BV8/125/2025
Kurve Roßbachstraße
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Informationsvorlage BV
1583 Zeichen
BV8/125/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Kurve Roßbachstraße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 26.06.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 15.05.2025 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob an der Roßbachstraße die Engstelle im Kurvenbereich auf Höhe des Sportplatzes durch einen Schrägbordstein (nach Vorbild der Leuthenstraße zwischen Breslauer Straße und Richardstraße) oder durch ein kurzes Halteverbot im äußeren Kurvenbereich vor Hausnummer 48 verbessert werden kann. Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits zahlreiche Regelungen enthält, in denen Halten und Parken generell verboten ist, z. B. in engen Straßen, an Kurven, in Einfahrten oder an Bahnübergängen. Diese Verbote gelten auch ohne zusätzlich e Beschilderung. Von daher existiert laut §12 (1) StVO im Kurvenbereich der Roßbachstraße bereits ein gesetzliches Halteverbot, welches nicht zusätzlich ausgewiesen werden muss. Der Einbau eines Schrägbordsteins im Kurvenbereich, damit größere Fahrzeuge d en Gehweg überfahren können, wird aus Verwaltungssicht nicht befürwortet. Der Gehweg würde hierdurch seine Schutzfunktion für Fußgänger verlieren. Bei falsch parkenden Fahrzeugen empfiehlt die Verwaltung das Mittel der Drittanzeige. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb/drittanzeige.html
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/125/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 07:02