne Mittel oder durch eine gesonderte Entscheidung in den zuständigen politischen Gremien (Fachausschuss oder Rat) zusätzliche finanzielle oder personelle Ressourcen bereitgestellt werden können. wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig Die finanzielle Unterstützung bzw. deren Ausbau ist abhängig von der Haushaltslage und der politischen Beschlusslage. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine fortlaufende Förderung. In der nächsten Zeile wird der Zeitraum des Controllings angegeben. Dieser ist für jede Maßnahme vom 01.01.2022-31.12.2025 festgelegt. Darunter in der Zeile wird der aktuelle Stand der Umsetzung genannt. Hier gibt es vier verschiedene Ausprägungen: Stand wurde vollständig umgesetzt bzw. wird fortlaufend umgesetzt (100%) wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (75%) wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (50%) in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (25%) wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0%) Es folgt die Angabe des Sachstands. Damit sind die bisherigen unternommenen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme gemeint. Darunter befindet sich die Zeile für Begründungen, in der z. B. beschrieben sein kann, warum eine Maßnahme noch nicht zu 100% umgesetzt ist. Darunter in der Zeile werden die nächsten Schritte genannt, die z. B. zur weiteren Umsetzung der Maßnahme unternommen werden. In der letzten Zeile werden die Kosten angegeben, die durch die Maßnahmenumsetzung verursacht werden. Folgende Kostenbegriffe werden verwendet: Kostenbegriffe Bedeutung Kostenneutral Nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Kostendeckung über den laufenden Haushalt Ausgaben werden über das verfügbare Haushaltsbudget finanziert. Kostendeckung über den laufenden Haushalt, soweit möglich Ausgaben werden im folgenden Haushalt berücksichtigt, soweit es möglich ist. Ungedeckter Mehraufwand Nicht verifizierbare oder angegebene Kosten. Finanzierung über Drittmittel und/oder Kooperationen Gelder externer Geldgeber, die der Erfüllung bestimmter Vorhaben dienen 6 Detaillierte Darstellung der Rückmeldungen zu den Maßnahmen Nr. 1.1 Sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Sensibilisierung Der Themenbereich „sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt“ ist selbstverständlicher Teil der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (z.B. Kindertageseinrichtungen, Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege, Offener Ganztag, (Offene) Kinder- und Jugendarbeit, Streetwork, Ausbildungsförderung, Hilfen zur Erziehung, Pädagogische und Soziale Dienste) und wird in den Einrichtungen durch bedarfsgerechte Angebote, wie z.B. Projekte, Workshops und Fortbildungen, einbezogen. Amt 51 wird so bereits umgesetzt (2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Der Themenbereich „sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt“ ist selbstverständlicher Teil der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Beispielhaft sind die Leistungsanbieter im ambulanten, stationären und familienanalogen (Pflegekinder) Bereich der Hilfen zur Erziehung nennen. Diese sind im vollen Umfang im Umgang mit der Zielgruppe sensibilisiert und berücksichtigen diese in ihrem pädagogischen Handeln. In Köln gibt es eine Wohngruppe im stationären Bereich für junge Menschen der LSBTQI Zielgruppe. Ein weiteres Beispiel stellt die sensibel gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt junger Menschen ausgerichtete Arbeit der Jugendförderung dar. Der Zielgruppe werden bedarfsgerechte Angebote unterbreitet. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 7 Nr. 1.2 Aktionsplan "Kinderfreundliche Kommune" Teilhabe Bei der Umsetzung des Aktionsplans "Kinderfreundliche Kommune" werden der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt und die Bedarfe von Regenbogenfamilien, von trans- und intergeschlechtlichen Kindern und LSBTI-Jugendlichen sowie deren Eltern und anderen Angehörigen mitberücksichtigt. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2025) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Aufbauend auf den Erfahrungen der ersten Siegelphase stellt sich der 2. Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln der Herausforderung eine strategische Struktur zu entwickeln, mit der die Ziele der Kinderfreundlichen Kommune als Querschnittsaufgabe der gesamten Verwaltung dauerhaft im städtischen Denken und Handeln der Millionenstadt verankert werden können. Der 2. Aktionsplan schließt unmittelbar an den ersten Aktionsplan an, greift Ziele und Handlungsempfehlungen auf und erweitert das Maßnahmenspektrum in Feldern, die in der Auswertung der ersten Siegelphase als Handlungsbedarfe sichtbar wurden. Im Handlungsfeld „Chancengerechtigkeit und Vielfalt“ wird ausgeführt mit welchen Strategien, Prozessen und Programmen die Stadt Köln Chancengerechtigkeit und Vielfalt stärkt und umsetzt. Der Fokus im Aktionsplan „kinder- und jugendfreundliches Köln“ liegt hierbei auf die Herstellung eines barrierefreien/ barrierearmen Zugangs für alle Kinder und Jugendliche zu relevanten Informationen. Zudem ist das Handlungsfeld „Chancengerechtigkeit und Vielfalt“ als Querschnittsthema auch in den anderen Handlungsfeldern des Aktionsplans berücksichtigt. Gemäß dem Ratsbeschluss werden bei der Umsetzung der Maßnahmen die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, trans*, nichtbinären und intergeschlechtlichen Kindern, sowie deren Unterstützung berücksichtigt. Der Aktionsplan „Kinder- und Jugendfreundliches Köln“ richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendliche in Köln und folgt dem inklusiven Grundgedanken, jede Lebensrealität zu berücksichtigen, Beteiligung zu ermöglichen und Benachteiligungen aktiv abzubauen. 8 Begründung Die Differenzen entlang von Altersgruppen, Geschlecht, sozialer Herkunft, Bildungsstatus, Milieus, Kinder- und Jugendkulturen etc. sind erheblich. Gerade Kinder und Jugendliche aus prekären Verhältnissen benötigen eine grundlegende Orientierung am Kindeswohl und die Möglichkeit sich zu beteiligen, um dabei ihre Sichtweisen und Erfahrungen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit berücksichtigt werden, damit sie sich nicht als soziale Ungleichheiten und Ausgrenzungen verfestigen. Nächste Schritte Auswertung und Abschluss des 2. Aktionsplans „kinder- und jugendfreundliches Köln 2022-2025“ (verlängert bis 2026) im Juni 2026. Anschließend: Konkretisierung der weiteren Perspektive des städtischen Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt und Finanzierung über Drittmittel Nr. 1.3 Verlinkung von LSBTI-Angeboten Teilhabe/Sichtbarkeit LSBTI-Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien (z.B. von Beratungsstellen) werden auf den Internetseiten des Amtes für Kinder, Jugend und Familie veröffentlicht und verlinkt. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Internetseiten (Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene - Stadt Köln, JuDi | Onlineberatung Stadt Köln etc.) und teilweise zu Beratungsstellen verlinken (zum Beispiel Angebote für Kinder und Jugendliche - Stadt Köln) werden im laufenden Geschäft aktualisiert beziehungsweise erweitert. Begründung Ständige Aktualisierung Nächste Schritte Siehe Begründung Kosten Kostenneutral 9 Nr. 1.4 LSBTI-Infomaterial in Einrichtungen Teilhabe/Sichtbarkeit Info-Materialien aus dem Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt (z.B. Flyer von LSBTI-Beratungsstellen, Plakate von LSBTI-Unterstützungsangeboten oder Borschüren des Ministeriums) liegen in den Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aus. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Alle der Abteilung vorliegenden digitalen und analogen Info- Materialien werden an die freien Träger und städtischen Einrichtungen weitergegeben. Die Einrichtungen und Angebote der Jugendförderung befinden sich zu einem großen Teil in freier Trägerschaft und sind somit selbstverantwortlich bezüglich der Auslage von Info-Materialien. In den städtischen Einrichtungen werden die Materialien sukzessiv ausgelegt. Begründung Die Auslegung der Flyer ist ein fortlaufender Prozess. Die Auslegung erfolgt sukzessiv. Die aktuell ausgelegten und verteilten Info-Materialien decken noch nicht vollständig den Bedarf, dass die Maßnahme als vollständig umgesetzt angesehen werden kann. Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 10 Nr. 1.5 Selbstverpflichtungserklärung für Einrichtungen Standards Die Stadt Köln prüft die Einführung einer Selbstverpflichtungserklärung für städtische und städtisch geförderte Einrichtungen der Kinder-, und Jugend- und Familienhilfe, bei der sich die Einrichtungen als LSBTI-freundlich bekennen und dies durch ein entsprechendes Kennzeichen und die Selbstverpflichtungserklärung öffentlich sichtbar machen. Amt 51 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung In Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen haben die Träger in ihren Konzeptionen grundsätzlich eine LSBTI zugewandte und freundliche Haltung verankert. Im Kontext einer Selbstverpflichtungserklärung ist festzuhalten, dass diese vor dem Hintergrund der gesetzlichen „Trägerautonomie“ im Rahmen des SGB VIII zu berücksichtigen ist. Bisher liegen von den „Freien Trägern der Jugendhilfe“ noch keine Selbstverpflichtungserklärungen vor. Eine Umsetzung muss hier zunächst im Rahmen der gesetzlichen Gremienarbeit im Rahmen des SGB VIII abgestimmt werden. Vorplanungen zum Abstimmungsprozess stehen bevor. Begründung Aufgrund von mangelnden Ressourcen konnte die Maßnahme nur eingeschränkt vorangetrieben werden. Nächste Schritte Vorplanung der Kommunikationswege in die Gremien. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 11 Nr. 1.6 Medien mit LSBTI-Bezug in Einrichtungen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Alle städtischen und städtisch geförderten Kindertageseinrichtungen sowie alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verwenden einen Anteil ihres Medienbudgets für Materialen, (z.B. Bücher, Filme, Zeitschriften, Medienkoffer), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigen. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Fachverwaltung nimmt Einfluss auf die freien Träger, beispielsweise im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Wirksamkeitsdialogen, Anteile des Medienbudgets entsprechend zu verwenden. Für städtische Einrichtungen werden regelmäßig Anteile des Medienbudgets für Materialien mit LSBTI Bezug verwendet. Empfehlungen erfolgen durch die Fachabteilungen z.B. in Beratungsgesprächen. Begründung Die Mediengestaltung ist anteilig in Autonomie der Träger und abhängig von finanziellen Ressourcen. Daher ist eine nachhaltige und vollständige Umsetzung der Maßnahme noch nicht erreicht. Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 12 Nr. 1.7 Schulungen für Fach- und Führungskräfte aus dem Bereich Kinder, Jugend, Familie Sensibilisierung Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe werden zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt regelmäßig geschult. Amt 51 wird so bereits umgesetzt (Stand 2026) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Es besteht ein Fort- und Weiterbildungsangebot für das Themenfeld im Fortbildungskatalog für das Jugendamt. Das Fortbildungsangebot steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung. Begründung / Nächste Schritte keine Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 13 Nr. 1.8 Kinder- und Jugendförderplan Teilhabe Bei der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans werden der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt und die Bedarfe von Regenbogenfamilien, von trans- und intergeschlechtlichen Kindern und LSBTI-Jugendlichen sowie deren Eltern und anderen Angehörigen mitberücksichtigt. Der Themenbereich LSBTI wird im Kinder- und Jugendförderplan als Querschnittsaufgabe festgelegt. Dezernat IV/2/Amt 51 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Im aktuellen „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021- 2025“ ist der Themenbereich LSBTI*Q als Querschnittsaufgabe unter den Anforderungen „Inklusion und Diversität“, „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ sowie „Geschlechtersensibilität/ Geschlechtergerechtigkeit“ verankert. Die besonderen Bedarfe der oben genannten Zielgruppe sind in der durch den Kinder- und Jugendförderplan festgelegten Maßnahmenumsetzung berücksichtigt. Für die Dauer der Planlaufzeit wurde beispielsweise eine Fachberatungsstelle für die Träger und Einrichtungen aller Handlungsfelder der Jugendförderung beim Jugendzentrum anyway e.V. eingerichtet und aus kommunalen Mitteln finanziert. Begründung s.o. Nächste Schritte Auch in der kommenden kommunalen Förderplanung 2026-2030 werden die Thematik LSBTI*Q sowie die besonderen Bedarfe der o.g. Zielgruppe in besonderer Weise berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung ist, der im Rahmen der Förderplanung erforderlichen Beteiligungsschiene vorbehalten. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 14 Nr. 1.9 Angebote für trans- und intergeschlechtliche Kinder, LSBTI-Jugendliche und deren Familien Ressourcen/Sensibilisierung Die Stadt Köln fördert bedarfsgerecht Beratungs-, Hilfs-, Gruppen-, Freizeit- und Vernetzungsangebote mit dem Ziel zur geschlechtlichen Selbstbestimmung für trans- und intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche sowie deren Familien. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Fachberatungsstelle rubicon e.V. wird von der Verwaltung institutionell gefördert, damit sie entsprechende Beratungs- und Hilfsangebote umsetzen kann. Begründung / Nächste Schritte Im Rahmen der Entwicklung des neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 wird der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt weiterhin berücksichtigt, um bedarfsgerechte Angebote für trans- und intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche bereitstellen zu können. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 15 Nr. 1.10 Kinder- und Jugendbefragung Teilhabe/Sichtbarkeit Bei empirischen Erhebungen für den Bereich Kinder, Jugend und Familie (wie z.B. bei einer Neuauflage der städtischen Jugendbefragung), werden der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt verstärkt berücksichtigt und neben Jugendlichen bei Bedarf auch Kinder und junge Erwachsene bis 27 Jahre befragt. Dezernat IV-2 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Themenbereiche sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt werden regelmäßig im Rahmen von anlassbezogenen Erhebungs-/Beteiligungsformaten berücksichtigt, je nach Erhebungsformat auch für die erweiterte Zielgruppe junge Erwachsene bis unter 27 Jahre. Beispiele hierfür sind das vom Rat der Stadt Köln im Mai 2025 verabschiedete Partizipationskonzept „Misch MIT!“, aktuell erprobte, mobile Formate zur kommenden Kinder- und Jugendförderplanung oder der jährliche Wirksamkeitsdialog mit den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Quantität und Qualität der Beteiligungsformate sind abhängig von finanziellen Ressourcen. Begründung Im Berichtszeitraum erfolgte keine Neuauflage einer gesamtstädtischen Jugendbefragung analog 2018. Nächste Schritte Im Rahmen der Fortschreibung der kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung steht die Prüfung einer adäquaten Kinder- und Jugendbeteiligung an. Der Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt wird in diesem Rahmen weiterhin verstärkt berücksichtigt. Für eine nachhaltige, langfristige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es eines dauerhaften Budgets für Beteiligungsformate, ein aktualisierter Jugendförderplan und Prüfung und Umsetzung der adäquaten Kinder- und Jugendbeteiligung. Kosten Teilweise kostenneutral und teilweise Kostendeckung über den laufenden Haushalt 16 Nr. 1.11 Sicherung und Ausbau der LSBTI-Jugendarbeit Ressourcen Die Stadt Köln setzt sich fortlaufend für den Erhalt und die finanzielle Absicherung eines LSBTI- Jugendzentrums und anderer bestehender Jugendarbeit ein und baut diese bedarfsgerecht aus. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Es existiert ein LSBTI Jugendzentrum, das aktuell finanziell abgesichert ist. Ein Ausbau des LSBTI-Jugendzentrums ist u.a. abhängig von verfügbaren Finanzmitteln im Haushaltsplan 27/28. Begründung Der Erhalt und die finanzielle Absicherung der Angebotsstruktur erfolgen in einem fortlaufenden Prozess. Die Weiterentwicklung und damit der bedarfsgerechte Ausbau ist noch nicht erreicht und abhängig von finanziellen Ressourcen. Nächste Schritte Im Rahmen der Entwicklung des neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2025-2030 wird der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt junger Menschen weiterhin geplant, um bedarfsgerechte Angebote für trans- und intergeschlechtliche Kinder und LSBTI-Jugendliche bereitstellen zu können. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 17 Nr. 1.12 LSBTI-Jugendarbeit in den Stadtbezirken Teilhabe LSBTI-Jugendarbeit findet bedarfsgerecht (z.B. LSBTI-Jugendtreff einmal pro Woche) in verschieden Stadtbezirken von Köln statt und ist somit z.B. auch für Jugendliche aus dem rechtsrheinischen Stadtgebiet oder für Jugendliche mit geringer Mobilität erreich- und nutzbar. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Geschlechtersensibilität und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist weitgehend in der bezirklichen offenen Kinder- und Jugendarbeit verankert. In den neuen Leistungskatalogen für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen ist diese Thematik als Querschnittsaufgabe verankert. Die Bezirksjugendpflegen sowie die Fachberatung Jugendkultur halten die Umsetzung im fachlichen Controlling nach und steuern im Austausch mit den Trägern der Einrichtungen im Rahmen der Wirkungsdialoge. Begründung Angebote befinden sich linksrheinisch im Bezirk Innenstadt und rechtsrheinisch im Bezirk Mülheim. Die bei einem Träger installierte Fachberatung zur Sensibilisierung, Unterstützung und Beratung anderer Träger hinsichtlich des Themenfeldes LSBTI, wird städtisch gefördert. Nächste Schritte In der Entwicklung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 werden die Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die besonderen Bedarfe der entsprechenden Zielgruppe betrachtet werden. Die konkrete Ausgestaltung ist abhängig vom Verlauf der weiteren Förderplanung. Die weitere Gestaltung ist abhängig von finanziellen Ressourcen und die Umsetzung der Maßnahme ist aktuell noch nicht vollständig abgeschlossen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 18 Nr. 1.13 Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit in Jugendeinrichtungen Sensibilisierung/Teilhabe Jugendeinrichtungen in den Stadtbezirken bieten im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Anti- Diskriminierungsarbeit Workshops und Fortbildungen zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt für alle Jugendlichen an. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Geschlechtersensibilität und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist weitgehend in der bezirklichen offenen Kinder- und Jugendarbeit verankert. In den neuen Leistungskatalogen für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen ist diese Thematik als Querschnittsaufgabe verankert. Die Bezirksjugendpflegen sowie die Fachberatung Jugendkultur halten die Umsetzung im fachlichen Controlling nach und steuern im Austausch mit den Trägern der Einrichtungen im Rahmen der Wirkungsdialoge. Begründung Die Jugendverwaltung fördert Träger der freien Jugendhilfe zum Betrieb der Kölner Jugendeinrichtungen und setzt im Wirkungscontrolling fachliche Schwerpunkte, u.a. auch in Bezug auf Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit zu diesem Themenbereich. Nächste Schritte In der Entwicklung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 werden die Thematik sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie die besonderen Bedarfe der entsprechenden Zielgruppe betrachtet werden. Die konkrete Ausgestaltung ist abhängig vom Verlauf der weiteren Förderplanung. Es werden derzeitig weiterhin Strukturen gefestigt, um Workshops und Fortbildungen zu den entsprechenden Themen langfristig zu sichern. Die weitere Gestaltung ist abhängig von finanziellen Ressourcen und die Umsetzung dieser Maßnahme ist aktuell noch nicht vollständig abgeschlossen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 19 Nr. 1.14 Geschützte Unterkünfte für LSBTI-Jugendliche Ressourcen Die Stadt Köln fördert Unterbringungsangebote, in denen LSBTI-Jugendliche, die von Obdachlosigkeit oder in ihrem Elternhaus von häuslicher Gewalt bedroht sind, sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig in einem geschützten Rahmen zielgruppenspezifischen betreut werden können. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Alle Einrichtungen der Inobhutnahme in Köln, die LSBTI Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII den notwendigen Schutz gewähren, setzen ihr pädagogisches Handeln den Bedürfnissen der Zielgruppe entsprechend angemessen um. Die entsprechenden Konzepte sind in Abstimmung mit den Trägern, dem Landesjugendamt und 51 aktualisiert. Alle Beteiligten legen hier den Fokus auf eine inklusive Ausrichtung von stationären Angeboten, die diese Zielgruppe im pädagogischen Handeln entsprechend einbezieht. Eine Einrichtung der Inobhutnahme, die diese Zielgruppe spezifisch betreut, ist insofern nicht geplant. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 20 Nr. 1.15 Angebote für LSBTI-Jugendliche mit Behinderung Teilhabe Um die Teilhabe junger LSBTI-Menschen mit Behinderung zu fördern und ihre Diskriminierung zu verhindern, wirkt die Stadt Köln darauf hin, dass Kooperationsprojekte zwischen der Kinder- und Jugendarbeit mit Einrichtungen und Gruppen der Behindertenhilfe in besonderer Weise förderungswürdig sind. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Geschlechtersensibilität und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Inklusion sind weitgehend in der bezirklichen offenen Kinder- und Jugendarbeit verankert. In den neuen Leistungskatalogen für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie der Kulturpädagogischen Facheinrichtungen sind diese Thematiken als Querschnittsaufgaben verankert. Die Bezirksjugendpflegen sowie die Fachberatung Jugendkultur halten die Umsetzung im fachlichen Controlling nach und steuern im Austausch mit den Trägern der Einrichtungen im Rahmen der Wirkungsdialoge. Begründung Grundsätzlich wird die LSBTI Zielgruppe als Einheit betrachtet. Es gibt Trägereinrichtungen, die mit der Lebenshilfe Köln e.V. zusammenarbeiten. Nächste Schritte In der Entwicklung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 werden die Thematiken sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Inklusion sowie die Bedarfe der entsprechenden Zielgruppen in besonderer Weise betrachtet. Dafür werden unter anderem die Lebenshilfe Köln e.V. als Träger der Behindertenhilfe, sowie die Stadt-Arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in den Prozess eingebunden. Die konkrete Ausgestaltung ist abhängig vom Verlauf der weiteren Förderplanung. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 21 Nr. 1.16 Angebote für LSBTI-Jugendliche mit Migrationsgeschichte Teilhabe Um die Teilhabe junger LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte zu fördern und ihre Diskriminierung zu verhindern, wirkt die Stadt Köln darauf hin, dass Kooperationsprojekte zwischen der Kinder- und Jugendarbeit mit Einrichtungen und Gruppen von Migranten- Selbstorganisationen sowie den Interkulturellen Zentren in besonderer Weise förderungswürdig sind. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Geschlechtersensibilität und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie Integration sind weitgehend in der bezirklichen offenen Kinder- und Jugendarbeit verankert. In den neuen Leistungskatalogen für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie der Kulturpädagogischen Facheinrichtungen sind diese Thematiken als Querschnittsaufgaben verankert. Die Bezirksjugendpflegen sowie die Fachberatung Jugendkultur halten die Umsetzung im fachlichen Controlling nach und steuern im Austausch mit den Trägern der Einrichtungen im Rahmen der Wirkungsdialoge. Begründung Grundsätzlich wird die LSBTI Zielgruppe als Einheit betrachtet. Insbesondere hinsichtlich der Herkunft handelt es sich um einen diversen Personenkreis. Es gibt trägerspezifisch Angebote für Menschen mit Fluchthintergrund und Menschen mit traditionellen Herkunftsfamilien. Nächste Schritte In der Entwicklung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2026-2030 werden die Thematiken sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Inklusion sowie die Bedarfe der entsprechenden Zielgruppen in besonderer Weise betrachtet werden. Dafür werden unter anderem die Lebenshilfe Köln e.V. als Träger der Behindertenhilfe, sowie die Stadt- Arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in den Prozess eingebunden. Die konkrete Ausgestaltung ist abhängig vom Verlauf der weiteren Förderplanung. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist aktuell noch nicht vollständig abgeschlossen, weil die einzelnen Aktivitäten noch nicht langfristig und nachhaltig ausgebaut sind. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 22 Nr. 1.17 Ansprache von Eltern in Formularen Teilhabe/Sichtbarkeit Bei allen städtischen Formularen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen, werden die Bezeichnungen Vater/Mutter je nach Kontext durch entsprechend geschlechterumfassender Formulierungen, wie z.B. Erziehungsberechtige, Eltern oder Elternteil ersetzt. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Bei allen städtischen Formularen und Schriftverkehr im Verantwortungsbereich von Kindertageseinrichtungen werden die Bezeichnungen Erziehungsberechtige, Familie oder Eltern/Elternteil verwendet. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 23 Nr. 1.18 Angebote für Regenbogenfamilien Ressourcen Angebote für Regenbogenfamilien und zum Themenfeld familiäre Vielfalt, wie z.B. Beratungen, Vernetzungstreffen, Freizeitangebote sowie Fortbildungen für Fachkräfte, werden von der Stadt Köln gefördert und bedarfsgerecht ausgebaut. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Es bestehen Angebote für Regenbogenfamilien. Als Beispiel zu nennen sind die VHS-Angebote im Abendformat „Geschlechtliche Vielfalt – Information und Austausch für Eltern“ sowie die Angebote der Familienberatungsstellen, die sich im Themenfeld etabliert haben. Es wird geplant das VHS-Angebot „Geschlechtliche Vielfalt – Information und Austausch für Eltern“ auch flankierend zum CSD anzubieten. Begründung / Nächste Schritte Derzeit befindet sich eine Kurzworkshopserie zum Thema „Coming-Out verstehen und sich selbst stärken“ in der Konzeptionsphase. Kosten Finanzierung über Drittmittel und/oder Kooperationen 24 Nr. 1.19 Familienrabatte auch für Regenbogenfamilien Teilhabe/Sichtbarkeit Familienrabatte für städtische Einrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder oder Museen, gelten auch für Regenbogenfamilien. In den Tarifübersichten wird explizit darauf hingewiesen. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Das Rabattsystem z.B. der Bäder und Museen differenziert geschlechterneutral nach Altersgruppen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene.) Dies gilt exemplarisch auch für den Museumsbereich. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral Nr. 1.20 Vereinfachung des Verfahrens zur Stiefkindadoption Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit für gleichgeschlechtliche Eltern bei Stiefkindadoptionen von gemeinsamen Kindern die Adoptionspflegezeit durch geeignete Maßnahmen verkürzt und das Verfahren vereinfacht werden kann. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Durch prozessuale Anpassungen wurden die Zeitspannen für Stiefkindadoptionen von 12 Monaten auf 4-6 Monate reduziert. Vereinfachungen des Verfahrens wurden durch die Reduzierung der einzureichenden Unterlagen und die Verkürzung der Persönlichkeitsdarstellung erreicht. Die Bearbeitungsdauer konnte durch stärkere Strukturen im Prozess verschlankt werden. Hinsichtlich der Verkürzung der Adoptionspflegezeiten werden Terminvergaben priorisiert. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 25 Nr. 1.21 Info-Veranstaltungen zu Stiefkindadoption, Adoption und Langzeitpflege Teilhabe Die Stadt Köln veranstaltet in regelmäßigen Abständen in Zusammenarbeit mit einem zuständigen Träger Informationsveranstaltungen zu den Themen Adoption, Stiefkindadoption und Langzeitpflege für interessierte LSBTI-Personen. Amt 51 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Einmal im Monat findet eine Infoveranstaltung bei rubicon e.V. statt. Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle informieren über das Verfahren im Allgemeinen. Darüber hinaus gibt es offene Sprechstunden, in denen zu Themen wie Herkunftsaufklärung, Co-Elternschaft und Mehrelternschaft beraten wird. Die Gestaltung der Kooperation und Facharbeit des Jugendamtes mit rubicon e.V. wird viermal jährlich im Rahmen eines Fachkräfteaustausches konzipiert. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 26 Nr. 1.22 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Pflegefamilien Teilhabe/Sichtbarkeit Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, die für Pflegefamilien oder potenzielle Pflegeltern erstellt werden, berücksichtigen den Aspekt der familiären Vielfalt und beziehen gleichgeschlechtliche Paare ein. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Der Pflegekinderdienst steht seit vielen Jahren in engem Austausch mit rubicon e.V. Dort werden auch regelmäßige Infoveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Die Zahl der gleichgeschlechtlichen aktiven Pflegeelternpaare liegt derzeit bei 33 und ist steigend. Begründung entfällt Nächste Schritte Keine Kosten Kostenneutral Nr. 1.23 Broschüre „Pflegekinder – Eine Aufgabe für Sie?“ Teilhabe/Sichtbarkeit Bei einer Neuauflage der Broschüre „Pflegekinder – Eine Aufgabe für Sie?“ wird eine verstärkte Ausrichtung (in Wort und Bild) auf das Thema „Vielfalt von Pflegefamilien“ gelegt. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Neugestaltung und Neuauflage befinden sich in der Vorplanung. Die Konzeptionierung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 avisiert. Begründung / Nächste Schritte Im Rahmen der personellen Ressourcen: Abschluss der Konzeptionsphase mit dem Ziel der Veröffentlichung einer Neuauflage der Broschüre die das Thema „Vielfalt von Pflegefamilien“ beinhaltet. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 27 Nr. 1.24 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Adoption Teilhabe/Sichtbarkeit Alle an die Öffentlichkeit gerichteten Maßnahmen, die zum Thema Adoption erstellt werden, berücksichtigen den Aspekt der familiären Vielfalt und beziehen gleichgeschlechtliche Paare ein. Amt 51 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Seit 2024 finden jährlich öffentliche Veranstaltungen für Regenbogenfamilien während der pride week statt. Es handelt sich um ein gemeinsames Angebot des Jugendamtes und rubicon e.V. Im Rahmen der Veranstaltungen werden Erfahrungsberichte aus Regenbogenfamilien für Regenbogenfamilien angeboten. Darüber hinaus werden Beratungs- und Austauschmöglichkeiten mit Fachkräften aus den Fachdiensten angeboten. Die Beteilung und Bereitschaft des Jugendamtes zur Mitwirkung an einer TV-Dokumentation des ZDF – 37 Grad (Dez. 2025) zum Thema: Frauenpaare und Stiefkindadoption – Interview zur „Haltung des Jugendamtes“ in diesen Verfahren bot Gelegenheit die Arbeit des Jugendamtes öffentlich darzustellen. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 2.1 Schul-Homepages verweisen auf LSBTI-Beratungsstellen Sichtbarkeit Die Stadt Köln empfiehlt weiterführenden Schulen in Köln, auf ihren Homepages Verweise auf LSBTI-Beratungsstellen aufzunehmen. Amt 40 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Von 16 wurde um Zulieferung gebeten, auf welche Beratungsstellen auf den Homepages verwiesen werden, kann/soll. Nach Zulieferung wurde ein entsprechender Infobriefartikel erstellt und veröffentlicht. Begründung Da 100% erfüllt, entfällt die Begründung. Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 28 Nr. 2.2 Schulung der Schülervertretungen zu LSBTI-Themen Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt in Kooperation mit einem LSBTI-Präventions- und Antidiskriminierungsprojekt die Schulung von Schülervertretungen zu LSBTI-Themen. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand Maßnahme wurde nicht gestartet. Begründung Personeller und finanzieller Mehraufwand notwendig. Nächste Schritte Ermittlung eines adäquaten Anbieters für das Schulungsangebot und Umsetzung des Angebots angestrebt, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, soweit möglich Nr. 2.3 Genderneutrale Toiletten in Schulbauten Teilhabe Die Stadt prüft, inwieweit an Schulen (sowohl an Neubauten als auch an Bestandsbauten) neben geschlechtergetrennten auch genderneutrale Toiletten („Toiletten für alle Geschlechter“) eingerichtet werden können. Amt 40/Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Bei jedem Schulbauvorhaben wird die Umsetzung des Konzepts für genderneutrale Toilettenanlagen berücksichtigt. Begründung Auf Grundlage des Konzepts werden im Rahmen der allgemeinen Toilettenplanungen neben geschlechterspezifischen Toiletten auch genderneutrale Toilettenanlagen berücksichtigt, sofern es einen positiven Schulkonferenzbeschluss hierzu gibt. Ausschließlich bei Schulbauvorhaben ohne schulische Beteiligung (bspw. Neugründungen) werden diese grundsätzlich vorgesehen. Nächste Schritte Zunächst keine Kosten Ungedeckter Mehraufwand 29 Nr. 2.4 Genderneutrale Umkleiden in schulischen Sporthallen Teilhabe Die Stadt prüft, inwieweit in schulischen Sporthallen, neben geschlechtergetrennten auch genderneutrale Umkleiden (Einzelkabinen) eingerichtet werden können. Amt 40/Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand Konzept muss zunächst erarbeitet und politisch freigegeben werden Begründung Ein Konzept wurde noch nicht erarbeitet und somit politisch bislang nicht freigegeben. Grundsätzlich handelt es sich um eine wichtige freiwillige Leistung und unterliegt damit den aktuellen Regelungen der Bewirtschaftungsverfügung. Nächste Schritte Konzeptentwicklung Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich Nr. 2.5 Vernetzung Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit Sensibilisierung Die Vernetzung der Präventions- und Antidiskriminierungsarbeit zu LSBTI-Themen mit den schulischen Akteuren wird durch die Stadt Köln gefördert. Amt 40 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Schulsozialarbeitende sind über Anlaufstellen/ Beratungsstellen/ Netzwerkpartner informiert. Begründung / Nächste Schritte Schulsozialarbeitende werden fortlaufend über Veranstaltungen und Fortbildungen informiert; Schulungen durch den Fachbereich ermöglicht. Kosten Kostenneutral 30 Nr. 2.6 Förderung von LSBTI-Präventions- und Antidiskriminierungsprojekten Ressourcen/Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt die bestehenden (schulischen) Präventions- und Antidiskriminierungsprojekte zu LSBTI-Themen durch eine fortlaufende finanzielle Förderung und baut diese bedarfsgerecht aus. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Im aktuellen Haushalt 2025/2026 sind entsprechende Angebote berücksichtigt. Es handelt sich um Querschnittsaufgaben. Die Fokussierung liegt in der Wahrung des Status Quo. Begründung s.o. Nächste Schritte Im Rahmen der Entwicklung des neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2025-2030 wird der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt junger Menschen weiterhin betrachtet, um bedarfsgerechte Angebote für die entsprechende Zielgruppe bereitstellen zu können. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich Nr. 2.7 Austausch zwischen Projekten und Jugendamt Teilhabe/Sensibilisierung Es gibt einen regelmäßigen Austausch zwischen den bestehenden (schulischen) LSBTI- Präventions- und Antidiskriminierungsprojekten und dem Jugendamt. Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Im Rahmen des Fachcontrollings werden regelmäßig Austauschgespräche zur Vernetzung und Weiterentwicklung mit den entsprechenden Trägern und Angeboten umgesetzt. Begründung s.o. Nächste Schritte Die Umsetzung der Maßnahme wird im laufenden Geschäft fortgesetzt. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, so weit möglich 31 Nr. 2.8 LSBTI-Themen an Kölner „Schulen ohne Rassismus/Schulen mit Courage“ Sensibilisierung Im Rahmen der Antidiskriminierungsarbeit der Kölner Regionalkoordination von „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ werden LSBTI-Themen, (z.B. Akzeptanzförderung, die Belange von LSBTI-Jugendlichen oder der Umgang mit Homo- und Transfeindlichkeit) mitberücksichtigt. Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand 1. Fachtag: 23.11.22: Fachtag: Let´s talk about Querness – Queeres Leben in Schule – 130 TN Schüler*innen und Padagog*innen Der Fachtag ist die Umsetzung der Maßnahme Nr. 2.8 des LSBTI- Aktionsplans der Stadt Köln 2. Fachtag: 21.03.24: Rassismus gegen queere Jugendliche Ein Peer-to-Peer Workshop mit iJuLa. IJuLa 3. Fachtag: 19.03.25: „Que(e)r durch’s Leben – entdecke Geschichten und Perspektiven“ Begründung In 2023 gab es kein Workshop, da im November 2023 ein Fachtag mit sechs Workshops stattgefunden hat. Nächste Schritte / Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 32 Nr. 2.9 Schulungen und Kooperationen Schulpsychologischer Dienst Sensibilisierung Mitarbeitende des Schulpsychologischen Dienstes und der Familienberatung werden zum Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt geschult. Es besteht zwischen den beiden Bereichen eine enge und verbindliche fachliche Kooperation. Zusätzlich existiert eine verbindliche und regelmäßige Vernetzung mit Akteur*innen im Bereich Schule und Jugendhilfe und eine fachlich fundierte Kooperation mit den Expert*innen aus den LSBTI-Communities. Amt 51 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Es existieren langjährige Beratungsangebote speziell für Regenbogenfamilien. Die Schulungen der Mitarbeitenden wurden professionell vom Lesben- und Schwulenverband begleitet. Weitere Kooperationen bestehen u.a. mit Rubikon e.V. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 2.10 Medien der Stadtbibliothek zu LSBTI-Themen Sensibilisierung/Ressourcen Die Stadtbibliothek verwendet einen Anteil ihres Medienbudgets für Medien (z.B. Bücher, Filme, Zeitschriften), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigen. Amt 43 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Regelmäßige Erwerbung von neuen Sachbüchern und Romanen und Zeitschriften zu den o.g. Themen für die Zielgruppen Erwachsene, Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen. Begründung / Nächste Schritte Wird kontinuierlich fortgeführt Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 33 Nr. 2.11 Veranstaltungen der Stadtbibliothek zu LSBTI- Themen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadtbibliothek führt Programme, Veranstaltungen und Aktionen durch (z.B. einen anlassbezogenen Büchertisch), die den Themenbereich sexuelle, geschlechtliche und familiäre Vielfalt berücksichtigen. Amt 43 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Teilnahme am Programm 360° zur diversitätsorientierten Öffnung von Kultureinrichtungen (abgeschlossen). Durchführung von Zielgruppen-Workshops für die LGBTQIA+- Community. Anlassbezogene Ausstellungen und Büchertische mit begleitenden Social-Media-Posts (z.B. anlässlich CSD). Lesungen und Diskussionsrunden zu den o.g. Themen, u.a. im Rahmen des Kulturprogramms. Begründung / Nächste Schritte Wird kontinuierlich fortgeführt Kosten Ungedeckter Mehraufwand 34 Nr. 2.12 VHS-Angebote zu LSBTI-Themen für die Stadtgesellschaft Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Kölner VHS bietet im Programm „LSBTI- und Diversity-Themen“ als festen Bestandteil der Gesellschaftspolitischen Bildung an und/oder integriert entsprechende Aspekte in zahlreichen Bildungsformaten (z.B. zu Menschenrechten, Anti-Bias, Intersektionalität, Rechtspopulismus, Empowerment) an. Dies geschieht meist in Zusammenarbeit mit themenbezogenen Akteur*innen. Amt 42 wird so bereits umgesetzt (Stand 2025) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Kölner VHS bot besonders im Bereich der Politischen Bildung im Controlling-Zeitraum mind. 30 öffentlich ausgeschriebene und kostenfrei zugängliche Bildungsformate pro Jahr an, von speziellen Workshops und SaferSpaces über Panels, Lesungen oder Diskussionen hin zu Barcamps und Fachtagen zu LSBTI- und Diversity-Themen. Durch die breite Ansprache, meist in Kooperation mit anderen Akteur*innen und/oder Bildungsträgern, gelang eine breite Ansprache interessierter Menschen, privat und beruflich. Zielsetzung jedes Formats ist Information, Auseinandersetzung mit Themenkomplexen und Handlungsoptionen in der vielfältigen und demokratischen Gesellschaft, gemeinsam mit betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, in der Ansprache aber über die spezifischen Gruppen hinaus, um Themen als gesamtgesellschaftlich relevant sichtbar zu machen. Einbettung von LSBTI- und Diversity-Themen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und Fragen von Gleichberechtigung und Demokratie-Relevanz. Themenkomplexe: Queere Rechte als Menschenrechte und festem Bestandteil in unserer demokratischen Gesellschaft / Intersektionalität, Sichtbarkeit und Schutz / Queeres Leben in Deutschland und in den USA (AA-gefördertes Projekt „KO:IN Pride“ mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband International) / Queeres Leben im Alter / Non-binäres Leben / Gefährdung der Wahrung von Menschenrechten durch Demokratie-feindliche und populistische Bewegungen / Queerfeindlichkeit und Antifeminismus / Trainings gegen unterschiedliche Formen von Diskriminierung mit Handlungsoptionen, „Raus aus der Ohnmacht – Jede*r kann etwas tun“. 35 Begründung Keine Abweichung von Plan Nächste Schritte Geplant ist die kontinuierliche Fortführung dieser und weiterer Bildungsformate für von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffene Menschen bei gleichzeitiger Förderung der Sichtbarkeit und Diskussion der Themen im Regelprogramm der Kölner VHS. Wichtig bleibt der Einbezug von Menschen aus den unterschiedlichen Communities nicht nur als Gäste, sondern auch als Akteur*innen. Kosten Finanzierung über Drittmittel und/oder Kooperationen und Kostendeckung über den laufenden Haushalt 36 Nr. 2.13 VHS-Dialog- und Vernetzungsformate für Multiplikator*innen Sensibilisierung/Teilhabe Die Kölner VHS bietet eine Diskurs-Plattform für in Köln tätige Multiplikator*innen an und fördert den Austausch und die Vernetzung mit nicht themenbezogen arbeitenden Akteur*innen, um LSBTI-Themen in breiteren Zusammenhängen aufzustellen (z.B. durch Workshops und Dialogformate in der Demokratie- und Menschenrechtsarbeit). Amt 42 wird so bereits umgesetzt (Stand 2025) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Jährlich bot die Kölner VHS besonders im Bereich der Politischen Bildung im Controlling-Zeitraum mindestens 10 öffentlich ausgeschriebene und kostenfrei für Fachkräfte und Multiplikator*innen z.B. im sozialen und Bildungsbereich zugängliche Bildungsformate (Workshops, Panels, Barcamps, Fachtage zu LSBTI- und Diversity-Themen). Durch die breite Ansprache, meist in Kooperation mit anderen Akteur*innen und/oder Bildungsträgern, gelang es, zahlreiche Multiplikator*innen in beruflichen oder ehrenamtlichen Zusammenhängen zu erreichen. Zielsetzung jedes Formats ist Information, Auseinandersetzung mit Themenkomplexen und Handlungsoptionen in der vielfältigen und demokratischen Gesellschaft, gemeinsam mit betroffenen. gesellschaftlichen Gruppen, in der Ansprache aber über die spezifischen Gruppen hinaus, um Themen als gesamtgesellschaftlich relevant sichtbar zu machen Einbettung von LSBTI- und Diversity-Themen in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und Fragen von Gleichberechtigung und Demokratie-Relevanz. Themenkomplexe: Queere Rechte als Menschenrechte und festem Bestandteil in unserer demokratischen Gesellschaft / Intersektionalität, Sichtbarkeit und Schutz / Queeres Leben in Deutschland und in den USA (AA-gefördertes Projekt mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband International) / Queeres Leben im Alter / Gefährdung der Wahrung von Menschenrechten durch Demokratie-feindliche und populistische Bewegungen / Aktionstage zu Menschenrechten / Queerfeindlichkeit und Antifeminismus / Workshops zum Int. Tag gegen Rassismus / Trainings gegen unterschiedliche Formen von Diskriminierung mit Handlungsoptionen. 37 Begründung Keine Abweichung von Plan Nächste Schritte Geplant ist die kontinuierliche Fortführung dieser und weiterer Bildungs- und Austauschformate für Multiplikator*innen bei gleichzeitiger Förderung der Sichtbarkeit und Diskussion der Themen im Regelprogramm der Kölner VHS. Wichtig bleibt der Einbezug von Menschen aus den unterschiedlichen Communities nicht nur als Gäste, sondern auch als Akteur*innen. Vernetztes Arbeiten als unbedingtes Element. Kosten Finanzierung über Drittmittel und/oder Kooperationen und Kostendeckung über den laufenden Haushalt 38 Nr. 2.14 Präsenz der Volkshochschule in LSBTI- Zusammenhängen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Kölner VHS ist zu LSBTI-bezogenen Anlässen mit ihrem Bildungs- und Diskursangebot präsent (z.B. mit gesellschaftspolitischem Begleitprogramm zum ColognePride, IDAHOBITA, Lesbian Visibility Weeks u.a.)) und nutzt den Zugang der VHS als anerkannte Weiterbildungseinrichtung in der breiten Stadtgesellschaft. Amt 42 wird so bereits umgesetzt (Stand 2025) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Kontinuierlich jährliche Informations- und Austauschformate mit meist intersektionalem Ansatz zu: • Black History Month • Feministischer Kampftag • Int. Tag gegen Rassismus (erweitert und andere Diskriminierungsformen mit Ansatz der Intersektionalität) • Lesbian Visibility Weeks (seit 2024) • IDAHOBITA • ColognePride • Int. Tag der Menschenrechte u.a. Begründung Keine Abweichung von Plan Nächste Schritte Geplant ist die kontinuierliche Fortführung dieser und weiterer Bildungsformate im Regelprogramm der Kölner VHS, da der Bedarf an Sichtbarkeit, Thematisierung und Stärkung im Zuge von gesellschaftlichen und politischen Rollbacks bundesweit und darüber hinaus relevant bleibt und die Notwendigkeit evident ist. Zentral bleibt der Einbezug von Menschen aus den unterschiedlichen Communities nicht nur als Gäste, sondern auch als Akteur*innen. Vernetztes Arbeiten als unbedingtes Element. Kosten Finanzierung über Drittmittel und/oder Kooperationen und Kostendeckung über den laufenden Haushalt 39 Nr. 3.1 Schulungen zu LSBTI-Themen für alle Mitarbeitenden Sensibilisierung Für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, werden über das städtische Fortbildungsprogramm, Fortbildungen zu LSBTI-Themen (z.B. im Rahmen eines Follow-Up Workshops zu einer Diversity- Schulung) angeboten. Amt 11 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Im städtischen Fortbildungsangebot werden/wurden bereits viele Schulungen angeboten, die auf die genannten Themen einzahlen. Wird angeboten: • Diversity und der erfolgreiche Umgang mit Vielfalt in Teams – Vielfalt als Erfolgsfaktor/Diversity-Management und Diversity- Kompetenz • Diversity als Instrument für Führungskräfte – Vielfalt als Ressource erkennen und nutzen/Diversity Management und Diversity-Kompetenz • Seminar für (neue) Führungskräfte mit Virtual-Reality-Brille: • Einführung der Themen „Diversity“ und „Unconscious Bias“ in Bezug auf das eigene Führungsverhalten sowie die Vermittlung von Diversity Management als Führungsaufgabe im Rahmen der verpflichteten Schulung „Qualifizierung kompakt für neue Führungskräfte“ • Gender Mainstreaming: „Neue Perspektiven durch die Genderbrille“ • Gender Mainstreaming: „Neue Perspektiven durch die Genderbrille“ – Zielgruppe: Führungskräfte • Inklusion leben – so gelingt’s! – obligatorisches Seminar für alle Führungskräfte • „Rassistisch – ich doch nicht?!“ – Grundlagenseminar Rassissmuskritik • Leichte Sprache – Seminar für alle Mitarbeitende, die im Arbeitsalltag Texte erstellen • Anti-Diskriminierungsschulung zu den Themen „Unconscious Bias – Vorurteile und Stereotype erkennen und reduzieren sowie „Diversity and Inclusion – Vielfalt führen und fördern“ als Online-Nuggets im Herbst 2025 an alle Führungskräfte ausgespielt. 40 Erläuterung/Sachstand • Auch die Inhalte des AGG finden sich bereits seit vielen Jahren in unterschiedlichen Schulungsmaßnahmen wieder, z. B. im bisherigen Seminar "Unternehmen Stadt Köln" (Zielgruppe: neue Mitarbeitende ohne Verwaltungserfahrung), Personalentwicklungs- und Klimagespräch (Zielgruppe: Führungskräfte), Gender Mainstreaming (Zielgruppe: Führungskräfte, interessierte Beschäftigte), interkulturelle Sensibilisierung (Zielgruppe: Beschäftigte mit und ohne Kund*innenkontakt ). Dadurch wird die Vermittlung von AGG- Inhalten themen- und zielgruppenspezifisch effektiver. Wurde angeboten: • Angebote von Follow-Up-Workshops zu den Diversity- Schulungen sowohl für Mitarbeitende als auch für Führungskräfte • „Die Amtssprache ist Deutsch“?! – Interkulturelle Sensibilisierung für den privaten und beruflichen Alltag • Interkulturelle Sensibilisierung für den privaten und beruflichen Alltag – positiver Umgang mit kultureller Vielfalt Begründung Für eine nachhaltige und langfristige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es weiterer Schulungsangebote. Die Ausweitung der Schulungsangebote ist denkbar, jedoch abhängig von personellen und finanziellen Ressourcen. Nächste Schritte Aktuell Recherche nach einem Anti-Diskriminierungs-Learning- Nuggets für alle Mitarbeitenden der Stadt Köln in Prüfung und im Austausch mit 16. Kosten Teilweise kostenneutral und teilweise Kostendeckung über den laufenden Haushalt 41 Nr. 3.2 Spezifische Schulungen zu geschlechtlicher Vielfalt Sensibilisierung Bei Bedarf werden spezifische Fortbildungen insbesondere zu geschlechtlicher Vielfalt (z.B. zu den Lebenslagen von trans- und intergeschlechtlichen Menschen) in Zusammenarbeit mit Ämtern mit erhöhtem Kundenkontakt initiiert. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Durchführung von Schulungen im Rahmen des Pilotprojekts „Queeres Leben findet Stadt“ ist erfolgt. Verstetigung steht noch aus. Begründung Personeller und finanzieller Mehraufwand notwendig. Nächste Schritte Für eine nachhaltige und langfristige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es der dauerhaften Zusammenarbeit mit einer externen Anbieterorganisation, die fachliche Expertise hat. Verstetigung des Angebots im Fortbildungsprogramm der Stadt Köln angestrebt, vorbehaltlich finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 42 Nr. 3.3 LSBTI-Themen während der städtischen Ausbildung Sensibilisierung Nachwuchskräfte der Stadtverwaltung werden u.a. im Rahmen von Einführungstagen, den Kennenlernfahrten und sonstigen Veranstaltungen für LSBTI-Themen sensibilisiert. Dabei wird auch auf die Vielfalt der Mitarbeitenden und der Stadtgesellschaft, die „Charta der Vielfalt“ und die Verpflichtung der Stadtverwaltung, ein vorurteilsfreies und wertschätzendes Arbeits- und Beratungsklima herzustellen, verwiesen. Darüber hinaus wird Nachwuchskräften bei freien Kapazitäten die Teilnahme an Fortbildungsangeboten im Themenfeld Diversity offeriert. Amt 11 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Bereits im Rahmen von Einstellungsgesprächen wird das Themenfeld Diversity angesprochen. Im Rahmen der Einführungstage werden die Nachwuchskräfte durch die Fachstelle LSBTI für die entsprechenden Themen sensibilisiert. Teilnahme an Fortbildungen wird den Nachwuchskräften durch die Anbindung an die LernStadt ermöglicht. Begründung Keine Begründung Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 43 Nr. 3.4 LSBTI-freundliche Arbeitgeberin Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt Köln steht als Arbeitgeberin für ein Klima der Akzeptanz und Wertschätzung von Vielfalt. Im Rahmen von Werbe- und Personalmarketingmaßnahmen (wie z.B. auf Job- und Karrieremessen sowie in Kampagnen, Flyern, Broschüren oder auf Karriereseiten) wirbt sie nicht zuletzt auch als Mitglied der „Charta der Vielfalt“ und als LSBTI-freundliche Arbeitgeberin für sich. Amt 11 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln positioniert sich in nahezu all ihren Werbe- und Personalmarketingmaßnahmen als vielfältige und LSBTI- freundliche Arbeitgeberin. Das Thema wird unter anderem unter der Headline „Vielfalt und Zusammenhalt“ breitflächig bespielt bzw. z.T. auch ganz gezielt adressiert. Drei Beispiele dazu: Die Stadt Köln ist seit Jahren auf der „Sticks&Stones“ als Europas größter queerer Job- und Karrieremesse mit einem eigenen Stand und vielen Kolleg*innen vor Ort vertreten. Auch auf dem CSD ist die Stadt Köln durch einen eigenen Stand, werbende Kölnmacher*innen und zielgruppen-gerechte Werbemittel vertreten – und das ebenso seit mehreren Jahren. Im Rahmen der stadtweiten Kampagne „Die Kölnmacher*innen“, ist offen lebender homosexueller Kollege als eines der zentralen Werbegesichter der Stadt Köln positioniert. Begründung wichtiges und zentrales Thema in der Vermarktung Nächste Schritte Die „Sticks&Stones 2026“ hat erst letztes WE stattgefunden. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 44 Nr. 3.5 LSBTI-Themen im Rahmen von Diversity Maßnahmen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt Köln stellt sicher, dass im Rahmen der Umsetzung von einzelnen Diversity Maßnahmen der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mitberücksichtigt wird, damit die Stadt ihrem Anspruch als „LSBTI-freundliche Arbeitgeberin“, gerecht werden kann. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt findet unter anderem Berücksichtigung bei: Umsetzung des Diversity-Konzepts: „Köln l(i)ebt Vielfalt“, Veröffentlichung des Diversity-Kalenders; Teilnahme an Diversity-Tag, Austragung Black History Month Köln, Diversity-Kompetenz-Schulung von Führungskräften (Personalentwicklungsmaßnahme), Berücksichtigung von Diversitiy-Aspekten bei der Personalrekrutierung (Stellenausschreibungen) Kooperation mit Personalamt (Personalrekrutierung bei CSD, Messen). Begründung Maßnahmenumsetzung zur Akzeptanz queerer Menschen in Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung Nächste Schritte Fortführung und Ausbau des Maßnahmenangebots, z. B. Schulungsangebote, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen Kosten Kostenneutral 45 Nr. 3.6 Diversity Management bei stadteigenen Betrieben Standards/Sensibilisierung Die Stadt Köln kooperiert mit den stadteigenen Betrieben (wie z.B. die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH oder die KölnBäder GmbH) bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Diversity Managements (wie z.B. die Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“, die Beteiligung am Diversity Netzwerk oder die Beteiligung an gemeinsamen Diversity-Aktionen). Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Kooperation mit rubicon e.V. und KölnBädern bei Trans*Inter*- Schwimmen sowie bei TIN*-Sauna (aktuell Projektphase seit 2025); Kooperation mit den Töchterunternehmen der Stadt Köln im Rahmen eines Arbeitskreises und beim jährlichen Diversity Tag, Unterstützung von KölnBusiness im Rahmen der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, weitere Kooperationen mit den Kliniken der Stadt Köln und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen. Begründung Keine Begründung Nächste Schritte Fortführung bestehender Kooperationen und Erweiterung des Kooperationsradius, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 46 Nr. 3.7 Dienstvereinbarung zur Vermeidung von Diskriminierung Standards Die Stadt Köln verfügt über eine Dienstvereinbarung zur Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierung und Anerkennung von Vielfalt am Arbeitsplatz, in der auf Basis des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auch sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität thematisiert sind. Amt 11/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz Begründung Im Wege dieser Richtlinie hat die Stadt Köln eine Plattform gefunden, ihre Mitarbeitenden vor Diskriminierung zu schützen und Maßnahmen gegen grundlose Benachteiligung aufzeigen. Sie spricht sich hierin klar gegen Diskriminierung aus und sendet dieses Statement in Form der Richtlinie nach innen wie nach außen. Die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen hierbei unzulässige Benachteiligungen am Arbeitsplatz verhindern. Sie bieten Aufklärung zum Gleichbehandlungsgrundsatz, Schutzrechte sowie ein Beschwerderecht. All dies wird in der gesamtstädtischen Kölner Richtlinie fortgeführt. Insbesondere gibt die Richtlinie Betroffenen konkrete Hilfsmöglichkeiten an die Hand und zeigt klare Verantwortlichkeiten auf. Nächste Schritte Bereits veröffentlicht. Kosten Kostenneutral 47 Nr. 3.8 Beratungsstelle im Rahmen der Dienstvereinbarung Ressourcen Im Rahmen der Umsetzung der „Dienstvereinbarung der Stadt Köln zur Vermeidung und Bekämpfung von Diskriminierung und Anerkennung von Vielfalt am Arbeitsplatz“ wird eine Beratungsstelle für Mitarbeitende der Stadt Köln zugesetzt. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand Maßnahme wurde nicht gestartet. Begründung Personeller und finanzieller Mehraufwand notwendig. Nächste Schritte Klärung, ob Beratungsstelle zugesetzt werden kann. Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 3.9 Antidiskriminierung von HIV-positiven-Mitarbeitenden Standards Die Stadt Köln unterzeichnet die Deklaration „positiv leben“, die sich für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben ausspricht. Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln hat bisher die Deklaration „positiv leben“ noch nicht unterzeichnet. Begründung Die Charta der Deutschen Aidshilfe ist lang. Die Voraussetzungen für die Unterzeichnung sind vielschichtig und komplex. Die Stadt Köln kann sie bisher nicht alle erfüllen, da hierfür ein größerer Aufwand erforderlich ist. Nächste Schritte Ein Entscheidungsvorschlag wird erarbeitet. Leitend wird dabei die Frage sein, ob ggf. Maßnahmen mit geringerem Aufwand ein gleichwertiges Ziel erreichen und gleichzeitig sensibilisieren und Bewusstsein schaffen. Kosten Kostenneutral 48 Nr. 3.10 Leitfaden wertschätzende Kommunikation Standards/Sensibilisierung Die Stadt Köln verfügt über einen Leitfaden für eine wertschätzende Kommunikation, der sowohl die Einführung einer geschlechterumfassenden Sprache als auch die Umstellung auf diskriminierungsfreie Formulare zur Wertschätzung von sexueller, geschlechtlicher und familiärer Vielfalt beinhaltet. Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Entwicklung, Veröffentlichung und Verbreitung eines Leitfadens und einer Broschüre für eine wertschätzende Kommunikation bei der Stadt Köln im Internet und in Papierform. Begründung Förderung einer stadtweit verbindlichen Nutzung einer geschlechtergerechten, wertschätzenden und diskriminierungsfreien Sprache. Nächste Schritte Bei Bedarf Neudruck und Aktualisierung des Leitfadens. Kosten Kostenneutral 49 Nr. 3.11 Unterstützung des internen LSBTI- Mitarbeiternetzwerks „Buntwerk“ Ressourcen/Sichtbarkeit Die Stadt Köln unterstützt „Buntwerk“, das Netzwerk der LSBTI-Mitarbeitenden in der Kölner Stadtverwaltung personell und finanziell (z.B. bei der Mitgliederverwaltung, bei der Koordination von regelmäßigen Treffen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen sowie bei der Bekanntmachung des Netzwerks durch Mitteilungen im IntraNet oder Verteilung des „Buntwerk“- Flyers an alle neuen Auszubildenden). Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Unterstützung des Buntwerks durch Fachstelle LSBTI (Amt 16): 1. Veröffentlichung eines Buntwerkflyers, 2. Präsentation des Buntwerks bei Azubi-Einführungstage, 3. Koordination von öffentlichkeitswirksamen Aktionen (CSD, Welt-Aids-Tag), 4. Koordination von Netzwerktreffen (sechs Treffen pro Jahr und Bereitstellung eines Schutzraums), 5. Veranstaltungskoordination (zum Beispiel queere Stadt- und Domführungen). Begründung Bedarf an Schutzraum und Vernetzung für queere Mitarbeitende. Nächste Schritte Aufrechterhaltung des Status Quo, Weiterentwicklung des Netzwerks. Kosten Teilweise kostenneutral und teilweise Kostendeckung über den laufenden Haushalt 50 Nr. 3.12 Unterstützung Teilnahme „Buntwerk“ an CSD-Parade Sichtbarkeit Die Stadt Köln unterstützt die alljährliche Teilnahme von „Buntwerk – Netzwerk der LSBTI- Mitarbeitenden in der Kölner Stadtverwaltung“ an der Kölner CSD-Parade finanziell und personell und setzt sich für eine Beteiligung von möglichst vielen Mitarbeitenden der gesamten Stadtverwaltung ein. Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln unterstützt durch die Fachstelle LSBTI die Teilnahme der Stadtverwaltung am CSD. Begründung keine Nächste Schritte Fortführung der städtischen Teilnahme am CSD Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt Nr. 3.13 Städtischer Info-Stand beim CSD-Straßenfest Sichtbarkeit Die Stadt Köln zeigt sich (wie andere große Kölner Unternehmen auch) mit einem städtischen Info-Stand beim CSD-Straßenfest als LSBTI-freundliche Arbeitgeberin. Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand seit 2024 in Zusammenarbeit mit 16 realisiert Begründung wichtiges und zentrales Event in der Vermarktung Nächste Schritte Prüfung einer Machbarkeit in 2026 Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 51 Nr. 3.14 Empowerment-Workshop für LSBTI-Mitarbeitende Sensibilisierung Im städtischen Fortbildungsprogramm wird ein Empowerment-Workshop für LSBTI- Mitarbeitende der Stadtverwaltung angeboten (z.B. zur Entwicklung von Strategien für den Umgang mit möglichen oder erlebten Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz). Amt 11 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand Die Maßnahme wurde seitens 11 bisher nicht verfolgt, um sich vorrangig um die Anti-Diskriminierungsschulung für alle Führungskräfte zu kümmern, die aktuell digital umgesetzt wird und die auch seitens 16 aus dem Ausschussbeschluss heraus im Rahmen enger personeller und finanzieller Ressourcen Vorrang hatte. Insgesamt konnten den Mitarbeitenden der Stadt Köln in den letzten Jahren viele Fortbildungsformate angeboten werden, die auf das Thema „LBSTI“ einzahlen, wie z.B. das jüngst aufgesetzte Seminar „Queeres Leben findet Stadt“. Begründung Siehe Erläuterung Nächste Schritte Sofern 16 weiterhin an den der genannten Fachfortbildung interessiert ist, bietet 11 gerne Beratung mit Blick auf ein mögliches digitales Learning-Nugget an, das dann seitens 16 über ein entsprechendes Autorentool erstellt und in den Lernangebotekatalog bei 111-1 aufgenommen werden kann. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 52 Nr. 3.15 Beratungsangebot für LSBTI-Mitarbeitende Sensibilisierung Mitarbeitende des städtischen Mitarbeiterunterstützungsteams (M.U.T.) sind zum Themenbereich sexuelle und geschlechtlichen Vielfalt geschult und können LSBTI- Mitarbeitenden der Stadtverwaltung bei Bedarf eine adäquate Einzelberatung anbieten (z.B. im Falle eines anstehenden Coming-Outs von nicht-binären Mitarbeitenden). Dezernat I wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand 2022 wurde bei I/2 eine Inhouse Schulung mit 15 Teilnehmenden durchgeführt. Neben der verpflichtenden Teilnahme aller Führungskräfte waren auch Kolleg*innen des MUT, BÄD und BEM eingeladen. Begründung Keine Begründung Nächste Schritte Anschlussschulung ist wünschenswert, sobald es mit ressourcenschonenden digitalen eLearning Modulen entsprechend „Projektmanagement für FÜ – Kräfte“ umgesetzt werden kann. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 53 Nr. 3.16 Leitfaden Transition Standards/Sensibilisierung Die Stadt Köln erarbeitet einen Leitfaden, um trans- und intergeschlechtliche Mitarbeitende im Falle einer Transition (Mann zu Frau, Frau zu Mann, Frau zu nicht-binär/divers oder Mann zu nicht-binär/divers), eines Coming-Outs oder eines Arbeitsplatzwechsels wertschätzend zu integrieren und um einheitliche Regelungen für den Umgang mit formalen Angelegenheiten (wie z.B. Namensänderung, Anrede, Signaturen, Berufskleidung oder Sanitäranlagen) festzulegen. Amt 11 / Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln hat bereits einzelne Maßnahmen umgesetzt, die hierauf einzahlen. Eine Zusammenfassung in Gestalt eines Leitfadens ist bisher nicht erfolgt. Begründung Es gibt bereits eine Vielzahl an Maßnahmen, die alle eine wertschätzende Integration bedienen. So ist beispielhaft im Handbuch der Stadt Köln die Signatur- / Anrederegelung speziell hierauf angepasst. Um hier auch „besser“ zu werden und frühzeitig zu sensibilisieren, werden auf der Lernstadt verpflichtend die folgenden Führungskräfteschulungen angeboten: • Unconscious Bias – Vorurteile und Stereotype erkennen und reduzieren • Diversity & Inclusion – Vielfalt führen und fördern Nächste Schritte Gemeinsam mit 16 einen Leitfaden etablieren. Kosten Kostenneutral 54 Nr. 3.17 Fachaustausch Arbeitsvermittlung Trans*Personen Sensibilisierung Die Stadt Köln initiiert in Kooperation mit dem Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit einen fachlichen Austausch, (z.B. ein internes Fachgespräch) zu etwaigen Benachteiligungen und Schwierigkeiten von LSBTI-Menschen – insbesondere von transgeschlechtlichen Personen – - bei der Arbeitsvermittlung. 5000/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Es fanden erste Termine zur Abstimmung des weiteren Vorgehens, der Federführung zu dem Thema und der Einbindung der BA Köln statt. Begründung Durch die Pandemie und die Aufnahme der Ukrainerinnen in den Rechtskreis SGBII ist die Umsetzung verspätet gestartet. Nächste Schritte Weitete Gespräche im Juni zur internen Planung und Einbeziehung der BA. Vorgespräche laufen. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 55 Nr. 3.18 Schulungen von Mitarbeitenden des Jobcenters Sensibilisierung Mitarbeitende des Jobcenters werden im Rahmen von Diversity-Schulungen zu LSBTI-Themen geschult, insbesondere, um für die besonderen Bedarfe transgeschlechtlicher Menschen sensibilisiert zu werden. 5000 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Durch die Pandemie und die Aufnahme der Ukrainerinnen in den Rechtskreis SGBII ist die Umsetzung verspätet gestartet. Sieben Diversity Seminare haben im Zeitraum 2024 stattgefunden. So dass ca. 70 % der Führungskräfte geschult werden konnten. Termine: 1. 17.-18.01.2024 2. 14.-15.02.2024 3. 24.-25.04.2024 4. 22.-23.05.2024 5. 05.-06.06.2024 6. 18.-19.09.2024 7. 07.-08.10.2024 Begründung Wie oben beschrieben ist die Umsetzung durch die Pandemie und die Aufnahme der Ukrainerinnen in den Rechtskreis SGBII verspätet gestartet. In 2025 kamen aus innerorganisatorischen Gründen keine Termine zustande. Nächste Schritte Für 2026 werden weitere vier Veranstaltungen umgesetzt werden. So dass alle Führungskräfte geschult sein werden. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 56 Nr. 4.1 Veranstaltungen mit LSBTI-Bezug in Alten- und Pflegeeinrichtungen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt prüft, inwieweit in städtischen Alten- und Pflegeeinrichtungen niedrigschwellige Veranstaltungen und Angebote mit LSBTI-Bezug zur Sensibilisierung von Bewohner*innen und Mitarbeitenden (wie z.B. Erzählcafés mit LSBTI-Zeitzeugen, Filmvorführungen, Tanz-Tees mit einem lesbischem Tanz-Club oder Auftritt eines schwulen Chores) durchgeführt werden können. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Unter städtische Alten- und Pflegeeinrichtungen wird die SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH – eine Tochtergesellschaft der Stadt Köln verstanden. Die SBK ist hinsichtlich Menschen mit LSBTI-Bezug sensibilisiert. Die SBK öffnet sich gezielt und bewusst der LSBTI-Community. 2022: Teilnahme am CSD mit Bewohner*innen und Angestellten unter dem Slogan „Wir l(i)eben Vielfalt und Toleranz“ 2023: Unterzeichnung Charta der Vielfalt 2024: Teilnahme / Ausrichtung 12. Deutscher Diversity -Tag 2024: Bezug & Eröffnung von Haus 8 (Haus der Vielfalt Haus 8 des Seniorenzentrums Riehl wird auch als Haus der Vielfalt bezeichnet. Es ist darauf ausgerichtet Menschen mit LSBTI-Bezug ein Zuhause zu geben. Der LSBTI-Bezug ist für die Aufnahme im Haus 8 keine Voraussetzung – vielmehr geht es um eine offene Haltung, der sich sowohl Mitarbeitende als auch Mitbewohnende verpflichtet fühlen. Begründung Durch derartige Veranstaltungen machen die SBK deutlich, dass Personen mit LSBTI-Bezug einen Ort haben, an dem alle angenommen werden. Nächste Schritte Keine weiteren Schritte erforderlich. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 57 Nr. 4.2 Bedarfserhebung LSBTI in Alter und Pflege Teilhabe/Ressourcen Die Stadt prüft, inwieweit eine Bedarfserhebung in Bezug auf Alter, Pflege und Versorgung für ältere LSBTI-Menschen in Köln sinnvoll ist. Gegebenenfalls wird diese von der Stadt initiiert und gefördert (z.B. als qualitative Stichprobenuntersuchung). Amt 50 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Eine Bedarfserhebung ist nicht möglich, weil hierzu die Zugehörigkeit zur LSBTI-Community bekannt sein müsste. Angaben von der LSBTI-Community können in der Regel nur beantwortet werden, wenn Senior*innen offen davon erzählen. In Deutschland besteht keine Verpflichtung, die eigene LSBTI- Zugehörigkeit offenzulegen. Sofern Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung negative Erfahrungen gemacht haben, ist nachvollziehbar, dass die Sorge über erneute Diskriminierung und Ausgrenzung eine offene Kommunikation verhindert. Die drohende Abhängigkeit von Einrichtungen und den dort tätigen Mitarbeitenden kann mit Ängsten verbunden sein. Es ist davon auszugehen, dass von den knapp 270.000 Einwohner*innen Kölns im Alter von 60 Jahren und älter ungefähr 10,6 % einen LSBTI-Bezug haben. Dies sind rund 28.500 Menschen. Im November 2023 hat unter der Moderation des ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH) ein Workshop „Diversitätssensible Pflege“ stattgefunden. Teilnehmende waren Akteur*innen aus dem Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie von niedrigschwelligen Angeboten; ebenso nahmen Seniorenkoordinator*innen teil. Neben den freien Wohlfahrtsverbänden und den Sozial-Betrieben-Köln war auch die Stadt Köln vertreten. 58 Erläuterung/Sachstand Die Perspektive der Zielgruppe selbst wurde durch rubicon e.V. vertreten und erläutert. Ausgetauscht wurde sich bspw. über: • Was sind die Wünsche und Bedürfnisse der Senior* innen und Pflegebedürftigen dieser Zielgruppe? • Wie können neue Wege und Konzepte aussehen, um die Zielgruppe zu erreichen? • Wie können sich Einrichtungen, Dienste und Beratungsangebote auf diese Personengruppe einstellen? Im Austausch wurde deutlich, dass nicht davon auszugehen ist, dass die LSBTI-Community spezielle Pflegehandlungen benötigt. Es braucht eine offene, zugewandte und verständnisvolle Haltung von Dienstleistenden und Mitmenschen. Wie dem Dritten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln zu entnehmen ist, geben die Einrichtungen an, dass in ihrem Konzept oder in ihren Leitlinien ausdrücklich festgehalten ist, dass ihr Angebot allen Menschen in ihrer Vielfalt offenstehe. Begründung Die Rückmeldungen zum Dritten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln lassen darauf schließen, dass sich die Akteur*innen mit diversitätssensibler Pflege auseinandersetzen und auf den Weg machen oder bereits konkrete Maßnahmen umgesetzt haben. Eröffnung von Haus 8 der SBK als Haus der Vielfalt Die Zentren für Senior*innen der AWO Köln sind mit dem Qualitätssiegel „Lebensort Vielfalt“ ausgezeichnet. Diese sind speziell auf die Bedürfnisse von LSBTI-Personen ausgerichtet und stellen sicher, dass die Häuser ein inklusives und diskriminierungsfreies Umfeld bieten. Nächste Schritte Keine Bedarfserhebung geplant – weiterhin Austausch mit den Trägern und Möglichkeit zur Platzierung von Themen bei runden Tischen bspw. KKAP. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 59 Nr. 4.3 Dezentrale Begegnungsräume Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass z.B. die Seniorennetzwerke bedarfsgerechte, dezentrale Begegnungsräume für ältere LSBTI-Menschen schaffen, z.B. in Bürgerzentren oder Räumen der Wohlfahrtsverbände. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln fördert das Seniorennetzwerk ALTERnativen Netzwerke: lesbische, schwule, trans Senior*Innenarbeit, dieses Angebot wird als bedarfsgerecht eingeschätzt. Darüber hinaus ist nicht bekannt, ob eine Bedarfsabfrage bei den Seniorennetzwerken, den Bürgerzentren und den Vertreter*innen der LIGA und der SBK - wie vorgeschlagen - durchgeführt wurde. Zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig. Für eine langfristige, nachhaltige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme werden zusätzliche Mittel benötigt, eine Bedarfsabfrage, sowie die Umsetzung der sich daraus ergebenden Bedarfe. Begründung Fehlende Ressourcen und Wissensmanagement Nächste Schritte In Abhängigkeit von der Ressourcenfrage werden gemeinsam mit den Trägern der Seniorennetzwerke Überlegungen angestellt, ob und wie eine Umsetzung erfolgen kann. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 60 Nr. 4.4 LSBTI-Themen im Seniorennetzwerk Sensibilisierung Die Stadt fördert die Sensibilisierung der Seniorennetzwerke für die Bedarfe von älteren LSBTI- Menschen. Die Seniorennetzwerke binden LSBTI-Themen in ihr Programm mit ein und schaffen bedarfsgerechte Angebote. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln fördert eine konzeptionelle Umsetzung im Programm der Seniorennetzwerke unter Einbeziehung von rubicon e.V. Innerhalb des Seniorennetzwerkkonzepts werden spezielle Bedarfsgruppen bereits genannt. Darüber hinaus stellen die AlterNativen Netzwerke bereits ein bedarfsgerechtes Angebot dar. Begründung Grundsätzlich nutzt der Personenkreis seltener die Seniorennetzwerke, sondern weiterhin überwiegend die speziellen Angebote bei rubicon e.V. Nächste Schritte Die Maßnahme soll weiterentwickelt werden. Hierfür ist das Vertrauen des Personenkreises in die Seniorennetzwerke durch zielgerichtete Ansprache der Personengruppe zu stärken. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 61 Nr. 4.5 Koordinierungsstelle für Hilfsangebote Teilhabe/Ressourcen Die Stadt fördert die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Hilfsangebote und Unterstützungsstrukturen für ältere LSBTI-Menschen, wie z.B. Besuchsdienste, Pflege- und Sozialberatung, Wohnraumberatung, Demenz, Beratung für pflegende Zu- und Angehörige. Amt 50 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Erforderlichkeit einer Koordinierungsstelle ergibt sich nur, wenn es mehrere Akteure mit einer unterschiedlichen Angebotspalette gibt. Aktuell bildet rubicon e.V. die Angebotspalette vollständig ab. Darüber hinaus wurde im November 2023 unter der Moderation des ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH) ein Workshop „Diversitätssensible Pflege“ durchgeführt. Teilnehmende waren Akteur*innen aus dem Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie von niedrigschwelligen Angeboten; ebenso nahmen Seniorenkoordinator*innen teil. Neben den freien Wohlfahrtsverbänden und den Sozial-Betrieben-Köln war auch die Stadt Köln vertreten. Die Perspektive der Zielgruppe selbst wurde durch rubicon e.V. vertreten und erläutert. Ausgetauscht wurde sich bspw. über: • Was sind die Wünsche und Bedürfnisse der Senior* innen und Pflegebedürftigen dieser Zielgruppe? • Wie können neue Wege und Konzepte aussehen, um die Zielgruppe zu erreichen? • Wie können sich Einrichtungen, Dienste und Beratungsangebote auf diese Personengruppe einstellen? Im Austausch wurde deutlich, dass nicht davon auszugehen ist, dass die LSBTI-Community spezielle Pflegehandlungen benötigt. Es braucht eine offene, zugewandte und verständnisvolle Haltung von Dienstleistenden und Mitmenschen. Zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist zudem ein separater Beschluss notwendig. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand 62 Nr. 4.6 Schulungen Koordinator*innen der Seniorenarbeit Sensibilisierung Die Stadt unterstützt die Sensibilisierung der Koordinator*innen für die Seniorenarbeit in den Stadtbezirken für die Bedarfe von älteren LSBTI-Menschen. Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Inzwischen wurde die Seniorenkoordination als eigenes Angebot eingerichtet. Die entsprechenden Träger*innen der Seniorenkoordination sind daher für die Schulungen ihrer Mitarbeitenden zuständig und führen diese nach hiesigem Wissensstand auch durch. Darüber hinaus wurde im November 2023 unter der Moderation des ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH) ein Workshop „Diversitätssensible Pflege“ durchgeführt. Teilnehmende waren Akteur*innen aus dem Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie von niedrigschwelligen Angeboten; ebenso nahmen Seniorenkoordinator*innen teil. Neben den freien Wohlfahrtsverbänden und den Sozial-Betrieben-Köln war auch die Stadt Köln vertreten. Die Perspektive der Zielgruppe selbst wurde durch rubicon e.V. vertreten und erläutert. Ausgetauscht wurde sich bspw. über: • Was sind die Wünsche und Bedürfnisse der Senior* innen und Pflegebedürftigen dieser Zielgruppe? • Wie können neue Wege und Konzepte aussehen, um die Zielgruppe zu erreichen? • Wie können sich Einrichtungen, Dienste und Beratungsangebote auf diese Personengruppe einstellen? Begründung / Nächste Schritte Die Träger der Senior*innenarbeit werden durch die Fachplanung für Senior*innen der Stadt Köln aufgefordert die Sensibilisierung der Koordinator*innen für die Seniorenarbeit in den Stadtbezirken sicherzustellen. Kosten Kostenneutral 63 Nr. 4.7 Schulungen im Bereich Alter und Pflege Sensibilisierung Führungskräfte und Mitarbeitende, die für den Themenbereich Alter und Pflege zuständig sind, nehmen an Schulungen zum Thema geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung und familiäre Vielfalt teil. Das Angebot steht auch für interessierte Externe offen. Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Aktuell sind bereits einige Mitarbeitende von 503 geschult. Seit etwa drei Jahren wird eine Schulung zu Diversity für neue Führungskräfte über die verpflichtende Schulungsreihe "Qualifizierung kompakt" abgedeckt. Im Lernangebot der Stadtverwaltung wird „Queeres Leben findet Stadt 2.0 – Geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in der städtischen Verwaltung kompetent begegnen“ angeboten. Hierbei handelt es sich um eine Ganztagesveranstaltung in Präsenz mit begrenzter Teilnehmendenzahl. Eine Teilnahme von externen Interessierten an städtischen Angeboten ist bislang nicht vorgesehen. Laut den Rückmeldungen der Einrichtungen zum Dritten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln bietet die überwiegende Zahl für die Mitarbeitenden Fortbildungsangebote zu diesem Themenbereich an. Darüber hinaus bieten Träger*innen auch Schulungen für interne Mitarbeitende an. Begründung / Nächste Schritte Es musss geprüft werden, inwieweit Schulungen für Mitarbeitende der Abteilung 503 gebündelt, niederschwellig stattfinden können. Hierzu findet aktuell eine Abstimmung mit 111 statt. Im nächsten Schritt ist die Einbindung von 16 geplant. Ob eine solche Maßnahme unter den aktuellen Haushaltsbedingungen zeitnah oder mittelfristig durchgeführt werden kann, ist aktuell noch nicht absehbar. Die Sachgebietsleitungen werden das Thema in den nächsten Dienstbesprechungen aufnehmen und die Beschäftigten sensibilisieren, sich in diesem Bereich fortzubilden. Kosten Kostenneutral 64 Nr. 4.8 Fachaustausch im Bereich Alter und Pflege Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt den fachlichen Austausch zu LSBTI-Themen im Bereich Alter und Pflege (z.B. Durchführung von Fachgesprächen zwischen Akteur*innen und LSBTI-Expert*innen oder Kooperationen bei Fachtagen). Amt 50/Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Für den Dritten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln wurde unter anderem „Diversitätssensible Pflege“ als Schwerpunktthema festgelegt. Im November 2023 hat unter der Moderation des ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH) ein Workshop „Diversitätssensible Pflege“ stattgefunden. Teilnehmende waren Akteur*innen aus dem Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie von niedrigschwelligen Angeboten; ebenso nahmen Seniorenkoordinator*innen teil. Neben den freien Wohlfahrtsverbänden und den Sozial-Betrieben-Köln war auch die Stadt Köln vertreten. Weitere Fachgespräche wurden weder seitens Teilnehmender bestehender Austauschformate (bspw. Kommunale Konferenz Alter und Pflege) angefordert noch vom Amt für Integration und Vielfalt proaktiv angeboten. Begründung Siehe Kapitel 8.1 Dritter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln Nächste Schritte Es ist denkbar, dass im Rahmen der bestehenden Formate bspw. Runde Tische (Seniorenkoordination in den Stadtbezirken) angeregt wird, dass Expert*innen bspw. vom Amt für Integration und Vielfalt (16) teilnehmen und Impulsvorträge halten. Die Interessensabfrage hierzu soll durch 503/1 erfolgen. Kosten Kostenneutral 65 Nr. 4.9 Sensibilisierung von Seniorenbeiräten Sensibilisierung Die Stadt initiiert eine Sensibilisierung der Seniorenvertreter*innen und Seniorenbeiräten über die besonderen Belange von LSBTI-Senior*innen (z.B. durch einen fachlichen Austausch mit LSBTI- Expert*innen oder einen Vortrag in der Seniorenvertretung oder StadtAG Seniorenpolitik). Amt 50 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Es hat ein Austausch mit rubicon stattgefunden (in der StadtAG Seniorenpolitik). Begründung Die Notwendigkeit eines weiteren Austauschs wurde bisher nicht identifiziert. Nächste Schritte Zukünftig sollen Planungen regelmäßiger Vorträge oder Austausche stattfinden. Kosten Kostenneutral 66 Nr. 4.10 LSBTI-Themen bei Pflegekonferenz Sensibilisierung Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Konferenz „Alter und Pflege“ werden der Themenbereich LSBTI-sensible Pflege sowie die Bedarfe von LSBTI-Senior*innen thematisiert. Amt 50 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) bietet immer Platz und Raum um jegliche Bedarfe von Senior*innen zu thematisieren. Der Bedarf zum Austausch im Rahmen der KKAP über LSBTI- sensible Pflege sowie die Bedarfe von LSBTI-Senior*innen wurden bislang nicht geäußert. Für den Dritten Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln wurde unter anderem „Diversitätssensible Pflege“ als Schwerpunktthema festgelegt. Im November 2023 hat unter der Moderation vom ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH) ein Workshop „Diversitätssensible Pflege“ stattgefunden. Teilnehmende waren Akteur*innen aus dem Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege sowie von niedrigschwelligen Angeboten; ebenso nahmen Seniorenkoordinator*innen teil. Neben den freien Wohlfahrtsverbänden und den Sozial-Betrieben-Köln war auch die Stadt Köln vertreten. Begründung Für die vollständige Umsetzung der Maßnahme bedarf es der Verstetigung der LSBTI-Themen bei Pflegekonferenzen sowie der geänderten strukturellen Einbindungen zum Abfragen der Bedarfe. Zurzeit werden die Teilnehmenden vor sowie in den KKAP- Sitzungen aufgefordert, Wünsche für Beiträge zu äußern. Zudem erfolgt die Gestaltung der KKAP-Sitzung durch die Verwaltung. Vor sowie in den KKAP Sitzungen werden die Teilnehmenden aufgefordert Wünsche für Beiträge, Austausch zu äußern. Zudem erfolgt die Gestaltung der KKAP-Sitzung durch die Verwaltung. Nächste Schritte Es ist denkbar, dass ein*e Expert*in vom Amt für Integration und Vielfalt (16) einen entsprechenden Impulsvortrag in einer der nächsten KKAP-Sitzungen hält. 16 ist ständiges Mitglied in der der KKAP. 503 wird sich hierzu mit 16 in Verbindung setzen Kosten Kostenneutral 67 Nr. 4.11 LSBTI-Themen in der Pflegeausbildung Sensibilisierung Die Stadt Köln prüft, inwieweit sie Einfluss auf das Curriculum der Pflegeausbildung nehmen kann, um dort LSBTI-Themen zu verankern. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln kann keinen Einfluss auf das Curriculum der Pflegeausbildung nehmen, um dort LSBTI-Themen zu verankern. Es ist davon auszugehen, dass eine Sensibilisierung zum Thema LSBTI in den Einrichtungen bspw. durch Fortbildungen erfolgt. Begründung Der Bund setzt Gesetze und Rahmenpläne, die Länder können verbindliche Lehrpläne erlassen. Konkret ausgearbeitet werden die Curricula von den Pflegeschulen (für den Unterricht) und den Trägern der praktischen Ausbildung (für die Praxis) Nächste Schritte Es sind keine weiteren Schritte geplant. Kosten Kostenneutral 68 Nr. 4.12 Fragen zur Selbstbestimmung, Privat- und Intimsphäre Teilhabe/Sichtbarkeit Die Heimaufsicht der Stadt Köln stellt sicher, dass Fragen zur Selbstbestimmung, Privat- und Intimsphäre nicht nur den Einrichtungsleitungen sondern auch den Bewohner*innen und den Angehörigen gestellt werden. Sollten dabei Defizite auftauchen, werden geeignete Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Situation für LSBTI-Menschen gezogen. Amt 50 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Fragen zur Selbstbestimmung sowie dem Schutz der Privat- und Intimsphäre werden generell einzelnen Bewohner*innen von Wohn- und Betreuungsangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) gestellt. Im Rahmen der Regelprüfungen der Einrichtungen finden immer Gespräche mit den Bewohnervertretungen (Beiräten) sowie einzelnen Bewohnenden, bei Bedarf auch Angehörigen, statt, die unter anderem auch diese Themen umfassen. Begründung § 1 WTG: „Dieses Gesetz hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen…Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten…“ Nächste Schritte Dieser Aspekt wird weiterhin im Rahmen der Regelprüfung thematisiert. Kosten Kostenneutral 69 Nr. 4.13 Privatsphäre in der Altenpflege Teilhabe/Sichtbarkeit Die Heimaufsicht prüft in den Einrichtungen der Altenpflege die Einhaltung der Privatsphäre insbesondere in Hinblick auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität der Bewohner*innen regelmäßig. Amt 50 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Siehe Nr. 4.12. Hier werden die Bedürfnisse aller Bewohner*innen von Leistungsangeboten nach dem WTG berücksichtigt. Begründung 50 verweist auf die Begründung zu Punkt 4.12. Nächste Schritte 50 verweist auf die nächsten Schritte zu Punkt 4.12. Kosten Kostenneutral Nr. 4.14 Biografische Dokumentation in Pflegeheimen Standard Die Heimaufsicht der Stadt Köln stellt sicher, dass neben der Pflegedokumentation die biografische Dokumentation als Standard durchgeführt wird, damit ggf. auch auf die besondere Lebenssituation von LSBTI-Senior*innen eingegangen werden kann. Amt 50 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Biographiearbeit nimmt in den Wohn- und Betreuungsangeboten nach dem WTG einen hohen Stellenwert ein. Diese schafft die Grundlage für eine individuelle Pflege, die die tatsächlichen Bedarfe der einzelnen Bewohner*innen berücksichtigt. Im Rahmen der Regelprüfungen wird geprüft, ob für die Bewohner*innen biographische Informationen aufgenommen wurden und im Pflege- und Versorgungsalltag angewendet werden. Begründung 50 verweist auf die Begründung zu Punkt 4.12. Nächste Schritte 50 verweist auf die nächsten Schritte zu Punkt 4.12. Kosten Kostenneutral 70 Nr. 4.15 Qualitätsstandard für Alten- und Pflegeeinrichtungen Standards Die Stadt Köln prüft die Übernahme von Qualitäts- und Diversity-Standards für Bereiche der Altenpflege (stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste) für die von ihr betriebenen oder geförderten Angebote. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand 50 hat hier nur eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit. Freie Träger haben mittlerweile eigene Gütesiegel und extensive Öffentlichkeitsarbeit implementiert. Begründung Fehlende Zuständigkeit. Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 4.16 Finanzierung Selbsthilfe und Seniorenarbeit Ressourcen Die Stadt sichert fortlaufend die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfe-, Freizeitgruppen und Vernetzungsaktivitäten älterer LSBTI-Menschen und baut diese bei Bedarf aus. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Es erfolgt eine finanzielle Unterstützung der entsprechenden Angebote im Rahmen der städtischen Haushaltslage. Begründung Es handelt sich um freiwillige Zuwendungen, die abhängig von der Haushaltslage ausfallen. Nächste Schritte Keine geplant Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt soweit möglich und ungedeckter Mehraufwand 71 Nr. 4.17 LSBTI-zielgruppenspezifische Fachberatung „Senioren“ Ressourcen Die Stadt beabsichtigt, die finanzielle Förderung der bestehenden bezirksübergreifenden lesbisch- schwulen zielgruppenspezifischen Fachberatung „Senioren“ sicherzustellen. Eine Angebotserweiterung wird angestrebt. Die finanziellen Ressourcen sollen an die Förderung von Personalkostenerstattung vergleichbarer Programme angeglichen werden. Amt 50 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Es erfolgt eine finanzielle Unterstützung der entsprechenden Angebote im Rahmen der städtischen Haushaltslage. Begründung Es handelt sich um freiwillige Zuwendungen, die abhängig von der Haushaltslage ausfallen. Nächste Schritte Es sind keine weiteren Schritte geplant. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt soweit möglich und ungedeckter Mehraufwand 72 Nr. 5.1 LSBTI-Themen im Förderkonzept für Kulturelle Teilhabe Teilhabe/Ressourcen Die Lebenssituation von LSBTI-Menschen und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt werden im „Förderkonzept für Kulturelle Teilhabe“ der Stadt Köln berücksichtigt. Kunstprojekte hierzu werden im Rahmen der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes unterstützt. Amt 41 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Das Förderkonzept Kulturelle Teilhabe ist im Jahr 2022 in Kraft getreten. Die Lebenssituation von LSBTI-Menschen und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt wurden im „Förderkonzept für Kulturelle Teilhabe“ berücksichtig und in der Förderpraxis, insb. bei der einjährigen Projektförderung, erfolgreich umgesetzt. Begründung / Nächste Schritte Evaluierung des Förderkonzeptes im Jahr 2026. Kosten Kostenneutral Nr. 5.2 Förderung von LSBTI-Kulturprojekten Ressourcen Die Stadt Köln stellt die Förderung für bestehende LSBTI-Kulturangebote (z.B. queeres Filmfest) sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 41 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt Erläuterung/Sachstand Das Förderkonzept bietet die Grundlage der Förderung von bestehenden LSBTI-Kulturangebote. Das Kulturamt fördert Projekte, Festivals und Reihen mit LSBTI-Schwerpunkt spartenübergreifend und erweitert die Förderungen der Bedarfe und Kapazitäten entsprechend. Begründung / Nächste Schritte Fortführung der Fördertätigkeit Kosten Kostendeckung durch den laufenden Haushalt, soweit möglich 73 Nr. 5.3 LSBTI-Themen bei den Bühnen der Stadt Köln Sichtbarkeit/Teilhabe Im Programm der Bühnen der Stadt Köln werden LSBTI-Themen berücksichtigt. Amt 46 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Im Spielplan der Bühnen finden sich regelmäßig LSBTI-Themen wieder. In der Spielzeit 24/25 beispielsweise ENGEL IN AMERIKA im Schauspiel – eine Produktion, die die Situation und Auswirkungen von HIV/AIDS auf schwules Leben in den USA thematisierte. Im Rahmen der Tage der lesbischen Sichtbarkeit fand hierzu ein Workshop in Kooperation mit dem Frauengeschichtsverein statt, der einige lesbische Perspektiven auf die HIV-/AIDS-Geschichte eröffnete. Die Vermittlungsabteilung Theater.Stadt.Schule. bietet mit Queer Gaze auch regelmäßige Rahmenprogramme zum Spielplan, spezifisch aus queerer Perspektive an. Dabei kam es beispielsweise auch zu Kooperationen mit dem Buntwerk. Auch auf den Bühnen der Oper finden sich regelmäßige LSBTI- Themen: die Operette Frau von Format wurde gerade mit dem Spielzeit-Frosch des bayerischen Rundfunks ausgezeichnet. Teil ihres Rahmenprogramms war auch eine Gesprächsrunde zu „Freiheit und Diversität in den goldenen Zwanzigern“. Begründung LSBTI-Themen im Spielplan laden dazu ein, diese über Zusatzveranstaltungen genauer zu beleuchten und ggfls. zu diskutieren. Die Umsetzung der geplanten LSBTI-Themen ist abhängig von zeitlichen, räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen und könnte stärker ausgeschöpft werden. Nächste Schritte Wir setzen unsere Bestrebungen entsprechend fort, um einen Spielplan zu entwickeln, der die Lebensrealitäten und Geschichten aller Kölner*innen repräsentiert. Für eine nachhaltige, langfristige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es dauerhaft größere zeitliche, räumliche, personelle und finanzielle Ressourcen, um einen Spielplan zu entwickeln, der die Lebensrealitäten und Geschichten aller Kölner*innen repräsentiert. Kosten Kostenneutral 74 Nr. 5.4 Unisex-Toiletten in städtischen Kultureinrichtungen Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit in städtischen Kultureinrichtungen (Bestands- und Neubauten) zusätzlich zu Toiletten für Männer und Frauen auch „Toiletten für alle Geschlechter“ (ggf. als barrierefreie Einpersonenanlagen mit zusätzlichem Wickeltisch) eingerichtet werden können. Dez. VII/ Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Standorte der Stadtbibliothek Köln sind unterschiedlich ausgestattet. Unisex-Toiletten befinden sich in mehreren Stadtteilbibliotheken (Sülz, Chorweiler, geplant: Neubrück) sowie dem Interim der Zentralbibliothek. Mit der Eröffnung des Interims im Oktober 2025 sind dort ausschließlich Unisex-Toiletten vorhanden (10 Stück inkl. einer barrierefreien Einpersonenanlage). Begründung In den Bestandsgebäuden der Stadtbibliothek Köln ist eine bauliche Veränderung durch die Gebäudewirtschaft notwendig. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen (wie z.B. aktuell in Neubrück) werden die Toilettenanlagen nach Möglichkeit angepasst. Nächste Schritte Ggf. Sanierungsmaßnahmen. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 75 Nr. 5.5 Unterstützung kulturpolitischer LSBTI- Veranstaltungen und -Projekte Ressourcen Die Stadt Köln unterstützt Gruppen der LSBTI-Communities (z.B. lesbische Frauen oder transgeschlechtlicher Menschen) bei der Durchführung von kulturpolitischen Projekten und Veranstaltungen, die der Sichtbarkeit, der Akzeptanzförderung oder dem Erfahrungsaustausch dienen, (z.B. Lesbenfrühlingstreffen, Dyke* March Cologne, Trans*-Pride Cologne) auf personellem, ideellem oder finanziellem Wege. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Finanzielle Unterstützung Lesbian Visibilty Day/ Lesbian Visibility Weeks, IDAHOBITA, Dyke March Cologne, StadtAG Queerpolitik- Treffen unter Beteiligung von Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung, Trans Day of Remembrance, Internationaler Tag der Toleranz. Weitere Unterstützung erfolgte über Beratung durch Mitarbeitenden des Amts für Integration und Vielfalt. Begründung Keine Nächste Schritte Fortführung der Unterstützung vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, soweit möglich 76 Nr. 5.6 Veranstaltungskalender der Stadt Köln Sichtbarkeit/Teilhabe Der Veranstaltungskalender der Stadt Köln wird um die Kategorie LSBTI erweitert. Veranstaltungen mit LSBTI Bezug, an denen die Stadt beteiligt ist (wie z.B. Veranstaltungen des Cologne Pride) werden in den Kalender aufgenommen. Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Eine Kategorie mit Stichwort „Queer“ existiert bereits seit mehreren Jahren. Sämtliche Veranstaltungen mit städtischer Beteiligung und thematischem Bezug werden im Veranstaltungskalender veröffentlicht. Begründung Siehe Erläuterung Nächste Schritte Falls Umbenennung der Kategorie „Queer“ in „LSBTI“ gewünscht ist, bitte direkt mit 132 in Kontakt treten. Kosten Kostenneutral Nr. 5.7 Austausch zwischen LSBTI-Szene und Stadt Köln Teilhabe/Sensibilisierung Um den Erhalt von Begegnungsräumen der LSBTI-Communities zu sichern (z.B. den Szene- Bereich „Schaafenstraße“) schafft die Stadt Köln bei Bedarf Möglichkeiten zum Austausch mit den Verantwortlichen. Amt 32 wird so bereits umgesetzt (Stand 2025) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand 32 befindet sich weiterhin im Gespräch mit den Akteur*innen der Schaafenstraße. Dabei wird das vorgebrachte Thema „Schutzraum“ für die LSBTI+ Szene stets berücksichtigt. Die Kolleg*innen sind entsprechend sensibilisiert. Begründung Wird weiterhin umgesetzt Nächste Schritte Wird weiterhin umgesetzt Kosten Kostenneutral 77 Nr. 5.8 LSBTI-Begegnungszentrum Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln prüft bei Bedarf, inwieweit sie die Entwicklung möglicher Maßnahmen zum Aufbau eines neuen zentral-gelegenen LSBTI-Begegnungszentrums (z.B. mit Beratungs-, Begegnungs- und Veranstaltungsräumen für verschiedene Gruppen der Kölner LSBTI-Communities) unterstützen kann. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Umsetzung des Pilotprojekts „Queer Plus!“: Schaffung eines LSBTI-Begegnungszentrums in Köln, Café Bach, Pipinstr. 7 (Aidshilfe Köln) einschließlich Machbarkeitsprüfung, Umsetzung der Machbarkeitsvorschläge und Abschlussbericht (Zeitraum: Oktober 2025 bis Oktober 2026). Begründung Bedarf wurde 2025 kommuniziert. Nächste Schritte Fortführung der Maßnahme vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt, weitere Maßnahmen ungedeckter Mehraufwand Nr. 5.9 Ausstellungen zu LSBTI-Themen Sichtbarkeit/Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt die Umsetzung von Ausstellungen zu LSBTI-Themen (z.B. durch Teilnahme an der jährlichen Foto-Ausstellung des Rainbow Cities Netzwerks oder die Bereitstellung von Räumlichkeiten). Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Unterstützung der alljährlich weltweit stattfindenden Fotoausstellung des Rainbow Cities Network (2022: Queer Refugees, 2023: Queer Youth, 2024: Queer+ Elders and Pioneers, 2025: Making Elder LSBTIQ+ Lives Visible) und Bereitstellung von Ausstellungsflächen in Räumlichkeiten der Stadt Köln. Begründung Keine Nächste Schritte Fortführung der Unterstützungsleistungen vorbehaltlich personeller Ressourcen. Kosten Kostenneutral 78 Nr. 5.10 Förderung von LSBTI-Erinnerungskultur Ressourcen Die Stadt Köln stellt die bestehende Förderung für Projekte und Organisationen der LSBTI- Erinnerungskultur sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 44 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand 44 stellt sicher, dass die durch Ratsbeschlüsse zur Verfügung gestellten Fördermittel für Organisationen der LSBTI- Erinnerungskultur ausgezahlt werden. Begründung / Nächste Schritte Wird fortgesetzt entsprechend der jeweiligen Beschlusslage. Kosten Kostenneutral Nr.5.11 Bestandssicherung von LSBTI-Geschichte Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln sichert die Dokumentation im Bereich LSBTI-Geschichte durch eigene Aktivitäten des Historischen Archivs und durch Kooperation mit Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur (z.B. für Zeitzeugeninterviews oder Digitalisierungsprojekte). Amt 44 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Abstimmung mit dem CSG über Sammlungsprofile; Abstimmung mit dem Frauengeschichtsverein zur langfristigen Sicherung von dessen Sammlung. Die Maßnahmenfortführung steht dabei in Abhängigkeit von der politischen Beschlusslage. Begründung Zeitzeugeninterviews gehören nicht zu den Aufgaben von 44, daher existiert hier keine Ausstattung und kein Personal dafür. Nächste Schritte Aufgrund von mangelnden personellen Ressourcen konnte die Maßnahme nur in kleinen Schritten vorangetrieben werden. Für eine nachhaltige und langfristige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es des politischen Beschlusses. Fortsetzung der Kooperationen 79 Kosten Kostenneutral Nr. 5.12 Pflege des NS-Opfer-Mahnmals Teilhabe/Sichtbarkeit Die Stadt Köln übernimmt in Zusammenarbeit mit den Mahnmal-Paten die Pflege des Mahnmals für die homosexuellen Opfer der NS-Zeit und sorgt für einen ausreichenden Graffiti-Schutz der Oberfläche. Dezernat VII Der Schutzanstrich wurde aus steinkonservatorischen Erwägungen nicht angebracht (Stand Dezember 2025) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand VII/0 beauftragt vor dem Gedenktag im Januar jeweils regelmäßig die KASA oder, bei stärkeren Verschmutzungen, eine Steinrestauratorin. Auch außerhalb der besonderen Gedenktage wird bei Verschmutzung, oder Hinweisen aus der Szene, die Reinigung des Mahnmals beauftragt. Der Chor Zauberflöten - Chor schwuler Männer e.V. hat die Patenschaft für dieses Mahnmal übernommen. Begründung VII/0: Der geplante und mit dem Amt für Integration und Vielfalt besprochene Schutzanstrich kann nach Aussage des Steinkonservators auf den gegebenen Steinarten nicht wie angedacht aufgetragen werden, ohne Veränderungen der Farbgebung, des Gesamtausdrucks und Haptik herbeizuführen. Die momentane Finanzsituation erschwert den weiteren Progress zusätzlich, da es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt. Nächste Schritte VII/0: Das Monitoring für das Werk wird beibehalten. Die Pflege/ Schmutzbeseitigung ist abhängig von finanziellen Ressourcen. Für eine nachhaltige und langfristige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es ausreichender finanzieller Ressourcen zur generellen Instandhaltung. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 80 Nr. 5.13 Pflege der Kunstinstallation “Namen und Steine“ Teilhabe/Sichtbarkeit Die Stadt Köln übernimmt in Zusammenarbeit mit der AIDS-Hilfe Köln die Kontrolle der Installation „Namen und Steine“, die dem Andenken an Menschen gewidmet ist, die in den letzten Jahrzehnten an den Folgen von AIDS gestorben sind. Insbesondere zum Cologne Pride wird eine Überprüfung des baulichen Zustands veranlasst. Dezernat VII wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Die Arbeiten an der Kragplatte und die Haushaltssperre im Jahr 2025 haben eine weitere Beschäftigung mit dem Werk erschwert bzw. verhindert. Die Aidshilfe Köln wünscht sich eine ergänzende und das Werk erläuternde Schrifttafel, die eine bessere Sichtbarkeit und andere Dimensionierung wie die vor Ort angebrachte gewährleistet. Diesbezüglich wurden im Jahr 2022 bereits Angebote eingeholt. Die Bauarbeiten vor Ort unterbrachen das Vorhaben. Im Rahmen der neuen Bewirtschaftungsverfügung wird derzeit geprüft. Die Säuberung des Werkes übernimmt regelmäßig die AWB. Begründung Bauarbeiten sowie fehlende finanzielle Mittel Nächste Schritte Im Rahmen der neuen Bewirtschaftungsverfügung wird das Vorhaben weiter geprüft und Kontakt mit der Aidshilfe zum weiteren Vorgehen aufgenommen. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 81 Nr. 5.14 Austausch über Verlegung von Stolpersteinen Teilhabe/Sichtbarkeit Bei der Verlegung von Stolpersteinen für homosexuelle Opfer der NS-Zeit steht das NS- Dokumentationszentrum im engen Austausch mit den Organisationen der LSBTI- Erinnerungskultur. Dezernat VII wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Regelmäßiger etablierter Austausch mit Organisationen der LSBTI-Community und Erinnerungskultur (insb. Centrum Schwule Geschichte, Frauengeschichtsverein) Begründung / Nächste Schritte Neue Verlegungen erfolgen aufgrund von Initiativen aus der Bürgerschaft. Das NS-DOK koordiniert die Verlegungen mit der Stiftung des Künstlers Gunter Demnig und leistet Unterstützung bei der Recherche sowie Öffentlichkeitsarbeit. Bei Angeboten einer allgemeinen Förderung einer Verlegung schlägt das NS- DOK geeignete Biographien von NS-Verfolgten vor und berücksichtigt dabei die Heterogenität der Verfolgungskontexte und deren bisherige Repräsentation im Stadtraum Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 82 Nr. 5.15 Benennung von Straßen und Plätzen Teilhabe/Sichtbarkeit In Kooperation mit Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur erstellt die Stadt Köln eine Liste von LSBTI-Persönlichkeiten, die die Kriterien zur Benennung von Straßen und Plätzen erfüllen, und legt diese den zuständigen Gremien (Bezirksvertretungen) bei Bedarf zur Entscheidung vor. Amt 23 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Bei jeder Neubenennung einer Straße/eines Platzes wird der zuständigen Bezirksvertretung mindestens ein Personenname einer Frau oder non-binären Person vorgeschlagen. Ob die BV dem Vorschlag folgt, obliegt einzig und allein der BV. Beispielsweise hat die BV1 am 26.06.2025 die Benennung eines Platzes nach Marie-Luise-Nikuta (Einsatz für die Akzeptanz homosexueller Lebensformen) beschlossen. Begründung Am 16.06.2023 hat der Rat der Stadt Köln den Punkt 3.4 der Benennungsrichtlinien beschlossen: Zur Förderung der Gendergerechtigkeit sind Straßen bevorzugt nach Frauen und non-binären Personen zu benennen, bis Geschlechterparität erreicht ist. Nächste Schritte Weiter verfahren wie gehabt (siehe oben). Kosten Kostenneutral Nr. 5.16 Kooperation Museen und LSBTI-Erinnerungskultur Teilhabe/Sichtbarkeit Die städtischen Museen kooperieren mit Organisationen der LSBTI Erinnerungskultur (z.B. CSG, Frauengeschichtsverein) um LSBTI-Geschichte in Köln sichtbar zu machen (z.B. sie informieren diese frühzeitig z.B. über geplante Ausstellungen in städtischen Museen, damit von den Organisationen der LSBTI-Erinnerungskultur ggf. korrelierende Angebote erstellt werden können). Dezernat VII im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Laufende Kooperationen mit dem CSG und dem Frauengeschichtsverein in Einzelfragen; Ausstellung zur ersten Frauenbewegung in Köln mit entsprechendem Begleitprogramm. Begründung Gehört zum laufenden Geschäft und wird selbstverständlich bei allen Aktivitäten mitbedacht. 83 Nächste Schritte Fortsetzung und Vertiefung von Kooperationen Kosten Kostenneutral Nr. 5.17 Förderung des LSBTI-Austauschs mit Kölner Partnerstädten Ressourcen Die Stadt Köln fördert den bestehenden internationalen LSBTI-Austausch mit den Partnerstädten und baut diesen bei Bedarf aus. Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Das Thema Rechte von LSBTI-Personen wird auf die Agenda von OB-Delegationsreisen gesetzt und je nach Möglichkeit in Gesprächen mit den Bürgermeisterinnen der Partnerstädte besprochen. Treffen mit LSBTI-Aktivist*innen in Partnerstädten während Delegationsreisen und Einladung von Aktivist*innen nach Köln auf der Grundlage solcher Treffen. Einladung von LSBTI-Aktivist*innen zu verschiedenen Anlässen (z.B. Lateinamerikakonferenz; Aktivist*innen aus Corinto). Begründung / Nächste Schritte Fortführung des Formats Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt Nr. 5.18 Einladung von LSBTI-Organisationen aus Partnerstädten Akzeptanz/Teilhabe Die Stadt Köln lädt Vertreter*innen von LSBTI-Organisationen sowie LSBTI- Menschenrechtsaktivist*innen aus wechselnd ausgewählten Partnerstädten zu einem mehrtätigen Austauschprogramm (z.B. unter dem Motto „Sister Cities stand Together – LGBTI Rights are Human Rights“) nach Köln ein. Amt 01 Wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) 84 Erläuterung/Sachstand Was bisher (seit 01.01.2022-Stichtag 31.12.2025) passiert ist: Jährliche Einladung von LSBTI-Aktivist*innen aus Kölner Partnerstädten anlässlich der Kölner Pride Parade. Austausche zwischen Kölner LSBTI-Aktivist*innen/ Organisationen und LSBTI*Aktivist*innen aus den Kölner Partnerstädten. Vernetzung der Aktivist*innen mit Kölner Politik. Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Kölner Zivilgesellschaft. Empfang der LSBTI-Aktivist*innen durch die Oberbürgermeisterin im Historischen Rathaus. Durchführung einer dreiteiligen Filmreihe zum Thema LSBTI- Rechte im Jahr 2025 Begründung / Nächste Schritte Fortführung des Formats Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 85 Nr. 5.19 Solidaritätsbesuche in Partnerstädten Sichtbarkeit/Akzeptanz Offizielle Vertreter*innen der Stadt Köln nehmen auf Einladung von lokalen LSBTI- Menschenrechtsorganisationen z.B. an Pride-Veranstaltungen in Kölner Partnerstädten teil, um Solidarität und Unterstützung der Stadt Köln mit den jeweiligen LSBTI-Communities zum Ausdruck zu bringen. Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Was bisher (seit 01.01.2022-Stichtag 31.12.2025) passiert ist: Mehrfache Teilnahme von Bürgermeister Andreas Wolter an Pride Paraden in den Partnerstädten Cluj und Kattowitz zur Unterstützung der dortigen LSBTI-Community. Reise nach Cluj im Jahr 2023. Reise nach Kattowitz in den Jahren 2022, 2023 und 2024. Im Jahr 2025 erfolgt keine Reise. Begründung Wegen der Kommunalwahlen in NRW fand die Reise im Jahr 2025 nicht statt. Nächste Schritte Das Format soll fortgeführt werden. Die Besuche sind abhängig von der politischen Situation (hier: Ausfall wegen Kommunalwahl). Für eine nachhaltige, langfristige und vollständige Umsetzung bedarf es einer Verankerung in den Strukturen und Abläufen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 86 Nr. 5.20 LSBTI-Themen im Fachaustausch mit Partnerstädten Sensibilisierung Im Rahmen des Ausbaus des Fachaustauschs mit verschiedenen Kölner Partnerstädten zu Förderung der Bürger- und Menschenrechte (z.B. auf Verwaltungsebene) werden die Themenbereiche Vielfalt und Diversität, insbesondere auch LSBTI-Rechte, mitberücksichtigt. Amt 01 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Was bisher (seit 01.01.2022-Stichtag 31.12.2025) passiert ist: Das Thema LSBTI-Rechte soll nach Möglichkeit bei jeder OBDelegationsreise eingebracht werden. Zu den 2025 erstmalig stattfindenden Kölner Menschenrechtsdialogen wurde eine LSBTI-Aktivistin als Teilnehmerin eingeladen, wodurch das Thema Eingang in die Dialoge fand. Begründung / Nächste Schritte Auch in Zukunft soll das Thema, wenn möglich, Eingang in die Formate von 01 finden. Kosten Kostenneutral 87 Nr. 6.1 Unterstützung von LSBTI-Sportveranstaltungen Ressourcen Die Stadt Köln unterstützt bedeutende Sportveranstaltungen mit LSBTI-Bezug (wie z.B. den „Come together Cup“) sowohl ideell (z.B. durch werbewirksame Aktionen) als auch durch Bereitstellung von Ressourcen. Amt 52 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Der Come-Together-Cup gehört seit Jahren zu den Fixpunkten im Veranstaltungskalender von Köln, nicht nur für homo- und heterosexuelle Hobbykicker. Seit 2012 ist er fester Bestandteil der Dachmarke „Kölner Sportjahr“, jährlich in der Veranstaltungsübersicht integriert und somit Teil der Kommunikationsmaßnahmen des Kölner Sportjahres. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit- natur-sport/sportstadt/koelner-sportjahr Zudem werden alle Veranstaltungen des Kölner Sportjahres im Veranstaltungskalender der Stadt Köln hinterlegt. Dieser Eintrag inkludiert die Verlinkung auf die Veranstalterseite COME- TOGETHER-CUP - Stadt Köln Für den Come Together Cup stellt die Stadt Köln – Sportamt die benötigten Flächen im Sportpark Müngersdorf sowie ergänzendes Material für die Durchführung zur Verfügung. In den Jahren 2022 und 2024 fanden zudem die Internationale Offene Deutsche Meisterschaften für Frauen- und Männerpaare in den Standard- und Lateinamerikanischen Tänzen in Köln statt und waren ebenfalls, wie oben benannt, Teil des Kölner Sportjahres und wurden gleichsam unterstützt. Im Jahr 2026 sind die Janus Queer Games erstmalig Teil des Kölner Sportjahres und erfahren die gleiche Einbindung in die Kommunikationsmaßnahmen. Auch hier werden Flächen durch das Sportamt im Sportpark Müngersdorf sowie ergänzendes Material für die Durchführung bereitgestellt. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 88 Nr. 6.2 Bewerbung von LSBTI-Sportangeboten Teilhabe Auf der Webseite der Stadt Köln wird im Bereich Sport auch auf Sportangebote, die sich explizit an LSBTI-Menschen richten (ähnlich der Verlinkung zum Behindertensport) verwiesen. Amt 52 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Im Internetauftrittes des Sportamtes gibt es eine Verlinkung auf die Seiten des Stadtsportbundes. Der Stadtsportbund bietet für Aktive die Vereinssuche an, in der Sportvereine und deren Angebote nach Sportarten/ Sparten gesucht werden können. In der Auflistung sind gleichermaßen die Vereine enthalten, die sich an den Personenkreis der LSBTIQ richten. Sportstadt Köln - Stadt Köln Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 89 Nr. 6.3 Unterstützung von Vielfalt im Sport Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. als Kooperationspartnerin) Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die Vielfalt im Sport zum Thema haben und sich gegen Homo- und Transfeindlichkeit stellen. Amt 52 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die seitens 52 geförderten gemeinnützigen Kölner Sportvereine (über 600 an der Zahl) übernehmen durch ihre vielfältigen und niederschwelligen Angebote in geschützten Räumen ja grundsätzlich soziale Integrationsleistungen. Sport verbindet und baut Brücken zwischen den Menschen mit unterschiedlichen kulturellen, religiösen, ethnischen oder sozialen Hintergründen und auch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung oder Beeinträchtigungen. Er leistet somit einen unverzichtbaren Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Im Rahmen unserer Sportförderrichtlinie (siehe https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur- sport/sportstadt/sportfoerderungen) bilden insbesondere die folgenden Förderprogramme nochmal einen besonderen Schwerpunkt: - Kids und Senioren in die Clubs - Angebote für Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungserfahrungen - Pro Veedel - Sport in Metropolen Darüber hinaus erhält der Stadtsportbund Köln e. V. finanzielle Zuschüsse zur Umsetzung u. a. folgender Förderprojekte insbesondere in den Sportvereinen: - Sport und Inklusion bzw. Behindertenbeihilfe (inklusive und spezifische Angebote für Menschen mit Behinderung). Weitere Infos unter https://www.sportjugend-koeln.de/inklusion - Mobile Jugendarbeit / Fitnesscontainer / Lastenrad (weitere Infos unter https://www.sportjugend-koeln.de/mobile-jugendarbeit) - Jugendbeihilfe (Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen) - Mitternachtssport (Unterstützung des Sports im Rahmen der gewaltpräventiven Jugendarbeit) 90 Erläuterung/Sachstand In Kooperation von STADTSPORTBUND KÖLN e. V./Sportjugend Köln, der Stadt Köln und weiteren Partnern (Sportvereinen, Jugendeinrichtungen, Bezirksjugendpflege) wird in allen neun Kölner Stadtbezirken mindestens ein Mitternachtssportangebot durchgeführt. An den Mitternachtssportangeboten nehmen Jugendliche und junge Erwachsene, zum Teil aus schwierigen sozialen Verhältnissen, regelmäßig teil. Spezielle Angebote für Mädchen werden vorwiegend von Mädchen mit Migrationshintergrund besucht. Weitere Infos unter https://www.stadt- koeln.de/artikel/05417/index.html bzw. https://www.sportjugend-koeln.de/was-ist-mitternachtssport bzw. https://www.sportjugend-koeln.de/integration Und auch die nachfolgenden, seitens des Sportamtes finanziell geförderten Projekte mit integrativen und inklusiven Angeboten leisten entsprechend wertvolle Beiträge: - „Sport, Spiel und Spaß in der Kinderfreundlichen Kommune“ (Eltern Kind Turnen und Offene Sport und Bewegungsangebote) / EQualNet Beratung SAL Dr. Sascha A. Luetkens in Kooperation mit Körbe für Köln e.V. - Kölner KinderSportFest (Turnverband Köln 1876 e.V. in Verbindung mit der Agentur Heimspiele GmbH & Co. KG) - https://koelner-kindersportfest.de/ Neben den unter 6.1 benannten Veranstaltungen beinhaltet das Kölner Sportjahr auch Veranstaltungen mit inklusivem Charakter. Das Bernd Best Turnier im Rollstuhlrugby, das Sportfest der Inklusion am Fühlinger See, dessen Höhepunkt das inklusive Drachenbootrennen ist, der Nations Cup Cologne – Rollstuhlbasketball, die Deutsche Meisterschaften im Rollstuhltennis und weitere sind ebenfalls Teil des Kölner Sportjahres und werden entsprechend in den Kommunikationsmaßnahmen aufgegriffen. Im Rahmen des Lidl Final4 2025 wurde ein Inklusives Handballjugendturnier als Nachhaltigkeitsprojekt mit dem Handballverband Nordrhein umgesetzt. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 91 Nr. 6.4 Ansprechperson im Sportamt Sensibilisierung/Teilhabe Im Sportamt der Stadt Köln gibt es eine Ansprechperson für Diversity-Themen, die auch für LSBTI-Themen im Sport bzw. für das Thema Homo- und Transfeindlichkeit im Sport zuständig ist. Amt 52 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Teilnahme an AK Vielfalt (16) / Regelmäßiger Austausch und Abstimmung von Maßnahmen u. a. mit Stadtsportbund Köln e. V., Deutsche Sporthochschule, DJK Sportverband DV Köln, Kämpgen-Stiftung, RBC Köln 99ers, 161-2 Büro der Behindertenbeauftragten Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 92 Nr. 6.5 LSBTI-Themen im Sportentwicklungsplan Sensibilisierung/Teilhabe Bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans werden LSBTI-Themen (wie z.B. der Abbau von Homo- und Transfeindlichkeit im Sport oder die besonderen Bedarfe von trans- und intergeschlechtlichen Menschen) mitberücksichtigt. Amt 52 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand In der Sportentwicklungsplanung werden bei der Bau- und Belegungsplanung für bestehende und neue Sportstätten Diversity-Aspekte berücksichtigt, um die Konkurrenzsituation zwischen den verschiedenen Akteuren zu entzerren. Begründung Der Sportentwicklungsplan beinhaltet keine konkreten Baumaßnahmen, so dass gendergerechte Umsetzung nicht garantiert werden kann, da es sich nicht um eine Sportstättenbedarfsplanung handelt. Jedoch wird u. a. empfohlen, dass das Sportamt bei der Planung neuer Sportstätten anlass- und bedarfsbezogen die Möglichkeit der systematischen und umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung nutzt. Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 93 Nr. 6.6 Vielfalts-Themen bei Sportvereinen Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit mit Sportvereinen, die in ihrer Arbeit (z.B. bei der Öffentlichkeitsarbeit, der Mitgliederwerbung oder der Schulung von Übungsleitungen) verschiedene Vielfalts-Themen (Abbau von Homo- und Transfeindlichkeit zusätzlich dem Abbau von Rassismus im Sport) berücksichtigen, Kooperationsvereinbarungen mit Bonuszahlungen eingegangen werden können. Amt 52 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Sport- und Freizeitvereine, die Zuschüsse von der Stadt Köln bekommen, sind nachweislich offen für alle. Begründung Zusätzliche freiwillige, finanzielle Förderungen an Sportvereine, welche nicht dem Strukturerhalt dienen, können vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation sowie der jeweils gültigen Bewirtschaftungsverfügung derzeit nicht bewilligt werden. Für eine langfristige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es zusätzlicher Mittel. Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand 94 Nr. 6.7 Vielfalts-Siegel bei Sportvereinen Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln prüft, inwieweit die Einführung eines "Vielfalts-Siegels" (z. B. in Form einer Selbstverpflichtungserklärung oder vereinbarten Qualitätskriterien) für Kölner Sportvereine realisierbar ist. Das Siegel sollte deutlich machen, dass der Verein Vielfalt wertschätzt, sich aktiv gegen alle Formen von Diskriminierung einsetzt und Sportbegeisterten unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität willkommen heißt. Amt 52 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand / Begründung Fehlende personelle Ressourcen Nächste Schritte Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wird sich das Sportamt kurzfristig an den Stadtsportbund Köln e. V. wenden, um ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung anzustreben. Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 6.8 Qualifizierungsoffensive zu LSBTI-Themen im Sport Sensibilisierung Die Stadt Köln bewirkt in Kooperation mit dem Stadtsportbund, dass LSBTI-Themen in der bestehenden Qualifizierungsförderung (wie z.B. der Übungsleiterausbildung oder im Bereich der Weiterbildung von hauptamtlich Beschäftigten) im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive zum Thema „Vielfalt“ berücksichtigt werden. Amt 52 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand In der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen und hauptamtlichem Personal im Bereich Sport werden die Themen geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie Antidiskriminierung berücksichtigt. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Finanzierung über Drittmittel und/oder Kooperationen 95 Nr. 6.9 Unisex-Toiletten und Unisex-Umkleiden in Sportstätten Teilhabe Die Stadt prüft, inwieweit an städtischen Außensportanlagen sowie an städtischen Turn- und Sporthallten (Bestands- und Neubauten) die Einrichtung von „Toiletten für alle Geschlechter“ und „Umkleiden für alle Geschlechter“ als Einpersonenanlagen zum Schutz insbesondere von trans- und intergeschlechtlichen Personen möglich ist. Amt 52/Amt 40/Amt 26 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Im Rahmen der Sanierung und des Neubaus städtischer Turn- und Sporthallen unter der Federführung von 40 ist 52 hinsichtlich der Umsetzung sportfachlicher Bedarfe beratend tätig. Hinsichtlich der Neubauprojekte unter der Federführung von 52 werden zukünftig nach Möglichkeit individuelle oder genderneutrale Umkleiden, die privates Umziehen erlauben, bzw. Unisex-Toiletten gebaut oder bereitgestellt. Bei Bestandsbauten ist die nachträgliche Einrichtung in der Regel aus architektonischen bzw. finanziellen Gründen herausfordernd. Begründung Nächste Schritte / Kosten Teilweise kostenneutral und teilweise Mehraufwand. 96 Nr. 6.10 Geschützte Schwimmzeiten für Trans*- und Inter* Teilhabe Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass das bestehende Angebot für geschützte Schwimmzeiten für trans- und intergeschlechtliche Menschen in einem städtischen Schwimmbad erhalten bleibt und bei Bedarf ausgebaut wird. Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Stadt Köln bezuschusst das Trans*Inter*-Schwimmen, das in Kooperation von rubicon e. V. und den KölnBädern durchgeführt wird und elf Mal pro Jahr stattfindet. Das Schwimmangebot wird von Menschen aus Köln und Städten im weiteren Umkreis genutzt. Ergänzt wird das Angebot durch die TIN*-Sauna, die von der Stadt Köln in Kooperation mit den KölnBädern und rubicon e. V. aktuell als Projekt durchgeführt wird (Projektphase: 10.2025 – 02.2026). Begründung Erweiterung des Angebots aufgrund gestiegener Bedarfe der Zielgruppe: TIN*-Personen. Nächste Schritte Fortführung beider Maßnahmen vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 97 Nr. 6.11 Kooperation mit Sportvereinen bei Kampagnen Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Stadt kooperiert mit Kölner Sportvereinen, wenn diese Antidiskriminierungs-Kampagnen zu Vielfalts- oder LSBTI-Themen durchführen (z.B. „Lebe wie Du bist“ Diversity-Kampagne des 1.FC Köln und der Kölner Haie). Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Sportvereine als Kooperationspartner sind unter anderem: SC Janus, 1. FC Köln und Kölner Haie. Diversity-Maßnahmen werden in Eigenregie von den Sportvereinen getragen und durchgeführt. Die Stadt beteiligt sich mit Anwesenheit und Netzwerkarbeit, soweit es zeitlich, personell und finanziell erforderlich ist. Begründung Bis auf Weiteres kein Bedarf an finanzieller Unterstützung. Nächste Schritte Fortführung bestehender Kooperationen vorbehaltlich ausreichender Ressourcen. Für eine nachhaltige, langfristige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es der Intensivierung und Verstetigung der bestehenden Kooperationen. Kosten Kostenneutral 98 Nr. 6.12 Beteiligung an LSBTI-Sportveranstaltungen Sensibilisierung Die Stadt Köln wirbt dafür, dass sich Mitglieder des städtischen Netzwerks der LSBTI- Mitarbeitenden „Buntwerk“ oder der städtischen Betriebssportgemeinschaft (BSG Stadt Köln e.V.) an Sportveranstaltungen mit LSBTI-Bezug (wie z.B. dem „Come Together Cup“ oder dem „Run of Colours“) beteiligen. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand Maßnahme wurde nicht gestartet. Begründung Personeller Mehraufwand notwendig. Nächste Schritte Ermittlung der Beteiligungsbereitschaft vorbehaltlich personeller Ressourcen. Kosten Kostenneutral 99 Nr. 7.1 Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz als positive Standortfaktoren Sichtbarkeit/Akzeptanz Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH setzt die Standortfaktoren Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz in der Kommunikation zielgerichtet ein und betont diese anlassbezogen im Zusammenspiel mit weiteren relevanten Faktoren (z.B. LSBTI-Freundlichkeit) für den Wirtschaftsstandort Köln. KölnBusiness wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Unter dem Reiter „Lebensqualität“ haben wir die Themen Weltoffenheit, Vielfalt und Toleranz auf unserer Webseite als zentralen Faktor für den Erfolg des Wirtschaftsstandorts Köln verankert. Diese Webseite nutzen wir unter anderem für die Positionierung des Wirtschaftsstandorts Köln in Gesprächen mit Unternehmen, die wir für Köln als Standort begeistern wollen. Hinzu kommen im Jahresverlauf immer wieder punktuelle Kommunikationsmaßnahmen mit Diversity-Bezug, z.B. ein Interview mit CSD-Chef Uwe Weiler in unserem Standortmagazin usp im Mai 2025 sowie Social-Media-Beiträge anlässlich des CSD (auch über die Präsenzen unseres Geschäftsführers Dr. Manfred Janssen in sozialen Medien). Unserer Diversity-Kommunikation kombinieren wir immer auch mit wirtschaftlichen Argumenten und stellen so den Bezug zu unserer inhaltlichen Arbeit her. Unsere Kernbotschaft dabei: Diversity zu denken und leben ist nicht vogue, es ist für die Kölner Wirtschaft eine ganz nüchterne Notwendigkeit, um auch in Zukunft erfolgreich zu bleiben (z.B. im Hinblick auf internationale Fachkräfte). Zudem Teilnahme von KölnBusiness-Mitarbeiter*innen beim CSD 2025 in der städtischen Laufgruppe. Begründung Köln ist bunt. Und das ist gut so. Auch und vor allem für die Wirtschaft in unserer Metropole. Nächste Schritte Erneute Kommunikationsmaßnahmen zu den oben genannten Themen und Anlässen in 2026 Kosten kostenneutral 100 Nr. 7.2 Regenbogen-Symbolik im Standortmarketing der Wirtschaftsförderung Sichtbarkeit/Akzeptanz Die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH nutzt in ihrer Kommunikation (z.B. bei Imagefilmen) je nach Kontext die Regenbogen-Symbolik oder weitere Symbole oder Metaphern, um die Vielfalt und Offenheit der Kölner Bevölkerung sowie der Wirtschaft Kölns zu betonen. KölnBusiness wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Punktuelle Verwendung von Regenbogensymbolik in unseren Social-Media-Beiträgen (auch über die Kanäle unseres Geschäftsführers Dr. Manfred Janssen). Während des Pride- Monat 2025 haben wir unser Logo bei Social Media vier Wochen lang in Regenbogenfarben eingefärbt und damit ganz plakativ gezeigt, wofür wir stehen. Darüber hinaus wehten im Jahr 2025 rund sechs Wochen Regenbogenflaggen vor unseren Büros am Börsenplatz. Zudem Teilnahme von KölnBusiness- Mitarbeiter*innen beim CSD 2025 in der städtischen Laufgruppe, inkl. Nutzung der entsprechenden Symbolik. Wir nutzen Regenbogensymbolik somit bereits sehr aktiv. Begründung Köln ist bunt. Und das ist gut so. Auch und vor allem für die Wirtschaft in unserer Metropole. Nächste Schritte Erneute Kommunikationsmaßnahmen zu den oben genannten Themen und Anlässen in 2026. Kosten kostenneutral 101 Nr. 7.3 Regenbogenflaggen auf Rheinbrücken Sichtbarkeit/Akzeptanz Zu Großveranstaltungen mit LSBTI-Bezug, (wie z.B. dem Cologne Pride/Kölner CSD), werden ausgewählte Rheinbrücken mit der Regenbogenflagge geschmückt. Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Jährlich wiederkehrend: Beflaggung der Deutzer Brücke zum ColognePride. Begründung Entscheidendes Signal der Stadt zur Demonstration von Akzeptanz und Vorurteilsabbau an Stadtgesellschaft und über die Grenzen von Köln hinaus. Nächste Schritte Fortführung wie gehabt vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt Nr. 7.4 Förderung des Kölner CSD Ressourcen Die Stadt Köln unterstützt die Durchführung des Kölner „Christopher-Street-Day“-Wochenendes bzw. des „Cologne Pride“-Programms als eine wichtige Großveranstaltung für Köln, sie stellt dabei die bestehende finanzielle Förderung zur personellen Ausstattung der Geschäftsstelle des Veranstalters durch die Stadt sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Durch die Unterstützung des CSD setzt die Stadt Köln ein wichtiges Zeichen für die Community sowie Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Zudem ist der CSD ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt. Der Kölner CSD ist einer der größten CSD-Paraden weltweit. Begründung Bedeutsames Signal der Stadt zur Demonstration von Toleranz, Akzeptanz und Vorurteilsabbau an Stadtgesellschaft. Nächste Schritte Fortführung wie gehabt vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 102 Nr. 7.5 Stadtinformationskampagne zum Cologne Pride Sichtbarkeit/Teilhabe Die Stadt Köln stellt die Stadtinformationsanlagen zum jährlichen Kölner CSD/Cologne Pride zur Bewerbung des jeweiligen Mottos zur Verfügung. Amt 13 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Stadtinformationskampagnen werden durchgeführt! Begründung / Nächste Schritte Stadtinformationskampagne auch in 2026 vorgesehen! Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt Nr. 7.6 Beflaggung Rathaus mit Regenbogenfahne Sichtbarkeit/Azeptanz Das Rathaus der Stadt Köln wird sowohl zum jährlich stattfindenden CSD-Wochenende (meist Anfang Juli) als auch anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi- und Transphobie (IDAHOBIT, jährlich am 17. Mai) mit der Regenbogenfahne beflaggt. Anlassbezogen kann das Rathaus nach Einzelfallprüfung auch an anderen Tagen mit der Regenbogenfahne (oder anderen Pride-Fahnen) beflaggt werden. Amt 01 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Was bisher (seit 01.01.2022-Stichtag 31-12.2025) passiert ist: Jährliche Beflaggung des Rathauses anlässlich des CSD- Wochenendes findet statt. Die Maßnahme findet nicht im Rahmen des Sister Cities Exchanges statt, sondern ist Teil der übergeordneten Pride Week. Ab dem Jahr 2024 wird am CSD-Wochenende die Progress-Pride- Flagge am Historischen Rathaus gehisst. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 103 Nr. 7.7 Beflaggung städtischer Gebäude mit Regenbogenfahne Sichtbarkeit/Akzeptanz Die Stadt Köln initiiert, dass möglichst viele städtische Gebäude (zusätzlich zum Rathaus und den Bezirksrathäusern) sowie Gebäude der städtischen Töchter zum CSD/Cologne Pride die Regenbogenflagge hissen. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Jährliche Beflaggung des Historischen Rathaus, der Bezirksrathäuser und weitere städtischer Liegenschaften. Begründung Organisatorische Änderung in Entsprechung zur „Richtlinie zur Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“, Empfehlung, die Progressive Pride Flag zu hissen. Nächste Schritte entfällt Kosten Kostenneutral 104 Nr. 7.8 Regenbogensymbolik im touristischen Standortmarketing Sichtbarkeit/Akzeptanz KölnTourismus nutzt in der Kommunikation (z.B. auf der Homepage, in Imagefilmen oder Broschüren) die Regenbogensymbolik oder weitere Symbole oder Metaphern, um die Weltoffenheit, Vielfältigkeit oder Toleranz der Kölner Bevölkerung zu betonen und Köln als LSBTI- freundliches Reiseziel zu bewerben. KölnTourismus wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Auf den Social Media Kanälen (Instagram, TikTok, Facebook und LinkedIn) kommuniziert KölnTourismus unter VisitKöln zu LSBTI- Themen in der Caption mit der Regenbogenflagge. Auf Bildern oder Videos ist die Flagge ebenfalls sichtbar. Homepage Rubrik LGBTQIA+ https://www.koelntourismus.de/genuss-diversitaet/lgbtqia, https://www.cologne-tourism.com/delight-diversity/lgbtqia bzw. https://willkommen.koelntourismus.de/diversitaet, https://willkommen.koelntourismus.de/en/diversity Begründung / Nächste Schritte Erweiterung des Contents fortlaufend Kosten Kostenneutral 105 Nr. 7.9 Regenbogensymbolik im Infocenter von KölnTourismus Sichtbarkeit/Akzeptanz Das zentrale Infocenter von KölnTourismus spricht außenwirksam LSBTI-Gäste an (z.B. durch Regenbogenfahnen auf dem Dach, Regenbogensymbolik im Schaufenster, Plakate zu LSBTI Veranstaltungen). KölnTourismus wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Regenbogen-Fahnen auf dem Dach zum CSD. Informationen zu LSBTI-Veranstaltungen auf der Homepage/Eventplaner und über die persönliche Beratung in der Tourist Info (TI). KölnTourismus ist im Google Unternehmensprofil als „LGBTQ+- freundlich“ und „Sicherer Ort für Transgender“ gekennzeichnet. Begründung / Nächste Schritte Erweiterung möglich Kosten Kostenneutral Nr. 7.10 Info-Broschüre für LSBTI-Gäste Teilhabe KölnTourismus gibt in Zusammenarbeit mit den Kölner LSBTI-Communities eine Info-Broschüre für LSBTI-Gäste (z.B. einen queeren Stadt- oder Reiseführer) heraus, die dann sowohl online als auch in gedruckter Form veröffentlicht bzw. verteilt wird. KölnTourismus wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Info-Broschüre wurde eingestellt zu Gunsten einer Ausweitung des Contents auf der Website (eigene Rubrik). Auf der Website ist des Weiteren eine Map für die Zielgruppe in Zusammenarbeit mit TravelZoo verlinkt (https://www.travelzoo.com/de/lgbt-map-koeln/) Begründung es hat sich erwiesen, dass die Reichweite und Aktualität des Online-Contents Vorteile bietet. Nächste Schritte Erweiterung jederzeit möglich Kosten kostenneutral 106 Nr. 7.11 Stadtführungen zu LSBTI-Themen Teilhabe/Sichtbarkeit Stadtführungen zu LSBTI-Themen werden bei entsprechender Nachfrage von KölnTourismus organisiert, Führungen von externen (auch LSBTI-) Anbietern können bei KölnTourismus beworben werden. KölnTourismus im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand KölnTourismus hat in Zusammenarbeit mit der Wohngemeinschaft und mit Input durch den Cologne Pride die digitale Stadtführung „Queer Cologne“ als so genannten Mindwalk entwickelt: https://mindwalk.de/#programm; auch gibt es eine spezielle Stadtführung für Gruppen im Programmangebot „Queer Cologne“. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostendeckend aus eigenem Haushalt 107 Nr. 7.12 LSBTI als Zielgruppe von KölnTourismus Teilhabe/Sichtbarkeit KölnTourismus bewirbt in Abstimmung mit der strategisch-konzeptionellen Zielgruppensystematik Köln als Reiseziel für LSBTI-Gäste (national und international) und setzt dies durch geeignete zielgruppenorientierte Maßnahmen (z.B. durch einen Ausbau der Homepage zu LSBTI- Angeboten) um. KölnTourismus im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Ein eigenes Themenfeld in der Marketingkommunikation der KölnTourismus GmbH widmet sich LGBTIQ+ Themen. KölnTourismus hat regelmäßigen guten Kontakt zu den relevanten Stakeholdern und identifiziert Community-relevante Themen, Orte und Veranstaltungen und bindet diese in den Kommunikationsmix ein (Website, PWA, Social Media). Es werden Pressearbeit und Advertorials organisiert/erarbeitet (z.B. im Mannschaft Magazin), um die Community zu erreichen und für Köln zu begeistern. Eines der vier festen Kampagnenmotive für OOH/DOOH/Anzeigen ist ein schwules Pärchen (Hätzbläddche). Die Heavenue war zuletzt Bestandteil einer Contentproduktion für das Thema Winter in Köln. Die Unternehmenskommunikation der KölnTourismus GmbH geht regelmäßig Kooperationen mit Content Creatorn ein, die ihre Follower*innen mit durch Köln nehmen und zeigen, dass Diversität, Toleranz und Offenheit gelebter Alltag in Köln sind. On Airplane Mode (2024), Globetrotter Guys (2024 und 2025) und Couple of Men (2025) – sowohl während als auch abseits des Cologne Pride, um Köln als ganzjährige Destination für die Community zu platzieren. 2023 hat KT eine queere Gruppenpressereise aus UK mit Creatorn und Journalist*innen gehostet. Weitere Printmedien, die bedient wurden: Das ungarische Magazin HuMen und das amerikanische Passport Magazine. Pressevertreter*innen, die nicht im Rahmen einer Pressereise nach Köln kommen, können grundsätzlich mit LSBTI- Bildmaterial und Themen versorgt werden. Die hauseigenen Medien KwieKöln Magazin und KwieKöln Blog greifen ebenfalls LSBTI-Themen auf und bereiten sie für die avisierten Zielgruppen auf. Begründung Teil der strategischen Ausrichtung. Nächste Schritte Fortlaufende Aktualisierungen und Weiterentwicklung Kosten Kostendeckend aus eigenem Haushalt 108 Nr. 7.13 Antidiskriminierungs-Hinweis für Besucher*innen der Stadt Köln Sensibilisierung/Sichtbark eit KölnTourismus prüft, wo und wie ein Antidiskriminierungs-Hinweis, der in Kooperation mit der Stadt Köln formuliert wird, sichtbar für Kölnbesuchende abgebildet und verbreitet werden kann (z.B. auf der Homepage von Köln Tourismus). KölnTourismus Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Noch kein offizieller Hinweis platziert, eine Platzierung ist aber grundsätzlich möglich, ähnlich dem Unternehmensprofil bei Google: „LGBTQ+-freundlich“ und „sicherer Ort für Transgender“. Begründung Aufgrund von mangelnden Ressourcen konnte die Maßnahme nur in kleinen Schritten vorangetrieben werden. Nächste Schritte Einbindung jederzeit möglich, gegenseitige Kontaktaufnahme Kosten Kostenneutral Nr. 7.14 Austausch zwischen Wirtschaft und LSBTI- Communities Teilhabe Die Stadt Köln initiiert bei Bedarf für einen fachlichen Austausch (z.B. ein Fachgespräch oder einen Runder Tisch) zwischen Organisationen und Gruppen der LSBTI-Communities und Kölner Wirtschaftsorganisationen (z.B. IHK, Handwerkskammer, KölnBusiness Wirtschaftsförderung oder KölnTourismus). Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Anstoß zu Austausch mit Podiumsdiskussion am 16.11.2021 (LGBTIQ+ aus 360º Perspektive) von Wirtschaftsweiber e. V./ Regionalgruppe NRW mit Unterstützung der Stadt. Begründung Weitere Maßnahmen der Wirtschaftsförderung liegen im Wesentlichen bei KölnBusiness. Nächste Schritte Ermittlung von Austauschbedarf angestrebt, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostenneutral 109 Nr. 8.1 LSBTI-Themen im Kölner Integrationskonzept Teilhabe/Sichtbarkeit Die Lebenssituation von LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt werden in der Fortschreibung des Kölner Integrationskonzeptes „Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ berücksichtigt. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand Zur Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft ist im Juni 2025 die Vorstudie erstellt worden, auf deren Grundlage die weitere Fortentwicklung fußen wird. Die Ausschreibung einer externen Beratung zur Begleitung des Prozesses ist 01/2026 durchgeführt worden. Begründung Die turnusgemäße Weiterentwicklung des Konzeptes zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft wird voraussichtlich ab 03/2026 erfolgen. Die Weiterentwicklung wird dynamisch erfolgen und mit einem Handlungsfeld exemplarisch beginnen; im Folgenden werden sukzessive weitere Handlungsfelder in die Überarbeitung eingebunden. Nächste Schritte Siehe Begründung Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt Nr. 8.2 Informationen zur Schutzbedürftigkeit von Geflüchteten Sensibilisierung Das Land NRW wird gebeten, bereits bei der Zuweisung von Geflüchteten nach Köln Informationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft der Geflüchteten in Köln entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Amt 56 Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung ist vollständig umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Bezirksregierung sendet bei Zuweisungen von Personen verstärkt Hinweise zu besonderer Vulnerabilität. Begründung Soweit bekannt, sendet die Bezirksregierung Hinweise zu besonderer Vulnerabilität. Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 110 Nr. 8.3 Berücksichtigung von Lebenslagen und Bedarfen LSBTI-Geflüchteter Teilhabe/Sichtbarkeit Bei Planungen im Rahmen des Ressourcenmanagements, der sozialen Betreuung und der Berichterstattung an die Politik sind Lebenslagen und Bedarfe LSBTI-Geflüchteter zu berücksichtigen. Amt 56 Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung ist vollständig umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Bei der Planung erfolgt immer auch die Prüfung, ob eine Ressource für die Unterbringung von Geflüchteten mit LSBTI- Hintergrund geeignet ist. Bei der Berichterstattung wird regelmäßig auf diese Gruppe hingewiesen. Begründung / Nächste Schritte Weiterhin Prüfung aller neuen Ressourcen und Berücksichtigung bei der Berichterstattung. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 111 Nr. 8.4 Geschützter Wohnraum LSBTI-Geflüchtete Ressourcen Die Stadt Köln stellt sicher, dass besonders schutzbedürftigen LSBTI-Geflüchteten ausreichend geschützter Wohnraum zur Verfügung steht und baut diesen bei Bedarf aus. Amt 56 Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Der Bedarf übersteigt aktuell das Angebot trotz leichter Ausweitung. Begründung Der Bedarf an geschütztem Wohnraum ist durch die verstärkte Zuweisung dieses Personenkreises nach Köln gestiegen. Das Angebot an neuen Ressourcen entspricht in Quantität und vor allem Qualität jedoch nicht dem Bedarf dieser Gruppe bzw. es besteht auch eine Nutzungskonkurrenz zu anderen, besonders vulnerablen Gruppen von Geflüchteten. Dieses bedeutet, dass die bedarfsgerechte Angebotsanpassung abhängig von den vorhandenen und akquirierbaren Unterbringungsressourcen ist. Nächste Schritte Weiterhin Berücksichtigung dieser Gruppe bei Planungen. Für eine langfristige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es vorausschauender Planung sowie Angebotserweiterung. Eine bedarfsgerechte Angebotsanpassung ist abhängig von politischen Entwicklungen und akquirierbaren Unterbringungsressourcen. Kosten Kostenneutral 112 Nr. 8.5 Schulungen Sozialer Dienst/Wohnungswesen Sensibilisierung Alle Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes beim Amt für Wohnungswesen sind zu den Lebenslagen und Bedarfen von LSBTI-Geflüchteten geschult und können sich daher adäquat um Anfragen von LSBTI-Geflüchteten kümmern. Amt 56 Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung ist vollständig umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Durchführung einer Schulung „Sensibilisierung und Best Practice – über die Bedarfe der vulnerablen Gruppe der LSBTIQ+ Geflüchteten für kommunale Strukturen“ durch den LSVD+ für alle Fachkräfte der Sozialen Arbeit beim Amt für Wohnungswesen im Herbst 2025. Begründung / Nächste Schritte Wiederholung einer solchen Fortbildungsmaßnahme in 3-5 Jahren Kosten Kostenneutral Nr. 8.6 Schulungen für nicht-städtischen Personals in Unterbringungseinrichtungen Sensibilisierung Die Stadt Köln bewirkt, dass nicht-städtische Mitarbeitenden in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete zur Lebenssituation von LSBTI-Geflüchteten geschult werden. Amt 56 Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung ist vollständig umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Auch die mit der Betreuung beauftragten Träger schulen ihr Personal entsprechend laufend. In der neuen Ausschreibung für Sicherheitsleistung (ab Januar 2026) wurden entsprechende Schulungen des Sicherheits-personals zur Auflage gemacht. Begründung / Nächste Schritte Laufende Wiederholungen der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende Kosten Kostenneutral 113 Nr. 8.7 Schulungen für Mitarbeitende im Umgang mit LSBTI- Geflüchteten oder LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund Sensibilisierung Bei Bedarf werden spezifische Schulungen in Zusammenarbeit mit Ämtern mit erhöhtem Kundenkontakt zu LSBTI-Geflüchteten oder LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte initiiert. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (0% = rot) Erläuterung/Sachstand Es hat sich gezeigt, dass die Maßnahme im laufenden Geschäft nicht umsetzbar ist, aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen. Begründung Siehe „Erläuterung / Sachstand“ Nächste Schritte Ggf. wäre es sinnvoll, für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung analog zu Maßnahme 3.1 ein Angebot von 11 in Kooperation mit 161 und 162 aufzulegen. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 114 Nr. 8.8 LSBTI-Themen in Integrations- und Sprachkursen für Geflüchtete Sensibilisierung/ Sichtbarkeit Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Rechte und die Lebenswelten von LSBTI-Menschen in Deutschland in Integrations- und Sprachkursen behandelt werden und sich im Unterrichtsmaterial wiederfinden. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Im bundesweiten Lehrplan für Orientierungskurse ist vorgesehen, das Thema Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ*) zu behandeln. Hierzu bietet der LSVD im Rahmen des Projekts „Fluchtgrund: queer – Queer Refugees Deutschland“ für Integrationskursleitende die kostenfreie Fortbildung „Vielfalt willkommen! Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in Deutschland“ an. Mit speziell entwickelten Begleitmaterialien und durch die Sensibilisierungsarbeit erfahrener Fachreferent*innen wird Teilnehmenden der Fortbildung das nötige Wissen vermittelt, um diese Themen fachlich fundiert und sensibel im Unterricht umzusetzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dieses Fortbildungsangebot im Trägerrundschreiben für die Integrationskursträger 02/2025 bundesweit bekanntgegeben. Auf Initiative der Fachstelle LSBTI und der Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung wurde das Fortbildungsangebot am 09.09.2025 im Rahmen der Netzwerkkonferenz „Deutsch für Köln“ vorgestellt. Bei der Netzwerkkonferenz handelt es sich um einen Zusammenschluss aller in Köln vertretenen Integrationskursträger. Nächste Schritte Es sind keine weiteren Schritte erforderlich. Kosten Kostenneutral 115 Nr. 8.9 LSBTI-Themen in städtischem Informationsmaterial für Geflüchtete Sensibilisierung/Sichtbarkeit Die Rechte und die Lebenswelten von LSBTI-Menschen in Deutschland finden sich auch in städtischen (möglichst mehrsprachigen) Informationsbroschüren für Geflüchtete und Neuzugewanderte wieder. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Informationsbroschüren sind u.a. von kooperierenden Trägern erstellt worden. Von 16 ist beispielsweise der Wegweiser Wohnen erstellt worden. Begründung Es hat sich gezeigt, dass die Maßnahme im laufenden Geschäft nicht intensiver umsetzbar ist, aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen. Nächste Schritte Intensivierung der Zusammenarbeit der beiden zuständigen Abteilungen in 16. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 116 Nr. 8.10 Sexuelle Aufklärung für LSBTI-Geflüchtete Sensibilisierung/Teilhabe Im Rahmen der präventiven Gesundheitsaufklärung von Geflüchteten werden bei Bedarf spezifische Angebote für LSBTI-Geflüchtete geschaffen. Amt 53 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Es wurden diverse Fortbildungen für Mitarbeiter*innen bei Trägern in der Hilfe für Geflüchtete durch das Team „SexPäd“ der Abteilung „Gesundheitshilfen“ des Gesundheitsamtes zur sexuellen Gesundheit durchgeführt. Die Träger stehen mit der Beratungsstelle Rubicon e.V. sowie der AIDS-Hilfe Köln im Austausch, welche hohe Kompetenzen in diesem Bereich aufweisen. Seit September 2017 gibt es in der Stadt sichere Plätze für LSBTI-Geflüchtete in Kooperation der genannten Träger mit dem Amt für Wohnungswesen. https://rubicon-koeln.de/migration/ Bei Bedarf werden fortlaufend weitere Fortbildungsveranstaltungen durch das Team „Sexuelle Bildung“ der Abteilung für Träger angeboten. In Veranstaltungen für Junge Menschen (u.a. für Geflüchtete in den sog. Internationalen Förderklassen (IFK)) wird das Thema LSBTI bearbeitet und auf die Angebote von SCHLAU Köln und dem anyway hingewiesen. Der Arbeitsbereich SexPäd/Youthwork steht kommunal über den AK Jugend und Prävention und NRW-weit über den Sprecher*innen-Kreis Youthwork in Kontakt und Austausch mit den entsprechenden Beratungsangeboten. Begründung / Nächste Schritte Fortführung von Fortbildungen bei Bedarf. Kosten Kostenneutral 117 Nr. 8.11 Herkunftssprachliche psychosoziale Beratung Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln prüft, inwieweit herkunftssprachliche psychosoziale Beratung für LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung ausgebaut werden kann. Amt 16/Amt 53 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Für alle Psychosozialen Beratungsangebote des Gesundheitsamtes, inklusive aufsuchender Arbeit und der unter 9.4 genannten Niederschwelligen Test- und Beratungsangebote des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit, stehen ad hoc Telefon und Videodolmetscher zur Verfügung. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand 118 Nr. 8.12 Schulung für Sprach- und Integrationsmittler*innen zu LSBTI-Themen Sensibilisierung Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass Sprach-, Kultur- und Integrationsmittler*innen sowie Elternbegleiter*innen zu LSBTI-Themen geschult werden. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Es gibt zwei Projekte, die seitens des KI finanziell unterstützt werden: a) Integrationslots*innenprojekt: Fünf Träger erhalten jeweils zur ehrenamtlichen Unterstützung von Neuzugewanderten, die mit Hilfe von Lots*innen in verschiedenen Fragestellungen und Bereichen gefördert werden. Bislang wurden keine Schulungen im Kontext LSBTI seitens der Träger angeboten. Interesse an den Schulungen wird von der Fachkoordination in 2026 im Rahmen der AK- Arbeit abgefragt. b) Bikup-Sprachmittlungspool: Es gibt einen Rahmenvertrag auf Grund dessen Kölner Schulen und Kitas sowie städtische Dienststellen professionelle Sprach- und Integrationsmittlungsleistungen zu konfliktbehafteten Situationen in Anspruch nehmen können. Der Rahmenvertrag beinhaltet keine expliziten Schulungen zu LSBTI-Themen. Begründung s.o. Nächste Schritte Im Integrationslots*innenprojekt wird die Fachkoordination, wie oben beschrieben, das Schulungsthema im Jahr 2026 ansprechen. Hinweis: mit gleichbleibenden finanziellen Mitteln ist eine zusätzliche Leistung seitens der involvierten Träger nicht zu erwarten. Seit Jahren hat sich die Höhe der Förderung nicht verändert und ist seit längerem als nicht ausreichend anzusehen. Bei grundsätzlichen Schulungsinteresse wird eine Rückmeldung an 161 gegeben. Kosten Ungedeckter Mehraufwand Haushalt 119 Nr. 8.13 Arbeitsmarktintegration von LSBTI-Menschen mit Migrationshintergrund Sensibilisierung Im Rahmen der kommunalen Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationsgeschichte (KIM) fördert die Stadt Köln ein zielgruppenspezifisches Angebot für LSBTI-Menschen mit Migrationsschichte. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Seit Programmbeginn des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in Köln am 1.10.2021 wird mit Blick auf die Zielgruppe der LSBTIQ Community ein intensives Beratungs- und Unterstützungsangebot in Form eines Case Managements zu allen Lebenslagen angeboten. Das Angebot wird auch räumlich sehr zentral bereitgestellt und laufend von fachlich versierten Zielgruppenträgern ausgeführt, seit 2023 durch den gut vernetzten Träger Sofra e.V. Das im Titel unter 8.13 genannte Handlungsfeld der „Arbeitsmarktintegration“ ist hierbei nur ein Aspekt der vielschichtigen Unterstützungsfelder. Insgesamt konnten bisher 90 Menschen der Zielgruppe begleitet werden, u.a. zum Thema der „Arbeitsmarktintegration“. Begründung s.o. Nächste Schritte Der Erhalt der Beratungsangebotes ist weiterhin geboten. Kosten Teilweise Finanzierung über Drittmittel und teilweise Kostendeckung über den laufenden Haushalt 120 Nr. 8.14 LSBTI-Themen in mehrsprachigen Kitas Sensibilisierung Im Rahmen des Programms zur vorurteilsbewussten Erziehung an mehrsprachigen Kindertageseinrichtungen werden Aspekte familiärer, sexueller und geschlechtlicher Vielfalt mit berücksichtigt (z.B. durch Kinderbücher, in denen auch Regenbogenfamilien thematisiert werden). Amt 16/Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Rückmeldung von 51: Das Thema wird regelmäßig in den KiTas bespielt. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 8.15 Beratungsangebote für LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte Ressourcen Die Stadt Köln stellt die Finanzierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsangebote für LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte sicher und baut diese bei Bedarf aus. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Finanzierung von Angeboten über institutionelle Förderung (rubicon e. V. – Migrationsberatung) und Projektförderung (LSBTI- Förderprogramm 2025: Schaffung von Begegnungsraum im LSBTI-Wohnprojekt für Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Vogelsang) sowie Teilfinanzierung von Kampagnen wie: #RICHTIGHIER! Begründung Keine Nächste Schritte Fortführung der Förderung vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 121 Nr. 8.16 Antidiskriminierungsarbeit in Interkulturellen Zentren Sensibilisierung/Standards Die städtisch geförderten Interkulturellen Zentren bekennen sich durch eine Selbstverpflichtungserklärung, die jährlich einzureichen ist, zu Vielfalt und Integration. In dieser Erklärung wird u.a. die Gleichwertigkeit aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten betont. Im Rahmen dieser fordert die Stadt Köln die Interkulturellen Zentren zu einer aktiven Antidiskriminierungsarbeit auf und unterstützt sie bei der Umsetzung. Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Alle Interkulturellen Zentren haben eine unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung beim Kommunalen Integrationszentrum eingereicht. Begründung Die Selbstverpflichtungserklärung zu Vielfalt und Integration ist Teil der Voraussetzungen zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren. Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 122 Nr. 8.17 Antidiskriminierungsarbeit in LSBTI-Einrichtungen Sensibilisierung Die Stadt Köln bewirkt, dass in städtisch geförderten Einrichtungen der LSBTI-Communities im Rahmen von Antidiskriminierungsarbeit Rassismus und Fremdenfeindlichkeit thematisiert werden und unterstützt die Einrichtungen bei Bedarf dabei. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand Städtisch geförderte Einrichtungen der LSBTI-Communities thematisieren Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Abhängigkeit zu den Bedarfen vor Ort. Unterstützungswünsche, die kommuniziert wurden, sind von der Stadt getragen worden. Die Kampagne: #RICHTIGHIER! von SOFRA Queer Migrants e.V. wird von Stadt finanziell unterstützt. Begründung keine Nächste Schritte Ermittlung des Status Quo zur Thematisierung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in geförderten Einrichtungen angestrebt, vorbehaltlich personeller Ressourcen. Für eine langfristige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es der gezielten Prüfung und Erfüllung bestehender Bedarfe zur Antidiskriminierungsarbeit in den LSBTI- Einrichtungen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt und teilweise kostenneutral 123 Nr. 8.18 Akzeptanzförderung in migrantischen Communities Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt Projekte zur Akzeptanzförderung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt bei Menschen aus migrantischen Communities (z.B. Angehörige von LSBTI-Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung). Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 25% = gelb) Erläuterung/Sachstand Im Jahr 2025 konnte erstmalig ein Förderprogramm zur expliziten Förderung von Migrantischen Organisationen aufgelegt werden. Erklärtes Ziel der Förderrichtlinie ist u.a. auch das „Aufgreifen von Diversitätsaspekten“. Begründung Zwei Schwerpunktthemen des Förderprogrammes sind „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“ und „Projekte“. Zum Förderstrang Projekte erfolgte in der Förderrichtlinie der Hinweis, dass beispielsweise Programme zur Intersektionalität (z.B. für queere Zugewanderte, Zugewanderte mit einer Behinderung etc.) förderfähig sind. Zu beiden Schwerpunktthemen wurden Anträge von Migrantischen Organisationen eingereicht und bewilligt. Nächste Schritte Im Jahr 2026 sind weitere finanzielle Mittel zur Förderung von Migrantischen Organisationen im städtischen Haushalt hinterlegt. Geplant ist ein weiterer Förderaufruf. Für eine langfristige, nachhaltige und vollständige Umsetzung dieser Maßnahme ist eine Verstetigung des Förderprogramms notwendig, sowie eine langfristige Sicherstellung von finanziellen Mitteln. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 124 Nr. 8.19 LSBTI-Angebote auf der Homepage des KI Sensibilisierung Auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums der Stadt Köln werden für Kooperationspartner*innen und Kölner Schulen im Bereich Antidiskriminierung unter der Rubrik Homophobie/Transphobie Kölner LSBTI-Angebote und Materialien mit LSBTI-Bezug beworben. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird größtenteils umgesetzt (ca. 75% = gelb) Erläuterung/Sachstand KI-Website ist Ende 2025 überarbeitet veröffentlicht worden. Für eine nachhaltige und langfristige Umsetzung dieser Maßnahme bedarf es regelmäßiger Festlegung der Inhalte auf der Webseite. Begründung Lange Abstimmungs- und Entwicklungsprozesse Nächste Schritte Absprachen zwischen den kooperierenden Abteilungen 161 und 162 zur Platzierung von entsprechenden Inhalten Kosten Kostenneutral 125 Nr. 9.1 Sensibilisierung Fachpersonal Gesundheit und Prävention Sensibilisierung Fachkräfte im Bereich Gesundheit und Prävention werden für die Belange von LSBTI-Menschen und den Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt geschult. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Alle Mitarbeitende der Abteilung haben an der Fortbildung „Queeres Leben findet Stadt“ am 21.03. und 25.4.2024 teilgenommen. Die Fortbildung wurde durch „MundWerk-Training“ im Auftrag der Beratungsstelle rubicon e.V. durchgeführt. Begründung / Nächste Schritte Seit der Fortbildung wurden neue Mitarbeitende in der Abteilung eingestellt. Die in der Fortbildung vermittelten Inhalte werden durch Kolleg*innen des Fachdienstes an neue Mitarbeitende herangetragen. Da eine gelungene Sensibilisierung jedoch auch Selbsterfahrung beinhaltet wäre eine Fortführung der Fortbildung, insbesondere für neue Kolleg*innen wünschenswert. Kosten Ungedeckter Mehraufwand 126 Nr. 9.2 Psychosoziale LSBTI-Beratung Teilhabe/Ressourcen Das in Köln bestehende Angebot der psychosozialen Beratung für LSBTI-Menschen wird fortführend finanziert und bedarfsgerecht ausgebaut. Dez. V/Amt 53/Amt 51 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Was bisher (seit 01.01.2022-Stichtag 31.12.2025) passiert ist: 536 fördert im Rahmen der Fördermaßnahme „HIV- Aidsprävention“ Träger für die Beratungen von LSBTI- Menschen, inhaltlich im Kontext HIV-Aids-STI-Prävention, umfänglich unverändert wie zuvor. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 9.3 Selbsthilfeförderung von LSBTI im Bereich Gesundheit und Behinderung Ressourcen Die Stadt stellt finanzielle Mittel für die Förderung von Selbsthilfegruppen und Angeboten im Bereich LSBTI, Gesundheit und Behinderung (z.B. für transgeschlechtliche Menschen oder LSBTI-Menschen mit Behinderung) zur Verfügung. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde nicht umgesetzt bzw. Beginn verzögert sich (= 0%)z Erläuterung/Sachstand 536 ist nicht involviert. Uns ist bekannt, dass die Thematik „Barrierefreiheit“ immer wieder diskutiert wird. Beim Runden Tisch zur Barrierefreiheit in der Gynäkologie ist 536-1 als Gast geladen. Begründung Aufgrund von fehlenden Ressourcen und fehlenden politischen Beschlüssen konnte die Maßnahme nicht begonnen werden. Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand 127 Nr. 9.4 Niederschwellige Test- und Beratungsangebote Teilhabe/Ressourcen Die Stadt bietet niedrigschwellige Test- und Beratungsangebote für LSBTI-Personen (insbesondere für schwule und bisexuelle Männer und MSM) zum Thema Gesundheit und Prävention vor allem für die Bereiche HIV, Aids und sexuell übertragbare Infektionen (STI) an. Zusätzlich werden entsprechende Angebote von Trägern finanziell gefördert und bedarfsgerecht ausgebaut. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand In der Psychosozialen Beratung zu STI und sexueller Gesundheit werden niedrigschwellig Tests und Beratungen für LSBTI- Personen zur Verfügung gestellt. MSM mit hohem Risiko, definieren sich selbst häufig nicht als „Schwul oder Bisexuell“. Oft wird das Thema erst im Beratungskontakt nach Herstellen einer vertrauensvollen Beratungsbeziehung besprochen. Der Fachdienst bietet daher auch in bewusster Abgrenzung zu anderen Testangeboten (z.B.: Checkpoint der AIDS-Hilfe Köln) keine separaten „MSM-Sprechstunden“ an. Für junge LSBTI-Personen werden jährlich mehrmals „Queere Testtage“ in den Räumlichkeiten des Anyway e.V. in Kooperation mit dem Checkpoint der AIDS-Hilfe Köln angeboten. Beratungen und Tests stehen lt. IfSG allen Bürger*innen offen. Die Nachfrage ist stets deutlich höher als das Angebot. Um jeder ratsuchenden Person zeitnah ein adäquates Angebot zu unterbreiten, müsste der Fachdienst personell deutlich aufgestockt werden. Durch potenziellen Wegfall der ÖGD-Pakt-Stellen werden jedoch absehbar im Gegenteil Ressourcen abgebaut. Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 128 Nr. 9.5 Förderung der Angebote im Bereich HIV/Aids/STI Teilhabe/Ressourcen Die Stadt fördert die bestehenden Unterstützungs-, Präventions- und Selbsthilfe-Angebote im Bereich im HIV/Aids/STI, die insbesondere von schwulen und bisexuellen Männern sowie MSM wahrgenommen werden und baut diese bedarfsgerecht aus. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Fortführung der Fördermaßnahmen (status quo); seit dem 1.12.25 ist Köln Fast Track City, somit strukturelle Stärkung der HIV/STI- Angebote in Köln. Begründung Unabdingbar, da diese Fördermaßnahmen dem Infektions- und Gesundheitsschutz sowie der Gesundheitsprävention im gesamtstädtischen Kontext dienen. Nächste Schritte / Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 129 Nr. 9.6 Psychosoziale Beratungsangebote für Trans*-Menschen Ressourcen Das in Köln bestehende Angebot der psychosozialen Trans*-Beratung wird fortführend finanziert und bedarfsgerecht ausgebaut. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Zielgruppenspezifische Beratungsangebote bieten rubicon e. V., anyway e. V. Das Amt für Integration und Vielfalt finanziert im Wesentlichen die Beratungsstelle Trans*Queer*Cologne des rubicon e.V. Das Beratungsangebot umfasst psychosoziale und sozialrechtliche Beratung ( unter anderem Empowerment, gesellschaftliche Teilhabe, gesundheitliche Förderung). Begründung Die Beratung gewinnt an Wichtigkeit. Die Beratungsstellen berichten von einem stetigen Anstieg der Anzahl Ratsuchender. Nächste Schritte Erhöhung der Förderung aufgrund steigender Anzahl Ratsuchender angestrebt, vorbehaltlich finanzieller und personeller Ressourcen. Kosten Kostendeckung durch den laufenden Haushalt 130 Nr. 9.7 Beratungsangebote für Trans* zum Thema Gesundheit und Prävention Teilhabe/Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt, dass die spezifischen Bedarfe von Trans*-Personen im Bereich Gesundheits- und Präventionsberatung berücksichtigt werden. Amt 53 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Umsetzung bzw. die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand In der Psychosozialen Beratung zu HIV/STI-Tests werden Trans*- Menschen zu ihrer Lebenslage spezifisch beraten und ggf. an den Träger rubicon e.V. vermittelt. Im Team der medizinischen Sprechstunde sind Ärztinnen besonders ausgebildet und stehen im Austausch mit relevanten Trägern, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Die häufig gewünschte Hormonersatztherapie stellt hier eine besondere Herausforderung dar. Bei Menschen ohne Zugang zur Regelversorgung ermöglicht der Fachdienst die Fortführung einer bereits begonnenen Geschlechtsangleichenden Hormontherapie (GAHT). Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 131 Nr. 9.8 Austausch über transgeschlechtliche Patient*innen in Krankenhäusern Sensibilisierung/Qualifizierung Die Stadt Köln unterstützt bei Bedarf den fachlichen Austausch über die Berücksichtigung der zielgruppenspezifischen Bedarfe von transgeschlechtlichen Menschen in Krankenhäusern sowie eine Sensibilisierung des Fachpersonals zu diesem Thema. Amt 53/Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde bzw. wird teilweise umgesetzt (ca. 50% = gelb) Erläuterung/Sachstand Fragen, die von Trägern zu den Voraussetzungen und zur Finanzierung von geschlechtsangleichenden Hormontherapie gestellt wurden, wurden unter Moderation des Fachdienstes an die Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung herangetragen. Begründung Zur vollständigen Umsetzung der Maßnahme sind Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung des Fachpersonals, sowie Kooperationen mit geeigneten Trägern und die Einrichtung von adäquaten Strukturen erforderlich. Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand 132 Nr. 9.9 Aufklärung von Eltern intersexueller Neugeborenen Sensibilisierung Die Stadt Köln wirkt darauf hin, dass die Eltern von intergeschlechtlichen Neugeborenen auf Beratungsangebote (wie z.B. die Peer-Beratung des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen e.V.) hingewiesen werden (z.B. durch das Auslegen von Broschüren oder durch Verweise auf entsprechende Internetseiten). Amt 53 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Wenn Intergeschlechtlichkeit in Beratungskontakten zur Sprache kommt, wird entsprechend vermittelt. Im Internetauftritt des Fachdienstes wird auf Peer-Beratung verlinkt: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/gesundheit/sexualitaet/intergeschlechtlichkeit- intersexualitaet Begründung / Nächste Schritte / Kosten Kostenneutral 133 Nr. 9.10 Fachaustausch zum Thema LSBTI mit Behinderung Sensibilisierung Bei Bedarf initiiert die Stadt Köln einen Austausch zwischen relevanten Akteur*innen im Bereich Behinderung (z.B. den Mitglieder der StadtAGen oder Akteure der Behindertenhilfe einen fachlichen Austausch, bei der Beispiele guter Praxis zum Thema LSBTI und Behinderung präsentiert werden (z.B. aus den Bereichen Wohnen, Arbeiten, sexuelle Selbstbestimmung, Pflege). Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Am 18.01.2024 fand ein Fachaustausch mit dem Titel: Aufbau und Stärkung von Beratungsstrukturen für Menschen mit Lernschwierigkeiten zur Vermeidung von Diskriminierung im Kontext von sexueller und geschlechtlicher Identität und Behinderung in Köln statt. Initiiert und fachlich begleitet wurde dieser Austausch vom Büro der Behindertenbeauftragten gemeinsam mit der Fachstelle LSBTI. Eingeladen waren Träger und Beratungsstellen aus Köln die in den Themenbereichen LSBTI* und / oder Behinderung tätig sind. Begründung Die Diskussion hat die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung, Diversifizierung der Angebote und Sensibilisierung in der Beratungslandschaft Kölns hervorgehoben. Aus dem Treffen ergaben sich weitere Schritte und Fragestellungen für die Fachstellen: 1. An den besprochenen Themen muss kontinuierlich weitergearbeitet werden; Austauschformate dieser Art werden sehr geschätzt und sollen daher fortgeführt werden; 2. Wie kann das Netzwerk weiter ausgebaut werden? Wie können Strukturen aussehen? Wie viel Geld wird dafür benötigt? 3. Alle Anwesenden werden auf dem Laufenden gehalten. Nächste Schritte Fortführung weiterer Austausche angestrebt, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 134 Nr. 9.11 Barrierefreie LSBTI-Angebote Teilhabe/Ressourcen Die Stadt berät LSBTI-Organisationen und -Gruppen dabei, ihre Angebote (z.B. Beratungsangebote, Broschüren oder Veranstaltungen) barrierefrei zu gestalten. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Um Menschen mit Behinderungen die Teilnahme an der CSD - Parade zu ermöglichen, organisiert das Büro der Behindertenbeauftragten, in Zusammenarbeit mit dem städtischen Netzwerk „Buntwerk“, jährlich Rikschas, die Teil der städtischen Fußgruppe sind. Dieses Angebot besteht seit 2022, hat sich etabliert und wird sehr geschätzt. Die Nachfrage ist deutlich gestiegen. Die Kölner AIDS-Gala wird live in Deutsche Gebärdensprache simultan übersetzt. Begründung entfällt Nächste Schritte Eine Erweiterung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit ist geplant. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 135 Nr. 10.1 Vielfalt in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln Sichtbarkeit/Akzeptanz Geschlechtliche, sexuelle und familiäre Vielfalt wird in öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Publikationen der Stadt mit berücksichtigt. Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Bei der Erstellung von Bildmaterial für Maßnahmen der ÖA erfolgt konsequente und systematische Berücksichtigung, zwischenzeitlich erfolgte sogar Verankerung im neuen CD der Stadt Köln als ein Aspekt städtischer Bildsprache! Begründung Nächste Schritte Kontinuierliche Fortschreibung o. a. Vorgehensweise Kosten In Abhängigkeit von Umfang etc., nicht pauschal bezifferbar Nr. 10.2 Vielfalt in städtischer Bilddatenbank Sichtbarkeit/Akzeptanz Es wird eine Bilddatenbank für Veröffentlichungen der Stadt Köln erstellt, die auch die Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten, sexuellen Orientierungen und familiäre Vielfalt abbildet (digital und gedruckt). Dabei werden stark stereotypisierende Darstellungen vermieden. Amt 13 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Bilddatenbank orientiert sich in Umsetzung und Handhabe an der Inklusionsvereinbarung sowie den bekannten Leitlinien und Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung etc. Diese gelten selbstredend auch für das Bildmaterial, welches in der Bilddatenbank zur Verfügung gestellt wird. Begründung / Nächste Schritte In Schulungen für die einzelnen Dienststellen wird explizit auf die gelebte Vielfalt hingewiesen. Kosten Kostenneutral 136 Nr. 10.3 Datenerhebung zu LSBTI in Köln Teilhabe/Ressourcen Um die Lebenswirklichkeit von LSBTI-Menschen in Köln angemessen zu erfassen und zu beschreiben, prüft die Stadt Köln die Möglichkeiten der Datengenerierung mit geeigneten Erhebungsinstrumenten und empirischen Untersuchungen. Amt 16 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung in Bearbeitung bzw. verzögerte Umsetzung (ca. 50% = gelb Erläuterung/Sachstand 2022: Veröffentlichung des Diskriminierungsmonitoring 2022 (zweites Monitoring nach 2021). 2025: Sonderauswertung für die Stadt Köln auf Grundlage der Studie: Queer durch NRW: Studie zu Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ*. Begründung Keine Kontinuität wegen Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen. Nächste Schritte Suche nach kostengünstigen empirischen Daten, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 137 Nr. 10.4 LSBTI-Themen bei Antidiskriminierungs- oder Diversity- Maßnahmen Sichtbarkeit Bei der Umsetzung von städtischen Maßnahmen mit Diversity-Bezug, die z.B. zur Akzeptanzförderung von Vielfalt oder zum Abbau von Diskriminierung dienen, werden die Dimensionen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität mit einbezogen. Amt 16 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Auf Grundlage des Diversity-Konzepts. „Köln l(i)ebt Vielfalt“ werden Workshops, Förderprojekte, Diversity-Schulungen für Führungskräfte und Kampagnen angeboten/ durchgeführt. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als Teildimension wurde zudem abgefragt in der Mitarbeiterbefragung: „Du machst mit! Wir schauen hin.“ (2024/25), Einführung einer Richtlinie gegen Diskriminierung bei der Stadt Köln gemeinsam mit dem Personalamt der Stadt Köln. Begründung Akzeptanzförderung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wird mit umfangreichem Maßnahmenkatalog bewirkt. Nächste Schritte Fortführung bestehender Angebote vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 138 Nr. 10.5 Abbau von Mehrfachdiskriminierung Sensibilisierung/Sichtbarkeit Bei der Umsetzung von Projekten und Kampagnen zum Abbau von Mehrfachdiskriminierung, die von der Stadt verantwortet werden, wird nach Möglichkeit die Dimensionen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität mitberücksichtigt. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Auf Grundlage des umfangreichen Konzepts, die auf Sichtbarkeit und Akzeptanz aller Kölner*innen abzielt: „Unsere Vielfalt. Kölns Stärke.“ in Verbindung mit dem LSBTI-Aktionsplan werden obengenannten Dimensionen in verschiedenen Maßnahmen mit berücksichtigt: unter anderem LSBTI-Förderprogramm, Plakataktion mit SOFRA: #RICHTIGHIER!, Plakataktion: Anzeigen statt Aushalten. Begründung Abbau von Mehrfachdiskriminierung wird mit umfangreichen Maßnahmenkatalog bewirkt. Nächste Schritte Erhalt und Fortführung bestehender Maßnahmen, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 139 Nr. 10.6 Sensibilisierung Mitarbeitende Ordnungsamt Sensibilisierung Fortbildungen zur Sensibilisierung der städtischen Mitarbeitenden zum Thema LSBTI werden über das städtische Fortbildungsprogramm angeboten. Teamschulungen für die Mitarbeitenden des Ordnungsamts werden darüber hinaus bedarfsgerecht entwickelt und geplant. Amt 32/Amt 16 Im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2025) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Konzeptionierung und Durchführung von Schulungen aller Mitarbeiter*innen des Kommunalen Ordnungsdienstes zum Thema Antidiskriminierung Teilnahme der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes an Schulungen im Rahmen des Pilotprojektes „Queeres Leben findet Stadt“ Begründung / Nächste Schritte Laufende Schulung der neu eingestellten Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes geplant Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 140 Nr. 10.7 Austausch zwischen StadtAG LST und Polizei Teilhabe/Sensibilisierung Die Stadt Köln ist Teil einer Arbeitsgruppe zwischen der Polizei, Mitgliedern von Organisationen und Gruppen der Kölner LSBTI-Communities (z.B. StadtAG LST) sowie Personen mit fachlicher Expertise aus den Bereichen Gewaltprävention und Antidiskriminierung von LSBTI. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Das Amt für Integration und Vielfalt ist bei den regelmäßig stattfindenden Treffen des Arbeitskreises der StadtAG Queerpolitik: „Anzeigen statt Aushalten“ vertreten. Weitere Mitglieder sind Vertreter* innen der StadtAG Queerpolitik, Polizei, Staatsanwaltschaft. Begründung Zusammenarbeit mit Gruppen wie Polizei und LSBTI- Organisationen ist effektives Mittel zur Gewaltprävention und Antidiskriminierungsarbeit. Nächste Schritte Weiterhin Beteiligung am Lenkungskreis vorbehaltlich personeller Ressourcen. Kosten Kostenneutral 141 Nr. 10.8 Umgang mit LSBTI-feindlicher Gewalt Sensibilisierung In Kooperation mit der Kölner Polizei und den LSBTI-Communities (z.B. der StadtAG LST) werden (präventive) Angebote zum Umgang mit LSBTI-feindlicher Gewalt und Diskriminierung (z.B. Info- Veranstaltungen, Workshops, etc.) von der Stadt Köln initiiert. Amt 16 im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Initiierung der Fortbildung im Bereich Polizei/ Ordnungsamt zum Thema: „Gewalt im Leben von queeren Menschen“ (2025) mit anschließenden Workshops für Mitarbeitende des Ordnungsdienstes. Im Rahmen des LSBTI-Förderprogramms 2023 Projektförderung: Initiative für eine Gewaltschutzeinrichtung mit Schwerpunkt TIN. Zudem regelmäßige Bewerbung der gemeinschaftlich mit Polizei und anderen Organisationen entwickelten Anzeigenkampagne: „Anzeigen statt Aushalten“ im Kölner Stadtgebiet, Locations, Sozialeinrichtungen und Schulen (Plakate, Bierdeckel, Internet). Begründung Aufklärungsarbeit zum Umgang mit queerfeindlicher Gewalt ist erforderlich. Nächste Schritte Fortführung von Angeboten zur Gewaltprävention im queeren Kontext, vorbehaltlich finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 142 Nr. 10.9 LSBTI-Themen in der Kriminalprävention Teilhabe/Zugänge Bei der Planung von städtischen Maßnahmen zur Kriminalprävention (insbesondere in Bezug auf den Abbau von Gewalt und Hasskriminalität) werden je nach Themenschwerpunkt, die Bedarfe von LSBTI-Menschen und der Themenbereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt mitberücksichtigt. I/3 wird so bereits umgesetzt (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Bedarfe der LSBTI-Menschen werden im täglichen Geschäft konsequent berücksichtigt. Einige Beispiele sind hier zu nennen: 1) Personal: In Bewerberverfahren wird gerne – bei entsprechender Befähigung - auf Personal aus dem LSBTI- Bereich zurückgegriffen. 2) Konkrete Maßnahmen: Bei der Neuinstallation von WC- Anlagen wird das sogenannte „SHS“-WC bevorzugt eingesetzt. Es ist gender-gerecht für alle Geschlechter. 3) Projekte: Wir unterstützen EDELGARD. EDELGARD ist ein Projekt der Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt. Es steht für eine solidarische Stadtgesellschaft, in der sexualisierte Gewalt keinen Platz hat. EDELGARD bricht eine Lanze für die Sicherheit von Queers*, Frauen und Mädchen. 4) Projekte: Bei der Erarbeitung des Masterplans Kommunale Sicherheit (MaKoS) wurde Amt 16 (AL Baum) entsprechend beteiligt, so dass die Interessen aus dem LSBTI-Bereich berücksichtigt wurden. Begründung Keine Begründung notwendig. Nächste Schritte Weitere Begleitung im laufenden Tagesgeschäft. Kosten Kostenneutral 143 Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Anzeigenkampagne: „Anzeigen statt Aushalten“ wird personell und finanziell unterstützt: Teilnahme am Lenkungskreis, Bewerbung der Anzeigenkampagne im Kölner Stadtgebiet, Fortbildung zu Gewaltprävention. Begründung keine Nächste Schritte Fortführung von Angeboten zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft im Kontext von LSBTI-feindlicher Gewalt, vorbehaltlich finanzieller Ressourcen. Kosten 10.800 EUR (Fortbildung), 7.000 EUR (Werbemaßnahmen) Nr. 10.11 Gewaltschutzeinrichtungen für FLINT Teilhabe/Ressourcen Die Stadt Köln prüft, inwieweit Gewaltschutzeinrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen (z.B. Gewaltschutzhäuser, Krisenhäuser, Notschlafstellen, Clearing-Stellen) für FLINT (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre und transgeschlechtliche Menschen) insbesondere für Trans*Frauen, die nicht als cis-geschlechtlich gelesen werden, bedarfsgerecht aufgebaut werden können. Amt 50 Prüfauftrag im laufenden Geschäft umsetzbar (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Amtsseitig wurde eine Bedarfsprüfung in den bestehenden Angeboten durchgeführt. Begründung Die amtsseitig durchgeführte Bedarfsprüfung in den bestehenden Angeboten lässt keinen Bedarf an der Schaffung zusätzlicher Angebotsplätze für FLINT erkennen. Nächste Schritte / Kosten Ungedeckter Mehraufwand Nr. 10.10 Kampagne zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft Sensibilisierung/Sichtbarkeit In Zusammenarbeit mit der StadtAG LST unterstützt die Stadt Köln eine Kampagne zur Erhöhung der Anzeigenbereitschaft bei LSBTI-feindlicher Gewalt. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) 144 Nr. 10.12 Budget Gewaltprävention und Antidiskriminierung Sensibilisierung Die Stadt Köln unterstützt mit einem eigenen Budget Maßnahmen Dritter zur Gewaltprävention und den Abbau von Diskriminierung sowie häuslicher Gewalt im Bereich LSBTI. Amt 16 zur Umsetzung bzw. für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Amt 16 finanziert einmal jährlich das LSBTI-Förderprogramm mit eigenem Budget. Begründung Mit der Förderung können Dritte eigene Projekte zur Gewaltprävention und Diskriminierung durchführen. Nächste Schritte Fortführung des Programms im Jahr 2026 Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 145 Nr. 10.13 Interkommunaler Austausch zu Antidiskriminierung von LSBTI-Menschen Sensibilisierung/Teilhabe Die Stadt Köln pflegt auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene einen regelmäßigen Austausch mit anderen Kommunen, die sich aktiv gegen die Diskriminierung von LSBTI- Menschen einsetzen, (z.B. im Rainbow Cities Netzwerk, im ECCAR-Netzwerk, mit Partnerstädten) und stellt z.B. für die Teilnahme an Netzwerktreffen/Konferenzen/Aktionen, für Mitgliedsbeiträge und bei Bedarf auch für die Ausrichtung solcher Treffen in Köln finanzielle Mittel zur Verfügung. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Einmal im Jahr Teilnahme bei internationalen Treffen des Rainbow Cities Netzwerk. Teilnahmen bei CSD-Paraden in Partnerstädten (zum Beispiel Kattowitz/Polen). Regelmäßige Teilnahme am ECCAR-Netzwerk. Regelmäßige Teilnahme an Netzwerktreffen auf Landes- und Bundesebene. 2025 Ausrichtung des Bundesnetzwerktreffen Queer.Kommunal in Köln. Begründung Netzwerkbildung und Austausch (Best Practice; Informationen), national und international, ist wesentlich für aktiven Abbau der Diskriminierung von LSBTI-Menschen vor Ort. Nächste Schritte Fortführung des Austauschs, vorbehaltlich personeller und finanzieller Ressourcen. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt 146 Nr. 10.14 Förderung der Antidiskriminierungsbüros Ressourcen Die Stadt Köln fördert die Arbeit der bestehenden Antidiskriminierungsbüros langfristig finanziell und baut diese bei Bedarf aus. Amt 16 wird teilweise bereits umgesetzt, für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ist ein separater Beschluss notwendig (Stand 2021) Controlling 2025 (01.01.2022 - 31.12.2025) Stand der Umsetzung wurde vollständig umgesetzt bzw. wird so bereits umgesetzt (100% = grün) Erläuterung/Sachstand Die Mittel beliefen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 66.071 EUR. Die Mittel der beiden Antidiskriminierungsbüros wurden im Jahr 2022 um jeweils 40.000 EUR erhöht. Zusätzlich wurde dem Antidiskriminierungsbüro ÖGG aufgrund des politischen VNs seit dem Jahr 2022 100.000 EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt. Von den bereitgestellten Mitteln werden knapp 90% zur Deckung der Personalkosten genutzt. In den folgenden Jahren wurde die Summe aufgrund der Tarifkostensteigerungen jährlich prozentual erhöht. Begründung Beratungsbedarf ist sehr hoch. Daher war die Anpassung dringend notwendig. Nächste Schritte Stetige konzeptionelle Weiterentwicklung der Beratungsarbeit. Kosten Kostendeckung über den laufenden Haushalt
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Schaafenstraße
- Pipinstraße 7
- Börsenplatz
- Deutzer Brücke
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 0796/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.08.2026
- Erstellt
- 17.03.2026 13:02