Mandari Insight

V/0286/2025

WLE-Bahnhof Wolbeck

Vorlagen 30.04.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 18.06.2025, TOP 6.7

Anlage 1_Lageplan Nr. 11300

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Lageplan Nr. 11300

13893 Zeichen

3295
3327
2753 267
274
396
275
364
Jugendzentrum
58
2088
3029
3415
3416
3412
3294
3326
3296 3007
2086
2087
2089
1383
3414
3158
2710
2752
33283329
(4)
(1) I 21b
(1)
I 21e
I 21f
I
23
II54c
(1)
II54b
II54a
I
I II56
II
56a
56 b
II
3493
FI
3165
3296 3007
1368
1486
267
392
396
1258
1293
1295
643
1383
33283329
II26
II27
(4)
53
II
51
(1) I 21b
I26
(1)
I 21e
(1)II28
(1)II30
I
HsNr. 21
I
I19
I
50 a
19 d
II
I17 aI
15 bI
II
I
19 a17
I21 b
IIIII
19 b
SII15
21 c
22
SII
1820
III
19 c
I 954
3292
1737
3161
17351733
3007
3159
3053
3291
3296
1734
3103
939935
3106
3289
3162
3105
556
3054
3290
3104
934
2783
2606
955
2785
3477
915
3478
I 25493507
2
2 2 2
2
2 2
2b
2b 2b 4
4
412 12
12 12
12
12
12 12
12
12 12
12
12
12
12
12
12
12
12
12
128
8
8
8
8 8
12
2b2b
MÜLL
36
6
6
2 2
2
2
2 2
311
3
1112
12
11
Achse 100
Achse 200
11
11 11
2b
3
2
21
12
12
6,0%
3 3
13
W
WG
W
G
W
G
WWG
WW
WWW
W
WW
Neubeckum - Münster
MÜLL
2 2
1254.4554.54
53.8553.8253.7554.13
54.3654.2853.7853.9553.9753.7954.4054.36
54.4254.4154.3253.7453.9253.9153.7454.2654.3454.0253.4753.6553.97
54.0354.0453.5454.19
54.0253.9553.4954.01
53.9053.6953.5054.04
53.8053.7053.4653.70
54.3054.2653.8853.9353.9253.9953.98
53.9453.9653.9153.9153.8754.2054.31
54.3154.2753.6853.8653.8753.9653.9954.0053.7753.8354.3254.3254.1653.70
54.26
54.3854.3454.1454.0754.07
53.9453.97
53.9053.89
53.8353.88
54.0854.07 54.05
53.86
54.00
53.9853.9753.9753.9354.2954.31
53.8053.8353.3453.96
54.2454.2954.1753.7853.9653.9753.8754.0353.81
53.93
54.00
53.99
54.02
53.88
53.93
54.1653.9753.9653.7954.10
53.9453.3553.6753.85
54.15 53.92
53.92
54.1254.0353.9753.9754.0154.03
53.9753.9453.9753.9753.9854.00
54.1253.3753.7953.9853.9053.9253.9453.8954.1854.22
54.1454.1053.7253.7453.96
53.9153.9554.0054.0753.9554.0353.9753.9753.97
54.0053.9953.9753.9553.9653.9653.9253.8953.8853.8053.8753.8954.0153.9153.9653.9553.9853.9753.9753.95 53.9953.99
53.9653.9653.9953.9853.95
53.9753.9754.0154.0354.0554.0354.04
53.7653.60
53.5653.64
53.6453.5053.54
53.5453.59
53.6953.6453.6853.6553.8053.92
53.69
53.5553.7453.66
53.91
54.12
53.73
53.97
54.29
54.2354.23 54.2454.09
55.8056.1655.47
54.8154.6955.5054.9354.8854.8754.3554.26
54.2854.4354.39
54.3754.3254.2054.2554.2554.3354.4954.3654.4054.35
54.32
54.2754.2454.2454.2554.2754.2954.3454.36
54.32
54.2754.1854.1354.1854.2154.2654.2854.3154.3354.3254.3454.3254.3954.3954.3254.50
54.43
54.7454.5754.5454.5454.5554.57
54.38
54.1954.32 54.2254.22
55.1355.2755.1855.6455.12
55.0855.2655.0854.8754.84 55.42
55.22
54.4254.5555.1055.8556.1555.9456.1856.2056.01
56.0455.9655.8256.0556.0956.0455.7655.9155.30
54.1354.1454.05
54.2454.1054.0954.2154.0454.0254.0354.0754.0554.0154.2154.2054.2254.1554.1054.07
54.1154.2254.2254.2654.29
54.3154.3454.3154.2754.2354.1954.2354.2254.2754.2754.26
54.0054.0254.0254.0054.0354.0053.9853.9853.9953.9753.9853.9753.9054.0153.8953.8653.9753.9853.99
53.9453.9753.9653.9253.9853.9153.94
53.9353.8853.9153.8153.9153.8053.8053.8653.8653.8353.7953.8953.9953.8853.8753.8753.9553.9453.8653.8653.8853.7953.8353.8853.9653.92
53.7653.7353.7853.7053.7853.8053.8453.7653.7553.6853.6853.76
53.8353.8453.8253.8153.8153.8153.9153.8053.8253.8253.8853.8953.7553.7453.7453.7853.7153.8153.7053.6553.7653.7653.8053.8153.8453.8353.7553.87
53.9153.92
53.6753.6853.6753.6153.6053.53
53.8353.6053.6553.6553.5953.6153.5653.5353.6453.7753.8153.6753.60
53.7653.89
53.8853.9553.8453.8553.8453.7653.7353.6153.6053.6253.6253.5853.5453.5853.5653.5253.4953.6353.60
53.7353.7653.7553.7653.8453.6253.6353.7253.5853.5953.6553.8153.7053.5053.4853.5953.4953.45
53.7653.77 53.50 53.5953.7153.5953.6053.7353.8553.7853.4653.79
53.7753.58 53.6653.6353.7553.5453.5353.6353.5253.5253.5553.6953.6153.5553.5253.5753.5053.3653.4853.39
53.2853.2653.3753.2653.3653.4453.4553.4753.5353.5253.5353.7953.6553.5053.5153.6453.6253.6853.5753.5553.53 53.3853.3053.4153.4953.5453.5953.4553.3653.3153.3153.2453.2353.24
53.2253.24
53.4153.4253.5553.4253.4453.4253.3053.1753.1753.1653.3553.1653.2753.3853.5553.4153.3553.2953.4853.3753.3153.1153.0953.1553.3653.3753.2053.1253.1853.2153.32
53.4253.3553.2753.26
53.3353.3453.1753.1753.2853.1753.3453.06
53.0853.1253.0753.0753.2053.2853.2853.3553.1653.1153.0653.26
53.74
53.61
54.0454.1054.0453.9753.9053.7953.83
53.8553.8653.9253.8953.99
54.1454.06
53.9254.0554.0053.9053.93
54.2354.0054.0254.07
54.0454.1354.0454.1454.0554.2054.26
54.0254.0254.0254.04 54.1654.00
54.0554.0354.0354.1154.0154.1154.0053.99
54.0653.9553.9954.06
53.9854.0054.0054.0454.02
53.7553.7853.8553.8653.78
53.8053.7953.88
53.8153.8153.81
53.9353.89
53.9853.9553.9854.0053.88
53.9353.8554.0053.8853.9153.9753.8553.9353.8653.7953.8353.89
53.8453.7753.7053.74
53.7053.81
53.6453.7653.7053.6353.6753.73
53.8053.73
53.6853.6353.5553.5953.67
53.6653.6453.6653.6153.5453.52
53.5853.4853.5953.53
54.11
54.1154.07
54.20
53.98
54.13
53.9753.99
54.18
54.0054.0054.17
54.06
54.18
54.18
54.16
54.0654.0054.0054.00
54.06
54.02
54.1954.1654.09
54.28
54.0954.08
53.89
54.06
54.0854.07
54.32
53.91
53.89
54.24
54.09
54.20
54.0054.04
54.1554.1054.0354.08
54.01
54.1054.10
54.22
54.06
54.13
53.98
53.96 54.11
54.0554.2254.06
53.9853.97
54.10
54.07
53.92
54.16
54.0454.0354.0454.01
53.97
54.08
53.9354.0854.10
54.10
54.2654.28
54.1554.0354.02
54.0254.0654.06 54.0254.2254.24 54.1054.1454.1254.25
53.92
54.00
54.11
54.13
54.11
54.0354.0954.10
54.02
53.91
53.66
1 1
1
11
1 1
1
1
1
1
1
3
33
3
3
3
6
6
6
6
32
D
B
B
F F
D
E E
A
A
C
C
2 Bäumeentfallen
6 Bäumeentfallen
10 Fahrrad-anlehnbügel
10 Fahrrad-anlehnbügel 25 Fahrrad-anlehnbügel
14 Fahrrad-anlehnbügel
Shared-Mobility-Fläche
ToiletteBusfahrer
Leezenbox mit 120Fahrradstellplätzen
Leezenbox mit 120Fahrradstellplätzen
Wendehammerfür PkwLastenradStellplatz
2 öffentlicheE-Stellplätze
Wartehalle soll aufprivatem Grundstückaufgestellt werden
versenkbarer Pollervon Bus undFeuerwehr zu steuern
2 Stellplätzefür Menschen mitBehinderung
Detail 1.3Leuchteversetzen
Angleichfläche
Detail 1.1
Detail 1.1Detail 1.2
Detail 1.5
vorh. Schaltkastensichern
Versickerung von Niederschlagswasserin der Grünfläche aufgrund vonBodenverhältnissen nicht empfohlen
Fußweg zum SchulzentrumWolbeck und zur Schule'Am Berler Kamp'
Fuß- und Radweg zurStraße 'Am Steintor'
Zaun demontieren
Zaun demontieren
29 m Winkelstützmauer
Detail 1.4
Rampen-/Treppenanlage
evtl. ein E-Taxi-Stellplatzanstelle einesE-Car-Sharing-Stellplatzes
SteeleMobilstation
SteeleMobilstation
vorh. Schaltkastensichern
Planung des Bahnsteigs, derBahngleise und des Bahnübergangs(incl. der Signalisierung) durch dieWLE
Bk 32
Bk 32Bk 10Bk 32Bk 10Bk 32
Wall mit Winkel-stützmauer abfangen(Statik wird beauftragt)
Verkehrsschilderversetzen
ca. 42 m2-reihigePendelrinne
4 E-Car-Sharing-Parkplätze
SteeleMobilstation
Die neue Wartehalle wird sich imEigentum der RBL Media GmbH befinden.Die Zuständigkeit für den Aufbau (inkl.Stromanschluss) liegt dort. Bitte 4Wochen vor Beginn der BaumaßnahmeInfo an RBL Media GmbH.
Die neue Wartehalle wird sich imEigentum der RBL Media GmbH befinden.Die Zuständigkeit für den Aufbau (inkl.Stromanschluss) liegt dort. Bitte 4Wochen vor Beginn der BaumaßnahmeInfo an RBL Media GmbH.
Erstellung Ladesäulennach Absprache mit 66.2
Bk 10
Detail 1.6
Bk 10
Fahrrad-Reparaturstation(Luft und Werkzeug)
FAA
FAA
6
vorh. Fahrradständerwird zurüclgebaut. Dafürwerden neueAnlehnügelauf Fläche desJugendzentrums errichtet
HH
G
G
Container muss auf einender weiteren Containergestellt werden
19 19
19
19
19
19
19
19 19
H = 0.00 m+0.58 %5.00 mkm = 0+000.00h TS = 53.17H = 0.00 m+0.86 %17.99 mkm = 0+005.00h TS = 53.20
H = 750.00 m
+0.86 %17.99 m+1.25 %49.44 m
km = 0+022.99h TS = 53.35T = 1.47f = 0.00
H = 0.00 m
+1.25 %49.44 m+1.02 %10.04 mkm = 0+072.43h TS = 53.97
H = 250.00 m
-0.71 %48.06 m
km = 0+082.47h TS = 54.07T = 2.16f = 0.01
H = 0.00 m-0.71 %48.06 mkm = 0+130.52h TS = 53.73
H = 0.00 m+2.95 %16.75 mkm = 0+000.00h TS = 53.86
H = 250.00 m+2.95 %16.75 m
+0.16 %22.06 mkm = 0+016.75h TS = 54.35T = 3.48f = 0.02
H = 0.00 m+0.16 %22.06 m+0.03 %37.79 mkm = 0+038.81h TS = 54.39
H = 500.00 m+0.03 %37.79 m
-0.53 %70.83 mkm = 0+076.60h TS = 54.40T = 1.39f = 0.00
H = 250.00 m-0.53 %70.83 m
+0.78 %30.86 m
km = 0+147.43h TS = 54.03T = 1.63f = 0.01
H = 500.00 m+0.78 %30.86 m
-0.59 %43.19 m
km = 0+178.29h TS = 54.27T = 3.43f = 0.01
H = 500.00 m
-0.59 %43.19 m+0.51 %14.48 m
km = 0+221.48h TS = 54.01T = 2.76f = 0.01
H = 0.00 m+0.51 %14.48 mkm = 0+235.96h TS = 54.08
Holzmast
BSHParkfläche
SinkkastenKastenrinne
53.65 53.51
53.6054.00
53.95
53.5653.87 53.90
S 53.73
S 53.67
S 53.67
53.92
53.95
53.9053.91
54.0553.95
53.5753.8653.97
53.6354.0353.93
54.05 53.7953.49
AhornSTø= 0.80 mKø= 10.00 m
-STø= 0.60 mKø= 18.00 m-STø= 0.60 mKø= 16.00 m-STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m
-STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m
Baumentfällt
3
1
1
1
1
11
1
1
1
12 12
12
12
12
12
1111
11
11
2 2 2
2
2
2
22
2
2
2
2
2 2 2
2
2 2
12
1
30
30
30
1a
1a 1a
1a
1 1
4,50
6,00
4,30
1,50
8,007,30
7,30
18,00
1,50
2,15
2,60
1,200,90 4,50
15,00
15,00
3,50
2,00
4,45
2,50
4,501,50
8,00
4,50
4,00
4,50
2,501,506,501,504,75
1,907,502,702,40
8,50
6,004,303,502,504,30
3,00
3,00
3,251,506,501,503,90
2,95
2,00
2,002,003,00
18,00
6,00
2,502,504,30
4,30
2,95
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4 4
4
4
2.5%
1.0%
3.0%3.0%3.5%2.5% 2.5%
3.0%
3.5%3.5%
3.0%
3.0%
2.5%
3.0%
2.5%
4.0%
3.5%
4.0%
3.5%
3.5%
2.5%
3.0%3.0%0.0%
3.5%
2.5%3.0%
3.0%
3.5%
2.5%
3.5%2.5%3.0%
3.0%
4.0%
3.0%3.0%
2.5%
2.5%
2.5%2.5%3.0%
2.5%
2.5%2.5%1.0%
2.5%
2.5%2.5%
3.0%2.5%
1.0%
2.5%2.5%4.0%3.0%2.5%2.5%2.5%
2.5%2.5%4.0%3.0%2.5%
2.5%2.5%2.5%
2.5%2.5%2.5%
2.5%2.5%3.0%2.5%2.5%
3.0%0.0%3.0%3.0% 3.0%3.0%
2.5%
1.0%
2.5%
4.0%
0.0%
+16+10+3 +3 +10+10+6±0+10+10 +10+6±0+10 +16 +10+16
±0
±0
+16
+10
+10
+10+10
+10
+10
+10
+10
+16
+3
+3+10
+10+3 +3
+10
+10±0±0+10
+10
+10
+10
±0±0
±0
±0
±0
±0±0
±0±0
±0±0
+10+10
+10
±0+10+3+3+10
+10
+10±0±0+6+3 +10
+10±0
±0+10
+10+3 +3+10 +10+10
+16+10 ±0 +10±0
+10
+10
+3
+3
+3
+10
+1053.7453.48 53.6953.74 53.80 53.63
53.78
53.78
53.55 53.7253.6853.7853.8353.8653.8653.8853.97
53.6753.8553.8353.8754.0453.98
53.82
53.9254.13
53.8654.01
54.03 53.8154.06
53.8753.93
54.47
54.4854.30
54.26
54.2654.2654.21
54.07
53.96
54.19
54.0854.05
54.06
54.22
54.17
54.07
54.32
54.10
53.9253.93
54.04
54.05
54.1754.2654.1154.1454.17
54.02
54.59
54.3654.2554.26
54.0053.86 54.08
54.14
54.25
54.19
54.19
53.87
53.3553.2453.24
53.43
54.47
54.3554.25
53.2053.08
53.08
54.33
54.4654.52
54.7154.5054.72
54.24
53.94
54.03
54.40 54.33
54.25
53.7253.62
53.97
54.3654.36
54.00
54.39
54.2454.2454.2454.2754.2854.28
54.2754.30
54.3054.30
54.2754.3054.3054.30
54.2654.2854.23 54.0654.0054.0253.22
53.22 53.5053.5153.6153.6953.96
53.9754.0653.9053.8253.9654.06
53.9754.11
54.0453.9553.94
53.6953.7853.9754.1254.0753.9353.95
53.7354.06 53.84
54.05
53.78
54.22
54.48
54.05
54.03
53.8553.86
54.4354.51
54.2654.38 54.52
54.30
54.07
54.20
53.96
54.50
54.4654.39
53.95
54.1554.1354.04
54.03
54.36
Detail 1.1: BushaltestelleM.: 1:50
MÜLL2 2
31
32
32
Niederflurbus-Bordstein
AufmerksamkeitsfeldAuffangstreifen
0,90 m0,40 m
0,15 m
0,48 m0,900,30 m
0,15 m0,30 m0,30 m0,30 m
0,30 m
30 30
30
2,500,16
2
32311
Aufmerksamkeitsstreifen
RichtungsfeldDetail 1.2: Leitsystem am BahnübergangM.: 1:50
0,300,600,60
2
4
1
1
1212
Detail 1.5: WendehammerM.: 1:50
+10+10±0±0±0+10 +10
+10 +10
R3,25
R4,50
Wasserleitbord3,254,004,50
4,50 0,150,700,700,15
R1,00
R1,000,30
4,50
4
4
Sperrfeld
RichtungsfeldAufmerksamkeitsstreifen
Tastbord weiß h=6cmRollbord Basaltgewaschen h=0/3 cm+10+6±0+60,301,000,502,70
1,750,300,900,300,900,30
0,60
3,503232
2 31
HB von h=3cm aufh=10cm verziehenHB von h=6cm aufh=10cm verziehen
0,25
Detail 1.3: Ungesicherte QuerungM.: 1:50
+10 +3+3
0,60
0,250,60
3030
44 30
6,0%
0,68 m0,60 m1,50 m4,00 m0,60 m
1,75 m
1,50 m
Detail 1.4: Rampen-/TreppenanlageM.: 1:500,60 m
3132 3
0,34 m0,34 m
2 2 +29+14,5
H H
G
G
6,00
140/75/12,5/100 cm150/85/12,5/100 cm
150/85/12,5/100 cm100/50/12,5/100 cm120/65/12,5/100 cm
3,00
8,00
2,00
3,001,001,001,001,001,001,001,00
130/75/12,5/100 cm160/85/12,5/100 cm60/45/12,5/100 cm40/30/12,5/100 cm
80/45/12,5/100 cm130/75/12,5/100 cm
120/65/12,5/100 cm
-STø= 0.60 mKø= 18.00 m
-STø= 0.60 mKø= 16.00 m-STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m-STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m
Legende für PlanungLegende vorhanden: geplant: 1Asphalt
2
Betonplatten aufnehmen und neu verlegenBetonplatten 24/24/10 cm
3Betonstein grau 24/12/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm 4Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen6Betonstein anthrazit 24/12/8 cm 
Grünfläche 12
30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm31Noppenplatten weiß 30/30/8 cm32Rippenplatten weiß 30/30/8 cmBaum Seitenablauf Höhe 78.51Leuchte 
12Asphalt Betonplatten 24/24 cm 2bBetonplatten 30/30 cm 
43Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm 6Betonstein anthrazit 20/10 cm 8Betonstein rot 20/10 cm 
12Grünfläche 
Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe 78.51
KantensteinHochbord
Niederflurbus-BordsteinWinkelkanteabgesenkter Bordstein
Betonplatten 24/24/10 cm 2e
Rinnenablauf 
Verbundsteinpflaster11
11Verbundsteinpflaster
Verbundsteinpflaster aufnehmen und neu verlegen
E-Ladesäule
Rückbau
Höhe Pendelrinne 78.5478.51
Winkelstützmauer
Schachtdeckel geplant
13Dolomitsand / Splitt
Angleichfläche Dolomitsand / Splitt
Wasserleitbord
Retentionsmulde
Beispiel für Wasserleitbord
Plot 30.04.2025
Blatt-Nr.:Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
(   )
1 : 
_21018113001 1
Lageplan
250April 2025FluchtmannApril 2025Fluchtmann30.04.2025gez. Verrieth
WLE-Bahnhof WolbeckHiltruper Straße / Am SteintorReaktivierung der WLE-StreckeMünster - Sendenhorst
DatumName Nr.Art der Änderung
Plot 30.04.2025
Detail 1.6: WinkelmauerM.: 1:100
FahrradreparaturstationLSA (geplant durch WLE)Mobilstationsstele 80 x 14 cm
19unbefestigte Fläche
verstärkter Aufbau1a Asphaltfläche angleichen (Decke und Binder)

Beschlussvorlage

17837 Zeichen

V/0286/2025 
V/0286/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
WLE-Bahnhof Wolbeck 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11300 Blatt 1(1), Anlage 1) und der baulichen Ausführung 
wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.850.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1.665.000 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4013 Haltepunkte des SPNV    
Auszahlungen 
 
  2026 
2027 
1.000.000 
850.000  
Einzahlungen 
 
  2026 
2027 
900.000 
765.000 
90% der zu-
wendungsfähi-
gen Kosten  
Saldo 185.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
15.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Julius Fluchtmann 
Telefon: 492-6659 
FluchtmannJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0286/2025 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 teilweise bei der 
o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 
2026/2027 werden die Haushaltsansätze an die voraussichtlichen Einz ahlungen und Auszahlungen 
angepasst. Der Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Veranschlagung wird innerhalb des investiven 
Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert. 
 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff. 41.630 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2028 ff. 18.500 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 46.250 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2028 ff. 2.780 Folgeaufwand 
Saldo der Folgelasten p.a. 25.900  
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Maßnahmen, die im Zuge dieses Projektes durchgeführt werden, stehen in Verbindung mit der 
Reaktivierung der WLE-Strecke von Münster nach Sendenhorst, welche durch die Westfälische Lan-
des-Eisenbahn GmbH (WLE) geplant wird.  
 
Die in dieser Vorlage beschr iebene Planung ist Teil der in der Berichtsvorlage V/0282/2025 benann-
ten Verkehrsstationen entlang der WLE-Strecke auf dem Stadtgebiet Münster. Genauere Informatio-
nen zu den Voraussetzungen sind der Berichtsvorlage zu entnehmen.  
 
Die Mobilstation des WLE-Bahnhofes „Wolbeck“ befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 
629 „Wolbeck – Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt Wolbeck“, welcher am 11.12.2024 vom Rat 
der Stadt Münster beschlossen wurde. Der Geltungsbereich sowie die Planungsinhalte entsprechen 
denen der vorliegenden Planung. Die außerhalb des betroffenen Bebauungsplanes Nr. 629 liegenden 
Flächen der Ausbauplanung befinden sich in gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen bzw. im Gel-
tungsbereich der Planfeststellung für die Reaktivierung der WLE-Strecke. In diesem Zusammenhang 
findet eine enge Abstimmung der Planungsinhalte mit der WLE statt.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
 
Planung WLE:

- 3 - 
V/0286/2025 
Zwischen der Hiltruper Straße und der Straße „Am Steintor“ entsteht auf einer nördlich der dort ver-
laufenden WLE-Strecke befindlichen, unbefestigten Fläche der von der WLE geplante Bahnhof „Wol-
beck“.  
Aufgrund des geplanten Betriebskonzeptes wird der Bahnhof mit zwei Gleisen und zwei Außenbahn-
steigen ausgebildet. Der nördliche Bahnsteig erhält dabei einen 60 m langen Kombibahnsteig, wel-
cher sowohl den Zustieg in den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch in den öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV) ermöglicht.  
Die beiden Bahnsteige werden jeweils barrierefrei an der Hiltruper Straße angebunden. Zusätzlich 
erhält der nördliche Bahnsteig mittig eine Rampen-/Treppenanlage, welche das Erreichen des Bahn-
steiges auch von der Straße „Am Steintor“ ermöglicht. Der südliche Bahnsteig erhält ebenfalls am 
Bahnsteigende eine Treppenanlage.  
Neben den Bahnsteigen wird durch die WLE ebenfalls der beschrankte Bahnübergang auf der Hiltru-
per Straße erneuert.  
In den vorliegenden Planunterlagen (Lageplan Nr. 11300) ist die Planung der WLE nachrichtlich in 
Rot dargestellt.  
 
 
Mobilstation: 
 
An dem geplanten WLE-Bahnhof „Wolbeck“ entsteht eine Mobilstation, welche den SPNV mit weite-
ren Mobilitätsangeboten des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad - und Fußverkehr) und auch dem Kfz -
Verkehr verknüpft.  
Um dies optimal zu erreichen, wird die Mobilstation sowohl von der Hiltruper Straße als auch von der 
Straße „Am Steintor“ erschlossen. An der Station werden Leezenboxen, Fahrradanlehnbügel, Lasten-
radstellplätze, Shared-Mobility-Flächen und Kfz-Stellplätze verortet.  
Die Straße erhält vom Einmündungsbereich mit  der Hiltruper Straße bis zum Ende des WLE -
Kombibahnsteiges eine Breite von 6,00 m. Damit besteht die Möglichkeit die Fahrbahn in zwei Rich-
tungen zu befahren und die geplanten 14 PKW -Stellplätze anzufahren. Zwei Kfz -Stellplätze sind 
Menschen mit Behinderun g vorbehalten. Vier Stellplätze werden E -Car-Sharing-Fahrzeugen zuge-
wiesen. Die restlichen acht Stellplätze werden öffentliche Stellplätze, wovon zwei für E-Autos ausge-
wiesen werden. Insgesamt entstehen drei Elektro-Ladesäulen für die Fahrzeuge der E-Mobilität.  
Ab dem Ende des Kombibahnsteiges wird die Fahrbahn auf eine Breite von 4,50 m verschmälert.  
In diesem schmaleren Fahrbahnbereich wird ein versenkbarer Poller errichtet, der lediglich von Bus-
sen und Rettungsfahrzeugen gesteuert werden kann. Somit soll verhindert werden, dass der Verbin-
dungsweg als Abkürzung durch den Kfz-Verkehr genutzt wird. Damit Kfz auf Stellplatzsuche dennoch 
wenden können entsteht vor dem versenkbaren Poller eine Wendeanlage.  
Die Fahrbahn wird im weiteren Verlauf bis zur bestehenden Stichstraße „Am Steintor“ in einer Breite 
von meist 4,50 m hergestellt. Lediglich im Bereich des Jugendzentrums erhält die Fahrbahn eine 
Engstelle von 4,00 m, damit vor dem Jugendzentrum ein 1,50 m – 2,50 m breiter Gehweg aus Beton-
steinpflaster 24/24/8 cm entstehen kann.  
Die Stichstraße der Straße „Am Steintor“ besitzt im Bestand eine Breite von 6,00 m und besteht aus 
Natursteinpflaster. In diesem Bereich wird das Natursteinpflaster zurückgebaut und die Fahrbahn in 
einer Breite von 6,00 m asphaltiert. Die bestehenden Gehwege bleiben erhalten. 
Nördlich des Jugendzentrums befindet sich ein Wall, der im Zuge der Maßnahme auf einer Länge von 
ca. 29 m zum Teil zurückgebaut und durch Winkelstützelementen abgefangen wird. Die sichtbare 
Höhe der Winkelstützelemente wird maximal 1,40 m betragen.  
Entlang der neu geplanten Fahrbahn werden neben den 14 Kfz -Stellplätzen zwei Leezenboxen mit 
Platz für jeweils 120 Fahrräder, eine Shared -Mobility-Fläche für Leihfahrzeuge (E-Scooter, Leihräder 
etc.), zwei Lastenradstellplätze und 39 Fahrradanlehnbügel für 78 Fahrräder errichtet. 
Ebenfalls ist vorgesehen eine Fahrradreparaturstation, die das eigenständige Reparieren kleinerer 
Defekte an Fahrrädern ermöglicht, im Bereich der Fahrradanlehnbügel zu errichten. 
Die beiden Le ezenboxen erhalten ein Gründach und werden durch die Stadtwerke Münster GmbH 
betrieben. Die Leezenboxen verfügen entsprechend der Vorlage V/0589/2023 über das Buchungs - 
und Zugangssystem radbox.NRW. 
Vor dem südlichen Bahnsteig befindet sich ein Geh - und Radweg an welchem keine Änderungen 
vorgenommen werden. Lediglich der dort befindliche Zaun wird entlang des Bahnsteigs zurückgebaut

- 4 - 
V/0286/2025 
und es entstehen im Bereich der beiden Zugänge zu dem Bahnsteig jeweils 10 Fahrradanlehnbügel 
für insgesamt 40 Fahrräder.   
Die Entwässerung der Verkehrsflächen entlang der Mobilstation erfolgt weitestgehend oberflächen-
nah. Im Bereich der Kfz-Stellplätze und der Wendeanlage wird das Niederschlagswasser in Richtung 
einer Retentionsmulde im Norden des Plangebietes geleitet. In dieser Retentionsmulde soll das Nie-
derschlagswasser gesammelt werden und verdunsten. Wenn der Wasserpegel in der Mulde zu stark 
ansteigt, wird das Niederschlagswasser über einen Schacht in die Kanalisation der Hiltruper Straße 
eingeleitet.  
Da das Niederschlag swasser nicht über die Flächen der Leezenboxen und der Shared -Mobility-
Fläche laufen soll, wird in diesen Bereichen das Niederschlagswasser über Sinkkästen in eine An-
schlussleitung geleitet, welche das Niederschlagswasser in die Mulde leitet.  
Im Bereich der Stichstraße „Am Steintor“ wird das anfallende Niederschlagswasser in den Rinnen an 
den Fahrbahnrändern gesammelt und in Rinnenabläufe geleitet. 
 
 
Hiltruper Straße: 
 
Um eine sichere und barrierefreie Erschließung des WLE-Bahnhofes „Wolbeck“ und dessen Mobilsta-
tion zu erreichen, werden ebenfalls Maßnahmen im Bereich der Hiltruper Straße zwischen den Haus-
nummern 19 und 26 vorgesehen.  
Die Hiltruper Straße besteht im Bestand aus zwei Fahrstreifen und jeweils einen Schutzstreifen für 
den Radverkehr in die jeweilige Richtung. Die Schutzstreifen besitzen eine Breite von 1,50 m woraus 
sich eine Restfahrbahnfläche von 4,50 m ergibt. Im südlichen Bereich vor dem Bahnübergang werden 
die Schutzstreifen auf einen separat geführten Radweg geleitet. Dieser ist durch einen Bordstein von 
der, in diesem Bereich aufgrund einer dort vorhandenen Querung für den Fuß - und Radverkehr mit 
Mittelinsel, aufgeweiteten Fahrbahn getrennt. Nördlich des Bahnübergangs wird der Radverkehr wie-
der auf den Schutzstreifen geführt. Die Seitenräume entlang der Hiltruper Straße bestehen aus fahr-
bahnbegleitenden Gehwegen. 
 
Aufgrund der Maßnahmen der WLE am Bahnübergang über die Hiltruper Straße, werden ebenfalls 
Maßnahmen an den Straßenanlagen nördlich und südlich des Bahnübergangs notwendig.  
Im Kreuzungsbereich der Hiltruper Straße und dem Bahnübergang wird die Fahrbahn auf eine Breite 
von 6,50 m dimensioniert. Hinzu kommen die 1,50 m breiten Schutzstreifen, die wie im Bestand, 
beidseitig hergestellt werden. Somit kommt man im Kreuzungsbereich au f eine Fahrbahnbreite von 
insgesamt 9,50 m. Die Fahrbahn wird diese Breite über die Länge der 27,00 m langen Räumbereiche, 
die vor und hinter dem Bahnübergang erstellt werden müssen, ausgeführt. 
Hinter den Räumbereichen verjüngt sich die Fahrbahn auf die v orhandene Querschnittsbreite von 
7,50 m. Auch hier besitzt die Fahrbahn beidseitig jeweils einen 1,50 m breiten Schutzstreifen.  
Die südlich des Bahnsteigs gelegene Mittelinsel entfällt im Zuge der Maßnahme. Stattdessen wird an 
gleicher Stelle eine mittels  Ampelanlage gesicherte Querungsmöglichkeit hergestellt. Die Furt über 
die Querungsmöglichkeit erhält eine Breite von 4,00 m und wird barrierefrei nach den Standards der 
Stadt Münster ausgebaut. Zusätzlich wird die Ampelanlage mit Blindensignalgebern ausge stattet, 
welche sowohl ein Auffindesignal als auch ein Freigabesignal akustisch wiedergibt. 
Die fahrbahnbegleitenden Gehwege, welche durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt und 
aus Betonsteinpflaster 24/24/8 cm erstellt werden, erhalten Breiten von mindestens 2,00 m. Lediglich 
im Bereich vor Haus.-Nr. 22 verschmälert sich der Gehweg aufgrund der beengten Platzverhältnisse 
auf zum Teil 1,80 m. In diesem Bereich entsteht auch eine neue stadteinwärtige 18,00 m lange Bus-
haltestelle, die durch einen Nied erflurbusbordstein und ein Blindenleitsystem aus Rippen- und Nop-
penplatten barrierefrei nutzbar sein wird.  
Auch südlich des Bahnübergangs entsteht vor einem Supermarkt auf Höhe der Haus -Nr. 23 eine 
neue stadtauswärtige 18,00 m lange Bushaltestelle. Diese erhält ebenfalls einen Niederflurbusbord-
stein und ein Blindenleitsystem. Beide Bushaltstellen erhalten eine Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten. 
In den Bereichen der Bushaltestellen wird die Fahrbahn nach den Standards der Stadt Münster mit 
einem verstärkten Aufbau hergestellt. 
Im Bereich der Ein - und Ausfahrten zu den im Ausbaubereich liegenden Einkaufsmöglichkeiten wird 
der Gehweg aufgrund der größeren Belastung durch überfahrende Kfz mit grauem Betonsteinpflaster

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V/0286/2025 
16/16/14 cm ausgebaut. Die Zufahrt zum neuen Bahnhof Wolbeck und die Fahrflächen des Bahnhof-
vorplatzes werden asphaltiert. Diese Einmündung wird für den Fußverkehr durch eine Ampelanlage 
als gesicherte Querung erstellt. Wie schon im Bereich der neu geplanten, mit Ampelanlage gesicher-
ten Überquerungsstelle über die Hiltruper Straße, erhält die Furt eine getrennte Querung nach den 
Standards der Stadt Münster. Auch hier erhalten die Ampeln Blindensignalgeber mit Auffinde - und 
Freigabeton.  
Das auf der Hiltruper Straße anfallende Niederschlagswasser wird in Rinnen gesammelt und von dort 
aus in Seitenabläufe geleitet.  
 
Im Zuge der Maßnahme müssen insgesamt 9 Bäume gefällt werden, wovon 6 unter die Baumschutz-
satzung fallen. Drei dieser Bäume besitzen einen Umfang (gemessen in einem Meter Höhe) zwischen 
100 cm und 150 cm und zwei besitzen einen Umfang zwischen 150 cm und 200 cm. Ein Baum besitzt 
einen Umfang von mehr als 200 cm. Daraus  ergeben sich 10 Ersatzpflanzungen. Nördlich des Bahn-
steigs werden im Bereich der Retentionsmulde insgesamt 11 Bäume gepflanzt, wodurch die Baumfäl-
lungen ausgeglichen werden können. Zusätzlich soll im Bereich des an der Hiltruper Straße vor Haus-
Nr. 21 zu fällenden Ahorns ein neuer Baum gepflanzt werden.  
 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsmaß-
nahmen sind nicht möglich.  
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.  
 
 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung der Maßnahme wird aufgrund einer gemeinsamen Vergabe der Leistungsphasen 
6-9 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) der Westfälischen Landes -
Eisenbahn GmbH und der Stadt Münster durch das Ingenieurbüro Lindschulte aus Nordhorn erstellt 
und startet schon parallel zu dem Baubeschluss. 
 
Es wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahmen für die Reaktivierung der WLE -Strecke An-
fang 2026 starten und bis Mitte 2027 beendet werden. In welchem Zeitraum der Bau des WLE -
Bahnhofs „Wolbeck“ und dessen Erschließung beginnt, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt 
werden.  
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absp rache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
Da die Hiltruper Straße zum Feuerwehrvorbehaltsnetz gehört, muss diese jederzeit und auch wäh-
rend der Bauphase befahrbar sein.  
Um bauablaufbedingte Vollsperrungen von Straßen zu minimieren, müssen möglicherweise lok ale 
Umfahrungen der Baubereiche eingerichtet werden. Hierbei kann es notwendig werden, dass weitere 
Bäume gefällt werden müssen. Diese Möglichkeit wird vom Amt für Mobilität und Tiefbau nur in Be-
tracht gezogen, wenn sich keine verhältnismäßige Alternative zur Aufrechterhaltung der anliegenden 
Verkehre bietet. 
 
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Verlegung von Stromleitungen zu den Leezenboxen und 
zu den Mobilstations-Stelen vorgesehen.  
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach KAG aus.

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V/0286/2025 
Der Umbau der Mobilstation einschließlich der Erschließung ist gemäß Gemeindeverkehrsfinanzie-
rung (GVFG) als Fördermaßnahme über den Zweckverband Westfalen -Lippe (NWL) nach §13 
ÖPNVG NRW ange meldet. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ÖPNV -
Infrastrukturmaßnahmen mit einem besonderen Landesinteresse.  
Hierbei können voraussichtlich bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten aus Landes - und Bun-
desmittel gefördert werden.  
Mögliche Förderobergrenzen werden im Zuge der Antragsprüfung durch den NWL aus der Anzahl der 
Stellplätze bei Fahrradabstellanlagen bzw. P&R -Anlagen ermittelt. Demnach können die zuwen-
dungsfähigen Kosten gegenüber den Gesamtkosten abweichen. 
Bei Bedarf werden Teile der äußeren Erschließung voraussichtlich über die Bezirksregierung Münster 
gefördert. Auch hier werden Zuwendungen in Höhe von 70-90 % der zuwendungsfähigen Kosten er-
wartet. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es werden im nördlichen Bereich des Bahnübergangs an der Hiltruper Straße ca. 24 m² Grunderwerb 
erforderlich. Da dieser Grunderwerb aufgrund der Maßnahmen der WLE notwendig wird, wird dieser 
auch über die WLE abgewickelt.  
 
Die Fläche der Mobilstation von der Hiltruper Straße bis zum Jugendzentrum verbleibt im Eigentum 
der WLE. Für die Nutzung der Fläche als Mobilstation werden Pachtverträge mit langer Laufzeit zwi-
schen der WLE und der Stadt Münster geschlossen 
 
Ebenfalls ist noch in Klärung, ob im Bereich der stadteinwärtigen Bushaltestelle die Wartehalle wie 
geplant auf das private Grundstück der Haus -Nr. 22 platziert werden darf. Sollte dies nicht der Fall 
sein, müsste die Wartehalle dort entfallen.  
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan Nr. 11300 
Anlage 2: Folgelastenberechnung

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V/0286/2025

Anlage A

2103 Zeichen

Anlage A zur V/0286/2025 
 
Kurzüberblick 
Im Zuge der Reaktivierung der Bahnstrecke der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) zwi-
schen Münster und Sendenhorst wird ein Bahnhof an der Hiltruper Straße zwischen Hiltruper 
Straße und „Am Steintor“ errichtet. Für diesen bahnhaltepunkt errichtet die Stadt eine Mobilstation 
mit zwei Leezenboxen, 59 Fahrradanlehnbügeln, zwei Lastenradstellplätzen und einer Shared-
Mobility-Fläche. Zusätzlich werden im Bereich der Hiltruper Straße zwei Bushaltestellen gebaut.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so-
wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Die Teilziele dieser Maßnahme lauten 
 
 Umsetzung von Mobilitätskonzepten 
 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2027 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.850.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X Teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Anlage 2 - Folgelastenberechnung

2303 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0286/2025 Aufgestellt am: 30.04.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4013
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 40Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 1.665.000 90,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 185.000 10,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.850.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.850.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.850.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 18.500 27,40
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 18.500 27,40
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 46.250 68,49
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2.780 4,12
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.780 € p.a.
+ Tilgung 5.550 € p.a.
= Schuldendienst 8.330 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 67.530 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 41.630 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 41.630 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 25.900
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,40
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
WLE-Bahnhof Wolbeck
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Haltepunkte des SPNV
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beratungsverlauf (2)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.21 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hiltruper Straße
  • Am Steintor
  • Am Berler Kamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0286/2025
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2025
Erstellt
30.04.2025 08:10