V/0286/2025
WLE-Bahnhof Wolbeck
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Anlage 1_Lageplan Nr. 11300
13893 Zeichen
3295 3327 2753 267 274 396 275 364 Jugendzentrum 58 2088 3029 3415 3416 3412 3294 3326 3296 3007 2086 2087 2089 1383 3414 3158 2710 2752 33283329 (4) (1) I 21b (1) I 21e I 21f I 23 II54c (1) II54b II54a I I II56 II 56a 56 b II 3493 FI 3165 3296 3007 1368 1486 267 392 396 1258 1293 1295 643 1383 33283329 II26 II27 (4) 53 II 51 (1) I 21b I26 (1) I 21e (1)II28 (1)II30 I HsNr. 21 I I19 I 50 a 19 d II I17 aI 15 bI II I 19 a17 I21 b IIIII 19 b SII15 21 c 22 SII 1820 III 19 c I 954 3292 1737 3161 17351733 3007 3159 3053 3291 3296 1734 3103 939935 3106 3289 3162 3105 556 3054 3290 3104 934 2783 2606 955 2785 3477 915 3478 I 25493507 2 2 2 2 2 2 2 2b 2b 2b 4 4 412 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 128 8 8 8 8 8 12 2b2b MÜLL 36 6 6 2 2 2 2 2 2 311 3 1112 12 11 Achse 100 Achse 200 11 11 11 2b 3 2 21 12 12 6,0% 3 3 13 W WG W G W G WWG WW WWW W WW Neubeckum - Münster MÜLL 2 2 1254.4554.54 53.8553.8253.7554.13 54.3654.2853.7853.9553.9753.7954.4054.36 54.4254.4154.3253.7453.9253.9153.7454.2654.3454.0253.4753.6553.97 54.0354.0453.5454.19 54.0253.9553.4954.01 53.9053.6953.5054.04 53.8053.7053.4653.70 54.3054.2653.8853.9353.9253.9953.98 53.9453.9653.9153.9153.8754.2054.31 54.3154.2753.6853.8653.8753.9653.9954.0053.7753.8354.3254.3254.1653.70 54.26 54.3854.3454.1454.0754.07 53.9453.97 53.9053.89 53.8353.88 54.0854.07 54.05 53.86 54.00 53.9853.9753.9753.9354.2954.31 53.8053.8353.3453.96 54.2454.2954.1753.7853.9653.9753.8754.0353.81 53.93 54.00 53.99 54.02 53.88 53.93 54.1653.9753.9653.7954.10 53.9453.3553.6753.85 54.15 53.92 53.92 54.1254.0353.9753.9754.0154.03 53.9753.9453.9753.9753.9854.00 54.1253.3753.7953.9853.9053.9253.9453.8954.1854.22 54.1454.1053.7253.7453.96 53.9153.9554.0054.0753.9554.0353.9753.9753.97 54.0053.9953.9753.9553.9653.9653.9253.8953.8853.8053.8753.8954.0153.9153.9653.9553.9853.9753.9753.95 53.9953.99 53.9653.9653.9953.9853.95 53.9753.9754.0154.0354.0554.0354.04 53.7653.60 53.5653.64 53.6453.5053.54 53.5453.59 53.6953.6453.6853.6553.8053.92 53.69 53.5553.7453.66 53.91 54.12 53.73 53.97 54.29 54.2354.23 54.2454.09 55.8056.1655.47 54.8154.6955.5054.9354.8854.8754.3554.26 54.2854.4354.39 54.3754.3254.2054.2554.2554.3354.4954.3654.4054.35 54.32 54.2754.2454.2454.2554.2754.2954.3454.36 54.32 54.2754.1854.1354.1854.2154.2654.2854.3154.3354.3254.3454.3254.3954.3954.3254.50 54.43 54.7454.5754.5454.5454.5554.57 54.38 54.1954.32 54.2254.22 55.1355.2755.1855.6455.12 55.0855.2655.0854.8754.84 55.42 55.22 54.4254.5555.1055.8556.1555.9456.1856.2056.01 56.0455.9655.8256.0556.0956.0455.7655.9155.30 54.1354.1454.05 54.2454.1054.0954.2154.0454.0254.0354.0754.0554.0154.2154.2054.2254.1554.1054.07 54.1154.2254.2254.2654.29 54.3154.3454.3154.2754.2354.1954.2354.2254.2754.2754.26 54.0054.0254.0254.0054.0354.0053.9853.9853.9953.9753.9853.9753.9054.0153.8953.8653.9753.9853.99 53.9453.9753.9653.9253.9853.9153.94 53.9353.8853.9153.8153.9153.8053.8053.8653.8653.8353.7953.8953.9953.8853.8753.8753.9553.9453.8653.8653.8853.7953.8353.8853.9653.92 53.7653.7353.7853.7053.7853.8053.8453.7653.7553.6853.6853.76 53.8353.8453.8253.8153.8153.8153.9153.8053.8253.8253.8853.8953.7553.7453.7453.7853.7153.8153.7053.6553.7653.7653.8053.8153.8453.8353.7553.87 53.9153.92 53.6753.6853.6753.6153.6053.53 53.8353.6053.6553.6553.5953.6153.5653.5353.6453.7753.8153.6753.60 53.7653.89 53.8853.9553.8453.8553.8453.7653.7353.6153.6053.6253.6253.5853.5453.5853.5653.5253.4953.6353.60 53.7353.7653.7553.7653.8453.6253.6353.7253.5853.5953.6553.8153.7053.5053.4853.5953.4953.45 53.7653.77 53.50 53.5953.7153.5953.6053.7353.8553.7853.4653.79 53.7753.58 53.6653.6353.7553.5453.5353.6353.5253.5253.5553.6953.6153.5553.5253.5753.5053.3653.4853.39 53.2853.2653.3753.2653.3653.4453.4553.4753.5353.5253.5353.7953.6553.5053.5153.6453.6253.6853.5753.5553.53 53.3853.3053.4153.4953.5453.5953.4553.3653.3153.3153.2453.2353.24 53.2253.24 53.4153.4253.5553.4253.4453.4253.3053.1753.1753.1653.3553.1653.2753.3853.5553.4153.3553.2953.4853.3753.3153.1153.0953.1553.3653.3753.2053.1253.1853.2153.32 53.4253.3553.2753.26 53.3353.3453.1753.1753.2853.1753.3453.06 53.0853.1253.0753.0753.2053.2853.2853.3553.1653.1153.0653.26 53.74 53.61 54.0454.1054.0453.9753.9053.7953.83 53.8553.8653.9253.8953.99 54.1454.06 53.9254.0554.0053.9053.93 54.2354.0054.0254.07 54.0454.1354.0454.1454.0554.2054.26 54.0254.0254.0254.04 54.1654.00 54.0554.0354.0354.1154.0154.1154.0053.99 54.0653.9553.9954.06 53.9854.0054.0054.0454.02 53.7553.7853.8553.8653.78 53.8053.7953.88 53.8153.8153.81 53.9353.89 53.9853.9553.9854.0053.88 53.9353.8554.0053.8853.9153.9753.8553.9353.8653.7953.8353.89 53.8453.7753.7053.74 53.7053.81 53.6453.7653.7053.6353.6753.73 53.8053.73 53.6853.6353.5553.5953.67 53.6653.6453.6653.6153.5453.52 53.5853.4853.5953.53 54.11 54.1154.07 54.20 53.98 54.13 53.9753.99 54.18 54.0054.0054.17 54.06 54.18 54.18 54.16 54.0654.0054.0054.00 54.06 54.02 54.1954.1654.09 54.28 54.0954.08 53.89 54.06 54.0854.07 54.32 53.91 53.89 54.24 54.09 54.20 54.0054.04 54.1554.1054.0354.08 54.01 54.1054.10 54.22 54.06 54.13 53.98 53.96 54.11 54.0554.2254.06 53.9853.97 54.10 54.07 53.92 54.16 54.0454.0354.0454.01 53.97 54.08 53.9354.0854.10 54.10 54.2654.28 54.1554.0354.02 54.0254.0654.06 54.0254.2254.24 54.1054.1454.1254.25 53.92 54.00 54.11 54.13 54.11 54.0354.0954.10 54.02 53.91 53.66 1 1 1 11 1 1 1 1 1 1 1 3 33 3 3 3 6 6 6 6 32 D B B F F D E E A A C C 2 Bäumeentfallen 6 Bäumeentfallen 10 Fahrrad-anlehnbügel 10 Fahrrad-anlehnbügel 25 Fahrrad-anlehnbügel 14 Fahrrad-anlehnbügel Shared-Mobility-Fläche ToiletteBusfahrer Leezenbox mit 120Fahrradstellplätzen Leezenbox mit 120Fahrradstellplätzen Wendehammerfür PkwLastenradStellplatz 2 öffentlicheE-Stellplätze Wartehalle soll aufprivatem Grundstückaufgestellt werden versenkbarer Pollervon Bus undFeuerwehr zu steuern 2 Stellplätzefür Menschen mitBehinderung Detail 1.3Leuchteversetzen Angleichfläche Detail 1.1 Detail 1.1Detail 1.2 Detail 1.5 vorh. Schaltkastensichern Versickerung von Niederschlagswasserin der Grünfläche aufgrund vonBodenverhältnissen nicht empfohlen Fußweg zum SchulzentrumWolbeck und zur Schule'Am Berler Kamp' Fuß- und Radweg zurStraße 'Am Steintor' Zaun demontieren Zaun demontieren 29 m Winkelstützmauer Detail 1.4 Rampen-/Treppenanlage evtl. ein E-Taxi-Stellplatzanstelle einesE-Car-Sharing-Stellplatzes SteeleMobilstation SteeleMobilstation vorh. Schaltkastensichern Planung des Bahnsteigs, derBahngleise und des Bahnübergangs(incl. der Signalisierung) durch dieWLE Bk 32 Bk 32Bk 10Bk 32Bk 10Bk 32 Wall mit Winkel-stützmauer abfangen(Statik wird beauftragt) Verkehrsschilderversetzen ca. 42 m2-reihigePendelrinne 4 E-Car-Sharing-Parkplätze SteeleMobilstation Die neue Wartehalle wird sich imEigentum der RBL Media GmbH befinden.Die Zuständigkeit für den Aufbau (inkl.Stromanschluss) liegt dort. Bitte 4Wochen vor Beginn der BaumaßnahmeInfo an RBL Media GmbH. Die neue Wartehalle wird sich imEigentum der RBL Media GmbH befinden.Die Zuständigkeit für den Aufbau (inkl.Stromanschluss) liegt dort. Bitte 4Wochen vor Beginn der BaumaßnahmeInfo an RBL Media GmbH. Erstellung Ladesäulennach Absprache mit 66.2 Bk 10 Detail 1.6 Bk 10 Fahrrad-Reparaturstation(Luft und Werkzeug) FAA FAA 6 vorh. Fahrradständerwird zurüclgebaut. Dafürwerden neueAnlehnügelauf Fläche desJugendzentrums errichtet HH G G Container muss auf einender weiteren Containergestellt werden 19 19 19 19 19 19 19 19 19 H = 0.00 m+0.58 %5.00 mkm = 0+000.00h TS = 53.17H = 0.00 m+0.86 %17.99 mkm = 0+005.00h TS = 53.20 H = 750.00 m +0.86 %17.99 m+1.25 %49.44 m km = 0+022.99h TS = 53.35T = 1.47f = 0.00 H = 0.00 m +1.25 %49.44 m+1.02 %10.04 mkm = 0+072.43h TS = 53.97 H = 250.00 m -0.71 %48.06 m km = 0+082.47h TS = 54.07T = 2.16f = 0.01 H = 0.00 m-0.71 %48.06 mkm = 0+130.52h TS = 53.73 H = 0.00 m+2.95 %16.75 mkm = 0+000.00h TS = 53.86 H = 250.00 m+2.95 %16.75 m +0.16 %22.06 mkm = 0+016.75h TS = 54.35T = 3.48f = 0.02 H = 0.00 m+0.16 %22.06 m+0.03 %37.79 mkm = 0+038.81h TS = 54.39 H = 500.00 m+0.03 %37.79 m -0.53 %70.83 mkm = 0+076.60h TS = 54.40T = 1.39f = 0.00 H = 250.00 m-0.53 %70.83 m +0.78 %30.86 m km = 0+147.43h TS = 54.03T = 1.63f = 0.01 H = 500.00 m+0.78 %30.86 m -0.59 %43.19 m km = 0+178.29h TS = 54.27T = 3.43f = 0.01 H = 500.00 m -0.59 %43.19 m+0.51 %14.48 m km = 0+221.48h TS = 54.01T = 2.76f = 0.01 H = 0.00 m+0.51 %14.48 mkm = 0+235.96h TS = 54.08 Holzmast BSHParkfläche SinkkastenKastenrinne 53.65 53.51 53.6054.00 53.95 53.5653.87 53.90 S 53.73 S 53.67 S 53.67 53.92 53.95 53.9053.91 54.0553.95 53.5753.8653.97 53.6354.0353.93 54.05 53.7953.49 AhornSTø= 0.80 mKø= 10.00 m -STø= 0.60 mKø= 18.00 m-STø= 0.60 mKø= 16.00 m-STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m -STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m Baumentfällt 3 1 1 1 1 11 1 1 1 12 12 12 12 12 12 1111 11 11 2 2 2 2 2 2 22 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 12 1 30 30 30 1a 1a 1a 1a 1 1 4,50 6,00 4,30 1,50 8,007,30 7,30 18,00 1,50 2,15 2,60 1,200,90 4,50 15,00 15,00 3,50 2,00 4,45 2,50 4,501,50 8,00 4,50 4,00 4,50 2,501,506,501,504,75 1,907,502,702,40 8,50 6,004,303,502,504,30 3,00 3,00 3,251,506,501,503,90 2,95 2,00 2,002,003,00 18,00 6,00 2,502,504,30 4,30 2,95 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 2.5% 1.0% 3.0%3.0%3.5%2.5% 2.5% 3.0% 3.5%3.5% 3.0% 3.0% 2.5% 3.0% 2.5% 4.0% 3.5% 4.0% 3.5% 3.5% 2.5% 3.0%3.0%0.0% 3.5% 2.5%3.0% 3.0% 3.5% 2.5% 3.5%2.5%3.0% 3.0% 4.0% 3.0%3.0% 2.5% 2.5% 2.5%2.5%3.0% 2.5% 2.5%2.5%1.0% 2.5% 2.5%2.5% 3.0%2.5% 1.0% 2.5%2.5%4.0%3.0%2.5%2.5%2.5% 2.5%2.5%4.0%3.0%2.5% 2.5%2.5%2.5% 2.5%2.5%2.5% 2.5%2.5%3.0%2.5%2.5% 3.0%0.0%3.0%3.0% 3.0%3.0% 2.5% 1.0% 2.5% 4.0% 0.0% +16+10+3 +3 +10+10+6±0+10+10 +10+6±0+10 +16 +10+16 ±0 ±0 +16 +10 +10 +10+10 +10 +10 +10 +10 +16 +3 +3+10 +10+3 +3 +10 +10±0±0+10 +10 +10 +10 ±0±0 ±0 ±0 ±0 ±0±0 ±0±0 ±0±0 +10+10 +10 ±0+10+3+3+10 +10 +10±0±0+6+3 +10 +10±0 ±0+10 +10+3 +3+10 +10+10 +16+10 ±0 +10±0 +10 +10 +3 +3 +3 +10 +1053.7453.48 53.6953.74 53.80 53.63 53.78 53.78 53.55 53.7253.6853.7853.8353.8653.8653.8853.97 53.6753.8553.8353.8754.0453.98 53.82 53.9254.13 53.8654.01 54.03 53.8154.06 53.8753.93 54.47 54.4854.30 54.26 54.2654.2654.21 54.07 53.96 54.19 54.0854.05 54.06 54.22 54.17 54.07 54.32 54.10 53.9253.93 54.04 54.05 54.1754.2654.1154.1454.17 54.02 54.59 54.3654.2554.26 54.0053.86 54.08 54.14 54.25 54.19 54.19 53.87 53.3553.2453.24 53.43 54.47 54.3554.25 53.2053.08 53.08 54.33 54.4654.52 54.7154.5054.72 54.24 53.94 54.03 54.40 54.33 54.25 53.7253.62 53.97 54.3654.36 54.00 54.39 54.2454.2454.2454.2754.2854.28 54.2754.30 54.3054.30 54.2754.3054.3054.30 54.2654.2854.23 54.0654.0054.0253.22 53.22 53.5053.5153.6153.6953.96 53.9754.0653.9053.8253.9654.06 53.9754.11 54.0453.9553.94 53.6953.7853.9754.1254.0753.9353.95 53.7354.06 53.84 54.05 53.78 54.22 54.48 54.05 54.03 53.8553.86 54.4354.51 54.2654.38 54.52 54.30 54.07 54.20 53.96 54.50 54.4654.39 53.95 54.1554.1354.04 54.03 54.36 Detail 1.1: BushaltestelleM.: 1:50 MÜLL2 2 31 32 32 Niederflurbus-Bordstein AufmerksamkeitsfeldAuffangstreifen 0,90 m0,40 m 0,15 m 0,48 m0,900,30 m 0,15 m0,30 m0,30 m0,30 m 0,30 m 30 30 30 2,500,16 2 32311 Aufmerksamkeitsstreifen RichtungsfeldDetail 1.2: Leitsystem am BahnübergangM.: 1:50 0,300,600,60 2 4 1 1 1212 Detail 1.5: WendehammerM.: 1:50 +10+10±0±0±0+10 +10 +10 +10 R3,25 R4,50 Wasserleitbord3,254,004,50 4,50 0,150,700,700,15 R1,00 R1,000,30 4,50 4 4 Sperrfeld RichtungsfeldAufmerksamkeitsstreifen Tastbord weiß h=6cmRollbord Basaltgewaschen h=0/3 cm+10+6±0+60,301,000,502,70 1,750,300,900,300,900,30 0,60 3,503232 2 31 HB von h=3cm aufh=10cm verziehenHB von h=6cm aufh=10cm verziehen 0,25 Detail 1.3: Ungesicherte QuerungM.: 1:50 +10 +3+3 0,60 0,250,60 3030 44 30 6,0% 0,68 m0,60 m1,50 m4,00 m0,60 m 1,75 m 1,50 m Detail 1.4: Rampen-/TreppenanlageM.: 1:500,60 m 3132 3 0,34 m0,34 m 2 2 +29+14,5 H H G G 6,00 140/75/12,5/100 cm150/85/12,5/100 cm 150/85/12,5/100 cm100/50/12,5/100 cm120/65/12,5/100 cm 3,00 8,00 2,00 3,001,001,001,001,001,001,001,00 130/75/12,5/100 cm160/85/12,5/100 cm60/45/12,5/100 cm40/30/12,5/100 cm 80/45/12,5/100 cm130/75/12,5/100 cm 120/65/12,5/100 cm -STø= 0.60 mKø= 18.00 m -STø= 0.60 mKø= 16.00 m-STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m-STø= 0.40 mKø= 12.00 m-STø= 0.30 mKø= 12.00 m Legende für PlanungLegende vorhanden: geplant: 1Asphalt 2 Betonplatten aufnehmen und neu verlegenBetonplatten 24/24/10 cm 3Betonstein grau 24/12/8 cm Betonstein grau 16/16/14 cm 4Betonstein grau aufnehmen und neu verlegen6Betonstein anthrazit 24/12/8 cm Grünfläche 12 30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm31Noppenplatten weiß 30/30/8 cm32Rippenplatten weiß 30/30/8 cmBaum Seitenablauf Höhe 78.51Leuchte 12Asphalt Betonplatten 24/24 cm 2bBetonplatten 30/30 cm 43Betonstein grau 20/10 cm Betonstein grau 16/16 cm 6Betonstein anthrazit 20/10 cm 8Betonstein rot 20/10 cm 12Grünfläche Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Verkehrszeichen Höhe 78.51 KantensteinHochbord Niederflurbus-BordsteinWinkelkanteabgesenkter Bordstein Betonplatten 24/24/10 cm 2e Rinnenablauf Verbundsteinpflaster11 11Verbundsteinpflaster Verbundsteinpflaster aufnehmen und neu verlegen E-Ladesäule Rückbau Höhe Pendelrinne 78.5478.51 Winkelstützmauer Schachtdeckel geplant 13Dolomitsand / Splitt Angleichfläche Dolomitsand / Splitt Wasserleitbord Retentionsmulde Beispiel für Wasserleitbord Plot 30.04.2025 Blatt-Nr.:Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.: MaßstabLageplanLängen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:i. A.Münster, den Amt für Mobilität und Tiefbau ( ) 1 : _21018113001 1 Lageplan 250April 2025FluchtmannApril 2025Fluchtmann30.04.2025gez. Verrieth WLE-Bahnhof WolbeckHiltruper Straße / Am SteintorReaktivierung der WLE-StreckeMünster - Sendenhorst DatumName Nr.Art der Änderung Plot 30.04.2025 Detail 1.6: WinkelmauerM.: 1:100 FahrradreparaturstationLSA (geplant durch WLE)Mobilstationsstele 80 x 14 cm 19unbefestigte Fläche verstärkter Aufbau1a Asphaltfläche angleichen (Decke und Binder)
Beschlussvorlage
17837 Zeichen
V/0286/2025
V/0286/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
WLE-Bahnhof Wolbeck
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11300 Blatt 1(1), Anlage 1) und der baulichen Ausführung
wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.850.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 1.665.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4013 Haltepunkte des SPNV
Auszahlungen
2026
2027
1.000.000
850.000
Einzahlungen
2026
2027
900.000
765.000
90% der zu-
wendungsfähi-
gen Kosten
Saldo 185.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.05.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Julius Fluchtmann
Telefon: 492-6659
FluchtmannJ@stadt-
muenster.de
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V/0286/2025
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 teilweise bei der
o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs
2026/2027 werden die Haushaltsansätze an die voraussichtlichen Einz ahlungen und Auszahlungen
angepasst. Der Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Veranschlagung wird innerhalb des investiven
Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff. 41.630 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2028 ff. 18.500 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 46.250 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2028 ff. 2.780 Folgeaufwand
Saldo der Folgelasten p.a. 25.900
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die Maßnahmen, die im Zuge dieses Projektes durchgeführt werden, stehen in Verbindung mit der
Reaktivierung der WLE-Strecke von Münster nach Sendenhorst, welche durch die Westfälische Lan-
des-Eisenbahn GmbH (WLE) geplant wird.
Die in dieser Vorlage beschr iebene Planung ist Teil der in der Berichtsvorlage V/0282/2025 benann-
ten Verkehrsstationen entlang der WLE-Strecke auf dem Stadtgebiet Münster. Genauere Informatio-
nen zu den Voraussetzungen sind der Berichtsvorlage zu entnehmen.
Die Mobilstation des WLE-Bahnhofes „Wolbeck“ befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
629 „Wolbeck – Hiltruper Straße / Neuer WLE-Haltepunkt Wolbeck“, welcher am 11.12.2024 vom Rat
der Stadt Münster beschlossen wurde. Der Geltungsbereich sowie die Planungsinhalte entsprechen
denen der vorliegenden Planung. Die außerhalb des betroffenen Bebauungsplanes Nr. 629 liegenden
Flächen der Ausbauplanung befinden sich in gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen bzw. im Gel-
tungsbereich der Planfeststellung für die Reaktivierung der WLE-Strecke. In diesem Zusammenhang
findet eine enge Abstimmung der Planungsinhalte mit der WLE statt.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Planung WLE:
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V/0286/2025
Zwischen der Hiltruper Straße und der Straße „Am Steintor“ entsteht auf einer nördlich der dort ver-
laufenden WLE-Strecke befindlichen, unbefestigten Fläche der von der WLE geplante Bahnhof „Wol-
beck“.
Aufgrund des geplanten Betriebskonzeptes wird der Bahnhof mit zwei Gleisen und zwei Außenbahn-
steigen ausgebildet. Der nördliche Bahnsteig erhält dabei einen 60 m langen Kombibahnsteig, wel-
cher sowohl den Zustieg in den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als auch in den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) ermöglicht.
Die beiden Bahnsteige werden jeweils barrierefrei an der Hiltruper Straße angebunden. Zusätzlich
erhält der nördliche Bahnsteig mittig eine Rampen-/Treppenanlage, welche das Erreichen des Bahn-
steiges auch von der Straße „Am Steintor“ ermöglicht. Der südliche Bahnsteig erhält ebenfalls am
Bahnsteigende eine Treppenanlage.
Neben den Bahnsteigen wird durch die WLE ebenfalls der beschrankte Bahnübergang auf der Hiltru-
per Straße erneuert.
In den vorliegenden Planunterlagen (Lageplan Nr. 11300) ist die Planung der WLE nachrichtlich in
Rot dargestellt.
Mobilstation:
An dem geplanten WLE-Bahnhof „Wolbeck“ entsteht eine Mobilstation, welche den SPNV mit weite-
ren Mobilitätsangeboten des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad - und Fußverkehr) und auch dem Kfz -
Verkehr verknüpft.
Um dies optimal zu erreichen, wird die Mobilstation sowohl von der Hiltruper Straße als auch von der
Straße „Am Steintor“ erschlossen. An der Station werden Leezenboxen, Fahrradanlehnbügel, Lasten-
radstellplätze, Shared-Mobility-Flächen und Kfz-Stellplätze verortet.
Die Straße erhält vom Einmündungsbereich mit der Hiltruper Straße bis zum Ende des WLE -
Kombibahnsteiges eine Breite von 6,00 m. Damit besteht die Möglichkeit die Fahrbahn in zwei Rich-
tungen zu befahren und die geplanten 14 PKW -Stellplätze anzufahren. Zwei Kfz -Stellplätze sind
Menschen mit Behinderun g vorbehalten. Vier Stellplätze werden E -Car-Sharing-Fahrzeugen zuge-
wiesen. Die restlichen acht Stellplätze werden öffentliche Stellplätze, wovon zwei für E-Autos ausge-
wiesen werden. Insgesamt entstehen drei Elektro-Ladesäulen für die Fahrzeuge der E-Mobilität.
Ab dem Ende des Kombibahnsteiges wird die Fahrbahn auf eine Breite von 4,50 m verschmälert.
In diesem schmaleren Fahrbahnbereich wird ein versenkbarer Poller errichtet, der lediglich von Bus-
sen und Rettungsfahrzeugen gesteuert werden kann. Somit soll verhindert werden, dass der Verbin-
dungsweg als Abkürzung durch den Kfz-Verkehr genutzt wird. Damit Kfz auf Stellplatzsuche dennoch
wenden können entsteht vor dem versenkbaren Poller eine Wendeanlage.
Die Fahrbahn wird im weiteren Verlauf bis zur bestehenden Stichstraße „Am Steintor“ in einer Breite
von meist 4,50 m hergestellt. Lediglich im Bereich des Jugendzentrums erhält die Fahrbahn eine
Engstelle von 4,00 m, damit vor dem Jugendzentrum ein 1,50 m – 2,50 m breiter Gehweg aus Beton-
steinpflaster 24/24/8 cm entstehen kann.
Die Stichstraße der Straße „Am Steintor“ besitzt im Bestand eine Breite von 6,00 m und besteht aus
Natursteinpflaster. In diesem Bereich wird das Natursteinpflaster zurückgebaut und die Fahrbahn in
einer Breite von 6,00 m asphaltiert. Die bestehenden Gehwege bleiben erhalten.
Nördlich des Jugendzentrums befindet sich ein Wall, der im Zuge der Maßnahme auf einer Länge von
ca. 29 m zum Teil zurückgebaut und durch Winkelstützelementen abgefangen wird. Die sichtbare
Höhe der Winkelstützelemente wird maximal 1,40 m betragen.
Entlang der neu geplanten Fahrbahn werden neben den 14 Kfz -Stellplätzen zwei Leezenboxen mit
Platz für jeweils 120 Fahrräder, eine Shared -Mobility-Fläche für Leihfahrzeuge (E-Scooter, Leihräder
etc.), zwei Lastenradstellplätze und 39 Fahrradanlehnbügel für 78 Fahrräder errichtet.
Ebenfalls ist vorgesehen eine Fahrradreparaturstation, die das eigenständige Reparieren kleinerer
Defekte an Fahrrädern ermöglicht, im Bereich der Fahrradanlehnbügel zu errichten.
Die beiden Le ezenboxen erhalten ein Gründach und werden durch die Stadtwerke Münster GmbH
betrieben. Die Leezenboxen verfügen entsprechend der Vorlage V/0589/2023 über das Buchungs -
und Zugangssystem radbox.NRW.
Vor dem südlichen Bahnsteig befindet sich ein Geh - und Radweg an welchem keine Änderungen
vorgenommen werden. Lediglich der dort befindliche Zaun wird entlang des Bahnsteigs zurückgebaut
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V/0286/2025
und es entstehen im Bereich der beiden Zugänge zu dem Bahnsteig jeweils 10 Fahrradanlehnbügel
für insgesamt 40 Fahrräder.
Die Entwässerung der Verkehrsflächen entlang der Mobilstation erfolgt weitestgehend oberflächen-
nah. Im Bereich der Kfz-Stellplätze und der Wendeanlage wird das Niederschlagswasser in Richtung
einer Retentionsmulde im Norden des Plangebietes geleitet. In dieser Retentionsmulde soll das Nie-
derschlagswasser gesammelt werden und verdunsten. Wenn der Wasserpegel in der Mulde zu stark
ansteigt, wird das Niederschlagswasser über einen Schacht in die Kanalisation der Hiltruper Straße
eingeleitet.
Da das Niederschlag swasser nicht über die Flächen der Leezenboxen und der Shared -Mobility-
Fläche laufen soll, wird in diesen Bereichen das Niederschlagswasser über Sinkkästen in eine An-
schlussleitung geleitet, welche das Niederschlagswasser in die Mulde leitet.
Im Bereich der Stichstraße „Am Steintor“ wird das anfallende Niederschlagswasser in den Rinnen an
den Fahrbahnrändern gesammelt und in Rinnenabläufe geleitet.
Hiltruper Straße:
Um eine sichere und barrierefreie Erschließung des WLE-Bahnhofes „Wolbeck“ und dessen Mobilsta-
tion zu erreichen, werden ebenfalls Maßnahmen im Bereich der Hiltruper Straße zwischen den Haus-
nummern 19 und 26 vorgesehen.
Die Hiltruper Straße besteht im Bestand aus zwei Fahrstreifen und jeweils einen Schutzstreifen für
den Radverkehr in die jeweilige Richtung. Die Schutzstreifen besitzen eine Breite von 1,50 m woraus
sich eine Restfahrbahnfläche von 4,50 m ergibt. Im südlichen Bereich vor dem Bahnübergang werden
die Schutzstreifen auf einen separat geführten Radweg geleitet. Dieser ist durch einen Bordstein von
der, in diesem Bereich aufgrund einer dort vorhandenen Querung für den Fuß - und Radverkehr mit
Mittelinsel, aufgeweiteten Fahrbahn getrennt. Nördlich des Bahnübergangs wird der Radverkehr wie-
der auf den Schutzstreifen geführt. Die Seitenräume entlang der Hiltruper Straße bestehen aus fahr-
bahnbegleitenden Gehwegen.
Aufgrund der Maßnahmen der WLE am Bahnübergang über die Hiltruper Straße, werden ebenfalls
Maßnahmen an den Straßenanlagen nördlich und südlich des Bahnübergangs notwendig.
Im Kreuzungsbereich der Hiltruper Straße und dem Bahnübergang wird die Fahrbahn auf eine Breite
von 6,50 m dimensioniert. Hinzu kommen die 1,50 m breiten Schutzstreifen, die wie im Bestand,
beidseitig hergestellt werden. Somit kommt man im Kreuzungsbereich au f eine Fahrbahnbreite von
insgesamt 9,50 m. Die Fahrbahn wird diese Breite über die Länge der 27,00 m langen Räumbereiche,
die vor und hinter dem Bahnübergang erstellt werden müssen, ausgeführt.
Hinter den Räumbereichen verjüngt sich die Fahrbahn auf die v orhandene Querschnittsbreite von
7,50 m. Auch hier besitzt die Fahrbahn beidseitig jeweils einen 1,50 m breiten Schutzstreifen.
Die südlich des Bahnsteigs gelegene Mittelinsel entfällt im Zuge der Maßnahme. Stattdessen wird an
gleicher Stelle eine mittels Ampelanlage gesicherte Querungsmöglichkeit hergestellt. Die Furt über
die Querungsmöglichkeit erhält eine Breite von 4,00 m und wird barrierefrei nach den Standards der
Stadt Münster ausgebaut. Zusätzlich wird die Ampelanlage mit Blindensignalgebern ausge stattet,
welche sowohl ein Auffindesignal als auch ein Freigabesignal akustisch wiedergibt.
Die fahrbahnbegleitenden Gehwege, welche durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt und
aus Betonsteinpflaster 24/24/8 cm erstellt werden, erhalten Breiten von mindestens 2,00 m. Lediglich
im Bereich vor Haus.-Nr. 22 verschmälert sich der Gehweg aufgrund der beengten Platzverhältnisse
auf zum Teil 1,80 m. In diesem Bereich entsteht auch eine neue stadteinwärtige 18,00 m lange Bus-
haltestelle, die durch einen Nied erflurbusbordstein und ein Blindenleitsystem aus Rippen- und Nop-
penplatten barrierefrei nutzbar sein wird.
Auch südlich des Bahnübergangs entsteht vor einem Supermarkt auf Höhe der Haus -Nr. 23 eine
neue stadtauswärtige 18,00 m lange Bushaltestelle. Diese erhält ebenfalls einen Niederflurbusbord-
stein und ein Blindenleitsystem. Beide Bushaltstellen erhalten eine Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten.
In den Bereichen der Bushaltestellen wird die Fahrbahn nach den Standards der Stadt Münster mit
einem verstärkten Aufbau hergestellt.
Im Bereich der Ein - und Ausfahrten zu den im Ausbaubereich liegenden Einkaufsmöglichkeiten wird
der Gehweg aufgrund der größeren Belastung durch überfahrende Kfz mit grauem Betonsteinpflaster
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V/0286/2025
16/16/14 cm ausgebaut. Die Zufahrt zum neuen Bahnhof Wolbeck und die Fahrflächen des Bahnhof-
vorplatzes werden asphaltiert. Diese Einmündung wird für den Fußverkehr durch eine Ampelanlage
als gesicherte Querung erstellt. Wie schon im Bereich der neu geplanten, mit Ampelanlage gesicher-
ten Überquerungsstelle über die Hiltruper Straße, erhält die Furt eine getrennte Querung nach den
Standards der Stadt Münster. Auch hier erhalten die Ampeln Blindensignalgeber mit Auffinde - und
Freigabeton.
Das auf der Hiltruper Straße anfallende Niederschlagswasser wird in Rinnen gesammelt und von dort
aus in Seitenabläufe geleitet.
Im Zuge der Maßnahme müssen insgesamt 9 Bäume gefällt werden, wovon 6 unter die Baumschutz-
satzung fallen. Drei dieser Bäume besitzen einen Umfang (gemessen in einem Meter Höhe) zwischen
100 cm und 150 cm und zwei besitzen einen Umfang zwischen 150 cm und 200 cm. Ein Baum besitzt
einen Umfang von mehr als 200 cm. Daraus ergeben sich 10 Ersatzpflanzungen. Nördlich des Bahn-
steigs werden im Bereich der Retentionsmulde insgesamt 11 Bäume gepflanzt, wodurch die Baumfäl-
lungen ausgeglichen werden können. Zusätzlich soll im Bereich des an der Hiltruper Straße vor Haus-
Nr. 21 zu fällenden Ahorns ein neuer Baum gepflanzt werden.
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsmaß-
nahmen sind nicht möglich.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung der Maßnahme wird aufgrund einer gemeinsamen Vergabe der Leistungsphasen
6-9 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) der Westfälischen Landes -
Eisenbahn GmbH und der Stadt Münster durch das Ingenieurbüro Lindschulte aus Nordhorn erstellt
und startet schon parallel zu dem Baubeschluss.
Es wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahmen für die Reaktivierung der WLE -Strecke An-
fang 2026 starten und bis Mitte 2027 beendet werden. In welchem Zeitraum der Bau des WLE -
Bahnhofs „Wolbeck“ und dessen Erschließung beginnt, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt
werden.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absp rache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
Da die Hiltruper Straße zum Feuerwehrvorbehaltsnetz gehört, muss diese jederzeit und auch wäh-
rend der Bauphase befahrbar sein.
Um bauablaufbedingte Vollsperrungen von Straßen zu minimieren, müssen möglicherweise lok ale
Umfahrungen der Baubereiche eingerichtet werden. Hierbei kann es notwendig werden, dass weitere
Bäume gefällt werden müssen. Diese Möglichkeit wird vom Amt für Mobilität und Tiefbau nur in Be-
tracht gezogen, wenn sich keine verhältnismäßige Alternative zur Aufrechterhaltung der anliegenden
Verkehre bietet.
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Verlegung von Stromleitungen zu den Leezenboxen und
zu den Mobilstations-Stelen vorgesehen.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach KAG aus.
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Der Umbau der Mobilstation einschließlich der Erschließung ist gemäß Gemeindeverkehrsfinanzie-
rung (GVFG) als Fördermaßnahme über den Zweckverband Westfalen -Lippe (NWL) nach §13
ÖPNVG NRW ange meldet. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um ÖPNV -
Infrastrukturmaßnahmen mit einem besonderen Landesinteresse.
Hierbei können voraussichtlich bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten aus Landes - und Bun-
desmittel gefördert werden.
Mögliche Förderobergrenzen werden im Zuge der Antragsprüfung durch den NWL aus der Anzahl der
Stellplätze bei Fahrradabstellanlagen bzw. P&R -Anlagen ermittelt. Demnach können die zuwen-
dungsfähigen Kosten gegenüber den Gesamtkosten abweichen.
Bei Bedarf werden Teile der äußeren Erschließung voraussichtlich über die Bezirksregierung Münster
gefördert. Auch hier werden Zuwendungen in Höhe von 70-90 % der zuwendungsfähigen Kosten er-
wartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es werden im nördlichen Bereich des Bahnübergangs an der Hiltruper Straße ca. 24 m² Grunderwerb
erforderlich. Da dieser Grunderwerb aufgrund der Maßnahmen der WLE notwendig wird, wird dieser
auch über die WLE abgewickelt.
Die Fläche der Mobilstation von der Hiltruper Straße bis zum Jugendzentrum verbleibt im Eigentum
der WLE. Für die Nutzung der Fläche als Mobilstation werden Pachtverträge mit langer Laufzeit zwi-
schen der WLE und der Stadt Münster geschlossen
Ebenfalls ist noch in Klärung, ob im Bereich der stadteinwärtigen Bushaltestelle die Wartehalle wie
geplant auf das private Grundstück der Haus -Nr. 22 platziert werden darf. Sollte dies nicht der Fall
sein, müsste die Wartehalle dort entfallen.
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan Nr. 11300
Anlage 2: Folgelastenberechnung
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V/0286/2025
Anlage A
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Anlage A zur V/0286/2025 Kurzüberblick Im Zuge der Reaktivierung der Bahnstrecke der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) zwi- schen Münster und Sendenhorst wird ein Bahnhof an der Hiltruper Straße zwischen Hiltruper Straße und „Am Steintor“ errichtet. Für diesen bahnhaltepunkt errichtet die Stadt eine Mobilstation mit zwei Leezenboxen, 59 Fahrradanlehnbügeln, zwei Lastenradstellplätzen und einer Shared- Mobility-Fläche. Zusätzlich werden im Bereich der Hiltruper Straße zwei Bushaltestellen gebaut. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so- wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele dieser Maßnahme lauten Umsetzung von Mobilitätskonzepten Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2027 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.850.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X Teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demografie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Anlage 2 - Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0286/2025 Aufgestellt am: 30.04.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4013 Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 40Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 1.665.000 90,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 185.000 10,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.850.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.850.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.850.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2028 18.500 27,40 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 18.500 27,40 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 46.250 68,49 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2.780 4,12 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.780 € p.a. + Tilgung 5.550 € p.a. = Schuldendienst 8.330 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 67.530 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 41.630 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 41.630 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 25.900 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,40 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen WLE-Bahnhof Wolbeck Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Haltepunkte des SPNV Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hiltruper Straße
- Am Steintor
- Am Berler Kamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0286/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 08:10