Mandari Insight

BV8/125/2025

Kurve Roßbachstraße

Bezirksvertretung Informationsvorlage 22.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 26.06.2025, TOP 48

Informationsvorlage BV

· application/pdf

Ansehen

Informationsvorlage BV

1583 Zeichen

BV8/125/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Kurve Roßbachstraße 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 8 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 8 26.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 8 hat in der Sitzung am 15.05.2025 folgenden Beschluss 
gefasst: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob an der Roßbachstraße die Engstelle 
im Kurvenbereich auf Höhe des Sportplatzes durch einen Schrägbordstein (nach 
Vorbild der Leuthenstraße zwischen Breslauer Straße und Richardstraße) oder 
durch ein kurzes Halteverbot im äußeren Kurvenbereich vor Hausnummer 48 
verbessert werden kann. 
 
Die Verwaltung teilt zu dieser Anregung mit, dass die Straßenverkehrsordnung 
(StVO) bereits zahlreiche Regelungen enthält, in denen Halten und Parken generell 
verboten ist, z. B. in engen Straßen, an Kurven, in Einfahrten oder an 
Bahnübergängen. Diese Verbote gelten auch ohne zusätzlich e Beschilderung. Von 
daher existiert laut §12 (1) StVO im Kurvenbereich der Roßbachstraße bereits ein 
gesetzliches Halteverbot, welches nicht zusätzlich ausgewiesen werden muss.  
Der Einbau eines Schrägbordsteins im Kurvenbereich, damit größere Fahrzeuge d en 
Gehweg überfahren können, wird aus Verwaltungssicht nicht befürwortet. Der 
Gehweg würde hierdurch seine Schutzfunktion für Fußgänger verlieren. 
Bei falsch parkenden Fahrzeugen empfiehlt die Verwaltung das Mittel der 
Drittanzeige. Weitere Informationen erhalten Sie unter:  
https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb/drittanzeige.html

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 48 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/125/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
22.05.2025
Erstellt
22.05.2025 07:02