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2006/0100

Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private

Magistratsvorlage 23.01.2006

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ORdnungsamt							Darmstadt, 23.01.2006
									32 LdO Ap-Ru  
								Nst.: 22 60  






Sachstandsbericht



Einsatz von Parkbetreuern im Herrngarten sowie in der Orangerie und im Prinz-Emils-Garten
  

Aufgrund des Magistratsbeschlusses Nr. 342 vom 15.06.2005 wurden die beiden beim EAD tätigen Hilfspolizeibeamten ab 01.07.2005 in den Dienst- und Schichtbetrieb des Ordnungs- und Vollzugsdienstes (OVD) eingebunden, wobei der Wechsel vom EAD zum Ordnungsamt bereits zum 01.04.2005 erfolgt war. Mit der Einbindung in den Dienst- und Schichtbetrieb erfolgte auch die Aufnahme der Tätigkeit als Parkbetreuer für den Herrngarten, den Orangeriegarten und den Prinz-Emils-Garten. 

Der Magistrat hat am 15.06.2005 weiterhin beschlossen, dass die bisher von den beiden Hilfspolizeibeamten beim EAD wahrgenommenen Aufgaben, nämlich die Feststellung und die Verfolgung von Verstößen gegen die Abfallsatzung und die Straßenreinigungssatzung, die Ermittlung von Verursachern illegaler Abfallablagerungen usw., für die Dauer der Testphase zum OVD verlagert werden. Ferner beinhaltet der Beschluss, dass dem EAD 75% der Personalkosten für die beiden Hilfspolizeibeamten erstattet werden.

Der Einsatz der Parkbetreuer stößt auf positive Resonanz bei den Bürgern. Diese fühlen sich in ihrem subjektiven Sicherheitsempfinden gestärkt und nutzen die Parkbetreuer als Ansprechpartner für ihre Anliegen. Gespräche mit Bürgern haben daher sowohl von ihrer Bedeutung als auch von ihrer Häufigkeit her einen hohen Stellenwert im Rahmen des Tätigkeitsfeldes der Parkbetreuer.

Daneben sind im Berichtszeitraum überwiegend folgende Aufgaben angefallen:

Erteilung von mündlichen Verwarnungen sowie Erstattung von Bußgeldanzeigen wegen nicht angeleinter Hunde, fehlender Hundesteuermarken und Nichtbeseitigung von Hundekot
Erteilung von mündlichen Verwarnungen gegenüber in den Grünanlagen urinierenden Personen
Aufforderung an picknickende Personen, ihre Abfälle zu beseitigen
Aufforderung an ballspielende Personen, von verbotenen auf erlaubte Flächen zu wechseln
Aufforderung an Kinder, nicht in Zieranpflanzungen zu spielen und nicht auf dem Rasen Rad zu fahren
Erteilung von Platzverweisen an Jugendliche, die sich unerlaubt auf Kinderspielplätzen aufgehalten haben
Erteilung von Auskünften
Entgegennahme und Weiterleitung von Hinweisen und Anregungen
Präventivstreife

Ferner waren die beiden Hilfspolizeibeamten auch in der Herrngartenstreife eingesetzt, die nahezu täglich gemeinsam von Mitarbeitern des Ordnungsamtes, der Polizei und der Wachpolizei durchgeführt wird und die in erster Linie darauf gerichtet ist, die Drogenszene aus dem Herrngarten fernzuhalten.

Insgesamt haben die beiden Hilfspolizeibeamten etwa die Hälfte ihrer Arbeitszeit für die Parkbetreuung verwenden können, während sie in der anderen Hälfte überwiegend ihre bisherigen Aufgaben im Zusammenhang mit illegalen Abfallablagerungen wahrgenommen haben. Diese Relation weicht deutlich vom Aufteilungsverhältnis der Personalkosten (75% aus dem SN 1, UA 1100 -> Parkbetreuung, 25% durch den EAD -> bisherige Aufgaben) ab.

Es hat sich gezeigt, dass illegale Abfallablagerungen nach wie vor häufig vorkommen und einen entsprechend hohen Personaleinsatz erfordern. Diese Aufgabe zu vernachlässigen würde eine Ausweitung des Problems nach sich ziehen und damit zu einer Verschlechterung des Stadtbildes, verbunden mit Abstrichen an Sauberkeit und Hygiene, führen. Unter den derzeitigen Gegebenheiten kann die Aufgabe nicht in wünschenswertem Umfang wahrgenommen werden. Denn zum einen sollen sich die beiden Hilfspolizeibeamten des EAD vorrangig um die Parkbetreuung kümmern, während zum anderen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OVD mit anderen Aufgaben ausgelastet sind. Dennoch gehen auch diese im Rahmen der Möglichkeiten illegalen Abfallablagerungen nach. 

Auf der anderen Seite ist auch für eine Ausweitung der Parkbetreuung – vor allem in den Sommermonaten – durchaus Bedarf vorhanden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die beiden Parkbetreuer ihre Tätigkeit entsprechend der Vorgaben des Magistrats auf drei Parkanlagen konzentriert haben. Die Notwendigkeit der Betreuung besteht aus Sicht des Ordnungsamtes jedoch auch in vielen anderen städtischen Grünanlagen, wie z.B. Albert-Schweitzer-Anlage, Bürgerpark Nord oder Rosenhöhe. Diese und weitere städtische Grünanlagen werden bisher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des OVD im Rahmen ihres Streifendienstes mitbetreut. Die vorhandene Personalausstattung beim OVD sowie die Vielzahl und Vielfalt anderer Aufgabenstellungen lassen für diese Betreuung nur wenig Raum. 

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Parkbetreuung durch die beiden beim EAD tätigen Hilfspolizeibeamten aus Sicht des Ordnungsamtes zu begrüßen ist und beibehalten bzw. sogar ausgeweitet werden sollte. Hierfür müssten dann allerdings auch die entsprechenden personellen Voraussetzungen geschafft werden.






Appel
Magistratsdirektor

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2006/0100

3169 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Ordnungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat VI 
 
Vorlage-Nr. 2006/0100 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Private 
 
Vorlage vom: 23.01.06 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt von anliegendem Bericht des Ordnungsamtes Kenntnis und stimmt einer 
Verlängerung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
durch vier Leiharbeitskräfte der Firma Securitas um ein weiteres Jahr zu. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme werden weiterhin Personalausgaben des Ordnungs- und 
Vollzugsdienstes herangezogen und vier freie vb. Stellen (StNr. 386, 585, 2395 und 2403) für die 
Dauer der Maßnahme nicht besetzt. Die über diese Einsparungen hinaus gehenden Kosten in 
Höhe von 89.000,00 Euro sind durch zusätzliche Einnahmen bei der Haushaltsstelle 
01.1100.260000 (Verwarnungsgelder nach StVG) gedeckt. 
 
Anlagen: Sachstandsbericht - Überwachung ruhender Verkehr 
Sachstandsbericht - Parkbetreuer 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
Begründung: 
 
Durch Beschluss vom 2.6.2004 hat der Magistrat beschlossen, für die Überwachung des 
ruhenden Verkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein privates 
Sicherheitsunternehmen im Umfang von vier Vollzeitpersonen zu beauftragen. Erfolg und 
Verlauf der Maßnahme sollten fortlaufend kontrolliert werden und durch das Ordnungsamt 
sollte neun Monate nach Beginn der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private 
Ordnungskräfte ein Sachstandsbericht vorgelegt werden, der auch Aussagen zum Einsatz 
der Parkbetreuer im Herrngarten bzw. in der Orangerie und dem Prinz-Emil-Garten enthält. 
Der Sachstandsbericht zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private 
Ordnungskräfte ist anliegend beigefügt. Danach hat sich die Maßnahme bewährt und sollte 
daher für ein weiteres Jahr fortgeführt werden. Danach wird das Ordnungsamt dem Magistrat 
erneut berichten.  
 
Für den einjährigen Verlängerungszeitraum müssen an die Firma Securitas ca. 220.000,00 
Euro gezahlt werden. Durch die nicht besetzten Stellen ergeben sich Einsparungen bei den 
Personalaufwendungen in Höhe von 131.400,00 Euro, die bei der Haushaltsstelle 
1100.631000 bereits für diesen Zweck etatisiert sind. Die Mehrkosten werden durch 
Mehreinnahmen bei den Verwarnungsgeldern mehr als kompensiert. 
 
Über den bisherigen Einsatz zweier Parkbetreuer im Herrngarten bzw. in der Orangerie und 
im Prinz-Emil-Garten wurde ein separater Erfahrungsbericht erstellt, der dieser Vorlage 
ebenfalls beigefügt ist. 
 
 
Darmstadt, den 25. Januar 2006 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
 
 
 
Walter Hoffmann   Wolfgang Glenz   Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister    Bürgermeister    Stadtrat

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8774 Zeichen

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ORdnungsamt							Darmstadt,  AKTUALDAT  \* FORMATVERBINDEN 25.01.06
									32 LdO Ap-Ru  
								Nst.: 22 60  







Sachstandsbericht  
  





Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Ordnungskräfte  





Am 2.6.2004 beschloss der Magistrat, mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erneut ein privates Sicherheitsunternehmen im Umfang von vier Vollzeitkräften zu beauftragen. Dem Personalrat der Stadtverwaltung Darmstadt wurde anschließend Gelegenheit gegeben, von seinem Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen. Durch Schreiben vom 20.7.2004 und 17.8.2004 lehnte der Personalrat die Maßnahme ab. Am 1.9.2004 nahm der Magistrat von der ablehnenden Haltung des Personalrats Kenntnis und beschloss die Maßnahme gleichwohl umzusetzen.

Nach erfolgter Ausschreibung wurde die Firma Securitas als wirtschaftlichste Anbieterin mit der Überlassung von vier Leiharbeiternehmer/innen beauftragt. Die Firma überlässt nach dem am 1.3.2005 geschlossenen Leistungsvertrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt von Montag bis Freitag zwischen 6:30 Uhr und 23:30 Uhr vier sowie samstags zwischen 9:30 und 18:00 Uhr zwei entsprechend ausgebildete Leiharbeitnehmer/innen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt der Firma Securitas hierfür 22,50 Euro pro Stunde in der Früh- und Samstagsschicht bzw. 24,94 Euro in der Spätschicht.

Die Laufzeit des Vertrages begann am 7.3.2005. Der Vertrag wurde zunächst für 12 Monate geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils sechs Monate, wenn er nicht einen Monat vor Vertragsablauf von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.

Nach Vorstellung und Auswahl der für die Wissenschaftsstadt Darmstadt vorgesehenen Mitarbeiter/innen der Firma Securitas nahmen diese am 7.3.2005 ihren Dienst auf. Seitens des Ordnungs- und Vollzugsdienstes wurde eine stellvertretende Dienstgruppenleiterin ausschließlich zur Anleitung und Betreuung der privaten Überwachungskräfte abgestellt. Diese Maßnahme hat sich sehr bewährt. Überreaktionen und Beschwerden aus der Bevölkerung konnten so von Anfang an in vertretbaren Grenzen gehalten werden. Die privaten Ordnungskräfte wurden vorrangig im erweiterten Innenstadtbereich, in Ausnahmefällen in Absprache mit den dortigen Außenstellen des Ordnungs- und Vollzugsdienstes auch in Arheilgen, Eberstadt und Kranichstein eingesetzt.

In der Zeit vom 7.3.2005 bis zum 31.12.2005 erteilten die privaten Überwachungskräfte 65.822 gültige Verwarnungen. Weitere 55.220 gültige Verwarnungen wurden 2005 von den Bediensteten des Ordnungs- und Vollzugsdienstes erteilt. Die Verwarnungsgeldeinnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt stiegen 2005 gegenüber dem Jahr 2004 um knapp 400.000,00 Euro. An die Firma Securitas mussten 2005 aufgrund des geschlossenen Leistungsvertrages Zahlungen in Höhe von ca. 182.000,00 Euro (für knapp 10 Monaten) erbracht werden.

Aus ordnungsrechtlicher Sicht ist der Einsatz der privaten Überwachungskräfte als Erfolg zu werten. Die Anstrengungen im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs konnten auf diese Weise trotz stetigen Aufgabenzuwachses in anderen Bereichen des Ordnungs- und Vollzugsdienstes intensiviert werden. Dies hat sich auch positiv auf die Verkehrsmoral ausgewirkt. Beobachtungen zeigen beispielsweise, dass Ladezonen und Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt nicht mehr so häufig von unberechtigten Verkehrsteilnehmern blockiert werden. 

Mit dem Einsatz der privaten Verkehrsüberwacher/innen hat sich die Anzahl der beim Ordnungsamt zu bearbeitenden Beschwerden naturgemäß erhöht. Die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger betreffen deutlich häufiger Verfahren, die von Securitas-Bediensteten eingeleitet wurden, als Verfahren von städtischen Bediensteten. Einige dieser Beschwerden waren auch begründet. Trotz aller Vorkehrungen und Begleitmaßnahmen ist die „soziale Kompetenz“ der städtischen Mitarbeiter/innen deutlich höher zu bewerten als die der privaten Ordnungskräfte. Dies wird auch von Geschäftsinhabern und Anwohnern der Innenstadt so gesehen.

Nach Abwägung der geschilderten Vor- und Nachteile wird die Fortsetzung der Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Ordnungskräfte im bisherigen Umfang aus ordnungsrechtlicher Sicht befürwortet.



Appel
Magistratsdirektor 







  
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Beratungsverlauf (1)

TOP 149 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0100
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00